Fachbeiträge & Kommentare zu Miete

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Aufforderungsschreiben des Vermieters

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.6: Aufforderungsschreiben des Vermieters (Duldung von Modernisierungsmaßnahmen) Sehr geehrte(r) _________________________, um eine Gebrauchswertsteigerung der von Ihnen angemieteten Wohnräume herbeizuführen und um eine bessere Wärmeausnutzung zu erreichen, habe ich mich entschlossen, in dem Hause _____________...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Kündigungsschreiben des Vermieters

Rz. 123 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.28: Kündigungsschreiben des Vermieters (Kündigung einer Einliegerwohnung) Ich kündige hiermit den Mietvertrag über die in unserem Hause _________________________ gelegene Wohnung unter Einhaltung der hierzu geltenden besonderen gesetzlichen Kündigungsfristen zum _________________________. Die Kündigung wird a...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Abmahnschreiben des Vermieters

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.8: Abmahnschreiben des Vermieters Sehr geehrte _________________________, wie ich erfahren habe, haben Sie sich als Mieter der von Ihnen angemieteten Wohnung _________________________ in letzter Zeit vertragswidrig verhalten. Das vertragswidrige Verhalten besteht in Folgendem: Sie üben in der von Ihnen zu Wohnz...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Kündigungswiderspruch

Rz. 20 Gem. §§ 574–574b BGB kann der Mieter der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die vertragsgemäße Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushaltes eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des V...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Mietaufhebungsvertrag

Rz. 24 Die Vertragsparteien können darüber hinaus das Mietverhältnis jederzeit durch vertragliche Vereinbarung beenden. Ein solcher Mietaufhebungsvertrag ist grds. formlos möglich, aus Gründen der Beweissicherung empfiehlt sich jedoch ein schriftlicher Vertragsabschluss (vgl. Rdn 142 ff.). Der Vertragsinhalt unterliegt der freien Vereinbarung der Parteien. Im Vertrag sind so...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 126 Für Wohnungen, die mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet werden, gelten die besonderen Vorschriften der §§ 576–576b BGB. Hiernach kann der Vermieter das Mietverhältnis unter den besonderen Kündigungsfristen des § 576 Abs. 1 BGB kündigen, wenn der Wohnraum weniger als zehn Jahre überlassen war und der Wohnraum für einen anderen zur Dienstl...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 130 Durch das Mietrechtsreformgesetz wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, die Befristung eines Wohnraummietverhältnisses herbeizuführen, die diesen Namen auch verdient. § 575 BGB hat insoweit die Modalitäten für den Abschluss eines Zeitmietvertrages neu geregelt. Hiernach ist der Abschluss eines Zeitmietvertrages nunmehr auch über eine Laufzeit von fünf Jahren hinau...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 7. Ansprüche bei Schlechterfüllung der Rückgabeverpflichtung

Rz. 26 Wenn sich die Mieträume bei der Rückgabe nicht in vertragsgemäßem Zustand befinden, haftet der Mieter dem Vermieter nach den allgemeinen Regeln der §§ 280, 281, 286 BGB wegen der Schlechterfüllung der Rückgabeverpflichtung auf Schadensersatz. Soweit die Schadensursache die Nichterfüllung von Nebenpflichten ist, richtet sich die Haftung nach den Regeln über die positiv...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Muster: Aufforderungsschreiben des Mieters zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung

Rz. 67 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.11: Aufforderungsschreiben des Mieters zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung Mit Schreiben vom _________________________ hatte ich Ihnen bereits angezeigt, dass infolge einer Undichtigkeit des Daches in meine Wohnung Wasser eingedrungen ist. Sie haben diesen Mangel bisher noch nicht beheben lassen. Bei den w...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Besonderheiten in den neuen Bundesländern

Rz. 6 Grds. gilt gem. Art. 232 § 2 EGBGB das Mietrecht des BGB, auch wenn die Mietverträge bereits vor dem 3.10.1990 geschlossen wurden.[8] Weitergehende Einschränkungen der Kündigungsrechte des Vermieters sind zwischenzeitlich durch Zeitablauf gegenstandslos geworden, Art. 232 § 2 EGBGB. Rz. 7 Das Recht der ehemaligen DDR kannte Nutzungsverhältnisse, bei denen der Nutzer eine...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / D. Mieterhöhungen und deren Durchsetzung

Rz. 69 Da bei Wohnraummietverhältnissen – anders als bei sonstigen Mietverhältnissen – die Kündigung eines Mietverhältnisses zum Zwecke der Mieterhöhung gem. § 573 Abs. 1 S. 2 BGB ausgeschlossen ist, bietet das Gesetz verschiedene Möglichkeiten, nach denen der Vermieter eine angemessene Mieterhöhung auch gegen den Willen des Mieters bei Fortbestand des Mietverhältnisses durc...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Kündigungsschreiben des Vermieters bei Zahlungsverzug

Rz. 137 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.32: Kündigungsschreiben des Vermieters bei Zahlungsverzug Da Sie mit mehr als zwei aufeinander folgenden Mietzinsraten in Verzug sind, kündige ich das zwischen uns bestehende Mietverhältnis über die Wohnung _________________________ fristlos. Sie haben daher die Mieträume bis spätestens zum _________________...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 7. Muster: Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs

Rz. 141 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.34: Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs Hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Mietverhältnis fristlos, da Sie trotz der Abmahnung vom _________________________ den vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung fortgesetzt haben. Trotz Abmahnung haben Sie die in der Wohnung betriebene Tätig...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 78 Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens durch die Benennung von Vergleichswohnungen müssen die Vergleichswohnungen insoweit beschrieben werden, dass dem Mieter eine Identifizierung zur Überprüfung der Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens möglich ist. Hierzu genügt die Angabe des Namens des Wohnungsinhabers oder Adresse, Geschoss und Quadratmeterpreis, BGHZ 84...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typische Sachverhalte

Rz. 142 In Anbetracht des bestehenden Mieterschutzes, der den Ausgang eines Räumungsprozesses äußerst unsicher macht und dem Mieter die Möglichkeit gibt, auch durch verschiedene Vollstreckungsschutzinstrumente die Räumung zumindest zeitlich über längere Zeiträume zu verzögern, hat es sich eingebürgert, bei bestimmten zeitgebundenen Vorhaben, z.B. bei geplanten Renovierungs- ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 106 Wohnraummietverhältnisse, mit Ausnahme der in § 549 Abs. 2, 3 und § 573a BGB genannten Mietverhältnisse, können gem. § 573 BGB nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses des Vermieters gekündigt werden. Dem kann der Mieter ein Widerspruchsrecht nach § 574 BGB entgegensetzen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Ange...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / c) Angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks

Rz. 112 Ein berechtigtes Interesse liegt ebenso vor, wenn der Vermieter bei Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes gehindert wird und dadurch erhebliche Nachteile davonträgt. Eine solche Situation ist insbesondere dann gegeben, wenn bei Verkauf im vermieteten Zustand nur ein erheblich niedrigerer Preis zu erzielen...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / f) Anmerkungen zum Muster

Rz. 80 Das Gutachten muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stammen. Soweit die geforderte Mieterhöhung mit einem Sachverständigengutachten begründet wird, muss dies dem Erhöhungsverlangen beigefügt werden (vgl. OLG Braunschweig WuM 1982, 272). Entgegen einer vielfach missverstandenen Entscheidung des BVerfG (BVerfGE 91, 171) ist der Sachverstä...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Fristlose Kündigung

Rz. 22 Bei Vorliegen bestimmter wichtiger Gründe kann gem. § 543 BGB jedes Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt danach vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortset...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Muster: Räumungsklage

Rz. 119 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.27: Räumungsklage nach ordentlicher Kündigung An das Amtsgericht _________________________ – Mietabteilung – _________________________ Klage der Eheleute Erna und Klaus Meier, _________________________straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / II. Zustandekommen von Mietverhältnissen

Rz. 9 Für den Abschluss eines Mietvertrages ist grds. keine gesetzliche Form vorgeschrieben. Mietverträge können somit auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Aus Gründen der Beweissicherheit ist jedoch eine schriftliche Fixierung in jedem Falle vorzuziehen. Mietverträge über Grundstücke und Räume, die für längere Zeit als ein Jahr geschlossen werde...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / b) Eigenbedarf des Vermieters

Rz. 109 Der Vermieter kann Eigenbedarf für sich, zu seinem Hausstand gehörende Personen oder seine Familienangehörigen an dem Mietobjekt geltend machen. Dieses Recht entspringt der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, wonach insbesondere die Freiheit, einen Eigentumsgegenstand selbst zu nutzen, geschützt wird. Hierzu gehört auch die Freiheit, sein Leben durch Gebrauch seines Ei...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / VIII. Muster: Landwirtschaftlicher Pachtvertrag

Rz. 44 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.4: Landwirtschaftlicher Pachtvertrag Landwirtschaftlicher Pachtvertrag zwischen _________________________, – Verpächter – und _________________________, – Pächter – § 1 Pachtobjekt Der Verpächter verpachtet dem Pächter das in _________________________ belegene, im Grundbuch von _________________________, Band ______...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

Rz. 17 Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bedarf gem. § 568 BGB der Schriftform und soll begründet werden. Da gem. §§ 573 Abs. 3 und 574 Abs. 3 BGB bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Wirksamkeit einer Kündigung oder die Wirksamkeit eines Widerspruchs nur die Gründe berücksichtigt werden, die im Kündigungsschreiben angegeben sind, bedeutet dies bei...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 8. Insbesondere: Ansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen

Rz. 27 Häufig entzündet sich ein Streit zwischen Vermieter und Mieter bei Auszug des Mieters an der Frage, ob und inwieweit Schönheitsreparaturen durchzuführen sind, bzw. ob diese ordnungsgemäß durchgeführt sind. Eine solche Überwälzung ist sowohl einzelvertraglich als auch formularmäßig grds. zulässig (vgl. Rdn 38 m.w.N.). Bei in unrenoviertem oder in renovierungsbedürftige...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 47 Gem. § 556 Abs. 1 BGB können die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten i.S.d. § 2 der BetrKV trägt. Haben die Parteien nichts vereinbart, hat der Vermieter sämtliche Betriebs- und Nebenkosten zu tragen. Für die Überbürdung der Betriebskosten auf den Mieter ist eine eindeutige vertragliche Abrede erforderlich. In Wohnraummietverhältnissen ist...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Ordentliche Kündigung

Rz. 16 Mietverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, können als Dauerschuldverhältnisse durch ordentliche Kündigung einer der Vertragsparteien beendet werden. Die Kündigung ist – soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist – formlos möglich. Lediglich Kündigungen über Wohnraum bedürfen gem. § 568 BGB der Schriftform. Für die Kündigung eines Mietver...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 9. Kurze Verjährungsfrist

Rz. 31 Zu beachten ist insbesondere die kurze Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache sowie des Mieters auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme von Einrichtungen (§ 539 Abs. 2 BGB [72]) von nur sechs Monaten gem. § 548 BGB. Von dieser kurzen Verjährungsfrist wird auch der Bereicherungsanspruch de...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / VI. Muster: Pachtvertrag über ein Gewerbeobjekt (Gaststätte)

Rz. 42 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.3: Pachtvertrag über ein Gewerbeobjekt (Gaststätte) Pachtvertrag über eine Gaststätte zwischen _________________________, – Verpächter – und _________________________, – Pächter – § 1 Pachtobjekt 1) Der Verpächter verpachtet an den Pächter die auf dem Grundstück in _________________________ belegene, bisher vom Verpä...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 56 Mandant V ist Vermieter der Geschäftsräume der Fa. A-GmbH. Seit drei Monaten wird die Miete nicht gezahlt. V möchte wissen, welche Möglichkeit er hat, eine Befriedigung seiner Zahlungsansprüche zu erreichen, ob er einen Insolvenzantrag stellen und das Mietverhältnis vorzeitig beenden kann. Variante: Die Miete wurde weiterhin nicht gezahlt. Auf den von V gestellten Inso...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 57 Für das Eröffnungsverfahren ordnet § 112 InsO an, dass eine Kündigung durch den Vermieter/Verpächter wegen eines Zahlungsverzugs, der vor Insolvenzantragstellung eingetreten ist, und wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters oder Pächters nicht möglich ist. Das Kündigungsverbot dient dem Zweck, die für die evtl. Betriebsfortführung erforderlic...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Tatsächliches Einkommen des Gläubigers aus Arbeit, Versorgung oder Vermögen

Rz. 349 Arbeitseinkommen des Gläubigers, das die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat, wird im Regelfall von dem um den Kindesunterhalt (nach Kindergeldabzug)[518] gekürzten Arbeitseinkommen des Schuldners abgezogen; der Gläubiger erhält eine Quote von des Differenzbetrags (Differenzmethode).[519] Die Quote erhöht sich auf ½, soweit der Schuldner arbeitsunabhängiges Eink...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Dienstwohnung

Rz. 318 Das BGB unterscheidet zwischen Werkmietwohnungen (§ 576 BGB) und Werkdienstwohnungen (§ 576b BGB). Es handelt sich um eine Werkmietwohnung, wenn über das Arbeitsverhältnis und das Mietverhältnis zwei getrennte und selbstständige Verträge vorliegen, auch wenn das Mietverhältnis mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis begründet wurde. Nach § 576 Abs. 1 Nr. 2 BGB handel...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 4. Stillschweigender Vertragsschluss

Rz. 14 Weil es häufig an schriftlichen Vereinbarungen fehlt, ist der stillschweigende Maklervertrag äußerst praxisrelevant und Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen: Ein konkludenter Maklervertrag kommt zustande,mehr

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§ 28 Leasing / 3. Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe

Rz. 85 Gibt der Leasingnehmer den Gegenstand nicht bei Vertragsende zurück, sehen die Leasingbedingungen bei sämtlichen Vertragsmodellen eine Verpflichtung des Leasingnehmers zur zeitanteiligen Fortzahlung der Leasingraten bis zum Zeitpunkt der Rückgabe vor. Entsprechende Klauseln sind nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn sie die Verpflichtung des Leasingnehmers zur Za...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 43 Der V hat dem Schuldner eine Werkhalle vermietet. In dieser führte der Schuldner einen metallverarbeitenden Betrieb. Die Arbeiten wurden mit entsprechenden Maschinen, unter anderem einem Stanzautomaten der Marke XY, durchgeführt, der im Eigentum des Schuldners steht. Der Gläubiger G, der einen Zahlungstitel gegen den Schuldner erwirkt hatte, pfändete durch den Gericht...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Mandant M ist Geschäftsführer der A-GmbH. Geschäftsgegenstand ist der Handel mit Baustoffen. Zu dem firmeneigenen Fuhrpark gehören vier Kraftfahrzeuge. Außerdem sind drei Fahrzeuge geleast. Der Betriebssitz befindet sich auf einem Grundstück, welches M kurz vor der Geschäftsgründung geerbt und in die Gesellschaft eingebracht hat. Vor fünf Jahren hat die A-GmbH zusätzli...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / II. Einführung/Problemstellung

Rz. 37 Immobilienkapitalanlagen werden privaten Anlegern zur Kapitalanlage in den unterschiedlichsten rechtlichen Konstellationen, z.B. als Eigentumswohnungen oder als Fondsbeteiligungen, angeboten. Argumente des Verkaufes sind hierbei in der Regel ein Vermögensaufbau zur Alterssicherung sowie sich – angeblich – durch die Kapitalanlage ergebende Steuerersparnisse. Wegen der a...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / f) Nutzungsüberlassung

Rz. 305 Die eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung entsprach nach h.M. vor MoMiG wirtschaftlich der Darlehensgewährung und war Eigenkapitalersatz. Typischer Fall ist die Überlassung von Anlagegegenständen, insb. beweglichen Sachen und Grundstücken an die GmbH zur Nutzung bzw. zum Gebrauch; kritisch waren daher z.B. Sale and Lease Back, Finanzierungsleasing sowie Miete, P...mehr

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§ 24 IT-Recht / a) Vertragsrechtliche Einordnung

Rz. 47 Die vertragsrechtliche Einordnung von SaaS-Verträgen war und ist umstritten.[91] Weit überwiegend wird davon ausgegangen, dass es sich um einen gemischten Vertrag mit miet- und dienstvertraglichen Komponenten handelt, aufgrund dessen der Vermieter (der Softwareanbieter) verpflichtet ist, die Mietsache (die Software) in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden...mehr

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§ 28 Leasing / 1. Allgemeines

Rz. 2 Das Leasing hat seinen Ursprung in den USA und bezeichnet im eigentlichen Sinne (to lease = mieten) die entgeltliche Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung auf Zeit. Während es jedoch bei der Miete dem Vermieter überlassen ist, ob er mit dem Entgelt für die Nutzungsüberlassung seine Kosten decken oder gar einen Gewinn erzielen kann, ist das Leasing (genauer: das Fi...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 9. Abwicklung von schwebenden Verträgen

Rz. 153 Die Insolvenzordnung bietet dem Verwalter verschiedene Erleichterungen, sich von bestehenden, noch nicht voll erfüllten Vertragsverhältnissen zu lösen. Bei synallagmatischen Vertragsverhältnissen, die im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht vollständig erfüllt sind, steht dem Verwalter gem. § 103 InsO ein Wahlrecht zu, ob er den Vertrag erfüllen oder die Erfül...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Vermögensübersicht zum Insolvenzplan

Rz. 108 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.20: Vermögensübersicht zum Insolvenzplanmehr

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§ 35 Reiserecht / 1. Anspruchsgegner

Rz. 200 Die Verordnung sieht nur Ansprüche gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen (Art. 2 lit. b Fluggastrechte-VO) vor. Ausführendes Luftfahrtunternehmen ist die Fluggesellschaft, die den Flugbeförderungsvertrag mit dem Fluggast geschlossen hat. Hierbei ist es gleichgültig, ob dies mit eigenen Maschinen oder anders beschafften Maschinen (Miete, Wet-Lease, Subcharter) ge...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 36 Der Mandant ist Angestellter und erwarb durch Vermittlung einer Anlageberatungs- und Vermittlungs-GmbH eine Eigentumswohnung im Rahmen eines sog. Versorgungskonzeptes. Nach Angaben des Vermittlers sollte hierbei der Wohnungskauf "sich selbst tragen". Die Wohnung sollte mit einem Vollkredit finanziert werden und sich aus Steuerersparnissen und Mieteinnahmen tragen, so ...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 38 Nach h.M. ist eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer, Mithaftenden oder Bürgen über die Risiken einer beabsichtigten Darlehensverwendung aufzuklären.[143] Entsprechend hatte die Rechtsprechung bei Entscheidungen, denen die Bauherrenmodelle der 70er und 80er-Jahre zugrunde lagen, Ansprüche der Anleger regelmäßig mit der Begründu...mehr

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§ 42 Transportrecht / b) Abgrenzung zu anderen Vertragstypen

Rz. 83 Von einem Mietvertrag unterscheidet sich der Lagervertrag dadurch, dass im Rahmen der Miete nur der zur Lagerung der Güter erforderliche Lagerraum zur Verfügung gestellt wird und der Mieter die Obhut für die Lagerung und Aufbewahrung der Güter – wie beim sog. "Self-Storage" – selbst übernimmt.[108] Von der Kommission unterscheidet sich der Lagervertrag dadurch, dass d...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Titel

Rz. 3 Für jeden Fall der zwangsweisen Durchsetzung eines Anspruchs muss ein Vollstreckungstitel vorliegen. Vollstreckungstitel ist zunächst das Urteil (§ 704 ZPO), dann aber auch die in § 794 Abs. 1 ZPO genannten Titel, die mit dem Prozessvergleich, den Kostenfestsetzungsbeschlüssen, den Vollstreckungsbescheid sowie den vollstreckbaren notariellen Urkunden eine besondere pra...mehr