Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrfachbeschäftigung

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 1.1 Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber

Grundsätzlich werden mehrere Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber versicherungsrechtlich als eine Einheit betrachtet.[1] Für die Feststellung, ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist die Arbeitgeberidentität zu prüfen. Die Art der jeweils ausgeübten Beschäftigung ist dabei unbedeutend; es ist also nicht erforderlich, dass bei einem Arbeitgeber gleich... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / Zusammenfassung

Überblick Ein Steuerpflichtiger kann mehreren Tätigkeiten nebeneinander nachgehen. Dabei muss geprüft werden, welche dieser Tätigkeiten die Hauptbeschäftigung darstellt und welche als selbstständige Nebentätigkeiten oder als Ausfluss der Haupttätigkeit (sog. Hilfstätigkeit) zu beurteilen sind. Diese Prüfung ist grundsätzlich für jede einzelne Tätigkeit gesondert durchzuführe... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / Lohnsteuer

1 Abgrenzung Haupt- und Nebentätigkeit Ein Steuerpflichtiger kann grundsätzlich mehreren selbstständigen und/oder nichtselbstständigen Tätigkeiten nebeneinander nachgehen. Die Tätigkeit, die nach dem Gesamtbild der Umstände des jeweiligen Einzelfalls überwiegt, ist als Haupttätigkeit anzusehen. 2 Merkmale einer nichtselbstständigen Tätigkeit Ob es sich bei der Haupt- und der bz... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4 Echte Nebentätigkeit

4.1 Bloße Verwertung von Kenntnissen Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Haupt- und Nebentätigkeit, der zur Annahme eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses führen würde, besteht indes nicht, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer lediglich die Gelegenheit gibt, Fähigkeiten und Kenntnisse, die der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Haupttätigkeit erworben hat, außerha... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 1 Beurteilung mehrerer Beschäftigungen

1.1 Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber Grundsätzlich werden mehrere Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber versicherungsrechtlich als eine Einheit betrachtet.[1] Für die Feststellung, ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist die Arbeitgeberidentität zu prüfen. Die Art der jeweils ausgeübten Beschäftigung ist dabei unbedeutend; es ist also nicht er... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 1 Abgrenzung Haupt- und Nebentätigkeit

Ein Steuerpflichtiger kann grundsätzlich mehreren selbstständigen und/oder nichtselbstständigen Tätigkeiten nebeneinander nachgehen. Die Tätigkeit, die nach dem Gesamtbild der Umstände des jeweiligen Einzelfalls überwiegt, ist als Haupttätigkeit anzusehen. mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / Sozialversicherung

1 Beurteilung mehrerer Beschäftigungen 1.1 Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber Grundsätzlich werden mehrere Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber versicherungsrechtlich als eine Einheit betrachtet.[1] Für die Feststellung, ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist die Arbeitgeberidentität zu prüfen. Die Art der jeweils ausgeübten Beschäftigung ist d... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 2 Besonderheiten im Versicherungsrecht

2.1 Addition im Zusammenhang mit geringfügiger Beschäftigung Für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Arbeitnehmern mit mehreren Beschäftigungen ist das Arbeitsentgelt aus den ausgeübten Beschäftigungen in der Kranken- und Pflegeversicherung zusammenzurechnen. Für die Zusammenrechnung geringfügig entlohnter Beschäftigungen gelten Besonderheiten. Hier ist zu unterscheid... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 2 Merkmale einer nichtselbstständigen Tätigkeit

Ob es sich bei der Haupt- und der bzw. den Nebentätigkeiten um selbstständige oder nichtselbstständige Tätigkeiten handelt, ist getrennt zu beurteilen. Dies gilt vor allem, wenn der mit seiner Haupttätigkeit abhängig Beschäftigte seine Nebentätigkeit für einen anderen Arbeitgeber erbringt. Die Einordnung der Haupttätigkeit als selbstständig oder nichtselbstständig schlägt nic... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.4 Geringfügig entlohnte Nebentätigkeit bei demselben Arbeitgeber

Eine Pauschalbesteuerung gemäß § 40a Abs. 2 EStG [1] ebenso wie nach § 40a Abs. 2a EStG [2] kommt in bestimmten Fällen, z. B. bei Beamten, in Betracht, wenn die Nebentätigkeit (nicht Hilfstätigkeit) für den Arbeitgeber ausgeübt wird, zu dem das Hauptbeschäftigungsverhältnis besteht. Voraussetzung hierfür ist, dass die Hauptbeschäftigung nicht der Sozialversicherungspflicht unte... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 2.1 Addition im Zusammenhang mit geringfügiger Beschäftigung

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Arbeitnehmern mit mehreren Beschäftigungen ist das Arbeitsentgelt aus den ausgeübten Beschäftigungen in der Kranken- und Pflegeversicherung zusammenzurechnen. Für die Zusammenrechnung geringfügig entlohnter Beschäftigungen gelten Besonderheiten. Hier ist zu unterscheiden, ob neben der geringfügig entlohnten Beschäftigung eine od... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3.2 Kurzarbeit

Für die Berechnung der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge bei Bezug von Kurzarbeitergeld[1] ist für das infolge des Arbeitsausfalls entgangene Arbeitsentgelt ein fiktives Arbeitsentgelt in Höhe von 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt[2] als Bemessungsgrundlage anzusetzen. Daneben wird auch das tatsächlich erzielte Arbeits... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.1 Bloße Verwertung von Kenntnissen

Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Haupt- und Nebentätigkeit, der zur Annahme eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses führen würde, besteht indes nicht, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer lediglich die Gelegenheit gibt, Fähigkeiten und Kenntnisse, die der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Haupttätigkeit erworben hat, außerhalb seines Dienstverhältnisses zu ver... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.3 Nebentätigkeit während Vorruhestand

Bei Bezug von Vorruhestandsleistungen ist auch dann kein einheitliches Dienstverhältnis anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige in einem Teilzeitarbeitsverhältnis für seinen früheren Arbeitgeber tätig wird.[1] Der Arbeitslohn aus der Teilzeitbeschäftigung kann bei dieser Sachlage unter den Voraussetzungen des § 40a EStG vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden. Keine Pauschal... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 5 Beitragszuschüsse im Verhältnis der Entgelthöhe

Bei wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreien Arbeitnehmern ist zu beachten, dass die Höhe des Zuschusses[1] anteilig nach dem Verhältnis der Höhe der jeweiligen Entgelte unter den Arbeitgebern verteilt wird.[2] Diese Verhältnisberechnung ist auf der Basis der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 EUR) durchzuführen. Praxis-Beispi... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4 Arbeitgeber haften nur für ihr Beschäftigungsverhältnis

Die Arbeitgeber haften gegenüber den Einzugsstellen nur für die Beiträge, die sich aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer bei ihnen erzielt, ergibt und nicht für die Beiträge aus allen Beschäftigungen. mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 1.3 Verschiedene Arbeitgeber mit wirtschaftlichen und organisatorischen Verflechtungen

Werden zeitgleich Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt, ist grundsätzlich eine getrennte versicherungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen. Das gilt selbst dann, wenn – bei formalrechtlich unterschiedlichen Arbeitgebern – diese organisatorisch und wirtschaftlich eng verflochten sind und die Dispositionsbefugnis über die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers in a... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3.1 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Einmalzahlungen sind bei der Feststellung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts insoweit zu berücksichtigen, als dass das bis zum Ablauf des Monats der Zuordnung bislang beitragspflichtige Arbeitsentgelt im laufenden Kalenderjahr die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze nicht erreicht.[1] Für die Feststellung sind nicht nur die Arbeitsentgelte von dem Arbeitgeber, der ... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.2 Geschäfte zu Lasten des Arbeitgebers

Erst recht fehlt es an diesem unmittelbaren Zusammenhang, wenn der Arbeitnehmer unter Ausnutzung seiner beruflichen Stellung aus eigenem Antrieb und ohne Einwilligung seines Arbeitgebers zu dessen Lasten Geschäfte ausführt.[1] mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.5 Steuerfreie Ehrenamtspauschale

Eine Besonderheit ergibt sich für Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu einer steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts stehen. Für ehrenamtlich tätige Vereinsfunktionäre kommt eine steuerfreie Aufwandsentschädigung ab 2026 von bis zu jährlich 960 EUR[1] (2025: 840 EUR) zum Ansatz. Die sog. Ehrenamtspauschale kommt für Vergütungen ... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 1.2 Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber

In der Praxis kommt es vor, dass eine natürliche Person für denselben Vertragspartner (Arbeitgeber/Auftraggeber) als abhängig Beschäftigter und daneben selbstständig tätig ist. Werden eine abhängige Beschäftigung und eine selbstständige Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber unabhängig voneinander ausgeübt, liegt eine sog. gemischte Tätigkeit vor, bei der die abhängige Beschäft... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3 Beitragsberechnung bei mehreren Beschäftigungen

Steht ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer gleichzeitig in mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, ist zu überprüfen, ob das Arbeitsentgelt aus allen Beschäftigungen die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) übersteigt: Bei Arbeitsentgelten, die insgesamt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen, werden die Beiträge von jedem Arbeitgeber von dem jeweilig... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3 Hilfstätigkeit für Hauptarbeitgeber

Abgrenzungsprobleme ergeben sich, wenn der Arbeitnehmer über seine vertraglichen Pflichten aus der Haupttätigkeit hinaus für seinen Arbeitgeber tätig wird. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob es sich hierbei um eine echte Nebentätigkeit handelt oder ob diese weitere Betätigung zur Haupttätigkeit gehört. Einheitliches Arbeitsverhältnis bei Hilfstätigkeit Wenn die Nebentä... mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 2.2 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Entgelte aus mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen sind auch zu addieren, um festzustellen, ob der Versicherte wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist. Übersteigt das Arbeitsentgelt aus den ausgeübten Beschäftigungen die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung – auch mit dem Arbeitsentgelt aus einem zweiten und weite... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Mutterschaftsgeld / Zusammenfassung

Begriff Schwangere und Mütter erhalten für den Zeitraum der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG, unmittelbar vor und nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld gemäß § 19 MuSchG, um den betroffenen Frauen eine wirtschaftliche Absicherung zu garantieren und ihnen so den Anreiz zu nehmen, während dieser Schutzfristen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mutterschaftsg... mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.10 Beginn der Versicherungspflicht bei Mehrfachbeschäftigungen

Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, das Versicherungsverhältnis des jeweiligen Arbeitnehmers zu beurteilen. Damit er alle für seine Beurteilung relevanten Tatbestände kennt, ist der Arbeitnehmer nach § 28o SGB IV verpflichtet, dem Arbeitgeber die für die Beurteilung der Versicherungsverhältnisse erforderlichen Angaben zu machen. Bei mehreren Beschäftigungen gilt dies gege... mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.1 Besonderheiten in der Rentenversicherung

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind generell rentenversicherungspflichtig. An dem Charakter einer geringfügigen Beschäftigung ändert sich dadurch nichts. Das ist wichtig, insbesondere im Hinblick auf die Addition von Beschäftigungen. Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Die Rentenversicherungspflicht kann durch einen Antrag auf Befreiung von der Versi... mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.1.11.1 Mehrfachbeschäftigung

Rz. 68 Für Pflichtversicherte ist grundsätzlich unerheblich, auf welchem Tatbestand des § 5 Abs. 1 die Versicherungspflicht beruht. Rz. 69 Bei Mehrfachbeschäftigten erstreckt sich die einmal getroffene Wahl auf beide Versicherungspflichten. Mehrfachmitgliedschaften sind auch unter Geltung der Wahlrechte nicht möglich. Die zuerst getroffene Wahl löst dabei die Bindungsfrist au... mehr

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Jansen, SGB VI § 223 Wander... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 223 ist am 1.1.1992 durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Abs. 3 Satz 3 und Abs. 6 sowie die Überschrift sind mit Wirkung zum 1.1.1992 durch Art. 1 Nr. 41 des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ergänzt worden (Art. 1 Nr. 41 RÜG), sodass auch Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe in ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 2.1 Abgrenzung Mehrfachbeschäftigung/ Entsendung

Die Kontinuität ist das wichtigste Abgrenzungskriterium zwischen einer Entsendung und einer Mehrfachbeschäftigung (gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Ländern). Es muss die Frage gestellt werden, ob die Beschäftigung dauerhaft, kurzfristig oder vorübergehender Art ist. Im Regelfall liegt eine Entsendung vor, wenn die Tätigkeit nur vorübergehend ausgeübt wird. Werden ber... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 2.2 Abgrenzung Mehrfachbeschäftigung/ Telearbeit

Die durch das multilaterale Rahmenübereinkommen über die Anwendung von Art. 16 Abs. 1 VO (EG) 883/2004 definierte "grenzüberschreitende Telearbeit" wurde auf die Tätigkeit der Grenzgänger zugeschnitten, die einen Teil Ihrer Tätigkeit von ihrem Wohnstaat aus ausüben. Erbringen Beschäftigte mindestens 25 % aber maximal 49,99 % ihrer Gesamtarbeitszeit in Form von grenzüberschre... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 2 Abgrenzungen zu anderen Fallkonstellationen

Insbesondere die Abgrenzung zwischen einer Mehrfachbeschäftigung und einer Entsendung sowie die Abgrenzung einer Mehrfachbeschäftigung und der Telearbeit kann schwierig sein. 2.1 Abgrenzung Mehrfachbeschäftigung/ Entsendung Die Kontinuität ist das wichtigste Abgrenzungskriterium zwischen einer Entsendung und einer Mehrfachbeschäftigung (gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Referendar im juristischen ... / 2 Nebentätigkeiten

Soweit im Einzelfall neben dem Referendariat eine Nebentätigkeit ausgeübt wird, die nicht im Rahmen dieser Haupttätigkeit erfolgt, gelten für diese weitere Tätigkeit die allgemeinen lohnsteuerlichen Regelungen.[1] mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 1.1 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitslohns

Für die Berechnung der Beitrags- und Steuerabzüge vom Bruttoentgelt muss zuerst die grundsätzliche Abgabenpflicht beurteilt werden. Da der sozialversicherungsrechtliche Begriff des Entgelts nicht immer mit dem im Steuerrecht verwendeten Begriff des Arbeitslohns übereinstimmt, sind hier zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Pauschal versteuerte Bezüge werden unter bestimmten ... mehr

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FoVo 03/2026, Die Zusammenrechnung bei der Pfändung von Arbeitseinkommen

Einkommen: Naturalleistungen und Mehrfachbeschäftigung Nicht immer wird das Arbeitseinkommen vom Arbeitgeber nur in Geld entrichtet und nicht immer hat ein Schuldner lediglich ein Arbeitseinkommen. Vielmehr kann sich der Gläubiger der Situation gegenüber sehen, dass der Schuldner neben seinem Arbeitseinkommen in Geld noch Naturalleistungen des Arbeitgebers erhält. Waren es fr... mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.8.5 Anwendung von Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 Satz 4 (Satz 5)

Rz. 99 Soweit die Regelung in Satz 4 greift, ordnet Satz 5 insoweit auch die Anwendung von Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 Satz 4 an. Rz. 100 Abs. 3 Satz 4 ordnet die entsprechende Geltung der Vorschriften des SGB X über die Bestandskraft von Verwaltungsakten und über das Rechtsbehelfsverfahren an. Rz. 101 Abs. 4 Satz 4 sieht vor, dass in den Fällen, in denen bei einer Mehrfachbeschä... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beginn der Versicherungspflicht bei Feststellung von Mehrfachbeschäftigungen

Tz. 56 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle nach § 28a Abs. 1 SGB IV jeden versicherungspflichtigen und jeden geringfügig Beschäftigten zu melden. Die Meldung ist durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erstatten. Der Arbeitgeber hat nach § 28e SGB IV d... mehr

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Mehrfachbeschäftigung

Zusammenfassung Begriff Mehrfachbeschäftigung ist die zeitgleiche Begründung bzw. Erfüllung mehrerer Arbeitsverhältnisse durch den Arbeitnehmer mit demselben oder verschiedenen Arbeitgebern. Dabei sind oftmals aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeitverpflichtungen in den verschiedenen Arbeitsverhältnissen ein Haupt- und ein Nebenarbeitsverhältnis (Nebenbeschäftigung) besti... mehr

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Praxis-Beispiele: Mehrfachbeschäftigung

1 Kurzfristige neben geringfügiger Beschäftigung Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin übt folgende Aushilfstätigkeiten aus: 4.4.2026-31.5.2026, 6 Tage in der Woche für 2.000 EUR monatlich in einem Einzelhandelsgeschäft. 1.7.2026-31.7.2026, 3 Vormittage in der Woche in einer Bäckerei für 500 EUR monatlich. Die Arbeitnehmerin ist bei ihrem Mann in der gesetzlichen Krankenversicherung m... mehr

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Übergangsbereich: Beitragsberechnung bei Mehrfachbeschäftigung

Zusammenfassung Überblick Bei Mehrfachbeschäftigten ist die Beurteilung der Frage, ob die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereich angewendet werden, nur von allen Arbeitgebern gemeinsam zu klären. Deshalb ist es erforderlich, dass die für die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung relevanten Daten allen Arbeitgebern bekannt sind. Der Beschäft... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Übergangsbereich / 8 Mehrfachbeschäftigung

Werden mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen ausgeübt, sind die Regelungen des Übergangsbereichs auch dann anzuwenden, wenn die einzelnen Arbeitsentgelte zwar unter der Grenze von 603,01 EUR, jedoch insgesamt innerhalb des Übergangsbereichs liegen. In diesen Fällen wird die jeweilige beitragspflichtige Einnahme auf der Grundlage des Gesamtentgelts ermittelt und im ... mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 2 Vertragliche Grenzen der Mehrfachbeschäftigung

Arbeitsvertraglich trifft den Arbeitnehmer die Pflicht, durch eine weitere Beschäftigung betriebliche Belange nicht zu beeinträchtigen. Er darf daher nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber treten[1] oder die andere Tätigkeit während der Arbeitszeit ausüben. Schließlich darf der Arbeitnehmer sich in keinem Arbeitsverhältnis so verausgaben, dass er seinen Pflichten im jeweils an... mehr

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Mehrfachbeschäftigung / Arbeitsrecht

1 Begriff und Zulässigkeit Die Eingehung von mehreren Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnissen ist als Ausdruck der Berufsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich zulässig. Dementsprechende Verbotsklauseln (z. B.: "Die Übernahme von Nebenbeschäftigungen in anderen wirtschaftlichen Unternehmungen sind nicht erlaubt.") sind unwirksam.[1] Handelt es sic... mehr

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Mehrfachbeschäftigung / Lohnsteuer

1 Mehrere Jobs, mehrere Arbeitgeber Bezieht ein Arbeitnehmer nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn, sind für jedes Dienstverhältnis elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zu bilden.[1] Aus diesem Grund muss der Arbeitnehmer jedem seiner Arbeitgeber bei Eintritt in das Dienstverhältnis zum Zweck des Abrufs der ELStAM mitteilen, ob es sich um das erste od... mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 4 Freibeträge beim Lohnsteuerabzug

4.1 Berücksichtigung eines individuellen Lohnsteuerfreibetrags Der Arbeitnehmer kann entscheiden, ob bzw. in welcher Höhe der Arbeitgeber einen beantragten und vom Finanzamt ermittelten Freibetrag[1] im ELStAM-Verfahren abrufen soll. Hierfür ist kein Antrag beim Finanzamt erforderlich. Der Arbeitgeber muss den vom Arbeitnehmer genannten Lohnsteuerfreibetrag im Rahmen einer übl... mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.1 Hauptbeschäftigung und eine oder mehrere Nebenbeschäftigungen

1.1.1 Versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und ein Minijob Wird neben einer bereits versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur ein Minijob ausgeübt, sind diese beiden Beschäftigungen nicht zu addieren.[1] Der Minijob bleibt versicherungsfrei.[2] Dies gilt nicht hinsichtlich der Rentenversicherung, da hier generell Versicherungspflicht besteht. Von der Rentenversich... mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 5 Betriebliche Altersversorgung

Der Ausschluss eines Arbeitnehmers von der betrieblichen Altersversorgung, weil er in einem weiteren Arbeitsverhältnis steht, ist unzulässig.[1] mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.2 Mehrfachbeschäftigungen in Teilabrechnungszeiträumen

Wenn die Mehrfachbeschäftigungen nicht während des gesamten Monats bestehen, ist bei der Beitragsberechnung danach zu differenzieren, ob sämtliche Beschäftigungen nicht für den vollen Monat bestehen, jedoch am gleichen Tag beginnen oder enden, eine Beschäftigung den vollen Kalendermonat besteht und eine weitere hinzutritt oder wegfällt oder die Beschäftigungen im Laufe eines Mo... mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 3 Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz, das eine durchschnittliche werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden festlegt, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 10 Stunden täglich erlaubt[1], ist auch auf die Mehrfachbeschäftigung anzuwenden. Wird im zweiten Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der im ersten Arbeitsverhältnis vereinbarten Arbeitszeit die gesetzlich zulässige Höchst... mehr