Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrfachbeschäftigung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 2.1 Addition im Zusammenhang mit geringfügiger Beschäftigung

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Arbeitnehmern mit mehreren Beschäftigungen ist das Arbeitsentgelt aus den ausgeübten Beschäftigungen in der Kranken- und Pflegeversicherung zusammenzurechnen. Für die Zusammenrechnung geringfügig entlohnter Beschäftigungen gelten Besonderheiten. Hier ist zu unterscheiden, ob neben der geringfügig entlohnten Beschäftigung eine od...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3.2 Kurzarbeit

Für die Berechnung der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge bei Bezug von Kurzarbeitergeld[1] ist für das infolge des Arbeitsausfalls entgangene Arbeitsentgelt ein fiktives Arbeitsentgelt in Höhe von 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt[2] als Bemessungsgrundlage anzusetzen. Daneben wird auch das tatsächlich erzielte Arbeits...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.1 Bloße Verwertung von Kenntnissen

Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Haupt- und Nebentätigkeit, der zur Annahme eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses führen würde, besteht indes nicht, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer lediglich die Gelegenheit gibt, Fähigkeiten und Kenntnisse, die der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Haupttätigkeit erworben hat, außerhalb seines Dienstverhältnisses zu ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.3 Nebentätigkeit während Vorruhestand

Bei Bezug von Vorruhestandsleistungen ist auch dann kein einheitliches Dienstverhältnis anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige in einem Teilzeitarbeitsverhältnis für seinen früheren Arbeitgeber tätig wird.[1] Der Arbeitslohn aus der Teilzeitbeschäftigung kann bei dieser Sachlage unter den Voraussetzungen des § 40a EStG vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden. Keine Pauschal...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.1 Mehrfachbeschäftigungen im gesamten Kalendermonat

Wenn die Mehrfachbeschäftigungen während des gesamten Monats bestehen, sind bei der Beitragsberechnung zwei verschiedene beitragspflichtige Einnahmen zu ermitteln: Bemessungsgrundlage für den Gesamtbeitrag Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmerbeitrag 6.1.1 Bemessungsgrundlage für den Gesamtbeitrag Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / Sozialversicherung

1 Fallkonstellationen Übt ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen aus, so sind für die Sozialversicherung im Wesentlichen folgende Fallkonstellationen von Bedeutung: Neben einer Hauptbeschäftigung wird eine oder werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt. Es werden nur geringfügig entlohnte Beschäftigungen verrichtet. Neben einer Hauptbeschäftigung und/oder e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.4 Mehrere Hauptbeschäftigungen

Werden nebeneinander mehrere Hauptbeschäftigungen – also mehr als geringfügig entlohnte Beschäftigungen – ausgeübt, so besteht in allen Beschäftigungen Versicherungspflicht. Für die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung werden alle Entgelte zusammengerechnet. Die Beiträge werden insgesamt nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erhoben. Liegen die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.1.1 Versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und ein Minijob

Wird neben einer bereits versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur ein Minijob ausgeübt, sind diese beiden Beschäftigungen nicht zu addieren.[1] Der Minijob bleibt versicherungsfrei.[2] Dies gilt nicht hinsichtlich der Rentenversicherung, da hier generell Versicherungspflicht besteht. Von der Rentenversicherungspflicht im Minijob können sich Arbeitnehmer allerdings auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 6 Pflichtveranlagung bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen

Die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung besteht immer dann, wenn ein Arbeitnehmer Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezogen hat, also ein Beschäftigungsverhältnis nach Steuerklasse VI abgerechnet wurde.[1] Bei einer zusammengefassten Lohnabrechnung durch Dritte [2] ist der Arbeitnehmer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Die Pfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.5 Übergangsbereich

Für die Beurteilung der Frage, ob das regelmäßige Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR[1] liegt, werden mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen zusammengerechnet. Nur wenn das Gesamtentgelt innerhalb des Übergangsbereichs liegt, kann das Entgelt mithilfe des Faktors "F" umgerechnet und die besondere Beitragsverteilung zwischen Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 8 Doppelarbeitsverhältnis nach ungerechtfertigter Kündigung

Ist der Arbeitnehmer nach Entlassung aus dem alten Arbeitsverhältnis ein neues eingegangen und hat das Gericht auf eine Kündigungsschutzklage entschieden, dass das alte Arbeitsverhältnis fortbesteht, kann der Arbeitnehmer nach § 12 KSchG binnen einer Woche nach der Rechtskraft des Urteils durch Erklärung gegenüber dem alten Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 4.1 Berücksichtigung eines individuellen Lohnsteuerfreibetrags

Der Arbeitnehmer kann entscheiden, ob bzw. in welcher Höhe der Arbeitgeber einen beantragten und vom Finanzamt ermittelten Freibetrag[1] im ELStAM-Verfahren abrufen soll. Hierfür ist kein Antrag beim Finanzamt erforderlich. Der Arbeitgeber muss den vom Arbeitnehmer genannten Lohnsteuerfreibetrag im Rahmen einer üblichen Anfrage von ELStAM an die Finanzverwaltung übermitteln. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.1.2 Versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und mehrere Minijobs

Etwas anderes gilt, wenn neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mehrere Minijobs ausgeübt werden. In der Kranken- und Pflegeversicherung scheidet die Zusammenrechnung für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, und zwar immer für die Beschäftigung, die zeitlich zuerst aufgenommen wurde. Die anderen Nebenbeschäftigungen werden mit der versicherungspflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 7 Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Hat eine Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG) aus mehreren Arbeitsverhältnissen, so hat jeder Arbeitgeber anteilig einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,[1] zu leisten, wenn das kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt aus allen Arbeitsverhältnissen 13 EUR übersteigt. Der einzelne Arbeitgeber kann also nicht einwenden, bei ihm sei das kalendertägliche Netto-Arbeitsen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 5 Lohnsteuerpauschalierung bei mehreren Nebenjobs

Das vereinfachte Lohnsteuerpauschalierungsverfahren für Aushilfskräfte und geringfügig Beschäftigte[1] ist für jede Aushilfstätigkeit bzw. geringfügige Beschäftigung zulässig. Dabei hat jeder Arbeitgeber die Voraussetzungen für die Lohnsteuerpauschalierung – bezogen auf das einzelne Dienstverhältnis – selbstständig zu prüfen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.2 Ausschließlich Minijobs

Werden ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte zu addieren. Ergibt die Zusammenrechnung einen höheren Betrag als 538 EUR[1] monatlich, unterliegen alle für sich betrachtet geringfügig entlohnten Beschäftigungen der Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[2] Praxis-Beispiel Mehrere gering...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 2 Krankenkassenzuständigkeit

Die Krankenkassenzuständigkeit im Fall der Krankenversicherungspflicht bei mehreren Beschäftigungen hängt von der Wahl des Arbeitnehmers ab.[1] Für alle Beschäftigungen ist nur die vom Arbeitnehmer gewählte Krankenkasse zuständig. Diese Zuständigkeit bleibt auch dann bestehen, wenn eine oder mehrere Beschäftigungen aufgegeben werden oder neben einer bereits bestehenden Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 4 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Ein Anspruch hierauf gegen den Arbeitgeber des ersten Arbeitsverhältnisses kann auch entstehen bei einem Arbeitsunfall im weiteren Arbeitsverhältnis.[1] Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Arbeitnehmer mit der weiteren Tätigkeit gegen ein Beschäftigungsverbot aus dem ersten Arbeitsverhältnis verstoßen hat[2], allerdings liegt ein diesen Anspruch ausschließendes Verschu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.1.4 Keine Zusammenrechnung in der Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung dürfen sämtliche (= eine oder mehrere) Minijobs nicht mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet werden.[1] Hier bleiben also alle ausgeübten Nebenbeschäftigungen versicherungsfrei. Selbst eine Zusammenrechnung der für sich betrachtet geringfügig entlohnten Beschäftigungen untereinander ist nicht möglich, wenn dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 3 Zusammengefasste Lohnzahlung durch Dritte

Einnahmen eines Arbeitnehmers, die ihren Leistungsgrund im Dienstverhältnis zum eigenen Arbeitgeber haben, jedoch von einem Dritten gezahlt werden, gehören als Lohnzahlung durch Dritte zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Nach Zustimmung durch das Finanzamt kann ein Dritter als Dienstleister die Pflichten des Arbeitgebers im eigenen Namen erfüllen und die Lohnsteuerabzugsverpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1 Fallkonstellationen

Übt ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen aus, so sind für die Sozialversicherung im Wesentlichen folgende Fallkonstellationen von Bedeutung: Neben einer Hauptbeschäftigung wird eine oder werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt. Es werden nur geringfügig entlohnte Beschäftigungen verrichtet. Neben einer Hauptbeschäftigung und/oder einer geringfügig entl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.3 Hauptbeschäftigung mit kurzfristiger Nebenbeschäftigung

Kurzfristige Beschäftigungen, die nicht berufsmäßig ausgeübt werden, bleiben unabhängig vom Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe des Verdienstes versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das gilt auch dann, wenn die kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt wird, weil eine Zusammenrechnung der beiden Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 3 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten

Das BSG[1] hat eine Entscheidung hinsichtlich des Datenschutzes getroffen. Danach kann ein Arbeitgeber bei einem Mehrfachbeschäftigten nicht mit Hinweis auf datenschutzrechtliche Gründe die Vornahme der Beitragsberechnung verweigern. Aufgrund des § 28o Abs. 1 SGB IV sind Arbeitnehmer kraft Gesetzes verpflichtet, gegenüber allen Arbeitgebern die erforderlichen Angaben zu mach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 4.2 Gesetzliche Frei- und Pauschbeträge

In der Steuerklasse VI werden tarifliche Freibeträge wie der Grundfreibetrag und gesetzliche Pauschbeträge wie der Sonderausgaben-Pauschbetrag nicht berücksichtigt.[1] Der Altersentlastungsbetrag ist – soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen – für den Lohnsteuerabzug bei jedem Dienstverhältnis zu berücksichtigen, aus dem der Arbeitnehmer Bezüge für aktive Tätigkeit bezieht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.1.3 Versicherungsfreie Hauptbeschäftigung mit Minijob

Sofern ein in der Hauptbeschäftigung wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung bereits versicherungsfreier Arbeitnehmer eine geringfügig entlohnte Nebentätigkeit aufnimmt, bleibt diese Nebenbeschäftigung in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei, weil eine Zusammenrechnung mit der versicherungsfreien Hauptbeschäftigung nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1 Mehrere Jobs, mehrere Arbeitgeber

Bezieht ein Arbeitnehmer nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn, sind für jedes Dienstverhältnis elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zu bilden.[1] Aus diesem Grund muss der Arbeitnehmer jedem seiner Arbeitgeber bei Eintritt in das Dienstverhältnis zum Zweck des Abrufs der ELStAM mitteilen, ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1 Begriff und Zulässigkeit

Die Eingehung von mehreren Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnissen ist als Ausdruck der Berufsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich zulässig. Dementsprechende Verbotsklauseln (z. B.: "Die Übernahme von Nebenbeschäftigungen in anderen wirtschaftlichen Unternehmungen sind nicht erlaubt.") sind unwirksam.[1] Handelt es sich dagegen um einen nebentät...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3 Beitragsberechnung bei mehreren Beschäftigungen

Steht ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer gleichzeitig in mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, ist zu überprüfen, ob das Arbeitsentgelt aus allen Beschäftigungen die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) übersteigt: Bei Arbeitsentgelten, die insgesamt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen, werden die Beiträge von jedem Arbeitgeber von dem jeweilig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 2.2 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Entgelte aus mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen sind auch zu addieren, um festzustellen, ob der Versicherte wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist. Übersteigt das Arbeitsentgelt aus den ausgeübten Beschäftigungen die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung – auch mit dem Arbeitsentgelt aus einem zweiten und weite...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 2 Sonderfall: Mehrere Jobs, ein Arbeitgeber

Bestehen mehrere Dienstverhältnisse bei einem Arbeitgeber und zahlt dieser oder ein von diesem beauftragter Dritter[1] verschiedenartige Bezüge als Arbeitslohn, kann der Arbeitgeber bzw. der Dritte die Lohnsteuer für den zweiten und jeden weiteren Bezug ohne Abruf weiterer ELStAM nach der Steuerklasse VI einbehalten.[2] Verschiedenartige Bezüge in diesem Sinne liegen vor, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 7 Übungsleiterfreibetrag von 3.000 EUR

Handelt es sich bei dem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis um eine Nebentätigkeit als Übungsleiter (z. B. Sporttrainer), Ausbilder, Betreuer, Erzieher oder um eine vergleichbare Tätigkeit, um eine künstlerische Nebentätigkeit oder um eine nebenberufliche Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen, so bleiben von den hierfür erhaltenen Vergütungen 3.000 EUR j...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 2 Hauptbeschäftigung und 2 geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer übt eine lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung (Entgelt 2.000 EUR monatlich) bei Arbeitgeber A aus. Daneben ist er zusätzlich bei Arbeitgeber B für 250 EUR monatlich beschäftigt. Ab 1.6.2024 wird er zusätzlich bei Arbeitgeber C für 100 EUR monatlich tätig. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungsr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 5 Mehrere geringfügige Beschäftigungen unter der Geringfügigkeitsgrenze

Sachverhalt Eine familienversicherte Bedienung übt 2 geringfügig entlohnte Beschäftigungen mit je 150 EUR monatlich aus. Die Bedienung hat bei beiden Arbeitgebern die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt. Wie sind die Beschäftigungen sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Ergebnis Die Entgelte beider Beschäftigungen sind zusammenzurechnen. Die Zusammenrech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 1 Kurzfristige neben geringfügiger Beschäftigung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin übt folgende Aushilfstätigkeiten aus: 4.4.2024-31.5.2024, 6 Tage in der Woche für 700 EUR monatlich in einem Einzelhandelsgeschäft. 1.7.2024-31.7.2024, 3 Vormittage in der Woche in einer Bäckerei für 320 EUR monatlich. Die Arbeitnehmerin ist bei ihrem Mann in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Sie ist nicht arbeitslos gemeldet, ni...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 6 Mehrere geringfügige Beschäftigungen über der Geringfügigkeitsgrenze

Sachverhalt Eine familienversicherte Bedienung übt gleichzeitig 2 geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern mit einem Arbeitsentgelt von je 300 EUR im Monat aus. Weitere Beschäftigungen bestehen nicht. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Ergebnis Die Entgelte der beiden – für sich getrachtet geri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze / 4 Entgelt bei Mehrfachbeschäftigungen

Übt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen aus, sind für die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts die Arbeitsentgelte aus allen versicherungspflichtigen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Hinweis Keine Anrechnung des Entgelts aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung Wird neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine geringfügig entlohnte Bes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 3 Hauptbeschäftigung eines freiwillig Versicherten mit 2 Nebenbeschäftigungen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist bei Arbeitgeber A gegen ein Entgelt von 6.000 EUR monatlich beschäftigt. Er ist wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig krankenversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab 1.1.2024 nimmt er bei Arbeitgeber B eine Beschäftigung für monatlich 200 EUR auf. Ab 1.2.2024 nimmt er zusätzlich eine weitere Beschäftigung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 4 Hauptbeschäftigung, geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Arbeitgeber A: Eine alleinerziehende Mutter arbeitet halbtags für 750 EUR im Monat. Sie erhält kein Urlaubsgeld und kein Weihnachtsgeld. Arbeitgeber B: Daneben erstellt sie in Heimarbeit Schreibarbeiten und erhält dafür ein festes monatliches Entgelt von 300 EUR, ebenfalls kein Urlaubs- und kein Weihnachtsgeld. Arbeitgeber C: Im Sommer arbeitet sie befristet vom 1....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.1.2 Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmerbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme, nach welcher der vom Arbeitnehmer zu tragende Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der individuelle Zusatzbeitrag und ggf. der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung berechnet wird, wird nach folgender Formal ermittelt: Dabei bezeichnet "G" wiederum die Geringfügigk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.1.1 Bemessungsgrundlage für den Gesamtbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wird nach folgender Formel berechnet: Dabei bezeichnet "F" den Faktor F, "G" die Geringfügigkeitgrenze, "AE" das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers und "GAE" das gesamte Arbeitsentgelt. Hinw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmeldung / 8 Bestandsprüfungen

Die übermittelten Abmeldungen werden von der Krankenkasse mit den eigenen Bestandsdaten abgeglichen. Festgestellte Fehler werden mit dem Arbeitgeber geklärt. Wenn die Abmeldung nicht zu erstatten war, fehlerhaft war oder bei einer falschen Krankenkasse eingereicht wurde, ist sie zu stornieren und ggf. neu zu erstellen. Seit dem 1.1.2021 ist das Kennzeichen "Mehrfachbeschäftig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anmeldung / 3 Bestandsprüfungen

Die übermittelten Anmeldungen sind von der Krankenkasse mit den eigenen Bestandsdaten abzugleichen. Wird ein Fehler festgestellt, so ist dieser mit dem Arbeitgeber aufzuklären. Wenn die Anmeldung nicht zu erstatten war, inhaltlich fehlerhaft war oder bei einer falschen Krankenkasse eingereicht wurde, ist sie zu stornieren und ggf. neu zu erstellen. Seit 1.1.2021 ist das Kennz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 13 GKV-Monatsmeldung

Eine GKV-Monatsmeldung ist durch den Arbeitgeber nur dann abzugeben, wenn er von der Einzugsstelle eine entsprechende Aufforderung erhält. Diese Aufforderung erfolgt elektronisch mit dem Datensatz Krankenkassenmeldung (DSKK) und dem Datenbaustein Meldesachverhalt GKV-Monatsmeldung (DBMM). Diese Aufforderung zur Abgabe der GKV-Monatsmeldung erfolgt nur, soweit bei einer versi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 1 Mehrfachbeschäftigte

Übt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse aus,[1]sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren, um festzustellen, ob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt insgesamt innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Dabei können nur Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen addiert werden. Mehrfachbeschäftigte in diesem Sinne sind da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / Zusammenfassung

Überblick Bei Mehrfachbeschäftigten ist die Beurteilung der Frage, ob die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereich angewendet werden, nur von allen Arbeitgebern gemeinsam zu klären. Deshalb ist es erforderlich, dass die für die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung relevanten Daten allen Arbeitgebern bekannt sind. Der Beschäftigte ist verpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterbrechungsmeldung / 2 Empfänger und Form der Unterbrechungsmeldung

Die Unterbrechungsmeldung ist an die zuständige Einzugsstelle zu senden. Die Unterbrechungsmeldung entspricht in ihrem Aufbau einer Abmeldung. Die Schlüsselzahlen "51 – 53" des Meldeschlüssels weisen jedoch darauf hin, dass der Versicherte nicht abgemeldet wird, das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht und lediglich die Entgeltzahlung für mindestens einen vollen Kalendermonat un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Entgeltumwandlung / 3 Direktzusage, Unterstützungskasse

Wird Arbeitslohn zugunsten einer Direkt-/Pensionszusage oder späterer Versorgungsleistungen aus einer Unterstützungskasse herabgesetzt, fließt der Teil des Arbeitslohns, auf den steuerlich wirksam verzichtet wird, dem Arbeitnehmer gegenwärtig noch nicht zu. Zuführungen des Arbeitgebers zu einer Pensionsrückstellung führen beim Arbeitnehmer zu keinem Zufluss von Vermögenswert...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Befristete Beschäf... / 1.2 Mehrere kurzfristige Beschäftigungen

Übt ein Student öfter Beschäftigungen aus, so ist die zu beurteilende Beschäftigung im Rahmen der Kurzfristigkeit nur versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn sie zusammen mit den schon im laufenden Kalenderjahr ausgeübten Beschäftigungen die Zeitgrenze von 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen nicht überschreitet.[1] Handelt es sich be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.3 Mehrfachbeschäftigte

Wenn ein Arbeitnehmer für mehrere Arbeitgeber tätig ist[1], sind für die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts die Arbeitsentgelte aus allen dem Grunde nach krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungen zusammenzuzählen. 3.3.1 Hauptbeschäftigung/Hinzutritt einer oder mehrerer versicherungspflichtiger Beschäftigungen Wenn zu einer Hauptbeschäftigung eine (für sich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Bemessungs... / 2.2.1 Mehrfachbeschäftigte

Bei Mehrfachbeschäftigten ist § 22 Abs. 2 SGB IV entsprechend anzuwenden. D. h., es ist eine Verhältnisberechnung durchzuführen, wenn das Arbeitsentgelt aus den verschiedenen Beschäftigungen die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung übersteigt. Diese Betrachtungsweise gilt jedoch nur für das U2-Verfahren. Achtung Aufteilung der Beiträge nur bei Umlagepflicht beid...mehr