Fachbeiträge & Kommentare zu Latente Steuern

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.7 Latente Steuern

Rz. 41 Konzernbilanzpolitische Spielräume ergeben sich vor allem aus der Bestimmung des Steuersatzes, der Höhe der einbezogenen Verlustvorträge und der Möglichkeit der Verrechnung der latenten Steuern nach § 306 HGB mit denen nach § 274 HGB (§ 306 Satz 3 HGB). Über diese Verrechnung lebt das Aktivierungswahlrecht aus dem Einzelabschluss im Konzernabschluss für diese Sachverh...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.5 Zwischenergebniseliminierung

Rz. 37 Ebenso wie bei der Schuldenkonsolidierung kann gem. § 304 Abs. 2 HGB auf eine Zwischenergebniseliminierung verzichtet werden, wenn diese von untergeordneter Bedeutung ist. Wird eine Zwischenergebniseliminierung durchgeführt, gibt es ein Wahlrecht, die im Konzern hergestellten Vermögensgegenstände mit einem Wert zwischen dem Konzernhöchstwert und dem Konzernmindestwert ...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.1 Neubewertung

Rz. 26 Bei der Neubewertungsmethode sind sowohl nach HGB als auch nach IFRS sämtliche stillen Reserven und Lasten aufzudecken. Allerdings ist die Höhe dieser Reserven stets subjektiv, zumal auch keine Deckelung in Höhe der Anschaffungskosten der Beteiligung an dem Tochterunternehmen besteht.[1] Daher kann hier mit großer abschlusspolitischer Freiheit gestaltet werden. Neben ...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.4 Schuldenkonsolidierung

Rz. 33 HGB Bei der Schuldenkonsolidierung ergeben sich Spielräume dadurch, dass auf sie nach § 303 Abs. 2 HGB verzichtet werden kann, wenn sie für die Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Rz. 34 Eine weitere umstrittene Möglichkeit zur Konzernabschlusspolitik ist die Einbeziehung oder Nichteinbeziehung von Drittschuldverhältnis...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.2.1 Ansatz- und Bewertungswahlrechte

Rz. 13 Bei Erstellung der Handelsbilanzen II können die abschlusspolitischen, darstellungsgestaltenden Möglichkeiten bei Ansatz, Bewertung und Ausweis gemäß der §§ 300 Abs. 2 und 308 Abs. 1 HGB neu ausgeübt werden, wobei dabei die Einheitlichkeit Voraussetzung ist. Eine Ausnahme besteht gem. § 308 Abs. 2 Satz 3 HGB nur, wenn die Auswirkungen von untergeordneter Bedeutung für ...mehr

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Konzernanhang / 3.8.7 (Latente) Steuern

Rz. 72 Nach § 314 Abs. 1 Nr. 21 HGB sind die Gründe dafür anzugeben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist. Dabei beschränkt sich die Angabepflicht nicht nur auf die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Positionen. Vielmehr erwartet der Gesetzgeber, dass gerade wegen der nu...mehr

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Konzernanhang / 3.7.1 Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 26 Besonders die Konzernbilanzierung ist im Vergleich zum Einzelabschluss bezüglich der angewandten Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu beschreiben, um die Darstellung des Konzernabschlusses verständlich zu machen. Absicht des Gesetzgebers ist die Angabe und ggf. Beschreibung der konkret angewandten Methoden im Konzernabschluss. Neben der Darstellu...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.3 Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern

Rz. 51 Nach § 274 HGB können aktive latente Steuern angesetzt werden. Dieses Wahlrecht führt in Verbindung mit der erlaubten Gesamtdifferenzbetrachtung dazu, dass bei Vorliegen eines Aktivüberhangs im Einzelabschluss ganz auf den Ansatz latenter Steuern verzichtet werden kann. Das Wahlrecht beschränkt sich allerdings nur auf den Überhang. Insofern wären aktive latente Steuer...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 10 Weiterführende Literatur

Herzig/Liekenbrock/Vossel, Gestaltungsoptionen bei der Bilanzierung von latenten Steuern im Organkreis, Ubg 2012, S. 141 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 17. Aufl., Herne 2025 Karrenbrock, Zweifelsfragen der Berücksichtigung aktiver latenter Steuern im Jahresabschluss nach BilMoG, BB 2011, S. 683 Krimpmann, Latente Steuern in der Praxis, 1. Aufl. 2011 Künkele/Zwir...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 6 Latente Steuern im Konzern

Rz. 74 Die maßgebliche Rechtsnorm zur Bilanzierung latenter Steuern im Konzern ist § 306 HGB. Durch den Verweis in § 306 Satz 5 HGB auf § 274 HGB gelten die Vorschriften des Einzelabschlusses auch für den Konzernabschluss. Die weitere Auslegung für latente Steuern im Konzern ergibt sich dabei aus DRS 18. Rz. 75 Bedingt durch die Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften des H...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / Zusammenfassung

Überblick Latente Steuern sollen die Differenzen zwischen der steuerlichen und der handelsrechtlichen Abbildung von Unternehmen ausgleichen, um Informationen über die treffende Situation der (realen und erwarteten) Besteuerung zu liefern. Die Steuern werden zunächst lediglich mit Bezug auf die steuerlich relevante Darstellung ermittelt und auch im handelsrechtlichen Abschlus...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 7 Gruppenbesteuerung

Rz. 86 Latente Steuern können auch bei Gruppenbesteuerungssystemen (in Deutschland als Organschaften bekannt) entstehen, wobei die Bilanzierung rechtlich nicht geregelt ist. Vor dem Hintergrund der Besonderheiten der steuerlichen Organschaften durch das Auseinanderfallen von wirtschaftlicher Verursachung bei der Organgesellschaft und zivilrechtlicher Verbindlichkeit beim Org...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 8 Anhangangaben

8.1 Einzelabschluss Rz. 90 Den Umfang der Pflichtangaben zu latenten Steuern im Einzelabschluss regelt § 285 Nr. 29 und 30 HGB.[1] Zum Berichtsumfang gehören die folgenden Angaben: Differenzengrundlage, steuerliche Verlustvorträge, verwendeter Steuersatz, latente Steuersalden von Steuerschulden am Ende des Geschäftsjahres, Veränderungen der Salden dieser latenten Steuerschulden. R...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4 Ansatz und Bewertung

4.1 Berechnung und Bewertung Rz. 43 Die unterschiedlichen Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz führen in letzter Konsequenz zu einem unterschiedlichen Gewinnausweis. Da der in der Handelsbilanz auszuweisende Steueraufwand auf der Steuerberechnung des zu versteuernden Einkommens (und damit der Grundlage Steuerbilanz) basiert, kommt es in der Konsequenz zu einem Missver...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.2 Ansatz und Ansatzverbote

Rz. 48 Für die berechneten latenten Steuern gelten die allgemeinen Ansatzvorschriften des § 274 Abs. 1 HGB. Aktive und passive latente Steuern können im Rahmen der Gesamtdifferenzenbetrachtung zusammengefasst und als ein Posten ausgewiesen werden. Insofern greift das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht für latente Steuern. Aktive latente Steuern können mit pa...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 9 IFRS

Rz. 98 Rechtsgrundlage zur Bilanzierung latenter Steuern nach IFRS bildet IAS 12, der umfassend die Bilanzierung von latenten Steuern, aber auch von laufenden Ertragsteuern regelt. Grundlage für latente Steuern bildet das Temporary-Konzept, das in Form der Liability-Methode in den IFRS implementiert ist.[1] Rz. 99 Im Ergebnis bestehen zwischen IFRS und HGB insbesondere für de...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 8.1 Einzelabschluss

Rz. 90 Den Umfang der Pflichtangaben zu latenten Steuern im Einzelabschluss regelt § 285 Nr. 29 und 30 HGB.[1] Zum Berichtsumfang gehören die folgenden Angaben: Differenzengrundlage, steuerliche Verlustvorträge, verwendeter Steuersatz, latente Steuersalden von Steuerschulden am Ende des Geschäftsjahres, Veränderungen der Salden dieser latenten Steuerschulden. Rz. 91 Die Erläuterun...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 1 Einleitung

Rz. 1 Latente Steuern verbinden die sich zunehmend von der handelsrechtlichen Abbildung entfernende steuerliche Abbildung mit der handelsrechtlichen Abbildung, wobei es zunächst unerheblich ist, ob die handelsrechtliche Abbildung allein auf dem HGB oder auch auf den IFRS basiert. Die Notwendigkeit kann an folgendem vereinfachten Beispiel verdeutlicht werden: Praxis-Beispiel E...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.1 Berechnung und Bewertung

Rz. 43 Die unterschiedlichen Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz führen in letzter Konsequenz zu einem unterschiedlichen Gewinnausweis. Da der in der Handelsbilanz auszuweisende Steueraufwand auf der Steuerberechnung des zu versteuernden Einkommens (und damit der Grundlage Steuerbilanz) basiert, kommt es in der Konsequenz zu einem Missverhältnis in der Handelsbilanz...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.1 Ursachen von Differenzen

Rz. 11 Die Ursachen zur Entstehung latenter Steuern sind vielfältig. Obwohl es sich lediglich um Differenzen zwischen Handelsrecht und Steuerrecht handelt, die bewertet und bilanziell abgebildet werden, erfordert die Bilanzierung latenter Steuern eine genaue Betrachtung der Differenzenursachen. Generell lassen sich die Ursachen in 3 Kategorien einteilen: steuerbedingte Ursach...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 5 Ausweisfragen

Rz. 66 Der Ausweis latenter Steuern in der Bilanz ist im Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB geregelt. Demnach sind aktive und passive latente Steuern als gesonderte Posten in der Bilanz zu zeigen, jeweils nach den Rechnungsabgrenzungsposten. Rz. 67 Für den Ausweis der latenten Steuern in der Bilanz besteht ein doppeltes Wahlrecht aufgrund der Gesamtdifferenzen...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.1 Verlustvorträge

Rz. 53 Die Pflicht zur Berücksichtigung steuerlicher Verlustvorträge ergibt sich aus § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB. Dabei erfolgt eine Begrenzung der Verlustverrechnung auf einen Zeitraum von 5 Jahren nach dem Gesetzeswortlaut. Somit dürfen lediglich aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe der erwarteten Verlustverrechnung und damit des erwarteten zu versteu...mehr

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Latente Steuern im Einzelabschluss und Konzernabschluss

Zusammenfassung Überblick Latente Steuern sollen die Differenzen zwischen der steuerlichen und der handelsrechtlichen Abbildung von Unternehmen ausgleichen, um Informationen über die treffende Situation der (realen und erwarteten) Besteuerung zu liefern. Die Steuern werden zunächst lediglich mit Bezug auf die steuerlich relevante Darstellung ermittelt und auch im handelsrecht...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.3 Steuergutschriften

Rz. 65 Steuergutschriften sind fiskalpolitische Instrumente zur Förderung bzw. zur Erreichung politischer, sozialer oder ökonomischer Ziele. Sie führen regelmäßig zu einer Reduzierung der Steuerschuld. Entfalten Steuergutschriften längerfristige, über das Geschäftsjahr hinausgehende Effekte, können die latenten Steuern aus den erwarteten Effekten der Steuergutschriften, anal...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.2 Zinsvorträge

Rz. 62 Analog den steuerlichen Verlustvorträgen für Körperschaft- und Gewerbesteuer können Zinsvorträge aus der Zinsschranke des § 8a KStG und des § 4h EStG [1] eine Aktivierung latenter Steuern auslösen. Die Zinsschranke ist im Prinzip nur eine Beschränkung des Abzugs von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben. Nicht als Betriebsausgaben abzugsfähige Zinsaufwendungen dürfen v...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.1.3 Rechtsformbedingte Ursachen

Rz. 17 Rechtsformbedingte Ursachen von Differenzen kommen hauptsächlich in Konzernen vor. Auslöser von diesen Differenzen sind oftmals Konzernumstrukturierungen. Hierzu gehören u. a.: Rechtsformwechsel, Umhängen von Beteiligungen, Auf- und Abspaltungen, Verschmelzungen. Rz. 18 Einhergehend mit Konzernumstrukturierungen werden oftmals stille Reserven gehoben, entweder um die Eigen...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.4 Zeitverlauf von Differenzen

Rz. 36 Ein wesentliches Merkmal temporärer Differenzen ist der zeitliche Ausgleich dieser Differenzen. Der Zeitpunkt des Differenzenausgleichs ist zeitlich bestimmbar und orientiert sich an den handels- und steuerrechtlichen Nutzungsdauern des jeweiligen Bilanzpostens. Abb. 3 verdeutlicht diesen Verlauf. Die handelsrechtliche Nutzungsdauer ist kürzer als die Abschreibung nac...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 8.2 Konzernabschluss

Rz. 96a Die Anhangangaben zu den latenten Steuern im Konzernabschlusses ergeben sich aus § 314 Abs. 1 Nr. 21, 22 und 22a HGB sind im Wesentlichen deckungsgleich mit den Pflichtangaben im Einzelabschluss, wobei aufgrund der Reichweite des Konzernabschlusses die Angaben im Konzernabschluss von den Angaben des Einzelabschlusses des MU regelmäßig abweichen werden. Daher gelten d...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3 Differenzen

Rz. 10 Die Bilanzierung latenter Steuern auf Basis des Temporary-Konzeptes ist vom Ansatz her lediglich eine Steuerabgrenzung auf Basis eines Bilanzvergleichs, um Posten des handelsrechtlichen Bilanzansatzes im Einklang mit deren steuerrechtlichen Wertansätzen zu bringen – also um einen zum Ergebnis passenden Steueraufwand bzw. -ertrag herzustellen. Die daraus resultierenden...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.1.1 Steuerbedingte Ursachen

Rz. 12 Steuerbedingte Ursachen von Differenzen haben ihren Ursprung in handels- und steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften, die einen vom Handelsrecht abweichenden steuerlichen Bilanzansatz ergeben. Diese Vorschriften können sich dabei sowohl auf einen handelsrechtlichen Bilanzposten als auch auf andere handelsrechtliche Sachverhalte beziehen. Für diese handelsrechtlichen ...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.2 Arten von Differenzen

Rz. 22 Alle Differenzen, gleich welcher Ursache, lassen sich in 3 Arten klassifizieren: permanente Differenzen, quasi-permanente Differenzen, temporäre Differenzen. Rz. 23 Permanente Differenzen stellen sich dann ein, wenn sich die Differenzen zwischen Handels- und Steuerrecht aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften bzw. steuerlicher Ansatzvorschriften in der Zukunft nicht meh...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4 Sonderfälle

Rz. 52 Neben dem Ansatz latenter Steuern aufgrund von Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichem Ansatz können sich Ansatzpflichten aufgrund steuerlicher Effekte ergeben, die handelsrechtlich einen Vermögensvorteil darstellen. Diese sind gem. § 274 Abs. 1 HGB zu bilanzieren, um im Einzel- bzw. Jahresabschluss eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darste...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.6 Differenzen aus der Mindestbesteuerung

Rz. 42a Auch aus der Anwendung der Mindestbesteuerung könnten sich Differenzen ergeben.[1] Diese sind durch die für die Mindestbesteuerung notwendigen handelsrechtlichen Korrekturen mit Hinzurechnung bzw. Kürzung auf Bilanzposten bzw. den Gewinn (§§ 18 ff. MinStG) notwendig. Ausgangspunkt ist dabei der handelsrechtliche Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag auf HB-II-Ebene ...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.4 Personengesellschaften

Rz. 65a Die Bilanzierung latenter Steuern weist bei Personengesellschaften eine Reihe von Besonderheiten auf. Durch die Mitunternehmereigenschaft der Gesellschafter erfolgt die Ertragsbesteuerung regelmäßig auf der Ebene der Gesellschafter – vorausgesetzt, die Personengesellschaft hat nicht von der Optierung nach § 1a KStG Gebrauch gemacht. Damit verbleibt auf der Ebene der ...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.1.2 Strukturbedingte Ursachen

Rz. 15 Strukturbedingte Ursachen von Differenzen kommen regelmäßig in Konzernen vor. Sie entstehen, wenn für einen Bilanzposten handelsrechtliche Bilanzansätze mit steuerlichen Bilanzansätzen über mehrere Ebenen verglichen werden müssen. Dies ist dann regelmäßig der Fall, wenn Bilanzposten des Einzelabschlusses für den Konzernabschluss handelsrechtlich anders zu bewerten ode...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 2 Rechtsgrundlagen

Rz. 3 Kodifiziert ist die handelsrechtliche Bilanzierung latenter Steuern im Wesentlichen in den §§ 274 und 306 HGB. Dabei erfolgt eine Rollenteilung beider Paragraphen. § 274 HGB beinhaltet die wesentlichen Vorschriften zur Bilanzierung latenter Steuern, wie sie im Einzelabschluss eines Unternehmens anzuwenden sind. Darauf aufbauend enthält § 306 HGB weiterführende Vorschri...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.3 Ebenen von Differenzen

Rz. 26 Anders als im Einzelabschluss können im Konzernabschluss Differenzen auf mehreren Ebenen entstehen. Alle Differenzen, gleich welcher Ursachen, lassen sich 3 Ebenen zuordnen: Einzelabschluss, HB-II, Konzernebene. Rz. 27 Auf der Ebene des Einzelabschlusses werden Differenzen erfasst, die sich den Unternehmen des Konsolidierungskreises direkt zurechnen lassen. Dies sind übli...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der temporären Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Mindestbesteuerung

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Jubiläumsrück... / 5.3 Handelsrechtliche Rückstellungsobergrenze in der Steuerbilanz

Die Bewertungsvorschriften in § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG regeln die Bewertung von Rückstellungen nicht abschließend, sondern sind nach R 6.11 Abs. 3 EStR als Höchstgrenze zu betrachten. Dies hat der BFH mit Urteil vom 20.11.2019 auch für die Rechtslage nach Inkrafttreten des BilMoG bestätigt.[1] Daher dürfen Rückstellungen – mit Ausnahme von Pensionsrückstellungen – in der Steue...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 9 Latente Steuern

Wie dargestellt, unterscheidet sich die Ermittlung des handelsrechtlichen Wertansatzes sowohl der Urlaubsrückstellung als auch der vergleichbar zu berechnenden Altersfreizeitrückstellung von der Ermittlung des jeweiligen steuerlichen Werts der Rückstellung. Es können sich daher im Einzelfall unterschiedliche Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz ergeben, was wiederum ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VIII. Latente Steuern

1. Ansatz latenter Steuern Tz. 140 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Latente Steuern sind nach § 274 Abs. 1 HGB und den Regeln des IFRS für KMU gemäß dem Temporary-Konzept für temporäre Differenzen zwischen den Werten von Vermögensgegenständen bzw. -werten und Schulden nach HGB bzw. IFRS für KMU und den entsprechenden steuerlichen Werten sowie für steuerlich bestehende Verlustvorträg...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ansatz latenter Steuern

Tz. 140 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Latente Steuern sind nach § 274 Abs. 1 HGB und den Regeln des IFRS für KMU gemäß dem Temporary-Konzept für temporäre Differenzen zwischen den Werten von Vermögensgegenständen bzw. -werten und Schulden nach HGB bzw. IFRS für KMU und den entsprechenden steuerlichen Werten sowie für steuerlich bestehende Verlustvorträge abzugrenzen (vgl. Herzig...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Bewertung latenter Steuern

Tz. 143 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Zur Bewertung der latenten Steuern sind die temporären Differenzen und die steuerlichen Verlustvorträge mit einem Steuersatz zu multiplizieren. Dieser ist sowohl nach HGB als auch nach IFRS für KMU derjenige Steuersatz, der im Zeitpunkt der Realisierung der erwarteten Steuerbe- oder -entlastung gültig ist (§ 274 Abs. 2 Satz 1 HGB; Senger, in...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

(Die Autoren geben ihre persönliche Meinung wieder) Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002 ff; Anzinger/Oser/Schlotter (AOS), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen. Kommentar zum HGB mit Bezügen zum Steuerbilanzrecht, AktG, GmbHG, PublG und rechtsvergleichenden Bezügen zu Österreich 7. Aufl., Stuttgart 2025; AKEU, Vereinbarke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Regniet, Ergänzungsbilanzen bei der PersGes, Köln 1990 (Grundsatzdarstellung); Gchwendtner, Ergänzungsbilanz und Sonderbilanz II in der Rspr des BFH, DStR 1993, 817; Soeffing, Einbringung in eine PersGes mit Zuzahlung ins PV, DStZ 1995, 648; Pfalzgraf/Meyer, Eintritt neuer Gesellschafter in eine PersGes – steueroptimale Gestaltung im Spannungsfeld zwischen Umwandlungssteuerrech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bfc) Ansatzverbote in der StB/abweichende Bewertung in HB und StB

Rn. 70c Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die nachstehend sich von Gesetzes wegen ergebenden Abweichungen basieren auf der gesetzlichen Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilMoG und der Abkehr vom Maßgeblichkeitsgrundsatz der HB für die StB durch das StEntlG 1999/2000/2002: auch s Rn 62. Infolge des BilMoG sind nach HGB keine steuerlichen Abschreibungen mehr zuläs...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Umfang und Art der Angaben

Tz. 80 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Entsprechend dem management approach ist die Anzahl der darzustellenden Messgrößen durch die Art und den Umfang der für interne Zwecke ermittelten Ergebnisgröße determiniert sowie durch die Menge und Zusammensetzung der Daten, die neben der Ergebnisgröße regelmäßig dem obersten Entscheidungsträger übermittelt werden (IFRS 8.23). Die einzige S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Anlässe zur Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Rn. 64a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Zur Erstellung besonderer (Wert)-Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter zur StB der PersGes kommt es in folgenden Fällen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bode, Anm zu BFH v 03.02.2010 zum Treuhandmodell, DB 2010, 822; Benz/Goss, Die gewerbesteuerliche Anerkennung des Treuhandmodells, DStR 2010, 839; Kraft/Sönnichsen, Steuerliche Aspekte der Begründung und Beendigung des Treuhandmodells, DB 2011, 1936; Viebrock/Stegemann, Ertragsteuerliche Konsolidierung im Treuhandmodell, DStR 2013, 2375; Schiffers/Feltgen, Treuhandmodell – Abbil...mehr