Fachbeiträge & Kommentare zu Latente Steuern

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 472 Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern (eG)

Diese Gruppe, die nur für Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft zutrifft, umfasst alle Verbindlichkeiten, die sich aus den besonderen genossenschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern und der Genossenschaft ergeben und nicht der Kontengruppe 30 "Geschäftsguthaben" zuzuordnen sind. Gliederungsbeispielmehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 402 Verbindlichkeiten aus Sparbriefen

Diese Gruppenkonten kommen für Wohnungsunternehmen in Betracht, die neben ihren eigentlichen wohnungswirtschaftlichen Funktionen eine Spareinrichtung betreiben und hierzu ermächtigt sind. Es handelt sich um Spareinlagen und andere Einlagen (Sparbriefe) im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG. Voraussetzung ist, dass in jedem Fall eine Urkunde, insbesondere ein Sparbuch, ausgestellt...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 20 Forderungen aus Vermietung

Gliederungsbeispiel In dieser Kontengruppe werden alle Forderungen aus bestehenden und aufgelösten Miet- und Pachtverhältnissen erfasst. Nicht zu den einzelnen Mietverhältnissen gehören die dem U...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 221 Forderungen aus Verwaltungsbetreuung

Die verwaltungsmäßige Betreuung umfasst eine Reihe verschiedenartiger Leistungen, wie die Verwaltertätigkeit gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die Verwaltung von Kleinsiedlungen und Eigenheimen vor und nach der Auflassung, die Geschäftsbesorgung für andere Unternehmen wie auch die Verwaltung eines bestimmten Grundbesitzes für einen Dritten, etwa eine Gemeinde. Weiter gehör...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 23 Forderungen aus anderen Lieferungen und Leistungen

Die hier zu erfassenden Forderungen stammen aus Lieferungen und Leistungen, die nicht in den Kontengruppen 20 bis 22 auszuweisen sind. Gliederungsbeispielmehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 440 Verbindlichkeiten aus Vermietung

Unter dieser Kontengruppe sind alle aus bestehenden und aufgelösten Miet- und Pachtverhältnissen stammenden Verbindlichkeiten zu erfassen, soweit es sich nicht um erhaltene Vorauszahlungen auf noch nicht abgerechnete Betriebskosten und um Mietvorauszahlungen, die einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen, handelt. Dieses Konto ist im Allgemeinen ein Abschlus...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 262 Sonstige Wertpapiere

Hierunter sind alle Wertpapiere auszuweisen, die nicht zu einem anderen Posten gehören und jederzeit veräußerbar sind. Hierzu gehören z. B. Anteile an Investmentfonds, Bundesanleihen, Kommunalobligationen, Pfandbriefe und Bundesschatzbriefe. Sparbriefe sind hingegen bei Kontengruppe 27 "Flüssige Mittel" zu erfassen. Fällige Zins- und Dividendenscheine sind in jedem Fall unter...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 431 Anzahlungen auf unfertige Leistungen

Diese Kontengruppe dient der Erfassung von vereinnahmten Raten für noch abzurechnende Betreuungsleistungen, Betriebskosten und sonstige Leistungen. Vor Erbringung der Gesamtleistung bzw. abrechnungsfähiger Teilleistungen ist eine Saldierung mit den in der Kontengruppe 15 bzw. 16 erfassten Kosten nicht zulässig. Es empfiehlt sich in jedem Fall eine weitere kontenmäßige Glieder...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 41 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 274 Guthaben bei Kreditinstituten

In dieser Gruppe ist der gesamte Kontokorrentverkehr mit Banken einschließlich Sparkassen sowie die Geldanlage auf Festgeld-, Spar- und Sperrkonten zu buchen. Auch Betreiber von Online-Bezahldiensten (z. B. PayPal) sind hierunter zu fassen, sofern sie über eine EU-Banklizenz verfügen. Falls keine Banklizenz vorliegt, erfolgt der Ausweis derartiger Guthaben unter 25 "Sonstige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.35.2 Hinweise zu einzelnen Unternehmensarten

Rz. 172 Bei Gewerbe- und Handelsbetrieben wird im Regelfall auf die Ertragswertmethode zurückgegriffen. Das Ertragswertverfahren ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH[1] im Regelfall auch geeignet, um zur Bemessungsgrundlage für den Wert einer Unternehmensbeteiligung zu gelangen. Rz. 173 Bezüglich der Bewertung einer freiberuflichen Praxis im Rahmen des Zugewinnausgle...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 274 HGB Latente Steuern

Schrifttum: Grottel/Larenz, Deferred taxes – ein Vergleich der Vorschriften des § 274 HGB mit den geplanten Änderungen der amerikanischen Bilanzierungspraxis, BFuP 1987, 54; Dötsch/Pung, Die Neuregelungen bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer durch das Steuergesetzgebungspaket vom Dezember 2003, DB 2004, 151; Freiberg, Tarifeffekte bei der Steuerlatenzberechnung na...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Passive latente Steuern (E.)

Rz. 420 [Autor/Zitation] Seit dem BilMoG 2009 sind "passive latente Steuern" unter Posten E. zwingend auszuweisen (dazu Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 67; WP Handbuch18, Kap. F Rz. 715 f.). Anders als bei aktiven latenten Steuern (Rz. 266) besteht insoweit kein Ausweiswahlrecht. Lediglich kleine KapGes. und Kleinstkapitalgesellschaften (und gleichgestellte KapCoGes., ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Aktive latente Steuern (D.)

Rz. 265 [Autor/Zitation] Der Posten D. wurde durch das BilMoG 2009 eingefügt. Bis dahin konnte ein entsprechender Sonderposten gebildet werden (ADS6, § 266 HGB Rz. 172). Rz. 266 [Autor/Zitation] Kommt es wegen unterschiedlicher Wertermittlung zu Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz, fällt der tatsächliche Steueraufwand gemessen an der HB entweder zu hoch oder zu nied...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Passive latente Steuern

I. Grundsachverhalte für das Entstehen von passiven latenten Steuern Rz. 64 [Autor/Zitation] Passive latente Steuern nach Abs. 1 Satz 1 entstehen durch folgende Grundsachverhalte: höhere handelsrechtliche Bilanzwerte auf der Aktivseite infolge unterschiedlicher Bilanzierung und Bewertung (Rz. 65), niedrigere handelsrechtliche Bilanzwerte auf der Passivseite infolge unterschiedli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Aktive latente Steuern

I. Grundsachverhalte für das Entstehen von aktiven latenten Steuern Rz. 68 [Autor/Zitation] Aktive latente Steuern lassen sich auf folgende Grundsachverhalte zurückführen: niedrigere handelsrechtliche Bilanzwerte auf der Aktivseite infolge unterschiedlicher Bilanzierung und Bewertung (Rz. 69), höhere handelsrechtliche Bilanzwerte auf der Passivseite infolge unterschiedlicher Bil...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Grottel/Larenz, Deferred taxes – ein Vergleich der Vorschriften des § 274 HGB mit den geplanten Änderungen der amerikanischen Bilanzierungspraxis, BFuP 1987, 54; Dötsch/Pung, Die Neuregelungen bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer durch das Steuergesetzgebungspaket vom Dezember 2003, DB 2004, 151; Freiberg, Tarifeffekte bei der Steuerlatenzberechnung nach IFRS, Pi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsachverhalte für das Entstehen von aktiven latenten Steuern

Rz. 68 [Autor/Zitation] Aktive latente Steuern lassen sich auf folgende Grundsachverhalte zurückführen: niedrigere handelsrechtliche Bilanzwerte auf der Aktivseite infolge unterschiedlicher Bilanzierung und Bewertung (Rz. 69), höhere handelsrechtliche Bilanzwerte auf der Passivseite infolge unterschiedlicher Bilanzierung und Bewertung (Rz. 70), latente Steuern auf Verlustvorträg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Aktivierung aktiver latenter Steuern

Rz. 86 [Autor/Zitation] Eine Ausschüttungssperre gilt außerdem für den Betrag, um den die aktivierten latenten Steuern die passiven latenten Steuern übersteigen. Dabei ist es unbeachtlich, ob der Ausweis des Aktivüberhangs der latenten Steuern in der Bilanz brutto oder netto erfolgt. Ebenso irrelevant ist für die Ermittlung der Ausschüttungssperre, ob die latenten Steuern erg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsachverhalte für das Entstehen von passiven latenten Steuern

Rz. 64 [Autor/Zitation] Passive latente Steuern nach Abs. 1 Satz 1 entstehen durch folgende Grundsachverhalte: höhere handelsrechtliche Bilanzwerte auf der Aktivseite infolge unterschiedlicher Bilanzierung und Bewertung (Rz. 65), niedrigere handelsrechtliche Bilanzwerte auf der Passivseite infolge unterschiedlicher Bilanzierung und Bewertung (Rz. 67).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Beträge aus der Aktivierung latenter Steuern

Rz. 415 [Autor/Zitation] Eine Angabe ist nur erforderlich, sofern das bilanzielle Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 in Anspruch genommen wurde (§ 274 Rz. 59). Ausschüttungsgesperrt ist auch dann gem. § 268 Abs. 8 Satz 2 nur der Betrag, um den die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern übersteigen. Die Berichtspflicht setzt dementsprechend einen so...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Normzweck: Ziel der Bilanzierung latenter Steuern

Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Steuerabgrenzung nach § 274 aF diente wie die Bilanzierung latenter Steuern nach § 274 nF der periodengerechten Abgrenzung des Steueraufwands sowie dem zutreffenden Ausweis der Vermögenslage. Diskutiert wurde jedoch, welcher Zielsetzung Priorität beizumessen sei (vgl. ADS[6], § 274 HGB Rz. 28 f.). Die periodengerechte Erfolgsermittlung entspricht i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Erfolgsneutral entstandene Differenzen

Rz. 42 [Autor/Zitation] Nach dem Konzept des § 274 in seiner aktuell gültigen Fassung ist die Erfolgswirkung der Entstehung keine Voraussetzung für die Bildung von latenten Steuern (vgl. Rz. 24). Latente Steuern sind entsprechend auch auf solche temporären Differenzen zu bilden, die ihren Ursprung in einem erfolgsneutralen Geschäftsvorfall haben. Als Beispielsfälle können Ass...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Behandlung passiver Steuerlatenzüberhänge als Steuerrückstellungen

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 bedeutet allerdings nicht, dass sich kleine KapGes. und KapCoGes. überhaupt nicht mit dem Thema "Latente Steuern" zu befassen brauchen. Vielmehr haben sie zumindest zu prüfen, ob passive latente Steuern, auch wenn sie nicht den Sonderstatus des Bilanzpostens nach § 266 Abs. 3 E. besitzen, inhaltlich als Verbind...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Personengesellschaften

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich von § 274 erstreckt sich auf alle Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a Abs. 1 iVm. § 267 Abs. 2 und Abs. 3. Damit ist die Vorschrift zwingend für mittelgroße und große Personengesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 anzuwenden. Kleine Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 sind gem. § 274a Nr. 4 von der Anwendung der Vors...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Steuerliche Verlustnutzung

Rz. 46 [Autor/Zitation] Im Rahmen der steuerlichen Einkommensermittlung können Verluste vorgetragen und mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Diese Verlustverrechnung kann in künftigen Rechnungsperioden zu einer Minderung der Steuerlast führen, weshalb steuerlichen Verlustvorträgen ein wirtschaftlicher Wert zukommt. Obwohl es sich nicht um Differenzen im eigentlichen Sinn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Wendholt/Wesemann, Zur Umsetzung der HGB-Modernisierung durch das BilMoG: Bilanzierung von latenten Steuern im Einzel- und Konzernabschluss, DB 2009, Beil. Heft 23, 64; Oser/Roß/Wader/Drögemüller, Änderungen des Bilanzrechts durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) WPg 2009, 573; Kähne/Melcher/Wesemann, Latente Steuern nach BilMoG – Grundlagen und Zweifelsfragen,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bilanz

Rz. 79 [Autor/Zitation] Latente Steuern sind als "Sonderposten eigener Art" zu klassifizieren. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung ist gem. § 266 Abs. 3 E. nach den passiven RAP in einem gesonderten Posten mit der Bezeichnung "Passive latente Steuern" auszuweisen. Eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung ist gem. § 266 Abs. 2 D. nach den aktiven RAP in einem g...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Passivseite der Bilanz

Rz. 70 [Autor/Zitation] Bei isolierter Betrachtung ergeben sich in folgenden Fällen aktive latente Steuern: Handelsrechtlich sind Rückstellungen mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag zu bewerten. Dieser schließt etwaige Kosten- und Preissteigerungen mit ein. Steuerlich besteht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG ein Verbot zur Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prognose

Rz. 76 [Autor/Zitation] Latente Steuern sind nur dann zu bilanzieren, wenn sie sich in den folgenden GJ voraussichtlich als Steuerentlastung oder -belastung realisieren werden. Eine solche Beurteilung erfordert die Prognose der steuerlichen Ergebnisse der nachfolgenden GJ. Ein Überhang an passiven latenten Steuern wird regelmäßig anzusetzen sein, da die Belastungswirkung der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Organschaftsverhältnisse

Rz. 55 [Autor/Zitation] Liegt ein Organschaftsverhältnis iSd. §§ 14 ff. KStG vor, so sind die – technisch auf der Stufe der Organgesellschaft ermittelten – latenten Steuern in die latenten Steuerposten des Organträgers einzubeziehen (vgl. DRS 18.32). Auf der Ebene der Organgesellschaft entfällt somit grds. der Ausweis von latenten Steuern, da sich die Differenzen zwischen den...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Breidenbach, Steuerliche Probleme im Zusammenhang mit Werkzeugen, WPg 1975, 73; Knapp, Mietereinbauten und -umbauten sowie Gebäude auf fremdem Grund in der Handelsbilanz, BB 1975, 1103; Claussen, Der Genussschein und seine Einsatzmöglichkeiten, in Hadding/Immenga/Mertens/Pleyer/Schneider (Hrsg.), Handelsrecht und Wirtschaftsrecht in der Bankpraxis, FS Winfried Werner, 1984, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 426 [Autor/Zitation] Nr. 30 dient der Ergänzung und Erweiterung von Nr. 29, um quantitative Angaben zu den latenten Steuersalden und ihren Bewegungen im GJ (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 66). Der Zweck der Berichtspflicht entspricht deshalb demjenigen von Nr. 29. Rz. 427 [Autor/Zitation] Die Angabepflicht wurde durch das BilRUG eingeführt und dient der Umsetzun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Aktivseite der Bilanz

Rz. 65 [Autor/Zitation] Passive latente Steuern ergeben sich bei isolierter Betrachtung bspw. in folgenden Fällen: Vornahme steuerlicher Abschreibungen, die handelsrechtlich nicht oder nicht in gleicher Höhe vorgenommen werden dürfen. Als Beispiel kann die Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG genannt werden, wonach bei einem Gebäude, das zu einem Betriebsv...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Gesamtdifferenzenbetrachtung, Aktivierungs- und Saldierungswahlrecht

Rz. 34 [Autor/Zitation] Grundsätzlich ist es denkbar, die Bilanzierung von latenten Steuern anhand von zwei unterschiedlichen Betrachtungsweisen vorzunehmen. Jeder Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz liegt jeweils ein einzelner Geschäftsvorfall zugrunde. Im Sinne einer Einzelbetrachtung könnte nun jede einzelne Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz eigenständi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Aktivseite der Bilanz

Rz. 69 [Autor/Zitation] Bei isolierter Betrachtung ergeben sich bspw. in folgenden Fällen aktive latente Steuern: Aktive latente Steuern können sich aus der Vornahme von Abschreibungen, die nach den steuerrechtlichen Vorschriften nicht oder nicht in dieser Höhe vorgenommen werden dürfen, ergeben. Beispielsfälle sind handelsrechtlich höhere Abschreibungssätze oder kürzere Nutzu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 417 [Autor/Zitation] Nach Nr. 29 ist im Anhang anzugeben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist. Zweck ist es, die aufgrund der Möglichkeit einer bilanziellen Verrechnung bzw. Aktivierung latenter Steuern (§ 274 Abs. 1) denkbaren Einblicksverzerrungen über den Anhang a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Passivseite der Bilanz

Rz. 67 [Autor/Zitation] Bei isolierter Betrachtung ergeben sich bspw. in folgenden Fällen passive latente Steuern: Rückstellungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG in der Steuerbilanz mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen, sofern ihre Laufzeit am Bilanzstichtag mindestens zwölf Monate beträgt. Wird der handelsrechtlichen Bewertung ein höherer Zinssatz zugrunde geleg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Tarif

Rz. 77 [Autor/Zitation] Die voraussichtliche Steuerbelastung bzw. -entlastung ist mit dem Steuersatz (und gewerbesteuerlichem Hebesatz) zu bemessen, der künftig im Zeitpunkt des Abbaus der zeitlichen Differenzen bzw. der Verrechnung des Verlustvortrags voraussichtlich Gültigkeit hat. Dies bedeutet, dass in den Fällen, in denen eine Steuersatzänderung erwartet wird, die neuen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 274 steht in einem engen Verhältnis zu § 306 , der einen Teil der Bilanzierung von latenten Steuern im Konzernabschluss regelt. Hier ist zu berücksichtigen, dass § 306 für solche latenten Steuern anzuwenden ist, die aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen der Vollkonsolidierung entstehen. Hingegen richtet sich die Bilanzierung von latenten Steu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bilanzsumme (Abs. 4a)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Nach der Legaldefinition des § 267 Abs. 4a setzt sich die Bilanzsumme aus den Posten zusammen, die in den des § 266 Abs. 2 Buchst. a bis e aufgeführt sind, ohne einen auf der Aktivseite ausgewiesenen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" iSd. § 268 Abs. 3. Analog ist bei einer KGaA ein auf der Aktivseite ausgewiesener Korrekturposten "Nicht d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Beträge aller selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 414 [Autor/Zitation] Bei der Angabe ist Folgendes zu berücksichtigen: Im Hinblick auf die Differenz zwischen den aktivierten Entwicklungskosten für immaterielle selbstgeschaffene VG des Anlagevermögens und dem steuerlich als Aufwand erfassten Betrag können latente Steuern zu passivieren sein (§ 274 Abs. 1 Satz 1; vgl. § 274 Rz. 59). Um eine Doppelberücksichtigung zu verme...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Vorläufernorm des heutigen § 274 wurde im Jahr 1986 im Rahmen der Internationalisierung des Handelsrechts durch das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) in die deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgenommen (Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355). Ausgehend vom Grundsatz der Vollständigkeit wurden aber bereits nach früherem Recht in Einzelfällen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] Rechtssystematisch ist § 274 in den Abschnitt "Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften" eingestellt, so dass die Vorschrift grds. nur von Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a gleichgestellten Personengesellschaften anzuwenden ist. Für Unternehmen, die dem PublG unterfallen, bestimmt § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG die sinngemäße Anwendung der V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausschüttungssperre bei Ergebnisabführungsverträgen

Rz. 93 [Autor/Zitation] Nach § 301 Satz 1 AktG kann die beherrschte Gesellschaft im Rahmen eines Unternehmensvertrags an die herrschende Gesellschaft, gleichgültig welche Vereinbarungen über die Berechnung des abzuführenden Gewinns getroffen wurden, höchstens den ohne die Gewinnabführung entstehenden Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, um den...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 65 [Autor/Zitation] Kleinstkapitalgesellschaften iSd. § 267a müssen seit dem MicroBilG 2012 und dem hierdurch eingefügten § 266 Abs. 1 Satz 4 lediglich eine (noch weiter) verkürzte Bilanz aufstellen, in die nur die in den Abs. 2 und 3 mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden. Rz. 66 [Autor/Zitation] Die verkürzt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Kleine Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 61 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 3 können kleine KapGes. iSv. § 267 Abs. 1 (und diesen gleichgestellte Personengesellschaften iSd. § 264a) sowie kleine eG (vgl. § 336 Abs. 2 Satz 1) die Bilanz in einer verkürzten Form aufstellen, die nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen versehenen Posten der Abs. 2 und 3 enthält. Dabei ist auch von diesen Unternehmen die vorges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Anhang

Rz. 81 [Autor/Zitation] In seiner früheren Fassung sah § 274 eine eigenständige Angabepflicht vor. Diese ist durch das BilMoG durch eine gesonderte Angabepflicht nach § 285 Nr. 29 ersetzt worden. Nach dieser ist im Anhang zu erläutern, auf welchen Differenzen oder Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist. Diese Angab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Handelsrecht

Rz. 412 [Autor/Zitation] In der Handelsbilanz resultieren aus der Implementierung eines Treuhandmodells grds. keine Konsequenzen. Die Ertragsteuern sind jedoch handelsbilanziell auf Ebene des Treuhänders auszuweisen, da die Treuhand-KG steuerlich auf den Treuhänder angewachsen ist. Rz. 413 [Autor/Zitation] Ertragsteuerlich unterliegen die Besteuerungsgrundlagen der Treuhand-KG ...mehr