Tz. 230b

Stand: EL 113 – ET: 03/2024

Zu Fragen

  • der Entstehung und Bestimmung des Wj der Übernehmerin, wenn diese durch die Einbringung neu entsteht (s Tz 240 und s § 24 UmwStG Tz 177 zu der vergleichbaren Problematik bei Einbringung in eine Pers-Ges; bei einer bestehenden Kap-Ges/Gen beginnt durch die Einbringung kein neues Wj; s Schober, in H/H/R, § 4a Rn 22),
  • der Möglichkeit des Ausweises offener Rücklagen im Zusammenhang mit der Einbringung von BV gem § 20 Abs 1 UmwStG und den Auswirkungen der Sacheinlage auf das stliche Einlagekto s Tz 187187a,
  • der Auswirkungen der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG auf die H-Bil und die Erfassung latenter St s Tz 210,
  • der (alleinigen) Berechtigung der übernehmenden Gesellschaft zur Bestimmung über die Wertansätze der Sacheinlage (s Tz 209) und die (Nicht-)Befugnis zur Anfechtung des auf der Bewertung basierenden KSt-Bescheids s Tz 209b,
  • der vGA bei Ausgabe neuer Anteile durch die Übernehmerin, s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1515ff; der vGA bei Übernahme von Kosten der Vermögensübertragung des Einbringenden durch die Übernehmerin und von Gründungskosten, s Tz 239 oder
  • der Begr oder Übernahme eines Organschaftsverhältnisses oder der OT-Eigenschaft bei rückwirkender Sacheinlage ab stlicher Einbringung, s Anh 1 UmwStG Tz 33f und s Urt des BFH v 11.7.2023, I R 40/20 unter Rn 12–14; s Anh 1 UmwStG Tz 22ff.

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