Fachbeiträge & Kommentare zu Latente Steuern

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang

Rz. 7 Die SchuldenKons gem. § 303 HGB ist – wie die KapKons gem. § 301 HGB die Behandlung der Zwischenergebnisse gem. § 304 HGB und die Aufwands- und ErtragsKons gem. § 305 HGB – eine Folge des in § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB verankerten Einheitsgrundsatzes. Sofern Forderungen und Schulden erfolgswirksam konsolidiert werden, können latente Steuern i. S. d. § 306 HGB anfallen; des...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.12 Angaben zum Handelsbestand (Abs. 1 Nr. 12)

Rz. 82 Die Pflichtangabe für Finanzinstrumente, die mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, beschränkt sich aufgrund des Verweises auf § 340e Abs. 3 Satz 1 HGB ausschl. auf Kreditinstitute. Ziel der Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert ist es, die Bewertung des meist sehr kurzfristig angelegten Handelsbestands der Banken ohne Anwendung des Imparitätsprinzips ein...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6 Verrechnung zu eliminierender Zwischenergebnisse

Rz. 31 Bei der Verrechnung von Zwischenergebnissen ist danach zu unterscheiden, ob die zu eliminierenden Beträge im Gj erstmals aufgetreten sind oder aus Vj. resultieren. Rz. 32 Die Korrektur der Bestände um neu entstandene Zwischenergebnisse ist erfolgswirksam und beeinflusst in voller Höhe den Konzernjahreserfolg. Gemessen am Erfolg des Summenabschlusses führt die Eliminier...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Rückstellungen

Rz. 117 Das HGB enthält zum Ansatz von Rückstellungen eine Spezialvorschrift in § 249 HGB. Auf die dortigen Ausführungen wird hier verwiesen (§ 249 Rz 7 ff.). Zum Ausweis ist anzumerken, dass Ekfl. und Nicht-KapCoGes zumindest den gesonderten Ausweis der Pensionsrückstellungen vorzunehmen haben, soweit es sich um wesentliche Beträge handelt, da diesen wegen ihres langfristig...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.7 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer Nicht-100-%-Tochter (passiver Unterschiedsbetrag)

Rz. 155 In einer zweiten Abwandlung des Ausgangsbeispiels soll die Entstehung eines passiven Unterschiedsbetrags verdeutlicht werden. Dazu werden die Bilanzen wie folgt verändert: Rz. 156 Das MU M-GmbH erwirbt Ende t0 75 % der Anteile an der T-GmbH zu einem Preis von lediglich 2,5 Mio. EUR, da bei diesem Szenario schlechte Zukunftsaussichten bei dem TU angenommen werden (DRS ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.6 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer Nicht-100-%-Tochter (Geschäfts- oder Firmenwert)

Rz. 151 Die erstmalige KapKons nach der Neubewertungsmethode bei Vorhandensein von Minderheitsgesellschaftern soll auf der Basis der Daten des Ausgangsbeispiels erfolgen, wobei als Modifizierung unterstellt wird, es wären von dem MU für die 6,0 Mio. EUR lediglich 75 % der Kapitalanteile der T-GmbH erworben worden. Weiterhin besteht die Vereinbarung, dass das Jahresergebnis i...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.6 Konsolidierung im mehrstufigen Konzern

Rz. 229 Der Gesetzgeber hat im HGB hinsichtlich der Regelungen für die KapKons explizit nur einstufige Konzerne behandelt. In der Praxis sind häufig mehrstufige Konzerne anzutreffen, d. h., ein TU ist gleichzeitig selbst MU eines anderen TU. In diesen Fällen wird aus Sicht des obersten MU von einem EnkelUnt gesprochen. Auch dieses Unt gilt als verbundenes Unt des MU, da es v...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Bewertung des zu konsolidierenden Eigenkapitals (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 50 Die nach dem HGB ausschl. zulässige Methode der Vollkonsolidierung (VollKons) für TU ist gem. § 301 HGB ebenso wie bei den IFRS[1] die Erwerbsmethode. Mit dieser Methode wird die Übernahme im Konzernabschluss so abgebildet, als wären keine Anteile an dem TU erworben worden, sondern die einzelnen VG, Schulden, RAP und Sonderposten. Diese Abbildung entspricht somit dem ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Eine zutreffende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und die der Konzernbilanzierung zugrunde liegende Einheitstheorie, der zufolge sich der Konzern als fiktive rechtliche Einheit darstellt, erfordern die Beseitigung von Mehrfacherfassungen aufgrund konzerninterner Kapitalverflechtungen. Im einheitlichen Unternehmenskonzern kann es weder Be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Zuordnung zu mehreren Posten (Abs. 3)

Rz. 14 Bei der Anwendung des Gliederungsschemas des § 266 HGB kann es zu Überschneidungen einzelner Bilanzposten kommen. Die Möglichkeit der Zuordnung von VG und Schulden zu mehr als einem Bilanzposten resultiert daraus, dass die Bilanzgliederung verschiedenen Gliederungsprinzipien folgt (Bindungsdauer oder Rechtsverhältnisse). Zuordnungsprobleme können sich z. B. bei der Beh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Konsolidierungspflichtige Anteile und Ablauf der Aufrechnung (Abs. 1)

Rz. 23 Zulässig für die konzernbilanzielle Abbildung des Erwerbs eines TU ist seit dem Gj 2010 allein die Neubewertungsmethode. Dies entspricht der Regelung in DRS 23.34. Bei Altfällen ist nach Art. 66 Abs. 3 EGHGB die damals angewandte Kapitalkonsolidierungsmethode verpflichtend beizubehalten. Bei der Neubewertungsmethode ist das in die Kapitalaufrechnung eingehende EK des ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.1 Grundlegendes

Rz. 56 Unter Sonderposten mit Rücklageanteil sind einerseits unversteuerte Rücklagen, andererseits steuerrechtlich begründete Abschreibungen zu verstehen (§ 281 Abs. 1 Satz 1 HGB i. d. F. vor BilMoG). Es handelt sich um ertragsteuerliche Subventionen, deren Ausweis in der Handelsbilanz – dem nach der Altregelung vor dem BilMoG gültigen Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Grundsatz der Zusammenfassung der Einzelabschlüsse (Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 1. Halbsatz)

Rz. 13 Der Grundsatz der Zusammenfassung der Einzelabschlüsse (§ 300 Abs. 1 Satz 1 HGB) verlangt, dass der Einzelabschluss des MU und die Einzelabschlüsse der TU im Konzernabschluss zusammenzufassen sind, soweit die TU in den Konsolidierungskreis einbezogen werden. § 300 Abs. 1 Satz 1 HGB selbst begründet keine Einbeziehungspflicht. Sind TU in Ausnahmefällen nicht zur Aufste...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.3 Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen

Rz. 115 Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen stellen insb. folgende Verpflichtungen dar (Rz 73): Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen, Übergangs- oder Sterbegelder, Altersteilzeitverpflichtungen, Jubiläumsverpflichtungen, Vorruhestandsgelder, Beihilfen. Rz. 116 Bei der Bewertung von Altersteilzeitverpflichtungen ist auf der ersten Stufe nach den zwei Modellen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Fortschreibung des Unterschiedsbetrags

Rz. 47 Gem. § 312 Abs. 2 Satz 2 HGB ist der zugeordnete Unterschiedsbetrag aus der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode entsprechend der Behandlung der Wertansätze der VG, Schulden, RAP und Sonderposten im Jahresabschluss des assoziierten Unt in einer Nebenrechnung fortzuführen, abzuschreiben oder aufzulösen. Das aus der Nebenrechnung resultierende Ergebnis wirkt sich au...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Angabepflichten bei Nichtvermittlung des tatsächlichen Bilds

Rz. 82 In der schärfsten Befehlsform des Gesetzes fordert der Gesetzgeber in § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB zusätzliche Angaben im Anhang, wenn besondere Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht zu vermitteln mag. Diese "Brücke zum true and fair view" wird, wie schon bei der ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.1 Regelungsinhalt

Rz. 141 § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB verlangt im Zuge der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen VG und Schulden die Beibehaltung der auf den vorhergehenden Abschluss angewandten Bewertungsmethoden. Die Bilanzrichtlinie 2013/34/EU spricht dagegen formal von Rechnungslegungsmethoden und Bewertungsgrundlagen. Eine Übernahme der Formulierung aus der EU-Bilanzrichtlinie im Zug...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Umrechnung bei der Folgebewertung

Rz. 18 § 256a HGB regelt nur die Umrechnung auf fremde Währung lautender VG und Verbindlichkeiten in der Zeit nach ihrer erstmaligen Erfassung. Die Vorschrift unterscheidet zwei Fälle: Beträgt die Restlaufzeit der Fremdwährungsposten mehr als ein Jahr, steht ihre Umrechnung unter dem Vorbehalt der allgemeinen Bewertungsgrundsätze, namentlich des Anschaffungswertprinzips (§ 2...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.4.4 Passive latente Steuern

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.10 Aktive latente Steuern

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.2.6 Passive latente Steuern

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.1.11 Aktive latente Steuern

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.6.1 Purchase-Methode

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 2.8 Grundsätze der Bilanzwahrheit

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 2.7 Einzelabbildungsgrundsätze

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen / 1.1 Rückstellungen im Handelsrecht

Die Bilanzierung entspricht dem Vorsichtsprinzip. Grundsätzlich sind die handelsrechtlichen Normen auch für die Steuerbilanz maßgeblich, sofern steuerrechtliche Sondervorschriften nicht entgegenstehen. Zu unterscheiden sind Verbindlichkeitsrückstellungen für bereits realisierten Aufwand, Drohverlustrückstellungen für künftigen Mehraufwand und (echte) Aufwandsrückstellungen, ...mehr

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Rückstellungen: ABC / Latente Steuern

Einzelkaufleute, Personengesellschaften, die nicht unter § 264a HGB fallen, sowie kleine Kapitalgesellschaften/Kapitalgesellschaften & Co. i. S. v. § 267 HGB, die nicht freiwillig § 274 HGB anwenden, haben gleichwohl nach § 249 Abs. 1 HGB Rückstellungen für latente Steuern auszuweisen.[1]mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.2.4 Latente Steuern

Rz. 41 Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben gemäß § 274 HGB latente Steuern anzusetzen für Differenzen, die sich aus den Unterschieden zwischen den Wertansätzen nach HGB und den korrespondierenden steuerlichen Wertansätzen ergeben. Ein für die Praxis bedeutsames Beispiel für die Notwendigkeit zur Bildung latenter Steuern sind die Bewertungsunterschiede der Pensi...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 8 Rückstellungen im Datensatz zur elektronischen Übermittlung der Steuerbilanz (E-Bilanz)

Rz. 56 Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG, § 5 EStG oder § 5a EStG ermitteln, haben gem. § 5b EStG die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der GuV-Rechnung nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz – das ist die sog. Taxonomie – der Finanzverwaltung durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Das Datenschema umfasst ein Stammdaten-Modul ("GCD-Modul") und ...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.3.2 Drohverlustrückstellungen

Rz. 45 Folgende Gesichtspunkte zur Abgrenzung der Verbindlichkeitsrückstellungen von den Drohverlustrückstellungen: Verbindlichkeitsrückstellungen stehen im Zusammenhang mit vergangenen, Verlustrückstellungen dagegen mit künftigen Ereignissen; Verbindlichkeitsrückstellungen berücksichtigen die Vergangenheit, Verlustrückstellungen hingegen die Zukunft. Verbindlichkeitsrückste...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VII. Latente Steuern im Konzernabschluss

1. Allgemeines Tz. 300 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Latente Steuern und Steuern vom Einkommen und Ertrag sind in IFRS-Abschlüssen grundsätzlich nach IAS 12 zu bilanzieren. Gemäß IAS 1.16 sind die allgemeinen Vorschriften des IAS 12 auch auf Konzernabschlüsse anzuwenden. Tz. 301 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IAS 12 basiert auf dem sog. temporary -Konzept (temporary differences; IAS 12....mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Latente Steuern bei anderen Vermögenswerten (Exkurs)

aa) Gewerblicher Grundstückhandel Rz. 719 (Diese Problematik steht im Kontext zur Auswirkung der latenten Ertragsteuer auf die Vermögenswerte und den zuvor hierzu genannten Folgen beim Vermögenswert Grundstück. Nach Steuerrecht ist dieses systematisch keine Fragestellung der Versteuerung von Veräußerungsgeschäften nach §§ 22, 23 EStG, sondern der Gewinnbesteuerung nach § 15, ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Veräußerungsgewinne aus Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, auch als Problem der Steuerlatenz (latente Steuern) in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich

Rz. 730 Hinweis Methodischer Ansatz: Die Problematik der Ermittlung der latenten Steuern auf Veräußerungsvorgänge folgt dem Ertragssteuerrecht. Die latenten Steuern, die den Vermögenswert Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen belasten, sollen im Kontext zu den Veräußerungsgeschäften dargestellt werden, ohne dass es sich um sonstige Einkünfte nach §§ 22, 23 EStG handelt (...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG; früher auch Spekulationsgeschäfte), auch als Problem der Steuerlatenz in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich ("latente Steuer")

Rz. 702 Private Veräußerungsgeschäfte,[463] früher auch Spekulationsgeschäfte genannt, gehören systematisch zu den sonstigen Einkünften und werden deshalb hier dargestellt. Sie haben im Kontext zur Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleichsverfahren eine zusätzliche Bedeutung erhalten. Der BGH[464] hat in einem obiter dictum zur latenten Steuerlast (zukünftige s...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Konsolidierungsspezifische Steuerlatenzen

Tz. 305 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nachdem aus den IFRS-Bilanzen II die Summenbilanz ermittelt worden ist, sind zur Erstellung der Konzernbilanz noch Konsolidierungsmaßnahmen iSd. Einheitsgrundsatzes des IFRS 10 Appendix A vorzunehmen. Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede (temporary differences) zwischen den Wertansätzen in der jeweiligen Steuerbilanz und der IFRS-Konzer...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeines

Tz. 300 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Latente Steuern und Steuern vom Einkommen und Ertrag sind in IFRS-Abschlüssen grundsätzlich nach IAS 12 zu bilanzieren. Gemäß IAS 1.16 sind die allgemeinen Vorschriften des IAS 12 auch auf Konzernabschlüsse anzuwenden. Tz. 301 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IAS 12 basiert auf dem sog. temporary -Konzept (temporary differences; IAS 12.5). Das tempor...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Beendigung der Vollkonsolidierung bei Verlust der Beherrschung

Tz. 333 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Sofern ein Tochterunternehmen aus dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses ausscheidet, ist dieses Unternehmen aus dem Konzernabschluss zu eliminieren. In IFRS 10.B98 (a) sind folgende Teilschritte zur Beendigung der Kapitalkonsolidierung definiert: Die Vermögenswerte (inkl. Goodwill) und Schulden des Tochterunternehmens sind zum Buchw...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Veräußerungsgewinne/“latente Steuer“

Rz. 199 Gewinne, die bei der Veräußerung eines Betriebes, auch die fiktive Veräußerung im Zugewinnausgleichsverfahren, (siehe unten ausführlich unter "Sonstige Einkünfte" nach § 22 EStG, Rdn 730 ff.) erzielt werden, gehören nach § 16 Abs. 1 S. 1 EStG ebenfalls zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wobei sich die Veräußerung beziehen kann auf:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Lebensversicherungen

Rz. 724 Die laufende Versteuerung nach geltendem Recht ist unter b) dargestellt (siehe Rdn 704 ff.). Lebensversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen worden sind, waren gemäß § 20 Nr. 6 EStG mit ihren Zinsen und Gewinnanteilen nur dann steuerpflichtig, sofern die Lebensversicherung weniger als 12 Jahre bestand.) Wenn die Rechtsprechung des BGH[491] einen Veräußerungsv...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Steuervermeidungsstrategien

Rz. 725 Wenn nach der Rechtsprechung des BGH[496] von allen Vermögensgegenständen die individuelle latente Steuerlast zu den seinerzeit geltenden steuerrechtlichen Regeln von allen Vermögenswerten in Abzug zu bringen ist, führt dieses zu einer immensen Erhöhung des Haftungsrisikos des beratenden Rechtsanwalts. Bei jedem Vermögenswert ist im Einzelnen zu prüfen, ob bei einer f...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Gewerblicher Grundstückhandel

Rz. 719 (Diese Problematik steht im Kontext zur Auswirkung der latenten Ertragsteuer auf die Vermögenswerte und den zuvor hierzu genannten Folgen beim Vermögenswert Grundstück. Nach Steuerrecht ist dieses systematisch keine Fragestellung der Versteuerung von Veräußerungsgeschäften nach §§ 22, 23 EStG, sondern der Gewinnbesteuerung nach § 15, 16 EStG!) Rz. 720 Zur Verdeutlichu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Steuerrückstellungen

Rz. 469 Unterhaltsrelevanz Gewinnreduzierende Steuerrückstellungen finden sich praktisch in jeder Bilanz und müssen unterhaltsrechtlich auf ihre Angemessenheit überprüft werden. Rz. 470 In den Steuerrückstellungen sind als der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten diejenigen Steuern und Abgaben einzustellen, die bis zum Ende des Geschäftsjahres wirtschaftlich oder rechtlich en...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / I. Was ist Unterhaltseinkommen?

Rz. 1 Der BGH[1] weist auf die Ungleichheit von unterhalts- und steuerrechtlichem Einkommen hin. Er macht damit deutlich, dass das steuerrechtliche Einkommen die Basis für die Ermittlung bildet und im Anschluss unterhaltsrelevante Korrekturen vorzunehmen sind.[2] Das Ergebnis dieser Korrekturen stellt das Unterhaltseinkommen dar. Hierbei ist zwischen Unterhaltseinkünften und Un...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

ADS, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995/2001; Baetge, Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf 1970; Baetge, Änderungen bestehender Beteiligungsverhältnisse im Konzernabschluß, in: Ballwieser/Böcking/Drukarczyk/Schmidt (Hrsg.), FS Moxter, 1994, S. 531ff.; Baetge/Kirsch/Thiele, Konzernbilanzen, 14. Aufl., Düsseldorf 2021;...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zu EU-/EWR-Staaten

Rz. 161 [Autor/Stand] Grundfreiheiten und deren Beschränkung in EU-/EWR-Fällen. Der EuGH hat zur Wegzugsbesteuerung im Zusammenhang mit dem Wegzug natürlicher Personen im EU-/EWR-Raum in seinen Entscheidungen in den Rechtssachen de Lasteyrie du Saillant [2] und N [3] die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 Abs. 1 AEUV) und in seiner Entscheidung in der Rechtssache Kommission/Portu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (1) Voraussetzungen des § 7g EStG.

Rz. 336 § 7g EStG Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe (vgl. Rdn 367 ) Die Regelung des Investitionsabzugsbetrags wurde durch die Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführt und ist ab Verkündung des Gesetzes am 18.8.2007 anwendbar. Steuerpflichtige können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Rücklage für Ersatzbeschaffung, § 6b EStG, R 6.6 EStR 2012

Rz. 439 Unterhaltsrelevanz Insbesondere bei gesteigerter Leistungsverpflichtung nach § 1603 BGB stellt sich immer wieder die Frage nach der Aufdeckung stiller Reserven. Beispiel Die Fertigungshalle der Unterhaltsschuldner-GmbH hat einen Buchwert von 100.000 EUR. Das Gebäude brennt ab und die Versicherung zahlt eine Entschädigung in Höhe von 250.000 EUR. Was geschieht mit der au...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Gewinn- und Überschusseinkünfte/Liebhaberei

Rz. 123 Das Familienrecht unterscheidet das unterhalts- und das steuerrechtliche Einkommen.[68] Definitionen: Das Unterhaltseinkommen einerseits definiert sich aus der Summe der Unterhaltseinkünfte abzüglich von Vorsorgeaufwendungen und Einkommensteuer. Die Unterhaltseinkünfte ermitteln sich aus der Summe des auf steuerlichen Einkünften basierenden unterhaltsrechtlichen modifiz...mehr

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Personengesellschaften in d... / 3.4 Spezialregelungen für publizitätspflichtige Personenhandelsgesellschaften

Rz. 31 Sofern Personenhandelsgesellschaften gem. § 1 Abs. 1 PublG für den Ablauf eines Geschäftsjahres und für die 2 darauffolgenden Abschlussstichtage mindestens 2 der folgenden Größenkategorien überschreiten, müssen diese Unternehmen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 PublG) spezifische Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften des Jahresabschlusses beachten. Die angesprochenen...mehr