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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / I. Allgemeines

Dipl.-Kfm. Thomas Volkmer, Ole Keppeler
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Rz. 57

[Autor/Zitation]

Bis zum Inkrafttreten des StEntlG 1999/2000/2002 galt für die Schadenrückstellungen von Versicherungsunternehmen grds. die Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Wertansatzes (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) für die Steuerbilanz. Durch die Einführung der § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a und e EStG bzw. Neufassung von § 20 Abs. 2 KStG wurden eigenständige steuerrechtliche Bewertungsgrundsätze für die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle eingeführt. Der handelsrechtliche Wertansatz kann insoweit nicht mehr einfach in der Steuerbilanz übernommen, sondern muss angepasst werden.

 

Rz. 58

[Autor/Zitation]

Hieraus ergeben sich zwangsläufig Differenzen zwischen dem handels- und steuerrechtlichen Wertansatz der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, die sich in späteren GJ durch die Abwicklung der Versicherungsfälle und der dafür gebildeten Rückstellungen jedoch abbauen. Hieraus ergibt sich regelmäßig eine Steuerentlastung, die im handelsrechtlichen Abschluss gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 als aktive latente Steuern angesetzt werden kann.

 

Rz. 59

[Autor/Zitation]

Im Folgenden werden die Kernpunkte der steuerbilanziellen Bewertung der Schadenrückstellung beschrieben. Hiervon ausgenommen sind die Vorschriften hinsichtlich der Ermittlung der Teilschadenrückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen, für die bereits vor dem StEntlG 1999/2000/2002 eigenständige steuerliche Bewertungsvorschriften existierten (s. Rz. 28 und 30 ff.).

[Autor/Zitation] Volkmer/Keppeler in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 341g HGB, Randziffer 57
[Autor/Zitation] Volkmer/Keppeler in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 341g HGB, Randziffer 58
[Autor/Zitation] Volkmer/Keppeler ...

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