Fachbeiträge & Kommentare zu Latente Steuern

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Latente Steuern bei Personengesellschaften

Tz. 117–120 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 (einstweilen frei) Tz. 121 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Auf Ebene der Personengesellschaft sind alle temporary differences zwischen den Wertansätzen in der steuerlichen Gesamthandsbilanz und in den Ergänzungsbilanzen auf der einen und der IFRS-Bilanz auf der anderen Seite in die Ermittlung der latenten Steuern einzubeziehen. Existieren Sonde... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Aktivische latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge

Tz. 85 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Während ein steuerlich rücktragbarer Verlust einen unmittelbaren Anspruch auf Steuerrückzahlung beinhaltet und deshalb als Forderung auszuweisen ist, entsteht aus einem vortragsfähigen steuerlichen Verlust insoweit ein ökonomischer Vorteil, wie künftige steuerliche Ergebnisse verfügbar sind, gegen die der Verlustvortrag verrechnet werden kann... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Erfolgsneutrale Erfassung latenter Steuern

Tz. 91 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Nach dem Grundsatz von IAS 12.57 führen temporary differences, die aus erfolgsneutralen Transaktionen oder Ereignissen resultieren, zur erfolgsneutralen Verrechnung latenter Steuern. Wegen der geringeren Häufigkeit dieser Fälle charakterisiert IAS 12.58 diese Fälle als Ausnahmen von der Grundregel, latente Steuern erfolgswirksam zu erfassen. ... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Erfolgswirksame und erfolgsneutrale Erfassung latenter Steuern

Tz. 88 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Latente Steuern sind ebenso wie die aktuellen, tatsächlichen Steuern konsistent zu den Transaktionen bzw. Ereignissen zu erfassen, aus denen sie resultieren (IAS 12.57). Im Grundsatz bedeutet dies, dass erfolgswirksame Transaktionen bzw. Ereignisse zur erfolgswirksamen Erfassung und erfolgsneutrale Transaktionen bzw. Ereignisse zur erfolgsneu... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Erfolgswirksame Erfassung latenter Steuern

Tz. 89 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Die häufigsten Fälle latenter Steuerverrechnung dürften auch unter dem Temporary-Konzept von IAS 12 aus Fällen resultieren, in denen Erträge bzw. Aufwendungen im handelsrechtlichen und im steuerrechtlichen Abschluss zeitverzögert verrechnet werden. Da es sich hierbei um automatisch umkehrbare ergebniswirksame Transaktionen handelt, gilt gem. ... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

ADS, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Kommentar, Stuttgart 2012; Anzinger/Oser/Schlotter (AOS), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen. Kommentar zum HGB mit Bezügen zum Steuerbilanzrecht, AktG, GmbHG, PublG und rechtsvergleichenden Bezügen zu Österreich, 7. Aufl., Stuttgart 2025, § 246 HGB, § 301 HGB, § 312 HGB; Althoff/Ehsen-Rühl, Bilanzierung von Forschu... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Angaben zur Erläuterung der latenten Steuern

Tz. 114 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Über den Ausweis in Bilanz und GuV hinaus postuliert IAS 12 eine Vielzahl von einzelnen zusätzlichen Angabepflichten. Grundsätzlich sind danach alle wesentlichen Bestandteile des Steueraufwands und -ertrags gesondert anzugeben (IAS 12.79). Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Punkte (IAS 12.80): mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Abgrenzung latenter Steuern nach dem temporary-Konzept

Tz. 25 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Das Temporary-Konzept zur Abgrenzung latenter Steuern ist (anders als das GuV-orientierte Timing-Konzept) bilanzorientiert (vgl. Coenenberg/Hille, DB 1997, S. 537, Rabeneck/Reichert, DStR 2002, S. 1367). Es ist, wie oben erwähnt (vgl. Tz. 16), nach IAS 12 für den IFRS-Abschluss anzuwenden. Demnach wird grundsätzlich jede Bilanzierungs- oder B... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Abgrenzung latenter Steuern nach dem timing-Konzept

Tz. 17 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Das Timing-Konzept zur Verrechnung latenter Steuern ist GuV-orientiert, dh., es werden nur diejenigen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen Handelsbilanz (HB) und Steuerbilanz (StB) in die Steuerabgrenzung einbezogen, die sich sowohl bei ihrer Entstehung als auch bei ihrer Umkehrung in der GuV niederschlagen. So werden bspw. bei ... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Taxable temporary differences (passivische Unterschiedsbeträge)

Tz. 56 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Grundsätzlich erfordert IAS 12 eine passivische latente Steuerabgrenzung in allen Fällen, in denen temporary differences bei ihrer Auflösung in späteren Perioden zu einer höheren Steuerbelastung führen, als aus Sicht der IFRS-Bilanz gerechtfertigt wäre (IAS 12.15). Von diesem Grundsatz sieht IAS 12.15 zwei Ausnahmen (Passivierungsverbote) vor... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Deductible temporary differences (aktivische Unterschiedsbeträge)

Tz. 70 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Eine aktivische latente Steuerabgrenzung ist grundsätzlich in allen Fällen vorzunehmen, in denen es wahrscheinlich ist, dass steuerliche Gewinne verfügbar sein werden, um die gebildeten aktivischen latenten Steuern in den späteren Perioden ihrer Auflösung steuerlich wirksam nutzen zu können (IAS 12.24). Unter dieser Voraussetzung sind zwei Fä... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Hintergrund der Steuerabgrenzung

Tz. 15 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Das Problem der Abgrenzung latenter Ertragsteuern stellt sich, wenn IFRS-Bilanzgewinn und Steuerbilanzgewinn voneinander abweichen und somit die aus der steuerlichen Bemessungsgrundlage resultierenden Ertragsteuerforderungen bzw. -verbindlichkeiten in der IFRS-Bilanz in keinem sinnvollen und erklärbaren Zusammenhang zum veröffentlichten hande... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Temporary differences als Bemessungsgrundlage

Tz. 55 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Latente Steuern sind ausschließlich für temporary differences zu ermitteln (IAS 12.15ff.). IAS 12 definiert temporary differences als Unterschiede zwischen dem IFRS-Buchwert eines Vermögenswertes bzw. einer Verbindlichkeit und seinem/ihrem Steuerwert (vgl. Tz. 11). Nach dieser rein bilanziellen Betrachtungsweise werden zunächst sämtliche Diff... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Liability-Methode (liability-method)

Tz. 29 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Die Liability-Methode ist bilanzorientiert: Die richtige Darstellung der Forderungen und Verbindlichkeiten des Unternehmens steht im Vordergrund. Latente Steuern werden entweder als Verbindlichkeiten für zukünftig zu zahlende Steuern oder als Vermögenswert, der auf Steuervorauszahlungen beruht bzw. ein künftiges Steuerentlastungspotenzial dar... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Kritische Würdigung der Methoden

Tz. 32 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Die Net-of-tax-Methode ist eine Bewertungsmethode. Sie verknüpft die steuerlichen Konsequenzen aus der Bewertung mit dem Bewertungsvorgang selbst. Hier findet eine Vermischung von Ursache und Wirkung statt, weshalb Ergebnis und Steueraufwand in keiner erklärbaren Relation zueinander stehen, da hier der richtige Ergebnisausweis über einen Bewe... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Bewertungsanpassungen

Tz. 108 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Aktivische latente Steuerpositionen sind nicht nur dem Grunde nach zu jedem Bilanzstichtag auf ihre Existenzberechtigung und auf die Notwendigkeit einer Nachaktivierung hin zu überprüfen, sondern auch hinsichtlich der Bewertung regelmäßig einer Revision zu unterziehen (IAS 12.56). Dies gilt sowohl hinsichtlich möglicherweise geänderter Steue... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Relevanter Steuersatz

Tz. 96 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 IAS 12 (2000) liegt als Abgrenzungskonzept die (bilanzorientierte) Liability-Methode zugrunde. Entsprechend diesem Konzept sind zur Berechnung der Steuerlatenzen grundsätzlich künftige Steuersätze anzuwenden. Im Einzelnen gilt dabei Folgendes: Tz. 97 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ausweis in der Bilanz

Tz. 110 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Die IFRS fordern grundsätzlich einen getrennten Ausweis latenter Steuerpositionen von anderen Vermögenswerten und Schulden. Latente Steuerpositionen müssen dabei getrennt von tatsächlichen Steuerforderungen bzw. -verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Dies ergibt sich aus der Mindestgliederung für die Bilanz in IAS 1.54. Sofern ein Unternehmen... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Der "Steuerwert" (tax base) als Ausgangsgröße

Tz. 44 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Anders als die Vorgängerrichtlinie IAS 12 (reformatted 1994) und die früheren handelsrechtlichen Regelungen (§§ 274, 306 HGB (aF)) bezieht sich IAS 12 auf das bilanzorientierte Abgrenzungskonzept latenter Steuern. Damit kommt nach der gültigen Fassung von IAS 12 auch grundsätzlich nur die (bilanzorientierte) Liability-Methode zur Anwendung. E... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Abzinsung latenter Steuerpositionen

Tz. 106 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 IAS 12.53 postuliert den Grundsatz, dass latente Steuerverbindlichkeiten und -guthaben nicht abzuzinsen sind. Dieser Grundsatz resultiert gem. IAS 12.54 aus der Überlegung, dass eine Abzinsung grundsätzlich eine Vielzahl von Annahmen (zB Zeitpunkt der Auflösung, Zinssatz) für jede einzelne temporary difference erfordert, weshalb eine Abzinsu... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc.1 Wahrscheinlichster Betrag

Tz. 141 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Der wahrscheinlichste Betrag ist derjenige, der innerhalb der möglichen Ergebnisse am wahrscheinlichsten ist (IFRIC 23.11). Diese Methode eignet sich insbesondere für Fälle, in denen das Ergebnis binär oder auf einen Wert konzentriert ist. Das folgende Beispiel soll der Veranschaulichung dienen: Praxis-Beispiel Beispiel (vgl. IFRIC 23.IE 7–10... mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Die Wahl des Steuersatzes

Tz. 38 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Die Frage, ob aktuelle oder zukünftige Steuersätze für die Ermittlung latenter Steuern herangezogen werden sollen, wird konzeptionell durch die Wahl der Methode entschieden (vgl. Wollmert, 1995, S. 92; Coenenberg/Hille, DB 1997, 537): Die Liability-Methode erfordert prinzipiell zukünftige, die Deferred-Methode aktuelle Steuersätze. Tz. 39 Stan... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Regniet, Ergänzungsbilanzen bei der PersGes, Köln 1990 (Grundsatzdarstellung); Gchwendtner, Ergänzungsbilanz und Sonderbilanz II in der Rspr des BFH, DStR 1993, 817; Soeffing, Einbringung in eine PersGes mit Zuzahlung ins PV, DStZ 1995, 648; Pfalzgraf/Meyer, Eintritt neuer Gesellschafter in eine PersGes – steueroptimale Gestaltung im Spannungsfeld zwischen Umwandlungssteuerrech... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bfc) Ansatzverbote in der StB/abweichende Bewertung in HB und StB

Rn. 70c Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die nachstehend sich von Gesetzes wegen ergebenden Abweichungen basieren auf der gesetzlichen Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilMoG und der Abkehr vom Maßgeblichkeitsgrundsatz der HB für die StB durch das StEntlG 1999/2000/2002: auch s Rn 62. Infolge des BilMoG sind nach HGB keine steuerlichen Abschreibungen mehr zuläs... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Deferred-Methode (deferred-method)

Tz. 30 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Diese Methode stellt die Erfolgsrechnung in den Vordergrund: Ziel ist eine dem matching-principle folgende Relation von ausgewiesenem Erfolg und Steueraufwand; man nennt diese Methode deshalb auch "Abgrenzungsmethode". Im Interesse einer zutreffenden Relation von Ertrag und Steueraufwand muss gegebenenfalls der Steueraufwand um latente Steuer... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 IAS 12 bezieht sich grundsätzlich auf alle ertragsabhängigen Steuern und schließt dabei sowohl die tatsächlichen als auch die latenten Steuern mit ein (IAS 12.2). Entsprechend der allgemeinen Konzeption der IASB-Vorschriften wird keine rechtsform- oder größenabhängige Differenzierung vorgenommen (vgl. dazu IFRS-Komm., Teil A, Kap. II, Tz. 17).... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Anlässe zur Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Rn. 64a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Zur Erstellung besonderer (Wert)-Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter zur StB der PersGes kommt es in folgenden Fällen: mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bode, Anm zu BFH v 03.02.2010 zum Treuhandmodell, DB 2010, 822; Benz/Goss, Die gewerbesteuerliche Anerkennung des Treuhandmodells, DStR 2010, 839; Kraft/Sönnichsen, Steuerliche Aspekte der Begründung und Beendigung des Treuhandmodells, DB 2011, 1936; Viebrock/Stegemann, Ertragsteuerliche Konsolidierung im Treuhandmodell, DStR 2013, 2375; Schiffers/Feltgen, Treuhandmodell – Abbil... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Umwandlungssteuergesetz

Rn. 412 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Verschmelzung der GmbH & Co KG auf die Betriebs-GmbH gilt steuerlich als Betriebseinbringung iSd §§ 20–23 UmwStG. Das infolge Betriebsaufspaltung gewerbliche Betriebsunternehmen kann nach § 20 Abs 1 UmwStG Gegenstand einer Betriebseinbringung sein: BFH BStBl II 2001, 321. Die von § 20 UmwStG geforderte Voraussetzung, dass ein "Betrieb" ... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.10 Latente Steuern

Die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen zur Bilanzierung von Altersteilzeitverpflichtungen unterscheiden sich in wesentlichen Punkten, insbesondere bei Bewertung, Abzinsung und der Behandlung von Deckungsvermögen. Daher weichen die Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz regelmäßig voneinander ab. Die unterschiedlichen Bilanzansätze von Rückstellungen fü... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Passive latente Steuern

Rn. 167 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Durch das BilMoG wurde die Bilanzgliederung des § 266 HGB auf der Passivseite um die Position E. "Passive latente Steuern" erweitert, unter der passive latente Steuern auszuweisen sind. Hinsichtlich der inhaltlichen Ausführungen zu den latenten Steuern wird auf HdR-E, HGB § 266, Rn. 106ff., sowie speziell zu den passiven latenten Steuern auf... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Aktive latente Steuern

Rn. 106 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 § 274 regelt die Bildung latenter Steuern bei großen und mittelgroßen KapG und diesen gleichgestellten PersG i. S. d. § 264a. Kleine und kleinste KapG sowie diesen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a sind dagegen gemäß § 274a Nr. 4 von den Vorschriften der Steuerabgrenzung befreit (vgl. HdR-E, HGB § 274a, Rn. 6ff.). Dementsprechend kann fü... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Ertragsteuern ("income taxes")

Rn. 224 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 In IAS 12 werden die Steuern vom Einkommen und Ertrag behandelt. Diese umfassen neben den tatsächlichen auch die latenten Steuern. Gemäß IAS 12.12 handelt es sich bei den tatsächlichen Steuern um den Betrag der geschuldeten (erstattungsfähigen) Ertragsteuern, die aus dem zu versteuernden Einkommen der laufenden Periode resultieren. Latente S... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Weitere Gliederungsvorschriften

Rn. 7 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Neben § 266 beinhalten sowohl die allg. RL-Vorschriften als auch die von bestimmten Rechtsformen zu beachtenden Spezialvorschriften noch weitere Regelungen hinsichtlich des formalen Ausweises einzelner Bilanzpositionen (vgl. auch die Kommentierungen der einzelnen Vorschriften im HdR-E): mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Umlaufvermögen

Rn. 63 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Gemäß § 266 sind folgende Gruppen des UV zu zeigen: Diese Gliederung entspricht dem Gliederungsprinzip der Liquidierbarkeit (vgl. ADS (2025), § 266, Rn. 51). Während § 247 Abs. 2 das AV als die Gegenstände def... mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.1.2 Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 44 Bevor auf die Besonderheiten der bilanziellen Behandlung eingegangen wird, ist zunächst zu verdeutlichen, zu welchem Zeitpunkt die Effekte der Verschmelzung bilanziell auf Ebene des übernehmenden RT zu berücksichtigen sind. 2 Effekte der Verschmelzung müssen differenziert werden: Einbuchung Vermögensgegenstände/Schulden des übertragenden RT beim übernehmenden RT (grds.... mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 3.2.1 Lieferungen in das Vorratsvermögen

Rz. 31 Da die Konsolidierung der Innenumsatzerlöse von einer Vielzahl von Kriterien abhängig ist, soll für den Fall, dass die konzerninterne Lieferung in das Vorratsvermögen erfolgt, die in Abb. 2 wiedergegebene Fallunterscheidung vorgenommen werden und mit den im Anschluss dargestellten Prämissen gearbeitet werden. mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 3.2.2 Lieferungen in das Sachanlagevermögen

Rz. 53 Wurden im vorherigen Abschnitt Lieferungen in das Vorratsvermögen des EKU betrachtet, so behandelt dieser Abschnitt Lieferungen in das Sachanlagevermögen des EKU. Neben der grundsätzlich getrennt vorzunehmenden Betrachtung des GKV und des UKV werden folgende Fallunterscheidungen getroffen: mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 3.3 Konsolidierung von Innenumsatzerlösen aus Leistungen

Rz. 64 Die Wahl zwischen dem GKV und UKV wirkt sich auch auf die Konsolidierung von Innenumsatzerlösen aus Leistungen aus. Sie resultieren nicht aus der Lieferung von Erzeugnissen oder Waren, sondern ergeben sich aus konzerninternen Geschäftsbeziehungen anderer Art und führen z. B. zu Miet-, Pacht- oder Lizenzerträgen. Diese Erträge sind immer dann als Innenumsatzerlöse zu v... mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.3 Ermittlung und Verrechnung des Zwischenergebnisses

Rz. 16 Durch die Festlegung der Konzernbilanzwerte für die Anschaffungs- und Herstellungskosten und deren Vergleich mit den Werten in der Einzelbilanz bzw. HB II wird die Höhe des Zwischenergebnisses bestimmt, das im Rahmen der Vollkonsolidierung unabhängig von der Beteiligungshöhe soweit wesentlich vollständig eliminiert werden muss.[1] Im vorliegenden Beispiel wären 20.000... mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung at-Equity-bewerteter und anteilmäßig einbezogener Unternehmen

Rz. 75 Die Zwischenergebniseliminierung ist nicht nur notwendig im Rahmen der vollkonsolidierten Tochterunternehmen. Gemeinschaftsunternehmen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie von mehreren untereinander unabhängigen Muttergesellschaften einheitlich gesteuert werden, können nach § 310 HGB entweder quotal konsolidiert oder at Equity bewertet werden. Nach IFRS 11 ist e... mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.1 Notwendigkeit und Vorgehen der Zwischenergebniseliminierung

Rz. 2 Unabhängig von der Rechtsform eines Unternehmens dürfen Gewinne im Jahresabschluss gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nur dann berücksichtigt werden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind.[1] Demgegenüber haben die in den §§ 249, 252 und 253 HGB kodifizierten Prinzipien, d. h. Vorsichts- und Niederstwertprinzip, zur Folge, dass mit dem Imparitätsprinzip dr... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Pachterneuerung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Aufbau einer Pachterneuerungsrückstellung

Die P-GmbH (Pächter) pachtet von der V-GmbH (Verpächter) ein Produktionswerk ab dem 1.1.01. Es handelt sich um eine sog. eiserne Verpachtung (typischerweise Inventarübernahme zum Schätzwert nach § 582a BGB bzw. vergleichbare vertragliche Substanzerhaltungsklauseln). In dem Pachtvertrag hat sich die P-GmbH neben der Pachtzahlung zusätzlich verpflichtet, die gepachteten, bewegl... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB §§ 342–342p Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne [Ertragsteuerinformationsbericht]

Rz. 1 Zur Verankerung des Ertragsteuerinformationsberichts hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2021/2101/EU [1] im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen erlassen und in die §§ 342–342p HGB in das Handelsrecht integriert und wirkt auf nach dem 21.6.2024 beginnende ... mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 2.1.1 Aktivierungswahlrechte

Rz. 65 Handelsrechtliche Aktivierungswahlrechte bestehen für: Rz. 66 Darüber hinaus besteht ein Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB. mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.7 Latente Steuern

Rz. 41 Konzernbilanzpolitische Spielräume ergeben sich vor allem aus der Bestimmung des Steuersatzes, der Höhe der einbezogenen Verlustvorträge und der Möglichkeit der Verrechnung der latenten Steuern nach § 306 HGB mit denen nach § 274 HGB (§ 306 Satz 3 HGB). Über diese Verrechnung lebt das Aktivierungswahlrecht aus dem Einzelabschluss im Konzernabschluss für diese Sachverh... mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.1 Neubewertung

Rz. 26 Bei der Neubewertungsmethode sind sowohl nach HGB als auch nach IFRS sämtliche stillen Reserven und Lasten aufzudecken. Allerdings ist die Höhe dieser Reserven stets subjektiv, zumal auch keine Deckelung in Höhe der Anschaffungskosten der Beteiligung an dem Tochterunternehmen besteht.[1] Daher kann hier mit großer abschlusspolitischer Freiheit gestaltet werden. Neben ... mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.4 Schuldenkonsolidierung

Rz. 33 HGB Bei der Schuldenkonsolidierung ergeben sich Spielräume dadurch, dass auf sie nach § 303 Abs. 2 HGB verzichtet werden kann, wenn sie für die Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Rz. 34 Eine weitere umstrittene Möglichkeit zur Konzernabschlusspolitik ist die Einbeziehung oder Nichteinbeziehung von Drittschuldverhältnis... mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.5 Zwischenergebniseliminierung

Rz. 37 Ebenso wie bei der Schuldenkonsolidierung kann gem. § 304 Abs. 2 HGB auf eine Zwischenergebniseliminierung verzichtet werden, wenn diese von untergeordneter Bedeutung ist. Wird eine Zwischenergebniseliminierung durchgeführt, gibt es ein Wahlrecht, die im Konzern hergestellten Vermögensgegenstände mit einem Wert zwischen dem Konzernhöchstwert und dem Konzernmindestwert ... mehr