Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsfrist

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Betriebsbezug

Rz. 131 Die soziale Auswahl ist betriebsbezogen ausgestaltet[310] (vgl. zum Betriebsbegriff Rdn 25 ff.). Arbeitnehmer, die in einem anderen Betrieb des Unternehmens oder gar in einem anderen Konzernunternehmen beschäftigt sind, werden bei der Sozialauswahl nicht berücksichtigt. Der Auswahlkreis ist innerhalb eines Betriebes nicht auf die betroffene Betriebsabteilung beschrän...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 3. Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 24 Einen Sonderfall der Weiterbeschäftigung normiert § 102 Abs. 5 BetrVG (siehe § 13 Rdn 3 ff.). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, den ordentlich gekündigten Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu unveränderten Bedingungen unter folgenden Voraussetzungen weiter zu beschäftigen:mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / IV. Freistellungsklausel

Rz. 12 Der Arbeitgeber hat im bestehenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht das Recht, den Arbeitnehmer einseitig von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen. Im Rahmen eines Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrags wird eine solche widerrufliche oder unwiderrufliche Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Bezüge dagegen...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / III. Einholung der Stellungnahme des Betriebsrats gem. § 17 Abs. 3 S. 2 KSchG

Rz. 41 Nach § 17 Abs. 3 KSchG ist eine Anzeige nur wirksam, wenn ihr eine Stellungnahme des Betriebsrates beigefügt wird oder der Arbeitgeber glaubhaft macht, dass er den Betriebsrat mindestens zwei Wochen vor der Anzeige gem. § 17 Abs. 2 KSchG unterrichtet hat und er den Stand der Beratung darlegt. Eine Stellungnahme nach § 17 Abs. 3 S. 2 KSchG liegt nur vor, wenn sich der ...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 2. Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 19 Von dem Beschäftigungsanspruch ist der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses (d.h. nach fristloser Kündigung oder Ablauf der Kündigungsfrist) zu unterscheiden (siehe § 13 Rdn 31 ff.). Er bezieht sich auf ein in seinem Bestand umstrittenes Arbeitsverhältnis. Rz. 20 Auf der Grundlage der Entscheidung des GS des ...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / II. Beendigung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 43 Der allgemeine WBA endet mit der rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzprozess. Wird die Kündigungsschutzklage abgewiesen, hat ein Arbeitsverhältnis über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus nicht bestanden. Das erzwungene Weiterbeschäftigungsverhältnis ist nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung rückabzuwickeln. Das einvernehmlich gestalte...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Einschlägige arbeitsrechtliche Vorschriften der InsO

Rz. 70 Wie unter Rdn 1 bereits erwähnt, gilt das Arbeitsrecht in der Insolvenz des Arbeitgebers grundsätzlich uneingeschränkt fort. Der Verwalter unterliegt also denselben Kündigungsbeschränkungen bzw. -voraussetzungen wie ein Arbeitgeber außerhalb eines Insolvenzverfahrens. So hat er insbesondere den allgemeinen Kündigungsschutz nach §§ 1 ff. KSchG und den Sonderkündigungss...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / V. Arbeitspapiere, Zeugnis

Rz. 55 In der arbeitsgerichtlichen Praxis kommen Verfügungsanträge, mit denen Arbeitnehmer die Herausgabe von Arbeitspapieren geltend machen, häufig vor; sie sind nach Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist durchweg zulässig und begründet.[71] Dies gilt selbst dann, wenn die Parteien über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Arbeitnehmerkündigung streite...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 3. Abfindungszahlung nach §§ 9, 10 KSchG

Rz. 104 Stellt das Arbeitsgericht durch Urteil fest, dass das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung nicht aufgelöst wurde, jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zu zumuten ist, so hat es nach § 9 KSchG auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen. Di...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / f) Beginn und Dauer der Sperrzeit

Rz. 33 Die Regelsperrzeit wegen des Lösens des Beschäftigungsverhältnisses beträgt nach § 159 Abs. 3 S. 1 SGB III zwölf Wochen. Sie verkürzt sich gemäß § 159 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 SGB III auf drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis ohne den Sperrzeittatbestand ohnehin innerhalb von sechs Wochen geendet hätte, und gemäß § 159 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 Buchst. a SGB III auf sechs Wochen, ...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / O. Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 107 Der Betriebsrat ist nach § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG vor der Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung nach § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG mitzuteilen. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat weder über einen tariflichen Sonderkündigungsschutz des betroffenen Arbeitnehmers aufklären, der die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung ausdrücklich "unbe...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Terminsgebühr

Rz. 68 Die Terminsgebühr ist ebenfalls eine Wertgebühr gem. § 13 RVG.[120] Sie entsteht gem. der Vorbemerkung 3 Abs. 3 zu Teil 3 VV sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie entsteht jedoch nicht für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Verkündungs...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / I. Verzicht gem. § 75a HGB

Rz. 56 Gem. § 75a HGB hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, einseitig auf das Wettbewerbsverbot zu verzichten. Hiermit hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, auf geänderte wirtschaftliche Rahmendaten zu reagieren, auf ein gemindertes oder entfallendes wirtschaftliches Interesse am Verzicht auf Wettbewerb oder schlicht dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich im Laufe des Arbei...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / II. Bestimmung sonstiger Risiken

Rz. 16 Über das Annahmeverzugslohnrisiko hinaus ist der Arbeitgeber im Rahmen eines Kündigungsschutzrechtsstreits Gefahren weiterer Beeinträchtigungen ausgesetzt. Hierbei ist vor allem an den Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, sei es der allgemeine oder der aus § 102 Abs. 5 BetrVG hergeleitete, zu denken. Je nach konkreter Situation und Größe des Betriebes sowie...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / II. Widerspruch gegen Sperrzeit

Rz. 67 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Widerspruch gegen Sperrzeit _________________________ Rechtsanwälte An die Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit _________________________ (Ort) _________________________ (Anschrift) _________________________ ./. Bundesagentur für Arbeit wegen Arbeitslosengeld (Geschäftszeichen: _________________________) W...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / II. Arbeitgeberfragebogen

Rz. 100 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.2: Arbeitgeberfragebogen Kündigungsschutzstreitigkeiten Firmierung Anschrift: _________________________ Sitz: _________________________ (Telefon, Telefax, E-Mail, Internet): _________________________ Vertretungsberechtigung: _________________________ Wie viele regelmäßig Beschäftigte hat Ihr Unternehmen, wie vie...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Gegenstandswertfestsetzungsantrag

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.11: Gegenstandswertfestsetzungsantrag Az: _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________/_________________________ beantragen wir, den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 Abs. 1 RVG für das gerichtliche Verfahren auf _________________________ EUR und für den Vergleich au...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / I. Entlassungssperre gem. § 18 KSchG

Rz. 56 Die Entlassungssperre nach § 18 Abs. 1 KSchG hindert weder den Ausspruch einer Kündigung nach Anzeige der Massenentlassung bei der Agentur für Arbeit, noch verlängert die Sperrfrist die gesetzlichen Kündigungsfristen.[101] 1. Entscheidung der Agentur für Arbeit Rz. 57 Die Entscheidung der Agentur für Arbeit nach § 18 Abs. 1 und 2 KSchG erfolgt durch den Vorsitzenden der...mehr

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§ 6 Kündigungsschutz außerh... / A. Einführung

Rz. 1 Kündigungsschutz ist in Deutschland ein Begriff, dessen Inhalt dem KSchG zugewiesen wird. Das KSchG beschränkt seine Anwendbarkeit indes in sachlicher und personaler Hinsicht (vgl. § 3 Rdn 17 ff.). Verfassungsrechtlich ist dies zulässig.[1] Rz. 2 Jede Kündigungserklärung ist – unabhängig von der Geltung des KSchG – den allgemeinen Voraussetzungen einer rechtsgeschäftlic...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 3. Fristabreden

Rz. 134 Den Betriebsparteien, Betriebsrat und Arbeitgeber, ist es selbstverständlich möglich, die Frist zur Stellungnahme zu verlängern. Aus der Tatsache, dass eine derartige Vereinbarung rechtlich zulässig und wirksam ist, folgt jedoch weder eine Verpflichtung des Arbeitgebers, einer beantragten Fristverlängerung zu entsprechen, noch ein Anspruch des Betriebsrats, dass der ...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / VII. Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften auf die Rechtsverhältnisse arbeitnehmerähnlicher Personen

Rz. 48 Ausdrücklich gleichgestellt werden den Arbeitnehmern die arbeitnehmerähnlichen Personen in § 5 ArbGG, § 2 Abs. 2 Nr. 3 ArbSchG, § 2 BUrlG, § 1 Abs. 2 BeschSchutzG und § 12a TVG. Weitere Gesetze beziehen einzelne Gruppen arbeitnehmerähnlicher Personen in ihren Schutz ein. Rz. 49 Das KSchG setzt in § 1 Abs. 1 voraus, dass es sich um die Kündigung eines Arbeitsverhältniss...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / H. Checkliste

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / II. Ordentliche Kündigung

Rz. 23 Der Anstellungsvertrag des GmbH-Geschäftsführers kann im Wege der ordentlichen Kündigung von beiden Seiten durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung beendet werden. Dabei bedarf die ordentliche Kündigung des Anstellungsverhältnisses des GmbH-Geschäftsführers mit Rücksicht auf seine Vertrauensstellung als organschaftlicher Vertreter mit Unternehmerfunktion ...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 4. Urlaubsanspruch und Freistellung

Rz. 43 Das Schicksal des Urlaubsanspruchs bedarf sowohl im bei Vergleichsschluss beendeten als auch noch nicht beendeten Arbeitsverhältnis besonderer Beachtung. Im beendeten Arbeitsverhältnis kann die Einigkeit darüber, dass der Arbeitnehmer keine Urlaubsansprüche mehr besitzt, beispielsweise wie folgt geregelt werden: Rz. 44 Formulierungsbeispielemehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / I. Geltungs- und Anwendungsbereich, Abgrenzungen

Rz. 3 Die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 102 BetrVG im Geltungsbereich des BetrVG ist immer dann erforderlich, wenn der Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung beabsichtigt ist, diese Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer i.S.v. § 5 Abs. 1 BetrVG erfolgen soll und in dem betroffenen Betrieb des Unternehmens ein funktionsfähiger Betriebsrat zum Zeitpunk...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 9. Ortsabwesenheit des Arbeitnehmers

Rz. 23 Zum Problemkreis des Zugangs der Kündigung gegenüber einem Abwesenden vgl. zunächst § 1 in diesem Handbuch. Gem. § 130 Abs. 1 BGB wird eine Willenserklärung (Kündigung), die einem Abwesenden gegenüber abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie ihm zugeht. Die Kündigungserklärung ist in dem Zeitpunkt zugegangen, indem sie so in den Machtbereich des Empfängers...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 1. Übergang der Beschäftigungsverhältnisse auf die BQG

Rz. 116 Grundidee der Umstrukturierung und der Einschaltung einer externen BQG ist, dass alle vorgesehenen Arbeitnehmer einvernehmlich ihr Beschäftigungsverhältnis zum Altarbeitgeber auflösen und ein neues Beschäftigungsverhältnis mit der BQG begründen. Dies geschieht im Rahmen eines dreiseitigen Vertrags zwischen dem Altarbeitgeber, der BQG und dem betroffenen Arbeitnehmer....mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / III. Wahrung des Sonderkündigungsschutzes als schwerbehinderter Mensch

Rz. 14 Ist der Arbeitnehmer schwerbehindert (§ 2 Abs. 1 und 2 SGB IX) oder den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 SGB IX) und besteht sein Arbeitsverhältnis bei dem kündigenden Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung mindestens sechs Monate lang, so genießt er besonderen Kündigungsschutz gem. §§ 168 ff. SGB IX . Außer im Fall offenkund...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 3. Verwertungsverbot ("Nachschieben von Gründen")

Rz. 179 Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung zwar angehört, zeigt sich jedoch im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses, dass die aus der Sicht des Arbeitgebers dem Betriebsrat mitgeteilten Gründe nicht ausreichen, um die objektiven Voraussetzungen des Kündigungsgrunds zu erfüllen, dann greift in Abhängigkeit von der konkreten Einzelfallsituation als...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Höhe Förderung (§ 100 Abs 3 Nr 2 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Beitrag des ArbG zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung muss mindestens EUR 240 betragen, dieser kann in einer Summe oder in monatlichen Teilbeträgen geleistet werden. Mit der Anforderung an einen Mindestbetrag sollen Kleinstrenten, bei denen der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch zum Versorgungsbetrag ist, vermieden w...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 4.4 Kündigungsrecht bei Wohnraummietverhältnis

Außerordentliche Kündigung Ein vom Vorerben über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück abgeschlossenes und bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehendes Wohnraummietverhältnis kann der Nacherbe außerordentlich kündigen,[1] wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat (§§ 573d Abs. 1, 573 Abs. 1 BGB). Diesem Kündigungsrecht steht ein im Wohn...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.3 Urlaub aus dem laufenden Kalenderjahr

Rz. 13 Weiterhin betrifft § 6 BUrlG nur den im laufenden Kalenderjahr und für das laufende Kalenderjahr gewährten Urlaub.[1] Für übertragenen Urlaub aus dem Vorjahr gilt die Vorschrift nach ihrem eindeutigen Wortlaut nicht. Beispiel Der Arbeitnehmer scheidet zum 31.3. aus. Er hat 24 Tage Urlaub in der Kündigungsfrist erhalten. Davon waren 20 Tage nach § 7 Abs. 3 BUrlG übertra...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.4 Zusammentreffen von unterschiedlichen Voll- und Teilurlaubsansprüchen

Rz. 14 § 6 BUrlG setzt voraus, dass durch den Arbeitgeberwechsel im Kalenderjahr überschneidende Ansprüche entstanden sind.[1] Das kann in dreierlei Weise geschehen:mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 8 BUrlG gilt für den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis gewährt wird. Damit findet die Vorschrift keine Anwendung, wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses lediglich eine Urlaubsabgeltung erhält, weshalb der Arbeitnehmer nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses trotz Zahlung einer Urlaubsabgeltung sofort ein neues Arbei...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.5.2.4 Nachhaltigkeit (Längerfristigkeit) der Kapitalüberlassung

Rz. 37 Die Nachhaltigkeit (Längerfristigkeit) der Kapitalüberlassung stellt das problematischste Kriterium für die Qualifizierung mezzaniner Finanzinstrumente als bilanzielles Eigenkapital dar und ist daher im Schrifttum auch äußerst umstritten.[1] Teilweise wird die Anwendung dieses Kriteriums in der Literatur sogar abgelehnt.[2] Auch lässt sich die Ansicht finden, dass die...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.6 Ausweis mezzaniner Finanzinstrumente innerhalb eines Mezzanine-Spiegels

Rz. 43 Aufgrund der Notwendigkeit der Zuordnung mezzaniner Finanzinstrumente zum bilanziellen Eigenkapital oder zum bilanziellen Fremdkapital ist die Bereitstellung von detaillierten Angaben über die Ausgestaltung der jeweiligen mezzaninen Finanzierungsform im Anhang erforderlich.[1] Hierzu fordert die Expertgroup 1 des DVFA-Committee "Rating Standards" die Verankerung eines...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.3.1 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 36 Nach Satz 5 können Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten bei vorheriger Zustimmung übernommen werden; Mietkautionen und Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden. Es handelt sich insofern prozessual um eigenständige, abtrennbare Streitgegenstände, über die isoliert entschieden werden kann (vgl. BSG, Urteil v...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.5.2.5 Abschließende Bemerkungen

Rz. 41 Bei einer Betrachtung der Ausstattungsmerkmale einzelner mezzaniner Finanzinstrumente zeigt sich, dass die in der Stellungnahme HFA 1/1994 angesprochenen Kriterien zur Qualifizierung von Finanzinstrumenten als bilanzielles Eigenkapital in vielen Fällen nicht immer vollständig erfüllt sind.[1] Zwar scheint die geforderte Nachrangigkeit im Insolvenz- oder Liquidationsfa...mehr

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Probezeit / 4.2.3 Frist

Nach § 622 Abs. 3 BGB kann in der Probezeit, allerdings längstens für die Dauer von 6 Monaten, mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Nach § 34 Abs. 1 TVöD beträgt die Kündigungsfrist innerhalb der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses in jedem Fall (auch bei einer Verkürzung der Probezeit) 2 Wochen zum Monatsschluss. Diese Kündigungsfristen gelten auch für eine wen...mehr

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Probezeit / 2.3.2 Verkürzung, Verzicht

Eine Verkürzung und auch der völlige Verzicht der Probezeit ist nach § 2 Abs. 4 TVöD grundsätzlich zulässig.[1] Ein völliger Verzicht auf die Probezeit ist ausdrücklich zwar nicht mehr vorgesehen, wäre aber nach dem Günstigkeitsprinzip im Arbeitsrecht wirksam (§ 4 Abs. 3 TVG). Derartige Vereinbarungen sind regelmäßig Nebenabreden im Sinne des § 2 Abs. 3 TVöD und deshalb nur w...mehr

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Probezeit / 1 Einleitung

Die Probezeit[1] dient dem Arbeitgeber der Erprobung des Beschäftigten über eine gewisse Zeitdauer im Hinblick darauf, ob der Beschäftigte in der Lage ist, den Arbeitsplatz den Anforderungen entsprechend auszufüllen. Sie soll auch die Möglichkeit schaffen, das Arbeitsverhältnis oder das Ausbildungsverhältnis unter erleichterten Bedingungen erforderlichenfalls zu lösen. Aber ...mehr

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Probezeit / 5.2 Befristetes Arbeitsverhältnis nach § 30 TVöD

Nach § 30 Abs. 1 TVöD sind befristete Arbeitsverhältnisse nach Maßgabe des TzBfG sowie anderer gesetzlicher Vorschriften über die Befristung von Arbeitsverhältnissen zulässig. Die Erprobung ist ein sachlicher Grund (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG).[1] In Entscheidungen des BAG wurde allerdings offen gelassen, ob § 2 Abs. 4 TVöD (früher § 5 BAT) hinsichtlich der Dauer eines befr...mehr

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Probezeit / 2.3.1 Verlängerung

Als Ausfluss der Vertragsfreiheit kann eine vereinbarte (z. B. verkürzte) Probezeit einvernehmlich innerhalb der ersten sechs Monate unproblematisch zumindest (vgl. § 623 Abs. 3 BGB, § 2 Abs. 4 TVöD) auf bis zu sechs Monate verlängert werden, selbst wenn eine vereinbarte kürzere Probezeit bereits abgelaufen war[1], da hierdurch Kündigungsschutzvorschriften nicht umgangen wer...mehr

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Probezeit / 7 Beispiele aus der Rechtsprechung

Der Arbeitgeber kann innerhalb der ersten 6 Monate ohne soziale Rechtfertigung (leistungsbedingt) kündigen, sofern die Gründe nicht unsachlich sind. Die subjektive Sichtweise des Arbeitgebers ist ausreichend.[1] Eine wegen nicht zufrieden stellender Leistungen während der Probezeit ausgesprochene ordentliche Kündigung ist nicht allein deshalb sittenwidrig, weil dem Arbeitnehm...mehr

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Probezeit / 4.2.1 Zugang

Die Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung und muss deshalb nach § 130 BGB zugegangen sein.[1] Maßgeblich ist dabei, dass der Zugang der Kündigungserklärung noch innerhalb der Probezeit erfolgt ist. Nicht erforderlich ist, dass auch das Ende der Kündigungsfrist noch innerhalb von 6 Monaten seit Beginn des Arbeitsverhältnisses liegt. Die Beweislast für...mehr

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Probezeit / 4.3 Ordentliche Kündigung in der Probezeit

Die Probezeit zeichnet sich neben der kürzeren Kündigungsfrist dadurch aus, dass erleichterte Kündigungsmöglichkeiten bestehen.[1] Solange insbesondere eine Kündigung durch den Arbeitgeber nicht als willkürlich angesehen werden kann oder die Kündigung nach § 134 BGB wegen Verletzung gesetzlicher Verbotsbestimmungen unwirksam ist, ist nahezu jede ordentliche Kündigung in der ...mehr

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Probezeit / 4.4 Außerordentliche Kündigung in der Probezeit

Soweit ein wichtiger Grund i. S. d. § 626 BGB vorliegt, kann grundsätzlich auch in der Probezeit eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Da es bei einer außerordentlichen Kündigung unzumutbar sein muss, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der – in der Probezeit sowieso kurzen – Kündigungsfrist aufrechtzuerhalten, können hier nur besonders schwer wiegende Vorkommn...mehr

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Probezeit / 2 § 2 Abs. 4 TVöD

Nach § 2 Abs. 4 TVöD gelten – von den in dieser Bestimmung vorgesehenen Ausnahmen abgesehen – die ersten 6 Monate der Beschäftigung als Probezeit. Dies bedeutet, dass die Probezeit grundsätzlich bei jeder Begründung aber auch Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses vereinbart ist.[1] Praxis-Beispiel Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit einem bereits früher beim Arbeitge...mehr

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Probezeit / 2.3.3 Wegfall der Probezeit/Ausbildungsverhältnis

Die Probezeit entfällt bei Beschäftigten, die im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbildungsverhältnis nach dafür einschlägigen Bestimmungen in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden. Dies bedeutet, dass die Probezeit entfällt, wenn der Auszubildende eine Abschlussprüfung bestanden hat, am nächstmöglichen Arbeitstag eingestellt wird und dies bei dems...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abfallbeauftragter / 2 Aufgaben

Der Abfallbeauftragte berät und unterstützt den Betreiber und schult die Beschäftigten. Seine Aufgaben sind nach § 60 KrWG: Weg der Abfälle von der Entstehung oder Anlieferung bis zur Verwertung oder Beseitigung überwachen, u. a. Abfallregister erstellen und pflegen. Einhalten der geltenden abfallrechtlichen Vorschriften und Erfüllen von Bedingungen und Auflagen überwachen. Di...mehr