Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsfrist

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Kündigungsfrist

Rz. 325 Die Kündigungsfristen[548] für Arbeitsverhältnisse richten sich in erster Linie nach § 622 BGB. Die Vorschrift gilt grundsätzlich für alle ordentlichen Kündigungen und für alle Arbeitnehmer, also auch für Teilzeitbeschäftigte oder geringfügig Beschäftigte und zwar unabhängig vom Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes. § 622 Abs. 5 BGB enthält eine Kleinbetriebs...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Kündigungsfristen

Rz. 48 Vereinbarungen über den Kündigungstermin sind, soweit die Kündigungsfrist gewahrt bleibt, unbeschränkt möglich. Vereinbarungen über die Kündigungsfristen sind dagegen nur beschränkt möglich. Eine Verkürzung der Kündigungsfrist ist nicht zulässig, auch nicht zugunsten des Handelsvertreters. Dies gilt auch während einer im Vertrag vereinbarten Probezeit,[157] weil sonst...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (7) Kündigung

Rz. 68 Bei der vertraglichen Regelung von Kündigungsfristen sind die gesetzlichen und tarifvertraglichen Mindestkündigungsfristen zu beachten (§ 622 BGB). Da eine ordentliche Kündigung im befristeten Arbeitsverhältnis generell ausgeschlossen ist, bedarf es einer vertraglichen Regelung des Rechts zur ordentlichen fristgerechten Kündigung, was insbesondere bei einer längeren Ve...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Anrechnung von Abfindungen, sonstigen Vergütungen auf Arbeitslosengeld

Rz. 472 § 158 SGB III führt zum Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs für die Zeit nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Voraussetzungen dafür sind die Zahlung oder ein Anspruch auf eine Entlassungsentschädigung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist oder ohne Einhaltung...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 2. Ordentliche Kündigung

Rz. 38 Aufgrund der Qualifizierung des Vertragshändlervertrages als Dauerschuldverhältnis ist die ordentliche Kündigung des Vertrages auch ohne besondere Vereinbarung möglich. Hinsichtlich der Form der Kündigung ergeben sich keine Besonderheiten.[97] Es ist grds. nicht möglich, nur Teile des Vertragshändlervertrages zu kündigen, es sei denn, im Händlervertrag ist ein entspre...mehr

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§ 8 Bankrecht / IV. Muster: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB)

Rz. 14 Muster 8.1: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB) Muster 8.1: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB) Zwischen _____ (Name der Bank, Ort und Adresse der Geschäftsstelle) – nachstehend "Bank" genannt – und _____ (Name und Adresse des ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Ordentliche Kündigung

Rz. 16 Mietverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, können als Dauerschuldverhältnisse durch ordentliche Kündigung einer der Vertragsparteien beendet werden. Die Kündigung ist – soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist – formlos möglich. Lediglich Kündigungen über Wohnraum bedürfen gem. § 568 BGB der Schriftform. Für die Kündigung eines Mietver...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 20 Handelsvertreterrecht / c) Folgen der Kündigung

Rz. 49 Während der Kündigungsfrist besteht das Handelsvertreterverhältnis weiter. In der Praxis enthalten die Verträge eine Bestimmung, die den Unternehmer berechtigt, den Handelsvertreter für den Lauf der Kündigungsfrist nach einer vom Unternehmer ausgesprochenen Kündigung von jeder Tätigkeit freizustellen. In der Regel ist damit nur eine Freistellung unter Fortsetzung des ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 61 Dem Arbeitnehmer steht vor Insolvenzeröffnung nur bei erheblichen Lohnrückständen ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung zu. Erheblich ist der Rückstand i.d.R. bei Lohnverzug mit mehr als zwei Monatsgehältern. Verweigert der Arbeitnehmer in diesem Fall seine Leistung, gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Erhält der Arbeitnehmer in der kritischen Zeit (...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Außerordentliche Kündigung

Rz. 335 Gem. § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ni...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung, Weiterbeschäftigung

Rz. 721 Beim Anspruch auf Beschäftigung ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Beschäftigungsanspruch bei Freistellung, im Falle der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und dem Weiterbeschäftigungsanspruch bei Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung (§ 1a KSchG)

Rz. 345 Nach § 1a Abs. 1 KSchG hat ein Arbeitnehmer mit Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine nach § 1a Abs. 2 KSchG berechnete Abfindung, wenn der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Gründe nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG kündigt, der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 S. 1 KSchG keine Kündigungsschutzklage erhoben hat (§ 1a Abs. 1 S. 1 KSchG) und der Ar...mehr

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§ 42 Transportrecht / 6. Kündigung/Rücknahme des Lagergutes

Rz. 93 Beide Parteien haben nach § 473 HGB das Recht zu einer ordentlichen Kündigung des Lagervertrags mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Der Einlagerer kann das Gut allerdings jederzeit herausverlangen, bleibt dem Lagerhalter für die verbleibende Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vergütungspflichtig.mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / f) Muster: Sozialplan

Rz. 148 Muster 21.27: Sozialplan Muster 21.27: Sozialplan Auf der Grundlage des zwischen der Insolvenzverwalterin der Fa. A-GmbH und dem Betriebsrat abgeschlossenen Interessenausgleichs vom _____ wird zur Milderung der insolvenzbedingten Betriebsstilllegung und der daraus resultierenden sozialen Nachteile betroffener Arbeitnehmer folgender Sozialplan geschlossen: § 1 Geltungsber...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

Rz. 17 Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bedarf gem. § 568 BGB der Schriftform und soll begründet werden. Da gem. §§ 573 Abs. 3 und 574 Abs. 3 BGB bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Wirksamkeit einer Kündigung oder die Wirksamkeit eines Widerspruchs nur die Gründe berücksichtigt werden, die im Kündigungsschreiben angegeben sind, bedeutet dies bei...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 126 Für Wohnungen, die mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet werden, gelten die besonderen Vorschriften der §§ 576–576b BGB. Hiernach kann der Vermieter das Mietverhältnis unter den besonderen Kündigungsfristen des § 576 Abs. 1 BGB kündigen, wenn der Wohnraum weniger als zehn Jahre überlassen war und der Wohnraum für einen anderen zur Dienstl...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Klageantrag

Rz. 608 Im Kündigungsschutzprozess[1018] sind alle Unwirksamkeitsgründe geltend zu machen, weil bei rechtskräftiger Abweisung der Kündigungsschutzklage die Beendigung des Arbeitsverhältnisses feststeht.[1019] Wird der Kündigungsschutzklage rechtskräftig stattgegeben, steht fest, dass zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein Arbeitsverhältnis bestand.[1020] Damit das Urtei...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / aa) Checkliste: Kündigung

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB

Rz. 41 Arbeitsverträge enthalten regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.v. §§ 305 ff. BGB.[57] Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung. Der Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu ermitteln. Sie sind nach ihrem objektiven Inhal...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigungsschutzprozess

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Probearbeitsverhältnisse

Rz. 92 Das Probearbeitsverhältnis kann als befristetes oder als unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart werden. Die Einstellung eines Arbeitnehmers zur Probe unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 99 BetrVG. Der Betriebsrat hat aber kein Widerspruchsrecht gem. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG, wenn ein befristetes anstelle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses mi...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Anhörung des Betriebsrats

Rz. 450 Muster 4.31: Anhörung des Betriebsrats Muster 4.31: Anhörung des Betriebsrats An den Betriebsrat z.Hd. des/der Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Wir beabsichtigen, den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin _____ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand, Kinder, Adresse, Stellenbezeichnung, evtl. Sonderkündigungsschutz) ordentlich/außerordentlich und hilfsweise ordentlic...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 57 Gem. § 543 BGB steht dem Vermieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde zu, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendi...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Ordentliche Kündigung

Rz. 457 Muster 4.38: Ordentliche Kündigung Muster 4.38: Ordentliche Kündigung Herrn/Frau _____ (Name, Vorname, Adresse) Betr.: Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses Wir sehen uns leider gezwungen, das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich fristgerecht zum _____, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Alternativen: zum nächstmöglichen Zeitpunkt; _____ ordentlich fr...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Kündigung von Arbeitnehmern und Betriebsübergang bei Veräußerung

Rz. 136 Die Insolvenzeröffnung führt nicht automatisch zur Beendigung der bestehenden Arbeitsverhältnisse, sondern die Dienstverträge bestehen mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, § 108 Abs. 1 InsO. Der Insolvenzverwalter tritt in die Stellung des Arbeitgebers ein. Für den Insolvenzverwalter besteht gem. § 113 InsO eine besondere Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monat...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Annahmeverzug und Prozessbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses

Rz. 616 Im Fall einer unberechtigten Kündigung gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer im Fall einer ordentlichen Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist oder im Fall einer fristlosen Kündigung nach Zugang der Kündigung nicht weiter beschäftigt (§ 296 BGB). Kommt ein Arbeitgeber mit der Annahme der Dienste des Arbeitnehmers in Verzug, so kann der A...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Arbeitsgerichtliche Vergleiche

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 8 Bankrecht / 1. Allgemein zum Verbraucherdarlehensvertrag

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Datum der Beendigung

Rz. 493 Bei der Festlegung des rechtlichen Endes des Arbeitsverhältnisses sind zu beachten:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / gg) Sonderkündigungsschutz für "Beauftragte"

Rz. 444 Nach § 38 Abs. 1 BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn der Arbeitgeber in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt. Nach § 38 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 BDSG ist die Abberufung des Datenschutzbeauftragten nur in entsprechender Anwendung des § 626 BGB zulässig. Die Kündigung des A...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Betriebsvereinbarung

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§ 8 Bankrecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 3. Außerordentliche Kündigung

Rz. 40 Wegen der analogen Anwendung des § 89a HGB ist die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund generell zulässig,[107] wenn aufgrund objektiver Tatsachen dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Es sind alle Umstände bei der Bewertung zu berücksichtigen, wobei ein Verschulden nicht erforderl...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Aufhebungsvertrag

Rz. 490 "Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers unter Wahrung der gesetzlichen/tarifvertraglichen/arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist einvernehmlich aus betrieblichen/personenbedingten Gründen/zur Vermeidung einer Kündigung aus dringenden betrieblichen/personenbedingten Gründen mit Ablauf des Tages X beendet worden...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 651 Im Kündigungsschutzprozess streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung. Der Arbeitnehmer möchte die seit Ausspruch der fristlosen Kündigung entstandenen Gehaltsansprüche durchsetzen und gleichzeitig die bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist entstehenden Gehaltsansprüche titulieren lassen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

Rz. 451 Muster 4.32: Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung Muster 4.32: Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung An die Schwerbehindertenvertretung z.Hd. des/der Vorsitzenden – im Hause – Wir beabsichtigen, den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin _____ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand, Kinder, Adresse, Stellenbezeichnung, Sonderkündi...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 7. Muster: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag)

Rz. 87 Muster 4.9: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) Muster 4.9: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) (Rubrum wie Muster Rdn 84) Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisse...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Sperrzeit

Rz. 469 Nach § 159 SGB III tritt eine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Wichtig sind alle Gründe, die es für den Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Gemeinschaft der Beitragszahler unzumutbar erscheinen lasse...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes

Rz. 85 Muster 4.7: Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes Muster 4.7: Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes (Rubrum wie Muster Rdn 84) Arbeitsvertrag § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am _____. § 2 Probezeit Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. § 3 Kündigung Vor Beginn des Arbeitsverh...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Zeugnisarten

Rz. 521 In den gesetzlichen Regelungen wird zwischen dem sog. einfachen Zeugnis über Art und Dauer der Beschäftigung und dem sog. qualifizierten Zeugnis, das darüber hinaus eine Leistungs- und Führungsbeurteilung enthält, unterschieden. Die Erteilung des jeweiligen Zeugnisses erfolgt nur auf Verlangen des Arbeitnehmers. Rz. 522 Nach dem Zeitpunkt der Zeugniserteilung untersch...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Muster: Kündigungsschreiben des Vermieters

Rz. 114 Muster 31.25: Kündigungsschreiben des Vermieters Muster 31.25: Kündigungsschreiben des Vermieters Sehr geehrte Frau Müller, sehr geehrter Herr Müller, das zwischen uns bestehende Wohnraummietverhältnis über die Wohnung _____, das auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, kündigen wir hiermit zum _____. Als Kündigungsgrund machen wir Eigenbedarf geltend. Wir benötigen die Woh...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 7. Muster: Änderungskündigung mit hilfsweiser ordentlicher Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 459 Muster 4.40: Änderungskündigung mit hilfsweiser ordentlicher Kündigung des Arbeitsverhältnisses Muster 4.40: Änderungskündigung mit hilfsweiser ordentlicher Kündigung des Arbeitsverhältnisses Herrn/Frau _____ (Name, Vorname, Adresse) Betr.: Änderungskündigung; hilfsweise ordentliche Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses Wir sehen uns leider gezwungen, das mit Ihnen beste...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 122 Gem. § 573a BGB besteht eine erleichterte Kündigungsmöglichkeit des Vermieters für eine Wohnung im vom Vermieter selbst bewohnten Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen,[144] ohne dass es der sonst erforderlichen Kündigungsgründe bedarf. Bei Kündigung nach dem Sonderkündigungsrecht verlängert sich die Kündigungsfrist um drei Monate. In dem Kündigungsschreiben ...mehr

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§ 47 Urheberrecht / g) Optionsverträge

Rz. 40 Optionsverträge sind ebenso wie Vorverträge oder eine Vorausverfügung Verträge über künftige Werke i.S.d. § 40 UrhG. Sie unterliegen daher der Schriftform. Sie können von beiden Vertragspartnern nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Abschluss des Vertrages mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Die Kündigungsfrist kann durch Vereinbarung zwar verkürzt, abe...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Unberechtigte Kündigung

Rz. 21 Hat der Vermieter zur Begründung einer Kündigung schuldhaft unzutreffende Gründe angegeben (z.B. Eigenbedarf vorgetäuscht) oder den Mieter nicht über den Wegfall des geltenden Eigenbedarfs oder Ablauf der Kündigungsfrist informiert,[36] kann er sich aus positiver Vertragsverletzung bzw. unerlaubter Handlung schadensersatzpflichtig machen. Der Schadensersatzanspruch ka...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Interessenausgleich

Rz. 142 Muster 21.26: Interessenausgleich Muster 21.26: Interessenausgleich Interessenausgleich zwischen Rechtsanwältin R als Insolvenzverwalterin der Fa. A-GmbH, Frankfurt am Main, und dem Betriebsrat der A-GmbH § 1 Der Betrieb wird zum _____ wegen des Insolvenzverfahrens stillgelegt. Danach finden nur noch restliche Abwicklungsarbeiten statt. Diese sollen zum _____ beendet sein. §...mehr

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§ 48 Vereine / e) Satzung und einzelne Satzungsinhalte

Rz. 6 Die Rechtsverhältnisse innerhalb des Vereins werden in Ausübung der Vereinsautonomie durch die Satzung bestimmt, soweit nicht zwingendes Recht nach §§ 25 ff. BGB eingreift. Bestimmte, in § 40 BGB genannte Bestimmungen sind satzungsdispositiv. Im Übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 21 ff. BGB zwingend. Die Satzung mussmehr