Rz. 87

Muster 4.9: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag)

 

Muster 4.9: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag)

(Rubrum wie Muster Rdn 84)

Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag)

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Probezeit

Das Arbeitsverhältnis beginnt am _____. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit.

§ 2 Tätigkeit

Der/Die Beschäftigte wird im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung i.S.d. § 8 SGB IV als Reinigungskraft im Privathaushalt des Arbeitgebers beschäftigt und mit allen einschlägigen Arbeiten nach Weisung im Einzelfall betraut.

§ 3 Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt – vorbehaltlich einer Reduzierung nach § 4 (2) – höchstens _____ Stunden je Kalendermonat und verteilt sich im Regelfall auf _____ Tage je Kalenderwoche wie folgt: Wochentag 1 von _____ Uhr bis _____ Uhr; Wochentag 2 von _____ Uhr bis _____ Uhr; _____ (usw.)

§ 4 Vergütung, Mindestlohn, eventuelle Verringerung der Arbeitszeit

(1) Der/Die Beschäftigte erhält eine monatliche Vergütung in Höhe von _____ EUR.

(2) Der Arbeitgeber erkennt die Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes auf das Arbeitsverhältnis an. Die obenstehenden Vereinbarungen zur monatlichen Arbeitszeit und zum monatlichen Bruttogehalt entsprechen bereits dem bei Abschluss dieses Vertrages geltenden Mindestlohn von _____ EUR/Std. Sollte der gesetzliche Mindestlohn auf einen darüber liegenden Betrag steigen, so erhöht sich nicht das monatliche Bruttogehalt, sondern mindert sich die vereinbarte monatliche Arbeitszeit in demjenigen Maße, das erforderlich ist, um dem gesetzlichen Mindestlohn je Arbeitsstunde zu genügen. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall über den neuen Arbeitszeitumfang formlos verständigen.

(3) Die Vergütung ist jeweils am Monatsende fällig und wird auf ein von dem/der Beschäftigten vor der ersten Vergütungszahlung zu benennendes inländisches Bankkonto überwiesen.

§ 5 Sozialversicherung; Erklärung des/der Beschäftigten

(1) Die Parteien wickeln das Arbeitsverhältnis im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (Mini-Job) im Privathaushalt ab. Der Arbeitgeber führt den nach dem Gesetz darauf anfallenden Pauschalbetrag für Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern ordnungsgemäß ab.

(2) Der Arbeitgeber hat den/die Beschäftigte darauf hingewiesen, dass er/sie trotz dieser Zahlung des Pauschalbetrags aus der geringfügigen Beschäftigung als solcher keine sozialversicherungsrechtlichen Leistungsansprüche erwirbt, dass insbesondere weder Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung noch in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung besteht.

(3) Davon abweichend besteht die gesetzliche Rentenversicherung für den/die Beschäftigte(n). Von dem jeweils gültigen Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung sind 5 % durch den Arbeitgeber-Pauschalbetrag abgegolten; den verbleibenden Beitragsanteil führt der Arbeitgeber für den/die Beschäftigte ab und behält ihn vom monatlichen Lohn ein.

(4) Auf Wunsch wird der/die Beschäftigte von der vorstehend erläuterten gesetzlichen Rentenversicherung befreit (sog. "Opt-out", § 6 Abs. 1b SGB VI); der eigene Beitragsanteil entfällt dann. Obwohl der Arbeitgeber nach wie vor 5 % im Rahmen des Pauschalbetrags abführt, geht durch das Opt-out aber der gesamte Rentenversicherungsschutz aus der geringfügigen Beschäftigung verloren. Der Verzicht auf die Rentenversicherung erfolgt durch schriftlichen Antrag gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat den/die Beschäftigte(n) darauf hingewiesen, dass ein Opt-out ab Beginn der geringfügigen Beschäftigung wirkt, wenn er innerhalb von drei Monaten seit ihrem Beginn beantragt wird; anderenfalls wirkt er nur für die Zukunft. Wird der Opt-out geltend gemacht, so ist er für die Dauer der Beschäftigung bindend, kann also nicht mehr zurückgenommen werden. Zudem muss die Entscheidung für oder gegen die gesetzliche Rentenversicherung für etwa bestehende mehrere geringfügige Beschäftigungen einheitlich getroffen werden.

Solchermaßen belehrt erklärt der/die Beschäftigte:

Ich verzichte nicht auf die Versicherungsfreiheit. Ich erkläre, dass ich den Beitrag zur Rentenversicherung nicht aus eigenen Mitteln aufstocken möchte.

(alternativ:)

Ich erkläre, dass ich auf die Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 2 S. 2 SGB VI verzichte. Ich wünsche, auf eigene Kosten die Rentenversicherungsbeiträge auf den vollen Beitragssatz aufzustocken. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der Arbeitgeber derzeit _____ % des periodisch vereinbarten Arbeitslohns vom Arbeitsentgelt einbehält und an den zuständigen Rentenversicherungsträger abführt.

§ 6 Weitere geringfügige Beschäftigungen; Erklärung des/der Beschäftigten

Der Arbeitgeber macht den/die Beschäftigte(n) darauf aufmerksam, dass mehrere Beschäftigungen unter Umständen zusammengerechnet werden. Die Aufnahme einer weiteren geringfügigen entlohn...

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