Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Verlust von Eignung und Fähigkeit

Rz. 130 Eine wirksame personenbedingte Kündigung setzt zunächst voraus, dass der Arbeitnehmer wegen seiner persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften nicht mehr in der Lage ist, künftig seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise zu erfüllen (BAG v. 20.5.1988 – 2 AZR 682/87, AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 personenbedingte Kündigung unter C III 2 b aa) m. Amn. ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 27. Personaleinkäufe

Rz. 526 Der unzulässige Personaleinkauf für Dritte oder eine sonstige vertragswidrige Handhabung von Personaleinkäufen können nach allgemeinen Grundsätzen eine ordentliche Kündigung rechtfertigen (LAG Hamm v. 26.1.1995, LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 47). Bis zum 31.7.2001 ergab sich aus § 9 Nr. 3 RabattG, dass ein Arbeitnehmer vertragswidrig handelt, wenn e...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 366 Betriebsratsmitglieder sind nach den gesetzlichen Bestimmungen in mehrerlei Hinsicht geschützt, um ihren Aufgaben ohne die Befürchtung von Beeinträchtigungen in ihrer persönlichen Rechtsstellung nachkommen zu können. Zum einen sind sie während ihrer Amtszeit und bis ein Jahr danach nur außerordentlich kündbar (vgl. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 KSchG). Zum anderen besteht, ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Hinweis im Kündigungsschreiben

Rz. 834 Das Entstehen des Anspruches setzt neben der betriebsbedingten Kündigung voraus, dass der Arbeitgeber in der schriftlichen (§ 623 BGB) Kündigungserklärung den Hinweis gegeben hat, die Kündigung werde auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt und der Arbeitnehmer könne bei Verstreichenlassen der Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG die Abfindung beanspruchen. Es ist ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Anrufung des ArbG

Rz. 1243 Im Fall der Weigerung des Arbeitgebers, dem Versetzungs- oder Entlassungsverlangen nachzukommen, kann der Betriebsrat das ArbG anrufen mit dem Antrag, dem Arbeitgeber die Durchführung dieser Maßnahme aufzugeben. Der betroffene Arbeitnehmer ist wegen der sich ergebenden Rechtswirkungen entsprechend § 103 Abs. 2 BetrVG am Verfahren zu beteiligen (BAG v. 28.3.2017 – 2 ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 16. Druckkündigung

Rz. 501 Von einer Druckkündigung wird gesprochen, wenn Dritte unter Androhung von Nachteilen für den Arbeitgeber von diesem die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers verlangen (vgl. auch Rdn 669 und § 29 Rdn 211). Die rechtsdogmatische Einordnung der Druckkündigung ist umstritten. Sie wurde früher von der Rspr. überwiegend als betriebsbedingte Kündigung angesehen (BAG v....mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Abschließende Interessenabwägung

Rz. 141 In der dritten Prüfungsstufe ist zur Beurteilung der sozialen Berechtigung der Kündigung eine abschließende Interessenabwägung erforderlich. Dabei ist zu prüfen, ob die Beeinträchtigung der betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers das Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers überwiegen (BAG v. 20.1.2000 – 2 AZR 378/99, EzA § 1 KSchG Krankh...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 4. Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 33 Die Durchsetzung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs (s. dazu § 29 Rdn 145 ff.) nach Ablauf der Kündigungsfrist während der Dauer eines Kündigungsschutzprozesses des Arbeitnehmers ist im Wege der einstweiligen Verfügung nur unter strengen Voraussetzungen möglich, da die Beschäftigung des Arbeitnehmers eine Befriedigung des Arbeitnehmers darstellt. Rz. 34 Über...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / dd) Rückzahlungsverpflichtung

Rz. 957 Unter Anwendung des § 307 BGB ist nunmehr auch der für die Rückzahlungspflicht auslösende Ausgangssachverhalt zu berücksichtigen. Dabei ist es nicht ausreichend, die Rückzahlungspflicht an jedes vorzeitige Ausscheiden des Arbeitnehmers zu knüpfen. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die eine Rückzahlungspflicht auslösen kann, muss aufgrund eines aus der Sphäre d...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 2. Passivlegitimation

Rz. 98 Kündigungsschutzprozesse im Zusammenhang mit einem tatsächlichen oder angenommenen Betriebsübergang können die Frage nach der "richtigen" beklagten Partei aufwerfen. Das gilt nicht nur für Fallgestaltungen, in denen zweifelhaft ist, ob überhaupt ein Betriebsübergang vorliegt, sondern auch dann, wenn ein Betriebsübergang von keiner Seite in Zweifel gezogen wird. Rz. 99...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung)

Rz. 134 Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung) Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 951 Um eine stärkere Sicherung des Personenkreises der betriebsverfassungsrechtlichen Organmitglieder zu erreichen, setzt nach dem BetrVG eine außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes die Zustimmung des Betriebsrates als Gremium voraus (§ 15 KSchG i.V.m. § 103 Abs. 1 BetrVG). Es soll dadurch unmöglich gemacht werden, Betriebsratsmitglieder oder andere betr...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / 3. Einigungsgebühr gem. Nr. 1000/1003 VV RVG

Rz. 41 Zu beachten ist, dass die Einigungsgebühr im gerichtlichen Verfahren in I. Instanz 1,0 gem. Nr. 1003 VV RVG beträgt, während sich nach dem Gebührentatbestand Nr. 1004 VV RVG die Einigungsgebühr im Fall einer vergleichsweisen Einigung im Berufungs- oder Revisionsverfahren, einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines dieser Rechtsmittel auf 1,3 er...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (h) Urkundsprozess

Rz. 282 Ein wirksames und vor allem schnelles prozessuales Mittel des Geschäftsführers gegen die ihm ggü. ausgesprochene außerordentliche und fristlose Kündigung ist die Möglichkeit des Urkundsprozesses zur Gehaltsfortzahlung. Denn die GmbH wird durch den Ausspruch der Kündigung nach § 626 BGB die Weiterzahlung der Vergütung gerade vermeiden wollen. Dies wird der GmbH kaum g...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / IV. Sozial rechtfertigender Kündigungsgrund

Rz. 100 Gem. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Eine Kündigung ist zudem sozial ungerechtfertigt, wenn der ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (g) Abfindungsvereinbarungen/Überbrückungszahlungen

Rz. 270 Finanzielle Sicherheit erhält der abberufene Geschäftsführer im Normalfall nur für die Restdauer bzw. Kündigungsfrist seines Geschäftsführervertrages (vgl. zur Bemessung der variablen Vergütung im Trennungsprozess Melot de Beauregard/Schwimmbeck/Gleich, DB 2012, 2792 ff., DB 2012, 2853 ff.). Eine Abfindung ist wegen der grundsätzlichen Nichtanwendbarkeit des KSchG (§...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Bestimmung der Regelarbeitnehmerzahl

Rz. 76 Für die Frage, ob der betriebliche Anwendungsbereich des KSchG eröffnet ist, kommt es auf die Zahl der i.d.R. beschäftigten Arbeitnehmer an. Maßgebend ist dabei die Beschäftigtenzahl im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, nicht hingegen diejenige zu dem Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet wird (BAG v. 24.2.2005 – 2 AZR 373/03, NZA 2005, 764). Entscheidend...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Keine Klageobliegenheit

Rz. 58 Das BAG stellt ausdrücklich klar, dass für einen Arbeitnehmer weder eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht noch eine entsprechende Obliegenheit besteht, gegen eine Abmahnung klageweise vorzugehen. Sofern der Arbeitnehmer davon absehe, die Berechtigung einer Abmahnung gerichtlich klären zu lassen, so ist es ihm unbenommen, in einem späteren Kündigungsschutzprozess die R...mehr

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§ 73 Sanktionsklauseln

Rz. 1 Viele Compliance-Regelungen enthalten den Hinweis, dass im Falle pflichtwidrigen Verhaltens arbeitsrechtliche Sanktionen drohen. Insoweit kommen grundsätzlich Ermahnungen, Abmahnungen oder Kündigungen in Betracht. Überdies kann bei der Feststellung von Compliance-Verstößen aber auch an eine mögliche Versetzung des Arbeitnehmers zu denken sein oder an einen Verlust frei...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Kündigungsmöglichkeiten in der Insolvenz

Rz. 1199 Um notwendige Kündigungen im Insolvenzverfahren jedoch zu beschleunigen, sieht § 113 Abs. 1 InsO eine gesetzliche Kündigungsfrist für das Dienstverhältnis vor. Diese Regelung geht als lex specialis anderen Kündigungsfristenregelungen vor. Dies gilt insb. für Fristenregelungen sowie Unkündbarkeitsvereinbarungen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsve...mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / V. Mitwirkung des Sprecherausschusses bei personellen Maßnahmen

Rz. 20 Der Arbeitgeber hat eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines leitenden Angestellten dem Sprecherausschuss rechtzeitig mitzuteilen (§ 31 Abs. 1 SprAuG). Von der Mitteilungspflicht werden somit Einstellungen, Beförderungen von leitenden Angestellten und auch zum leitenden Angestellten, Versetzungen, Entlassungen, Veränderungen in der Leitungsfunk...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / n) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 821 Gem. § 1 Abs. 3 S. 3 KSchG hat der Arbeitnehmer die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung als sozial ungerechtfertigt erscheinen lassen. Die Darlegungs- und Beweislast ist jedoch nach der Rspr. des BAG aufgrund der in § 1 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 KSchG geregelten Mitteilungspflicht sowie dem allgemeinen prozessualen Grundsatz aus § 138 ZPO abgestuft (BAG v. 24.5.2005 – 8...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1578 Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Arbeitnehmer grundsätzlich frei, mit ihren ehemaligen Arbeitgebern in Wettbewerb zu treten oder für Konkurrenzunternehmen tätig zu werden (BAG v. 22.3.2017 – 10 AZR 448/15, EversOK Ls. 7; LAG Köln v. 7.2.2017 – 12 Sa 745/16, EversOK Ls. 8). Dieses durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Interesse der angestellten Vertriebskra...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1205 Mitglieder und Organe der Betriebsverfassung haben einen besonderen Kündigungsschutz, damit sie bei der Ausübung ihres Amtes frei und unabhängig sind. Dies ist notwendig, damit die Amtsausübung ohne Furcht vor einer Entlassung durchgeführt werden kann. Den besonderen Kündigungsschutz genießen auch die Mitglieder eines Wahlvorstandes und Wahlbewerber. Dies bezieht si...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 38. Urlaub

Rz. 559 Eigenmächtiger Urlaubsantritt und die Überschreitung des genehmigten Urlaubes können eine fristlose Kündigung gem. § 626 BGB gerechtfertigt erscheinen lassen. Tritt der Arbeitnehmer eigenmächtig einen vom Arbeitgeber nicht genehmigten Urlaub an, ist ein solches Verhalten an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darzustellen (BAG v. 20.1.1994 –...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (f) Beispiele für wichtige Kündigungsgründe

Rz. 280 Wenngleich vielfach (vermeintlicher oder wirklicher) geschäftlicher Misserfolg des Geschäftsführers der Auslöser für eine außerordentliche Kündigung ist, ist dies kein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB (vgl. Bosse, Checklisten Handbuch GmbH-Geschäftsführer, S. 48 sowie die nachfolgenden Fallbeispiele): Beispiele für anerkannte wichtige Kündigungsgründe (bei Künd...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Negative Prognose

Rz. 104 Jede Kündigung setzt prinzipiell eine negative Prognose voraus. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis nur dann kündigen, wenn ihm wegen der zu erwartenden künftigen Beeinträchtigungen des Arbeitsverhältnisses eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht zumutbar ist (zur krankheitsbedingten Kündigung vgl. BAG v. 7.11.2002 – 2 AZR 599/01, NZA 2003, 816; zur v...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Betriebliche und/oder wirtschaftliche Beeinträchtigung

Rz. 222 Hier gelten grds. die allgemeinen Voraussetzungen der Kündigung wegen Leistungsminderung (vgl. Rdn 130 ff.). Insb. kommt bei einer Kündigung wegen dauerhafter krankheitsbedingter Leistungsminderung eine wirtschaftliche Belastung in Betracht, weil der gezahlten Vergütung keine adäquate Arbeitsleistung mehr gegenübersteht (v. Hoyningen-Huene/Linck, § 1 KSchG Rn 410). Es...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / b) Keine Beschäftigung in einem Kleinbetrieb

Rz. 45 Die Möglichkeit, durch die ArbG überprüfen zu lassen, ob eine ordentliche Kündigung oder im Zusammenhang mit einer Kündigung die angebotene Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt i.S.d. § 1 KSchG ist, scheidet aus, wenn die Beschäftigung in einem Kleinbetrieb erfolgt. Die anhand der Arbeitnehmerzahl bestimmte Betriebsgröße für die Anwendbarkeit des al...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / l) Namensliste nach § 1 Abs. 5 KSchG

Rz. 803 Sind bei einer Kündigung aufgrund einer Betriebsänderung nach § 111 des BetrVG die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, in einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat namentlich bezeichnet, so wird gem. § 1 Abs. 5 KSchG vermutet, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Rz. 804 Der Interessenausgleich bedarf d...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Rechtsprechung des BAG zu § 77 Abs. 6 BetrVG

Rz. 556 Kommt es zu keiner Ablösung der bestehenden Betriebsvereinbarung, bleibt dem Arbeitgeber nach § 77 Abs. 5 BetrVG die Möglichkeit der Kündigung der bisherigen Regelung (BAG v. 10.3.1992 – 3 ABR 54/91, NZA 1993, 234), wobei diese Kündigung ohne Angabe von Kündigungsgründen erfolgen kann (vgl. Blomeyer, DB 1985, 2506 ff. und DB 1990, 173) und keiner inhaltlichen Kontrol...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Eingeschränkte Geltung für nicht-organschaftliche Geschäftsführer, Betriebsleiter und sonstige leitende Angestellte

Rz. 22 Geschäftsführer im nicht organschaftlichen Sinne, bspw. Arbeitnehmer, die leitende unternehmerische Aufgaben im kaufmännischen, organisatorischen, technischen oder personellen Bereich wahrnehmen (Schaub/Linck, ArbRHB, § 130 Rn 7; ErfK/Kiel, § 14 KSchG Rn 8a), Betriebsleiter oder sonstige leitende Angestellte genießen zwar grds. den allgemeinen Kündigungsschutz. Dieser...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 15. Drohung mit einem empfindlichen Übel

Rz. 497 Droht der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mit einem empfindlichen Übel, um die Erfüllung eigener streitiger Forderungen zu erreichen, kann darin – je nach den Umständen des Einzelfalls – ein erheblicher, die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigender Verstoß gegen seine Pflicht zur Wahrung von dessen Interessen liegen (BAG v. 5.12.2019 – 2 AZR 240/19,...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 4. "Nachkündigung" durch den endgültigen Insolvenzverwalter

Rz. 26 Hat der Arbeitgeber bereits vor Stellung des Insolvenzantrages oder danach, aber vor Insolvenzeröffnung, gekündigt oder hat nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung mit allgemeinem Verfügungsverbot für den Schuldner der vorläufige Insolvenzverwalter mit den verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen (bis zur Dauer von sieben Monaten zum Monatsschluss) oder ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / cc) Negative Gesundheitsprognose

Rz. 232 Bei der auf krankhaftem Alkoholismus beruhenden Kündigung wird i.R.d. Prognoseprüfung ermittelt, ob auch in Zukunft mit alkoholbedingten Arbeitsunfähigkeitszeiten bzw. Leistungseinschränkungen zu rechnen ist. Auch insoweit sind die objektiven Umstände bei Zugang der Kündigung entscheidend. Ist im Zeitpunkt der Kündigung die Prognose gerechtfertigt, der Arbeitnehmer b...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Abberufung/Amtsniederlegung – Rechtsmittel

Rz. 220 Die GmbH kann – unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen – gem. § 38 Abs. 1 GmbHG grds. jederzeit und ohne Grund den Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss abberufen (= Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer). Die Abberufung wird mit Zugang der Erklärung wirksam. Soweit der Gesellschafterbeschluss unklar ist, ist auch ein unklarer...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (2) Ausschluss der Freistellung – Kapitalisierung der Vergütung

Rz. 332 Für den Geschäftsführer kann es im Einzelfall eher günstiger sein, dass das Recht der GmbH zu seiner Freistellung vertraglich ausgeschlossen ist oder aber er in diesem Fall das seinerseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung hat, verbunden mit der Auszahlung seiner gesamten während der Freistellungszeit ansonsten angefallenen Geld- und Sachbezüge (Kapitalisierung...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / A. Vorzüge

Rz. 1 Die Bedeutung arbeitsrechtlicher Aufhebungsvereinbarungen ist in der Praxis erheblich. Dies gilt umso mehr als seit Oktober 2007 aufgrund der neuen Rspr. des BSG (12.7.2006 – B 11a AL 47/05 R, NZA 2006, 1359 = DB 2006, 2521) die Sperrzeitproblematik beim Alg in der für die Praxis bis dahin maßgeblichen DA der BA zu § 144 SGB III (heute: FW der BA = Fachliche Weisungen ...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / II. Kündigungsschutz im Insolvenzeröffnungsverfahren

Rz. 28 Für die Kündigung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter gelten keine Besonderheiten. Die Formvorschriften für eine Kündigung finden ebenso Anwendung wie die Kündigungsschutzvorschriften. Die Nichteinhaltung der Schriftform hat gem. § 623 BGB i.V.m. § 125 S. 1 BGB die Nichtigkeit einer mündlich ausgesprochenen Kündigung zur Folge. Gleiches gilt, wenn in den Fällen d...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Zwei-Wochen-Frist – Kenntnis des Gesamtaufsichtsrats

Rz. 694 Die außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages muss gem. § 626 Abs. 2 BGB binnen zwei Wochen ausgesprochen sein, nachdem der Aufsichtsrat von dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die Zwei-Wochen-Frist bereitet in der Praxis z.T. nicht unerhebliche Schwierigkeiten. Denn die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die ...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / I. Ordentliche Änderungskündigung

Rz. 26 § 2 KSchG regelt grds. nur die ordentliche Änderungskündigung. Dies folgt insb. aus § 2 S. 2 KSchG, nachdem der Arbeitnehmer seinen Vorbehalt dem Arbeitgeber "innerhalb der Kündigungsfrist" erklären muss und somit offensichtlich vom Gesetz eine ordentliche Kündigung vorausgesetzt wird. Rz. 27 Bei der ordentlichen Änderungskündigung muss der Arbeitgeber die vertragliche...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / IV. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 412 Spricht der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aus, ist er darlegungs- und beweisbelastet für alle Umstände, die als wichtige Gründe für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung in Betracht kommen (BAG v. 6.8.1987 – 2 AZR 226/87, DB 1988, 451 = NJW 1988, 438; Reinecke, NZA 1989, 584). Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast gem. § 1 Abs. ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (e) Kündigungsfristen

(aa) Gesetzliche Kündigungsfristen Rz. 255 Rechtsprechung des BAG Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt nach der jüngsten Rechtsprechung des 2. Senats des BAG aus § 621 BGB (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Ls.). Diese Rechtsprechung ist überraschend, entspricht nicht der herrschenden Meinung, widers...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 19. Fahrerlaubnis

Rz. 505 Verliert der Arbeitnehmer die zur Ausübung seiner Tätigkeit als Berufskraftfahrer erforderliche Fahrerlaubnis, kann eine darauf gestützte Kündigung aus verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen gerechtfertigt sein (im Einzelnen vgl. Rdn 260). Einen als Kraftfahrer angestellten Mitarbeiter trifft die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, sich auch außerhalb seine...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Änderung von Anforderungsprofilen

Rz. 642 Entscheidet sich der Arbeitgeber, wegen eines reduzierten Arbeitsanfalles geringerwertige Tätigkeiten durch Arbeitnehmer (mit-)ausführen zu lassen, die höher qualifiziert sind und deren Arbeitsverträge dies auch zulassen, ist darin eine unternehmerische Entscheidung zu sehen, die grds. von den ArbGen hingenommen werden muss (BAG v. 11.9.1986, RzK I 5c Nr. 13). Ein dr...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Mildere Mittel

Rz. 396 Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kommt eine verhaltensbedingte Kündigung nur in Betracht, wenn dem Arbeitgeber keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Auch die verhaltensbedingte, ordentliche Kündigung kann unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit hat und es ihm zumutbar ist, den Arbeitnehmer im Betrieb oder Unternehmen auf einem freien Arbeitsp...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (3) Rechtskraft des Abmahnungsprozesses

Rz. 74 Die Rechtskraft des im Abmahnungsprozess ergangenen Urteils richtet sich gem. § 322 Abs. 1 ZPO zunächst nach dem Streitgegenstand, der durch die gestellten Anträge und den der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt definiert wird. Gem. § 308 Abs. 1 S. 1 ZPO ist das Gericht nicht befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was sie nicht beantragt hat. Hatte der Arbei...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Rechtsgrundlage

Rz. 1283 Ändern sich die bei Ausspruch der Kündigung bestehenden Verhältnisse nachträglich und kommt es unvorhergesehen doch noch zu einem Betriebsübergang, ist die Konstellation identisch mit dem Wegfall des Kündigungsgrundes nach Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung. Deshalb müssen die zum Wiedereinstellungsanspruch entwickelten Voraussetzungen auch auf den Fall ein...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / I. Kündigungsberechtigung des Insolvenzverwalters

Rz. 5 Anders als im Insolvenzeröffnungsverfahren, in dem es für die Kündigungsbefugnis auf die dem vorläufigen Insolvenzverwalter verliehene Rechtsstellung ankommt, § 22 InsO (siehe § 60 Rdn 1), steht das Recht zur Kündigung dem Insolvenzverwalter ab Verfahrenseröffnung uneingeschränkt zu. Mit dem Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 80 Abs. 1 InsO) rückt der ...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / I. Zahlung einer Abfindung, Entschädigung oder ähnlichen Leistung

Rz. 73 Alle im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlten Leistungen fallen unter den Begriff der Abfindung. Es ist gleichgültig, wie die Leistungen von den Beteiligten bezeichnet werden (BSG v. 3.3.1993 – 11 RAr 57/92, SozR 3–4100 § 117 Nr. 10). Notwendig ist nur, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der vorzeitigen Beendigung de...mehr