Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 2.4 Umsatzdefinition

Als Umsatz i. S. d. ÜH IV gilt der steuerbare Umsatz nach § 1 UStG. Die Periodenzuordnung folgt dem Grundsatz der Leistungserbringung: Ein Umsatz wurde in dem Monat erzielt, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Im Falle der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) existiert ein Wahlrecht. Der Antragsteller kann alternativ auch auf den Zeitpunkt der Ent...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 1 Veränderungen gegenüber bisherigen Überbrückungshilfen im Überblick

Für die Monate Januar 2022 bis Juni 2022 ist im Anschluss an Soforthilfen, Überbrückungshilfe I, Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus nun die Überbrückungshilfe IV geschaffen worden. Es handelt sich dabei um eine Verlängerung der ÜH III Plus zu teilweise leicht veränderten Konditionen. Die Überbrückungshilfe IV unterstützt dabei Untern...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 4 Förderhöhe

Der maximale Förderhöchstbetrag beträgt 10 Mio. EUR pro Fördermonat – auch für verbundene Unternehmen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt bis zu den durch das europäische Recht vorgegebenen beihilferechtlichen Obergrenzen und nur soweit diese noch nicht verbraucht sind. Die maximale Gesamthöhe der Überbrückungshilfe auf Grundlage der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausg...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 1 Überbrückungshilfe III

Für die Monate Dezember 2020 bis Juni 2021 sind im Anschluss an Soforthilfen, Überbrückungshilfe I und Überbrückungshilfe II die Überbrückungshilfen III geschaffen worden. Es handelt sich dabei um eine Verlängerung der ÜH II zu verbesserten Konditionen, jedoch auch um ein Anschlussprogramm an die außerordentlichen Wirtschaftshilfen (Novemberhilfen und/oder Dezemberhilfen). A...mehr

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Sommer, SGB V § 382 Erstatt... / 2.1 Erstattungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen leisten ab 1.1.2021 an die Rechtsträger der für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden (z. B. Kommunen als Träger der Gesundheitsämter) die in § 376 Satz 1 genannten Erstattungen für die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur. Damit werden die Aufwendungen für die erforderliche Erstausstattung in der Festlegungs-, ...mehr

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Umsatzsteuer, Rechnungsberi... / 3 Umsatzsteuer: Entstehung der Steuer bei unrichtigem Steuerausweis

Die Finanzverwaltung hat ihre bisherige Auffassung aufgegeben, wonach eine unzutreffend ausgewiesene Umsatzsteuer zusammen mit der Umsatzsteuer entsteht, die für die entsprechende Lieferung oder sonstige Leistung tatsächlich anfällt. Die Umsatzsteuer aus einem unzutreffenden Steuerausweis kann erst dann entstehen, wenn eine Rechnung erstellt wird. Ohne Rechnung gibt es keine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 21a [Forschungstätigkeit]

Rz. 1 § 4 Nr. 21a UStG war durch Art. 1 des Umsatzsteuer-Änderungsgesetzes 1997 (UStÄndG 1997) v. 12.12.1996[1] in das UStG eingefügt worden. Die Bestimmung trat am 1. Januar 1997 in Kraft. Mit § 4 Nr. 21a UStG wurden die Umsätze der Hochschulen aus Forschungstätigkeit steuerbefreit. Nicht zur begünstigten Forschungstätigkeit gehörten Tätigkeiten, die sich auf die Anwendung ...mehr

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Umsatzsteuer, Rechnungsberi... / 9 Berichtigung, wenn die Umsatzsteuer unberechtigt ausgewiesen ist

Wenn jemand Umsatzsteuer in einer Rechnung ausweist, obwohl er dazu nicht berechtigt ist, schuldet er gemäß § 14c Abs. 2 UStG den unberechtigt ausgewiesenen Betrag. Aber: Es können auch Rechnungen mit einem unberechtigten Umsatzsteuerausweis berichtigt werden. Anders als bei der unrichtig ausgewiesenen Umsatzsteuer muss die Berichtigung der unberechtigt ausgewiesenen Umsatzs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.8 Kosten der Warenbehandlung (Art. 71 Abs. 1 Buchst. e ii UZK)

Rz. 127 Darunter sind z. B. Wartungs-, Beeisungs-, Lüftungs-, Kühl- oder Fütterungskosten zu verstehen, die während der Beförderung bis zum Ort des Verbringens entstehen und durch die Beförderung veranlasst sind. Hierher gehören u. U. auch Zwischenlagerungskosten, wenn sie durch die Beförderung veranlasst sind, z. B. aus Anlass des Warenumschlags Schiff – Bahn oder durch auß...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Der gezahlte oder zu zahlende Preis

Rz. 71 Transaktionswert ist der ggf. nach Art. 71 und Art. 72 UZK berichtigte tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis ist die vollständige Zahlung, die der Käufer an den Verkäufer oder zu dessen Gunsten für die eingeführten Waren entrichtet oder zu entrichten hat. Es handelt sich um den Rechnungsendbetrag (Rechnungspreis a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.7 Nicht in den Zollwert einbezogene Bestandteile (Art. 72 UZK)

Rz. 80 Der Bewertung nach dem Transaktionswert ist es grundsätzlich fremd, vom tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Kaufpreis Abzüge vorzunehmen. Als Ausnahme ist lediglich die Berücksichtigung handelsüblicher Skonti zugelassen (Rz. 78). Selbst Kosten, die nicht zum Zollwert gehören, bilden den Transaktionswert; denn Transaktionswert ist grundsätzlich der tatsächlich geza...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.6 Nachweis der Einfuhrversteuerung

Rz. 294 Um die Steuerbefreiung der Vermittlungs-, Beförderungs- und anderen sonstigen Leistungen nach § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb und § 4 Nr. 5 UStG geltend machen zu können, hat der Unternehmer nachzuweisen, dass die Kosten für diese Leistungen in der Bemessungsgrundlage für die Einfuhr enthalten sind.[1] Rz. 295 § 20 Abs. 2 UStDV verlangt für die Steuerbefreiung vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Beförderungskosten (§ 11 Abs. 3 Nrn. 3 und 4 UStG)

Rz. 273 Zur Bemessungsgrundlage der EUSt gehören nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 und 4 UStG u. a. die auf den Gegenstand entfallenden Beförderungskosten bis zum ersten und ggf. einem weiteren Bestimmungsort im Unionsgebiet. Da EUSt nur für die Einfuhr im Inland anfällt (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), bedeutet die Regelung des § 11 Abs. 3 Nr. 3 UStG, dass die Beförderungskosten bis zum betre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.5 Beförderungskosten (Art. 71 Abs. 1 Buchst. e i UZK)

Rz. 104 Im Gegensatz zur ZWVO 1968 hat die Einbeziehung der Beförderungskosten in den Zollwert im UZK eine positive Regelung gefunden. Wie auch bei den übrigen Bestandteilen des Transaktionswerts stellt Art. 71 UZK auf die tatsächlich entstandenen Kosten der Beförderung mit den tatsächlich benutzten Beförderungsmitteln auf dem tatsächlich genommenen Beförderungsweg ab. Zu de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Andere sonstige Leistungen (§ 11 Abs. 3 Nrn. 3 und 4 UStG)

Rz. 291 Unter den gleichen Voraussetzungen wie für die Vermittlungs- und Beförderungsleistungen bis zu dem ersten bzw. einem weiteren Bestimmungsort sind auch die Kosten für andere sonstige Leistungen in die Bemessungsgrundlage der EUSt einzubeziehen. Die Vorschrift wurde mWv 1.1.1996 durch Art. 20 Nr. 11 des JStG 1996 (BGBl I 1996, 1250; BStBl I 1996, 438) neu gefasst. Nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.6 Versicherungskosten (Art. 71 Abs. 1 Buchst. e i UZK)

Rz. 121 Vom Zollwert der eingeführten Gegenstände werden auch die Versicherungskosten für die eingeführten Gegenstände erfasst, ohne Rücksicht darauf, von wem diese Kosten zu entrichten sind. Die Kosten einer Transportversicherung sind nur dann zu berücksichtigen, wenn eine Versicherung tatsächlich abgeschlossen worden ist. Es muss eine Fremdversicherung vorliegen. Eine Eige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Korrekturen (§ 11 Abs. 3 UStG)

Rz. 257 Die EUSt hat eine eigenständige Bemessungsgrundlage, auch wenn diese sich weitgehend an den Zollwert der eingeführten Gegenstände anlehnt. Die Erhebung der EUSt hat die Aufgabe, inländische und eingeführte Gegenstände umsatzsteuerrechtlich gleichzustellen. Daher sind nicht nur die im Ausland geschuldeten Abgaben, sondern auch die anlässlich der Einfuhr entstehenden E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Vermittlungskosten (§ 11 Abs. 3 Nr. 3 UStG)

Rz. 287 Aufgrund der durch das UStG 1980 eingeführten Regelung in § 11 Abs. 3 Nr. 3 UStG sind neben den Beförderungskosten auch die Kosten für die Vermittlung der Lieferung in die Bemessungsgrundlage der EUSt mit einzubeziehen. Besorgungskosten für die Lieferung, d. h. Kosten, die durch die Beauftragung Dritter zur Leistung im Namen des Unternehmers entstehen, teilen nach § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.1.2 Umschließungen

Rz. 85 Vom Zollwert der eingeführten Ware werden auch die Kosten für Umschließungen umfasst, die für Zollzwecke als Einheit mit den betreffenden Waren angesehen werden können. Was für Zollzwecke als Einheit mit der eingeführten Ware angesehen werden kann, richtet sich nach den Tarifierungsvorschriften.[1] Rz. 86 Umschließungen, die einen selbstständigen Gebrauchswert haben, w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Deduktive Zollwertermittlung (Art. 74 Abs. 2 Buchst. c UZK)

Rz. 164 Die Bewertungsmethode nach Art. 74 Abs. 2 Buchst. c UZK wird als deduktive Methode, auch retograde Methode oder Subtraktionsmethode bezeichnet, weil der Zollwert durch Rückrechnen vom Weiterverkaufspreis ermittelt wird. Nach Art. 74 Abs. 2 Buchst. c UZK muss der Zollwert eingeführter Waren ermittelt werden, wenn die vorangegangenen Methoden nach Art. 70 und 74 Abs. 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7 Schlussmethode(Art. 74 Abs. 3 UZK)

Rz. 187 Die Zollwertermittlung nach Art. 74 Abs. 3 UZK wird Schluss- oder Schätzmethode genannt; Schlussmethode deshalb, weil sie erst zur Anwendung gelangt, wenn sämtliche andere Methoden versagt haben (Art. 74 Abs. 3 UZK). Gegen den Begriff "Schätzmethode" wird eingewendet, dass Art. 74 Abs. 3 UZK keine andersartige Ermittlungsmethode, sondern lediglich eine flexiblere Han...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.7 Ladekosten (Art. 71 Abs. 1 Buchst. e ii UZK)

Rz. 124 Ladekosten gehören zu den bei der Ermittlung des Zollwerts zu berücksichtigenden Kosten. Entstehen durch außergewöhnliche Umstände (z. B. Streik, Havarie oder andere auf höherer Gewalt beruhende Ereignisse) zusätzliche Ladekosten, so werden sie vom Transaktionswert umfasst. Rz. 125 Die Ladekosten beinhalten auch die Kosten einer evtl. Umladung und die Entladekosten (z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.11 Bewertung in besonderen Fällen

Rz. 216 Die Zollstelle kann Waren, die sich in der vorübergehenden Verwahrung befinden oder die vorschriftswidrig eingeführt worden sind, notfalls veräußern (Art. 198 UZK), z. B. wenn Verderb oder Wertminderung zu befürchten ist oder die Verwahrung unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht oder unverhältnismäßig schwierig ist. In diesen Fällen ist Zollwert der Verwertungserlö...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Additive Zollwertermittlung (Art. 74 Abs. 2 Buchst. d UZK)

Rz. 181 Der nach der additiven Methode (Additionsmethode) ermittelte Zollwert wird als "errechneter" Wert bezeichnet, weil er anhand sämtlicher Kosten errechnet wird, die bis zum maßgebenden Zeitpunkt der Wertfeststellung für die eingeführte Ware anfallen; das sind Herstellungskosten, Gewinn und Gemeinkosten des Verkäufers, Lieferungskosten bis zum Ort des Verbringens in das Zo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9.3 Hinweise zu den Vordrucken 0464 und 0465

Rz. 211 Feld 11 (1) Nettopreis ist i. d. R. der Rechnungsendbetrag aus dem angemeldeten Kaufgeschäft (Bruttorechnungspreis abzüglich Preisermäßigungen und Skonto). (2) Preisermäßigungen sind z. B. Rabatte für die zu bewertende Ware. Sie müssen sich aus dem Kaufvertrag ergeben und in Anspruch genommen werden. (3) Kann ein in der Rechnung ausgewiesenes Skonto im maßgebenden Zeitp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Bemessungsgrundlage nach passiver Veredelung (§ 11 Abs. 2 UStG)

Rz. 231 Die zollrechtlichen Vorschriften über die passive Veredelung sind durch § 21 Abs. 2 UStG von der sinngemäßen Anwendung auf die EUSt ausgeschlossen (§ 21 UStG Rz. 52ff.). Rz. 232 Die Bemessungsgrundlage für im Drittlandsgebiet veredelte Gegenstände hat in § 11 Abs. 2 UStG für die EUSt eine eigenständige Regelung erfahren. Die Vorschriften über den Zollwert und das Entg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.8 Währungsumrechnung (Art. 146 UZK-DVO)

Rz. 200 Der Zollanmelder hat Preise und Kosten in der geschuldeten Währung anzumelden. Solange der Euro noch nicht als Zahlungsmittel allgemein in der EU eingeführt ist, sind in ausländischer Währung geschuldete Rechnungspreise in die Währung des Mitgliedstaats umzurechnen, bei dem die Zollanmeldung abgegeben wird (Art. 162 i. V. m. Art. 53 Abs. 1 Buchst. a UZK). Eine gemein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Vereinfachungen bei der Ermittlung der EUSt-Bemessungsgrundlage

Rz. 311 In sinngemäßer Anwendung der Zollvorschriften gem. § 21 Abs. 2 UStG (§ 21 UStG Rz. 240ff.) können Vereinfachungen bei der Anwendung des Zollrechts getroffen werden. Lassen sich zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung die Anpassungsbeträge nach Art. 70 Abs. 2, Art. 71 und Art. 72 UZK nicht bestimmen, können diese Beträge nach Art. 73 UZK auf der Grundlage besonder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.1.3 Verpackungskosten

Rz. 88 Zum Zollwert gehören auch die Kosten der Verpackung der Ware. Hier kommen vor allem Arbeitslöhne und Material in Betracht. Zu den Materialkosten, die neben den eigentlichen Verpackungen zum Verstauen und zum Schutz der Einfuhrgegenstände erforderlich sind, sind auch deren Fertigungskosten zu zählen.[1] Die Verpackungskosten werden dem Preis für eingeführte Ware nur hi...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.3.3 Abweichende Gewinnverteilung laut Satzung

Gem. § 60 Abs. 3 AktG ist eine abweichende Gewinnverteilung in der Satzung zulässig. Hierbei kann die Gewinnverteilung in der ersten Satzung völlig frei ausgestaltet werden, später ist eine Veränderung nur eingeschränkt möglich.[1] In der Praxis hat die Bestimmung vor allem Bedeutung bei der Ausgabe von Vorzugsaktien, denen ein Vorrecht bei der Gewinnverteilung zusteht. Im G...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.6.1 Darstellung des Grundkapitals

Das gezeichnete Kapital wird bei der AG als Grundkapital bezeichnet.[1] Bei der GmbH spricht man vom Stammkapital.[2] Das mit dem Nennbetrag[3] zu bewertende Grundkapital muss bei der AG mindestens 50.000 EUR betragen.[4] Anders als bei der GmbH sieht das AktG vor, dass der auf jede Aktiengattung entfallende Betrag des Grundkapitals gesondert anzugeben ist. Dies können Vorzug...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Transaktionswert gleicher Waren (Art. 74 Abs. 2 Buchst. a UZK)

Rz. 151 Scheidet die Zollwertermittlung nach Art. 70 UZK aus, ist der Zollwert zunächst nach Art. 74 Abs. 2 Buchst. a UZK festzustellen (Art. 74 Abs. 1 UZK). Da der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis für die eingeführte Ware nicht ermittelt werden konnte, muss nun ein Transaktionswert einer anderen vergleichbaren Ware, nämlich zunächst der Transaktionswert gleicher ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9.1 Allgemeines

Rz. 209 Der Vordruck 0464 und – bei Anmeldung von mehr als zwei Warenpositionen – der Vordruck 0465 werden verwendet, wenn Waren aufgrund eines Kaufgeschäfts, Werkvertrags oder Werklieferungsvertrags eingeführt werden. Dies gilt auch, wenn die Waren zum ungewissen Verkauf eingeführt werden und der zu erwartende Kaufpreis (z. B. anhand von Preislisten) bereits nachgewiesen we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.2.2 Produktionsmittel (Art. 71 Abs. 1 Buchst. b ii UZK)

Rz. 92 Der Zollwert umfasst auch die in den eingeführten Waren enthaltenen Wertanteile für Abnutzung oder Verbrauch der bei der Herstellung eingesetzten Produktionsmittel, z. B. Werkzeuge, Matrizen, Gussformen, Maschinen. Bei der Aufteilung des Werts dieser Gegenstände auf die eingeführten Waren ist der Wert und die Art und Weise des Einsatzes der Gegenstände in Übereinstimm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.4 Verbundenheit (Art. 70 Abs. 3 Buchst. d UZK)

Rz. 140 Der gezahlte oder zu zahlende Preis ist unter der Voraussetzung anzuerkennen, dass Käufer und Verkäufer nicht miteinander verbunden sind. Liegt jedoch Verbundenheit vor, kann der Kaufpreis als Transaktionswert trotzdem anerkannt werden, wenn die Verbundenheit den Preis nicht beeinflusst hat. Rz. 141 Käufer und Verkäufer gelten nur dann als verbunden (Art. 127 Abs. 1 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.2 Beistellungen (Art. 71 Abs. 1 Buchst. b UZK)

Rz. 89 Grundsätzlich werden vom Käufer auf eigene Rechnung durchgeführte Tätigkeiten nicht als eine mittelbare Zahlung an den Verkäufer angesehen (Art. 129 Abs. 2 UZK-DVO); der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis gilt als die vollständige Zahlung. Ausnahme von diesem Grundsatz bilden die in Art. 71 Abs. 1 Buchst. b UZK erschöpfend aufgezählten Beistellungen. Soweit d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Abschn. 3 des UStG "Bemessungsgrundlagen" stellt § 11 UStG eine Sonderregelung für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) dar, nämlich für die Bemessung der EUSt bei der Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet im Inland, die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG einen eigenen selbstständigen Steuertatbestand darstellt. Die Bemessungsgrundlage für die übrigen steuerbaren Umsätz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.2.3 Techniken und Vorlagen (Art. 71 Abs. 1 Buchst. b iv UZK)

Rz. 94 Zum Zollwert der eingeführten Gegenstände gehört der anteilige Wert der für deren Herstellung notwendigen Techniken, Entwicklungen, Entwürfe, Pläne und Skizzen, wenn sie nicht im Zollgebiet der Union erarbeitet worden sind. Gegenüber der ZWVO 1968 sind nunmehr in der Union entwickelte Techniken und Vorlagen nicht mehr in den Zollwert miteinzubeziehen. Jedoch ist der w...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Midijobs, Teilzeitkräfte im... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Berechnungsformel für Teilzeitkräfte im Übergangsbereich für die Zeit ab dem 1.1.2022 bis zum 30.9.2022

Praxis-Beispiel Berechnung für die Zeit ab 1.1.2022 bis zum 30.9.2022 Der Unternehmer beschäftigt eine Teilzeitkraft mit einer Vergütung von 900 EUR im Monat. Nach der abgekürzten Formel ist der Arbeitnehmeranteil für das Jahr 2022 wie folgt zu berechnen: 1,13187648 × AE (900 EUR) – 171,439416 = 847,25 EURmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.7 Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung

§ 158 Abs. 1 AktG bestimmt, wie die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem in § 275 Abs. 1 und 2 HGB vorgesehenen Schema bei einer AG fortzusetzen ist, um eine Überleitung zum Bilanzgewinn herzustellen.[1] Dies gilt allerdings nicht für Kleinstgesellschaften, wenn sie von den Erleichterungen Gebrauch machen.[2] Die Fortführung der Gewinn- und Verlustrechnungen ist im Normalfal...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 2.3 Zuordnung des Vermögens

Bei der Zuordnung des Vermögens wird der bisherige Grundsatz des wirtschaftlichen Eigentums fortgeschrieben. Die OECD meint, dass ein Wahlrecht für die Steuerpflichtigen zur freien Zuordnung von Vermögen zu gestaltungsanfällig wäre. Um dies zu vermeiden, soll an die ausgeübten Funktionen angeknüpft werden, sodass festzustellen ist, in welchem Umfang – gänzlich oder ggf. auch...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Midijobs, Teilzeitkräfte im... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Für Teilzeitkräfte gibt es verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Auswirkungen. Bis zum 30.9.2022 liegt der Übergangsb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.7.2 Erstattungsfähige Kosten und Aufwendungen

Rz. 43 Der Arbeitgeber hat sowohl die sachlichen als auch die persönlichen Kosten der Tätigkeit der JAV und seiner Mitglieder zu tragen. Bei den sachlichen Kosten handelt es sich i. d. R. um die sog. Geschäftsführungskosten, also alle Kosten, die zu einer sachgerechten und ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben der JAV erforderlich sind. Hierzu können auch die Kosten für ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5 Kosten

2.5.1 Kosten der Durchführung der Versammlung Rz. 18 Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Durchführung der JA-Versammlung zu tragen.[1] 2.5.2 Arbeitsentgelt und Auslagen der Versammlungsteilnehmer Rz. 19 Darüber hinaus hat der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen auch das Arbeitsentgelt der an der Versammlung Teilnehmenden und die ihnen für die Teilnahme entstandenen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.1 Kosten der Durchführung der Versammlung

Rz. 18 Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Durchführung der JA-Versammlung zu tragen.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.7 Kosten und Sachaufwand

2.1.7.1 Allgemeines Rz. 42 § 65 Abs. 1 verweist schließlich auch auf die Regelungen in §§ 40 und 41 BetrVG. Danach hat der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit der JAV entstehenden Kosten zu tragen und die erforderlichen Sachmittel zur Verfügung zu stellen (§ 40 BetrVG). Für die Arbeit der JAV dürfen keine Leistungen oder Beiträge erhoben werden (§ 41 BetrVG). 2.1.7.2 Erstattun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.2 Arbeitsentgelt und Auslagen der Versammlungsteilnehmer

Rz. 19 Darüber hinaus hat der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen auch das Arbeitsentgelt der an der Versammlung Teilnehmenden und die ihnen für die Teilnahme entstandenen Auslagen zu tragen. Im Einzelnen ist danach zu unterscheiden, wann die Versammlung stattfindet: 2.5.2.1 JA-Versammlung findet im Zusammenhang mit einer Betriebsversammlung gem. § 43 Abs. 1 statt Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Kosten der Sprechstunde

Rz. 14 Die Kosten, die für die Abhaltung der Sprechstunde der JAV notwendig sind, sind vom Arbeitgeber zu tragen. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, die zur Durchführung der Sprechstunde erforderlichen Räumlichkeiten und sonstigen Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung folgt aus § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 40 BetrVG. Rz. 15 Die Durchführung v...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.7.3 Geltendmachung von Ansprüchen

Rz. 44 Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Erstattung von Kosten und Aufwendungen gegenüber dem Arbeitgeber ist im Streitfall nicht Sache der JAV, sondern des BR. Dieser muss zuvor einen entsprechenden Beschluss fassen.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.2.2 JAV-Versammlung findet im Zusammenhang mit einer außerordentlichen Betriebsversammlung statt

Rz. 22 Findet die Versammlung während der Arbeitszeit im Zusammenhang mit einer außerordentlichen Betriebsversammlung statt, hat der Arbeitgeber den an der Versammlung Teilnehmenden die Vergütung fortzuzahlen. Allerdings besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Erstattung möglicher zusätzlicher Fahrtkosten.[1] Rz. 23 Findet die Versammlung außerhalb der Arbeitszeit im Zusamme...mehr