Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Betrieb

2.2.2.1 Begriffsbestimmung und Betriebstypen Tz. 22 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Betrieb als Sachgesamtheit Der in § 20 Abs 1 UmwStG verwendete Begriff "Betrieb" als möglicher Einbringungsgegenstand ist – wie im übrigen UmwStG (s §§ 18 Abs 3, 24 Abs 1) – nicht weiter erläutert. § 20 UmwStG idF ab SEStEG ist ua durch eine "Europäisierung" und Umsetzung von EU-RL geprägt (s Vor §§...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5 Verlustverwertungseinschränungen bei Rückbeziehung – Missbrauchsverhinderung (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 4 und 5 UmwStG)

7.3.5.1 Verbot der Verlustverrechnung bei rückbezogener Einbringung (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 4 UmwStG) Tz. 362 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 20 Abs 6 S 4 UmwStG idF des JStG 2009 sind die (Sonder-)Regelungen des § 2 Abs 4 UmwStG zur Verlustnutzung bei rückwirkenden Umwandlungen von Kö nach den §§ 3–16 UmwStG auch bei rückbezogenen Einbringungen gem § 20 UmwStG entspr a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Abgrenzung der Steuerpflicht bei Personenvereinigungen und nicht rechtsfähigen Vermögensmassen (§ 3 Abs 1 KStG)

3.1 Keine unmittelbare Besteuerung des Einkommens bei einem anderen Stpfl Tz. 10 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wie oben (s Tz 4) ausgeführt, ist Zweck des § 3 KStG, das von Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen erzielte Einkommen jeweils einmal entweder bei dem Rechtsgebilde selbst oder bei den dahinter stehenden Pers (auch jur Pers) der originären Besteuerung zu unterwerfen (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Behandlung bei der verpflichteten Körperschaft

2.6.1.1 Bilanzielle Behandlung Tz. 160 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 IdR stellt das Genussrechtskap beim Emittenten in der St-Bil FK dar. In der H-Bil ist jedoch oftmals EK gegeben; dazu s Tz 120. Zur Frage der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil s Tz 121ff. Danach bedeutet ein hr-licher Ausweis des Genussrechtskap als EK noch nicht, dass auch in der St-Bil EK vorliegt. Diese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Beteiligung an der optierenden Gesellschaft (§ 1a Abs 3 S 1 KStG)

6.2.1 Allgemeines Tz. 97 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 1a Abs 3 S 1 KStG gilt die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft für Ertrag-St-Zwecke, dh für die KSt, ESt und GewSt, als Beteiligung eines nicht phG an einer Kap-Ges. Bei von natürlichen Personen im PV gehaltenen Anteilen an einer optierenden Gesellschaft ist daher § 17 EStG bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG einsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Besteuerung eines eigenen Einkommens bei der Organgesellschaft

8.1 Allgemeines Tz. 44 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wenn Az an außenstehende AE der OG geleistet werden, hat die OG unabhängig davon, ob die Zahlung durch die OG oder durch den OT erfolgt, ein eigenes Einkommen zu versteuern. Dies ist die einzige Ausnahme von dem im § 14 Abs 1 S 1 KStG verankertem Grundsatz, dass das Organeinkommen zwecks Versteuerung dem OT zuzurechnen ist. Im...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3 Gewährung von Zusatzleistungen (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 4 UmwStG)

4.6.3.1 Sacheinlage mit Zuteilung "anderer Wirtschaftsgüter" bis 31.12.2014 (§ 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF) Tz. 219 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Werden als Gegenleistung für die Sacheinlage an den Einbringenden auch andere WG (zB Darlehensforderungen, stille Beteiligungen, Barabfindungen, Sachwerte, rechtliche Vorteile, eigene Anteile der Übernehmerin, s Tz 187 – 187e; auch von dritt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7 Betrieb im Ganzen (Einbringung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen)

2.2.2.7.1 Erforderlichkeit der Übertragung sämtlicher das Unternehmen tragender Grundlagen Tz. 40 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Einbringung eines Betriebs erfordert nicht die Übertragung sämtlicher WG des BV auf die übernehmende Gesellschaft. Unerlässlich für den Sacheinlagetatbestand des § 20 Abs 1 UmwStG ist jedoch die Einbringung aller (funktional) wes Betriebsgrundlagen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Einbringung von Unternehmensteilen (§ 20 UmwStG)

6.2.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer Tz. 30 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Bei den Sacheinlagen nach § 20 Abs 1 UmwStG in eine Kap-Ges oder Gen kommt es bei einer st-begünstigten Einbringung zum Bw (oder Zwischenwert) trotz St-Verhaftung der transferierten stillen Reserven beim einbringenden und übernehmenden St-Subjekt im Ergebnis nicht zu einer stlichen Doppelbelastung. Die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2 Haftung (§ 9 Abs 3 S 2 und 3 KStG)

3.14.2.1 Allgemeines Tz. 260 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Mit dem Vertrauensschutz korrespondiert die Haftungsregel in § 9 Abs 3 S 2 und 3 KStG. Danach haftet für die entgangene St, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt (1. Alt) oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen st-begünstigten Zwecken verwendet we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.4.1 Begriff und handelsrechtliche Beurteilung

2.6.4.1.1 Rechtslage bis 01.11.2008 Tz. 180 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die verschleierte (oder verdeckte) Sachgründung einer Kap-Ges (insbes einer GmbH) ist eine Gestaltung, die unter wirtsch Betrachtung der Errichtung einer GmbH durch (hr-liche) Sacheinlagen vergleichbar ist, aber die aufwendigen ges Regelungen hierfür (s Tz 158a) umgeht. Hier entsteht zunächst eine Kap-Ges d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.2 Der verbleibende Gesellschafter erfüllt die persönlichen Voraussetzungen des § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 oder 4 UmwStG (§ 1a Abs 4 S 5 KStG)

7.6.2.1 Allgemeines Tz. 148 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus der optierenden Gesellschaft, die zivilrechtlich eine Personenhandelsgesellschaft ist, aus und erfüllt der verbleibende Gesellschafter als übernehmender Rechtsträger die pers Voraussetzungen des § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 oder 4 UmwStG, ist von einer fiktiven Verschmelzung der optierenden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Gewerbesteuer

6.2.2.1 Natürliche Personen als Einbringende Tz. 34 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auch gewstlich kann es durch eine Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG zu einer Verdoppelung der stillen Reserven kommen. Dies ist der Fall, wenn BV eingebracht wird, das zu einem Gew gehörte und der Einbringende die erhaltenen Anteile wiederum in einem gew BV hält. In der übernehmenden Gesellschaft is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5. Veränderungen des steuerlichen Einlagekontos beim Vermögensübergang durch Auf- oder Abspaltung (§ 29 Abs 3 KStG)

5.1 Allgemeines Tz. 35 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 29 Abs 3 KStG (idF des UntStFG) geht auf § 27 Abs 7 KStG idF des StSenkG zurück. Die Vorschrift regelt in ihren S 1–3 den spaltungsbedingten Vermögensübergang zwischen Kö und in ihrem S 4 den spaltungsbedingten Vermögensübergang von einer Kö auf eine Pers-Ges. Ebenso wie sein Abs 2 regelt auch der Abs 3 des § 29 KStG die stlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Leistungen iSd § 27 Abs 1 KStG

11.2.1 Allgemeines Tz. 63 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 16 KStG regelt nach seinem Wortlaut und seiner Stellung im Ges ausschl eine Einkommenszurechnung. Wegen der Frage, ob Az aus dem stlichen Einlagekonto finanziert werden können, muss auf die Spezialregelung des § 27 Abs 1 KStG zurückgegriffen werden, wobei für den Fall der Leistung der Az durch den OT der Sinn und Zweck de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Ausnahmen von der letztmaligen Anwendung des UmwStG aF (§ 27 Abs 3 UmwStG)

3.1 Allgemeines Tz. 11 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 27 Abs 3 UmwStG regelt über den Abs 2 des § 27 UmwStG hinaus die Weiteranwendung bestimmter Vorschriften des UmwStG aF in modifizierter Form. 3.2 Weiteranwendung des § 5 Abs 4 UmwStG aF (§ 27 Abs 3 Nr 1 UmwStG) Tz. 12 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 5 Abs 4 UmwStG aF regelte für Zwecke der Übernahmeergebnisermittlung eine Einlagef...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Grundsätze und Beispiele

5.1.1 Einkommensermittlung für das übernommene Betriebsvermögen Tz. 230 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die übernehmende Gesellschaft hat das kstliche Einkommen unter Berücksichtigung der Bewertungsansätze für das übernommene Vermögen in der St-Bil zu ermitteln (ebenso den Gewerbeertrag, s Tz 231). Die Fragen, ob bei der Gewinnermittlung AfA, erhöhte Absetzungen oder Sonderabschr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8 Keine Betriebseinbringung bei Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen

Stand: EL 111 – ET: 09/2023 2.2.2.8.1 Zwingende Übertragung sämtlicher betriebsnotwendiger Wirtschaftsgüter Tz. 64 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wird nur eine der funktional wes Betriebsgrundlagen (s Tz 43) des (Sonder-)BV eines Betriebs von der Einbringung ausgeschlossen, liegt keine Betriebseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG vor (dh "zeitgleiche Ausgliederung"; zur "vorherigen A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Anwendungsbereich

7.1.1 Betriebswirtschaftlich begründete Strukturänderungen Tz. 43 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Es gibt keine abgeschlossene Aufzählung der vom Sechsten Teil und Achten Teil des UmwStG begünstigten Vorgänge (Einbringungsvorschriften). Alle Sachverhalte, die die pers und sachlichen Voraussetzungen der Sacheinlage (s §§ 1 Abs 3 und 4 iVm 20 Abs 1, 21 Abs 1, 25 UmwStG) erfüllen, we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Rückoption (§ 1a Abs 4 KStG)

7.1 Allgemeines Tz. 119 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 1a Abs 4 KStG enthält Regelungen zur "Schlussbesteuerung", wenn eine Rückoption auf Antrag oder kraft Ges stattfindet. Hierbei sind folgende Fälle zu unterscheiden: Rückoption auf Antrag (§ 1a Abs 4 S 1 bis 3 KStG):Eine Rückoption auf Antrag (§ 1a Abs 4 S 1 KStG) führt zu einem fiktiven Formwechsel iSd § 1 Abs 1 S 1 Nr 2 UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 AG oder KGaA als Organgesellschaft

5.1.1 Grundsätzliches Tz. 7 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Ein GAV, den eine AG (einschl der SE) oder KGaA als OG mit ihrem Hauptgesellschafter abschließt, muss nach § 304 Abs 1 AktG für außenstehende Aktionäre einen angemessenen Ausgleich durch eine auf die Aktiennennbeträge bezogene wiederkehrende Geldleistung (Az) vorsehen. Ohne eine solche Vereinbarung ist der GAV hr-lich nic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13 Sonderfälle des Spendenabzugs

3.13.1 Spendenabzug bei abweichendem Wirtschaftsjahr, Rumpfwirtschaftsjahr und Liquidation Tz. 223 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei abw Wj kommt es gem R 9 Abs 3 KStR 2015 auf die in diesem abw Wj geleisteten Spenden an (s Drüen in H/H/R, KStG, § 9 Rn 51 und s Märtens in Gosch, KStG, 4. Aufl, § 9 Rn 31a). Dieser Grundsatz gilt entspr, wenn in Fällen der Umstellung des Wj in ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Abziehbare Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke

Ausgewählte Literaturhinweise: Vorderwülbecke, Die Spendenkompetenz der Geschäftsführung, BB 1989, 505; Zeller, Stliche Beurteilung der Spenden von Sparkassen, DB 1989, 1991; Graf, Das Verfahren bei Durchlaufspenden über die Gemeinde als Durchlaufstelle, ZKF 1991, 4; Kreppel, Keine "Spende", wenn ein St-Strafverfahren auch ohne die dem Beschuldigten auferlegte Zahlung hätte eing...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Offene Gewinnausschüttungen (§ 8 Abs 3 S 1 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Holzborn/Bunnemann, Gestaltung einer Sachausschüttung und Gewährleistung iRe Sachausschüttung, AG 2003, 671; Prinz/Schürner, Trading Stocks und Sachdividenden – ein neues Gestaltungsinstrument für spartenbezogene Gesellschaftsrechte?, DStR 2003, 181; Strunk, Sachdividenden im Spannungsfeld von Gesellschafts-, Bil- und StR, UM 2003, 45; Orth, Sachdi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 11 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 27 Abs 3 UmwStG regelt über den Abs 2 des § 27 UmwStG hinaus die Weiteranwendung bestimmter Vorschriften des UmwStG aF in modifizierter Form.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Anwendung der §§ 1 und 25 des UmwStG (§ 1a Abs 2 S 2 KStG)

5.3.1 Allgemeines Tz. 61 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Auf den nach § 1a Abs 2 S 1 KStG fingierten Formwechsel finden nach § 1a Abs 2 S 2 KStG die §§ 1 und 25 des UmwStG entspr Anwendung. Dh für den fiktiven Formwechsel gelten alle Vorschriften, die auch bei einem "echten" Formwechsel zu beachten sind. Die Option führt somit zu einer Einbringung iSd §§ 20ff UmwStG . Tz. 62 Stand: ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Nachträgliche Auswirkung für den Einbringenden und das eingebrachte Betriebsvermögen

6.1.1 Wirtschaftsjahr – Bilanzaufstellung – Umstellung der Gewinnermittlungsart Tz. 240 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bis zum Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags (s § 20 Abs 5 und 6 UmwStG) ist das eingebrachte BV dem Einbringenden letztmals zuzurechnen (s Tz 301 und bei stlicher Rückbeziehung s Tz 319–321). Werden ein Einzelunternehmen, der Betrieb einer Pers-Ges oder all...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.15 Erstmalige Anwendung des § 10 Nr 3 KStG idF des Gesetzes zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6c KStG)

Tz. 50 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gem § 34 Abs 6c KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist § 10 Nr 3 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften erstmals auf nach dem 31.12.2018 festgesetzte Geldstrafen, sonstige Rechtsfol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Verhältnis zum Grunderwerbsteuergesetz

Tz. 9 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Eine optierende Pers-Ges wird für Zwecke der GrESt weiterhin als Pers-Ges behandelt (s Ott, GmbH-Stpr 2021, 193, 197). Die §§ 5 und 6 GrEStG enthalten neue Einschränkungen der St-Befreiungen in Form von Behaltensfristen, um eine st-artenübergreifende Doppelbegünstigung zu verhindern. Somit kann bei Ausübung der Option rückwirkend die GrESt-Bef...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.4.2 Juristische Personen des öffentlichen Rechts als Haftende

Tz. 278 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Jur Pers d öff Rechts waren bis zum 31.12.1999 tw als Durchlaufstelle und Aussteller der Zuwendungsbestätigungen zwingend einzuschalten. Ab dem 01.01.2000 können sie aber weiterhin zwischengeschaltet werden (s R 10b.1 Abs 2 EStR 2012; s H 10b.1 "Durchlaufspendenverfahren" EStH 2019). Stellt die jur Pers d öff Rechts die Zuwendungsbestätigung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.8 Verhältnis zum Gewerbesteuergesetz

Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 2 Abs 8 GewStG gilt die Option nach § 1a KStG auch für die GewSt, dh die Besteuerung erfolgt nach den für Kap-Ges geltenden Grundsätzen. Damit besteht eine GewSt-Pflicht unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit und somit auch bei vermögensverwaltender oder freiberuflicher Tätigkeit (s Schiffers/Jacobsen, DStZ 2021, 348, 353 und s Adria...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10.3 Entsprechende Anwendung bei rückwirkender Einbringung in eine Personengesellschaft

Tz. 292h Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In den Fällen der Einbringung des (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges gem § 24 Abs 1 UmwStG ist eine Sacheinlage mit stlicher Rückwirkung zulässig, wenn die Einbringung im Wege der Verschmelzung oder Spaltung erfolgt (s § 24 UmwStG Tz 162–164, 165). Hier gilt § 20 Abs 5 und 6 UmwStG entspr (s § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG). Da der Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Nichtübergang eines Zinsvortrags nach § 4h Abs 1 S 2 EStG (§ 27 Abs 5 UmwStG)

Tz. 21 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das URefG 2008 sind § 4 Abs 2 S 2, § 15 Abs 3, § 20 Abs 9 und § 24 Abs 6 UmwStG dahingehend ergänzt worden, dass ein verbleibender Zinsvortrag iSd § 4h Abs 1 S 2 UmwStG iRe Umwandlung nicht übergeht. Nach § 27 Abs 5 S 1 UmwStG sind die Neuregelungen erstmals auf Umw und Einbringungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Veränderungen des steuerlichen Einlagekontos beim Vermögensübergang durch Aufwärts- oder Abwärtsspaltung zwischen Körperschaften (§ 29 Abs 3 S 3 KStG)

5.4.1 Allgemeines Tz. 42 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 29 Abs 3 S 3 KStG gilt für die Entwicklung des stlichen Einlagekontos der übernehmenden Kö (nach einer Auf- oder Abspaltung) § 29 Abs 2 S 2 und 3 KStG entspr. Wegen der Auswirkung einer Aufwärts- bzw Abwärtsspaltung auf das stliche Einlagekonto der übertragenden und der übernehmenden Kö gelten die Ausführungen in Tz 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Einbringung der ausländischen Betriebsstätte einer natürlichen Person

Tz. 370 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Aufgr der von § 20 Abs 7 UmwStG angeordneten "entspr" Anwendung des § 3 Abs 3 UmwStG bei der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG und dem Gebot der Rechtsformneutralität in derartigen Einbringungsfällen wird von der hM eine St-Anrechnung auch bei Einbringung durch eine natürlichen Pers oder eine Pers-Ges angenommen, obwohl hier mangels Zugehöri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Nach Anwendung der Absätze 2 und 3 ...

Tz. 49 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 29 Abs 4 KStG enthält neben einem materiellen Regelungsinhalt (entspr Anwendung des § 28 Abs 1 und 3 KStG) eine Reihenfolgeregelung. Danach sind bei der Ermittlung der Kap-Veränderungen bei einer Umw die Abs 2 und 3 des § 29 KStG vor den Abs 1 und 3 des § 28 KStG anzuwenden.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Systematik des § 1a KStG

Tz. 2 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Das KöMoG setzt mit der Einf des sog Optionsmodells ein seit den Brühler Empfehlungen im Jahr 1999 diskutiertes Modell um. Es ermöglicht Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften und deren Gesellschaftern auf unwiderruflichen Antrag, ertragstlich und verfahrensrechtlich wie eine Kap-Ges und deren nicht phG behandelt zu werden. Bei Aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.3.2 Nichterfüllen der persönlichen Voraussetzungen des § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 oder 4 UmwStG

Tz. 156 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Handelt es sich bei dem verbleibenden Gesellschafter nicht um eine natürliche Person, eine Pers-Ges oder Kö (s Tz 148), werden die pers Voraussetzungen des § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 UmwStG nicht erfüllt. Wegen des pers Anwendungsbereichs des § 1 Abs 1 S 1 Nr 4 UmwStG s Tz 148.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Bei Anteilen in Privatvermögen Fortführung der Anschaffungskosten (§ 13 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 60 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Gehören die Anteile an der übertragenden Kö nicht zu einem BV, treten im Fall der Antragstellung, wenn die in § 13 Abs 2 UmwStG genannten Voraussetzungen erfüllt sind, die AK an die Stelle des Bw. Bedeutung hat diese Regelung insbes für AE mit iSd § 17 EStG st-verhafteten Anteilen. Dh in diesem Fall werden die AK der Anteile an der übertrage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Allgemeines

Tz. 61 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Auf den nach § 1a Abs 2 S 1 KStG fingierten Formwechsel finden nach § 1a Abs 2 S 2 KStG die §§ 1 und 25 des UmwStG entspr Anwendung. Dh für den fiktiven Formwechsel gelten alle Vorschriften, die auch bei einem "echten" Formwechsel zu beachten sind. Die Option führt somit zu einer Einbringung iSd §§ 20ff UmwStG . Tz. 62 Stand: EL 113 – ET: 03/2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.2 Ausstellerhaftung (§ 9 Abs 3 S 2, 1. Alt KStG)

Tz. 262 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 9 Abs 3 S 2 KStG haftet zum einen derjenige, der vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt (Ausstellerhaftung), für die entgangene St des Spenders. Erforderlich ist hierbei eine objektive Unrichtigkeit. Diese kann sich sowohl auf die Zahlung als solche (dh den ausgewiesenen Betrag) als auch auf die Bestät...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Allgemeines

Tz. 125 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 1a Abs 4 S 2 KStG regelt die Folgen einer Rückoption auf Antrag nach § 1a Abs 4 S 1 KStG. Der Übergang von der Besteuerung nach den für Kap-Ges geltenden Grundsätzen zu der Besteuerung nach den für eine MU-Schaft geltenden Grundsätzen löst nach § 1a Abs 4 S 2 KStG einen fiktiven Formwechsel iSd § 1 Abs 1 S 1 Nr 2 UmwStG aus. UE ist auf di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.5 Nachträgliche Wertaufstockung (§ 23 Abs 2 UmwStG)

Tz. 230d Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Seit Novellierung der Einbringungsvorschriften der §§ 20ff UmwStG durch das SEStEG führt die Veräußerung der aus der Sacheinlage erworbenen Anteile an der übernehmenden Gesellschaft durch den Einbringenden innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren ab der Einbringung (auch) zu Auswirkungen bei der Einkommensermittlung der Übernehmerin hin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15 Erstmalige Anwendung des § 1 Abs 2 S 3 und § 22 Abs 8 UmwStG idF des Brexit-StBG

Tz. 36 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Durch Art 3 des Brexit-StBG wurde dem § 1 Abs 2 UmwStG der S 3 und dem § 22 UmwStG der Abs 8 angefügt. Hierdurch wird uE sichergestellt, dass im Falle des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU, dieses weiterhin wie ein Mitgliedsstaat der EU behandelt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass im Falle des § 1 Abs 2 S 3 UmwStG der Versch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.1 Allgemeines

Tz. 125 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nachdem nun klar ist (s Tz 124), dass es auch nach (geläuterter) Verw-Auff für die st-bilanzielle Abgrenzung von EK und FK nicht auf die Behandlung in H-Bil ankommt, lautet der Grundsatz zunächst, dass Genussrechtskap in der St-Bil als FK anzusehen ist. Es sind nun aber Folgefragen zu klären, deren Ergebnis einer Passivierung in der St-Bil ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14 Erstmalige Anwendung der §§ 20, 21, 22 und 24 UmwStG idF des StÄndG 2015 (§ 27 Abs 14 UmwStG)

Tz. 34 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Durch das StÄndG 2015 ist in den §§ 20, 21, 22 und 24 UmwStG die Möglichkeit, sonstige Gegenleistungen iHd Bw des eingebrachten Vermögens st-neutral gewähren zu können, eingeschränkt worden. Tz. 35 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 27 Abs 14 UmwStG gilt die Regelung für nach dem 31.12.2014 abgeschlossene Einbringungsverträge bzw gefasste Umwa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 Arbeitgeber-/Arbeitnehmerfiktion bei Tätigkeitsvergütungen (§ 1a Abs 3 S 7 KStG)

Tz. 118 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Insoweit als Einnahmen iSd § 19 EStG bei dem Gesellschafter vorliegen (s Tz 105ff), gelten nach § 1a Abs 3 S 7 KStG die optierende Gesellschaft als lohnstlicher Arbeitgeber und der Gesellschafter als Arbeitnehmer. In diesem Fall sind alle Regelungen der §§ 38ff EStG zu beachten. Dh die optierende Gesellschaft hat insbes Lohnkonten zu führen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5 Verhältnis zum Einkommensteuergesetz

Tz. 10 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Da die optierende Gesellschaft wie eine Kap-Ges und die Anteile an der optierenden Gesellschaft wie Anteile an einer Kap-Ges behandelt werden, ist ua eine Anrechnung der GewSt nach § 35 EStG oder eine Anwendung des § 6 Abs 3 bzw Abs 5 EStG nicht mehr möglich (s Lüdicke/Eiling, BB 2021, 1439, 1443 und s Brühl/Weiss, DStR 2021, 945, 949). Wege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der sachliche Anwendungsbereich der Einbringung in eine Kap-Ges ergab sich bisher nur aus dem Tatbestand der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG aF selbst. Insbesondere wegen des im Ges nicht näher definierten stlichen Begriffs des "Einbringens", worunter jedweder Vorgang eines stlichen BV-Transfers zu verstehen war, der zu einer Zuordnung des ...mehr