Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.3 Zuordnung bei mittelbarer Organschaft (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 Alt 2 KStG)

Tz. 191 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei nur mittelbarer Beteiligung des OT an der Organschaft (mittelbare Organschaft) muss die Beteiligung an der vermittelnden Gesellschaft (Beteiligung iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 KStG) ununterbrochen während der gesamten Dauer der Organschaft einer inl BetrSt des OT zuzuordnen sein. Es kommt nicht darauf an, ob die vermittelnde Gesellschaft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Allgemeines

Tz. 112 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird bei einer Einbringung der gW angesetzt, sind für die weitere Besteuerung des eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin die Regelungen in § 23 Abs 4 UmwStG anzuwenden. Nach der Ges-Systematik ist hier jedoch – im Gegensatz zur Einbringung zum Bw oder Zwischenwert – hinsichtlich der Rechtsfolgen danach zu unterscheiden, ob die Sachein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.7.1 Umstellung einer mehrstufigen auf eine mittelbare Organschaft

Tz. 1390 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird bei einer mehrstufigen Organschaft (GM ist OT der MG, MG ist wiederum OT der TG; dazu s Tz 1302 ff) nach Bildung einer versteuerten stillen Reserve bei TG und entspr aktiver AP bei GM und MG (s Tz 1302) der GAV zwischen MG und TG aufgehoben und ein neuer GAV zwischen GM und TG (aufgrund mittelbarer Beteiligung) geschlossen, führt die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.4 Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz

Tz. 793 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn die Bil-Ansätze in der H-Bil und in der St-Bil voneinander abweichen, führt das idR zu stlichem Mehrvermögen. Wird zB eine bei Aufstellung der H-Bil vorgenommene Abschr oder eine in der H-Bil gebildete Rückstellung stlich nicht bzw nur in vermindertem Umfang anerkannt, erhöht sich in diesem Jahr über eine stliche Korrektur bzw durch ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.5.2 Verdeckte Gewinnausschüttung bei Begründung einer Organschaft zu einer dauerdefizitären Organgesellschaft?

Tz. 800 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der BFH (s Urt des BFH v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961) hat entschieden, dass die Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Eigengesellschaft einer jur Pers d öff Rechts ohne schuldrechtlichen Verlustausgleich zumindest iHd lfd Betriebsverluste zu einer vGA an die jur Pers d öff Rechts führt. Danach führt das Unterhalten eines ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9 Steuerliche Umqualifizierung von Mehr- bzw Minderabführungen mit vororganschaftlicher Verursachung in Gewinnausschüttungen bzw Einlagen (§ 14 Abs 3 S 1 bis 3 KStG)

12.3.5.9.1 Allgemeines Tz. 1003 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 14 Abs 3 S 1 KStG gelten Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, stlich als GA der OG an den OT. Die OG hat KapSt einzubehalten (s Tz 1009); zusätzlich fällt SolZ an. Eine in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehrabführung stellt auch eine Leistung iSd § 38 Abs 1 S 3 KStG dar (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 9 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Es muss sich um eine Verschmelzung, Auf- oder Abspaltung iSd §§ 2 und 123 Abs 1, 2 UmwG von Kö oder auf Grund vergleichbarer ausl Vorschriften oder auf Grund vergleichbarer Vorschriften in VO der EU bzw um den Formwechsel einer Kap-Ges in eine Pers-Ges iSd § 190 Abs 1 UmwG oder um einen vergleichbaren ausl Vorgang handeln. Dazu im Einzelnen s § 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Änderung des Tarifs aus Konjunkturgründen (§ 23 Abs 2 KStG)

Tz. 14 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 51 Abs 3 EStG eröffnet der BReg die Möglichkeit, die ESt aus konjunkturpolitischen Gründen, um höchstens 10 % für die Dauer eines Jahres herabzusetzen oder zu erhöhen, wenn die konjunkturelle Situation dies erforderlich macht. Abs 2 stellt sicher, dass eine entspr Erhöhung oder Herabsetzung auch bei der KSt eintritt. Eine isolierte Änderun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.6 Ausgleichs- und Abgrenzungsposten

Tz. 61 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die stliche Rechtsnachfolge gem §§ 23 Abs 1 iVm 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG bedeutet eine Fortführung (und Übernahme der Auflösungsverpflichtungen) von beim Einbringenden (zulässig) gebildeten (und am stlichen Übertragungsstichtag noch bestehenden) AP (zB AP für Entstrickungsgewinne gem § 4g EStG, sofern das entspr WG miteingebracht wird; s Bilitew...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.2 Betriebsaufspaltung

Tz. 234 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Auch der Fall einer Betriebsaufspaltung allein führte nicht dazu, dass ein Konzern vorliegt. Das ergibt sich aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 50; ebenfalls hierzu s Grotherr, IWB Gr 3 F 3, 1489, 1500). Nach Auff von Weber-Grellet (DStR 2009, 557, 558) ergibt sich dies daraus, dass ein einheitliches Unternehmen vorliegt. Die Betriebsaufsp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.10 Verhältnis zum Steueroasenabwehrgesetz

Tz. 29c Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Ab dem VZ 2025 stellt sich die Frage nach dem Verhältnis der Zinsschranke zu dem in § 8 StAbwG (Ges zur Abwehr von St-Vermeidung und unfairem St-Wettbewerb v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2056) normierten BA-Abzugsverbot (s § 3 Abs 1, Abs 2 S 2 iVm § 13 Abs 1 StAbwG). § 8 StAbwG erfasst im Inl grds abzb Aufwendungen, die aus Geschäftsbeziehungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.1 Allgemeines

Tz. 609 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Für die vorzeitige, ggf auch unterjährige, Beendigung eines GAV bedarf es eines "wichtigen Grundes", wobei das Gesellschaftsrecht und das StR in dessen Definition nicht zwingend übereinstimmen (s Tz 614). Der BFH (s Urt des BFH v 02.11.2022, BStBl II 2023, 405) hat klar gestellt, dass der wichtige Grund nur zur Unschädlichkeit der Vertragsk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.1 Gewinnrücklagen

Tz. 425 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 301 S 2 AktG können während der Vertragsdauer gebildete Gewinnrücklagen – das sind neben der ges Rücklage die freien Gewinnrücklagen – ganz oder tw wieder aufgelöst und als Gewinn abgeführt werden. Nach § 275 Abs 4 HGB dürfen Veränderungen der Gewinnrücklage in der G + V-Rechnung erst nach dem Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.2 Zeitpunkt des Erfolgens (§ 14 Abs 3 S 3 KStG)

Tz. 1007 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 3 S 3 KStG gelten Mehrabführungen nach S 1 und Minderabführungen nach S 2 als in dem Zeitpunkt erfolgt, in dem das Wj der OG endet. UE ist damit das Wj gemeint, für das die Mehr-oder Minderabführung erfolgt. Von Bedeutung ist die Festlegung des Zeitpunkts für das Jahr der stlichen Abwicklung bei OG und OT, aber auch für die E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.2 Beendigung und anschließender Neuabschluss des Gewinnabführungsvertrags mit demselbem Organträger bei nicht unterbrochener Organschaft

Tz. 1464 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn während der Laufzeit des ersten GAV bei der OG zB eine zur Anwendung des § 14 Abs 4 KStG beim OT führende Minderabführung vorlag, die sich während der Laufzeit des zweiten GAV durch eine Mehrabführung wieder auflöst, ist durchgängig von einem Anwendungsfall des § 14 Abs 4 KStG auszugehen (s Tz 938). Die spätere Mehrabführung ist nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Übernehmende Personengesellschaft oder natürliche Person

Tz. 12 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Außer Inl-Umwandlungen können auch grenzüberschreitende und sogar Ausl-Umwandlungen unter die §§ 3–9 UmwStG fallen (im Einzelnen s § 3 UmwStG Tz 8 ff). Darunter fällt zB die Hereinverschmelzung einer ausl Kö auf eine inl Pers-Ges bzw natürliche Person. Ebenso fällt darunter die Hinausverschmelzung einer inl Kö auf eine ausl Pers-Ges bzw natü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 18.1 Ausländische Steuersysteme

Tz. 1615 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Im ausl StR ist bei Vorhandensein einer bestimmten Mindestbeteiligung (zB 75 %) eine konsolidierte Besteuerung vergleichbar den dt Organschaftsregeln häufig bereits durch eine schlichte Option zu erreichen (group taxation, group relief; s Höppner, JbFStR 1993/94, 165). Seitdem A sein KSt-Recht reformiert hat, ist D der einzige Staat, der d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Auswirkungen des UmwStG auf die verschiedenen Steuerarten

Tz. 75 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die §§ 20–23 UmwStG enthalten keine Regelungen für eine eigene St-Art "Umwandlungs-St". Vielmehr werden (nur) hinsichtlich der ErtrSt der an den Einbringungsvorgängen beteiligten Stpfl, besondere, dh den EinzelSt-Ges vorrangige (zum Bsp s § 20 UmwStG Tz 245; s § 21 UmwStG Tz 15), (Sonder-)Regelungen für die ESt, KSt und GewSt getroffen (s § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 30 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach Art 7 OECD-MA sollen Unternehmensgewinne dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden, dh im BetrSt-Staat. Dagegen sieht Art 11 OECD-MA eine Besteuerung für Zinsen im Ansässigkeitsstaat des FK-Gebers vor. Durch Art 9 OECD-MA wird den Vertragsstaaten die Berechtigung zur Gewinnberichtigung bei verbundenen Unternehmen (Verhältnis M...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1 Vor- und Nachteile nichtsteuerlicher Art

Tz. 50 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Den dt Organschaftsregelungen wird immer wieder entgegengehalten, dass D die kstliche (und gewstliche) Anerkennung der Organschaft vom Abschluss und der Erfüllung eines GAV abhängig macht. In der Tat erkennt das dt Recht eine stliche Ergebniskonsolidierung der gruppenzugehörigen Unternehmen nur dann an, wenn die TG auch tats ihre Gewinne an ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Linnarz, Organschaft: Vorzeitige Beendigung des GAV vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit aus wichtigem Grund, Bonner Bp-Nachrichten IV 2019, 140; Ott, UmwStR – § 20 UmwStG und Beendigung von Betriebsaufspaltung und Organschaft, Ubg 2019, 129; Walter, Rumpfgeschäftsjahr und Organschaft, GmbH-StB 2019, 311; Schwan, Stliche Aspekte der unterjährigen Beendigung einer ertrags...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.7 Sicherstellung des deutschen Besteuerungsrechts für das der Betriebsstätte des Organträgers zugerechnete Organeinkommen (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 7 KStG)

2.2.6.7.1 Allgemeines Tz. 206 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der S 7 des § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG regelt zur Sicherstellung der Besteuerung, dass eine inl BetrSt iSd S 4 bis 6 nur gegeben ist, wenn die dieser BetrSt zuzurechnenden Eink sowohl nach innerstaatlichem StR als auch nach dem anzuwendenden DBA der inl Besteuerung unterliegen. Diese Zusatzregelung soll einen Verlust des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Tatbestandsvoraussetzungen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG

Tz. 8 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG setzt im Einzelnen voraus:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.10 Zurechnung des Teilwertansatzes nach § 13 Abs 3 S 1 KStG zu der vororganschaftlichen Zeit (§ 14 Abs 3 S 4 KStG)

Tz. 1020 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 3 S 4 KStG ist der Tw-Ansatz nach § 13 Abs 3 S 1 KStG der vororganschaftlichen Zeit zuzurechnen (dazu auch s Beschl des BFH v 06.06.2013, BStBl II 2014, 398 Rn 32, nachfolgend s Beschl des BVerfG v 14.12.2022, BGBl I 2023 Nr 93 und DStR 2023, 683 Rn 6; weiter s Beschl des BFH v 27.11.2013, BStBl II 2014, 651, nachfolgend s Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002

Tz. 282 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer PersGes als OT, an der auch beschr stpfl MU beteiligt sind (s § 14 Abs 1 Nr 2 S 3 und 4 KStG aF), konnte die finanzielle Eingliederung nur im Verhältnis zur PersGes, nicht aber auch im Verhältnis zu den Gesellschaftern erfüllt sein. Die OG war im Verhältnis zur PersGes selbst finanziell eingegliedert, wenn die Anteile an der OG in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7.3 Negative Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten (§ 2a EStG)

Tz. 64 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Verbliebene negative Eink des Einbringenden gem § 2a Abs 1 EStG sind mit der Pers des St-Subjekts verknüpft, die den Verlust erlitten hat (s § 2a Abs 1 S 3 EStG). Folglich kann die (materiellrechtliche) stliche Rechtsnachfolge gem § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG die Verwertung eines solchen Verlusts im Fall der Einbringung des ausl BetrSt-Vermögens b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 5 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 7 UmwStG regelt die Besteuerung der offenen Rücklagen der Überträgerin für alle AE, die nicht vor der Umw ihre Beteiligung an der Überträgerin veräußern, sondern MU der übernehmenden Pers-Ges werden. Entspr gilt bei der Verschmelzung auf eine natürliche Person. Ebenso s UmwSt-Erl 2025, Rn 07.02. Voraussetzung für die Anwendung des § 7 UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.3 Zurechnung des Organeinkommens

Tz. 849 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage, welche rechtliche Qualität die Zurechnung des Organeinkommens hat und auf welcher Rechenstufe iRd Einkommensermittlung des OT sie zu erfolgen hat, ist nicht abschließend geklärt. § 14 Abs 1 S 1 KStG spricht von der Zurechnung des Einkommens der OG. Nach der Rspr des BFH (s Beschl des BFH v 20.06.1974, BB 1974, 1238, 1239; weiter s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.6 Organschaft

Tz. 238 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Da die in einen Organkreis eingebundenen Gesellschaften einen einheitlichen Betrieb bilden, liegt ein Konzern nicht vor, wenn außerhalb des Organkreises ein weiterer konzernzugehöriger Betrieb nicht vorhanden ist (s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718, Rn 65; s Förster, in Gosch, 4. Aufl, § 8a KStG, Rn 328; zum Thema auch s Herzig/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Regelungen in § 23 UmwStG betr ausschl die Gewinnermittlung hinsichtlich des im Wege einer Sacheinlage eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin. Nur der übernehmenden Gesellschaft steht das Bewertungswahlrecht gem §§ 20 Abs 2, 21 Abs 1 S 2 UmwStG für eine Sacheinlage zu, auf das in § 23 Abs 1 UmwStG Bezug genommen wird. Die Rechtsfol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Anschaffungskosten für das übernommene Vermögen

Tz. 121 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Höhe der AK der einzelnen WG der Sacheinlage ergeben sich durch den Ansatz mit dem gW bei Einbringung (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG). Der Zeitpunkt der Anschaffung ist der Ablauf des (regelmäßig rückbezogenen) stlichen Übertragungsstichtags iSd § 20 Abs 5 S 1 UmwStG (s § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG). Denn zu diesem Stichtag gelten die eingebrachten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Übrige Voraussetzungen

Tz. 13 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Hinsichtlich der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des § 20 Abs 1 Nr 10b S 4 EStG, nämlichmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.6 Wertaufholung

Tz. 127 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird ein WG in die übernehmende Gesellschaft eingebracht, auf das der Einbringende eine Tw-Abschr vorgenommen hat und dessen gW am stlichen Übertragungsstichtag noch nicht wieder auf den urspr Wert angestiegen ist, geht eine potentielle Wertaufholung (Zuschreibungsverpflichtung) nicht auf die Übernehmerin über (glA s Schmitt, in S/H, 10. Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.6.3 Ertragszuschuss der Organgesellschaft an eine ihr nachgeordnete nicht organschaftlich eingebundene Tochter-Kapitalgesellschaft

Tz. 1514 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zur stlichen Behandlung eines Ertragszuschusses, den eine OG an eine ihr nachgeordnete nicht organschaftlich eingebundene Tochter-Kap-Ges leistet, gilt uE Folgendes (glA s von Freeden/Lange, Wpg 2016, 697, 703): In der H-Bil erhöht der Ertragszuschuss den Jahresüberschuss der TG. Stlich ist der Ertragszuschuss al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.6 Zusammenfassende Übersicht: Auflösung einer Kapitalrücklage zum Zweck der Verlustabdeckung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.3 Ablehnung der Richtlinienregelung durch den BFH

Tz. 961 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der BFH (s Urt des BFH v 18.12.2002, BStBl II 2005, 49) hat die frühere Regelung in R 59 Abs 3 S 4 KStR 1995 nicht bestätigt. Der BFH sieht im früheren KStG keine Rechtsgrundlage, die es der Fin-Verw erlauben könnte, eine hr-liche Gewinnabführung für stliche Zwecke in eine GA umzudeuten. Nach den Urt-Gründen bestimmt sich allein nach Maßgab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Einbringung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG

Tz. 132 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei Einbringungsvorgängen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (s Tz 115–119) verweist § 23 Abs 4 Hs 2 UmwStG hinsichtlich der Behandlung des eingebrachten Vermögens bei der übernehmenden Gesellschaft auf eine analoge Anwendung der Grundsätze des § 23 Abs 3 UmwStG. Es gilt demnach – wie im Fall der Einbringung zum Zwischenwert – eine (bei Absc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Nicht umgesetzte Änderungen der Einbringungsvorschriften

Tz. 12 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Beratungen der Ges-Entwürfe zum SEStEG sind von den Verbänden, im Fachschrifttum und durch den B-Rat intensiv diskutiert worden (s Herlinghaus, in R/H/vL, 3. Aufl, § 20 UmwStG Rn 45–49). Neben vielen Änderungen und Ergänzungen im Laufe des Ges-Gebungsverfahren ist auch eine Zahl von (zunächst) geplanten Regelungen letztendlich nicht umge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.2 Die frühere Regelung in den KStR 1995

Tz. 960 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 R 59 Abs 4 S 3 KStR 1995 bezeichnete den Differenzbetrag, um den die hr-liche Gewinnabführung den St-Bil-Gewinn der OG überstieg, weil für stliche Zwecke ein Ertrag bzw ein Aufwand aus der vororganschaftlichen in die organschaftliche Zeit oder umgekehrt verlagert wurde, als vorvertraglich verursachte Mehrabführung . Bei solchen Mehrabführung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 77 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Zinsschranke ist nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG idFd KrZwMG 2023 nicht anzuwenden, wenn der "Stpfl" keiner Person iSd § 1 Abs 2 AStG nahesteht und über keine BetrSt außerhalb des Staates verfügt, in dem sich sein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Sitz oder seine Geschäftsleitung befindet (sog Stand-alone-Klausel). Wenngleich die Zins...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.5 Vorteilsgewährung bei mittelbarer Organschaft

Tz. 861 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ungeklärt erscheint die stliche Behandlung eines Vorteils, den die OG bei mittelbarer Organschaft – unter Umgehung der organschaftlich nicht eingebundenen ZwiGes – direkt an den OT gewährt. Hier stellt sich, weil R 14.6 Abs 4 S 1 KStR 2022 vGA der OG an den OT zu vorweggenommenen Gewinnabführungen erklärt, die Frage, welche Eigenschaft der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2 Gesetzgeberische Konsequenzen

Tz. 16 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Der Gesetzgeber hat zwar mit dem UntStFG bereits erhebliche Änderungen des bisherigen Inhalts des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG idF des StSenkG vorgenommen. Die in Tz 15 dargestellten Problembereiche für den Bereich der wG von stfreien Kö sind aber durch diese Änderungen nicht berührt; sie bestehen weiterhin. Die gebotene gesetzgeberische Kon...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.4 Nachträgliche Abführung von in organschaftlicher Zeit gebildeten Rücklagen nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags, aber bei fortbestehender Beteiligung

Tz. 891 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei Beendigung des GAV trotz fortbestehender Beteiligung ist nach R 14.8 Abs 4 S 7 KStR 2022 ein bestehender besonderer AP in der St-Bil fortzuführen. Zur Bildung solcher AP kann es nur bis zum 31.12.2021 kommen (s § 34 Abs 6e S 5 KStG). Zur gewinnwirksamen Auflösung kommt es im Regelfall erst bei der Veräußerung der Organbeteiligung (s § 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Knepper, GAV bei verunglückter Organschaft, BB 1991, 1607; Laenger, GAV bei verunglückter Organschaft, BB 1991, 1239; Rey/Starke, Die verunglückte Organschaft und die Beseitigung ihrer negativen stlichen Folgen, FR 1991, 225; Sturm, Verlustübernahme bei verunglückter Organschaft – eine St-Oase für verbundene Unternehmen, DB 1991, 2055; Wichmann, Bilanzierung bei verunglückter Or...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Antragstellung und Vorlage einer Bescheinigung iSd § 22 Abs 5 UmwStG

Tz. 202 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 23 Abs 2 S 1 UmwStG "gilt entspr" (s § 23 Abs 2 S 3 Hs 2 UmwStG). Daraus folgt, dass – zusätzlich zum Tatbestand des § 23 Abs 2 S 3 Hs 1 UmwStG (s Tz 201) – für die nachträglichen AK auf die erworbene Beteiligung ein Antrag der Übernehmerin auf Bw-Aufstockung der Beteiligung erforderlich ist (ebenso s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 23 UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Ermittlung der Bezüge iSd § 7 S 1 UmwStG unabhängig davon, ob für den Anteilseigner ein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist oder nicht (§ 7 S 2 UmwStG)

Tz. 34 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 7 S 2 UmwStG erfolgt die Zurechnung der offenen Rücklagen nach § 7 S 1 UmwStG unabhängig davon, ob für den AE ein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist oder nicht. UE wird mit diesem S nur klargestellt, dass für alle AE, die an der Umw teilnehmen, eine Zurechnung der offenen Rücklagen über § 7 UmwStG erfolgt und zwar sowohl bei den AE, fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.4 Vorteilsgewährung an Schwestergesellschaften der Organgesellschaft (sog Dreiecksfälle)

Tz. 858 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gewährt eine Kap-Ges (TG 1) ihrer SchwGes (TG 2) mit gesellschaftsrechtlicher Veranlassung einen geldwerten Vorteil, wird nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 20.08.1986, BStBl II 1987, 455; s Beschl des GrS des BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 348, mwNachw) dieser Vorteil über die gemeinsame MG "umgeleitet". Es wird in einem ersten Schritt e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11.6 Über-/Unterentnahmen i. S. d. § 4 Abs 4a EStG

Tz. 81h Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird der MU-Anteil an einer (weiterbestehenden) Pers-Ges in eine Kap-Ges eingebracht, ist für die übernehmende Kap-Ges oder Gen nach Maßgabe des § 4 Abs 4a EStG die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen der Pers-Ges zu bestimmen. Die Vorschrift gilt auch für Kö als MU einer Pers-Ges (s Wied, in B/H, § 4 EStG Rn 605). Die Über-/Unterentnahmen des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1.4 Zum Begriff der in organschaftlicher Zeit verursachten Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 6 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1180 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wegen den Einzelheiten s Tz 1070 ff. Die Abweichung darf nicht auf einer Umkehrwirkung von vororganschaftlichen oder organschaftlichen Abweichungen in früheren Jahren beruhen. Wegen der Nichtbildung von AP bei sog gegenläufigen Mehr-/Minderabführungen s Tz 1276.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 100%ige Beteiligung

Tz. 27 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme kann, da die Übernehmerin ihr Nennkap zur Durchführung der Verschmelzung nicht erhöhen darf und sie bereits vor der Verschmelzung alle Anteile an der übertragenden TG gehalten hat, die von § 2 Nr 1 UmwG geforderte Gegenleistung (Austausch der Anteile an der Übertragerin gegen solche an der Übernehmerin)...mehr