Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.9 Teilbetriebe im Aufbau

Tz. 106 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Voraussetzungen der Einbringung eines gew, freiberuflichen oder l + f Teilbetriebs iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann auch der "Teilbetrieb im Aufbau" erfüllen (glA s S/H/S, 6. Aufl, § 20 UmwStG Rn 85; s H/M, 4. Aufl, § 20 UmwStG Rn 113; s Herlinghaus, in R/H/vL, 2. Aufl, § 20 UmwStG Rn 69; s Nitzschke, in Blümich, § 20 UmwStG 2006 Rn 55; s Blum...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Optionsmöglichkeit für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschafen zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG (§ 34 Abs 1a KStG)

Tz. 4a Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Vorschrift des § 34 Abs 1a KStG idF des KöMoG regelt die erstmalige Anwendung der Möglichkeit der Option zur Kö-Besteuerung für Pers-Handels- und Partnerschaftsgesellschaften nach § 1a KStG. § 1a KStG ist nach § 34 Abs 1a KStG erstmals ab dem VZ 2021 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Antrag iSd § 1a Abs 1 S 2 KStG erstmals für nach dem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Rechtsentwicklung

Tz. 3 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 34 KStG ist durch das Kroatien-StAnpG neu gefasst worden. § 34 KStG idF des Kroatien-StAnpG ist durch das Zollkodex-StAnpG das Ges zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen, das StÄndG 2015, das Ges zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustrechnung bei Kö, das Ges zur Weiterentwicklung der EU-Amtshilfe-RL und von weiteren Maßnahm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.23 Anwendungsregelungen zu § 21a KStG (§ 34 Abs 8a KStG idF des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen)

Tz. 79 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Vorschrift des § 34 Abs 8a KStG idF des Ges zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen regelt die erstmalige Anwendung des geänderten § 21a Abs 1 KStG ab dem VZ 2016. Die Regelung über die erstmalige Anwendung hinsichtlich der durch das Ges zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen geänderten Vorschriften d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.1 Regelbewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 127 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wie bei einem echten Formwechsel erfolgt auch bei dem fiktiven Formwechsel nach § 1a Abs 4 S 2 KStG der Ansatz der übergehenden WG bei der optierenden Gesellschaft nach § 3 Abs 1 UmwStG grds mit dem gW. Dh grds erfolgt die Aufdeckung aller stillen Reserven und ein dadurch entstehender Übertragungsgewinn ist kst- und gewst-stpfl. Wegen Einze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 GmbH als Organgesellschaft

Tz. 38 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei einer OG in der Rechtsform der GmbH besteht hinsichtlich der Ausgestaltung der Az grds Vertragsfreiheit, jedoch bietet § 304 Abs 2 (einschl seines S 2) AktG auch hier einen brauchbaren und von der Fin-Verw herangezogenen Anhaltspunkt (dazu auch s Tz 27).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Inhalt des § 9 Abs 2 KStG

Tz. 4 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 9 Abs 2 KStG definiert in S 1 den Begriff des Einkommens iSd Vorschrift als eine der BMG für den Höchstbetrag des Zuwendungsabzugs. Hierzu s Tz 156ff. Die S 2 bis 5 enthalten Regelungen hinsichtlich der "Sachspenden" (S 2 und 3) und hinsichtlich der "Aufwandsspenden" (S 4 und 5). Zu den "Sachspenden" ausführlich s Tz 191ff und zu den "Aufwand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.21 Anwendungsregelungen zu § 20 KStG (§ 34 Abs 7a KStG idF des StÄndG 2015)

Tz. 65 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gem § 34 Abs 7a S 1 KStG idF des StÄndG 2015 ist § 20 Abs 1 KStG idF des StÄndG 2015 auch für frühere VZ anzuwenden. Die Vorschrift des § 20 Abs 1 KStG wurde im Zuge des StÄndG 2015 durch Einfügung eines neuen S 2 klarstellend geändert. Danach ist für Schwankungsrückstellungen und ähnliche Rückstellungen iSd § 341h HGB in der St-Bil eine ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.7 Besondere Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche

Tz. 286 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 3 S 3 letzter Hs KStG gilt § 10b Abs 4 S 5 EStG entspr. Nach dieser Vorschrift läuft die Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche nicht ab, solange die Festsetzungsfrist für von dem Zuwendungsempfänger geschuldete KSt für den VZ nicht abgelaufen ist, in dem die unrichtige Bestätigung ausgestellt worden ist oder veranlasst wurde,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Verhältnis zum Außensteuergesetz

Tz. 17 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Da Anteile an einer optierenden Pers-Ges Anteile iSd § 17 EStG darstellen, ist auch § 6 AStG zu beachten. GlA s Frotscher (in F/D, Erstkommentierung KöMoG 2021, § 1a KStG Rn 92); s Müller/Lucas/Mack (IWB 2021, 528, 536); s Cordes/Kraft (FR 2021, 401, 406); s Kölbl/Luce (Ubg 2021, 264, 270); s Fuhrmann (NWB 2021, 2356, 2362); s Grotherr (Ubg ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Abspaltung auf eine Personengesellschaft bzw auf eine natürliche Person (§ 29 Abs 3 S 4 KStG)

Tz. 43 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 29 Abs 3 S 4 KStG regelt, welche Auswirkungen die Abspaltung von BV auf eine Pers-Ges auf das stliche Einlagekonto der Überträgerin hat. Danach mindert sich das stliche Einlagekonto der übertragenden Kö in dem Verhältnis der übergehenden Vermögensteile zu dem vor der Spaltung bestehenden Vermögen. Einer Ausweitung der Regelung für die Abspa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Die Kapitalveränderungen nach § 29 KStG in der Reihenfolge der Zu- und Abgänge zu den "Steuerkonten"

Tz. 54 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Das in Tz 53 enthaltene Bsp zeigt, dargestellt an dem Fall der Abspaltung, das Verhältnis auf, in dem die vd in den §§ 28 und 29 KStG geregelten Kap-Veränderungen zueinander stehen, weiter die Reihenfolge der vd Zu- und Abgänge bei den EK-Bestandteilen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Zuwendungsbegünstigte Zwecke im Sinne des § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 130 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 9 Abs 1 Nr 2 S 1 KStG verweist bzgl der Zwecke, für die Zuwendungen stlich abzb sind, in vollem Umfang auf die st-begünstigten Zwecke iSd §§ 52 bis 54 AO. Abzb sind hiernach Zuwendungen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke (s § 52 AO); hierzu s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 19ff; abzb sind Zuwendungen für alle gemeinnützigen Zwecke iSd § 52 Abs 2 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.1 Grundsätze und Übersicht

Tz. 158 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die WG des Einbringungsgegenstands können für Zwecke des § 20 UmwStG einzeln nach den für die jeweiligen Sachen geltenden Vorschriften des Zivilrechts zum Eigentumsübergang (zB §§ 398ff, 413, 873, 925, 929ff BGB; Einigung und Übergabe bei beweglichen WG, Auflassung und Eintragung bei Grundstücken, Abtretung bei Forderungen, Verpflichtungsve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.3 Einschränkungen des Bewertungswahlrechts

Tz. 83 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die optierende Gesellschaft hat die ges vorgeschriebenen Einschränkungen für einen Bw-/Zwischenwertansatz zu beachten, wenn und soweit nicht sichergestellt ist, dass das eingebrachte BV später bei der optierenden Gesellschaft der Besteuerung mit KSt unterliegt (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG), die MU-Anteile zum Einbringungsstichtag über ein neg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Inhalt des § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 3 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 9 Abs 1 Nr 2 KStG regelt die Abziehbarkeit von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung stbegünstigter Zwecke iSd §§ 52 bis 54 AO und ersetzt die Vorschrift des § 10b EStG für den Bereich der KSt. Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 21.10.1981, BStBl II 1982, 177) ist die Regelung wie eine Gewinnermittlungsvorschrift anz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.2 Freiwilligkeit von Mitgliedsbeiträgen

Tz. 123 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Freiwilligkeit von Mitgliedsbeiträgen ist nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 13.12.1978, BStBl II 1978, 488 und v 25.11.1987, BStBl II 1988, 220) noch zu bejahen, wenn die Mitglieder entweder nicht im rechtlichen Sinne zur Zahlung verpflichtet sind oder wenn die rechtliche Verpflichtung, aufgr derer die Beiträge entrichtet werden, freiw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.3 Steuerlicher Übertragungsstichtag

Tz. 137 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 1a Abs 4 KStG regelt für die Rückoption, anders als für die Option nach § 1a Abs 2 S 3 KStG (s Tz 92ff), keinen eigenständigen stlichen Übertragungsstichtag. UE ist damit stlicher Übertragungsstichtag, der Tag, an dem die Rückoption wirksam wird, dh der Beginn dieses Wj und nicht, wie bei § 1a Abs 2 S 3 KStG, das Ende des Wj, das diesem W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.3.3 Die Bedeutung des § 16 Abs 2 S 1 EStG für die Bildung einer Ergänzungsbilanz

Tz. 62a Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In Zusammenhang mit der Diskussion der Zulässigkeit einer Erg-Bil wurde auch die Bedeutung des § 16 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG iVm § 16 Abs 2 S 1 EStG für die stliche Beurteilung dieser Rechtsfrage erörtert. Diese Vorschriften stellen die Veräußerung des (gesamten) Anteils eines phG einer KGaA der Veräußerung eines (gesamten) MU-Anteils iSd § 15 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.5 Keine "Einbringung" durch bloße Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit

Tz. 8 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die bloße Nutzungsüberlassung funktional wes Betriebsgrundlagen kann die umwstlich geforderte Übertragung nicht ersetzen und somit nicht zu einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG führen (s Urt des BFH v 07.04.2010, BStBl II 2011, 467, unter II. 4. c) cc) bbb; ebenso s UmwSt-Erl 2011 Rn 20.05 und 20.09). Im Einzelnen s Tz 64, 124. Wird der Übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2.1 Genussrechte im Privatvermögen

Tz. 169 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bis zum Jahr 2008 unterlagen die Ausschüttungen auf Genussrechte dem Halbeink-Verfahren; s § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG (iVm § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG). Ab dem Jahr 2009 gelten die Regelungen der AbgeltungSt. Mit dem KapSt-Abzug von 25 % (s § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 iVm § 43a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG) ist also die Besteuerung beim AE abgegolten (s § 43 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.1 Umwandlungssteuerrechtliche Rechtsnachfolge

Tz. 85 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 23 Abs 1 und 3 iVm § 4 Abs 2 S 3 iVm § 12 Abs 3 UmwStG tritt die optierende Gesellschaft im Fall des Bw- oder Zwischenwertansatzes in die Rechtsstellung der Pers-Ges ein (sog Fußstapfentheorie). Fraglich ist, ob dies auch dann gilt, wenn der gW angesetzt worden ist. Nach § 23 Abs 4 S 4 UmwStG gilt die Fußstapfentheorie nur in den Fälle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3 Einbehaltung und Abführung von Kapitalertragsteuer

Tz. 73 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Da die Az eine Dividende ist, ist gem § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG zumindest in Fällen, in denen die Az von der OG geleistet wird, KapSt (zuz SolZ) einzubehalten. Obwohl zivilrechtlich der OT die Az schuldet (s Tz 24), ist uE die OG im Hinblick auf die Sonderregelung in § 16 KStG zur Einbehaltung der KapSt verpflichtet. Dazu auch s Urt des BFH v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.3 Ergänzungsbilanzen für den persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA?

Tz. 60 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In der stlichen Fachlit war lange Zeit str, ob im Falle des Erwerbs bzw der Leistung einer Vermögenseinlage als phG einer KGaA eine Erg-Bil gebildet werden kann. Hierbei wurde tw unterschieden in Fälle, in denen eine bereits bestehende Vermögeneinlage entgeltlich erworben wurde, und in Fälle, in denen eine solche Einlage erstmals erbracht wu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6 Verhältnis zum Forschungszulagengesetz

Tz. 11 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Durch Ergänzung des § 1 Abs 2 FZulG hat der Ges-Geber klargestellt, dass eine optierende Gesellschaft selbst anspruchsberechtigt ist. Hierzu auch s Dreßler/Kompolsek (Ubg 2021, 301, 305). Damit wird die Forschungszulage auf die KSt der optierenden Gesellschaft und nicht auf die ESt bzw KSt der Gesellschafter angerechnet.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.1 Grundsätze der Infektionstheorie

Tz. 149 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Sind in einer Sacheinlage einbringungsgeborene Anteile alten Rechts enthalten, sind die erworbenen (Geschäfts-)Anteile stlich kraft ges Fiktion (s § 20 Abs 3 S 4 UmwStG) tw (weiterhin) als einbringungsgeborene Anteile "alten Rechts" und tw als erhaltene Anteile "neuen Rechts" iSd § 22 Abs 1 UmwStG zu behandeln (s Tz 146ff). Erfolgt die Sache...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.1 Allgemeines

Tz. 33 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Eine Option setzt einen wirksamen Antrag nach § 1a Abs 1 KStG voraus. Dies ist eine Willenserklärung der optierenden Gesellschaft über die Inanspruchnahme der Option (s Brühl/Weiss, DStR 2021, 889, 891). UE trifft die Fin-Beh, bei der der Antrag zu stellen ist (s Tz 41ff) die Entscheidung darüber, ob ein wirksamer Antrag vorliegt oder nicht....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 "Behaltefrist" für das eingebrachte Vermögen?

Tz. 230c Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Ob ein eingebrachter Betrieb oder Teilbetrieb (aus Sicht des Einbringenden) seine Qualität als Sachgesamtheit bei der Übernehmerin beibehält (s Tz 67, 111) oder ob das eingebrachte Vermögen als Ganzes oder in Teilen bei der Übernehmerin verbleibt oder alsbald nach der Einbringung weiter übertragen wird (s Tz 68, 101), ist für die Annahme e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3.1.1 Förderung kultureller Zwecke oder kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen

Tz. 128 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Förderung kultureller Zwecke berechtigt grds auch zum Abzug von Mitgliedsbeiträgen. Bei der Förderung kulturellen Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, sind hingegen nur Spenden abzb. Grds werden solche Mitgliedsbeiträge vom Abzug ausgeschlossen, aus denen bei typisierender Betrachtung überwiegend Leistungen ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5.2 Veräußerung der Kommanditaktien

Tz. 67 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gewinne aus der Veräußerung der Kommanditaktien sind nur iRd §§ 17, 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG, § 23 EStG aF der Besteuerung zu unterwerfen; auch für die Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten gelten die Beschränkungen dieser Vorschriften. Bei der Besteuerung ist ggf der Freibetrag nach § 17 Abs 3 EStG zu berücksichtigen. Gehören die Anteile...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Behrens, Ausnahmsweise stpfl VG nach § 8b Abs 4 KStG 2002 – Zweck und Auslegung der Rückausnahme, BB 2009, 2238; IDW, IDW Stellungnahme zum Entw des UmwSt-Erl (UmwStE-E), Ubg 2011, 549; Olkus/Stegmaier, SEStEG – fehlende Regelung oder planwidrige Regelungslücke? DB 2011, 2290; Pinkernell, Anmerkung zum Entw des UmwSt-Erl v 02.05.2011: Dreifache Verstrickung nach Anteilstausch m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 59 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach seinem Wortlaut "Kö, für die ein Einlagekonto bisher nicht festzustellen war" ist die Anwendung des § 29 Abs 6 KStG zwar nicht auf ausl Kö eingeschr; für inl Kö ist allerdings ein Anwendungsfall nicht vorstellbar (glA s Stimpel, in R/H/N, 2. Aufl, § 29 KStG Rn 84). Umstr ist, was die in § 29 Abs 6 S 2 KStG angeordnete "entspr Geltung des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.4 Mittelbare Abwärts-Abspaltung von der Mutter- auf die Enkelgesellschaft

Tz. 42i Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach Verw-Auff (s Rn K.14 UmwSt-Erl 2011) gelten die dortigen Ausführungen zur Abwärtsspaltung entspr, wenn die übertragende MG mittelbar, zB über eine TG an der übernehmenden Kö, zB einer EG, beteiligt ist (dazu s auch Tz 29). Im Fachschrifttum (s Stimpel, in R/H/N, 2. Aufl, § 29 KStG Rn 48) wird dazu krit angemerkt, dass der BFH an anderer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.5.2 Spenden eines Betriebs gewerblicher Art als verdeckte Gewinnausschüttung

Tz. 237 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Spenden, die von einer Sparkasse oder einem anderen BgA lfd (aufgr eigener Entsch-befugnis) – wie andere BA – geleistet werden (ebenso hierzu s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 237), und Spenden, die erst aus dem Jahresüberschuss geleistet werden, in den Fällen, in denen dem Gewährträger nicht von vornherein ges der Jahresüberschuss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.11.3 Letztmalige Anwendung des § 8b Abs 4 KStG aF (§ 34 Abs 5 S 3 KStG)

Tz. 25 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 34 Abs 7a S 1 KStG idF des SEStEG, der durch das Kroatien-StAnpG zu Abs 5 und durch die Änderungen des § 34 Abs 5 KStG durch das ATADUmsG und das KöMoG zu dessen S 3 wurde, ist § 8b Abs 4 KStG aF weiter auf Anteile anzuwenden, die einbringungsgeboren iSd § 21 UmwStG aF sind bzw bei Anteilen iSd § 8b Abs 4 S 1 Nr 2 KStG aF, die auf ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Steuerbefreiung für bestimmte öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen (§ 34 Abs 3a KStG)

Tz. 12 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Vorschrift des § 34 Abs 3a KStG idF des Ges zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen regelt die erstmalige Anwendung des geänderten § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst d, Nr 4 und Nr 16 S 3 KStG ab dem VZ 2016. Die Regelung über die erstmalige Anwendung hinsichtlich der durch das Ges zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versiche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.1 Wertverknüpfung, Rechtsnachfolge und Untergang von Verlusten

Tz. 133 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 4 Abs 1 S 1 UmwStG besteht eine Wertverknüpfung zwischen den Wertansätzen in der stlichen Übertragungs-Bil der optierenden Gesellschaft und der Pers-Ges. Wegen Einzelheiten s § 4 UmwStG Tz 8ff. Tz. 134 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 4 Abs 2 S 1 UmwStG tritt die Pers-Ges in die Rechtsstellung der optierenden Gesellschaft ein (sog Fu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Keine Einschränkung des Bewertungswahlrechts bei fehlendem Besteuerungsrecht für erhaltene Anteile

Tz. 229 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach bisherigem Recht waren die stillen Reserven bei einer Einbringung vollständig aufzudecken, wenn beim Einbringenden für die erhaltenen (einbringungsgeborenen) Anteile kein inl Besteuerungsrecht bestand (s § 20 Abs 3 UmwStG aF). Eine derartige Einschränkung des Antrags auf Bewertung der Sacheinlage unterhalb des gW enthält § 20 UmwStG ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.6 Untergang von Verlustvorträgen

Tz. 91 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 23 Abs 5 UmwStG kann ein vortragsfähiger Gewerbeverlust nach § 10a GewStG der Pers-Ges nicht von der optierenden Gesellschaft genutzt werden. Entspr gilt für den Zins- und einen EBITDA-Vortrag sowie für Verluste nach § 2a, § 15 Abs 4, § 15a und § 15b EStG . GlA s Rn 47 des Schr des BMF v 10.11.2021 (BStBl I 2021, 2212), s Schiffers/Jac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.3 Einbringung zu Zwischenwerten

Tz. 275 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Für Sacheinlagevorgänge, bei denen eine Minderbewertung auf Antrag ("freiwillig" oder aufgr ges Einschränkung des Bewertungswahlrechts) zum Zwischenwert (zum Begriff s Tz 197 und 205ff) erfolgt ist, kommt eine Tarifermäßigung für den Einbringungsgewinn aus den aufgedeckten stillen Reserven nach § 34 Abs 1 und 3 EStG nicht in Betracht. § 20 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Für den Rückoptionsantrag zuständige Finanzbehörde; Form und Frist des Antrags (§ 1a Abs 4 S 3 KStG)

Tz. 141 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 1a Abs 4 S 3 iVm § 1a Abs 2 S 2, 3 und 5 KStG ist der Antrag auf Rückoption grds bei dem für die KSt-Besteuerung der optierenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen. Erzielt die optierende Gesellschaft nur dem St-Abzug unterliegende Eink, mit dem die St als abgegolten gilt, ist nach § 1a Abs 4 S 3 2. HS iVm § 1a Abs 1 S 4 KStG ist ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.16.3 Letztmalige Anwendung des § 12 Abs 2 KStG (§ 34 Abs 6d S 3 KStG)

Tz. 50e Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 34 Abs 6d S 3 KStG wurde durch das KöMoG dem Wortlaut des Abs 6d angefügt. Nach § 34 Abs 6d S 3 KStG ist § 12 Abs 2 KStG in der am 31.12.2021 geltenden Fassung letztmals auf Verschmelzungen anwendbar, deren stl Übertragungsstichtag vor dem 01.01.2022 liegt. Infolge der Erweiterung des pers Anwendungsbereichs des UmwStG durch die Änderung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2.1 Mitunternehmerschaft nur bei Gesellschaftsverhältnis

Tz. 120 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 MU kann nur sein, wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Pers-Ges oder "anderen Gesellschaften" ist oder – in Ausnahmefällen – eine diesem wirtsch vergleichbare Stellung (in einem Gemeinschafts-, Nießbrauchs-, Bruchteilseigentums- oder Treuhandverhältnis) innehat. Die Annahme einer faktischen MU-Schaft, also ohne ein zugrunde liegendes, ggf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3.3 Besonderheiten bei bestehendem Nießbrauch/Unterbeteiligung

Tz. 76 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bestehen an dem Gesellschaftsanteil Nießbrauchsrechte oder eine Unterbeteiligung, stellen diese in der Praxis häufig eigenständige MU-Anteile dar. Hier ist zu beachten, dass der Nießbrauch bzw die Unterbeteiligung an einem Kap-Ges-Anteil nur dann anerkannt wird, wenn hierdurch wirtsch Eigentum begründet wird. Ist dies zu verneinen, kommt es ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.6.1 Laufende Besteuerung

Tz. 68 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist der phG gleichzeitig am Grundkap der KGaA beteiligt, gehören die Kommanditaktien weder zu der Gewinnbeteiligung des phG an der KGaA noch zu seinem (notwendigen) Sonder-BV (s Urt des BFH v 21.06.1989, BStBl II 1989, 881). Die aus seiner Kap-Beteiligung erzielte Dividenden gehören bei ihm nicht zu den Eink aus Gew, sondern – wie bei den an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Allgemeines

Tz. 24 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Option ist als Wahlrecht ausgestaltet und setzt einen unwiderruflichen Antrag voraus, der spätestens einen Monat vor Beginn des Wj zu stellen ist, ab dem die Option gelten soll. Der Antrag ist bei dem für die gesonderte und einheitliche Feststellung bzw falls keine Feststellung erfolgt und die Gesellschaft ihren Sitz im Ausl hat, bei dem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.6 Einschränkung der Minderbewertung bei Sacheinlagen von gewerblich geprägten oder infizierten Personengesellschaften mit Steuerausländern in Sonderfällen (§ 50i Abs 2 EStG)

4.6.6.1 Einführung einer Entstrickungsbesteuerung nach Wegzug ins Ausland (§ 50i EStG idF des AmtshilfeRLUmsG) Tz. 227a Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist zur Verhinderung von St-Ausfällen von in gew geprägten oder infizierten Pers-Ges stneutral überführten WG und anschließendem Wegzug ins Ausl (mit DBA) die spezielle "Entstrickungsbesteuerung" des § 50i ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Vertretung der optierenden Gesellschaft (§ 1a Abs 2 S 5 KStG)

Tz. 95 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 1a Abs 2 S 5 KStG gelten die zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigten Personen als ges Vertreter der optierenden Gesellschaft. Diese sind somit erklärungspflichtig. Auswirkungen ergeben sich auch für die Haftung nach § 69 AO . Hierzu auch s Schiffers/Jacobsen (DStZ 2021, 348, 352), s Brühl/Weiss (DStR 2021, 889, 897) und s Nagel/Sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.1 Allgemeines

Tz. 18 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die lediglich rudimentäre ges Regelung zur Besteuerung des phG, dessen fiktive Behandlung "wie" ein MU und die – wohl in der geringen Anzahl der Gesellschaften dieser Rechtsform (s Tz 7) begründete – geringe Rspr-Dichte zur KGaA führten in der Praxis tw zu erheblichen Unklarheiten und Unsicherheiten bzgl der stlichen Behandlung der KGaA und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.2 Konzerne

Tz. 20 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 18 AktG bilden rechtlich selbständige Unternehmen, die zu wirtsch Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sind, einen Konzern. Die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. Die Konzernunternehmen bleiben rechtlich selbständig, sind aber der einheitlichen Leitung der Konzernführung unterworfen. Sie können sowohl unterg...mehr