Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Literatur vor dem SEStEG: Geerling, Verlust nach § 15a EStG bei Umw eines Kdst in der Rechtsform der GmbH, DStR 1996, 1715; Haritz, Verschmelzung einer GmbH auf eine KGaA – eine stliche Misch-Umw, DStR 1996, 1192; Meyer-Scharenberg, § 15a EStG – Falle bei der Umw einer Kap-Ges in eine KG, DStR 1996, 1318; Rödder, Negative Teilbeträge des VEK bei Umw von Kap-Ges in Pers-Ges, DStR...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.3 Einbringung von Mitunternehmeranteilen

Tz. 169 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Aufgr dessen, dass Anteile an Gesellschaften im ustlichen Sinne gleichermaßen sowohl Anteile an einer Kap-Ges als auch solche an Pers-Ges (stl MU-Anteile) sind, gelten die ustlichen Grundsätze unter Tz 167 entspr für die Einbringung einzelner MU-Anteile gem § 20 Abs 1 UmwStG (oder § 24 Abs 1 UmwStG) a (zB s Abschn 4.8.10 Abs 1 UStAE). Nur we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4.2 Eingegliederte Organgesellschaft

Tz. 419 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer OG in der Rechtsform einer nach § 319 AktG eingegliederten AG (auch SE) sind nach § 324 Abs 2 AktG auf einen GAV die §§ 300 bis 302 nicht anzuwenden. Als Gewinn kann hier höchstens der ohne die Gewinnabführung entstehende Bil-Gewinn abgeführt werden. Bil-Gewinn ist nach § 158 Abs 1 Nr 5 AktG der Jahresüberschuss nach Verrechnung m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.1 Allgemeines

Tz. 1578 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die stliche Anerkennung einer kstlichen (und gewstlichen) Organschaft kann aus vielerlei Gründen scheitern, die in der Praxis ganz überwiegend mit dem GAV zusammenhängen (dazu im Einzelnen s Tz 1581 ff). Wenn nicht ausnahmsweise eine nachträgliche Heilung dieser Mängel möglich ist (dazu s Tz 390 ff), sind die §§ 14–19 KStG mit der Folge ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Einheits-Körperschaftsteuersatz (§ 23 Abs 1 KStG)

Tz. 8 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 23 Abs 1 KStG beträgt die KSt für VZ bis einschließlich VZ 2027 15 % des zvE, ohne dass danach unterschieden wird, ob die Kö ihr Einkommen thesauriert oder ob es von ihr zur Finanzierung von Ausschüttungen verwendet wird. Grundlage für die Ermittlung des zvE (s § 7 Abs 2 KStG) ist das Einkommen iSd § 8 Abs 1 KStG, das um die tarifliche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Konzern

Tz. 231 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der maßgebliche Konzernbegriff wird idR durch die vom Ges zugelassenen Rechnungslegungsstandards vorgegeben (s § 4h Abs 3 S 4 EStG ; sog hierarchischer Konzern). Dh, ein ggf bestehender handelsbilanzieller Konsolidierungskreis entfaltet unmittelbare stliche Wirkung. Nach § 4h Abs 3 S 4 EStG ist ein Betrieb konzernzugehörig, wenn er mit ander...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten

Tz. 55 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die übernehmende Gesellschaft kann von der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs 2 EStG für sog geringwertige WG im Fall der Übernahme von selbständig nutzbaren beweglichen WG des AV mit einem (Rest-)Bw zum stlichen Übertragungsstichtag von nicht mehr als 800 EUR (ohne VorSt-Betrag; vor dem 01.01.2018: 150 bzw 410 EUR) keinen Gebrauch machen. Sie h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Verdoppelung der stillen Reserven durch Einbringung

Tz. 52 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Einbringungstatbestände des § 20 Abs 1 und § 21 Abs 1 S 2 UmwStG erfordern, dass im Gegenzug für die Vermögensübertragung an den Einbringenden neue Anteile an der Übernehmerin ausgegeben werden. Die Systematik des Sechsten Teils des UmwStG führt im Zeitpunkt der Einbringung dazu, dass die stillen Reserven des Einbringungsgegenstands (zun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Natürliche Personen als Einbringende

Tz. 59 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Auch gewstlich kann es durch eine Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG zu einer Verdoppelung der stillen Reserven kommen. Dies ist der Fall, wenn BV eingebracht wird, das zu einem Gew gehörte und der Einbringende die erhaltenen Anteile wiederum in einem gew BV hält. In der übernehmenden Gesellschaft ist das zu Bw eingebrachte BV weiterhin stvers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Verhältnis zum Außensteuerrecht

Tz. 24 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine Konkurrenz zum AStG ist denkbar, wenn die Refinanzierung über eine ausl Pers erfolgt, die einem inl AE nahe steht. Diese Fälle können sowohl zur Anwendung der Zinsschranke als auch zu einer Korrektur nach § 1 Abs 1 AStG führen. Die nach § 1 Abs 1 AStG hinzugerechneten Beträge sind uE als Zinsertrag iSd § 4h EStG zu qualifizieren (s Schä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ebenroth/Willburger, Die OT-Fähigkeit US-amerikanischer Kap-Ges im dt KSt-Recht, RIW 8/1995 Beil 3; Willburger, Die OT-Fähigkeit unbeschr stpfl Kap-Ges, DStR 1999, 2064; Rieke, Vorteile und Risiken einer kstlichen Organschaft bei Betriebsaufspaltung, INF 2001, 269; Löwenstein/Maier, Organschaft und eingeschränkte Verlustnutzung bei doppelt ansässigen OT, IStR 2002, 185; Meilicke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

Tz. 97 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Eine Sonderregelung für erhöhte Absetzungen (zB §§ 7c, 7d, 7h 7i, 7k EStG) oder Sonderabschr (zB §§ 7f, 7g Abs 5 EStG) enthält § 23 Abs 3 S 1 UmwStG nicht. Es gelten demzufolge das stliche Rechtsnachfolgeprinzip sowie die Vorschriften für die jeweilige Abschr und die gemeinsamen Vorschriften für alle erhöhte Absetzungen und Sonderabschr gem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.7 In vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- bzw Minderabführungen bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 997 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch bei einer Kettenorganschaft, bei der die Organschaft auf allen Stufen zeitgleich oder auf den oberen Stufen früher beginnt, sind vororganschaftlich verursachte Mehr- bzw Minderabführungen denkbar, allerdings nur auf der untersten Organschaftsebene. Wegen des hiervon zu unterscheidenden Falls, in dem die Organschaft auf den Zwischenstuf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Abschreibungen

Tz. 53 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Enthält das eingebrachte BV abnutzbare WG, sind bei der Beurteilung der weiteren Abschr ab stlicher Zurechnung der WG bei der übernehmenden Gesellschaft zum (regelmäßig rückbezogenen) stlichen Einbringungsstichtag die objektbezogenen St-Merkmale des Einbringenden als stlicher Rechtsvorgänger zu berücksichtigen. Die übernehmende Gesellschaft ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen

Die Tabelle enthält nur die geänderten Tz-Bezeichnungen, nicht auch Tz, deren Bezeichnung sich nicht geändert hat.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Behandlung bei der übernehmenden Gesellschaft

Tz. 233 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Der maßgebende Gewerbeertrag der übernehmenden Gesellschaft (dh Kap-Ges oder Gen) kann nicht um die vortragsfähigen Fehlbeträge des Einbringenden iSd § 10a GewStG gekürzt werden (s § 23 Abs 5 UmwStG). Diese Regelung in § 23 Abs 5 UmwStG hat (nur) eine deklaratorische Wirkung, weil sich die Rechtsfolge schon nach den allg Grundsätzen des Gew...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4 Unrichtige Konzernabschlüsse (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 14–16 EStG)

Tz. 139 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 10 EStG muss der Konzernabschluss den Anforderungen an die hr-liche Konzernrechnungslegung genügen oder die Voraussetzungen erfüllen, unter denen Abschlüsse nach den §§ 291 und 292 HGB befreiende Wirkung hätten. Wegen der Regelungen des §§ 291 und 292 HGB zB s Merkt (in Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl, § 291 und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3 Einbringung durch natürliche Personen oder Personengesellschaften

Tz. 239 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bringt eine natürliche Pers ihren Einzel-Gew in eine Kap-Ges oder Gen ein, geht der vortragsfähige Fehlbetrag verloren, weil der St-Gegenstand infolge der Einbringung auf einen anderen Unternehmer übergeht (s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 23 UmwStG Rn 103; s Suchanek/Hesse, in Wendt/Suchanek/Möllmann/Heinemann, 3. Aufl, § 10a GewStG Rn 99 un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.8 Saldierung von Mehr- und Minderabführungen?

Tz. 1000 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es stellen sich zwei Fragen: Dürfen in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- und Minderabführungen mit in organschaftlicher Zeit verursachten Mehr- und Minderabführungen saldiert werden (Mischfall)? Dürfen in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- und Minderabführungen miteinander saldiert werden? Tz. 1001 Stand: EL 110 – ET: 06/20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.6 Berichtigungspflicht erst nach Beanstandung durch die Finanzverwaltung

Tz. 522 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Weitere Voraussetzung für die Anwendung der in § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4, 5 KStG geregelten Durchführungsfiktion ist nach Buchst c des S 4, dass ein von der Fin-Verw (richtig müsste es "von dem zuständigen FA" heißen, s Jesse, FR 2013, 681, 685) beanstandeter Fehler spätestens in dem nächsten nach dem Zeitpunkt der Beanstandung des Fehlers au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG)

Tz. 171 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Für den einbringenden Unternehmer führt die nicht stbare Einbringung als Geschäftsveräußerung nicht zu einer Berichtigung des VorSt-Abzugs nach § 15a UStG (§ 15a Abs. 10; s Oelmaier, in Sölch/Ringleb, § 1 UStG Rn 199). Denn die Geschäftsveräußerung als solche stellt keine Änderung der Verhältnisse iSd § 15a UStG dar (s Abschn 15a.10 S 1 Nr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Die vermittelnde Gesellschaft ist organschaftstauglich

Tz. 268 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn eine Obergesellschaft zwar die Mehrheit der Stimmrechte an den vermittelnden Gesellschaften hat, die vermittelnde Gesellschaft aber nicht mehrheitlich an einer ihr nachgeordneten Kap-Ges beteiligt ist, kann die nachgeordnete Kap-Ges gleichwohl OG im Verhältnis zur Obergesellschaft sein, wenn letztere durch Addition von unmittelbaren od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.1 Allgemeines

Tz. 771 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 KStG ist das Einkommen der OG, soweit sich aus § 16 KStG nichts anderes ergibt, dem OT (außerhalb) der Bil zuzurechnen. Wie bereits ausgeführt (s Tz 765), ist die Verwendung des Begriffs "Einkommen" in § 14 Abs 1 S 1 KStG ungenau. Was § 14 Abs 1 S 1 KStG meint, ist das Einkommen, welches sie selbst besteuern müsste, wenn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.3 Die steuerlichen Folgen der verunglückten Organschaft

Tz. 1584 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Liegen von Beginn an die Voraussetzungen für die stliche Anerkennung der Organschaft nicht vor oder wird der GAV vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG beendet bzw tats nicht durchgeführt, sind von Beginn an die §§ 14–19 KStG nicht anzuwenden bzw die vorgenommenen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Pensionsrückstellung

Tz. 59 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die im Sacheinlagegegenstand enthaltene Pensionsrückstellung ist von der übernehmenden Gesellschaft mit dem (Teil-)Wert gem § 6a Abs 3 EStG zu passivieren (dazu s Tz 129). Dies gilt auch dann, wenn aufgr eines Antrags auf Minderbewertung gem § 20 Abs 2 S 2 UmwStG das BV des Einbringungsgegenstands im Übrigen (einheitlich) mit dem Bw (oder ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.5 Zurechnung des Organeinkommens bei den Mitunternehmern einer Organträger-Personengesellschaft im Fall des Gesellschafterwechsels

Tz. 828 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine schriftliche Äußerung der Fin-Verw fehlt auch zur stlichen Behandlung des folgenden Sachverhalts: Beispiel: Hier stellt sich die Frage, in welchem Umfang D das positive bzw negative Organeinkommen des Jahres 01 zuzurechnen ist. Lösungsmöglichkeiten: Alt 1: Der einheitlich und gesondert festgestellte Gewinn bzw Verlust der PersGes (einschl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Allgemeines

Tz. 110 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Hinsichtlich der Person des OT ist das KStG wes großzügiger als hinsichtlich der der OG. Hier werden beginnend bei der nat Person über die PersGes und Kö bis hin zum BgA einer jur Pers d öff Rechts nahezu alle Rechtsformen akzeptiert, vorausgesetzt, sie erzielen gew Eink und unterliegen damit der GewSt. § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG legt den Krei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.4 Zweckgesellschaften, gemeinschaftlich geführte und assoziierte Unternehmen

Tz. 236 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Auch Zweckgesellschaften konnten nach dem Ges-Wortlaut bis zur Änderung durch das KrZwMG 2023 zwar in den Anwendungsbereich der Zinsschranke einbezogen werden, wenn für sie ein Control-Verhältnis besteht (s IFRS 10 bzw IAS 27 iVm SIC 12.8). Die amtl Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 50) nimmt jedoch bestimmte Zweckgesellschaften von der Zinsschra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Allgemeines

Tz. 230 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 4h Abs 3 S 4 EStG idFd KrZwMG 2023 regelt, wann ein Betrieb zu einem Konzern iSd Zinsschranke gehört. Ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft bilden nicht bereits deshalb einen Konzern, weil er/sie eine oder mehrere BetrSt im Ausl hat (s BT-Drs 16/4841, 50; s Schr des BMF v 24.03.2025, BStBl I 2025, 683 Rn 79; s Grotherr, IWB 2007, 75...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Einbringung von Sachgesamtheiten oder Anteilen an Kapitalgesellschaften/Genossenschaften ohne Gewährung von neuen Gesellschaftsrechten

Tz. 20 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird BV in eine Kap-Ges oder Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2–9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Meyer/Ball, Die Kap-Ges als Existenzgründer iSd § 7g Abs 7 EStG – Unter besonderer Berücksichtigung des Gesellschafterwechsels sowie Umw gem § 20 UmwStG, DStR 2001, 1238; Patt, Die Ansparrücklage bei Betriebseinbringung, EStB 2005, 299; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.2 Zivilrechtlich wichtiger Grund

Tz. 610 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Ein GAV kann im Regelfall nur zum Ende des Geschäftsjahrs der OG aufgehoben werden (s Tz 604). Nach § 297 AktG kann ein Unternehmensvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei ein Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.2 Zum Umfang der Rückwirkungsfiktion bei Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft

Tz. 50 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 2 Abs 2 UmwStG gilt die in § 2 Abs 1 S 1 UmwStG geregelte Rückwirkungsfiktion bei einem umwandlungsbedingten Vermögensübergang von einer Kö auf eine Pers-Ges auch für das Einkommen und das Vermögen der Gesellschafter der übernehmenden Pers-Ges (dazu im Einzelnen s Tz 68 ff). Tz. 51 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wenn Vermögen der übertrage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.4 Zurechnung bei mittelbarer Beteiligung über eine Personengesellschaft (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 5 KStG)

Tz. 193 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 5 KStG gilt S 4 sinngemäß, wenn der OT mittelbar über eine oder mehrere PersGes an der OG beteiligt ist. Ein Anwendungsfall des § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 5 KStG ist allerdings nicht gegeben, wenn die zwischengeschaltete PersGes selbst Zwischen-OT ist und damit eine Organschaftskette vorliegt. Bei Organschaftsketten gr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9.2.1 Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person

Tz. 56 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Für während der Interimszeit an AE der übertragenden Kö geleistete GA enthält der UmwSt-Erl 2025, Rn 02.25 ff (so bereits s Schr des BMF v 16.12.2003, BStBl I 2003, 786, Rn 23 ff) folgende nach Fallgruppen differenzierenden Regelungen (dazu auch s § 4 UmwStG Tz 95 ff und s § 11 UmwStG Tz 126 ff): Tz. 57 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Fallgruppe 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Einzelrechtsnachfolge iSv § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG

Tz. 113 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Eine Einbringung erfolgt durch Einzelrechtsnachfolge, wenn iRe Sachgründung der übernehmenden Gesellschaft oder einer Sach-Kap-Erhöhung bei der Übernehmerin die Vermögensgegenstände (Bestandteile der Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder Beteiligung iSd § 21 Abs 1 UmwStG) einzeln nach den jeweils abhängig von der Beschaffenheit der Sach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Verrechenbares EBITDA

Tz. 50 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Gem § 4h Abs 1 S 1 EStG ist der die Zinserträge übersteigende Teil der Zinsaufwendungen eines Betriebs (Nettozinsaufwendungen) nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb. Das verrechenbare EBIDTA beträgt bei Kö 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Beträge nach § 6 Abs 2 S 1, § 6 Abs 2a S 2, § 7 EStG, um Spenden nach § 9 Abs 1 Nr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.1 Allgemeines

Tz. 1003 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 14 Abs 3 S 1 KStG gelten Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, stlich als GA der OG an den OT. Die OG hat KapSt einzubehalten (s Tz 1009); zusätzlich fällt SolZ an. Eine in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehrabführung stellt auch eine Leistung iSd § 38 Abs 1 S 3 KStG dar (s Beschl des BFH v 06.0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Zusammenrechnung unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungen

Tz. 277 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 KStG sind mittelbare Beteiligungen zu berücksichtigen, wenn die Beteiligung an jeder vermittelnden Gesellschaft die Mehrheit der Stimmrechte gewährt. Die Auff von Neu (EStB-Sonderheft zum StSenkG, 2000, 34), wonach bei mehreren vermittelnden Gesellschaften nur bezüglich der obersten eine Stimmrechtsmehrheit gege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Die Steuerbelastung des von Körperschaften erwirtschafteten Einkommens

Tz. 15 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wer die Frage nach der stlichen Belastung des von Kö erwirtschafteten Einkommens beantworten will, muss, obwohl die Besteuerung der Kö rechtssystematisch nicht mit der ihrer AE verbunden ist, gleichwohl beide Ebenen zusammen sehen (s Dremel, in R/H/N, 2. Aufl, § 23 KStG Rn 2). Das Halb- bzw Teileink-Verfahren sieht, anders als das frühere An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1 Berechnungsschema

Tz. 831 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das Einkommen des OT ist nach § 8 KStG bzw bei natürlichen Personen und PersGes als OT nach §§ 4 und 5 EStG zu ermitteln. Bei Kö als OT gilt die sog zweistufige Gewinnermittlung (s Wassermeyer, GmbHR 2003, 313). Auf den Jahresüberschuss bzw Gewinn des OT hat sich die hr-liche Gewinnabführung bzw Verlustübernahme als BE bzw BA ausgewirkt (s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 "... an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen ..."

Tz. 113 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der OT, dem das Einkommen der OG zuzurechnen ist, muss nach § 14 Abs 1 S 1 KStG ein gew Unternehmen sein. Ein gew Unternehmen liegt vor, wenn die Voraussetzungen für einen Gew nach § 2 GewStG erfüllt sind. Das Merkmal "gew Unternehmen" soll sicherstellen, dass das Gesamtergebnis des Organkreises der GewSt unterliegt (s Urt des BFH v 12.08.1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.3 GmbH & Co KG

Tz. 235 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Konzernvoraussetzungen dürften bis zur Änderung des Konzernbegriffs durch das KrZwMG 2023 an und für sich auch bei typischen GmbH & Co KG-Strukturen vorliegen (glA s Blumenberg/Lechner, in Blumenberg/Lenz, Die URef 2008, 143; s Dorenkamp, FR 2008, 1129, 1132; s Schulz, DB 2008, 2043, 2046 mwNachw und s Schwedhelm, GmbH-StB 2007, 282, 28...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 23 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch regelt. Darüber hinaus gilt § 23 UmwStG aufgr entspr Verweise auch für Einbringungssachverhalte in eine Pers-Ges und den Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen (s Tz 8, 9). In diesem Zusammenh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 41 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 4h Abs 1 S 1 EStG, der gem § 8 Abs 1 KStG auch bei der KSt gilt, sind Zinsaufwendungen eines Betriebs bis zur Höhe des Zinsertrags des Betriebs abzb, darüber hinaus nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA. Das verrechenbare EBITDA beläuft sich nach § 4h Abs 1 S 2 EStG auf 30 % des um die Zinsaufwendungen und um die nach § 6 Abs 2 S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Zusammenfassendes Beispiel zur Verschmelzung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft

Tz. 15 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Praxis-Beispiel Das stliche Einlagekonto der X-GmbH weist zum Übertragungsstichtag einen Bestand von ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Pyszka, Kstliche Organschaft bei einer OG mit BetrSt oder Beteiligungen an PersGes im Ausl: Überlegungen zum Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO), IStR 1998, 333; Micker, Europarechtswidrigkeit der Organschaftsbesteuerung im KSt- und GewSt-Recht? DB 2003, 2734; Milatz/Schäfers, Ausgliederung im Gemeinnützigkeitssektor am Bsp von Krankenhäusern – Können BgA oder gemeinnützige Kö ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Nach inländischem Handelsrecht abgeschlossener Gewinnabführungsvertrag

Tz. 325 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 291 Abs 1 AktG ist der GAV ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine SE, eine AG bzw eine KGaA verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen (beliebiger Rechtsform) abzuführen. Während eine OG in der Rechtsform einer AG beim Abschluss eines Unternehmensvertrags zwingend die strengen Satzungsregelungen des AktG beacht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Abführung des ganzen Gewinns; "Gewinnabsaugung" auf der Vorstufe des Jahresüberschusses

Tz. 451 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das StR stellt neben die hr-lichen Anforderungen weitere Vorschriften, die für die stliche Anerkennung eines GAV beachtet werden müssen. Hierzu gehört zunächst, dass nach § 14 Abs 1 S 1 KStG der ganze Gewinn, das ist der hr-lich zulässige Höchstbetrag, abgeführt werden muss (s Tz 356 ff). Eine geringere Abführung gefährdet ebenso wie eine Z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.6 Rechtsfolge: Zurechnung des Organeinkommens zur inländischen Betriebsstätte des Organträgers (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 6 KStG)

Tz. 202 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 6 KStG regelt nicht die Zuordnung der Organbeteiligung zu einer inl BetrSt des OT, sondern die Rechtsfolge dieser Zuordnung. Danach ist das Einkommen der OG derjenigen inl BetrSt des OT zuzurechnen, der nach den S 4 und 5 des § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG die Organbeteiligung bzw die Beteiligung an der vermittelnden Gesells...mehr