Tz. 8

Stand: EL 109 – ET: 03/2023

Die bloße Nutzungsüberlassung funktional wes Betriebsgrundlagen kann die umwstlich geforderte Übertragung nicht ersetzen und somit nicht zu einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG führen (s Urt des BFH v 07.04.2010, BStBl II 2011, 467, unter II. 4. c) cc) bbb; ebenso s UmwSt-Erl 2011 Rn 20.05 und 20.09). Im Einzelnen s Tz 64, 124.

Wird der Übernehmerin durch eine vertragliche Überlassung der Nutzung an einem WG das wirtsch Eigentum hieran zugewendet, s Tz 7.

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