Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Elterngeld / 3 Antragsverfahren

Das Elterngeld muss nach § 7 Abs. 1 BEEG schriftlich beantragt werden. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Elterngeldstelle zu stellen, § 12 BEEG. Bei Berechtigten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben, ist dies die Behörde des Bezirks, in dem die berechtigte Person ihren letzten inländischen Wohnsitz hatte. Hilfsweise ist die Behörde des Bezirks zu...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.3.3 Korrektur zugunsten des Steuerpflichtigen

Änderungen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel sind gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ihn kein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden trifft. Bei einer Zusammenveranlagung muss sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des anderen Ehegatten zurechnen lassen.[1] Anders als i...mehr

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Elterngeld / 2.2 Keine oder keine volle Erwerbstätigkeit

Nach § 1 Abs. 6 BEEG liegt keine volle Erwerbstätigkeit vor, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 32 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt, eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausgeübt wird oder die berechtigte Person eine geeignete Tagespflegeperson im Sinne des § 23 SGB VIII ist und – ungeachtet der für die Tagespflege tatsächlich aufgewandten Zeit – nicht mehr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elterngeld / 2.4 Ausnahme von der Anspruchsberechtigung, § 1 Abs. 8 BEEG

Keinen Anspruch auf Elterngeld haben Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 300.000 EUR hatten. Für Alleinerziehende entfällt der Elterngeldanspruch ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 250.000 EUR im Kalenderjahr vor der Geburt, § 1 Abs. 8 BEEG.mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Die Finanzverwaltung bekommt über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bzw. hat über einen Datenabruf darauf Zugriff und kann die Daten mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen. Dazu gehören im Wesentlichen: sämtliche Angaben der LSt-Bescheinigu...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Rz. 11 Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebs...mehr

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Elterngeld / 6.2 Teilelterngeld

Der betreuende Elternteil erhält das Elterngeld als Ersatz für das entfallende Teileinkommen, also für die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlich durchschnittlich erzielten Einkommen während des Elterngeldbezugs. Für die Elterngeldberechnung wird die Ersatzrate angewendet, die für das Einkommen vor der Geburt gilt: dies sin...mehr

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Elterngeld / 4.2 Elterngeld Plus

Elterngeld Plus kann doppelt so lange bezogen werden wie Basiselterngeld: Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld können auch für 2 Lebensmonate Elterngeld Plus bezogen werden. Wenn nach der Geburt nicht gearbeitet wird, ist das Elterngeld Plus dafür nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wird nach der Geburt in Teilzeit gearbeitet, kann das monatliche Elterngeld ...mehr

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Elterngeld / 6.3 Geringverdienerregelung

Für berechtigte Personen, bei denen das ermittelte durchschnittliche monatliche (Netto-)Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes weniger als 1.000 EUR beträgt (Geringverdienst), wird die Ersatzrate von 67 % um jeweils 0,1 % pro 2 EUR der Differenz zu 1.000 EUR erhöht. Praxis-Beispiel Die/der Elterngeldberechtigte (B) erzielt ein zu berücksichtigendes Nettoerwerbseinkommen i...mehr

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Arbeitsunfähigkeit / 2 AU-Richtlinien

Von Bedeutung sind ferner die für alle Beschäftigten geltenden Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V, in Kraft getreten am 28.1.2014, in der Fassung vom 14.11.2013, veröffentlicht im Bundesanzeiger AT 27.1.2014 B4) (Arbeitsunfähigkeits-...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.5.2 Mehrmalige Berücksichtigung eines Sachverhalts

Ist ein bestimmter Sachverhalt in 2 Steuerbescheiden berücksichtigt, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen, ist nur einer davon richtig. Der fehlerhafte Steuerbescheid ist aufzuheben oder zu ändern, auch wenn er unanfechtbar ist.[1] Eine Mehrfacherfassung liegt vor, wenn der Sachverhalt irrtümlich verschiedenen Steuerpflichtigen (Subjektkollision), verschied...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 1.2.1 Erlassbedürftigkeit

Sie liegt vor, wenn die Einziehung der Steuer usw. die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtigen ernstlich gefährden oder vernichten würde. Die wirtschaftliche Existenz ist gefährdet, wenn der Steuerpflichtige ohne Erlass den notwendigen Lebensunterhalt für sich und seine Familienangehörigen vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestreiten könnte. Die E...mehr

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Vorläufige Steuerfestsetzung / 4.1 Änderung oder Aufhebung

Soweit vorläufig festgesetzt ist, kann die Festsetzung (jederzeit) nach Satz 1 des § 165 Abs. 2 AO aufgehoben oder geändert werden. Auf dieser Vorschrift beruhende Änderungsbescheide können auch unter Fortbestand der Ungewissheit und damit auch des Vorläufigkeitsvermerks ergehen.[1] Ist die Ungewissheit beseitigt, muss das Finanzamt den entsprechenden Änderungs- oder Aufhebun...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.1 Zuordnung des Kindes zum Elternteil

Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt.[1] Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Seit 2012 wird ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhängig von seinen eigenen Einkünften und Bezügen berücksichtigt. Nach Abschluss einer ...mehr

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Kindergeld / 14.6 Kindergeldanspruch bei Kindern mit eigenen Kindern

Ein Unterhaltsanspruch, welcher der nicht verheirateten Tochter des Kindergeldberechtigten gegen den Vater ihres Kindes zusteht[1], ist für die Berücksichtigung als arbeitsuchendes, sich in Berufsausbildung befindendes Kind usw. ohne Bedeutung.[2]mehr

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Kindergeld / 5 Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes

Für den Anspruch auf Kindergeld ist der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt in 2-facher Hinsicht von Bedeutung: zum einen in der Person des Kindergeldberechtigten zum anderen in der Person des Kindes [2] selbst. Es muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt entweder im Inland, in einem anderen EU-/EWR-Staat[3] oder in einem anderen Drittstaat, wenn es zum ausländischen Haus...mehr

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Kindergeld / 8.17 Höchstalter für Kinder in Berufsausbildung

Ein Kind, das sich in Berufsausbildung befindet, wird höchstens bis einschließlich dem Kalendermonat berücksichtigt, in dem es das 25. Lebensjahr vollendet. Ein Kind, das am 1. eines Monats geboren ist, vollendet ein Lebensjahr am letzten Tag des vorhergehenden Monats. Soweit das Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst bzw. einen Entw...mehr

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Kindergeld / 4.2 Im 1. Grad mit dem Berechtigten verwandte Kinder

a) Leibliche Kinder Bei Anerkennung der Vaterschaft s. DA A 10.1 DA-KG.[2] b) Angenommene Kinder Bei der Adoption (Annahme) eines Kindes ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Minderjährigen oder einen Volljährigen handelt. Mit der Annahme eines minderjährigen Kindes erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes des Annehmenden. Die Annahme wird vom Familieng...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.4 Betreuungskosten für Kinder

Betreuungskosten können für Kinder i. S. d. § 32 Abs. 1 EStG ab der Geburt des Kindes bis zur Vollendung seines 14. Lebensjahrs berücksichtigt werden. Darüber hinaus können solche Aufwendungen für Kinder berücksichtigt werden, die wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...mehr

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Kindergeld / 14.5 Kindergeldanspruch für verheiratete Kinder und Kinder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Bei volljährigen Kindern ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. ohne abgeschlossenes Erststudium ist typisierend davon auszugehen, dass sie unterhaltsbedürftig sind und die Eltern somit Anspruch auf Kindergeld haben. Dasselbe gilt für Kinder, die eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. ein abgeschlossenes Erststudium haben und eine unschädliche Erwerbstätigkeit ausüben....mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.8 Unterhaltszahlungen an Kinder ohne Anspruch auf Kindergeld

Kann das Kind steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden (z. B. weil es über 25 Jahre alt oder arbeitssuchend nach abgeschlossener Ausbildung ist), und hat es nur geringes Vermögen (15.500 EUR; R 33a.1 Abs. 2 Satz 2 EStR 2012) kommt ein Abzug der Kosten beim gesetzlichen Unterhaltsschuldner nach § 33a Abs. 1 EStG in Betracht.[1] Einkünfte und Bezüge, die den Betrag von 624 ...mehr

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Kindergeld / 4.3.8 Identifizierung des Kindes

Ab 1.1.2016 besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind durch die an das Kind vergebene steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) identifiziert ist.[2] Wenn ein Kind nicht nach dem Steuergesetz steuerpflichtig ist und aus diesem Grund keine IdNr vergeben wird, ist es in anderer geeigneter Weise zu identifizieren.[3] Mit Schreiben v. 9.8.2016 veröffentlichte das BZ...mehr

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Kindergeld / 8.10 Kinder mit Behinderung

Ein Kind mit Behinderung wird auch dann für einen Beruf ausgebildet, wenn es durch gezielte Maßnahmen auf eine, wenn auch einfache Erwerbstätigkeit vorbereitet wird, die keine besonderen Fähigkeiten oder Fertigkeiten erfordert. Daher ist bei einem behinderten Kind auch das Arbeitstraining in einer Anlernwerkstatt oder die Förderung im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt fü...mehr

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Kindergeld / 4.3.6 Stiefkinder (Kinder des Ehegatten bzw. Lebenspartners)

Als Kinder werden auch die vom Berechtigten in seinem Haushalt aufgenommenen Kinder seines Ehegatten berücksichtigt. Dies ist die gesetzestechnische Definition für Stiefkinder. Stiefkinder sind nicht eigene Kinder des Berechtigten. Es handelt sich um die Kinder des anderen Ehegatten, die aus einer früheren Ehe stammen (eheliche, für ehelich erklärte oder angenommene Kinder) o...mehr

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Kindergeld / 10.2 Höchstalter für Kinder ohne Ausbildungsplatz

Ein Kind wird wegen fehlenden Ausbildungsplatzes längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt. Eine verlängerte Berücksichtigung über das 25. Lebensjahr hinaus wegen eines nach dem 18. Lebensjahr geleisteten gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes ist ausgeschlossen.mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2 Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsklage des unehelichen Kindes

2.2.1 Kosten der Vaterschaftsfeststellung Die Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsprozesses können eine außergewöhnliche Belastung i. S. d. § 33 EStG sein. Wird ein Steuerpflichtiger auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung des Regelunterhalts verklagt, so sind die ihm auferlegten Prozesskosten zwangsläufig, wenn er ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft substanziiert...mehr

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Kindergeld / 1.4 Berücksichtigung von Kindern beim Lohnsteuerabzug

Da die steuerliche Entlastung für Kinder während des Kalenderjahres grundsätzlich durch das Kindergeld erfolgt, werden Kinder im Regelfall beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt.[1] In 2 Fällen gibt es allerdings Ausnahmen von diesem Grundsatz: a) Zuschlagsteuern: Für Zwecke des Abzugs von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer im Rahmen des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeit...mehr

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Kindergeld / 1.5 Berücksichtigung von Kindern bei den Zuschlagsteuern

Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) ist grundsätzlich die festgesetzte Einkommensteuer.[1] In den Fällen, in denen nach dem Ergebnis der Vergleichsrechnung der Anspruch auf Kindergeld im gesamten Veranlagungszeitraum höher ist, unterbleibt der Abzug der Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG bei der ESt-Veranlagung. Um au...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2 Kinder und steuerliche Besonderheiten

2.1 Zuordnung des Kindes zum Elternteil Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt.[1] Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Seit 2012 wird ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhängig von seinen eigenen Einkünften und Bezüge...mehr

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Kindergeld / 15.6.2 Änderung der Haushaltszugehörigkeit des Kindes

Die Änderung der dauerhaften Haushaltszugehörigkeit des Kindes (= Vorrangänderung entsprechend § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG) stellt eine Änderung der für die Zahlung des Kindergelds erheblichen Verhältnisse dar.[1] Die Bestimmung des Berechtigten nach § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG und der Vorrangverzicht bei Enkelkindern nach § 64 Abs. 2 Satz 5 EStG werden gegenstandslos, wenn das Kind ...mehr

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Kindergeld / 18.3 Antrag bei Kindern über 18 Jahren

Hat das Kind das 18. Lebensjahr vollendet und erfüllt es ab dem Folgemonat der Volljährigkeit die weiteren Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld (z. B. als arbeitsuchendes Kind, in Berufsausbildung usw.), ist stets ein schriftlicher Neuantrag zur weiteren Zahlung von Kindergeld erforderlich. Erlässt die Familienkasse auf einen zeitlich nicht konkretisierten Kinderge...mehr

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Kindergeld / 15.5 Gestaltungsmöglichkeiten durch die Bestimmung des Berechtigten (Zählkindvorteil)

Das Kindergeld beträgt ab 2021: für das 3. Kind 225 EUR und für das 4. und jedes weitere Kind 250 EUR (1. und 2. Kind jeweils 219 EUR).[1] ab 2023: für jedes Kind einheitlich 250 EUR.[2] Diese Steigerung der Kindergeldbeträge bis zum Jahr 2022 konnte bei der Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten nach § 64 EStG zugunsten einer insgesamt höheren Kindergeldzahlung genutz...mehr

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Kindergeld / 19.2 Mitwirkungspflicht von Kindern über 18 Jahren

Auf Verlangen der Familienkasse sind Kinder über 18 Jahren nach § 68 Abs. 1 Satz 2 EStG verpflichtet, die zur Sachverhaltsaufklärung notwendigen Auskünfte zu geben und die erforderlichen Nachweise vorzulegen. Die volljährigen Kinder sind nur unmittelbar von der Familienkasse in Anspruch zu nehmen, wenn der Nachweis anspruchserheblicher Tatsachen auf andere Weise nur schwer ode...mehr

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Kindergeld / 8.11 Praktikum, Vorpraktikum oder Volontariat des Kindes

Die Zeit des Praktikums gehört zur Berufsausbildung[1], wenn dadurch Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufsziels geeignet sind.[2] Dies gilt unabhängig davon, ob das Praktikum nach der maßgeblichen Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben ist. Ist das Praktikum weder vorgeschrieben noch emp...mehr

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Kindergeld / 13.3 Außerstandesein zum Selbstunterhalt

Grundsätzliches[2] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG muss das Kind wegen seiner Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit der Behinderung). Die Anwendung dieser Vorschrift erfordert 2 Feststellungen, nämlich zum einen, dass das Kind außerstande (nicht in der Lage) ist, sich selbst zu unterhalten, und zum anderen, dass die Behinderung in erhebliche...mehr

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Kindergeld / 7.5 Kinder mit Wohnsitz in einem EWR-Staat oder Vertragsstaat (Abkommensstaat)

Für die Berücksichtigung von arbeitsuchenden Kindern in einem anderen EWR-Staat und in der Schweiz, die der Arbeitsvermittlung ihres Wohnsitzstaates zur Verfügung stehen, gelten Besonderheiten.[1]mehr

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Kindergeld / 1.2 Vergleichsrechnung nach § 31 EStG

Die Vergleichsrechnung zwischen dem Anspruch auf Kindergeld (in VZ 2020-2022: hierzu gehört auch der Kinderbonus) für den gesamten Veranlagungszeitraum und der ESt-Entlastung durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ist bei der Veranlagung zur Einkommensteuer von Amts wegen durchzuführen. Ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen zwischen Kindergeld und den Freibeträgen für Kind...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4.1 Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG seitens der "Kinder"

Unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern sind zunächst deren Kinder. Aber auch Enkelkinder sind ihren Großeltern gegenüber gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet.[1] Der gesetzliche Unterhaltsanspruch der Eltern(-teile) gegenüber ihren Kindern setzt voraus, dass die Eltern unterhaltsbedürftig sind[2] und die Kinder ihrerseits auch in der Lage sind, Unterhalt zu leisten.[3] S...mehr

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Kindergeld / 1.1 Steuerliche Entlastung für Kinder

Die Besteuerung der Bürger hat nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu erfolgen. Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz (insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG – Gleichheitsgrundsatz) und den darauf gestützten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Da die Erziehung und Betreuung von Kindern für die betroffenen Eltern mit erheblichen Aufwendungen und Belastungen verbunden sind...mehr

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Kindergeld / 24 Zahlung des Kindergelds in Sonderfällen – Abzweigung

Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Abs. 1 EStG kann gem. § 74 EStG an ein Kind oder Zählkind, an ein anspruchserhöhendes Zählkind[1] oder an die für den Unterhalt des Kindes aufkommende Person oder Stelle ausgezahlt (abgezweigt) werden[2], wenn der Kindergeldberechtigte seine Unterhaltspflicht diesem Kind gegenüber verletzt.[3] Die Auszahlung an das Kind selbst er...mehr

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Kindergeld / 13.4 Ursächlichkeit der Behinderung

Voraussetzung für die Berücksichtigung als behindertes Kind ist, dass das Kind außerstande ist, für seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit oder aufgrund eigenen Vermögens zu sorgen. Die Behinderung muss jedoch die unmittelbare Ursache dafür sein, dass sich das Kind nicht selbst unterhalten kann, also erwerbsunfähig ist. Die Voraussetzung der Ursächlichkeit ist nur erfü...mehr

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Kindergeld / 10.1 Fehlender Ausbildungsplatz

Nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c EStG wird ein Kind bis zum 25. Lebensjahr auch berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder nicht fortsetzen kann. Voraussetzung für die Berücksichtigung als Kind wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes ist, dass die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum nächstmöglichen Beginn trotz ernsthafter...mehr

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Kindergeld / 13 Volljährige Kinder mit Behinderung

13.1 Grundsätzliches[1] Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres werden als Kinder mit Behinderung nach § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG berücksichtigt[2], wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Beide Voraussetzungen müssen gleichzeitig nebeneinander erfüllt sein, nämlich die Behinderung und das Außerstandesein (Un...mehr

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Kindergeld / 11 Volljährige Kinder in geregelten Freiwilligendiensten

11.1 Voraussetzungen[1] Nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG ist ein Kind bis zum 25. Lebensjahr zu berücksichtigen, wenn es ein freiwilliges soziales oder ein freiwilliges ökologisches Jahr i. S. d. Jugendfreiwilligendienstgesetzes (JFDG) einen Bundesfreiwilligendienst i. S. d. BFDG eine Freiwilligenaktivität im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps[2] einen anderen Dienst...mehr

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Kindergeld / 4 Zu berücksichtigende Kinder

4.1 Überblick § 63 Abs. 1 Satz 1 EStG definiert den Kreis der berücksichtigungsfähigen Kinder nach dem Kindschaftsverhältnis zum Anspruchsberechtigten auf Kindergeld nach § 62 EStG. Danach sind Kinder zu berücksichtigen, die mit dem Anspruchsberechtigten im 1. Grad verwandt sind oder die als Kinder des Ehegatten (= Stiefkinder) vom Berechtigten (= Stiefelternteil) in dessen Haus...mehr

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Kindergeld / 7 Volljährige Kinder ohne Arbeitsplatz

7.1 Voraussetzungen für die Berücksichtigung[1] Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ist ein Kind nach § 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG zu berücksichtigen, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland, einem Jobcenter oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz als arbeitsuchend...mehr

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Kindergeld / 14 Ausschluss volljähriger Kinder aufgrund einer Erwerbstätigkeit

14.1 Allgemeine Grundsätze[1] Nach § 32 Abs. 4 Sätze 2 und 3 EStG ist ein Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres, das für einen Beruf ausgebildet wird, sich in einer Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten befindet, wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes seine Berufsausbildung nicht beginnen oder nicht fortsetzen kann (Wartezeit) oder ein freiwilliges soziales Jahr, ...mehr

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Kindergeld / 9 Volljährige Kinder in einer Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten

9.1 Übergangszeit[1] Ein Kind, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten befindet, ist beim Kindergeld zu berücksichtigen. Als Übergangszeit gelten nicht zu vermeidende Zwangspausen, z. B. zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Beginn eines Studiums, zwischen dem Abschluss der ...mehr

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Kindergeld / 10 Volljährige Kinder ohne Ausbildungsplatz

10.1 Fehlender Ausbildungsplatz Nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c EStG wird ein Kind bis zum 25. Lebensjahr auch berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder nicht fortsetzen kann. Voraussetzung für die Berücksichtigung als Kind wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes ist, dass die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum nächstmög...mehr

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Kindergeld / 15.3 Begriff der Haushaltsaufnahme

Nach den oben genannten Ausführungen ist die Tatsache der Haushaltszugehörigkeit des Kindes entscheidend dafür, wer Anspruch auf Festsetzung und Zahlung des Kindergelds hat, wenn mehrere grundsätzlich Kindergeldberechtigte vorhanden sind. In der Praxis kommt der Tatsache der Haushaltszugehörigkeit des Kindes vor allem bei getrennt lebenden Eltern große Bedeutung zu, wer von d...mehr