Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 15 Familienrecht / bb) Einsatzzeitpunkt

Rz. 443 Weitere Voraussetzung zur Erlangung von Altersunterhalt nach § 1571 BGB ist das Vorliegen einer Einsatzzeit nach § 1571 Nr. 1–3 BGB, also Scheidung, Beendigung der Kindesbetreuung oder Wegfall des Unterhaltsanspruchs nach §§ 1572, 1573 BGB. Es muss eine geschlossene "Anspruchskette" im Sinne des durchgehenden Fehlens einer Erwerbsobliegenheit vorliegen. Entweder muss ...mehr

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§ 34 Presserecht / 5. Muster: Verfügungsantrag

Rz. 38 Muster 34.3: Verfügungsantrag Muster 34.3: Verfügungsantrag An das Landgericht _____ _____ Zivilkammer Köln, _____ Oktober _____ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des A, _____ (Anschrift), – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen Herrn B und Frau C _____, _____ (Anschrift), – Antragsgegner – wegen: Unterlassung Streitwert (vorläufig geschätzt): 2...mehr

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§ 15 Familienrecht / 5. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 371 Der Gläubiger hat darzulegen und zu beweisen:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Durchführung des Sozialplanverfahrens (§§ 112, 112a BetrVG)

Rz. 735 Gegenstand des Sozialplanverfahrens ist die Regelung eines Ausgleiches oder einer Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den betroffenen Arbeitnehmern infolge der Betriebsänderung entstehen. Der Sozialplan soll in der Planungsphase, also vor Durchführung der Betriebsänderung aufgestellt werden. Der Abschluss eines vorsorglichen Sozialplanes ist nicht vom Betri...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / c) Anmerkungen zum Muster

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§ 39 Steuerrecht / 3. Muster: Selbstanzeige

Rz. 108 Muster 39.11: Selbstanzeige Muster 39.11: Selbstanzeige An das Finanzamt Bonn-Innenstadt Steuer-Nr.: 212/6000/0000; Herr Josef Schmitz, Dorfweg 19, 53127 Bonn Einkommensteuererklärungen seit 2013 Namens und in Vollmacht von Herrn Schmitz teilen wir Ihnen mit, dass dieser im Jahre 2012 von seiner Schwester ein Haus in den Niederlanden geerbt hat. Die niederländische Erbsc...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Gewöhnlicher Aufenthalt des Schuldners

Rz. 377 Ist ein Scheidungsverfahren nicht oder nicht mehr anhängig und auch kein Verfahren über den Unterhalt eines gemeinsamen minderjährigen Kindes, ist nur das Familiengericht am inländischen gewöhnlichen Aufenthalt des Schuldners zuständig (§ 232 Abs. 3 FamFG, § 13 ZPO). Bei Auslandsaufenthalt eines Beteiligten ist Folgendes zu bedenken: Ab dem 18.6.2011 gilt die Europäis...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Ende des nachehelichen Unterhalts

Rz. 375 Der Anspruch auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt endet gemäß § 1586 BGB beim Tod des Gläubigers. Das Gleiche gilt, wenn der Gläubiger erneut heiratet. Jedoch kann der durch eine neue Ehe erloschene Anspruch gegen den früheren Ehegatten auf Betreuungsunterhalt (wegen eines aus der früheren Ehe stammenden gemeinsamen Kindes) gemäß § 1586a BGB mit der Scheidung der ...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 1. Form der Informationserteilung

Rz. 99 Nach Art. 12 Abs. 1 DSGVO sind die Informationen zur Datenverarbeitung in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form und in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln. Die Informationserteilung erfolgt zudem nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO unentgeltlich. Rz. 100 "In präziser, transparenter Form" bedeutet insbesondere, dass die Informationen k...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Vollstreckungsgerichtes

Rz. 30 Muster 58.8: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Vollstreckungsgerichtes Muster 58.8: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Vollstreckungsgerichtes An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in _____ In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger und Erinnerungsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen de...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Muster: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns mit Vermeidung von Nachteilen aus Eheführung

Rz. 148 Muster 15.24: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns mit Vermeidung von Nachteilen aus Eheführung Muster 15.24: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns mit Vermeidung von Nachteilen aus Eheführung Sollte aufgrund der vorstehenden Vereinbarungen der Ehegatte, der wegen Geburt eines gemeinschaftlichen Kindes seine Berufstätigkeit ganz oder teilweise aufgegebe...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / IX. Nießbrauch bei Eltern

Rz. 58 Eine häufig vorgesehene Gestaltung bei der Übertragung von Immobilien von Eltern auf Kinder sieht vor, dass der Übergeber – wenn er Alleineigentümer ist – den Vorbehalt eines Nießbrauchs zu eigenen Gunsten und gleichzeitig zugunsten seines Ehegatten wünscht. Der Ehegatte, dem nach dieser Konstruktion ausschließlich ein Nießbrauchsrecht zugewandt wird, ist Zuwendungsnie...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Abschluss

Rz. 38 Für den Abschluss von Arbeitsverträgen gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit nach Art. 2, Art. 12 GG, §§ 241, 311 BGB und § 105 GewO. Allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze sind in den §§ 105–110 GewO geregelt zum Arbeitsvertrag (§ 105 GewO); Weisungsrecht (§ 106 GewO), Arbeitsentgelt (§§ 107, 108 GewO), Zeugnis (§ 109 GewO), Wettbewerbsverbot (§ 110 GewO). Rz. 39 Z...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Muster: Zugewinnausgleich bei Erkrankung

Rz. 150 Aber auch bei einer kinderlosen Ehe kann ein gegenseitiger Verzicht auf Zugewinnausgleich im Falle der Scheidung der Ehe problematisch sein. Liegt eine derzeit gesicherte Ehesituation mit einer "Doppelverdienerehe" vor, bleibt es dabei und bleibt die Ehe kinderlos, ist der Ausschluss des Zugewinnausgleichs naturgemäß unproblematisch. Erkrankt jedoch ein Ehepartner wä...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Unterhaltsumfang nach Einleitung des Ehescheidungsverfahren

Rz. 671 Ab Anhängigkeit des Ehescheidungsverfahren gelten als materiellrechtliche Anspruchsgrundlage zwischen den Eheleuten für den Getrenntlebensunterhalt §§ 1361 ff. BGB und für den Nachscheidungsunterhalt die §§ 1570 ff. BGB. Zum Getrenntlebensunterhalt gehört auch ein möglicher Sonderbedarf.[1011] Rz. 672 Der Antrag ist auf eine bestimmte Zahlung (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) ...mehr

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§ 6 Asylrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 29 Die rechtliche Grundlage für das Vorliegen der Flüchtlingseigenschaft ist § 3 AsylG. Die Definition beruht zum einen auf Art. 1A Nr. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention und ist zum anderen an den Vorgaben der unionsrechtlichen Qualifikationsrichtlinie[10] orientiert.[11] Demnach unterliegt die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft sechs Voraussetzungen:mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO)

Rz. 162 Fluchtgefahr ist gegeben, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen, die voll bewiesen sein müssen, die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich der Beschuldigte – zumindest für eine gewisse Zeit – dem Verfahren entziehen werde, in welchem die Anordnung von Untersuchungshaft erwogen wird. Die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit erfordert die Berücksichtigung aller Umstände...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Aushändigung der Akten an den Mandanten

Rz. 83 Trotz der grundsätzlichen Möglichkeit findet eine Akteneinsicht durch den Beschuldigten selbst kaum statt. Eine sachgerechte Verteidigung bedingt aber, dass der Betroffene die Hintergründe der ihm zur Last gelegten Vorwürfe kennt. Aus diesem Grunde muss der Verteidiger seinem Mandanten den kompletten Akteninhalt bekannt geben.[37] Auch Kopien der vollständigen Akten d...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Umfang/Pfändungsgrenze

Rz. 110 Die Pfändung von Arbeitseinkommen verspricht neben der Kontopfändung den besten und erfolgreichsten Zugriff auf das Vermögen des Schuldners. Grund hierfür ist die Tatsache, dass viele Schuldner einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 ZPO ist jedes wiederkehrende zahlbare Entgelt für persönliche Arbeits- ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Abgrenzung Familien-, Trennungs- und Geschiedenenunterhalt

Rz. 253 Mit Trennung der Eheleute tritt die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt an die Stelle des Familienunterhalts.[413] Trennungsunterhalt ist ebenso wenig identisch mit Familienunterhalt wie schließlich nachehelicher Unterhalt mit Trennungsunterhalt identisch ist.[414] Letzteres betrifft ebenso die Voraussetzungen wie die Höhe des Unterhalts, die Laufzeit de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Interessenausgleich (bei Betriebsstilllegung)

Rz. 763 Muster 4.84: Interessenausgleich (bei Betriebsstilllegung) Muster 4.84: Interessenausgleich (bei Betriebsstilllegung) Interessenausgleich zwischen der xy-GmbH _____ (Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _____ und dem Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch die/den Betriebsratsvorsitzende(n) _____mehr

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§ 38 Sponsoring / A. Begriff und wirtschaftlicher Hintergrund

Rz. 1 Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 402 Muster 15.52: Nachehelicher Unterhalt wg. Arbeitslosigkeit, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.52: Nachehelicher Unterhalt wg. Arbeitslosigkeit, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch geg...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 137 Um für den Mandanten überprüfen zu können, ob der zu beurteilende strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Sachverhalt von der Rechtsschutzversicherung des Mandanten gedeckt ist, ist es zwingend erforderlich, dass der Verteidiger sich von dem Mandanten die konkreten zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsschutzversicherer zugrunde li...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XII. Muster: Anstellungsvertrag Geschäftsführer

Rz. 146 Muster 17.19: Anstellungsvertrag Geschäftsführer Muster 17.19: Anstellungsvertrag Geschäftsführer Geschäftsführervertrag zwischen 1. der Taxelex GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main, vertreten durch ihren Alleingesellschafter Tobias Trakel – nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – und 2. Herrn Winfried Baumeister, wohnhaft in _____ – nachfolgend auch "Geschäftsführer" g...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 165 Begrifflich bedeutet Vergleich die "Beseitigung eines Streits oder der Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens".[337] Der Vergleich (außergerichtlich oder gerichtlich) ist ein gegenseitiger Vertrag, so dass die entsprechenden Vorschriften des BGB [338] Anwendung finden. Ein solcher Vergleich ist grundsätzlich formlos möglic...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätze

Rz. 282 Gem. § 30 Abs. 1 S. 1 GmbHG darf die GmbH das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen[1024] an die Gesellschafter nicht auszahlen (Auszahlungsverbot). Die bilanzielle Betrachtung ist gem. § 30 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 GmbHG maßgebend für die Beurteilung der (Un-)Zulässigkeit der Auszahlung.[1025] Das Verbot gilt gem. § 30 Abs. 1 S. 2 GmbHG nicht bei (1) Leist...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Soziale Auswahl

Rz. 353 Der Arbeitgeber, der aus betriebsbedingten Gründen kündigen möchte, hat eine soziale Auswahl vorzunehmen.[605] Nach dem Kündigungsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Falle dringender betrieblicher Erfordernisse den sozial am wenigsten schutzbedürftigen Arbeitnehmer zu entlassen. Bevor die Sozialauswahl durchgeführt werden kann, ist es erforderlich, den K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3.3 Sicherstellung der Nichtöffentlichkeit (Nr. 3)

Rz. 16 Zulässig ist die Beschlussfassung oder Sitzungsteilnahme per Video- oder Telefonkonferenz nur, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Welche Anforderungen hier genau gestellt werden, ist unklar. Die Gesetzesbegründung führt lediglich aus, dass sichergestellt sein soll, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 8. Muster: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen

Rz. 22 Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Betriebsvereinbarung zwischen der xy-GmbH, _____ (Adresse), vertreten durch _____ (Name, Adresse), und dem Betriebsrat, vertreten durch den Vorsitzenden _____ (Name, Adresse), wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über die Verwendung von Einstellungsf...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Grundstrukturen des Unterhaltsrechts

Rz. 248 Das Unterhaltsrecht ist geprägt von Strukturen und Grundsätzen, die bei der Prüfung der Frage, ob und inwieweit in bestimmten Lebenssituationen Unterhalt verlangt bzw. gezahlt werden muss, immer zu beachten sind. Dabei gilt grundsätzlich: Allein die familiären Verhältnisse, wie die Ehe oder die Verwandtschaft in gerader Linie, begründen noch keine Unterhaltspflichten...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / II. Kosten

Rz. 35 Das Verfahren vor dem EGMR als solches ist für die Parteien kostenfrei.[172] Prozesskostenhilfe kann gem. Art. 105 bis 110 VerfO gewährt werden, wenn sie für die ordnungsgemäße Prüfung der Rechtssache notwendig und der Beschwerdeführer finanziell bedürftig ist – allerdings erst nach Zustellung der Beschwerde an die Regierung des betroffenen Staates. Ab diesem Zeitpunk...mehr

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§ 35 Reiserecht / aa) Unerhebliche Leistungsänderungen

Rz. 47 Der Reisende muss Leistungsänderungen hinnehmen, wenn kumulativmehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 5. Muster: Klage gegen die Ablehnung eines Visums zum Kindernachzug

Rz. 47 Muster 7.6: Klage gegen die Ablehnung eines Visums zum Kindernachzug Muster 7.6: Klage gegen die Ablehnung eines Visums zum Kindernachzug Verwaltungsgericht Berlin Kirchstr. 7 10557 Berlin per beA Klage des _____, geb. am _____, wohnhaft _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt, Werderscher Markt 1, ...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Scheitern der Ehe

Rz. 4 Einziger Scheidungsgrund ist nach § 1565 Abs. 1 BGB das Scheitern der Ehe. Eine Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen, § 1565 Abs. 1 BGB. Dabei wird für die Aufhebung der Lebensgemeinschaft, die Trennung, i.d.R. eine Zeitdauer von mindestens einem Jahr ve...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

Rz. 451 Muster 4.32: Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung Muster 4.32: Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung An die Schwerbehindertenvertretung z.Hd. des/der Vorsitzenden – im Hause – Wir beabsichtigen, den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin _____ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand, Kinder, Adresse, Stellenbezeichnung, Sonderkündi...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Elternteilzeit

Rz. 184 § 15 BEEG unterscheidet zwischen dem Konsensverfahren gem. § 15 Abs. 5 S. 1 und S. 2 BEEG und dem Anspruchsverfahren nach § 15 Abs. 6 i.V.m. Abs. 7 BEEG . Im Konsensverfahren sollen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin über den Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit einigen (§ 15 Abs. 5 S. 2 BEEG). Ist eine Einigung...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 49 Staatsangehörige aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie ihre Familienangehörigen unterliegen einem privilegierten Sonderregime. Grundlage sind das unionsrechtliche Freizügigkeitsrecht nach Art. 21 Abs. 1 AEUV sowie die spezifischen Freizügigkeitsrechte für Arbeitnehmer nach Art. 45 ff. AEUV, die Niederlassungsfreihei...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / G. Muster: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung

Rz. 66 Muster 18.3: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung Muster 18.3: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung Schenkungsvertrag/Grundstücksübertragungsvertrag mit Auflassung I. Vorbemerkungmehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Durchsuchungsanordnung und Vollstreckung zur Unzeit

Rz. 61 Für die Vollstreckung in den Räumen des Schuldners gegen dessen Willen verlangt das BVerfG zusätzlich zum Titel eine ausdrückliche richterliche Durchsuchungsanordnung.[49] Der Gesetzgeber ist diesem Verlangen durch § 758a ZPO nachgekommen. Das Gericht nimmt dabei teilweise in Kauf, dass der Schuldner zunächst den Gerichtsvollzieher abweist und bis zu dessen Rückkehr m...mehr

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§ 35 Reiserecht / (1) Fristsetzung

Rz. 88 Anders als nach dem früheren Rechtsstand muss der Reisende nicht mehr über die Notwendigkeit der Fristsetzung in den (vor)vertraglichen Informationen aufgeklärt werden. Die Information erhält der Reisende nur noch aus dem Gesetz. Die Fristsetzung kann, muss aber nicht mit dem Abhilfeverlangen zusammen ausgesprochen werden. Eine spätere gesonderte Fristsetzung ist also...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Privates Veräußerungsgeschäft bei entgeltlichem Erwerb eines Erbanteils

Leitsatz Das FG München entschied, dass ein Miterbe einen privaten Veräußerungsgewinn versteuern muss, wenn er einen Erbteil (und damit ein Grundstück) entgeltlich erwirbt und es innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist als Alleineigentümer wieder veräußert. Sachverhalt Zugrunde lag der Fall einer Erbengemeinschaft bestehend aus dem Kläger (Erbanteil von 52 % als Vorerbe) ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Einnahmen für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie die Hilfe bei der Haushaltsführung (§ 3 Nr. 36 S. 1 EStG)

Rz. 4 Pflegebedürftig i. S. v. § 3 Nr. 36 EStG ist, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten ausweist, sei es im körperlichen, kognitiven oder psychischen Bereich, und deshalb auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, der Hilfe durch andere bedarf (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Rz. 5 Voraussetzung für die Steuerbefreiung i...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähriger Kinder am Unternehmen

A. Einführung Rz. 1 Erbangelegenheiten unter Beteiligung minderjähriger Erwerber sowie Nachfolgeplanungen, in die auch minderjährige Kinder einbezogen werden sollen, erweisen sich in der Praxis oftmals als nur recht schwer handhabbar. Die enge wirtschaftliche und auch rechtliche Verwobenheit der Interessen beteiligter Eltern und Kinder führt – auch wenn alle Beteiligten aussc...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / c) Vererbung der selbst genutzten Immobilie an Kinder

Rz. 58 Auch Kinder und Stiefkinder sowie Kinder verstorbener Kinder oder Stiefkinder können das vom Erblasser bis zum Erbfall zu eigenen Wohnzwecken genutzte bebaute Grundstück begrenzt steuerfrei erwerben, wenn das Familienheim von dem Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird und soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 m2 nicht übersteigt (§...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / E. Familienrechtliche Anordnungen

Rz. 79 Ein Erblasser kann grundsätzlich nach § 1638 BGB hinsichtlich des aus seinem Nachlass stammenden Vermögens das Vermögenssorgerecht den Eltern entziehen. Dieselbe Möglichkeit hat bei lebzeitigen Vermögenszuwendungen auch der Schenker.[159] Entzieht er dabei das Vermögenssorgerecht nur einem Elternteil, so wird das ererbte Vermögen von dem anderen Elternteil allein verw...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / b) Kein Ergänzungspfleger erforderlich bei lediglich rechtlichem Vorteil

Rz. 27 Die Bestellung eines Ergänzungspflegers ist nicht erforderlich wenn das Rechtsgeschäft dem vertretenen Kind einen lediglich rechtlichen Vorteil verschafft.[42] Ist das Rechtsgeschäft für das Kind somit lediglich rechtlich vorteilhaft oder zumindest rechtlich neutral, ist der Schutzzweck der Vertretungsbeschränkungen nicht erforderlich, da es sich um eine reine Begünst...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / II. Ausschlagung

Rz. 3 Während die Annahme der Erbschaft (als nicht empfangsbedürftige, einseitige Willenserklärung) von den gesetzlichen Vertretern des Minderjährige, also den Eltern, jederzeit abgegeben werden kann, ohne dass hierfür eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich wäre, bedarf der gesetzliche Vertreter zur Ausschlagung der Erbschaft grundsätzlich der familiengerichtlich...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / A. Einführung

Rz. 1 Erbangelegenheiten unter Beteiligung minderjähriger Erwerber sowie Nachfolgeplanungen, in die auch minderjährige Kinder einbezogen werden sollen, erweisen sich in der Praxis oftmals als nur recht schwer handhabbar. Die enge wirtschaftliche und auch rechtliche Verwobenheit der Interessen beteiligter Eltern und Kinder führt – auch wenn alle Beteiligten ausschließlich das...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / a) Bedürfnis für eine Ergänzungspflegschaft

Rz. 23 Gemäß § 1629 Abs. 2 S. 1 BGB können die Eltern das Kind nicht vertreten, wenn nach § 1795 BGB auch der Vormund von der Vertretung des Minderjährigen ausgeschlossen wäre. Dies soll den Minderjährigen vor den Folgen möglicher Interessensgegensätze zwischen ihm und seinem gesetzlichen Vertreter schützen.[41] aa) Insichgeschäft § 181 Alt. 1 BGB Rz. 24 Der gesetzliche Vertre...mehr