Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / B. Übersicht über die Regelungsgegenstände des Ehevertrags

Rz. 7 Ehevertrag im Sinne der gesetzlichen Definition gemäß § 1408 Abs. 1 BGB ist ein Vertrag, in dem (zukünftige) Eheleute ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln. Im weiteren Sinne lassen sich unter diesen Begriff alle Vereinbarungen fassen, die das durch die Ehe entstehende Rechtsverhältnis der Eheleute untereinander gestalten. Der Abschluss eines solchen "vorsorgenden ...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / Literaturtipps

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / h) Testamentsvollstreckung

Rz. 112 Die Regelungen über die Testamentsvollstreckung finden sich in den §§ 2197 bis 2228 BGB. Ein Testamentsvollstrecker hat für die Umsetzung der Anordnungen des Erblassers zu sorgen und sofern der Erblasser dies angeordnet hat, den Nachlass zu verwalten. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist je nach Tätigkeitsfeld der eingesetzten Person in unterschiedlicher Aus...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / I. Vermögensquellen

Rz. 6 Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass eine zunehmende Nachfrage hierzu in Deutschland registriert werden kann. Die Anzahl der Dollar-Millionäre (High Net Worth Individuals, HNWI) 2019 ist weltweit gestiegen. In Deutschland wurden 8,6 Prozent mehr Dollar-Millionäre registriert. Das Gesamtvermögen und die Anzahl von High Net Worth Individuals (HNWI) sind im Jahr 2...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / III. Person des Nacherben

Rz. 22 Die Bestimmung der Person des Nacherben oder des Zeitpunkts, in dem die Nacherbfolge eintreten soll (§ 2106 BGB), kann nicht einem Dritten und damit auch nicht dem Vorerben überlassen werden (§ 2065 Abs. 2 BGB, unwirksame Fremdbestimmung).[32] Nach h.M. kann der Erblasser dem Vorerben die Bestimmung der Person des Nacherben insoweit überlassen, als dass als Nacherbe di...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / III. Definition der Gestaltungsziele

Rz. 44 Wie erwähnt, erweist sich die Definition der Ziele in vielen Fällen als eine Aufgabe, die den Unternehmer vor größere Schwierigkeiten stellt, als erwartet. Dies hat seine Ursache u.a. auch darin, dass das Unternehmen nur einen Teil des gesamten Vermögens des Unternehmers ausmacht, eine Planung der Unternehmensnachfolge ohne gleichzeitige Planung der Vermögensnachfolge...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / I. Letztwillige Verfügung

Rz. 16 Der Erblasser kann mittels einer Vor- und Nacherbeneinsetzung verfügen, dass nach seinem Tod das Vermögen zunächst auf einen (Vor-)Erben als den zuerst Bedachten übergeht und erst aufgrund einer aufschiebenden Bedingung oder Befristung (i.d.R. der Tod des Vorerben) ein anderer, nämlich der Nacherbe Erbe wird (§ 2100 BGB). Ein mindestens zweimaliger Anfall der Erbschaf...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / 5. Beteiligung von Angehörigen

Rz. 59 Bis Anfang 1983 wurden bei der Beantwortung der Frage, ob eine Person oder Personengruppe am Besitz- und Betriebsunternehmen mit mehr als 50 % beteiligt ist, die Beteiligungen von Ehegatten, Eltern und minderjährigen Kindern zusammengerechnet, weil widerlegbar vermutet wurde, dass nahe Angehörige gleiche Interessen verfolgen. Rz. 60 Diese sog. Vermutungsrechtsprechung ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / c) Erwerb von Todes wegen

Rz. 11 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 BGB), durch Vermächtnis (§§ 2147 ff. BGB) oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (§§ 2303 ff. BGB). Der Erwerb durch Erbanfall ist der wichtigste Tatbestand im Erbschaftsteuerrecht. Erfolgt der Erwerb durch letztwillige Verfügung (Testament), aufgrund g...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 6. Objektive Grenzen der Gestaltung im Recht des Versorgungsausgleichs

Rz. 60 Bezüglich des Versorgungsausgleichs hat der Gesetzgeber eine Inhalts- und Ausübungskontrolle in § 8 Abs. 1 VersAusglG ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen. Gemäß § 8 Abs. 2 VersAusglG können durch Vertrag Anrechte nur mit Zustimmung des Versorgungsträgers begründet oder übertragen werden. Rz. 61 Der Versorgungsausgleich gehört in den Kernbereich und steht auf gleiche...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / V. Schenkung unter Vereinbarung von Gleichstellungsgeldern

Rz. 135 Oftmals verfügt der Schenker neben dem zu übergebenden Unternehmen nicht über ausreichendes Vermögen, alle Abkömmlinge ohne Versilberung des Besitzes wirtschaftlich gleich zu behandeln. Nichtsdestotrotz besteht oftmals der Wunsch, zum einen das Vermögen in seiner Substanz, also gegenständlich, zu erhalten und in dieser Form weiterzugeben und andererseits eine – wenig...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 348 Die Veräußerung privater Immobilien richtet sich nach den §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte liegen vor, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Immobilie nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Ausgenommen von einer Besteuerung sind Immobilien, die im gesamten Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fer...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / d) Eintrittsklausel

Rz. 45 Sieht der Gesellschaftsvertrag ein Eintrittsrecht für einen oder alle Erben oder auch für fremde Dritte vor, wird die Gesellschaft zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Die in der Eintrittsklausel genannten Personen haben aber das Recht (Option), in die Gesellschaft einzutreten. Die Besonderheit dieser Nachfolgeregel...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / III. Einheit versus Vielfalt

Rz. 36 Die Einheit einer Unternehmerfamilie bestimmt ihre Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit. Sie steht in einem natürlichen Spannungsverhältnis zur Vielfalt der Familienmitglieder. Für den Generationswechsel typisch ist es, dass die Zahl der Familienmitglieder steigt. Mit dem Wachstum der Familie nimmt die Vielfalt in der Familie zu. Entfremdung bedroht ihren Zusammenhalt...mehr

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§ 17 Familienholding / I. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 12 Der Grundtypus der Gesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das gilt auch im Bereich der Familiengesellschaften. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist einkommensteuerrechtlich transparent;[11] die Besteuerung findet auf Ebene der Gesellschafter (nicht der Gesellschaft) statt. Da die im Rahmen einer GbR erzielten Einkünfte nicht Kraft Rechtsform ...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / VI. Mögliche Nachfolger

Rz. 29 In der Regel hat der Unternehmer sehr klare Vorstellungen, wer sein Nachfolger im Unternehmen werden soll. Gleichgültig, ob er insoweit eine oder mehrere Personen ins Auge gefasst hat, beruht seine Auswahl auf bestimmten Einschätzungen nicht nur der in Betracht kommenden Personen, sondern auch der Rolle, die sie zukünftig als Unternehmer auszufüllen haben werden. Hier...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 8.3 Geburt eines weiteren Kindes während einer bereits bestehenden Elternzeit

Nach einem Urteil des EuGH (EuGH, Urteil v. 20.9.2007, C-116/09) ist es nicht mit Unionsrecht vereinbar, wenn eine schwangere Frau den Zeitraum des Erziehungsurlaubes/der Erziehungszeit nicht verändern kann, um den ihr zustehenden Mutterschaftsurlaub und die damit verbundenen Vorteile in Anspruch zu nehmen. Beschäftigte können daher ihre bereits vereinbarte Elternzeit zur In...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 8.4 Geburt eines Kindes ohne beantragte Elternzeit

Wird für ein Kind keine Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt, so ist lediglich die Zeit des Mutterschutzes (6 Wochen vor dem voraussichtlichen Zeitpunkt der Geburt, 8 Wochen nach der Geburt) mit Versicherungsmerkmal 27 zu melden. Der Tag der Geburt wirkt sich dabei auf die Meldung nicht aus. Es ist für die gesamte Dauer des Mutterschutzes durchgehend das Versicherungsmerkma...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 17 Mutterschutz

Durch den 5. Änderungstarifvertrag ATV/ATV-K vom 30.5.2011 werden Zeiten des Mutterschutzes als soziale Komponente mit (fiktivem) Entgelt belegt. Dabei werden Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis nach § 3 MuSchG ruht, so behandelt, als sei während dieser Zeiten eine Lohnfortzahlung nach § 21 TVöD/TV-L erfolgt. Mutterschutzzeiten (§ 3 Abs.1 MuSchG und Abs. 2 MuSchG) ab dem 1...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 8.5 Sonderurlaub zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes

Ist einer Beschäftigten Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge nach § 28 TVöD gewährt worden und könnte sie durch die Geburt eines Kindes in der Zeit des Sonderurlaubs nun Elternzeit geltend machen, so besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Elternzeit. Eine Freistellung zum Zweck der Kindererziehung ist nicht mehr möglich, da die Beschäftigte bereits durch den Sonde...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 8 Elternzeit

Ruht ein Arbeitsverhältnis wegen Elternzeit nach § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), so werden für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Elternzeit besteht, für jeden vollen Kalendermonat Versorgungspunkte berücksichtigt, die sich bei einem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt von 500 EUR im Monat ergeben würden (§ 35 Abs. 1 Satz 1 MS, § 37 Abs. 1 VBL-S; vgl. ...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 8.1 Grundsätze zur Elternzeit

Es muss Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt sein Das Beschäftigungsverhältnis muss wegen Elternzeit nach § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ruhen. Eine Beschäftigung während der Elternzeit beendet die Meldung der Elternzeit Die Elternzeit kann pro Kind für maximal 36 Monate gemeldet werden Die Elternzeit ist mit Versicherungsmerkmal 28 zu melden. Bei der Meldung ist k...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 21 Unbezahlte Freistellung

Erhalten Beschäftigte bei Erkrankung eines Kindes von der Krankenkasse Krankengeld i.S.d. § 45 SGB V (pro Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für allein erziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage), wird für diese Zeiten kein Arbeitsentgelt gezahlt. Hierfür ist kein gesonderter Versicherungsabschnitt aufzubauen. Je Kalenderjahr hat jeder Elternt...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 8.2 Einmalzahlungen während der Elternzeit

Besteht während der Elternzeit in einem ruhenden Beschäftigungsverhältnis Anspruch auf eine Einmalzahlung (z.B. Jahressonderzahlung), so ist für den gesamten Monat, in dem die Einmalzahlung erfolgt, ein eigener, zusätzlicher Versicherungsabschnitt mit Versicherungsmerkmal 10 bzw. 20 zu melden. Die Jahressonderzahlung ist dabei aufzuteilen: Sie ist nur insoweit zusatzversorgun...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 14.2 Jahressonderzahlung bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Jahressonderzahlungen, die aus Anlass der Beendigung oder des Eintritts des Ruhens des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind grundsätzlich kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Diese Satzungsregelung ist jedoch nahezu ohne Bedeutung, als da es nach dem TVöD (anders als noch im BAT) bei Ausscheiden eines Beschäftigten vor dem 1.12. des Jahres keine anteilige Jahresso...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 8.6 Mehrere Beschäftigungsverhältnisse zu Beginn einer Elternzeit

Bestehen bei Geburt eines Kindes gleichzeitig mehrere zusatzversorgungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, kann die Elternzeit nur in einem Beschäftigungsverhältnis/ Versicherungsverhältnis gemeldet werden. Die/der Versicherte muss gegenüber ihren/seinen Arbeitgebern erklären, in welchem Versicherungsverhältnis die Elternzeit gemeldet werden soll (§ 35 Abs. 1 Satz 2 MS, §...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 8.8 Sonderurlaub im Anschluss an eine Elternzeit

Wird nach Ablauf einer Elternzeit ein Sonderurlaub (Sonderurlaub zur Erziehung des Kindes) beantragt, so ist dieser ab dem Tag nach Ende der Elternzeit mit Versicherungsmerkmal 40 zu melden. Der Sonderurlaub wirkt sich auf die Rentenanwartschaft nicht aus – insbesondere entsteht kein versorgungsrechtlicher Nachteil (anders als im früheren Gesamtversorgungssystem).mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 7.1.1 Jahressonderzahlung als einmalige Zahlung

Beispiel Mutterschutz/Elternzeit - Jahressonderzahlung (Meldung ab 1.1.2012)mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 7.1.2 Sonderzahlung im Bereich der Sparkassen

Nach § 44 TVöD – Besonderer Teil für Sparkassen – (BT-S) – besteht für bankspezifisch Beschäftigte Anspruch auf eine Sparkassensonderzahlung. Diese besteht aus einem garantierten und einem variablen Anteil, wobei die ausgezahlten Anteile sämtlich zusatzversorgungspflichtig sind. Die Sparkassensonderzahlung ist immer im vollen Umfang zusatzversorgungspflichtiges Entgelt (z.B. i...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 20 Sparkassensonderzahlung

Nach § 18.4 TVöD-S (Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Sparkassen)– besteht für bankspezifisch Beschäftigte Anspruch auf eine Sparkassensonderzahlung. Diese besteht aus einem garantierten und einem variablen Anteil, wobei die ausgezahlten Anteile sämtlich zusatzversorgungspflichtig sind (§ 18.4 Abs. 1 Satz 6 TVöD-S). Es besteht kein Anspruch au...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sternenkinder

Durch das JStG 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) wurde die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten (sog. Sternenkinder) mit Wirkung ab dem 29.12.2020 als weiterer steuerbegünstigter Zweck in § 52 Abs. 2 Nr. 26 AO (Anhang 1b) aufgenommen. Als Sternenkinder bezeichnet man Kinder, die vor, während oder kurz nach der Gebu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Vergütungssätze WR-OKJE für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Friedhofsvereine

Durch das JStG 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) wurde die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen mit Wirkung ab dem 29.12.2020 als weiterer steuerbegünstigter Zweck in § 52 Abs. 2 Nr. 26 AO (Anhang 1b) aufgenommen. Damit können ab diesen Zeitpunkt "Friedhofsvereine" als steuerbegünstigte Einrichtungen anerkannt werden, die einen Friedhof betreiben, wenn s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Gesonderte Vergütungssätze für soziale oder kulturelle Einrichtungen

Tz. 40 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Zur Förderung des sozialen Engagements hat die GEMA gesonderte Vergütungssätze für soziale oder kulturelle Einrichtungen, die reduzierte Tarife oder Sondernachlässe für diesen Bereich bereithalten. Es handelt sich um folgende Tarife: Vergütungssätze E-P für Konzerte der ernsten Musik, die ausschließlich pädagogischen Zwecken dienen (s. Tz. 41...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Zahlungspflicht

Tz. 8 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Will ein Verein oder ein Verband Musik öffentlich nutzen, muss dies im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden. Die anschließende Bezahlung der Urhebervergütung berechtigt den Verein zum öffentlichen Spielen von Musik. Es besteht dann eine Lizenz der GEMA zur Musiknutzung. Es existieren für die unterschiedlichen Arten der Musiknutzung verschie...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld: Inländischer Wohnsitz von Kindern, welche ab der 1. Klasse in Tunesien zur Schule gehen und in Tunesien bei der Großmutter leben

Leitsatz Werden Kinder bereits zu Beginn des 1. Schuljahres zu der Großmutter nach Tunesien geschickt, um dort zur Schule zu gehen, genügt es für die Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes nicht, dass die Kinder die Eltern nur in den Sommerschulferien für ca. zwei bis drei Monate im Jahr besuchen, wenn es keine besonderen Indizien für eine feste soziale Bindung an Deutsc...mehr

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Praktikanten / 2.12.3 Kürzung der Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung ist grundsätzlich um 1/12 für jeden Kalendermonat zu kürzen, in dem Praktikantinnen/Praktikanten keinen Anspruch auf Entgelt (§ 8 Abs. 1), Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 10) oder im Krankheitsfall (§ 11) haben. Besteht auch nur für einen Tag im Kalendermonat ein Anspruch auf die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TVPöD genannten Bezüge, k...mehr

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Praktikanten / 3.2.2.2.2 Sonstige Fälle

Für die Fortzahlung der Vergütung in sonstigen Fällen verweisen die Richtlinien in Ziffer 2.2.3.2 auf die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG. Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BBiG besteht ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung bis zur Dauer von 6 Wochen, wenn sich die Praktikantin oder der Praktikant für das Praktikum bereithält, dieses aber ausfällt. Diese Regelung b...mehr

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Praktikanten / 1.2.2.1 Ferienjob

Der "Ferienjob" ist ein Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt. Hierbei kommt es gerade nicht darauf an, praktische Fähigkeiten zu vermitteln oder theoretisches Wissen zu vertiefen. Da die Erbringung der Arbeitsleistung (meist im Rahmen von Routineaufgaben) im Vordergrund steht, gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie bei anderen Arbeitsverhältnissen (s. auch Stich...mehr

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Praktikanten / 1.2.5 Schülerbetriebspraktikum

Das Schülerbetriebspraktikum ist eine schulische (Pflicht-)Veranstaltung, die i. d. R. auf 1 bis 2 Wochen angelegt ist. Diese bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, einen Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt zu bekommen und sich mit ihr auseinanderzusetzen.[1] Dabei sollen die Schülerbetriebspraktika den Schülerinnen und Schülern helfen, ihre Eignung für be...mehr

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§ 35 Eltern und Kinder / B. Haftung der Eltern gegenüber den Kindern – Grundlagen

Rz. 4 Eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit der Eltern für Unfallschäden ihrer Kinder spielt insbesondere in zwei Fallgruppen eine praktisch erhebliche Rolle: zum einen bei Schadensereignissen, die auf einer Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern beruhen, zum anderen bei Schäden, die die Kinder (insbesondere als Beifahrer in Kraftfahrzeugen ihrer Eltern) durch deren...mehr

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§ 35 Eltern und Kinder / E. Haftung der Kinder gegenüber den Eltern

Rz. 24 Führt ein Verhalten des Kindes zu einem Unfallereignis, bei dem die Eltern geschädigt werden, kann eine deliktische Haftung des Kindes gegenüber den Eltern in Betracht kommen. Für die Verantwortlichkeit des Kindes ist dann jedoch § 828 BGB zu beachten, der eine deliktsrechtliche Einstandspflicht vor Vollendung des siebten Lebensjahrs (im Fall des Unfalls mit einem Kra...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Kleinkinder, Kinder jünger als sieben Jahre

Rz. 727 Kleinkinder bedürfen besonderer Aufsicht. Soweit sie sich im Straßenverkehr bewegen, sind die Maßstäbe älterer Entscheidungen mit Zurückhaltung anzuwenden. Einerseits hat sich das Verkehrsvolumen enorm gesteigert, andererseits gibt es zunehmend auch besonders geschützte Bereiche (z.B. Spielstraßen, Fußgängerzonen), in denen nicht das gleiche Maß an Aufsicht erforderl...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / V. Ersatzansprüche nichtehelicher Kinder

Rz. 192 Für nichteheliche Kinder gelten seit dem 1.7.1998 grundsätzlich dieselben unterhaltsrechtlichen Regelungen wie für eheliche Kinder. Die zuvor für den Unterhaltsanspruch gegen den Vater maßgeblichen Vorschriften der §§ 1615b–1615k BGB sind durch das Kinderunterhaltsgesetz (KindUG) vom 6.4.1998[397] aufgehoben worden. Wird dem Kind durch Tötung des nach § 1601 BGB unte...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / III. Dienstleistungen von Kindern

Rz. 206 Die Vorschrift erfasst die gesetzliche Pflicht des Kindes, den Eltern in deren Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten (§ 1619 BGB). § 1618a BGB scheidet zur Begründung einer derartigen Verpflichtung aus.[421] Ob die Mitarbeit des Kindes im Haushalt oder Erwerbsgeschäft der Eltern auf familienrechtlicher Grundlage erfolgt oder nicht, muss unter Berücksichtigung all...mehr

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§ 35 Eltern und Kinder / C. Haftungsmaßstab und Haftungsbeschränkung

Rz. 8 Entsprechend der im Verhältnis der Ehegatten untereinander geltenden Regelung des § 1359 BGB ist auch für die Haftung der Eltern bei Ausübung der elterlichen Sorge dem Kind gegenüber der Haftungsmaßstab grundsätzlich verändert. Nach § 1664 Abs. 1 BGB haben die Eltern bei Pflichtverletzungen für die Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pfl...mehr

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§ 35 Eltern und Kinder

A. Allgemeines Rz. 1 § 1626 BGB: Elterliche Fürsorge, Grundsätze (1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). (2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkei...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / G. Ansprüche der Kinder bei Tötung der Eltern

Rz. 162 Kinder sind gegenüber ihren Eltern im Rahmen der Regelungen der §§ 1601 ff. BGB unterhaltsberechtigt; fällt dieser Unterhaltsanspruch durch unfallbedingte Tötung der Eltern oder eines Elternteils weg, so kann den Kindern gemäß § 844 Abs. 2 BGB ein Schadensersatzanspruch zustehen. Dies setzt allerdings Bedürftigkeit des Kindes im Sinne des § 1602 BGB voraus.[334] Beim...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / H. Ansprüche der Eltern bei tödlichem Unfall eines Kindes

Rz. 195 Auf der Grundlage des § 1601 BGB können auch Kinder den Eltern gegenüber unterhaltspflichtig sein; daher kann den Eltern bei Tötung eines Kindes ein Unterhaltsanspruch entzogen werden mit der Folge einer Ausgleichspflicht des Schädigers nach § 844 Abs. 2 BGB. Hingegen kann der Verlust eines vertraglich (etwa durch Vereinbarung eines Leibgedinges) begründeten Unterhal...mehr

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§ 35 Eltern und Kinder / Literaturtipps

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