Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung / 1.5.5 Wechsel des Familienwohnsitzes mit dem Ort der Zweitwohnung

Bei beiderseits berufstätigen Ehegatten wandelt sich eine ursprünglich beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung auch dann nicht in eine private doppelte Haushaltsführung um, wenn die Ehegatten ohne beruflichen Grund den Ort des eigenen Hausstands mit dem Ort der doppelten Haushaltsführung tauschen.[1] Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung / 1.3.2 Finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung

Das Vorliegen eines eigenen Hausstands setzt eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus. Diese Voraussetzung muss in jedem Fall erfüllt sein. Der Gesetzeswortlaut verlangt lediglich eine Beteiligung an den Lebenshaltungskosten. Das Anwendungsschreiben konkretisiert die finanzielle Kostentragung in Bezug auf die Haupt- bzw. Familienwohnung.[1] Die Fina...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umzugskosten: Steuerliche A... / 3.4 Andere Auslagen

Maklerkosten Abziehbar sind die notwendigen ortsüblichen Wohnungsvermittlungsgebühren (Makler, Inserate, Telefon) für die Vermittlung einer Mietwohnung [1], auch bei erfolgloser Wohnungssuche. Bei Umzug in eine größere Mietwohnung soll eine Aufteilung der Maklerkosten in nicht abziehbare Lebenshaltungskosten und Werbungskosten geboten sein.[2] Nicht absetzbar sind die Maklerge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umzugskosten: Steuerliche A... / 3.5 Sonstige Umzugsauslagen, Pauschbetrag

Für sonstige Umzugskostenauslagen sieht das BUKG [1] einen Pauschbetrag vor, der neben den übrigen und nachgewiesenen Umzugskosten (z. B. für Spedition, Fahrtkosten) zu gewähren ist.[2] Dieser wird gemäß nachstehender Übersicht in unregelmäßigen Abständen den gestiegenen Kosten angepasst.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umzugskosten: Steuerliche A... / 3.1 Beförderungsauslagen

Werbungskosten sind die notwendigen Auslagen für die Beförderung des Umzugsguts [1] von der bisherigen zur neuen Wohnung. Hierzu rechnen neben den Aufwendungen für das Einpacken, den Transport sowie das Auspacken des Umzugsguts auch die Kosten der Versicherung des Umzugs gegen Transport- und Bruchschäden sowie für das erforderliche Packmaterial, auch Transportschäden, soweit ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung / 4.2.1 Ansatz der Entfernungspauschale

Für wöchentliche Familienheimfahrten gilt die Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer. Die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer, die für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ab 2021 in Kraft getreten ist, gilt in gleicher Weise für die wöchentlichen Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflichen doppelten Haushalts...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 2 Abgrenzung zu den Kosten der privaten Lebensführung

Normalerweise gilt nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG ein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen. Nach der Rechtsprechung des BFH kann jedoch in einzelnen Fällen eine Ausnahme gemacht und gemischt veranlasste Aufwendungen zum Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugelassen werden.[1] Aufwendungen für die Lebensführung sind jedoch vo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Berechnung der Besteuerungsgrundlage, Hinzurechnungen (§ 16 Abs. 1 UStG)

Rz. 27 Bei der Berechnung der sog. "Steuer" ist gem. § 16 Abs. 1 S. 3 UStG zunächst von der Summe der Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 [1] und 5[2] UStG auszugehen, soweit für sie die Steuer in dem Besteuerungszeitraum im Rahmen der Soll- oder Regelbesteuerung (Rz. 29) entstanden ist. Der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bestimmt sich nach § 13 Abs. 1 UStG. Rz. 28 Durch Art. 1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Kindergarten

Aufwendungen berufstätiger Eltern hierfür sind keine Werbungskosten. Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind jedoch steuerfrei.[1] Den nicht schulpflichtigen Kindern stehen schulpflichtige Kin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.5 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Der Gesetzgeber legt auch eine Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte fest, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird.[1] Die Fahrten zur Bildungseinrichtung fallen damit unter die Regeln der Entfernungspauschale. Hier kommt eine weitergehende Berücksichtigung der Kosten nur im R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Au-pair-Beschäftigung / 1 Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Die Au-pair-Tätigkeiten müssen grundsätzlich im Einzelfall daraufhin geprüft werden, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird. Von einem Betreuungsverhältnis besonderer Art – und damit nicht von einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt – ist auszugehen, wenn ein Au-pair wie ein eigenes Kind in die Gastfamilie aufgenommen ist, ohne feste Arbeitszeit nur...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten – Allgemeines / 1.1 Aufwendungen

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.[1] Unter Aufwendungen i. d. S. sind Vermögensabflüsse nicht nur in Geld, sondern auch in Geldeswert zu verstehen, die im Rahmen einer der gesetzlichen Einkunftsarten eintreten und eine Vermögensminderung bewirken.[2] Es muss sich um Aufwendungen handeln, die entstehen, um eine Einkunftsque...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale für Fa... / 2.1 Anspruchsberechtigte Personen

Der Ansatz der Entfernungspauschale setzt nicht voraus, dass dem Arbeitnehmer tatsächlich Aufwendungen entstehen. Sie darf dementsprechend auch von Fußgängern in Anspruch genommen werden. Bei Fahrgemeinschaften kann die Entfernungspauschale sowohl für den Fahrer als auch für jeden Mitfahrer angesetzt werden (für Letztere auch an den Tagen, an denen sie "mitgenommen" werden)....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Au-pair-Beschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Au-pairs sind junge Erwachsene aus dem Ausland, die in einer Gastfamilie tätig sind. Im Vordergrund stehen die Betreuung der Kinder der Gastfamilie sowie leichte Haushaltsarbeiten gegen freie Unterkunft, Verpflegung und ein Taschengeld. Die Au-pairs können im Gegenzug eine fremde Sprache erlernen bzw. vorhandene Sprachkenntnisse verbessern und Land und Leute kennenle...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten – Allgemeines / 3 Gemischt veranlasste Aufwendungen

Nicht zu den Werbungskosten gehören die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. Nicht abziehbar sind insbesondere auch solche Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / 1 Empfänger der Beitragszahlung

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist an die gesetzliche Krankenkasse abzuführen, bei der für den Arbeitnehmer die Krankenversicherung durchgeführt wird.[1] Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung handelt. Für Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die in der Krankenversicherung familienversichert si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling & Nachhaltigkei... / 3.2.3 Die wesentlichen oder berichtspflichtigen Themen finden

Welche Themen wesentlich sind, ist in einem nächsten Schritt in gemeinsamen Dialogen mit den wichtigsten internen und externen Stakeholdern zu erarbeiten. Als Orientierung für Themen und Handlungsfelder lohnt der Blick in Rahmenwerke (siehe Kapitel 1). Dazu gehören z. B. die Global Reporting Initiative (GRI), die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) inkl. den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.4.3 Das Kind wird älter

In höherem Alter des Kindes ist darüber hinaus mehr und mehr sein eigener Wille zu berücksichtigen. Ab wann insgesamt gegen den erklärten Kindeswillen ein Umgang mit dem Umgangsberechtigten nicht angeordnet werden kann, wird im Einzelfall zu entscheiden sein und hängt mit der unterschiedlichen Persönlichkeitsentwicklung von Kindern zusammen. Ein achtjähriges Kind wird das Umga...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 3.1 Grundsätze zum Umgang zwischen Vater und Kind

Alte Rechtslage: Umgang des biologischen Vaters richtet sich nach § 1685 BGB § 1685 BGB ist anders als § 1684 BGB ("Das Kind hat das Recht …") von der Position anderer Bezugspersonen ("Großeltern und Geschwister haben ein Recht …") her konzipiert. Ob dies konzeptionell sinnvoll ist, kann man unterschiedlich bewerten. Es gilt aber natürlich, dass auch § 1685 BGB "aus dem Blic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 4.2.6 Verlagerung des Bestimmungsrechts auf das Kind

Ein Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist verfahrensfähig in solchen Verfahren, die seine Person betreffen. Davon sind Verfahren zur elterlichen Sorge nach § 1671 BGB umfasst. Dem Kind steht ein Widerspruchsrecht nach § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu.[1] In denjenigen Verfahren, in denen das mindestens 14 Jahre alte Kind beteiligt ist oder beteiligt sein will, bedarf e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.2.2.1 Vereinbarung für jüngere Kinder

Für ein kleines Kind sollte die Umgangsvereinbarung alles enthalten, was zur Durchführung ungestörten Umgangs erforderlich ist, ohne dass das Kind noch zusätzlich eigene Entscheidungen treffen muss oder unsicher ist, wann oder in welcher Weise der Umgang stattfindet. Eine Vereinbarung für ein jüngeres Kind könnte daher wie folgt ausgestaltet sein. Muster (Umgangsvereinbarung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7.2 Einstweilige Anordnung zum Umgang des Kindes mit dritten Personen

Während der Dauer des Umgangs bestimmt der umgangsberechtigte Elternteil, mit wem das Kind während dieser Zeit umgeht (§ 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB). Sieht der andere Elternteil als Mitsorgeberechtigter mit diesem Umgang eine Gefährdung, kann er in einem selbstständigen Verfahren nach § 1684 Abs. 3 BGB eine Beschränkung des Umgangsrechts beantragen und insoweit selbstständig den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.2.2.2 Vereinbarung für ältere Kinder

Sind Kinder wesentlich älter, entfällt eine grundsätzliche Rahmenvereinbarung zwischen Eltern hinsichtlich des Umgangs nicht. Wohlverhaltensklauseln werden dann aber bestimmender werden. Den konkreten Umgang bestimmt das Kind selbst. Gleichwohl wird sich der umgangsberechtigte Elternteil jeweils auf die vereinbarten Kontakte einstellen, so dass auch vom Kind zu erwarten ist, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 5.2.4.2 Kontakt des Kindes zu Dritten

Einen – eigenständigen – Bereich bildet die Frage des Kontakts des Kindes zu Dritten, und zwar sowohl zu sonstigen Verwandten als auch zu Bekannten und Freunden sowohl des Kindes als auch der Eltern. Hierüber entscheiden die Eltern im Rahmen ihrer elterlichen Verantwortung in Ausrichtung am Kindeswohl, im Streitfall aber ebenso das Familiengericht. Der Begriff des Umgangs wir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 11.2.3.6 Erwachsenenkonflikte um das Kind/Zuordnungskonflikte

Juristisch firmiert dieses soziale Problem meist unter dem Stichwort "Missbrauch des Herausgabeverlangens" nach § 1632 BGB. Hier wachsen Minderjährige in einem Beziehungsgeflecht auf, in dem die rechtlichen Inhaber der Personensorge keine bestimmende Rolle (mehr) spielen. In diesen Konstellationen kann es beispielsweise zu Konflikten zwischen Pflegeeltern und Eltern kommen, z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 4.2.2 Alleinige elterliche Sorge bei Aufteilung von Kindern

Die Aufteilung von Kindern ist um des Kindeswohls willen in der Regel zu vermeiden. Die Bindungen an Geschwister, auch bei Halbgeschwistern, sind häufig für ein Kind von überragender Bedeutung.[1] Es gilt der Grundsatz, dass das gemeinsame Aufwachsen von Geschwistern für die Entwicklung förderlich ist, ein Auseinanderreißen von Geschwistern deshalb nach Möglichkeit zu vermeide...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 2.1.1.3 Der Nachname des Kindes

Kinder erhalten den Ehenamen ihrer Eltern als Geburtsnamen (§ 1616 BGB). Die Firmierung der Ehe hätte ja auch sonst, wenn ein Elternteil sich in das Begleit- und Kombinationsnamenkuddelmuddel stürzt, wenig Sinn. Kuriosum am Rande: Auch adlige Namen werden in Langfassung auf die Kinder tradiert. Ist der Vater "Ritter und Edler von ...", so ist die Tochter eine "Edle von ..."; ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 5.2.1 Das gesetzliche Modell der Betreuung von Kindern

Es gibt kein vom Gesetz vorgeschriebenes Modell des Zusammenlebens zwischen voneinander getrenntlebenden Eltern und ihren Kindern. Zu Recht ist Eltern und Kindern freigestellt, wie der Umfang und die Ausgestaltung des Zusammenlebens zwischen ihnen organisiert wird. Dies war nicht immer so. Dem nach früherem Recht alleinschuldig geschiedenen Ehepartner stand keinerlei Bestimmu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 9.2.1 Persönliche Verhältnisse des Kindes

Es wird nach § 1686 BGB Auskunft über die persönlichen Verhältnisse geschuldet. Dies sind alle Umstände, die für das Befinden und die Entwicklung des Kindes von wesentlicher Bedeutung sind. Mindestens ein "überschlägiger Eindruck" von der derzeitigen Situation des Kindes wird geschuldet. Dazu gehören Auskünfte über die schulische Entwicklung (unter Beifügung von Zeugniskopien...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 2.1.1.1 Der Vorname des Kindes

Den Vornamen bestimmt der Inhaber der elterlichen Sorge; es folgt die Eintragung in das Geburtenbuch (§§ 21, 22 Personenstandsgesetz). Bei nichtehelichen Kindern ist die Mutter sorgeberechtigt[1], bei Verheirateten sind es die Eltern. Vier bis fünf Vornamen reichen nach Ansicht der Rspr. aus, 12 sind jedenfalls unzulässig.[2] Die einschlägige Entscheidung des OLG Düsseldorf w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 9.2.2 Vermögensverhältnisse des Kindes

Der Auskunftsanspruch bezieht sich nicht auf die vermögensrechtliche Situation des Kindes. Insoweit besteht ein Auskunftsanspruch im Rahmen des § 1605 BGB. Dass sich aus der Auskunft unterhaltsrelevante Informationen ergeben könnten, steht dem nicht entgegen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 2.2.1.1 Vereinbarung in Teilbereichen

Ein typisches und nicht ungewöhnliches Beispiel ist die religiöse Kindererziehung bei unterschiedlichen Glaubensrichtungen der Eheleute/Eltern. Beispiel religiöse Erziehung Wir, (die Eheleute) A. und H. M., wollen am … in … heiraten. Wir wollen Kinder haben. Für unsere Kinder legen wir uns in dieser Vereinbarung auf eine kirchlich ausgerichtete und kirchlich begleitete Erzieh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1 Umgang zum Wohle des Kindes

1.1.1 Grundsätze zum Umgang Zum Umgang zwischen einem Kind und seinem mit ihm nicht zusammen lebenden Elternteil beschreibt die zentrale Vorschrift des § 1684 Abs. 1 BGB drei Bereiche, und zwar in der folgenden Reihenfolge: das Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil; die Pflicht der Eltern zum Umgang mit ihrem Kind; das Recht der Eltern auf Umgang mit dem Kind. Mit dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 5.2 Die Betreuung von, der Umgang mit Kindern getrennt lebender Eltern

5.2.1 Das gesetzliche Modell der Betreuung von Kindern Es gibt kein vom Gesetz vorgeschriebenes Modell des Zusammenlebens zwischen voneinander getrenntlebenden Eltern und ihren Kindern. Zu Recht ist Eltern und Kindern freigestellt, wie der Umfang und die Ausgestaltung des Zusammenlebens zwischen ihnen organisiert wird. Dies war nicht immer so. Dem nach früherem Recht alleinsch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betreuungsleistungen für Kinder und Pflegebedürftige

Arbeitgeberleistungen an ein Dienstleistungsunternehmen, das den Arbeitnehmer in Fragen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen berät oder Betreuungspersonal für diesen Personenkreis vermittelt, sind steuerfrei.[1] Außerdem kann der Arbeitgeber Betreuungskosten für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige bis zu 600 EUR lohnsteuerfrei übernehmen, die aufg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.2 Die Fallbereiche

Entführungsgefahr Im Einzelfall kann es geboten sein, den Umgang auf bestimmte Orte oder Gebiete zu beschränken. Strittig ist, ob zur Vermeidung eines völligen Ausschlusses des Umgangsrechts verlangt werden kann, dass der Reisepass eines ausländischen Elternteils hinterlegt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Entführungsgefahr entschieden, dass die nur abstrakte Möglichk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 2.1.1.6.2 Namensänderung nach § 1618 BGB

Zu unterscheiden von den Scheidungshalbwaisenfällen, in denen die Kinder letztlich den Mädchennamen der Mutter erhalten, sind die Fälle der Namensänderung des Kindes nach Wiederverheiratung der Mutter sowie der Einbenennung nach § 1618 BGB: Sie bietet einem nichtehelichen, nach dem KindRG auch einem ehelichen Kind die Möglichkeit, den Namen des Stiefvaters [1] anzunehmen oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 3 Gesetzliche Vertretung des Kindes

3.1 Grundsätze Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge), § 1626 Abs. 1 S. 1 BGB. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge), § 1626 Abs. 1 S. 2 BGB. Eltern können daher grundsätzlich das Vermögen ihres Kindes mehren. Grundsätzlich vertreten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 11.2.1 Eingriffsvoraussetzung: Die Gefährdung des Kindeswohls

Gem. § 1666 Abs. 1 BGB hat das Familiengericht die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet wird und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.[1] Dabei sind Maßnahmen, mit denen eine Trennung der Kinder von der elterlichen Familie verbu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 5.6 Vereinbarungen zur Sorgeerklärung

In vielen Fällen wird es sinnvoll sein, eine Vereinbarung zur Sorgeerklärung zu schließen. Damit wird nicht nur der Streit um die gemeinsame elterliche Sorge vermieden, die Spannungen sicher noch erhöht. Mit einer solchen Vereinbarung können Rahmenbedingungen geschaffen werden, die insgesamt zu einer Befriedung führen. Muster (Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge) Verha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.3.2 Ferienregelungen

Ebenso umstritten wie Übernachtungen des Kindes sind die Ferienaufenthalte des Kindes mit dem mit ihm nicht zusammenlebenden Elternteil. Der Ferienumgang ist für das Kind jedoch in gleicher Weise wichtig wie es Übernachtungen bei dem jeweils anderen Elternteil sind. Im Ferienumgang erlebt das Kind den sonst mit ihm nicht zusammenlebenden Elternteil eine Zeit lang ohne Unterb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.1.2 Die Rechtsprechung im Einzelnen:

Zeitliche Einschränkung Jahrelanger Umgangsrechtsabbruch führt nicht zum Ausschluss, da hierdurch die Entfremdung verstärkt würde. Die Beziehung ist über einen zeitlich eingeschränkten Umgang langsam wieder aufzubauen. Erhebliche Einschränkung auf jeweils 11/2 Stunden alle 6 Wochen in Anwesenheit der Pflegeeltern und einer weiteren, vom Jugendamt zu bestimmenden Person für zwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.1 Grundsätze zum Umgang

Zum Umgang zwischen einem Kind und seinem mit ihm nicht zusammen lebenden Elternteil beschreibt die zentrale Vorschrift des § 1684 Abs. 1 BGB drei Bereiche, und zwar in der folgenden Reihenfolge: das Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil; die Pflicht der Eltern zum Umgang mit ihrem Kind; das Recht der Eltern auf Umgang mit dem Kind. Mit dieser Reihenfolge werden Elter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 4.1.4 "Eingriffsschwelle" im Sorgerecht: Entscheidungsübersicht

Beispiele für die durchaus sehr unterschiedlich hohen Eingriffsschwellen finden sich beispielhaft in einzelnen Entscheidungen wie folgt: Spannungen zwischen den Eltern Auch unterschiedliche Auffassungen zu einzelnen Erziehungsfragen (Umgangsrecht, Allergiebehandlung des Kindes) zerstören nicht den Grundkonsens für die Beibehaltung der gemeinsamen eSo[1] Trennungsbedingte Spannu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.3.1 Übernachtungen

Die Häufigkeit des Kontakts des Kindes mit dem nicht mit ihm zusammen lebenden Elternteil ist eine notwendige, aber nicht ausreichende Bedingung für eine bleibend enge Beziehung zwischen dem Kind und dem betreffenden Elternteil. Von großer Bedeutung für die Beziehung und damit für das Wohl des Kindes ist, was inhaltlich geschieht, was also der Elternteil und das Kind miteina...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 2.2.4 Verbleibensanordnung zugunsten von Bezugspersonen, § 1682 BGB

Unter gleichen Voraussetzungen ist eine Verbleibensanordnung zugunsten der Witwe/des Witwers eines verstorbenen Elternteiles oder einer Person, zu der eine sozial-familiäre Beziehung besteht, möglich. Lebt das Kind längere Zeit in einem Haushalt, so kann es dort nicht herausgenommen werden, wenn das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde, § 1682 BGB. Eine Verbleibensan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7.3.3 Der Antrag zur Kindesherausgabe

Muster (Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe) An das Amtsgericht – Familiengericht – Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Herrn – Antragstellers – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte gegen Frau – Antragsgegnerin – wegen: Herausgabe eines Kindes Wir bestellen uns unter Vorlage beigefügter Vollmacht zu Verfahrensbevollmächtigten des Antra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 4.1.5 Übertragung von Teilen der eS

Nach den zu beachtenden Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des geringstmöglichen Eingriffs kommt häufig die Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge in Betracht. Streiten Parteien z. B. um den (künftigen) Lebensmittelpunkt des Kindes und ist im Übrigen das Verhältnis der Eltern zueinander nicht zerrüttet, so dass der Streit keine Gefährdung des Kindeswohls b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 2.1.4.2 Verfahrensvoraussetzungen

Voraussetzung für das familiengerichtliche Verfahren ist der Antrag eines Elternteils nach erfolglosem Einigungsversuch mit dem anderen Elternteil[1], dessen Konflikt sich auf die elterliche Sorge und dabei nur auf eine einzelne Angelegenheit bezieht[2], die von erheblicher Bedeutung ist.[3] Zum erfolglosen Einigungsversuch hat das OLG Düsseldorf [4] in einem Beschluss vom 19....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.6.2 Vollstreckung

Auch bei Verhinderung eines angeordneten Umgangs ist die Vollstreckung gem. §§ 88 ff. FamFG mit der Folge der Verhängung eines Ordnungsgeldes möglich.[1] Dies bedeutet gleichzeitig, dass nur gerichtliche Entscheidungen vollstreckbar sind. Im Verbundverfahren ist dies der Fall. Hinweis Vereinbarungen der Parteien sind nur vollstreckbar, wenn sie vom Gericht "genehmigt" werden.[...mehr