Fachbeiträge & Kommentare zu KG

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2018, Fehlerhafte In... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Die Rüge, das AG habe sein Erkenntnis auf ein Beweismittel gestützt, das nicht Gegenstand der Hauptverhandlung war, ist zulässig erhoben." 2. Die Inbegriffsrüge, namentlich der Eichschein sei lediglich in Augenschein genommen, nicht aber durch Verlesung wirksam in die Hauptverhandlung eingeführt worden, ist auch begründet. Die Generalstaatsanwaltschaft hat insoweit ausg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2018, Gesamtgläubig... / 2 II. Die Entscheidung

OLG hat andere Sicht auf die Dinge Das Rechtsmittel hat Erfolg. Es ist bereits deshalb als Grundbuchbeschwerde statthaft (§§ 11 Abs. 1 RPflG, 71 Abs. 1 GBO), weil das vom Grundbuchamt ausweislich seines Nichtabhilfebeschlusses allein noch angeführte Eintragungshindernis aus § 47 GBO folgen soll und damit ein grundbuchrechtliches ist. Die Beschwerde ist auch im Übrigen zulässi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2018, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet, da sich die bisherigen Feststellungen des AG nach § 267 Abs. 1 S. 1 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG als lückenhaft erweisen und dem bereits den Schuldspruch und damit auch die verhängte Rechtsfolge der Tat nicht tragen." 1. Nach § 31 Abs. 2 StVZO darf “der Halter ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 2.3 EuGH (Rechtssache Mahnkopf): rein erbrechtliche Qualifikation

Am 1.3.2018 hat der EuGH[31] auf einen Vorlagebeschluss des KG[32] – bei dem es um die Frage der Aufnahme eines sich durch die Regelung über den Zugewinnausgleich im Todesfall erhöhenden Erbteils des überlebenden Ehegatten in ein Europäisches Nachlasszeugnis ging – nun aber entschieden, dass Art. 1 Abs. 1 EuErbVO dahin auszulegen, dass eine nationale Bestimmung wie die im Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2018, Abrechnung und... / III. Der Terminsvertreter wird im Namen des Hauptbevollmächtigten beauftragt

Zulässig ist es auch, dass der Hauptbevollmächtigte den Terminsvertreter in eigenem Namen beauftragt. Der Terminsvertreter wird dann freier Mitarbeiter der Kanzlei des Hauptbevollmächtigten für einen begrenzten Zeitraum. Hierfür kann ein Honorar frei vereinbart werden, da in diesem Verhältnis das RVG nicht anzuwenden ist. Hinweis Erteilt der Prozessbevollmächtigte einem Termi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, Verwirkungstatb... / V. Neue Entwicklungen beim Getrenntlebensunterhalt: § 1361 Abs. 3 BGB i.V.m. § 1579 Nr. 2–8 BGB (analog)

Die Entwicklung beim Getrenntlebensunterhalt ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass die Dauer der Lebensgemeinschaft (früher regelmäßig mindestens 2–3 Jahre) nicht mehr maßgeblich ist. Nicht nur Amtsgerichte, sondern auch Oberlandesgerichte haben sich inzwischen zu eigen gemacht, dass schon nach einem Jahr die Möglichkeit besteht, je nach Einzelfall, auch zu einem Aussch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2018, Ausschluss der... / Sachverhalt

Der Kl. macht Rentenansprüche aus einer bei der Bekl. genommenen Unfallversicherung geltend. Er will eine ihm beim Herausheben aus einem über Kopfhöhe befindlichen Regal entgegenkommende Massivholzplatte mit einem Gewicht von 80–100 kg weggedrückt und dabei einen Bandscheibenschaden erlitten haben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2018, Ausschluss der... / 2 Aus den Gründen:

"… Der Kl. macht Rentenansprüche aus seiner bei der Bekl. genommen Unfallversicherung geltend. Er habe am 18.10.2013 eine ihm beim Herausheben aus einem über Kopfhöhe befindlichen Regal entgegen rutschende Tischplatte aus Massivholz mit 80–100 kg Gewicht von sich weggedrückt und sei nunmehr wegen dabei vor allem eingetretener Bandscheibenvorfälle zu 100 % invalide." Das LG ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / b) Einheits-GmbH & Co. KG

Rz. 129 Eine weitere Möglichkeit, den Gleichlauf zwischen GmbH und KG herzustellen, ist die Schaffung einer Einheits-GmbH & Co. KG. Bei dieser Gestaltung ist die KG einzige Gesellschafterin der Komplementär-GmbH, die ihrerseits alleinige persönlich haftende Gesellschafterin der KG ist.[227] Mit Einführung des § 172 Abs. 6 HGB durch die GmbH-Novelle 1980[228] ist die Errichtung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / 2. Gestaltungsmöglichkeiten zur Nachfolge in der GmbH & Co. KG

a) Vertreterklausel zur obligatorischen Gruppenvertretung Rz. 128 Es bietet sich daher an, durch die Einführung einer Vertreterklausel zur obligatorischen Gruppenvertretung der Kommanditistenerben den Gleichlauf zur Entscheidungsfindung bei der GmbH wieder herzustellen. Wie bereits oben dargestellt (vgl. Rdn 17), dient eine solche Vertreterklausel dazu, dass die Gesellschafte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / 1. Folgen des Erbfalles bei Gesellschafteridentität zwischen GmbH und KG

Rz. 127 Erkennbar ist damit bei dem häufig auftretenden Fall der Gesellschafteridentität zwischen GmbH und KG die Erbfolge uneinheitlich und es stellt sich die Frage nach Möglichkeit einen Gleichlauf des erbrechtlichen Schicksals beider Gesellschaftsanteile zu erreichen. Erfreulich in diesem Zusammenhang ist die Vererblichkeit des Gesellschaftsanteils des Kommanditisten gem. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / IV. GmbH & Co KG

Rz. 126 Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich zivilrechtlich und damit auch für die Verbindung zum Erbrecht um eine Personengesellschaft, trotz Anwendung der Vorschriften über die Handelsbücher der Kapitalgesellschaften auf die GmbH & Co. KG gem. § 264a HGB.[225] Es ist somit aus Sicht der Erben auf die GmbH & Co. KG das Recht der KG (siehe Rdn 100 ff.) anzuwenden, soweit de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / III. KG

Rz. 100 Gemäß § 161 Abs. 2 HGB gelten beim Tod des persönlich haftenden Gesellschafters einer KG die Regelungen zur OHG entsprechend. Rz. 101 Damit scheidet gem. §§ 161 Abs. 2, 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB der verstorbene persönlich haftende Gesellschafter aus. Die KG wird somit von den verbleibenden persönlich haftenden Gesellschaftern nebst den Kommanditisten ohne die Erben fortgef...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / c) Qualifizierte Nachfolge

Rz. 130 Soll innerhalb der GmbH & Co. KG nicht nur die Nachfolge aller Erben des verstorbenen Gesellschafter zu einem Gleichlauf zwischen GmbH und KG gebracht werden, sondern darüber hinaus die Stellung des Erblassers in der Gesellschaft nur bestimmten Erben zukommen, sind unterschiedlich Regelungen im Gesellschaftsvertrag der GmbH und der KG vorzusehen. In der KG führt eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / 3. Obligatorische Gruppenvertretung

Rz. 125 Hinsichtlich der Zulässigkeit einer obligatorischen Gruppenvertretung an einem Gesellschaftsanteil des persönlich haftenden Gesellschafters in der KG kann auf die Darstellung bei der OHG verwiesen werden.[219] Enthält der Gesellschaftsvertrag keine abweichenden Regelungen, so entspricht die Rechtsstellung des persönlich haftenden Gesellschafters im Innenverhältnis de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auslandsberührung / d) Wirksamkeit einer Adoption

Rz. 79 Die Wirksamkeit einer Adoption wird gemäß Art. 22 EGBGB bestimmt und somit selbstständig angeknüpft.[162] Das Adoptionsstatut bestimmt also, ob die familienrechtlichen Voraussetzungen infolge einer Adoption bestehen oder nicht[163] sowie deren verwandtschaftsrechtliche Wirkung. Die Frage des Erbrechts von Adoptionsverwandten, also ob das jeweilige Recht dem Adoptierte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / VI. Tragung der Kosten und Lasten bei laufender Verwaltung, § 2038 Abs. 2 i.V.m. § 748 BGB

Rz. 142 Die Miterben haben die Lasten des Gesamthandvermögens, Kosten der Erhaltung und Verwaltung sowie Auslagen für eine gemeinsame Benutzung von Erbschaftsgegenständen im Verhältnis ihrer Erbquoten zu tragen. Dies bestimmt § 748 BGB auf den § 2038 Abs. 2 BGB verweist. Die Verpflichtung ist zunächst auf das im Nachlass vorhandene Vermögen beschränkt, wobei auch keine Vorsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / III. Familienpool

Rz. 132 Für den so genannten Familienpool gibt es keine feste Definition. Einvernehmlich wird darunter grob eine Zusammenfassung von Vermögen zugunsten von Familienmitgliedern verstanden, regelmäßig in einer Gesellschaft.[189] Die wesentlichen Ziele des Familienpools sind der möglichst weitgehende Ausschluss der Verteilung von Vermögen bei einem Erbfall unter Vermeidung einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auslandsberührung / II. Art und Umfang der Tätigkeit des Nachlassgerichts

Rz. 131 Das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit spielt im Erbrecht sowie im internationalen Erbrecht eine große Rolle. Die Tätigkeiten der Nachlassgerichte in Erbsachen sind sehr vielfältig. Sie reichen derzeit vom Aufgreifen des Erbfalls, nachdem eine entsprechende Mitteilung durch Anzeige Hinterbliebener oder aber des Ortsgerichts[272] erfolgt ist, der Sicherung des Nac...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einstellung des Verfahrens vor dem Großen Senat GrS 1/16

Leitsatz Nach Erledigung der Hauptsache in dem Verfahren X R 28/12 und Aufhebung des Vorlagebeschlusses vom 27. Oktober 2015 (BFHE 251, 349, BStBl II 2016, 81) über die Frage, wie im Fall der teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem ­Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Prozessführung, Erbsche... / V. Beschwerderecht

Rz. 14 Wird ein beantragter Erbschein nicht erteilt, steht – über den reinen Wortlaut des § 59 Abs. 2 FamFG hinaus – allen Miterben ein Beschwerderecht zu, nicht bloß denjenigen Miterben, die den (zurückgewiesenen) Antrag gestellt haben. Obgleich nach § 59 Abs. 2 FamFG die allgemeine Beschwerdeberechtigung bei Antragsverfahren "nur dem Antragsteller zu(steht)", bestand schon...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Arbeitsrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Das Arbeitsrecht spielt eine nicht unerhebliche Rolle, wenn der Erblasser selbst Arbeitgeber war und die Erbengemeinschaft seine Aufgaben übernimmt. Das Arbeitsrecht spielt umgekehrt aber auch dann eine Rolle, wenn ein Arbeitnehmer verstirbt. In diesem Fall kann die Erbengemeinschaft Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Lohn, Abfindungen oder auch Urlaubsabgeltung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / 2. Stellung gegenüber Gesellschaftsgläubigern

Rz. 117 Hinsichtlich des persönlich haftenden Gesellschafters unterscheidet sich die Stellung des Gesellschaftererben bei der KG nicht von der bei der OHG. Es wird daher auf die obigen Ausführungen verwiesen (siehe oben Rdn 84 ff.). Rz. 118 Für den Kommanditisten ist die Situation anders. Der Kommanditisten-Erbe haftet nicht gem. § 171 Abs. 1 Hs. 2 HGB soweit der Erblasser se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / a) Vertreterklausel zur obligatorischen Gruppenvertretung

Rz. 128 Es bietet sich daher an, durch die Einführung einer Vertreterklausel zur obligatorischen Gruppenvertretung der Kommanditistenerben den Gleichlauf zur Entscheidungsfindung bei der GmbH wieder herzustellen. Wie bereits oben dargestellt (vgl. Rdn 17), dient eine solche Vertreterklausel dazu, dass die Gesellschafterrechte des auf die Nachfolger übergegangenen Erblasseran...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / 3. Nach Ausübung des Vorkaufrechts

Rz. 36 Bei Ausübung des Vorkaufsrechts treten die Miterben in den geschlossenen Erbteilskaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten ein, § 464 Abs. 2 BGB. Da das Vorkaufsrecht lediglich schuldrechtlich wirkt, erwerben die Miterben im Rahmen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses einen Anspruch auf Übertragung des Erbteils.[82] Sie haben dem Käufer einen etwaig bereits bezahl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mietrecht / I. Eigenbedarfskündigung der Erbengemeinschaft

Rz. 90 Erbt die Erbengemeinschaft ein Mietshaus, regt sich bei einzelnen Erben oft der Wunsch eine dieser Wohnungen nun für sich zu nutzen. Da liegt die Frage nach den Möglichkeiten einer Eigenbedarfskündigung für die Erbengemeinschaft nicht fern. Eine ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses mit der Begründung bestehenden Eigenbedarfs ist nach § 573 Abs. 2 Nr. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / a) Beurteilungsmaßstab und -zeitpunkt

Rz. 71 Die Mitwirkungspflicht an Verwaltungsmaßnahmen der Erbengemeinschaft besteht ausschließlich bei Maßnahmen, die zur "ordnungsmäßigen" Verwaltung erforderlich sind. Ordnungsmäßige Verwaltung gem. § 2038 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 745 BGB umfasst alle Maßnahmen, die der Beschaffenheit des betreffenden Nachlassgegenstandes und dem Interesse aller Miterben nach billigem Ermessen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Beendigung der Erbengem... / 4. Teilungsversteigerung

Rz. 78 Gehören Immobilien, grundstücksgleiche Rechte wie Erbbaurecht, Schiffe, Schiffsbauwerke oder Luftfahrzeuge zum gesamthänderisch gebundenen Vermögen der Erbengemeinschaft, werden diese nicht im Rahmen einer Auseinandersetzungsklage, sondern durch Teilungsversteigerung gem. § 180 ZVG auseinandergesetzt. Würde mit einer Auseinandersetzungsklage die Aufteilung von Immobil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auslandsberührung / IV. Kein Verstoß gegen den ordre public

Rz. 128 Ein Verstoß ist jedoch zu verneinen, wenn das entsprechende Erbrecht zwar überhaupt keinen Pflichtteil kennt, die nächsten Familienangehörigen aber durch anderweitige Ansprüche zur Unterhaltssicherung versorgt sind.[270] Des Weiteren dann, wenn entfernte Verwandte (Abkömmlinge von Großeltern) gänzlich von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind.[271]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Beendigung der Erbengem... / E. Abschichtung

Rz. 91 Seit 1998 ist auch durch den BGH[102] neben dem Auseinandersetzungsvertrag (siehe oben Rdn 85) und der Erbteilsübertragung (siehe oben Rdn 90) ein "dritter Weg" der Auseinandersetzung anerkannt, der zu einer Teilauseinandersetzung führt:[103] Miterben scheiden einverständlich gegen Abfindung aus der Erbengemeinschaft aus. Dies wird allgemein als "Abschichtung" bezeich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / b) Haftung für Neuschulden

aa) Haftung gem. §§ 171, 172 HGB Rz. 122 Für Neuschulden, also Schulden, die erst nach dem Erbfall entstanden sind, haften die Kommanditisten-Erben gem. §§ 171, 172 HGB persönlich und unbeschränkbar, soweit nicht gem. § 171 Abs. 1 Hs. 2 HGB die Haftung ausgeschlossen ist. Die vollständige Einzahlung der Einlage durch den Erblasser wirkt insoweit auch für den Kommanditisten-Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / b) Umwandlung auf eine Personengesellschaft

Rz. 275 Auch die Umwandlung auf eine Personengesellschaft ist für Gesellschaftsanteile denkbar, die der Testamentsvollstreckung unterliegen. Dies gilt z.B. für GmbH-Anteile oder Aktien. Sei es durch Formwechsel in eine Personengesellschaft oder durch Verschmelzung oder Spaltung auf eine Personengesellschaft. Rz. 276 Gänzlich ausgeschlossen dürfte es in einem solchen Fall sein,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Nachlasspflegschaft / V. Rechtsmittel

Rz. 25 Bei Aufhebung der Pflegschaft kann jeder Beschwerde erheben, der ein Interesse an einer Abänderung der Verfügung hat. Das ist insbesondere auch ein Miterbe, der darauf angewiesen ist, dass sein unbekannter Miterbe eine Handlungsorganisation in Form des Nachlasspflegers beibehält.[46]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / a) Haftung für Altschulden

Rz. 119 Liegt die Haftungsbefreiung gem. § 171 Abs. 1 Hs. 2 HGB nicht vor, weil die Einlage an den Erblasser oder die Gesellschafter-Erben zurückbezahlt wurde oder Entnahmen auf ein durch Verluste herabgemindertes Kapitalkonto erfolgten, haftet der Kommanditist gem. § 173 i.V.m. §§ 171, 172 HGB bis zur Höhe der Einlage für Altschulden, also solche, die zum Zeitpunkt des Erbf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 23 Der Erwerber tritt – lediglich – in die vermögensrechtliche Position des veräußernden Miterben und wird nicht anstelle des Veräußernden Miterbe,[42] da er keine Rechtsbeziehung zum Erblasser hat. Er übernimmt vom Miterben die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses[43] und ihn treffen auch die Beschränkungen und Beschweru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Beendigung der Erbengem... / A. Allgemeines

Rz. 1 Wenn es nicht bereits "vorher" bei der Verwaltung des Nachlasses zu Problemen und Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Erbengemeinschaft gekommen ist, dann bietet "spätestens" die Beendigung der Erbengemeinschaft hierfür eine weitere – nicht unbedingt letzte – "Gelegenheit". Für die Beendigung der Erbengemeinschaft gibt es keinen "richtigen" Weg. Wie meist bei Probl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Berufsrecht der Rechts... / a) Interessenkollision im Laufe des Mandats

Rz. 29 Bei der Frage nach dem Schicksal des anwaltlichen Gebührenanspruchs im Falle der Vertretung widerstreitender Interessen vertrat der IX. Senat des BGH im Jahr 2009 eine äußerst "anwaltfreundliche" Linie. Man durfte sich aber schon damals fragen, ob es tatsächlich im Sinne der Anwaltschaft sein konnte, dass auch der Anwalt, der widerstreitende Interessen vertritt, seine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Gebühren und Kosten / II. Dieselbe Angelegenheit mehrerer Auftraggeber

Rz. 2 Ob und inwieweit dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit oder verschiedene Angelegenheiten vorliegen, ist nach den §§ 15, 16, 17 RVG zu bestimmen. Auftraggeber ist der, dessen Rechte und Pflichten Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit sind. Nicht entscheidend ist also, ob der Rechtsanwalt von mehreren Personen beauftragt worden ist, sondern wen der Rechtsanwalt vertri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Prozessführung, Erbsche... / 3. Klageantrag

Rz. 30 Die Klage ist gerichtet auf die Zustimmung zu einem bestimmten, vorzulegenden Teilungsplan. Von diesem Plan darf das Gericht nicht abweichen: Es darf nicht mehr oder weniger zusprechen als in dem Teilungsplan zur Zustimmung genannt ist.[86] Es wird vertreten, dass das Gericht im Rahmen des § 139 Abs. 1 ZPO "wegen der Schwierigkeiten" verpflichtet sein soll, auf sachge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mietrecht / 2. Kündigung durch Stellvertretung

Rz. 30 Diesem Risiko, sämtliche Unterschriften zur rechten Zeit zu erhalten, kann sich die Erbengemeinschaft entziehen, indem sie sich eines Stellvertreters bedient. Zwar muss die Schriftform auch bei der Kündigung durch einen Stellvertreter gewahrt sein. Dieses Erfordernis ist erfüllt, wenn der Stellvertreter mit seinem Namen unterzeichnet. Aus dem Kündigungsschreiben muss ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / c) Einzelfallabwägung

Rz. 75 Die Beurteilung ob eine Maßnahme ein Fall der "ordnungsmäßigen" Verwaltung ist, bleibt stets einzelfallabhängig. Fraglich ist es bspw., ob man den Abschluss von Mietverträgen als einen Fall der ordnungsmäßigen Verwaltung ansehen kann. Die Frage lässt sich nicht generell beantworten: Die Vermietung von Nachlassgegenständen ist fraglos eine Maßnahme der Verwaltung[170] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / 2. Haftung der Erben des Partners

Rz. 139 Gemäß § 8 Abs. 2 PartGG haften die Partner akzessorisch für die Verbindlichkeiten der Partnerschaftsgesellschaft. Die Haftung für Schäden, die sich aus einer fehlerhaften Berufsausübung ergeben, ist allerdings auf denjenigen Partner beschränkt, der sich innerhalb der Partnerschaftsgesellschaft mit der jeweiligen Aufgabenbearbeitung befasst hat. Rz. 140 Für Altschulden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / 3. Erbrechtliche Nachfolgeklausel

Rz. 146 Die erbrechtliche Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag der BGB-Gesellschaft stellt den Geschäftsanteil entgegen § 727 Abs. 1 BGB vererblich, überlässt die Entscheidung über die Person des Nachfolgers dem Erbrecht.[245] Für die OHG erfüllt die Klausel die gleiche Funktion gem. § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB. Dies gilt auch für den Geschäftsanteil des persönlich haftenden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / a) Rechtsstellung des Erben

Rz. 22 Der Erbe bleibt auch nach Veräußerung seines Erbteils Erbe, da diese Position nur in seiner Person durch Erwerb von Todes wegen begründet werden kann und nicht übertragbar ist.[37] Er hat damit alle Rechte und Pflichten, die ihn auch zuvor trafen. Insbesondere haftet er gem. §§ 2382, 2385 BGB weiterhin für die Nachlassverbindlichkeiten und kann noch gem. § 2344 BGB fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / 2. Umwandlungsbeschluss durch den Testamentsvollstrecker

Rz. 271 Die Frage, ob ein Testamentsvollstrecker bei der Umwandlung des zum Nachlass gehörenden Unternehmens mitwirken kann, hängt zunächst davon ab, ob überhaupt an dem maßgeblichen Geschäftsanteil Testamentsvollstreckung zulässig ist. Ist dies wie z.B. bei der KG[478] der Fall, stellt sich weiter die Frage nach dem Umfang der Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / bb) Haftung gem. § 176 Abs. 2 HGB

Rz. 124 Ob bis zur Eintragung als Kommanditist im Handelsregister noch eine vollständige Haftung der Gesellschafter-Erben für die Schulden zwischen Erbfall und Eintragung gem. § 176 Abs. 2 HGB besteht, dürfte inzwischen geklärt sein. Sowohl der BGH als auch die überwiegende Lehre nehmen an, dass für die in die Gesellschaft eintretenden Erben die Haftung aus § 176 Abs. 2 HGB n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Gebühren und Kosten / I. Ermessensausübung

Rz. 21 Welche Höhe die vom Rechtsanwalt zu berechnende Gebühr hat, muss er innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens der einzelnen Gebühren durch Ausübung seines Ermessens bestimmen. Grundsätzlich ist für diese Ermessensausübung auf die Vorschriften des § 315 BGB zurückzugreifen. § 315 BGB Bestimmung der Leistung durch eine Partei (1) Soll die Leistung durch einen der Vert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Prozessführung, Erbsche... / 2. Anteil eines Miterben/Anspruch auf Auseinandersetzung

Rz. 51 Der Anspruch eins Miterben auf Auseinandersetzung ist für sich gesehen nicht pfändbar, würde aber ohnedies keinen Vermögenswert besitzen. Pfändbar ist jedoch gem. § 859 Abs. 2 ZPO der Anteil des Miterben an der Erbengemeinschaft. Der Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand ist hingegen nicht pfändbar, § 859 Abs. 1 S. 2, Abs. 2, 2. Fall ZPO. Testamentsvollstreckung oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Nachlasspflegschaft / II. Klagepflegschaft

Rz. 2 Ein Nachlasspfleger kann außerdem auf Antrag eines Nachlassgläubigers bestellt werden, der gegen den Nachlass einen Anspruch gerichtlich geltend machen oder in den Nachlass vollstrecken will, § 1961 BGB. Diese Pflegschaft dient dem Schutz des Nachlassgläubigers, indem sie entgegen § 1958 BGB eine gerichtliche Geltendmachung von Nachlassverbindlichkeiten bereits vor Ann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auslandsberührung / f) Inhalt des Fremdrechtserbscheins

Rz. 162 In einem Fremdrechtserbschein ist mit aufzunehmen:mehr