Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / d) Die Auslegung eines Ehegattentestaments bzw. eines gemeinschaftlichen Testaments unter eingetragenen Lebenspartnern

Rz. 299 Bei der Auslegung eines Ehegattentestaments findet nicht nur § 133 BGB, sondern – anders als beim Einzeltestament – auch § 157 BGB Anwendung, weil der Inhalt einer Ehegattenverfügung auch aus der Sicht des Erklärungsempfängers, hier des anderen Ehegatten, zu beurteilen ist. Deshalb ist nach der BGH-Rechtsprechung[285] der Wortlaut eines gemeinschaftlichen Testaments ...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 6. Exkurs: Keine einstweilige Verfügung zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs

Rz. 100 Unter den vorläufigen Rechtsschutz fällt die Schaffung und Vollstreckung von Titeln, in denen über den Bestand eines geltend gemachten Rechts nicht endgültig entschieden werden kann. Hierunter werden vor allem die summarischen Verfahren des Arrests, der einstweiligen Verfügung bzw. einstweiligen Anordnung verstanden.[131] Rz. 101 Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung

Rz. 29 Begriff: Die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung folgen nach § 2038 Abs. 2 S. 1 BGB aus § 745 BGB.[38] Danach muss die Verwaltung der Beschaffenheit des Gegenstandes und dem Interesse aller Miterben nach billigem Ermessen unter Ausschluss wesentlicher Veränderungen entsprechen. Entscheidend ist, was eine verständige Person, nicht der verklagte Miterbe, aus der Sicht...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / V. Testamentsvollstreckung in den Kommanditanteil

Rz. 36 Nach heute h.M. ist die Verwaltungs-Testamentsvollstreckung für einen Kommanditanteil möglich.[39] Allerdings ist dazu die Zustimmung der übrigen Gesellschafter erforderlich; diese kann schon im Vorhinein im Gesellschaftsvertrag erteilt werden. Der Testamentsvollstrecker meldet auch den Rechtsübergang auf den Erben unter Vorlage eines Erbnachweises und eines Testament...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Anfechtungsgründe

Rz. 117 Als Anfechtungsgründe im Sinne eines Eigenschaftsirrtums nach § 119 Abs. 2 BGB kommen die Überschuldung des Nachlasses, mangelnde Kenntnis einzelner wichtiger Nachlassverbindlichkeiten, fehlerhafte Einschätzung des Wertes einzelner Nachlassgegenstände in Betracht. Dabei ist als "Sache" im Sinne dieser Vorschrift bei der Anfechtung gem. §§ 1954, 1956 BGB die Erbschaft...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Die Auflösung der Innengesellschaft

Rz. 43 Die Innengesellschaft wird aufgelöst durch Scheidung, Tod eines Ehegatten, § 727 BGB, oder einvernehmliche Auflösung. Das Auseinandersetzungsguthaben kann im Falle der Auflösung durch Tod entweder Nachlassforderung oder Nachlassverbindlichkeit sein – je nachdem, welchem Ehegatten das Auseinandersetzungsguthaben bei Beendigung zusteht. Bei einer Ehegatteninnengesellscha...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Das Sonderkündigungsrecht des volljährig Gewordenen – die Idee des "Neustarts bei null"

Rz. 147 Ist der Minderjährige Mitglied einer Erbengemeinschaft, Inhaber eines Handelsgeschäfts oder unbeschränkt haftender Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft, OHG oder KG, so wird die Anordnung der Haftungsbeschränkung nach § 1629a Abs. 1 BGB um das in § 723 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BGB ausdrücklich niedergelegte Recht ergänzt, die Position im Geschäftsleben mit Eintritt der Vol...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 1. Allgemeines

Rz. 343 Ausländische Erbscheine sind nach § 108 FamFG grundsätzlich anzuerkennen, ohne dass es eines besonderen Anerkennungsverfahrens bedarf. Sie stellen aber regelmäßig keine ausreichenden Erbnachweise im Grundbuchverfahren nach § 35 GBO dar.[260] Rz. 344 Deutsch-türkisches Nachlassabkommen von 1929: § 17 des Abkommens regelt die Anerkennung von Zeugnissen über erbrechtlich...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / 1. Erbschein als Nachweis

Rz. 7 Im Gegensatz zum Grundbuchrecht (dort § 35 GBO) wird der Erbschein als Beweismittel nicht ausdrücklich genannt. Trotzdem ist er die zum Nachweis des Erbrechts beim Registergericht am besten geeignete öffentliche Urkunde.[7] Die für die Erteilung eines Erbscheins entstehenden Kosten führen nicht dazu, dessen Vorlage als untunlich anzunehmen.[8] Grundsätzlich ist der Erbs...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / 2. Umwandlung des einzelkaufmännischen Unternehmens in eine Kommanditgesellschaft

Rz. 23 Selten wird ein einzelkaufmännisches Unternehmen über Jahre hinweg in Erbengemeinschaft fortgeführt werden. Entweder übernimmt im Wege der Erbauseinandersetzung ein Miterbe das Geschäft, das Geschäft wird liquidiert oder die Erbengemeinschaft wird bezüglich des Geschäfts in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt. Vgl. hierzu §§ 18, 22, 25 HGB. Die Zustimmung zur Fortf...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / II. Erbfolge nach einem Kommanditisten

Rz. 33 Der Tod eines Kommanditisten führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft, § 177 HGB. Mehrere Erben des verstorbenen Kommanditisten treten nicht in Erbengemeinschaft, sondern kraft Sondererbfolge als Gesellschafter mit der ihrer Erbquote entsprechenden Beteiligungsquote bezogen auf den Anteil des Erblassers in die KG ein. Alle Gesellschafter und die Erben des verstorben...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / IV. Kein Verstoß gegen den ordre public

Rz. 128 Ein Verstoß ist jedoch zu verneinen, wenn das entsprechende Erbrecht zwar überhaupt keinen Pflichtteil kennt, die nächsten Familienangehörigen aber durch anderweitige Ansprüche zur Unterhaltssicherung versorgt sind.[269] Des Weiteren dann, wenn entfernte Verwandte (Abkömmlinge von Großeltern) gänzlich von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind.[270]mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / VII. Die Dürftigkeitseinrede des Erben

Rz. 193 Erhebt der Erbe die Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB, so ist zu unterscheiden, ob er in der Lage ist, die Dürftigkeit des Nachlasses nachzuweisen oder nicht. Kann der Erbe die Dürftigkeit nicht nachweisen, so muss das Prozessgericht die Frage, ob der Nachlass dürftig ist oder nicht, dahingestellt sein lassen. Damit wird die Frage der Haftungsbeschränkung in das Zwa...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / e) Zusammenhängendes Schriftstück

Rz. 154 Dazu das LG München I (Leitsatz):[131] Zitat "Ein aus mehreren Blättern bestehendes, auf einem Blatt unterschriebenes Testament ist nur dann gültig, wenn zwischen den einzelnen Blättern durch Nummerierung oder fortlaufenden Text ein Zusammenhang erkennbar ist." Rz. 155 Das KG sah zwar einen ausreichenden Zusammenhang zwischen zwei losen Blättern eines gemeinschaftlichen...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / c) Die Fortsetzungsklausel

Rz. 359 Unter Fortsetzungsklausel versteht man die gesellschaftsvertragliche Vereinbarung, dass bei dem Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft mit den übrigen Gesellschaftern fortgeführt wird. Der Anteil des Verstorbenen wächst hierbei den übrigen Gesellschaftern gemäß § 738 Abs. 1 S. 1 BGB bzw. § 105 Abs. 3 HGB i.V.m. § 738 Abs. 1 S. 1 BGB an. Für die Erben des Gesellsc...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 4. Grundbuchamt

Rz. 7 Befindet sich ein Grundstück im Nachlass und möchte der Erbe das Grundbuch berichtigen, ist gegenüber dem Grundbuchamt das Erbrecht nachzuweisen. Dies geschieht regelmäßig durch Vorlage der Ausfertigung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses, § 35 Abs. 1 S. 1 GBO. Beruht die Erbfolge auf einer letztwilligen Verfügung, genügt die Vorlage der Ausfert...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 2. Sekundärer Unrichtigkeitsnachweis: Beglaubigte Abschrift des notariellen Testaments samt Eröffnungsniederschrift

Rz. 15 Die Vorlage eines Erbscheins ist nicht in allen Fällen erforderlich. Beruht die Erbfolge auf einer notariell beurkundeten Verfügung von Todes wegen, reicht statt der Vorlage eines Erbscheins die Vorlage einer beglaubigten Abschrift der notariellen letztwilligen Verfügung zusammen mit einer Abschrift der Eröffnungsniederschrift durch das Nachlassgericht aus, § 35 Abs. ...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 2. Anerkenntnis- und Versäumnisurteil

Rz. 13 Gegen die allgemeine Geltung der Rechtskraft sind Bedenken erhoben worden, wenn es sich beim Feststellungsurteil um ein Anerkenntnis- oder Versäumnisurteil handelt.[16] Im Fall des Anerkenntnisurteils (§ 307 ZPO) prüft das Prozessgericht nicht einmal die Schlüssigkeit des Klägervorbringens, sondern verurteilt den Beklagten aufgrund seines Anerkenntnisses. Zwar wird be...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / d) Eigenhändigkeit eines privatschriftlichen Testaments

Rz. 148 Nach § 2247 Abs. 1 BGB kann der Erblasser ein Testament durch eigenhändige Nieder- und Unterschrift errichten. Zu den Formerfordernissen eines eigenhändigen Testaments siehe § 7 Rdn 25 ff. Rz. 149 Das OLG Hamburg führte zur Beweislast (Feststellungslast) bei bestrittener Lesefähigkeit des Erblassers aus:[125] Zitat "Gemäß § 2247 Abs. 4 BGB kann ein Testament nicht eigen...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / IV. Fälle mit Auslandsberührung

Rz. 44 Für die Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung der Erbfolge von ausländischen Staatsangehörigen ist in aller Regel ein deutscher Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis erforderlich. Hatten Ehegatten, in deren Ehe ein ausländischer Güterstand gegolten hatte, Grundeigentum in einem Gemeinschaftsverhältnis eines ausländischen Güterstands erworben, so war d...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Organisation der Erbengemeinschaft

Rz. 23 Anders als das Recht der Personengesellschaft unterscheidet das Recht der Erbengemeinschaft bei der Strukturierung ihrer Organisation nicht zwischen Geschäftsführung als Berechtigung und Verpflichtung im Innenverhältnis einerseits und Vertretung im Außenverhältnis andererseits, sondern spricht von Verwaltung (Innenverhältnis) und Verfügung (Außenverhältnis) über Nachl...mehr

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§ 16 Der Vermächtnisnehmer ... / C. Die Kürzung des Vermächtnisanspruchs nach § 2318 BGB

Rz. 14 Gemäß § 2318 Abs. 1 BGB kann der Erbe gegenüber dem Vermächtnisnehmer das Vermächtnis kürzen, wenn er einen Pflichtteil auszahlen muss. Der Vermächtnisnehmer hat sich insoweit an der Pflichtteilslast zu beteiligen.[17] Das Kürzungsrecht des Erben nach § 2318 Abs. 1 BGB besteht dergestalt, dass der Vermächtnisnehmer im Verhältnis seiner Einsetzung die Pflichtteilslast ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 6. Ausstellung des Zeugnisses

Rz. 374 Nach Art. 67 Abs. 1 EuErbVO stellt das Nachlassgericht das Zeugnis aus, wenn nach der jeweilig anzuwendenden Rechtsordnung der zu bescheinigende Sachverhalt feststeht und die Verfahrensvorschriften der Art. 62 ff. EuErbVO eingehalten sind (Antrag, Zuständigkeit und Verfahren). Der umfassende Verweis auf die jeweilige Rechtsordnung bedeutet, dass nicht nur die von der...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Verzicht eines Miterben auf seine erbrechtliche Beteiligung

Rz. 486 Die Abschichtung[508] einzelner Miterben ohne Erbteilsübertragung ist in der Praxis sehr weit verbreitet.[509] Sie wird von den Laien vermutlich schon seit Jahrzehnten praktiziert, ohne dass größere Schwierigkeiten bekannt geworden wären. Die Miterben einigen sich darauf, dass der Abzuschichtende mit dem Erhalt bestimmter Nachlassgegenstände aus der Erbengemeinschaft...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Abschlussfähigkeit

Rz. 493 Für den Abschluss eines Erbvertrags als Erblasser ist nach § 2275 BGB unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erforderlich; Geschäftsunfähige (§ 104 BGB) oder beschränkt Geschäftsfähige (§ 106 BGB) zählen hierzu nicht. Häufig gibt es in Erbrechtsprozessen Streit über die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit des Erblassers. Es ist ggf. ein Gutachten eines Sachverständigen (Psychi...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Die Zuwendung von Sonderbetriebsvermögen durch Vermächtnis

Rz. 386 Schwierigkeiten können bei der Vermächtnislösung darüber hinaus entstehen, wenn der Erblasser Sonderbetriebsvermögen hinterlässt, welches ebenfalls durch Vermächtnis auf den Nachfolger übergehen soll. Aus zivilrechtlicher Sicht ist dieses als gesondertes Sachvermächtnis eines Einzelwirtschaftsgutes in der Verfügung von Todes wegen dem Nachfolger zuzuordnen. Rz. 387 Au...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / I. Anmeldung von Rechtsänderungen zum Handelsregister

Rz. 3 Nach §§ 31 Abs. 1, 29 HGB ist jede Änderung des Inhabers des Unternehmens zum Handelsregister anzumelden. Für OHG und KG ist die Anmeldepflicht von Veränderungen bei der Rechtsinhaberschaft eines Gesellschaftsanteils in §§ 107, 143 Abs. 2, 161 Abs. 2, 162 HGB geregelt. Die Eintragungen sind, weil der Rechtsübergang außerhalb des Handelsregisters stattgefunden hat, dekl...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / IV. Die Bestimmung des Gegenstandswerts im Einzelnen

Rz. 46 Die Bestimmung des Gegenstandswerts in erbrechtlichen Angelegenheiten ist bisher nicht einheitlich und abschließend geklärt. Die Bewertungsproblematik liegt in der Frage, ob für die Streitwertbestimmung eine formell-rechtliche oder eine wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzuziehen ist. Die Bestimmung des Gegenstandswertes erfolgt nach § 23 RVG i.V.m. §§ 48 ff. GKG. ...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / 2. Beklagter/Anspruchsgegner

Rz. 25 Die Klage ist gegen die einzelnen Miterben zu richten, die bisher eine Auseinandersetzung verweigert haben bzw. dem vom Kläger vorgelegten Teilungsplan außergerichtlich nicht zugestimmt haben. Einer Klage gegen Miterben, die dem Teilungsplan außergerichtlich schon zugestimmt haben, würde das Rechtsschutzbedürfnis fehlen. Die Klage gegen diese Miterben wäre kostenpflich...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / VII. Sicherung eines Geldvermächtnisses

Rz. 97 Sind die Erben unbekannt, so ist es für den Vermächtnisnehmer problematisch, seinen Anspruch geltend machen zu können. In Betracht kommt in solchen Fällen die Anregung einer Nachlasspflegschaft (§ 1960 Abs. 2 BGB) oder die Beantragung einer Klagepflegschaft (§ 1961 BGB). Mit dieser Möglichkeit kann die Lücke aus § 1958 BGB, wonach die gerichtliche Geltendmachung eines...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachten (§§ 2293, 2294 BGB)

Rz. 569 Macht sich der Bedachte einer Verfehlung schuldig, die den Erblasser berechtigt, ihm den Pflichtteil zu entziehen oder – falls der Bedachte nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört – ihn berechtigen würde, einem Abkömmling den Pflichtteil zu entziehen, so kann der Erblasser vom Erbvertrag zurücktreten (§ 2294 BGB). Die Pflichtteilsentziehungsgründe sind in...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Wirkungen des Teilungsplans

Rz. 561 Der Teilungsplan ersetzt den Auseinandersetzungsvertrag unter den Miterben und wirkt verpflichtend und berechtigend für und gegen die Erben.[572] Er bindet TV und Erben erst, wenn der TV ihn für verbindlich erklärt hat, mit anderen Worten: wenn er erklärt hat, dass die Teilung nach diesem Plan zu geschehen habe. Den bindend gewordenen Teilungsplan kann der TV nicht m...mehr

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§ 11 Der (Vor-)Nacherbe als... / A. Allgemeines

Rz. 1 Selten, aber von erheblicher Bedeutung ist das Mandat, bei dem sich vor Eintritt des Nacherbfalls der Vor- bzw. Nacherbe Rat einholt. Oftmals weiß der Nacherbe gar nicht, welche Rechte ihm zustehen und gibt sich mit der Tatsache zufrieden, dass er einmal unbeschränkter Erbe werden wird. Die Probleme zwischen Vor- und Nacherben sind in der Praxis mannigfaltig. Das begin...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / 2. Notariell beurkundete Verfügung von Todes wegen als Nachweis

Rz. 8 Je eine beglaubigte Abschrift eines die Erbfolge eindeutig regelnden notariell beurkundeten Testaments oder Erbvertrags samt eines nachlassgerichtlichen Eröffnungsprotokolls genügen in analoger Anwendung von § 35 Abs. 1 GBO als Nachweis der Erbfolge.[11] In Ergänzung hierzu hat das OLG Bremen entschieden:[12] Zitat "Eine Lücke im Nachweis der Erbenstellung lässt sich durc...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / 1. Rechtsübergang in Erbengemeinschaft

Rz. 20 Mehrere Miterben werden durch den Erbgang erbengemeinschaftlich Inhaber des Unternehmens, ohne dass damit kraft Gesetzes eine Personenhandelsgesellschaft – etwa eine OHG – entstünde.[28] Deshalb ist es auch erforderlich, im Handelsregister zu vermerken, dass die Miterben Inhaber in Erbengemeinschaft sind und um klarzustellen, dass das Unternehmen nicht in der Rechtsfo...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Erwerb mit nachlassfremden Mitteln

Rz. 78 Wird mit privaten Mitteln eines Miterben und deshalb mit nachlassfremden Mitteln erworben, so sind sowohl ein subjektiver Wille, für den Nachlass erwerben zu wollen, als auch ein objektiver innerer Zusammenhang erforderlich. Ein objektiver Zusammenhang kann grundsätzlich bejaht werden, wenn das Geschäft der Erhaltung und Verwaltung des Nachlasses dient. Der subjektive...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Prozessführungsbefugnis

Rz. 118 Der Miterbe kann auf Leistung oder Feststellung klagen,[140] er kann die Zwangsvollstreckung betreiben,[141] er kann Prozesse, die durch den Tod des Erblassers unterbrochen wurden, wieder aufnehmen.[142] Der Miterbe ist gesetzlicher Prozessstandschafter und handelt deshalb in eigenem Namen (für sich und die anderen Miterben, was im Rubrum selbstverständlich zum Ausdru...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Beschaffung eines Erbscheins

Rz. 6 Der Gläubiger kann sich unter Vorlage einer Ausfertigung des vollstreckbaren Titels vom zuständigen Nachlassgericht gem. § 357 Abs. 2 FamFG eine Ausfertigung eines bereits erteilten Erbscheins erteilen lassen. Ist ein Erbschein noch nicht erteilt, kann der Gläubiger – wenn er bereits im Besitz eines vollstreckbaren Titels ist – anstelle der Erben des Schuldners gem. §§ ...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / I. Reguläre Beendigung des Amtes

Rz. 73 Grundsätzlich endet die Testamentsvollstreckung[85] mit der Erledigung der dem Testamentsvollstrecker obliegenden Aufgaben bzw. mit der Erschöpfung des Nachlasses. Gleiches gilt, wenn der Erblasser für die Testamentsvollstreckung eine Frist bestimmt hat oder die Testamentsvollstreckung unter einer auflösenden Bedingung angeordnet wurde. Einer besonderen Aufhebung des ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Rechtsanwalt als Nachlasspfleger

Rz. 116 Bestellt das Nachlassgericht einen Rechtsanwalt wegen seines Berufs zum Nachlasspfleger, steht die Nutzbarkeit seiner Fachkenntnisse und seine besondere Qualifikation außer Zweifel. Bei ausreichendem Nachlass ist sein Stundensatz daher regelmäßig so zu bemessen, dass der Rechtsanwalt für den im Interesse des Erben erbrachten Zeitaufwand eine kostendeckende Vergütung ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Nicht fällige Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 220 Bei nicht fälligen oder streitigen Verbindlichkeiten kann jeder Miterbe verlangen, dass das Erforderliche zurückbehalten wird, § 2046 Abs. 1 BGB. Besteht nur unter den Miterben Streit darüber, ob eine Verbindlichkeit besteht, so reicht dies aus, um entsprechende Mittel zurückzubehalten. Dasselbe gilt auch für Streitigkeiten über Ausgleichungspflichten nach §§ 2050 ff...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / 2. Erforderliche Genehmigungen

Rz. 56 Die Klageerhebung durch einen minderjährigen Miterben bedarf grundsätzlich keiner familienrechtlichen Genehmigung. Eine Genehmigung ist insbesondere im Verlaufe des Verfahrens auch dann nicht erforderlich, wenn der eingeklagte Teilungsplan den gesetzlichen Teilungsvorschriften bzw. den Teilungsanordnungen des Erblassers genügt und der Minderjährige nach der Prüfung de...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Die Testamentsniederschrift

Rz. 25 Zwingend ist für das eigenhändige Testament die eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung, § 2247 Abs. 1 BGB. Ein Verstoß dagegen führt zur Formnichtigkeit gemäß § 125 S. 1 BGB.[18] Diese strenge Form dient neben anderen Zwecken der Sicherung vor Fälschung und dem Anliegen, dass sich der Erblasser auch inhaltlich so intensiv wie möglich mit der von ihm ab...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / I. Fortsetzung der Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern, allen oder einzelnen Erben

Rz. 27 Wird die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt – so die gesetzliche Regel –, so scheidet der verstorbene Gesellschafter nach § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB aus; sein Anteil wächst den verbleibenden Gesellschaftern an. Dies ist von allen Gesellschaftern und den Erben des verstorbenen Gesell...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Die Anfechtungsvoraussetzungen

Rz. 329 In § 2078 Abs. 1 BGB sind die gleichen Tatbestände wie in § 119 Abs. 1 BGB, der Inhalts- und Erklärungsirrtum, geregelt, so dass insoweit die Grundsätze der §§ 119 ff. BGB entsprechend anzuwenden sind. Rz. 330 Beispiele für einen Erklärungsirrtum sind das Verschreiben beim eigenhändigen Testament (§ 2247 Abs. 1 BGB), der Irrtum des Ehegatten beim gemeinschaftlichen Te...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / 2. Kein letzter gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

Rz. 7 Hatte der Erblasser zur Zeit des Erbfalls keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte, § 343 Abs. 2 FamFG. Rz. 8 Sofern eine Zuständigkeit nach § 343 Abs. 1 und 2 FamFG nicht gegeben ist, ist gem. § 343 Abs. 3 FamFG das Amtsgericht Berlin-Schöneberg örtlich ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (b) Beschränkung des Nießbrauchs auf das Gewinnbezugsrecht

Rz. 205 Statt dem Nießbraucher ein Recht am Gesellschaftsanteil als solchem einzuräumen, käme die einfachere Variante in Betracht, dem Vermächtnisnehmer nur Rechte zum Gewinnbezug zuzuwenden. Da nach § 717 S. 2 BGB (der auch für oHG und KG anzuwenden ist) vermögensrechtliche Bezüge – insbesondere Gewinnanteile – und der Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben übertragba...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 4. Anfechtungstatbestände

Rz. 52 Für die Irrtumstatbestände des § 2078 BGB trägt derjenige die Beweislast, der sich auf die Anfechtung der letztwilligen Verfügung beruft.[68] Das in § 2079 BGB normierte Anfechtungsrecht des übergangenen Pflichtteilsberechtigten ist ein Sonderfall des Motivirrtums und ergänzt damit § 2078 Abs. 2 BGB. Die Vorschrift des § 2079 BGB enthält eine Vermutung für das Vorlieg...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / VII. Kosten der Grundbuchberichtigung

Rz. 51 Für die Eintragung eines Eigentümers oder von Miteigentümern wird eine 1,0-Gebühr erhoben, KV 14110 Anm. 1 Abs. 1 GNotKG. Dabei kommt es nicht auf den Rechtsgrund an; darunter fällt also auch die Eintragung des Eigentümers im Wege der Grundbuchberichtigung. Maßgebend sind die Wertvorschriften der §§ 46 ff. GNotKG. Rz. 52 Die Grundbuchberichtigungsgebühr wird jedoch bei...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 6. Keine beeinträchtigende Schenkung: Vermietung einer Wohnung weit unterhalb der ortsüblichen Miete

Rz. 42 Dazu das KG im Urt. v. 21.7.2006:[62] Zitat "Der Einnahmeverlust, der mit einer langfristigen Vermietung einer Wohnung des Erblassers zu einem Bruchteil des ortsüblichen Mietzinses verbunden ist, begründet nicht die Annahme einer beeinträchtigenden Schenkung i.S.d. § 2287 BGB."mehr