Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 6b EStG Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 [1] (1) 1Steuerpflichtige, die Grund und Boden, Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörigen Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört, oder Gebäude oder Binnenschiffe[2] veräußern, können im Wirtschaftsjahr der Veräußerung von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der in Satz 2 bezeichn...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Netto-Einzelberechnung

Rz. 10 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Erklärt der ArbG bei einer > Außenprüfung von vornherein, dass er den ArbN von jeglicher Steuernachforderung freistellen, also sämtliche bei der Nachversteuerung anfallenden Steuerabzugsbeträge übernehmen will, und ist diese Erklärung auch dem ArbN gegenüber verbindlich (> Nettolohn Rz 3), so kann für die Übernahme der Steuerabzugsbeträge vo...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nachtarbeit

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zulagen für Nachtarbeit sind grundsätzlich stpfl > Arbeitslohn. Über steuerfreie Zuschläge vgl § 3b EStG; > R 3b LStR und > Lohnzuschläge Rz 8 ff. Über Entschädigungen für Nachtwachen des Krankenpflegepersonals > Krankenschwestern Rz 2. Ergänzend > Ärzte Rz 13, > Bereitschaftsdienst, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 16,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Überstundenentgelt

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die besondere Vergütung von Überstunden gehört grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn. Als Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit kommt nach Maßgabe von § 3b EStG Steuerfreiheit in Betracht (> Lohnzuschläge). Zu Besonderheiten > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 15, > Lohnzuschläge Rz 17. Werden Überstunden fü...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Sonstige Hinweise

Rz. 6 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Zur Gehaltsnachzahlung für mehrere Jahre bei Dienstverhältnissen zwischen Ehegatten/Lebenspartnern sowie zwischen Eltern und Kindern > Arbeitnehmer Rz 75 ff. Rz. 7 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Werden Bezüge für eine Tätigkeit nachgezahlt, die sich über mehrere Kalenderjahre erstreckt, berücksichtigt der ArbG die Tarifermäßigung nach § 34 EStG be...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 34d EStG Ausländische Einkünfte

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Ausländische Einkünfte im Sinne des § 34c Absatz 1 bis 5 sindmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 18 EStG

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 (1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sindmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Geschäftsanteile an einer GmbH (Buchst h)

Rz. 45 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Begünstigt ist der Erwerb von Geschäftsanteilen oder einer Stammeinlage an einer GmbH nur als nichtverbriefte betriebliche Beteiligung, also nur dann, wenn die GmbH zugleich der > Arbeitgeber ist (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst h VermBG). Begünstigt ist aber auch der Erwerb von Geschäftsanteilen oder einer Stammeinlage an einer GmbH mit Sitz und Gesc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Tätigkeitsbereich der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 14 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Mit der Unterhaltung steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) wird eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft partiell steuerpflichtig. Mit einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb werden regelmäßig gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) erzielt. Die Gewinnermittlung des steuerpflichtig...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine und Stiftungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG können steuerlich verschiedene Tätigkeitsbereiche und Einkunftsarten (§ 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 2 Abs. 1 EStG) unterhalten. Daneben verfügen diese Körperschaften – anders als Kapitalgesellschaften (GmbHs, AGs) – über einen nichtsteuerbaren ideellen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 4 Einziehung von Anteilen und eigene Anteile

Rz. 65 Eine Kapitalherabsetzung kann grundsätzlich auch zur Einziehung von Anteilen durchgeführt werden. Zu unterscheiden ist, ob die Körperschaft bereits vor Beschluss der Kapitalherabsetzung über eigene Anteile verfügt oder diese erst infolge des Herabsetzungsbeschlusses von den Anteilseignern "eingezogen" werden. Handelt es sich um eine Anteilseinziehung, kann diese sowoh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.2 Steuerbescheinigung

Rz. 62 Fraglich ist, ob die Körperschaft infolge der Kapitalherabsetzung eine Bescheinigung an den Anteilseigner auszustellen hat. Bei Auskehrung von Beträgen aus der Kapitalherabsetzung kann entweder eine stpfl. Leistung oder eine stfr. Einlagenrückgewähr vorliegen. Dies hat materielle Auswirkung auf die ertragsteuerliche Qualifikation der Auskehrung beim Anteilseigner. Zu ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.5 Aus Einlagen stammendes Nennkapital (Abs. 2 S. 3)

Rz. 52 Stammt das herabgesetzte Nennkapital aus Einlagen der Anteilseigner, die auch tatsächlich erbracht worden sind, wird dieser Teil des gezeichneten Kapitals nicht von dem sonstigen, aus unmittelbaren Einlagen der Anteilseigner (z. B. bei Gründung) stammenden gezeichneten Kapital getrennt. Die steuerliche Behandlung ist daher unabhängig davon, ob das Nennkapital unmittel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.6 Kapitalherabsetzung bei nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften

Rz. 56 Für im Inland nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften ist hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung zu differenzieren, ob die Körperschaft in einem EU-/EWR-Staat oder einem Drittstaat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen. Für Körperschaften, die in einem EU-Staat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen, gilt § 28 KStG grds. gem. § 27 Abs. 8 S. 1 u. 2 KStG uneinge...mehr

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Inventur und Inventar: Rech... / 1.5 Bezugszeitpunkt und Aufstellungsfrist des Inventars

Rz. 13 Bezugszeitpunkt für das Eröffnungsinventar ist der "Beginn des Handelsgewerbes", für das laufende Inventar der "Schluss eines jeden Geschäftsjahres".[1] Dies ist jedoch nur der Stichtag, auf den sich die Bestände und Werte beziehen, weder zwingend der Zeitpunkt der tatsächlichen Durchführung der Inventur noch der Aufstellung/Fertigstellung des Inventars. Rz. 14 Aufzust...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.2 Kapitalherabsetzung oder Auflösung der Körperschaft (Abs. 2 S. 1)

Rz. 38 § 28 Abs. 2 S. 1 KStG knüpft an die Kapitalherabsetzung oder Auflösung der Körperschaft an. Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift ist mithin eine handelsrechtlich wirksame Kapitalherabsetzung oder Liquidation. Für die Voraussetzung, dass eine (wirksame) Kapitalherabsetzung vorliegt, ist unerheblich, ob diese als ordentliche Kapitalherabsetzung,[1] als vereinf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 28 KStG ist neben § 27 KStG die zentrale Vorschrift zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapitalmaßnahmen. Beide Vorschriften können als Einheit gesehen werden, da § 28 KStG auf § 27 KStG aufbaut und an diversen Stellen an der Vorschrift anknüpft. Darüber hinaus fungiert § 28 KStG als "Gegenstück" zu § 27 KStG, da dieser Nennkapital gesondert festschreibt, welches n...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3.2 Einlagen und Sonderausweis

Rz. 19 § 28 Abs. 1 S. 3 KStG regelt, dass Beträge des Nennkapitals, die durch Umwandlung von sonstigen Rücklagen mit Ausnahme von aus Einlagen der Anteilseigner stammenden Beträgen zugeführt worden sind, als "Sonderausweis" getrennt auszuweisen und gesondert festzustellen sind. Fraglich ist, ob die Vorschrift direkt an dem Bestand des steuerlichen Einlagekontos anknüpft, oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Anwendung der Bruttomethode auch auf den anteiligen Übernahmegewinn bzw -verlust bei Verschmelzung oder Formwechsel einer Kapitalgesellschaft, an der die Organgesellschaft beteiligt ist, auf eine Personengesellschaft (§ 15 S 1 Nr 2 S 1 und 2 KStG)

3.4.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG Tz. 55 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 15 S 1 Nr 2 KStG idF vor dem SEStEG war § 4 Abs 7 UmwStG idF vor dem SEStEG nicht bei der Ermittlung des Organeinkommens, sondern erst auf der Stufe des OT anzuwenden. Nach § 4 Abs 7 UmwStG idF vor dem SEStEG ist bei der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges ein Übernahmegewinn insoweit stf...mehr

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ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / bb) Auflösung der Kapitalgesellschaft (§ 13a Abs. 6 Nr. 4 ErbStG)

Nach § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG wird eine GmbH durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Ohne Insolvenzverfahren wird eine GmbH mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG). Diesen Vorschriften entsprechen § 262 Abs. 1 Nr. 3 und 4 AktG für die AG. Die Auffa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Abs. 4)

1. Abkehr vom "Stuttgarter Verfahren" Rz. 134 [Autor/Stand] Mit dem Verweis des § 157 Abs. 4 BewG auf die Wertermittlung nach § 11 Abs. 2 BewG gibt der Gesetzgeber das vormals für Anteile an Kapitalgesellschaften geltende sog. Stuttgarter Verfahren als Bewertungsmethode auf. Das Stuttgarter Verfahren war eine Übergewinnmethode, bei der zur Ermittlung des Anteilswerts neben de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Anteilswert

Rz. 145 [Autor/Stand] Die Ermittlung des gemeinen Werts der Kapitalgesellschaft ist bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer nicht das Ziel der Wertermittlung, weil lediglich der gemeine Wert der Anteile an der Kapitalgesellschaft förmlich nach § 151 Abs. 1 Nr. 3 BewG festzustellen ist. Dennoch wird vom gemeinen Wert der Kapitalgesellschaft auf den gemeinen Wert des Anteils geschl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 1. Bewertung des (gewerblichen und freiberuflichen) Betriebsvermögens sowie der Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 264 [Autor/Stand] Wie schon nach altem Recht werden börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften gemäß § 11 Abs. 1 BewG mit dem Kurswert angesetzt, der erforderlichenfalls um einen Paketzuschlag zu erhöhen ist. Bei fehlender Börsennotierung, insb. bei Anteilen an Gesellschaften mbH, wird der gemeine Wert aus Verkäufen zwischen fremden Dritten abgeleitet, wenn solche V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Abkehr vom "Stuttgarter Verfahren"

Rz. 134 [Autor/Stand] Mit dem Verweis des § 157 Abs. 4 BewG auf die Wertermittlung nach § 11 Abs. 2 BewG gibt der Gesetzgeber das vormals für Anteile an Kapitalgesellschaften geltende sog. Stuttgarter Verfahren als Bewertungsmethode auf. Das Stuttgarter Verfahren war eine Übergewinnmethode, bei der zur Ermittlung des Anteilswerts neben dem Vermögenswert der Kapitalgesellscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / II. Die Neuregelungen im Überblick

Rz. 238 [Autor/Stand] Im Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2], das am 1.1.2009 in Kraft trat,[3] versuchte der Gesetzgeber, die Vorgaben des BVerfG im Beschluss v. 7.11.2006[4] (vgl. dazu oben, Rz. 211 ff.) umzusetzen. Inwieweit ihm dies gelungen war, wurde unterschiedlich beurteilt (vgl. dazu weiter im Text). Rz. 239 [Autor/Stand] Die bewertungsrechtlichen Änderungen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ertragsabhängige Unternehmensbewertung

Rz. 136 [Autor/Stand] Die Neufassung des § 11 Abs. 2 BewG i.d.F. des Erbschaftsteuerreformgesetzes [2] regelt die Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die nicht unter § 11 Abs. 1 BewG fallen. Das bedeutet, der Anteilswert wird nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 BewG ermittelt, wenn die Anteile nicht an der Börse gehandelt werden. Rz. 137 [Autor/Stand]...mehr

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ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / I. Problemaufriss

Den regelmäßigen Lesern dieser Zeitschrift muss das Begünstigungsregime für unternehmerisches Vermögen, das § 13a – § 13c, § 19a und § 28a ErbStG aufweisen, nicht erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Corona-Krise stellen sich insoweit insbesondere die Probleme der Einhaltung der Mindestlohnsumme (§ 13a Abs. 3 ErbStG), der Aufgabe des Gewerbebetriebs (§ 13a Abs. 6 Nr. 1 Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / d) Änderungen durch das Steueränderungsgesetz 1992 vom 25.2.1992, das Zinsabschlagsgesetz vom 9.11.1992 und das Standortsicherungsgesetz vom 13.9.1993

Rz. 70 [Autor/Stand] Die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens wurden bis dato bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens grundsätzlich – mit wenigen Ausnahmen – mit ihren Teilwerten (§ 10 BewG) angesetzt. Das Steueränderungsgesetz 1992 v. 25.2.1992[2] brachte insoweit einen Paradigmenwechsel: Art. 13 des StÄndG 1992 vom 25.2.1992 [3] führte mit Wirkung ab 1.1.1993 zu ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Überblick über die Vorschrift

Rz. 50 [Autor/Stand] § 157 Abs. 1 BewG regelt, dass bei der Grundbesitzbewertung sowohl die tatsächlichen Verhältnisse als auch die Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag maßgebend sind. Die Vorschrift bezieht sich sowohl auf die Bewertung der wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens als auch auf die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermög...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 1. Der Vorlagebeschluss des BFH vom 22.5.2002 – II R 61/99

Rz. 198 [Autor/Stand] In seinem an das BVerfG gerichteten Vorlageschluss v. 22.5.2002[2] hatte der BFH § 19 ErbStG i.d.F. des JStG 1997[3] i.V.m. § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 6 Satz 4 ErbStG, § 12 ErbStG sowie die §§ 13a und 19a ErbStG, dabei § 12 ErbStG i.V.m. den dort in Bezug genommenen Vorschriften des BewG, wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 3. Der Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006 – 1 BvL 10/02

Rz. 211 [Autor/Stand] Wie nicht anders zu erwarten war, hat sich das BVerfG in seinem Beschluss v. 7.11.2006[2] der Auffassung des BFH in dessen Vorlagebeschluss v. 22.5.2002[3] (vgl. dazu oben, Rz. 198 ff.) im Ergebnis und im Wesentlichen auch in der Begründung angeschlossen. Das BVerfG hat entschieden, dass die durch § 19 Abs. 1 ErbStG a.F. angeordnete Erhebung der Erbscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG

Tz. 55 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 15 S 1 Nr 2 KStG idF vor dem SEStEG war § 4 Abs 7 UmwStG idF vor dem SEStEG nicht bei der Ermittlung des Organeinkommens, sondern erst auf der Stufe des OT anzuwenden. Nach § 4 Abs 7 UmwStG idF vor dem SEStEG ist bei der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges ein Übernahmegewinn insoweit stfrei, als er auf an der übernehmenden Pers-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Rechtslage nach Inkrafttreten des SEStEG

Tz. 59 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Gesetzgeber des SEStEG musste wegen der nunmehr generellen Aufsplittung des Übernahmeergebnisses (dazu s Vor §§ 3–10 UmwStG Tz 5ff) in einen Kap-Ertrag (§ 7 UmwStG iVm § 20 Abs 1 Nr 1 EStG) und in ein Übernahmeergebnis (§ 4 Abs 4 UmwStG) auch den § 15 S 1 Nr 2 KStG ändern. Wenn eine OG an einer übernehmenden Pers-Ges beteiligt ist, wird s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 160 [Autor/Stand] Der Ansatz des gemeinen Werts ist – wie bei allen anderen Vermögensgegenständen – auch beim Betriebsvermögen das angestrebte Bewertungsziel. Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, den in § 11 Abs. 2 BewG auf die Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften beschränkten Geltungsbereich des so genannten vereinfachten Ertragswertverfahrens auf die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Maßgebende Bewertungsvorschriften

Rz. 185 [Autor/Stand] Die Bewertung des Betriebsvermögens ist nicht in einer geschlossenen Vorschriftenkette geregelt. Vielmehr gelten folgende gesetzlichen Regelungen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 2. Durch Bundesregierung und Verwaltung geplante Neuerungen

Rz. 209 [Autor/Stand] Entsprechend einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag strebte die Bundesregierung an, das ErbStG und die in diesem Zusammenhang maßgebenden Regelungen des BewG zu reformieren. Nach Verabschiedung der "Eckpunkte zur Unternehmenssteuerreform" Mitte Juli 2006 erklärte Bundesfinanzminister Steinbrück, dass die Unternehmensnachfolge erleichtert werden solle, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 182 [Autor/Stand] Nach 157 Abs. 5 BewG richtet sich die Ermittlung des Werts eines Anteils am Betriebsvermögens nach §§ 11 Abs. 2 und 109 Abs. 2 BewG. Danach ist der Wert eines Anteils am Betriebsvermögen einer in § 97 BewG genannten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 109 Abs. 2 Satz 1 BewG). Zur Wertermittlung ist §...mehr

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ZErb 06/2020, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbststudiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gewerbebetrieb

Rz. 171 [Autor/Stand] Nach 157 Abs. 5 BewG richtet sich die Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens nach §§ 11 Abs. 2 und 109 Abs. 1 BewG. Danach ist das Betriebsvermögen von Gewerbebetrieben i.S.d. § 95 BewG mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 109 Abs. 1 BewG). Zur Wertermittlung ist § 11 Abs. 2 BewG maßgebend, so dass insoweit das vereinfachte Ertragswertverfahren anzuw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / aa) Vorbemerkungen

Rz. 172 [Autor/Stand] Durch Art. 18 JStG 2007 v.13.12.2006[2] sind die im Wesentlichen auf das Jahressteuergesetz 1997 zurückzuführenden Regelungen über die Bedarfsbewertung mit Wirkung ab 1.1.2007 reformiert worden. Dabei wurde der vorstehend skizzierten Kritik an den bisherigen Vorschriften in weiten Teilen Rechnung getragen (zu diesen Neuerungen im Einzelnen vgl. Rz. 184 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungszeitpunkt

Rz. 3 [Autor/Stand] § 157 BewG regelt, welche konkreten Vorschriften des Bewertungsgesetzes zur Bewertung bestimmter Vermögensgegenstände anzuwenden sind. Dabei ist ebenfalls zu entscheiden, ab wann die jeweiligen Vorschriften anzuwenden sind. Nach § 265 BewG gilt § 157 BewG erstmals für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 (vgl. § 265 BewG Rz. 63 ff.). Rz. 4 [Autor/Stand]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Freiberuflich Tätige

Rz. 177 [Autor/Stand] Nach 157 Abs. 5 BewG richtet sich die Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens nach §§ 11 Abs. 2 und 109 Abs. 1 BewG. Danach ist das Betriebsvermögen von freiberuflich Tätigen i.S.d. § 96 BewG mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 109 Abs. 1 BewG). Zur Wertermittlung ist § 11 Abs. 2 BewG maßgebend, so dass insoweit das vereinfachte Ertragswertverfahren ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / bb) Wesentliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006 im Einzelnen

Rz. 184 [Autor/Stand] Im Wesentlichen sind durch das Jahressteuergestz 2007[2] die folgenden materiell-rechtlichen Änderungen der Bedarfsbewertung herbeigeführt worden: (1) Abrücken von der Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 Rz. 185 [Autor/Stand] Die bislang in § 138 Abs. 1 Satz 2 BewG a.F. angeordnete Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 entfiel. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 175 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen[2] erzielt, diese be- oder verarbeitet und die dabei gewonne...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnrealisierung bei Abspaltung eines Teilbetriebs von einer Kapitalgesellschaft, deren Anteile im notwendigen Sonderbetriebsvermögen II bei einer Personengesellschaft gehalten werden

Leitsatz 1. Befinden sich bei einer Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG die Anteile an dem übertragenden Rechtsträger im notwendigen Sonderbetriebsvermögen II des Gesellschafters einer Personengesellschaft und werden diesem infolge der Abspaltung Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger zugeteilt, bleiben diese Anteile bis zu ihrer Entnahme gleichfalls notwendiges S...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftspapiere und Impres... / 2.3 Angaben bei der GmbH & Co. KG oder OHG

Das Gesetz bestimmt für die Personengesellschaften die Angaben, die auf deren Geschäftspapieren gemacht werden müssen, wenn kein Gesellschafter eine natürliche Person ist. Diese Angaben sind also nur dann notwendig, wenn alle (Personen-)Gesellschafter Kapitalgesellschaften sind. Diese Angaben müssen auf den OHG- und KG-Geschäftsbriefen gemacht werden, wenn kein Gesellschafter...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

Leitsatz Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für die Übernahme der Geschäftsführung der KG vor, die von einem Kommanditisten der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erbracht wird, so ist der betreffende Betrag nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht der Komplementär-GmbH, sondern dem die Geschäfte führenden Kom...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mittelbare Anteilsvereinigung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft bei einer zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Grundbesitzende Gesellschaft i.S.d. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG kann sowohl eine Personen- als auch eine Kapitalgesellschaft sein. 2. Bei einer über eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft vermittelten (mittelbaren) Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft ist für eine Anteilsvereinigung i.S.d. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG der Anteil am Vermögen der ...mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 4.1.2 Nicht-Kapitalgesellschaft

Rz. 37 Steht an der Spitze eines Konzerns eine inländische Nicht-Kapitalgesellschaft, die ein oder mehrere inländische Tochterunternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft besitzt, so ist zu unterscheiden, ob eines dieser Tochterunternehmen zugleich auch Mutterunternehmen ist, das seinerseits nach den Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts einen (Teil-)Konzernabsc...mehr