Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Ladungsfrist bei Terminverlegung – Kapitalbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen II

Leitsatz 1. Die vierwöchige Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung vor dem BFH beginnt nicht erneut zu laufen, wenn ein Termin auf einen späteren Tag verlegt wird. 2. Für die Zuordnung eines GmbH-Anteils eines Mitunternehmers zum Sonderbetriebsvermögen II seiner Mitunternehmerschaft ist es von Bedeutung, ob die GmbH ‐‐ abgesehen von der Geschäftsbeziehung zu der Mitunternehm...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Einkommensteuer

Rz. 89 Gleichgültig, ob bzw. welche Regelungen in der Satzung einer Kapitalgesellschaft für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbart sind, wird der Anteil zunächst im Weg der Gesamtrechtsnachfolge (insoweit also keine Singularsukzession) vererbt. Dies hat keine einkommensteuerrechtlichen Folgen, weder für den oder die Erben noch auf der Ebene des Erblassers. Kommt...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 2. Erbschaftsteuer

Rz. 90 Erben bzw. Vermächtnisnehmer des verstorbenen Gesellschafters erwerben die ihnen zufallenden Geschäftsanteile bzw. Aktien im Wege eines Erwerbs von Todes wegen im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. So lange der Kapitalgesellschaftsanteil beim Erben bzw. Vermächtnisnehmer des verstorbenen Gesellschafters verbleibt, also keine Einziehung oder Zwangsabtretung stattfindet...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / (1) Betriebsaufspaltung und Sonderbetriebsvermögen

Rz. 376 Eine schädliche Nutzungsüberlassung an Dritte ist z.B. nicht anzunehmen, wenn der Erblasser/Schenker sowohl im überlassenden Betrieb als auch im nutzenden Betrieb allein oder zusammen mit anderen Gesellschaftern einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen konnte.[383] Dasselbe gilt, wenn er als Mitunternehmer (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 3 bzw...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / Literaturtipps

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 4. Schenkungen zwischen Gesellschaftern

Rz. 159 Im Falle des Ausscheidens des Gesellschafters einer Personengesellschaft kommt es zu einem Anwachsungserwerb bei den verbleibenden Gesellschaftern. Ist der Wert der ihnen zuwachsenden Gesellschaftsrechte höher als der Wert der an den ausscheidenden Gesellschafter zu leistenden Abfindung, gilt diese Wertdifferenz gemäß § 7 Abs. 7 ErbStG als Schenkung an die Mitgesells...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / c) Schätzung des Verkehrswerts

Rz. 286 Kommt eine Ableitung des Werts der Kapitalgesellschaft aus zurückliegenden Verkäufen nicht in Frage, ist der Wert gemäß § 11 Abs. 2 S. 1 BewG unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten zu schätzen.[274] Dabei kann auch eine im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nicht steuerliche Zwecke übliche Bewertungsmethode zur Anwendung kommen. Solche Methoden sind insbesondere...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / VII. Neugründung und Umwandlung

Rz. 171 Die Neugründung eines einzelkaufmännischen Unternehmens oder einer Personen- bzw. Kapitalgesellschaft durch den Testamentsvollstrecker ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass dadurch keine über den Nachlass hinausgehenden Verpflichtungen für die Erben entstehen. Wegen des handelsrechtlichen Grundsatzes der unbeschränkten und – von den handelsrechtlichen Möglich...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / b) Betriebsvermögen und Mitunternehmeranteile

Rz. 344 Als weitere Begünstigungsgegenstände nennt § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG das Betriebsvermögen i.S.v. §§ 95–97 BewG. Dies gilt allerdings nur beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs oder Teilbetriebs sowie beim Erwerb eines Anteils an einer (originär) gewerblichen oder gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 oder Abs. 3 EStG), einer mitunternehm...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / f) Nießbrauch an Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 198 Wie bereits ausgeführt, kann Gegenstand eines Nießbrauchs auch die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sein, soweit diese (also der Anteil als solcher) übertragbar ist. Was die Stimmrechtsausübung sowie auch die Ergebnisverteilung bzw. das Gewinnbezugsrecht angeht, stellt sich die Problemlage ähnlich dar wie bei den Personengesellschaften.[230] Vor diesem Hinterg...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 3. Dauervollstreckung

Rz. 116 Bei der Dauertestamentsvollstreckung wird zuzüglich zu den vorstehenden Vergütungen weiter folgende Vergütung geschuldet (Ziff. III der Empfehlungen):mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / VI. Vermögensumgestaltungen

Rz. 28 Hier ist insbesondere an die Rechtsformänderungen von Gesellschaften, Unternehmen und Betrieben zu denken, aber auch an die diversen landwirtschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. So besteht im Bereich der Nordwestdeutschen Höfeordnung das fakultative Höferecht. Liegen die Voraussetzungen für das Bestehen eines Hofes vor, so steht es im Ermessen des Hofinhabers,...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 4. Periodische Verwaltungsgebühr

Rz. 117 Die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins gehen von ⅓ bis ½ % des gegebenen Nachlassbruttowertes oder – wenn höher – 2 bis 4 % des jährlichen Nachlassbruttoertrags aus. Testamentsvollstrecker und unternehmerische Tätigkeitmehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / b) Ableitung aus Kursen und Verkaufspreisen

Rz. 282 Nach § 11 Abs. 1 BewG ist für die Bewertung von Anteilen an börsennotierten Kapitalgesellschaften[265] stets und ausschließlich der niedrigste Börsenkurs am jeweiligen Stichtag (i.S.v. § 11 ErbStG) maßgeblich. Rz. 283 Lässt sich ein Börsenkurs am Bewertungsstichtag nicht feststellen, ist nach § 11 Abs. 1 S. 2 BewG auf den letzten, innerhalb von 30 Kalendertagen vor de...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 3. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 84 Die beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG kommt immer nur denn in Betracht, wenn nicht bereits eine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt. Der beschränkten Steuerpflicht unterliegt nur der Erwerb von Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG. Hierbei handelt es sich nicht um sämtliches (mehr oder weniger zufällig) im Inland befindliches Vermögen,[83] son...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 8. Bewertung von Betriebsvermögen

Rz. 287 Den Umfang des Betriebsvermögens im erbschaftsteuerrechtlichen Sinne[277] definiert § 151 Abs. 1 Nr. 2 BewG, der seinerseits auf die §§ 95, 96 und 97 BewG verweist. Das Betriebsvermögen umfasst demzufolge alle Teile eines Gewerbebetriebes i.S.d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Das der Ausübung eines frei...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / gg) Wertpapiere und vergleichbare Forderungen

Rz. 392 Zum Verwaltungsvermögen gehören nach § 13b Abs. 4 Nr. 4 ErbStG auch Wertpapiere und vergleichbare Forderungen. Eine Ausnahme gilt insoweit, wenn diese dem Hauptzweck des Gewerbebetriebs eines Kreditinstituts oder eines Finanzdienstleistungsinstituts im Sinne des KWG oder eines Versicherungsunternehmens, dass der Aufsicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 VAG unterliegt, zuzurech...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / II. Das Unternehmen als Gegenstand der Nachfolge

Rz. 7 Auch wenn beim Unternehmertestament die Unternehmensnachfolge im Vordergrund steht, beschränken sich seine Regelungen doch nicht allein auf den unternehmerischen Bereich. Denn Testamente regeln grundsätzlich die Nachfolge von Todes wegen insgesamt, also für den gesamten Nachlass. Bei den meisten Unternehmen stellt das Unternehmen bzw. die Unternehmensbeteiligung einen, ...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / (1) Personenunternehmen

Rz. 439 Nach § 13a Abs. 6 ErbStG fallen Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG) mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb der Behaltensfrist von 5 bzw. 7 Jahren gegen verschiedene Fortführungsbedingungen verstößt. Rz. 440 Schädlich ist insoweit zunächst die Veräußerung des begünstigt erworbenen Vermögens. Au...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / III. Familienstiftungen

Rz. 69 Familienstiftungen sind im Gegensatz zu gemeinnützigen Stiftungen per definitionem privatnützig geprägt. Hier geht es um die Verselbstständigung des (Nachlass-)Vermögens im Interesse der Familie. Die Bestimmung der Begünstigten steht natürlich auch hier im Ermessen des Stifters. Der Begünstigtenkreis umfasst regelmäßig Angehörige seiner Familie. Dies müssen aber weder...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / II. Gemeinnützige Stiftungen

Rz. 63 Gemeinnützige Stiftungen, die sämtliche Voraussetzungen der §§ 51–68 AO erfüllen, also insbesondere ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dienen, sind von der Körperschaftsteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG). Die Gemeinnützigkeit führt grundsätzlich auch nach § 3 Nr. 6 GewStG zur Gewerbesteuerfreiheit. Rz. 64 Allerdings sind solche inländischen Ei...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / (4) Wohnraumvermietung

Rz. 385 Ein weitere Ausnahme regelt § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG für Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten vor, die zu Wohnzwecken vermietet sind und zum Betriebsvermögen eines sog. Wohnungsunternehmens gehören. Von der Ausnahmeregelung erfasst werden sämtliche überlassenen Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte un...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / Literaturtipps

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Mindestbeteiligung des Erblassers/Schenkers

Rz. 352 Nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG können auch Kapitalgesellschaftsanteile begünstigt übertragen werden, wenn der Erblasser oder Schenker am Nennkapital der Gesellschaft mit mehr als 25 % unmittelbar beteiligt war (Mindestbeteiligung).[350] Dies gilt nicht nur für Anteile an inländischen sondern auch für solche an ausländischen Kapitalgesellschaften, wenn diese ihren Sit...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / hh) Finanzmittel

Rz. 394 Gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG stellt schließlich der positive Saldo der am Stichtag vorhandenen Finanzmittel abzüglich der Schulden insoweit Verwaltungsvermögen dar, als er über das – typisiert betrachtet – betriebsnotwendige Maß hinausgeht. Um den entsprechenden Betrag (schädliche Finanzmittel) zu ermitteln (sog. Finanzmitteltest), ist wie folgt vorzugehen: Rz. 39...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 8. Vererblichkeit von Gesellschaftsrechten

Rz. 22 Befinden sich im Vermögen des Erblassers ein Einzelunternehmen, Anteile an Kapitalgesellschaften oder ein Anteil an einer Personengesellschaft, so gilt es, die Vererblichkeit gesondert festzustellen. Gerade im Bereich der Anteile an Personengesellschaften ist die Errichtung der Verfügung von Todes wegen mit dem Gesellschaftsvertrag abzustimmen. Voraussetzung für die V...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / c) Steuersatzprivileg, § 19a ErbStG

Rz. 422 Handelt es sich bei dem Erwerber begünstigten Vermögens i.S.v. § 13b Abs. 2 ErbStG um eine natürliche Person, die den Steuerklassen II oder III angehört, kann – soweit überhaupt eine Besteuerung stattfindet (also außerhalb der Vollverschonung) – nach § 19a ErbStG eine Steuersatzerleichterung zum Tragen kommen. Juristische Personen, etwa Kapitalgesellschaften oder Sti...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / IV. Ineinandergreifen von Erbrecht und Gesellschaftsrecht

Rz. 24 Das Verhältnis von Erbrecht auf der einen und Handles- und Gesellschaftsrecht auf der anderen Seite charakterisiert der Grundsatz: Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht! Ob und inwieweit eine Nachfolge in eine Gesellschafterstellung überhaupt möglich ist und welche Voraussetzungen hierfür ggf. erfüllt sein müssen, beurteilt sich vorrangig nach gesellschaftsrechtlichen ...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 2. Erbschaftsteuer

Rz. 69 Das Eingreifen einer gesellschaftsvertraglichen Fortsetzungsklausel führt – wie dargestellt – zu einem Anwachsungserwerb der verbleibenden Gesellschafter. Dieser ist an und für sich nicht unbedingt erbschaftsteuerlich relevant. Denn soweit der Vermögensmehrung durch Anwachsung eine gleichwertige Zahlungsverpflichtung gegenüber den Erben des verstorbenen Gesellschafter...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / a) Gesetzliche Vorgaben

Rz. 279 Bewertungsziel ist bei Kapitalgesellschaftsanteilen gem. § 12 Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 11 BewG der gemeine Wert. Er wird entweder nach § 11 Abs. 1 BewG aus Kurswerten oder Verkaufserlösen abgeleitet oder nach § 11 Abs. 2 BewG auf der Grundlage der Ertragsaussichten oder nach einer anderen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nicht steuerliche Zwecke üblichen Methode ge...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / ll) Verwaltungsvermögen bei mehrstufigen Beteiligungen – Verbundvermögensaufstellung

Rz. 412 Gehören zum übertragungsgegenständlichen Betrieb bzw. zur übertragungsgegenständlichen Gesellschaft (unmittelbar oder mittelbar gehaltene) Beteiligungen an (in- oder ausländischen) Personen- und/oder Kapitalgesellschaften, ist das bei diesen vorhandene Verwaltungsvermögen zwar zunächst bei diesen jeweils separat zu ermitteln,[454] anschließend aber gemäß § 13b Abs. 9...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / d) Schenkung auf den Todesfall

Rz. 111 Gem. § 2301 BGB liegt eine Schenkung auf den Todesfall vor, wenn ein Leistungsversprechen nur dann wirksam sein bzw. werden soll, wenn der Beschenkte den Schenker überlebt. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 ErbStG gelten Schenkungen auf den Todesfall als Erwerbe von Todes wegen. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG erweitert (durch gesetzliche Fiktion) den Anwendungsbereich auf Fälle d...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 4. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Rz. 87 Eine erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht (§ 4 AStG) kommt ausschließlich im Hinblick auf die Person des Erblassers/Schenkers in Betracht. Die persönlichen Verhältnisse des Erwerbers spielen hier keine Rolle. Erste Voraussetzung ist, dass der Erblasser/Schenker den Regelungen des § 2 AStG unterliegt. Er muss also in den letzten zehn Jahren vor seinem Wegzug a...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / I. Planung der Unternehmensnachfolge

Rz. 1 Auch wenn es für den Betroffenen nicht immer ganz einfach ist, sich dem Thema zu stellen, gehört doch die Planung und Regelung der Unternehmensnachfolge sicher zu den wichtigsten Aufgaben eines erfolgreichen Unternehmers. Das hat seine Ursache vor allem darin, dass neben rechtlichen und insbesondere steuerrechtlichen Aspekten auch sehr viele wirtschaftliche, strategisc...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / cc) Überentnahmen

Rz. 455 Begünstigungsschädlich sind nach § 13a Abs. 6 Nr. 3 ErbStG auch sog. Überentnahmen. Der Erwerber darf dem steuerbegünstigt übernommenen Unternehmen während der Behaltensfrist (5 bzw. 7 Jahre) grundsätzlich nur die erwirtschafteten Erträge entnehmen. Rz. 456 Das gilt grundsätzlich für alle Erwerber von Personenunternehmen (Gewerbebetrieb, Mitunternehmeranteil etc.) Bis...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / bb) Zusammenfassung von Beteiligungen

Rz. 357 Allerdings kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine Zusammenrechnung der durch den Übergeber unmittelbar gehaltenen Beteiligung mit Beteiligungen anderer Gesellschafter (Poolung) in Betracht. Dies setzt voraus, dass der Übergeber und die anderen Gesellschafter sich untereinander verpflichten, über ihre Anteile nur einheitlich zu verfügen oder ausschließlich auf an...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / Literaturtipps

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§ 24 Der Erbvertrag / 2. Verbindung des Erbvertrags mit anderen Rechtsgeschäften unter Lebenden

Rz. 16 Wird der Erbvertrag äußerlich mit einem anderen Rechtsgeschäft verbunden, so verlieren die einzelnen Rechtsgeschäfte dadurch ihre Selbstständigkeit nicht. Ein Ehe- und Erbvertrag ist eine Verbindung eines Ehevertrags, der die güterrechtlichen Verhältnisse regelt (§§ 1408, 2276 Abs. 2 BGB), mit einem Erbvertrag unter Ehegatten. Beide Vertragstypen bleiben selbstständig...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 1.1 Begriffe, Rechtsgrundlagen und Bestandteile

Rz. 1 Der Jahresabschluss gehört zur Rechnungslegung des Kaufmanns und stellt den buchmäßigen Abschluss (der Buchführung mit Inventar) einer Geschäftsperiode[1] dar. Zu unterscheiden sind Einzel-Jahresabschluss und Konzernabschluss. Dieser Beitrag befasst sich mit dem Einzel-Jahresabschluss und verweist auf vertiefende Beiträge im Handbuch der Bilanzierung. Rz. 2 Bei Kaufleut...mehr

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Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall

Leitsatz 1. Sind die Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 7 Abs. 1 AStG erfüllt, kommt der in § 7 Abs. 6 AStG enthaltenen Regelung über die Hinzurechnung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter keine selbständige Bedeutung mehr zu. 2. Wirtschaftlich zusammengehörende Tätigkeiten sind einheitlich unter § 8 Abs. 1 AStG zu subsumieren (funktionale Betr...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.4 Bilanzgliederung und -ausweise

Rz. 58 Die Verbindlichkeit bestimmter Gliederungsschemata für Bilanzen ist rechtsform-, unternehmensgrößen- und geschäftszweigabhängig geregelt.[1] Rz. 59 Das sog. "Grobformat"[2] gilt nur für nichtpublizitätspflichtige Einzelkaufleute und nicht haftungsbegrenzte Personenhandelsgesellschaften (Mindestausweis: Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital und Schulden[3] sowie akti...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 8.6 Offenlegung bzw. Hinterlegung

Rz. 108 Grundsätzlich sind die Einzel-Jahresabschlüsse und ggf. Lageberichte von Kapitalgesellschaften und KapGes & Co. sowie der Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerk, der Aufsichtsratsbericht und – bei börsennotierten Kapitalgesellschaften – die DCGK-Erklärung nach § 161 AktG gemeinsam spätestens binnen Jahresfrist nach dem Abschlussstichtag durch elektronische Einreichung ...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 2.2 Besondere handelsrechtliche Grundsätze

Rz. 30 Das Prinzip privatrechtlicher Gestaltungsfreiheit lässt den Bilanzerstellern im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Freiräume der Gestaltung des Jahresabschlusses.[1] Nur für Kapitalgesellschaften (einschl. haftungsbegrenzter Personengesellschaften) gilt die Generalnorm des § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB, wonach der Jahresabschluss unter Beachtung der GoB ein den tatsächlich...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 7 Ergänzung des Jahresabschlusses durch den Lagebericht

Rz. 91 Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften und entsprechende haftungsbegrenzte Personengesellschaften sowie sehr große unter das PublG fallende Personenunternehmen müssen einen Lagebericht aufstellen,[1] der begrifflich nicht zum Jahresabschluss gehört. Rz. 92 Inhaltlich ergänzt der Lagebericht den Jahresabschluss insbesondere um qualitative, nicht leicht quantifizier...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 1.2 Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses

Rz. 23 Mit den unterschiedlichen Zwecken eines Jahresabschlusses und einer zweckgerechten Ausgestaltung der Bilanznormen befassen sich in Wissenschaft und Praxis die vielfältigen, historisch gewachsenen "Bilanztheorien" (Bilanzauffassungen). Rz. 24 Gesetzliche Hauptzwecke des HGB-Jahresabschlusses sind die Regelung von Informations- und Finanzinteressen. Der Informationszweck...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 8.2 Aufstellung

Rz. 100 "Aufstellung" ist ein gesetzlich verwendeter Begriff der §§ 242–245 HGB. Die Bilanz ist das Ergebnis des Bilanzierens, ebenso wie das Inventar das Ergebnis der Inventur ist. Ist die Arbeit des Jahresabschlusserstellens abgeschlossen, so ist der Jahresabschluss im Rechtssinne "aufgestellt". Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Aufstellung ergibt sich aus der Ja...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 4.2 Aufbauprinzipien

Rz. 72 Die GuV-Rechnung der Kapitalgesellschaft kann wahlweise nach dem Gesamtkosten- (GKV) oder dem Umsatzkostenverfahren (UKV) aufgestellt werden.[1] Beim GKV werden den um die Bestandsveränderungen an Halb- und Fertigerzeugnissen und um die anderen aktivierten Eigenleistungen erweiterten Umsatzerlösen – also der Perioden-Gesamtleistung – die gesamten (nach Faktorarten geg...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 5.1 Aufstellungspflichten, Erleichterungen und Befreiungen

Rz. 84 Kapitalgesellschaften und haftungsbegrenzte Personengesellschaften gem. § 264a HGB müssen grundsätzlich einen – zum Jahresabschluss gehörenden – Anhang aufstellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Die Aufstellungspflicht betrifft grundsätzlich auch Genossenschaften.[1] Ausnahmen bestehen unter Umständen für bestimmte Konzerntochterunternehmen. [2] Für kleine und mittelgroße Kapitalge...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 68 Die GuV-Rechnung ist eine periodenbezogene Erfolgsrechnung auf der Basis der Buchführung, die – in enger Verknüpfung mit der Bilanz – aus der "Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen des Geschäftsjahres"[1] sowie deren gegliederter Darstellung die Höhe des Unternehmenserfolgs ermittelt, sein Zustandekommen quellenbezogen nachweist und damit hauptsächlich der V...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 8.3 Prüfung

Rz. 102 Die Jahresabschlüsse und Lageberichte von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften sowie entsprechender KapGes & Co. und PublG-pflichtigen Unternehmen müssen von einem Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer oder WP-Gesellschaft) geprüft werden.[1] Das Prüfungsergebnis wird durch einen Prüfungsbericht[2] und einen Bestätigungsvermerk[3] dokumentiert, der uneingeschrä...mehr