Das Gesetz bestimmt für die Personengesellschaften die Angaben, die auf deren Geschäftspapieren gemacht werden müssen, wenn kein Gesellschafter eine natürliche Person ist. Diese Angaben sind also nur dann notwendig, wenn alle (Personen-)Gesellschafter Kapitalgesellschaften sind.

Diese Angaben müssen auf den OHG- und KG-Geschäftsbriefen gemacht werden, wenn kein Gesellschafter eine natürliche Person ist:

  • Rechtsform der Gesellschaft
  • Sitz der Gesellschaft
  • Registergericht des Sitzes der Gesellschaft
  • Handelsregister-Nummer der Gesellschaft
  • Firmen der Gesellschafter

Für Firmen der Gesellschafter müssen die Angaben gemacht werden, wie sie nach § 35a GmbHG vorgeschrieben sind. Diese Angaben sind dann nicht notwendig, wenn zu den Gesellschaftern der OHG eine OHG oder KG gehört, deren persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.

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