Stand: EL 122 – ET: 05/2020

Zulagen für Nachtarbeit sind grundsätzlich stpfl > Arbeitslohn. Über steuerfreie Zuschläge vgl § 3b EStG; > R 3b LStR und > Lohnzuschläge Rz 8 ff. Über Entschädigungen für Nachtwachen des Krankenpflegepersonals > Krankenschwestern Rz 2. Ergänzend > Ärzte Rz 13, > Bereitschaftsdienst, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 16, > Journalisten Rz 3, > Zeitungsausträger Rz 2.

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