Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Teil B Gesellschaftsrecht / 1.2.3 Deutsche Sichtweise: Europäische Gründungstheorie bzw. modifizierte Sitztheorie

In Deutschland gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen für das internationale Gesellschaftsrecht. Es beruht vielmehr auf Rechtsprechung. Historisch wurde die strenge Sitztheorie vertreten. Dies hatte für in Deutschland gegründete Kapitalgesellschaften zur Folge, dass diese ihren Verwaltungssitz nicht ins Ausland verlegen durften, weil sie dann aus deutscher Sicht...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.1.2 Verschmelzungen und Spaltungen britischer Körperschaften nach dem Brexit

Nach dem Brexit bzw. dem Ablauf des Übergangszeitraums fallen Verschmelzungen und Spaltungen von Gesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in Großbritannien nicht mehr unter das UmwStG. Für Verschmelzungen von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften in einem Drittstaat auf eine andere Körperschaft desselben ausländischen Staates sieht § 12 Abs. 2 KStG unter bestimmten...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.1.3 Einbringung/Anteilstausch in Personengesellschaft

In Großbritannien werden gewerbliche Unternehmen in aller Regel durch Kapitalgesellschaften geführt. Nach britischem Recht gegründete Personengesellschaften spielen in der Unternehmenspraxis eine geringere Rolle als in Deutschland. Bei Einbringungen in Personengesellschaften wäre eine britische Personengesellschaft nach dem Brexit persönlich nicht von vornherein als übernehme...mehr

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Grunderwerbsteuerbefreiung im Falle der Ausgliederung zur Neugründung

Leitsatz Auch bei einer Neugründung einer Kapitalgesellschaft durch Ausgliederung eines Unternehmens bei einer natürlichen Person kann eine Grunderwerbsteuerbefreiung gewährt werden. Sachverhalt Streitig ist, ob bei Ausgliederung und Neugründung einer Gesellschaft bei der Grunderwerbsteuer eine Steuerbefreiung zu gewähren ist. Die alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführeri...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.4.1 Funktionsverlagerung

Der Austritt des VK aus EU und EWR hat Auswirkungen auf die Wertschöpfungsketten vieler Unternehmen, die zum Teil durch veränderte volkswirtschaftliche (z. B. Wechselkursschwankungen), zum Teil über veränderte regulatorische Rahmenbedingungen (insbesondere im Bereich des Warenverkehrs, zum Teil aber auch im Dienstleistungsverkehr) ausgelöst werden können und durch die gegenw...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.2.2.3 Lizenzgebühren

Grundsätzlich unterliegen Lizenzzahlungen einer deutschen Gesellschaft an eine im VK ansässige Gesellschaft gem. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 49 Abs. 1 Nr. 2, 3, 6 oder 9 und § 50a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 EStG einem Steuerabzug inkl. Solidaritätszuschlag i. H. v. insgesamt 15,825 %. Solange es sich bei dem VK noch um einen Mitgliedstaat der EU handelte oder es als solcher zu behan...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 7 Checkliste für Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.2.1 Innerbritischer steuerbegünstigter Asset Deal

Anstelle der in Großbritannien lange rechtlich nicht möglichen und wenig praktizierten Verschmelzungen lässt das britische Konzernsteuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen, anders als beispielsweise die deutschen Regelungen zur Organschaft, die Übertragung von Anlagevermögen zwischen rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften zu steuerlichen Buchwerten zu. Auch Antei...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 1.1 Einführung

Für gesellschaftsrechtliche Fragen ist auf EU-Ebene die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Art. 49 und 54 vereinbarte Niederlassungsfreiheit von maßgebender Bedeutung. Es handelt sich um eine der vier Grundfreiheiten. Die Niederlassungsfreiheit umfasst das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat nach den gleichen Bestimmungen, die dieser für sein...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 4 Gesetzesänderungen bei der Grunderwerbsteuer treten zum 01.07.2021 in Kraft

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 23.09.2019 (BT-Drs. 19 aus 13437) sollte gegen sog. Share Deals vorgegangen werden und die entsprechenden Grunderwerbsteuervorschriften verschärft werden. Das Gesetz sollte ursprünglich noch im Jahr 2019 verabschiedet werden und zum 01.01.2020 in Kraft treten. Dazu ist es nicht gekommen und im Jahr 2020 ist das Gesetzgebungsverfa...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 4.2 Ausblick

Der Brexit hat v. a. für britische Kapitalgesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland zu erheblichen Folgen geführt. Sie haben in Deutschland ihre Haftungsbeschränkung verloren und sind auch nicht mehr als solche partei- und prozessfähig. Das Austrittsabkommen aus dem Jahr 2019 hatte diese Folgen bis zum Ablauf des Übergangszeitraums (31.12.2020) hinausgeschoben. Das H...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 1.1 Zivilrechtlicher Hintergrund mit grunderwerbsteuerlichem Bezug

Das deutsche Grunderwerbsteuerrecht ist stark zivilrechtlich geprägt. Aus diesem Grund soll zunächst der grunderwerbsteuerlich bedeutsame zivilrechtliche Rahmen des Brexits zusammenfassend dargestellt werden. Die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 ff. AEUV) nach EU-Recht führte in Verbindung mit der europäischen Gründungstheorie bislang dazu, dass die private limited company by ...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 1.2 Geregelter Brexit/Übergangszeitraum

Der deutsche Gesetzgeber hat zum 27.03.2019 ein Gesetz erlassen [Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz – Brexit-ÜG) vom 27.03.2019, BGBl I 2019, 402], nach dem im Bundesrecht vorbehaltlich gewisser Ausnahmen das VK übergangsweise weiterhin als Mitgliedsta...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 5.3 Die Anwendung von § 6a GrEStG nach dem Brexit

Hat der Gesetzgeber Vorkehrungen für bereits vor dem Vollzug des Brexits steuerfrei gestellte Umstrukturierungen im Konzern getroffen, stellt sich mit Blick auf die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel die Frage, ob § 6a GrEStG zukünftig in grenzüberschreitenden Umstrukturierungen mit dem VK weitgehend ausgeschlossen sein wird. Die Steuervergünstigung setzt einen steuerbaren...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 5 Checkliste

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Spenden/Sponsoring / 11.3 Steuerliche Behandlung der Leistungen beim Sponsor

Rz. 175 Die im Zusammenhang mit dem Sponsoring gemachten Aufwendungen können sein: Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG, Spenden, die unter den Voraussetzungen von § 10 b EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG abgezogen werden dürfen, nicht abziehbare Kosten der Lebensführung, § 12 Nr. 1 EStG, bei Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA). Rz. 176 Di...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.5.3 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 129 Anders als § 20 Abs. 1 UmwStG gehört auch die 100 %-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zu den Teilbetrieben. Anteile an anderen Körperschaften bilden keinen Teilbetrieb, auch wenn die Beteiligung 100 % beträgt. Anteile an ausl. Körperschaften sind dann ein Teilbetrieb, wenn die Beteiligung 100 % beträgt und die ausl. Körperschaft nach ihrer Struktur einer deut...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3 Das steuerliche Bewertungswahlrecht der übertragenden Kapitalgesellschaft

Rz. 30 Eine Bindung der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft an ihre Handelsbilanz besteht – entgegen dem Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz nach § 5 Abs. 1 S. 2 EStG – nicht. Steuerrechtlich gilt das Bewertungswahlrecht nach § 16 S. 1 i. V. m. § 3 UmwStG. Rz. 31 – 32 einstweilen frei Rz. 33 Nach § 3 Abs. 1 UmwStG, der aufgrund der Verwe...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.5 Mitunternehmeranteile und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

4.3.3.5.1 Allgemeines Rz. 124 Nach § 15 Abs. 1 S. 3 UmwStG stellen auch Mitunternehmeranteile und 100 %ige Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Teilbetriebe dar (sog. "fiktiver Teilbetrieb"). Dies gilt sowohl für die übergehenden Teilbetriebe als auch für den verbleibenden Teilbetrieb bei der Abspaltung. Nach Ansicht der Finanzverwaltung muss der Mitunternehmeranteil bzw. d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.3.1 Begriff der "Veräußerung" i. S. d. Abs. 2 S. 2–4

Rz. 167 Den Tatbeständen der S. 2–4 ist gemeinsam, dass eine "Veräußerung" vorliegen muss. Durch die Spaltung muss entweder die Veräußerung vollzogen werden (Rz. 186ff.), oder die Spaltung muss die Voraussetzungen für eine Veräußerung schaffen (Rz. 196ff.). Da der Tatbestand der "Schaffung der Voraussetzungen" zu unbestimmt ist, wird er durch Abs. 2 S. 4 konkretisiert (Rz. 2...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.5.1 Allgemeines

Rz. 124 Nach § 15 Abs. 1 S. 3 UmwStG stellen auch Mitunternehmeranteile und 100 %ige Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Teilbetriebe dar (sog. "fiktiver Teilbetrieb"). Dies gilt sowohl für die übergehenden Teilbetriebe als auch für den verbleibenden Teilbetrieb bei der Abspaltung. Nach Ansicht der Finanzverwaltung muss der Mitunternehmeranteil bzw. die 100 %ige Beteiligu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.1 Wesen der Spaltung

Rz. 1 § 16 UmwStG gehört zum Vierten Teil des UmwStG, der den Übergang von Vermögen einer übertragenden Kapitalgesellschaft im Wege der Aufspaltung, Abspaltung oder Teilübertragung regelt. In den Fällen des § 15 UmwStG ist Übernehmerin eine andere Kapitalgesellschaft, in denen des § 16 UmwStG eine Personengesellschaft. § 16 UmwStG ermöglicht eine Umstrukturierung von Unterne...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.3 Erwerb oder Aufstockung des fiktiven Teilbetriebs

Rz. 148 Schädlich sind nur der Erwerb und die Erhöhung der Beteiligung durch Übertragung von Wirtschaftsgütern, also Einbringungsfälle. Nicht schädlich ist der entgeltliche Erwerb oder Hinzuerwerb eines Mitunternehmeranteils oder einer Kapitalbeteiligung von einem Dritten gegen einen Kaufpreis in Geld; ebenfalls unschädlich ist der unentgeltliche Erwerb, z. B. durch Erbfall....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.1 Allgemeines

Rz. 142 Die Voraussetzung, dass die übertragenen und, bei der Abspaltung, die zurückbehaltenen Vermögensgegenstände einen Teilbetrieb bilden müssen, könnte durch Ausnutzen der Bestimmung, dass Beteiligungen an Personengesellschaften und 100 %ige Beteiligungen an Kapitalgesellschaften immer einen Teilbetrieb bilden, leicht umgangen werden. Es wäre möglich, im Vorfeld einer Sp...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2 Bilanzierung nach Handelsrecht

Rz. 28 Die übertragende Kapitalgesellschaft hat nach § 125 i. V. m. § 17 Abs. 2 UmwG eine Schlussbilanz auf den Spaltungsstichtag nach § 126 Abs. 1 Nr. 6 UmwG aufzustellen. Für diese Schlussbilanz gelten nach § 17 Abs. 2 S. 2 UmwG die Vorschriften über die Jahresbilanz entsprechend. Ein Wahlrecht, die Buchwerte bis zu den Verkehrswerten aufzustocken, besteht nicht. Es kommt ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2 Der Gegenstand der Auf- oder Abspaltung

Rz. 25 § 16 S. 1 UmwStG definiert den Gegenstand der Spaltung nicht selbst, sondern verweist insoweit auf § 15 Abs. 1 S. 2, 3 UmwStG. Daher ist § 16 UmwStG nur anwendbar auf eine Auf- und Abspaltung von Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die das gesamte Nennkapital der Gesellschaft umfassen. Für die Abspaltung ist weiter Vorauss...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2 Die handelsrechtliche Auf- und Abspaltung (§ 123 Abs. 1 und 2 UmwG) als Tatbestand des § 16 UmwStG

Rz. 9 Die Anwendung von § 16 UmwStG setzt eine handelsrechtlich wirksame Auf- oder Abspaltung von einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft nach § 123 Abs. 1 und 2 UmwG voraus. Dies folgt aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 UmwStG, der auf § 123 Abs. 1 und 2 UmwG verweist. Rz. 9a Während nach § 124 Abs. 1 UmwG i. V. m. § 3 Abs. 1 UmwG als übertragender Rechtsträger nahezu alle Rechts...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 4 Wegen der strukturellen Ähnlichkeit von Verschmelzung und Spaltung verweist § 16 UmwStG für die Spaltung auf Personengesellschaften neben § 15 UmwStG auf die Vorschriften über die Umwandlung einer Körperschaft in eine Personengesellschaft gem. §§ 3–8 und 10 UmwStG. Bei der Aufspaltung einer Körperschaft können übernehmende Rechtsträger eine Personengesellschaft und eine...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.6 Rechtsfolge bei schädlichem Erwerb bzw. schädlicher Aufstockung

Rz. 156 Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das Erwerbs- und Aufstockungsverbot ist, dass die Spaltung nicht steuerneutral durchgeführt werden kann, sondern bei der übertragenden Körperschaft zum Ansatz der gemeinen Werte führt. Die Rechtsfolge ist jedoch auf die Nichtanwendung des § 11 Abs. 2 UmwStG und damit auf die Gewinnverwirklichung bei dem übertragenden Rechtsträger bes...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.4 Ausnahme für Einlage eines Teilbetriebs

Rz. 153 Unschädlich ist es, wenn die eingelegten Wirtschaftsgüter selbst einen Teilbetrieb bilden. Durch die Einlage eines Teilbetriebs kann also ein Mitunternehmeranteil und eine Kapitalbeteiligung steuerlich unschädlich "aufgestockt oder erworben" werden. Der Begriff des Teilbetriebs ist insoweit der gleiche wie in Rz. 83ff. Die Übertragung von Mitunternehmeranteilen sowie...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2 Vermögensübertragung

Rz. 47 Die Spaltungsvorschriften in § 15 UmwStG sind auch auf die spaltungsähnliche Vermögensübertragung anzuwenden. Vermögensübertragung nach den §§ 174ff. UmwG ist die Übertragung (i) des Vermögens einer Kapitalgesellschaft auf eine Gebietskörperschaft oder (ii) von Vermögen zwischen Versicherungs-AGs, VVaG und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen.[1] Die Vermög...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.4 Veräußerung durch die Spaltung (§ 15 Abs. 2 S. 2 UmwStG)

Rz. 186 Nach Abs. 2 S. 2 darf durch die Spaltung keine "Veräußerung" an außenstehende Personen vollzogen werden. Dahinter steht die Überlegung, dass eine Spaltung ohne ausreichenden wirtschaftlichen Grund vollzogen wird, um allein eine steuerpflichtige Veräußerung zu vermeiden.[1] Aus steuerlichen Motiven wird eine unangemessene Gestaltung gewählt, für die keine wirtschaftli...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.5 Bilanzierung der übergegangenen Wirtschaftsgüter bei der übernehmenden Personengesellschaft

Rz. 43 Die übernehmende Personengesellschaft tritt mit dem Übergang der übertragenen Wirtschaftsgüter in ihr Betriebsvermögen als Sonderrechtsnachfolgerin nach § 16 S. 1 UmwStG i. V. m. § 4 UmwStG in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft ein. Sie übernimmt die auf sie übergegangenen Wirtschaftsgüter nach § 4 Abs. 1 UmwStG mit den in der steuerlichen Schlussbilanz...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.1.1 Begriff und Arten der Spaltung

Rz. 14 Die handelsrechtlichen Grundlagen der Spaltung enthalten die §§ 123ff. UmwG. Die Spaltung kann danach in Form einer Aufspaltung ("split-up"), einer Abspaltung ("spin-off") oder einer Ausgliederung ("hive-down") erfolgen. Rz. 15 Unter der Aufspaltung eines Rechtsträgers ist gem. § 123 Abs. 1 UmwG die Übertragung der Vermögensteile dieses Rechtsträgers (übertragender Rec...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.2.3 Spaltungshindernde Wirtschaftsgüter

Rz. 103 Wird eine wesentliche Betriebsgrundlage von mehreren Teilbetrieben genutzt und kann sie nicht auf die Teilbetriebe aufgeteilt werden, kann nach Ansicht der Finanzverwaltung die Spaltung wegen Fehlens der Teilbetriebsvoraussetzung nicht erfolgsneutral durchgeführt werden. ("spaltungshindernde Wirtschaftsgüter").[1] Bedeutsam ist die Regelung über spaltungshindernde Wi...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.2.6 Gestaltungshinweise

Rz. 113b Liegen spaltungshindernde Wirtschaftsgüter vor, setzt die Steuerneutralität voraus, dass diese Spaltungshindernisse vor dem steuerlichen Wirkungszeitpunkt der Spaltung beseitigt werden, ohne dadurch die Eigenschaft als Teilbetrieb zu verlieren. Kann ein spaltungshinderndes Wirtschaftsgut nicht real oder, bei Grundstücken, nach Bruchteilen geteilt werden, bietet es s...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4 Einschränkung der Wahlrechte nach § 15 Abs. 2 UmwStG

Rz. 37 § 16 S. 1 UmwStG verweist auf den gesamten § 15 UmwStG und damit auch auf § 15 Abs. 2 UmwStG. Danach entfällt das Wahlrecht der übertragenden Kapitalgesellschaft, in ihrer steuerlichen Schlussbilanz die zu übertragenden Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert anzusetzen, wenn der Teilbetrieb vor der Spaltung erworben oder aufgestockt wurde oder wenn ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.3.2 Verlustvortrag, Zinsvortrag und EBITDA-Vortrag (§ 15 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 258 Anders als nach dem UmwStG 1995 geht der Verlustvortrag in keinem Fall mehr auf die übernehmende Körperschaft über. Ebenso wie bei der Verschmelzung[1] erlischt der Verlustvortrag bei der Aufspaltung komplett (§ 15 Abs. 1 S. 1, § 12 Abs. 2 Hs. 2, § 4 Abs. 2 UmwStG). Bei der Abspaltung vermindert sich der Verlustvortrag im Verhältnis der gemeinen Werte des übergehende...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.2.2 "Neutrale"Wirtschaftsgüter

Rz. 100 Wirtschaftsgüter, die weder zu den funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Teilbetriebs gehören noch nach wirtschaftlichen Zusammenhängen zugeordnet werden können ("neutrale Wirtschaftsgüter"), können als gewillkürtes Betriebsvermögen beliebig einem Teilbetrieb zugeordnet werden und schließen dann die Steuerneutralität nicht aus.[1] Das ergibt sich aus Art. ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3 Anwendungsbereich des § 15 UmwStG

Rz. 48 § 15 UmwStG enthält die steuerlichen Regelungen für die Spaltung (Aufspaltung und Abspaltung) und für die spaltungsähnliche Vermögensübertragung. Nicht unter diese Regelung fällt sowohl bei der Spaltung als auch bei der Vermögensübertragung die Ausgliederung, die als Einbringung nach §§ 20ff. UmwStG zu behandeln ist, § 1 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 Nr. 2 UmwStG. Teilbetriebe ...mehr

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Grundstücke im Umlaufvermögen / 4 Zeitliche Erfassung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sind die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben grundsätzlich gem. § 11 EStG nach Zu- und Abfluss zu erfassen. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. Nicht erfasst werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden (= durchlaufende Posten...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.5.2 Vermutung nach Abs. 2 S. 4

Rz. 203 Da der Tatbestand des Abs. 2 S. 3 für sich allein unbestimmt und daher unanwendbar ist, konkretisiert S. 4 das Tatbestandsmerkmal "Schaffung der Voraussetzungen einer Veräußerung". Nach Abs. 2 S. 4 wird das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals unwiderlegbar vermutet, wenn innerhalb von 5 Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag[1] mehr als 20 % der Anteile v...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.1 Begriff des Teilbetriebs

Rz. 78 Die Anwendung des § 15 UmwStG setzt nach Abs. 1 S. 2 weiter voraus, dass auf die übernehmende(n) Körperschaft(en) jeweils ein Teilbetrieb übertragen wird. Bei der Abspaltung oder der Teilübertragung muss auch bei der übertragenden Körperschaft ein Teilbetrieb verbleiben. Zu dieser Regelung gibt es im UmwG kein Gegenstück; handelsrechtlich können auch einzelne Wirtscha...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.2.5 Andere Wirtschaftsgüter

Rz. 109 Für andere Wirtschaftsgüter als Grundstücke enthält der Umwandlungssteuererlass keine Besonderheiten.[1] Insbesondere lässt die Finanzverwaltung eine ideelle Aufteilung nicht ausdrücklich zu; eine reale Aufteilung dürfte regelmäßig (abgesehen von Geldmitteln und Darlehen) nicht in Betracht kommen. M.E. sollte die Finanzverwaltung die für Grundstücke im Billigkeitsweg...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 8 Bis zum Inkrafttreten des UmwG v. 28.10.1994[1] gab es eine handelsrechtliche Grundlage für Spaltungen nur für solche Kapitalgesellschaften, die vollständig von der Treuhandanstalt gehalten wurden.[2] Die Praxis hatte daher Hilfskonstruktionen entwickelt, die im Wesentlichen darauf beruhten, dass der zu spaltende Rechtsträger einen Teilbetrieb in den übernehmenden Rech...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.5.2 Mitunternehmeranteil

Rz. 125 Ein Mitunternehmeranteil ist unabhängig von seiner Höhe ein Teilbetrieb. Bei einem Mitunternehmeranteil i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, aber auch nach § 13 Abs. 7 EStG und § 18 Abs. 4 S. 2 EStG, gilt auch ein Bruchteil des Mitunternehmeranteils (gleich in welcher Höhe) als Teilbetrieb.[1] Es kann also ein Mitunternehmeranteil im Wege der Spaltung auf verschiede...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.4 Teilbetriebe bei übertragendem und übernehmendem Rechtsträger

Rz. 118 Bei der Abspaltung muss die übertragende Körperschaft weiterhin über einen Teilbetrieb verfügen, soll die Spaltung steuerneutral verlaufen (sog. "doppeltes Teilbetriebserfordernis"). Das doppelte Teilbetriebserfordernis beruht auf der Fusionsrichtlinie (Art. 2 lit. c)). Nach Ansicht des BFH ist die deutsche Umsetzung in § 15 Abs. 1 S. 2 UmwStG im Einklang mit der Fus...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.5 Insolvenzgefahr beim Mandanten

Steuerberater beraten immer häufiger Mandanten, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden bzw. in eine solche geraten. Zur Vermeidung der Haftung des Steuerberaters für einen Insolvenzverschleppungsschaden ist u. a. die Lektüre des BGH-Urteils v. 26.1.2017 [1] Pflicht.[2] Wichtig sind auch die Änderungen in der InsO ab 1.2.2021. Z. B. wurde § 15 Abs. 1 InsO neu gef...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts

Leitsatz 1. Zwischenberechtigter einer ausländischen Vermögensmasse i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG ist, wer unabhängig von einem konkreten Ausschüttungsbeschluss über dingliche Rechte oder schuldrechtliche Ansprüche in Bezug auf Vermögen oder Erträge der Vermögensmasse verfügt. 2. Die Ermittlung ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, ist ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11 Vereinbare Tätigkeiten der steuerberatenden Berufe

Gewerbliche Tätigkeiten sind gem. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG verboten. Die Steuerberaterkammer kann die gewerbliche Tätigkeit genehmigen, soweit dadurch keine Verletzung von Berufspflichten zu erwarten ist.[1] Kauft eine Steuerberatungsgesellschaft gewerblich Honorarforderungen von Steuerberatern auf und lässt sich diese Forderungen abtreten, führt das für Steuerberater gelten...mehr