Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Anteilstausch im Zivil- und... / 3.3 Billigkeitsregelung

Grundsätzlich führt nach der Verwaltungsauffassung jede einer Einbringung nachfolgende Umwandlung oder Einbringung zu einer schädlichen Veräußerung i. S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG. Um dem unzulänglichen Gesetzeswortlaut in § 22 UmwStG zu begegnen und nicht gedeckte Rechtsfolgen zu vermeiden, sieht Rdnr. 22.23 UmwSt-Erlass aber eine antragsabhängige Billigkeitsregelung vo...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 3.1 Ermittlung und Versteuerung eines Einbringungsgewinns II

Ebenso wie bei der Einbringung nach § 20 UmwStG sieht § 22 Abs. 2 UmwStG auch beim qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG gem. § 22 Abs. 2 UmwStG das Konzept der nachträglichen Besteuerung der Einbringung vor. Im Gegensatz zur Einbringung nach § 20 UmwStG bestehen aber folgende Unterschiede, da eine nachträgliche Besteuerung des Einbringungsvorgangs nur eintritt, wenn...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 3.2 Ersatzrealisationstatbestände

Zur Verhinderung von Umgehungsgestaltungen werden der Veräußerung der sperrfristbehafteten Anteile durch § 22 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. Abs. 1 Satz 6 UmwStG weitere Vorgänge gleichgestellt. Damit wird sichergestellt, dass die Versteuerung des zum Veräußerungszeitpunkt maßgebenden Einbringungsgewinns I auch dann erfolgt, wenn anstelle einer Veräußerung ein veräußerungsgleicher V...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / Zusammenfassung

Überblick Neben der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen gem. § 20 UmwStG können auch Anteile an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im Wege des Anteilstausches nach § 21 UmwStG in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft eingebracht werden. Liegen die Voraussetzungen nach § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG für einen sog. qualifizierten Antei...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 6 Steuerklauseln beim Anteilstausch i. S. v. § 21 UmwStG

Um unübersehbare und ungewollte steuerliche Folgen bei einem Ansatz der eingebrachten Anteile zum Buchwert bzw. zu den Anschaffungskosten oder bei einem Zwischenwertansatz zu vermeiden, sind Steuerklauseln im Einbringungsvertrag empfehlenswert.[1] Geregelt werden sollte dabei z. B.: Der Wertansatz bei der übernehmenden Gesellschaft, wobei sicherzustellen ist, dass die überneh...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 4 Nachweispflichten

Sowohl in den Fällen der Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG als auch beim qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG besteht nach § 22 Abs. 3 UmwStG eine Nachweispflicht. Danach hat der Einbringende nach einem qualifizierten Anteilstausch innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist auf den Tag, der dem steuerlichen Einbringungszeitpunkt entspricht, jewei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Liquidationsgewinn an einem inländischen Grundstück einer ausländischen Domizilgesellschaft

Eine Domizilgesellschaft kann als ausländische Kapitalgesellschaft zivilrechtliche Eigentümerin eines Grundstücks sein und daraus als Inhaberin der Einkunftsquelle Vermietungseinkünfte erzielen. Mangels sachlicher und personeller Ressourcen einer Domizilgesellschaft im Ausland befindet sich, wenn die Geschäfte von ihrem Gesellschafter im Inland betrieben werden, die Geschäft...mehr

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Anzeigepflicht für Steuerge... / d) Abschluss von Poolverträgen i.S.d. § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG zur Herbeiführung einer Begünstigung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Ebenfalls nicht anzeigepflichtig ist der Abschluss von Poolverträgen zur Herbeiführung der erbschaftsteuerlichen Begünstigung nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. Vorsicht ist jedoch geboten bei Poolverträgen i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 2 ErbStG, die nicht in der Whitelist genannt werden. Möglicherweise handelt es sich hierbei um ein Versehen, da eine unterschiedliche Behandlung (let...mehr

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Besteuerung von Anteilszuteilungen im Rahmen einer Abspaltung durch eine ­Drittstaaten-Kapitalgesellschaft (Hewlett-Packard Company) (I)

Leitsatz 1. Teilt eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft inländischen Anteilseignern im Wege eines sog. "Spin-Off" Aktien ihrer US-amerikanischen Tochtergesellschaft zu, kann dies grundsätzlich zu Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG führen, soweit keine Abspaltung i.S. des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG vorliegt. 2. Die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-ame...mehr

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Besteuerung von Anteilszuteilungen im Rahmen einer Abspaltung durch eine ­Drittstaaten-Kapitalgesellschaft (eBay Inc.) (II)

Leitsatz 1. Teilt eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft inländischen Anteilseignern im Wege eines sog. "Spin-Off" Aktien ihrer US-amerikanischen Tochtergesellschaft zu, kann dies grundsätzlich zu Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG führen, soweit keine Abspaltung i.S. des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG vorliegt. 2. Die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-ame...mehr

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Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

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Vor §§ 7–14 / 1. Hintergrund

Rz. 1 [Autor/Stand] Erscheinungsformen. Man muss das Problem der Hinzurechnungsbesteuerung vor dem Hintergrund sehen, dass sich die Wirtschaft seit Jahrzehnten grenzüberschreitend ausdehnt. Dies führt zur Gründung von Kapitalgesellschaften durch Steuerinländer im Ausland. Die Kapitalgesellschaften können einer eigenen unternehmerischen Tätigkeit im Ausland nachgehen. Es kann...mehr

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Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Augsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

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Vor §§ 7–14 / 1. Rechtssystematische Ansätze

Rz. 43 [Autor/Stand] Ziel der Hinzurechnungsbesteuerung. Die im Jahr 1972 eingeführte Hinzurechnungsbesteuerung hatte das Ziel, bestimmte Einkünfte, die eine ausländische Basisgesellschaft erzielt, den im Inland ansässigen Anteilseignern entsprechend ihrer Beteiligung anteilig als Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen. Dabei sollten nur niedrig besteuerte Einkünfte aus p...mehr

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ZErb 07/2021, Erbschaftsteu... / I. Erbschaftsteuerliche Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen

Die Erbschaft- und Schenkungssteuer[1] besteuert Erwerbe durch Schenkungen und von Todes wegen. Handelt es sich bei dem übertragenen Vermögen um betriebliches Vermögen, greifen die Verschonungsregelungen gemäß §§ 13a ff ErbStG ein. Der Gesetzgeber verfolgt mit diesen erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen den Zweck, die mit dem betrieblichen Vermög...mehr

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Vor §§ 7–14 / II. Rechtsfolgen

Rz. 103 [Autor/Stand] Hinzurechnungstechnik. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung – Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft gem. § 7 Abs. 1–4 (Rz. 82 ff.), passiver Einkünfte gem. § 8 Abs. 1–4 (Rz. 89 ff.) und niedrige Besteuerung gem. § 8 Abs. 5 (Rz. 99 f.) – erfüllt, sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 die Einkünfte, für die die ausländische Gese...mehr

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Vor §§ 7–14 / 4. Niedrige Besteuerung

Rz. 99 [Autor/Stand] Festhalten an der Schwelle von 25 %. Als weitere Tatbestandsvoraussetzung für die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung definiert § 8 Abs. 5 die Voraussetzung einer niedrigen Besteuerung. Eine solche wird angenommen, wenn die Einkünfte, für welche die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, einer ertragsteuerlichen Belastung von weniger als...mehr

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Vor §§ 7–14 / a) Oasenbericht, Oasenerlass

Rz. 2 [Autor/Stand] Steueroasenländer. Es gibt nicht wenige Staaten, die aus den unterschiedlichsten Gründen entweder nur niedrige Ertragsteuern erheben oder aber bestimmte Personen (Körperschaften) einer bevorzugten Besteuerung unterwerfen. Als klassische Steueroasenländer galten früher die Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Niederländische Antillen, Bahamas und Bermudas. E...mehr

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Vor §§ 7–14 / aa) Hintergrund und Regelungsinhalt

Rz. 12 [Autor/Stand] ATAD als Teil des Anti-Tax-Avoidance-Pakets der EU. Die EU hat sehr schnell auf das BEPS-Projekt der G20-Staaten/OECD reagiert, mit dem Ziel, selbst Maßnahmen gegen "Base Erosion and Profit Shifting" zu entwickeln.[2] So wurde bereits am 8.7.2017 die Mutter-Tochter-Richtlinie[3] angepasst und ein Korrespondenzprinzip für grenzüberschreitende Gewinnaussch...mehr

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ZErb 07/2021, Erbschaftsteu... / V. Telos der Verschonungsregelungen maßgeblich für die Perspektive

Die Verschonungsregelungen zielen darauf ab, den Erhalt von Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern. So führt auch das Bundesverfassungsgericht[21] an einer Stelle ausdrücklich aus, dass nicht die Verschonung eines einzelnen Erwerbers die steuerliche Privilegierung unternehmerischen Vermögens rechtfertige. Der die Ungleichbehandlung rechtfertigende Gem...mehr

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Vor §§ 7–14 / d) BEPS-Projekt der OECD und G20-Staaten

Rz. 5 [Autor/Stand] BEPS-Aktionspunkt 3. Die OECD hat am 5.10.2015 einen 15 Aktionspunkte umfassenden Plan zur Bekämpfung von "Base Erosion and Profit Shifting" veröffentlicht. Der Aktionspunkt 3 "Designing Effective Controlled Foreign Company Rules (CFC)"[2] enthält Empfehlungen für Regelungen zur Erfassung von Einkünften im Inland, die künstlich auf niedrig besteuerte Zwis...mehr

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Vor §§ 7–14 / bb) Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 18 [Autor/Stand] Pflicht zur Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung gem. Art. 7 f. ATAD. Art. 7 und 8 ATAD verpflichten die Mitgliedstaaten zur Einführung von Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung. Damit soll missbräuchlichen Steuergestaltungen i.S.d. Verlagerung von Einkünften in Niedrigsteuerländer entgegengewirkt werden. Dementsprechend definiert Art. 7 ...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 3.3.2 Limited mit mindestens 95 % Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die inländischen Grundbesitz hält, § 1 Abs. 3 GrEStG Anteilsvereinigung

Da der Brexit kein Rechtsgeschäft i. S. d. Vorschrift ist, kommen nur Erwerbe nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 4 GrEStG in Betracht. Wenn die Limited (lediglich) einen Gesellschafter hat, so ist der inländische Grundbesitz der Kapitalgesellschaft, an der die Limited mit mindestens 95 % beteiligt ist, nach grunderwerbsteuerlichen Zurechnungskriterien bereits im Vermögen des Allei...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.1.2 Einbringung/Anteilstausch in Kapitalgesellschaft

Voraussetzung einer steuerneutralen Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft gem. § 20 UmwStG ist nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Nr. 4 und § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG insbesondere, dass der übernehmende Rechtsträger eine Gesellschaft ist, die nach dem Recht eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates gegründet wurde und in einem die...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.1.3 Einbringung/Anteilstausch in eine Kapitalgesellschaft

Voraussetzung einer steuerneutralen Einbringung von inländischem Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft gem. § 20 UmwStG ist nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Nr. 4 und § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG bislang insbesondere, dass der übertragende Rechtsträger eine Gesellschaft ist, die nach dem Recht eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates gegründet wu...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.1 Einkommensteuerliche Auswirkungen auf die Summe der Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 2 EStG

Bei der Ermittlung der laufenden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit an sich ergeben sich aus einem Brexit keine wesentlichen Änderungen. Allerdings sind durch die Behandlung des VK als Drittstaat die folgenden privaten Bereiche eines entsandten Mitarbeiters betroffen. § 3 Nr. 55c Buchst. c EStG ermöglicht im Falle des Todes des Stpfl. die steuerfreie Übertragung eines ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.6 Checkliste

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.3.3 "Entprägung" einer vorher durch eine UK Limited gewerblich geprägten Personengesellschaft?

Eine Personengesellschaft kann gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG auch durch ausländische Kapitalgesellschaften gewerblich geprägt werden (BFH vom 14.03.2007 – XI R 15/05, BStBl II 2007, 924 ff.). Dementsprechend konnte bislang eine Kommanditgesellschaft durch die Beteiligung einer Limited als einziger Komplementärin gewerblich geprägt werden. Sofern die gewerbliche Prägung einer d...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 1.3.2 Mehrere Gesellschafter

Bei mehreren beteiligten Gesellschaftern wird die britische Gesellschaft nach dem Ablauf der Übergangszeit als Personen(handels)gesellschaft angesehen (vgl. auch Teil B 1.2.1 und 2.2.1.1). Durch die Umqualifizierung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft durch den Brexit könnte bezüglich des Grundbesitzes ein Eigentümerwechsel i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 5.1.1 Homogene Formwechsel

Unproblematisch in Bezug auf die Gewährung der Vergünstigung der §§ 5, 6 GrEStG sind homogene Formwechsel, bei denen die gesamthänderische Beteiligung nicht berührt wird. Praxis-Beispiel Beispiel Formwechsel einer GmbH in eine AG, also einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft; Formwechsel einer OHG in eine KG, also einer Personengesellschaft in eine Personengesell...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.2.3 Flucht aus dem Vereinigten Königreich in die EU (oder den EWR)

Britische Tochtergesellschaft ohne im Inland steuerverstricktes Betriebsvermögen Zur Vermeidung einer steuerlichen Statusverschlechterung im Hinblick auf die Beteiligung einer deutschen Muttergesellschaft an einer britischen Tochtergesellschaft durch den Brexit kann auch erwogen werden, die britische Tochtergesellschaft, soweit nach den anwendbaren Gesellschaftsrechtsordnunge...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.2 Wegzugsfälle im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. aa EStG)

Nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. aa EStG unterliegt ein Veräußerungsgewinn aus im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft, an der der (nicht unbeschränkt) Steuerpflichtige in den letzten fünf Jahren zu irgendeinem Zeitpunkt unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war, der beschränkten Steuerpflicht. Soweit die...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.2.1 §§ 14 Abs. 1 und 17 Abs. 1 KStG

Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 erster Satzteil i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 KStG kann eine Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR unter weiteren Voraussetzungen Organgesellschaft für Zwecke einer körperschaftsteuerlichen Organschaft sein. Gleiches gilt für Gewerbesteuerzwecke, denn § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG setzt eine kö...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 3.1 Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG

Praxis-Beispiel Fallbeispiel 3 Eine britische Limited mit einem Gesellschafter hat ihren Verwaltungssitz im Inland. Die Limited ist als Eigentümerin von inländischem Grundbesitz im Grundbuch eingetragen. Lösung Die britische Limited wurde bislang in Deutschland als Kapitalgesellschaft anerkannt. Mit Vollzug des Brexits werden diese Gesellschaften zivilrechtlich in Deutschland n...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 4.1.8 Auseinanderfallen von Satzungs- und Verwaltungssitz

Unberührt bleibt zudem die Möglichkeit für Kapitalgesellschaften in beiden Ländern, ihren Verwaltungssitz in das jeweils andere Land zu verlegen bzw. dort zu belassen (s. zu den Konsequenzen u. a. Abschnitt 2). Nicht abschließend geklärt ist, welche registerrechtlichen Pflichten bzw. Konsequenzen sich in Deutschland für Unternehmen ergeben, die mit einer im VK gegründeten Li...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 2.2.1.1 Im Vereinigten Königreich gegründete Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland

Nach wohl herrschender Meinung ist das VK (auch) gesellschaftsrechtlich seit dem Brexit (also seit Ablauf des Übergangszeitraums) als Drittstaat zu behandeln (vgl. Abschnitt 1.3). Die Folge ist, dass im VK gegründete Gesellschaften seit dem 01.01.2021 in Deutschland nach der strengen Sitztheorie zu behandeln sind. Eine britische Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland muss...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 6 Weitere einzelne Vorschriften

Soweit eine Limited an einem Grundstückskaufvertrag oder an einem Kaufvertrag über alle Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft als Käufer oder Verkäufer beteiligt ist, wird ihre gesetzliche Steuerschuldnerschaft nach § 13 Nr. 1 GrEStG aufgrund des Brexits auf ihren Alleingesellschafter (oder die Personengesellschaft) übergehen. Es ist fraglich, ob der Grundstüc...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.3 Checkliste

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Teil B Gesellschaftsrecht / 3.4 Grenzüberschreitender Formwechsel/Sitzverlegung

Mit Ausnahme der Regelungen zur SE sehen weder das britische noch das deutsche Gesellschaftsrecht die Möglichkeit vor, dass eine in einem der beiden Länder gegründete Gesellschaft ihren Satzungssitz identitätswahrend in das andere Land verlegt, um dort die Rechtsform des Aufnahmelandes anzunehmen. Solche Vorgänge werden als grenzüberschreitender Formwechsel, grenzüberschreit...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 1.2.1 Strenge Sitztheorie

Die Sitztheorie hält den tatsächlichen Verwaltungssitz für maßgebend, um die Frage nach dem auf eine Gesellschaft anwendbaren Recht zu beantworten. Maßgebend für den Verwaltungssitz ist der Ort, an dem die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung getroffen werden (Jaschinski/Wentz, WM 2019, 438). Hat eine Gesellschaft, auch eine im Ausland gegründete, ihren Verwal...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 4 Außensteuerrecht – relevante Vorschriften bei Auslandseinsätzen

Von einer Mitarbeiterentsendung können auch Personen betroffen sein, die selbst oder deren Familienangehörige einen "wesentlichen" Anteil an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG halten. Endet bei einem solchen Steuerpflichtigen, der in Deutschland mindestens zehn Jahre der unbeschränkten Steuerpflicht unterlegen hat, die unbeschränkte Steuerpflicht durc...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 5.1.2 Heterogene Formwechsel

Ein Verstoß gegen die Behaltensfristen der §§ 5 und 6 GrEStG liegt grundsätzlich vor, wenn ein heterogener Formwechsel stattfindet (Boruttau/Viskorf, GrEStG § 5 Rn. 94 ff.). Hier sind die Brexit-Regelungen in § 5 Abs. 3 Satz 2 GrEStG und § 6 Abs. 3 Satz 3 GrEStG zu prüfen. Praxis-Beispiel Beispiel Formwechsel einer GmbH in eine OHG, also einer Kapitalgesellschaft in eine Perso...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 2.2.1.2 In Deutschland gegründete Gesellschaften mit Verwaltungssitz im Vereinigten Königreich

Eine deutsche GmbH, AG oder KGaA mit Verwaltungssitz im VK ist wegen §§ 4a GmbHG, 5 AktG weiter als deutsche Kapitalgesellschaft zu behandeln. Wegen der im VK geltenden Gründungstheorie hat sich daran auch nach dem Brexit nichts geändert. Dies galt während des im Austrittsabkommen aus dem Jahr 2019 vereinbarten Übergangszeitraums und gilt auch danach unverändert weiter. Inso...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 2.1 Besondere Ausnahmen von der Besteuerung, § 4 GrEStG

§ 4 GrEStG enthält für bestimmte Rechtsträger eine Ausnahme von der Besteuerung für nach § 1 GrEStG steuerbare Grundstückserwerbe und führt diese Rechtsvorgänge in den Nr. 1 bis 6 auf. In den Nr. 1 bis 5 sind unter besonderen Voraussetzungen Grundstückserwerbe von Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie durch ausländische Staaten oder Erwerbsvorgänge im Zusammenhang mit...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 3.3.1.1 Limited mit Alleingesellschafter ist mit mindestens 95 % an der Personengesellschaft beteiligt

§ 1 Abs. 2a GrEStG in seiner jetzigen Fassung fingiert einen Grundstücksübergang auf eine neue Personengesellschaft, wenn sich der Gesellschafterbestand dergestalt geändert hat, dass innerhalb von fünf Jahren unmittelbar oder mittelbar mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen. Wenn aus deutscher Sicht durch den Brexit nicht mehr ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.3.2 Wegzug einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft

Auswirkungen bei der Körperschaft Nach § 12 Abs. 3 Satz 1 KStG führt die Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft dann zu einer fiktiven Liquidationsbesteuerung gem. § 11 KStG, wenn die Körperschaft dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat ausscheidet. Dabei sind nach Satz 2 der Vo...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.5.1 Das Schicksal der in Deutschland geleiteten "Limiteds"

Unter dem Eindruck der gesellschaftsrechtlichen Rechtsprechung des EuGH (Überseering, EuGH vom 05.11.2002, C-208/00, IStR 2002, 809, u. a., s. Teil B Gesellschaftsrecht) nutzten zahlreiche Unternehmen die schnelle und mit nur nominellem Grundkapital im Company House in Bristol eintragungsfähige Möglichkeit der Gründung einer private limited company ("Limited") nach englische...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.4.2 Gewerbesteuer-Schachtelvergünstigung, § 9 Nr. 7 bzw. Nr. 8 GewStG

Nach § 9 Nr. 7 Satz 1 HS 1 GewStG in der bis zum Erhebungszeitraum 2019 geltenden Fassung war bei der Ermittlung des für Gewerbesteuerzwecke maßgeblichen Gewerbeertrags die Summe des Gewinns (vgl. § 7 GewStG) und der Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) in Drittstaatenkonstellationen um Gewinne aus Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft zu kürzen, wenn der inländische G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Prüfungskompetenz des Vollstreckungsgerichts

Rz. 31 Über die Herabsetzung des unpfändbaren Betrages entscheidet auf zwingenden Antrag des Gläubigers das Vollstreckungsgericht (Rpfleger, § 20 Nr. 17 RPflG). Der Antrag kann zugleich mit dem Pfändungsgesuch eingereicht werden. Der Schuldner ist in diesem Fall nicht anzuhören (§ 834 ZPO; OLG Koblenz, MDR 1975, 939; LG Bochum, Rpfleger 1997, 395; a. A. OLG Hamm, NJW 1973, 1...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 3.2 Grenzüberschreitende Verschmelzung

Kapitalgesellschaften aus EU- und EWR-Mitgliedstaaten können auf Grundlage der europäischen Verschmelzungsrichtlinie (RL 2005/56/EG, zwischenzeitlich ersetzt durch die Gesellschaftsrichtlinie (RL (EU) 2017/1132) und der nationalen Umsetzungsgesetze grenzüberschreitend verschmolzen werden. In Deutschland erfolgte die Umsetzung mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Umwandlun...mehr