Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 8.2 Verschmelzungsfähige Rechtsträger

Als verschmelzungsfähige Rechtsträger (d. h. als übertragende, übernehmende oder neue Rechtsträger) kommen nach § 3 UmwG u. a. in Betracht: Personengesellschaften (OHG, KG einschl. GmbH & Co. KG), Partnerschaftsgesellschaften, Kapitalgesellschaften ( GmbH, AG, KGaA), eingetragene Genossenschaften, eingetragene Vereine[1], genossenschaftliche Prüfungsverbände, Versicherungsvereine a...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 9.1 Sonderregelung in § 24 Abs. 5 UmwStG

Für den Fall, dass in einem nach § 24 Abs. 1 UmwStG eingebrachten Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil Anteile an einer Kapitalgesellschaft enthalten sind, soll § 24 Abs. 5 UmwStG verhindern, dass die Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG für Anteile an einer Kapitalgesellschaft dadurch erlangt werden kann, dass diese zunächst im Wege der steuerneutralen Einbringun...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.2 Qualifizierte Einbringungsgegenstände gemäß § 24 UmwStG

Nach § 24 UmwStG besteht für die Einbringung in eine Personengesellschaft ein Bewertungswahlrecht, wonach das eingebrachte Betriebsvermögen auf entsprechenden Antrag in der Bilanz der Personengesellschaft einschließlich der Ergänzungsbilanzen ihrer Gesellschafter mit dem Buchwert, einem Zwischenwert oder mit dem gemeinen Wert angesetzt werden kann. Voraussetzung hierfür ist,...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 9.2 Begriff und Arten der Spaltung

Begriff Unter dem Begriff der Spaltung versteht man einen Vorgang, bei dem das Vermögen einer Gesellschaft (Ursprungsgesellschaft) auf mindestens zwei Nachfolgegesellschaften aufgeteilt wird. Der ehemals einheitliche Betrieb wird von den Nachfolgegesellschaften jeweils in reduziertem Umfang fortgeführt. Das zweite charakteristische Merkmal einer Spaltung besteht darin, dass di...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 11.4.5 Umwandlungsbeschluss

Für den Formwechsel ist ein Beschluss der Gesellschafter des formwechselnden Rechtsträgers erforderlich, der in einer Gesellschafterversammlung gefasst werden und notariell beurkundet werden muss.[1] Bei der Einberufung der erforderlichen Gesellschafterversammlungen muss nach § 216 bzw. § 230 UmwG auf den zu beschließenden Formwechsel hingewiesen werden. Der Inhalt des Umwan...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 11.2 Einbezogene Rechtsträger

In § 191 Abs. 1 UmwG wird bestimmt, welche Rechtsträger ihre Form wechseln dürfen. Es sind dies: Personengesellschaften (OHG, KG einschl. GmbH & Co. KG), Partnerschaftsgesellschaften, Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA), eingetragene Genossenschaften, rechtsfähige Vereine, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Rechtst...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 8 Folgewirkungen beim Einbringenden

Die steuerliche Qualifikation der Einbringung in eine Personengesellschaft gem. § 24 UmwStG als Veräußerungsvorgang kann u. U. Auswirkungen auf etwaige Sperr- und Behaltensfristen haben, die durch einen vorausgegangenen Übertragungs- bzw. Umstrukturierungsvorgang in Gang gesetzt worden sind. Unter Berücksichtigung der Auffassung der Finanzverwaltung stellt z. B. die Einbring...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.5.2 Einbringung mit Zuzahlung zu gemeinen Werten

Wird ein weiterer Gesellschafter in eine bestehende Personengesellschaft aufgenommen, sind nach Rdnr. 24.12 UmwSt-Erlass[1] – ebenso wie im Fall der Aufnahme eines Gesellschafter in ein bestehendes Einzelunternehmen – bei einer Einbringung zu gemeinen Werten die Begünstigungen des § 24 Abs. 3 Satz 2 UmwStG i. V. m. § 16 Abs. 4 und § 34 EStG vorbehaltlich der Regelung des § 2...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 10 Vermögensübertragung

Nach den §§ 174 bis 189 UmwG ist eine Vermögensübertragung nur möglich von einer Kapitalgesellschaft auf die öffentliche Hand, von einer Versicherungs-AG auf einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), von einem VVaG auf eine Versicherungs-AG oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen, von einem öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen auf eine...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 7.3 Gewerbesteuerliche Fehlbeträge

Die Behandlung gewerbesteuerlicher Fehlbeträge gem. § 10a GewStG wird in § 24 UmwStG nicht angesprochen. Zwar wird in § 24 Abs. 4 UmwStG die entsprechende Anwendung von § 23 UmwStG angeordnet. Die Regelung in § 23 Abs. 5 UmwStG zu den gewerbesteuerlichen Fehlbeträgen des Einbringenden ist jedoch von dem Verweis in § 24 Abs. 4 UmwStG ausgenommen. Daraus folgt, dass sich die B...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 7.3 Beschlussphase

Zwar wird die Beschlussphase bereits mit der Erfüllung der Berichtspflichten und der ggf. erforderlichen Einholung der Prüfungsberichte eingeleitet, jedoch ist der eigentliche Gegenstand dieser Phase die Einberufung, Vorbereitung und Durchführung der notwendigen Versammlungen der Anteilseigner der an einer Umwandlung beteiligten Rechtsträger. In diesen Versammlungen müssen d...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 2 Einzelrechtsnachfolge

Wie die vorstehende Übersicht zeigt, können Umwandlungsvorgänge außerhalb des Umwandlungsgesetzes auch im Wege der Einzelrechtsnachfolge vollzogen werden. Damit sind die Fälle angesprochen, in denen ein Einzelunternehmen oder Anteile an einer Personengesellschaft im Wege des Verkaufs oder der Sacheinlage (Sachkapitalerhöhung) in eine Kapitalgesellschaft eingebracht werden un...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.5 Person des Einbringenden

Obwohl weder § 1 Abs. 4 UmwStG noch § 24 UmwStG eine Aussage zur Person des Einbringenden enthält, kommt nach allgemeiner Auffassung jeder Rechtsträger (z. B. natürliche Person, Körperschaft, Personengesellschaft) in Betracht, denen einer der o. a. Einbringungsgegenstände zugerechnet werden kann. Nach Rdnr. 24.03 i. V. m. Rdnr. 20.03. UmwSt-Erlass[1] wird für den Fall, dass ...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 11.1 Identitätswahrender Charakter des Formwechsels

Als weitere Umwandlungsmöglichkeit sieht das Umwandlungsgesetz schließlich den Formwechsel gem. § 190 UmwG vor. Neben dem sog. homogenen Formwechsel von Kapitalgesellschaften untereinander (z. B. Formwechsel einer GmbH in eine AG), treten die ebenfalls als heterogene Formwechsel geregelten Vorgänge der Umwandlung von Kapitalgesellschaften in eine Personenhandelsgesellschaft,...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 5 Umwandlungsarten

Das Umwandlungsgesetz enthält in § 1 Abs. 1 UmwG eine Aufzählung von vier möglichen Umwandlungsarten. Es sind dies: Sowohl die Verschmelzung als auch die Spaltung können gem. § 2 UmwG bzw. § 123 Abs. 1 UmwG unter Auflösung ohne Abwicklung erfolgen: zur Aufnahme oder zur Neugründung. Das Umwandlungsgesetz ist systematisch für die wichtigsten Rechtsformen wie folgt aufgebaut:mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 8.3 Verschmelzungsmöglichkeiten

Verschmelzungen können auch rechtsformübergreifend zwischen Personenhandelsgesellschaften bzw. Partnerschaftsgesellschaften und Kapitalgesellschaften vorgenommen werden. Insgesamt stellen sich die Verschmelzungsmöglichkeiten bei Beteiligung von Personenhandels- und Kapitalgesellschaften nach dem Umwandlungsgesetz wie folgt dar:mehr

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Einbringung in eine Persone... / 9.2.2 Einbringung aus dem (Sonder-)Betriebsvermögen

Die Einbringung eines materiellen oder auch selbst geschaffenen nicht bilanzierungsfähigen immateriellen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens sowie im Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG erfasste Wirtschaftsgüter aus dem (Sonder-)Betriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft erfolgt nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zwingend zu Buchwerten, wenn die Übertragu...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 6.2 Körperschaft als Einbringende

Auch eine Körperschaft kann nach § 24 UmwStG einen Betrieb, Teilbetrieb oder einen Mitunternehmeranteil in eine Personengesellschaft einbringen und die Bewertungswahlrechte in Anspruch nehmen. Wird die Einbringung nicht unter Fortführung der Buchwerte steuerneutral vollzogen, kann ein Einbringungsgewinn entstehen. Für eine Körperschaft kommt weder der Freibetrag nach § 16 Ab...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 9.2.1 Einbringung aus dem Privatvermögen

Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut aus dem steuerlichen Privatvermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft eingebracht, liegt nach der Rechtsprechung des BFH ein tauschähnlicher Vorgang vor.[1] Bei der übernehmenden Personengesellschaft wird dann ein Anschaffungsgeschäft angenommen, während beim Einbringenden grundsät...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 4 Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz

Neben der Einzelrechtsnachfolge und der Anwachsung sind im Umwandlungsgesetz abschließend die Verschmelzung, die Spaltung, die Vermögensübertragung und der Formwechsel geregelt. Seit der Umsetzung der sog. Verschmelzungsrichtlinie der EU[1] regeln die §§ 122 a – 122l UmwG auch die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, bei der mindestens eine der beteil...mehr

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Einbringung in eine Persone... / Zusammenfassung

Überblick Neben der Einbringung in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gem. § 20 UmwStG können Betriebe, Teilbetriebe und Mitunternehmeranteile nach § 24 UmwStG in eine neu gegründete oder bereits bestehende Personengesellschaft eingebracht werden oder auf eine bestehende Personengesellschaft verschmolzen werden. Die zivil- und steuerrechtlichen Voraussetzungen und Re...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Während das Gesellschaftsrecht zwischen der Einzel- und der Gesamtrechtsnachfolge unterscheidet, wird unabhängig von der zivilrechtlichen Behandlung steuerrechtlich die Umwandlung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft in eine Personengesellschaft – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – als Einbringung nach § 24 UmwStG behandelt. Zur Auslegung des § 24...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 6.1 Natürliche Person als Einbringender

Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft gem. § 24 UmwStG erfüllt grundsätzlich den Veräußerungstatbestand des § 16 EStG, so dass sich die folgenden Konsequenzen ergeben, wenn der Einbringende eine natürliche Person ist:mehr

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Die Infektionswirkung des §... / 5. Entscheidung des FG Düsseldorf v. 26.11.2020 – 9 K 2236/18 F

Im aktuell entschiedenen Streitfall [13] des FG Düsseldorf ging es um eine steuerberatend tätige KG, an der beteiligt waren: eine Steuerberatungs-GmbH als Komplementärin ohne Beteiligung am Gewinn und am Gesellschaftsvermögen, Steuerberater W als Komplementär, beteiligt mit 99,9 % am Gewinn und am Vermögen der KG, und Steuerberaterin C als Kommanditistin mit einer Beteiligung i....mehr

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Einheitlichkeit der Mitglie... / 1. Problemstellung und Beispielsfall

Einheitlichkeit der Mitgliedschaft in der Personengesellschaft: Grundsätzlich wird von der Einheitlichkeit der Mitgliedschaft in der Personengesellschaft ausgegangen. Danach ist eine mehrfache Mitgliedschaft einer Person in einer Personengesellschaft mit der vertraglichen Grundlage der Personengesellschaft und ihrer Gesamthandsstruktur unvereinbar.[28] Beachten Sie: Anders al...mehr

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Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwert­übertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften

Leitsatz 1. Die fehlende Darlehensbesicherung gehört zu den "Bedingungen" i.S. des § 1 Abs. 1 AStG, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zur Fremdunüblichkeit der Geschäftsbeziehung führen kann; Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA‐USA 1989 und Art. 5 DBA‐Frankreich 1959). 2. Ob ein unbesichertes Konzerndarlehen im Rahmen einer Gesamtbetracht...mehr

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§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG umfasst nicht den Verlust der Einlage des stillen ­Gesellschafters

Leitsatz Der Verlust der Einlage eines stillen Gesellschafters, der steuerrechtlich als Teilwertabschreibung abgebildet wird, unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i.V.m. Satz 2 EStG. "Gewinnminderungen" i.S. des § 2a Abs. 1 Satz 2 EStG sind nur solche Gewinnminderungen, die vorgangsbezogen aus einer Privatentnahme oder Teilwertabschreibung resu...mehr

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Rangrücktritt in Handels- u... / 1 Hintergründe

Ist eine juristische Person (z. B. GmbH) zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag (Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens) zu stellen.[1] Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.7 Zwischenschaltung von Gesellschaften

Rz. 126 Ein Gestaltungsmissbrauch ist regelmäßig nicht gegeben, wenn ein Stpfl. – aus welchen Gründen auch immer – auf Dauer zwischen sich und eine Einkunftsquelle eine inländische Kapitalgesellschaft schaltet und alle sich daraus ergebenden Konsequenzen zieht.[1] Dies gilt auch dann, wenn diese Kapitalgesellschaft nur die Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft hält un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.8.1.2 Verlagerung von Konzernfunktionen in ausländische Kapitalanlagegesellschaften

Rz. 169 Die Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer Kapitalgesellschaft im niedrig besteuernden Ausland ist nicht schon deswegen rechtsmissbräuchlich, weil die Abwicklung der Wertpapiergeschäfte im Ausland durch eine Managementgesellschaft erfolgt.[1] Rz. 170 Die Zwischenschaltung konzernabhängiger niederländischer Kapitalgesellschaften, die im Inland Grun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.3 Körperschaftsteuer

Rz. 141 Das sog. Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren, mit dem unter der Geltung des körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungsverfahrens die Gewinnthesaurierung zu einem günstigeren als dem für einbehaltene Gewinne geltenden Körperschaftsteuersatz ermöglicht werden sollte, stellte grundsätzlich keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar. Dies galt auch dann, we...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.5 Anteilsrotation

Rz. 124 Erwirbt eine Kapitalgesellschaft von deren nicht wesentlich beteiligten Gesellschaftern sämtliche Anteile an einer GmbH, um diese nach Vollausschüttung ihrer Gewinne und ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibung zu liquidieren (Anteilsrotation), stellt die Teilwertabschreibung aufseiten der Erwerberin keinen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.8.1.1 Zwischenschaltung von Basisgesellschaften

Rz. 165 Eine Basisgesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft im Ausland, die in einen Lieferungs-, Leistungs- oder Zahlungsweg zwischengeschaltet ist, der im Ergebnis im Inland landet. Durch die Zwischenschaltung sollen die der Besteuerung unterliegenden Gewinne statt im Inland im Sitzstaat der Basisgesellschaft anfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffende Gesell...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 2.3 Umgehung

Rz. 32 Die Steuerumgehung ist ein Unterfall der Gesetzesumgehung. Sie besteht in einem Verhalten, das nach dem Wortlaut des Gesetzes andere Rechtsfolgen hat als dem Zweck des Gesetzes entspricht,[1] Ein belastendes Steuergesetz wird dadurch umgangen, dass ein Sachverhalt so gestaltet wird, dass er den Tatbestand des Gesetzes nicht erfüllt, obwohl die darin vorgesehene Rechts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.6.4 Verhältnis zum Abkommensrecht

Rz. 25 § 42 AO ist grundsätzlich auch auf missbräuchliche Gestaltungen zur Erlangung von Vorteilen aus DBA anwendbar.[1] Diese können z. B. darin bestehen, dass ein an sich nicht abkommensberechtigter Stpfl. durch Einschaltung einer in einem Abkommenstaat errichteten Kapitalgesellschaft (sog. "treaty shopping") Vorteile aus dem Abkommen zu erlangen versucht.[2] In den von De...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.8.2 DBA-Abkommensmissbrauch

Rz. 171 Unter einem Abkommensmissbrauch ist eine unangemessene Gestaltung mit dem Ziel der Erlangung von Vorteilen aus dem Abkommen zu verstehen. Dies kann dadurch geschehen, dass sich ein Stpfl., der wegen Nichterfüllung der Ansässigkeitsvoraussetzung nicht abkommensberechtigt ist, durch Einschaltung einer zu diesem Zweck errichteten Kapitalgesellschaft in den Genuss der Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 3.1 Regelungen in Einzelsteuergesetzen, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dienen

Rz. 35 § 42 Abs. 1 S. 2 AO ordnet die vorrangige Anwendung von Regelungen in Einzelsteuergesetzen an, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dienen. Welche Vorschriften unter diesen Begriff fallen, ergibt sich aus dem Gesetz nicht. Schon die Bedeutung des Merkmals "Einzelsteuergesetz" ist unklar. Die AO verwendet diesen Begriff außer in § 42 AO nur in § 37 Abs. 1 AO, wonac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 4 Entstehung des Steueranspruchs wie bei angemessener Gestaltung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 60 Nach § 42 Abs. 1 S. 3 AO entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. Was gegenständlich unter diesem Steueranspruch zu verstehen ist, hängt vom systematischen Verständnis der zur Missbrauchsabwehr bestimmten Rechtsfolgenkorrektur ab. Nach einer Ansicht leg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.4 Wesentliche Beteiligungen i. S. des § 17 EStG

Rz. 121 Durch Veräußerung und Erwerb von Anteilen ist vielfach versucht worden, auf Veräußerungsgewinne und Veräußerungsverluste nach § 17 EStG Einfluss zu nehmen. Daher gibt es eine umfangreiche höchstrichterliche Rspr. zur Frage des Gestaltungsmissbrauchs durch solche Veräußerungen und Erwerbe. Weit überwiegend hat der BFH allerdings das Vorliegen eines Gestaltungsmissbrau...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 5.2.2.2 "Gesetzlich nicht vorgesehener" Steuervorteil

Rz. 83 Der durch die unangemessene Gestaltung entstehende Steuervorteil begründet nach dem Gesetz nur dann einen Missbrauch, wenn er gesetzlich nicht vorgesehen ist. In der Rspr. des BFH zu § 42 AO vor Inkrafttreten des JStG 2008 ist dieses Merkmal in dieser Form nicht aufgetaucht. Die Auffassungen über seine Bedeutung gehen stark auseinander. Während Wienbracke [1] der Ansic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 3.2 Bestimmung der sich aus der Existenz einzelsteuergesetzlicher Regelungen ergebenden Rechtsfolgen

Rz. 45 Für den Fall, dass der Tatbestand einer der Verhinderung von Steuerumgehungen dienenden Regelung erfüllt ist, bestimmt § 42 Abs. 1 S. 2 AO, dass sich die Rechtsfolgen nach jener Vorschrift richten. Diese Aussage bringt in ihrem positiven Gehalt nur die Selbstverständlichkeit zum Ausdruck, dass bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen eines Gesetzes die sich d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.7.1 Zwischenvermietung von Immobilien

Rz. 157 Zwischenvermietungen sollen den Vorsteuerabzug in Fällen eröffnen, in denen dieser an sich ausgeschlossen ist. Das ist nach § 15 Abs. 2 UStG insbesondere dann der Fall, wenn eine bezogene Leistung für die Ausführung steuerfreier oder diesen gleichgestellter Umsätze verwendet wird. Steuerfrei ist gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG auch die Vermietung und Verpachtung von G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Selbständige (rechtsfähige) Stiftung

Rz. 14 [Autor/Stand] Auch eine selbständige Stiftung beruht nicht auf einer Zweckzuwendung i.S. des § 8 ErbStG, wie der BFH[2] zutreffend entschieden hat. Insoweit überzeugt die Kritik von Ebeling [3] nicht. Im Ergebnis ist ihm allerdings zuzustimmen. Denn der BFH hat nicht berücksichtigt, dass es – analog der Gründung einer Kapitalgesellschaft – eine Vorstiftung [4] gibt, die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Entstehung und Entwicklung

Rn. 1 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Das Publizitätsgesetz – amtlich: Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (PublG) vom 15.08.1969 – stammt aus dem Jahr 1969 (vgl. BGBl. I 1969, S. 1189ff.; fernerhin Biener (1973)). Es handelt sich um eigenständige RL-Vorschriften, die bestimmten UN und Konzernen Auflagen hinsichtlich Substanz, Form, Prüfung und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Normengleiche Regelungen

Rz. 157 Auch rechtsgeschäftliche Bestimmungen sind keine Rechtsnormen. Sie und Allgemeine Geschäftsbedingungen werden aber, wie Rechtsnormen behandelt, wenn ihr Geltungsbereich über den Bezirk des Beschwerdegerichts hinausreicht.[94] Rz. 158 Entsprechend werden typische Erklärungssachverhalte wie etwa Satzungen von Kapitalgesellschaften,[95] Vereinssatzungen,[96] Stiftungssat...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

ADS, Band 2, 6. Aufl., 1995, § 253 HGB und § 255 HGB; ADS International, Abschnitt 9: Sachanlagevermögen (Property, Plant and Equipment); Andrejewski/Böckem, Praktische Fragestellungen der Implementierung des Komponentenansatzes nach IAS 16, Sachanlagen (Property, Plant and Equipment), KoR 2005, S. 75–81; Baetge, Verwendung von DCF-Kalkülen bei der Bilanzierung nach IFRS, WPg 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 928 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, bearbeitet von Forster, Karl-Heinz u. a., 6. Aufl., Stuttgart 1995. Ahrend, Peter (1986), Die betriebliche Altersversorgung und das Bilanzrichtlinien-Gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 8 Behandlung der Abwicklung bei der Kapitalgesellschaft (Beispiel)

Rz. 98 Eine GmbH, deren Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, hat zum 31.12.01 folgende der Besteuerung zugrunde gelegte Bilanz aufgestellt: Die Gesellschaft wird am 31.3.02 auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.2.2 Steuerfreie Vermögensmehrungen

Rz. 74 Vor der Durchführung des Bestandsvergleichs ist das Abwicklungs-Endvermögen nach § 11 Abs. 3 KStG um die steuerfreien Vermögensmehrungen zu vermindern, die dem Steuerpflichtigen im Abwicklungsbesteuerungszeitraum zugeflossen sind. Durch diese Kürzung wird erreicht, dass steuerfreie Vermögensmehrungen nicht der KSt unterliegen. Dieses Ergebnis wäre aber auch ohne die i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 2.2.3 Abwicklung

Rz. 15 An die Auflösung schließt sich in der Praxis regelmäßig die Abwicklung der aufgelösten Körperschaft an.[1] Während die Auflösung einen Rechtsakt darstellt, ist die Abwicklung ein tatsächlicher Vorgang. Das Ziel der Abwicklung ist auf die Beendigung der Tätigkeit und das Erlöschen der Körperschaft gerichtet. Im Rahmen der Abwicklung haben die Abwickler bzw. Liquidator...mehr