Verschmelzungen können auch rechtsformübergreifend zwischen Personenhandelsgesellschaften bzw. Partnerschaftsgesellschaften und Kapitalgesellschaften vorgenommen werden.

Insgesamt stellen sich die Verschmelzungsmöglichkeiten bei Beteiligung von Personenhandels- und Kapitalgesellschaften nach dem Umwandlungsgesetz wie folgt dar:

 
Verschmelzung durch Aufnahme

übertragender Rechtsträger

(bereits bestehend)

übernehmender Rechtsträger

(bereits bestehend)
eine oder mehrere KapG auf eine KapG
eine oder mehrere KapG auf eine PersGes/PartG
eine oder mehrere PersGes/PartG auf eine KapGes
eine oder mehrere PersGes/PartG auf eine PersG/PartG
eine oder mehrere KapGes und PersGes/PartG auf eine KapGes
eine oder mehrere KapGes und PersGes/PartG auf eine PersGes/PartG
eine KapGes Alleingesellschafter
 
Verschmelzung durch Neugründung

übertragende Rechtsträger

(zwei oder mehr bereits bestehende)

übernehmender Rechtsträger

(neugegründet)
KapGes KapGes
KapGes PersGes
PersGes/PartG PersGes/PartG
PersGes/PartG KapGes

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge