Rz. 98

Eine GmbH, deren Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, hat zum 31.12.01 folgende der Besteuerung zugrunde gelegte Bilanz aufgestellt:

 
       
Barvermögen 60.000 EUR Stammkapital 150.000 EUR
Grundstück 150.000 EUR Verbindlichkeiten 300.000 EUR
Forderungen 80.000 EUR Gewinn 60.000 EUR
sonstiges Verm. 220.000 EUR    
  510.000 EUR   510.000 EUR

Die Gesellschaft wird am 31.3.02 aufgelöst. Sie stellt keinen Zwischenabschluss auf. Für 01 erfolgt eine Gewinnausschüttung von 50.000 EUR. Die Abwicklung ist am 30.11.03 abgeschlossen. Während der Abwicklung ereignen sich folgende Vorfälle:

  1. Die Forderungen werden bei einem Ausfall von 5.000 EUR mit dem Nennwert von 75.000 EUR eingezogen.
  2. Das sonstige Vermögen wird für 500.000 EUR veräußert.
  3. Das Grundstück wird anlässlich der Schlussauskehrung auf einen Gesellschafter übertragen, der gemeine Wert in diesem Zeitpunkt beträgt 200.000 EUR.
  4. Es werden steuerfreie Einkünfte in Höhe von 1.000 EUR vereinnahmt.
  5. Die Verbindlichkeiten werden mit 300.000 EUR beglichen.
  6. Es entstehen abziehbare Ausgaben in Höhe von 200.000 EUR.
  7. Während der Abwicklung werden Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen in Höhe von 15.000 EUR geleistet.
  8. Der Abwickler bildet eine Körperschaftsteuer-Rückstellung von 3.750 EUR.

Die Barbestände entwickeln sich wie folgt:

Für den Zeitraum vom 1.1.02 bis 30.11.03 ergibt sich folgende Verlust- und Gewinnrechnung:

 
       
Abziehbare Ausgaben 200.000 EUR steuerfreie Einkünfte 1.000 EUR
Forderungsausfall 5.000 EUR stille Reserve  
KSt-Zahlungen 15.000 EUR Grundstück 50.000 EUR
KSt-Rückstellung 3.750 EUR Veräußerungsgewinn  
    sonstiges Vermögen 280.000 EUR
Gewinn 107.250 EUR    
  331.000 EUR   331.000 EUR

Die Liquidationsschlussbilanz stellt sich wie folgt dar:

 
       
Barbestände 71.000 EUR KSt-Rückstellung 3.750 EUR
Grundstück 200.000 EUR zu verteilendes Vermögen 267.250 EUR
  271.000 EUR   271.000 EUR

Der Bestandsvergleich gem. § 11 führt zu folgendem Ergebnis:

 
  zur Verteilung kommendes Vermögen   267.250 EUR    
. /. steuerfreie Einkünfte   1.000 EUR    
  Abwicklungs-Endvermögen   266.250 EUR   266.250 EUR
  letztes laufendes Betriebsvermögen   210.000 EUR    
. /. Gewinnausschüttung für 01   50.000 EUR    
  Abwicklungs-Anfangsvermögen   160.000 EUR   . /. 160.000 EUR
  Abwicklungsgewinn durch Bestandsvergleich       106.250 EUR

Die Gewinnabweichung von 1.000 EUR gegenüber dem mit 107.250 EUR in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Ergebnis beruht darauf, dass das durch Bestandsvergleich ermittelte Ergebnis um die steuerfreien Einkünfte gekürzt worden ist.

Nach Vornahme der Gewinnkorrekturen gem. § 11 Abs. 6 ergibt sich folgender Abwicklungsgewinn:

 
Gewinn durch Bestandsvergleich 106.250 EUR
+ Körperschaftsteuerzahlung 15.000 EUR
+ Körperschaftsteuerrückstellung 3.750 EUR
= Abwicklungsgewinn, zugleich Einkommen 125.000 EUR
tarifliche Körperschaftsteuer 15 % =  18.750 EUR

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge