Fachbeiträge & Kommentare zu Heizung

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Sachbezüge, freie Unterkunft / 6 Ermittlung der ortsüblichen Miete durch das Finanzamt

Der Arbeitgeber muss immer damit rechnen, dass das Finanzamt die vereinbarte Miete mit der ortsüblichen Miete vergleicht. Beim Vergleich zwischen vereinbarter Miete und ortsüblicher Miete ist regelmäßig von der Kaltmiete zuzüglich der umlagefähigen Kosten auszugehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere die Grundsteuer, die Kosten für Wasser und Abwasser, Heizung, S...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.3.2 Entgeltgruppen 10 bis 13

Die Entgeltgruppe 10 ist Grundeingruppierung für Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit. Beschäftigte ohne einen Abschluss i. S. d. Vorbemerkungen zu diesem Abschnitt sind bei Erfüllung des Merkmals "sonstiger Beschäftigter" ebenfalls in Entgeltgruppe 10 eingruppiert. Das Merkmal "entsprechende Tätigkeit" haben die Tarifvertragsparteien in der Protokollerklärung Nr. 1 zu di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU)

Zusammenfassung Begriff Leistungen für Unterkunft und Heizung, vielfach auch "KdU" genannt, sind Bestandteil des Grundsicherungsgeldes oder auch der Sozialhilfe einschließlich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie sind damit Teil des sozio-kulturellen Existenzminimums. Im Rahmen der genannten Leistungen werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 1 Bedarfe für Unterkunft/Heizung

Bedarfe für Unterkunft und Heizung sind Teil des Grundsicherungsgeldes und der Sozialhilfe. 1.1 Karenzzeit Für die Anerkennung der Bedarfe für die Unterkunft gilt zunächst eine Karenzzeit von einem Jahr. Sie läuft ab Beginn des Monats, in dem erstmals Grundsicherungsgeld bezogen wird. Innerhalb der Karenzzeit werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als Bedarf ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 3 Angemessenheit der Bedarfe für Heizung

Die Aufwendungen für die Heizung werden wie die Aufwendungen für die Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit sie angemessen sind. Sie werden in der Regel getrennt von den Aufwendungen für die Unterkunft geprüft. Eine Karenzzeit gilt für die Aufwendungen für die Heizung nicht.[1] Die Aufwendungen für die Heizung ergeben sich überwiegend aus den zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsicherung im Alter und... / 3.3 Bedarf für Unterkunft/Heizung

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich wie beim Grundsicherungsgeld in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit sie angemessen sind. Über die Angemessenheit der geltend gemachten Kosten der Unterkunft ist im Einzelfall zu entscheiden. Grundsätzlich werden die Kosten für Unterkunft und Heizung hierbei anteilig auf alle Mitglieder der Haushaltsgem...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 3.1 Gesamtangemessenheitsgrenze

Zur Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung ist es auch zulässig, eine Gesamtangemessenheitsgrenze für die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu bilden. Dabei kann für die Aufwendungen für Heizung auch der Wert berücksichtigt werden, der bei einer gesonderten Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Heizung ohne weitere Prüf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherungsgeld (Umfang) / 3 Leistungen für Unterkunft/Heizung

3.1 Karenzzeit Bei einem Neuantrag auf Grundsicherungsgeld gilt zunächst eine 1-jährige Karenzzeit. In dieser Zeit gelten die tatsächlichen Aufwendungen als angemessen und werden voll als Bedarf anerkannt. Eine neue Karenzzeit beginnt erst nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezuges. Sofern der Leistungsbezug in der Karenzzeit für einen vollen Kalendermonat unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsicherungsgeld (Grunds... / 3.4 Bedarfe für Unterkunft/Heizung

Bei einem Neuantrag auf Grundsicherungsgeld gilt zunächst eine 1-jährige Karenzzeit. In dieser Zeit gelten die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als angemessen und werden voll als Bedarf anerkannt. Eine neue Karenzzeit beginnt erst nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezugs. Sofern der Leistungsbezug in der Karenzzeit für einen vollen Kalendermonat u...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 10 Verfahren

Zu Beginn eines jeden Bewilligungszeitraums wird die Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung geprüft. Ziel ist es, die Leistungsberechtigten bereits frühzeitig über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den Unterkunftskosten zu informieren. Sind die Aufwendungen angemessen, ergibt sich dies aus dem Bewilligungsbescheid, mit dem die vollen Kosten ane...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 1.1 Karenzzeit

Für die Anerkennung der Bedarfe für die Unterkunft gilt zunächst eine Karenzzeit von einem Jahr. Sie läuft ab Beginn des Monats, in dem erstmals Grundsicherungsgeld bezogen wird. Innerhalb der Karenzzeit werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als Bedarf anerkannt. Die Karenzzeit gilt nicht für die Aufwendungen für die Heizung, diese werden wie die Unterkunf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / Zusammenfassung

Begriff Leistungen für Unterkunft und Heizung, vielfach auch "KdU" genannt, sind Bestandteil des Grundsicherungsgeldes oder auch der Sozialhilfe einschließlich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie sind damit Teil des sozio-kulturellen Existenzminimums. Im Rahmen der genannten Leistungen werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 1.3 Nach Ablauf der Karenzzeit

Nach Ablauf der Karenzzeit werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt und in die Leistungshöhe einbezogen, soweit sie angemessen sind. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die kommunalen Träger für die Gewährung des Grundsicherungsgeldes zuständig, soweit es für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung geleistet wird...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 3.2 Besonderheiten in der Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung

Insbesondere in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt es Fälle, in denen eine leistungsberechtigte Person in einer Wohnung gemeinsam mit mindestens einem nicht hilfebedürftigen Elternteil, volljährigen Geschwisterkind oder einem eigenen volljährigen Kind lebt, die jeweils andere Person Mieter oder Eigentümer der gesamten Wohnung ist und die leistungsbere...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 5 Besonderheit bei Tod eines Mitglieds der Bedarfs-/Haushaltsgemeinschaft

Sofern ein Mitglied der Bedarfs- oder der Haushaltsgemeinschaft verstirbt und die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung vorher angemessen waren, ist eine Senkung der Aufwendungen für die weiterhin bewohnte Unterkunft für die Dauer von 12 Monaten nicht zumutbar. Das gilt auch in Fällen, in denen bereits durch das Jobcenter eine Absenkung auf das angemessene Maß erfolgte. In...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2 Angemessenheit der Bedarfe für die Unterkunft

2.1 Mietwohnungen Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist für die Beurteilung der Angemessenheit die sog. Produkttheorie anzuwenden. Angemessen sind demnach Aufwendungen, wenn diese insgesamt nicht höher sind als das Produkt aus angemessener Wohnfläche und angemessenem Mietpreis. Damit ist es beispielsweise möglich, eine nach dem m²-Preis teurere Wohnung zu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 1.2 Obergrenze

Seit 1.7.2026 werden tatsächliche Aufwendungen, die mehr als 1,5x so hoch sind wie die abstrakt als angemessen geltenden Aufwendungen, nicht mehr als Bedarf anerkannt. Sofern die Überschreitung aber aus einer Verminderung der Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft resultiert, wird ein Kostensenkungsverfahren durchgeführt. Innerhalb der Karenzzeit können im Einzelfall a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 4 Besonderheiten bei unter 25-jährigen Leistungsberechtigten

Für Leistungsberechtigte unter 25 Jahren gelten beim Grundsicherungsgeld Besonderheiten. Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden nach einem Umzug – z. B. aus der elterlichen Wohnung heraus – nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrags über die Unterkunft zugesichert hat. Eine Verpflichtung zur Zusicherung besteht, wenn die unter 25-jährige Perso...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.2.2 Kostenvergleich von selbst genutztem Wohneigentum/Mietwohnungen

Die Aufwendungen für selbst genutztes Wohneigentum werden mit den angemessenen Kosten bei Mietwohnungen verglichen. Sie sind in vergleichbarer Höhe zu berücksichtigen. Dabei werden die innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt anfallenden Aufwendungen für das Eigenheim mit der für ein Jahr höchstens als angemessenen anzuerkennenden Miete verglichen. Die tatsächliche Berücksic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 6 Unangemessenheit

Sind die Aufwendungen für die Unterkunft unangemessen hoch, werden sie zunächst trotzdem als Bedarf anerkannt. In diesem Fall fordert das Jobcenter auf, die Kosten innerhalb einer Regelhöchstfrist von 6 Monaten auf das angemessene Maß zu senken. Zur befristeten Anerkennung der unangemessenen Kosten ist der Nachweis der Kostensenkungsbemühungen erforderlich. Als Mittel der Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.2.3 Instandhaltung/Reparatur

Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur können ebenfalls berücksichtigt werden. Dabei werden die innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt anfallenden Kosten mit den bei Mietwohnungen angemessenen Kosten verglichen und bis zu dieser Grenze als Zuschuss übernommen. Sind darüber hinaus Aufwendungen unabdingbar erforderlich, können sie darlehensweise übernommen werden. Für ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.1.2 Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Zu den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft gehören außer der Miete selbst auch die Nebenkosten. Welche das sind, ergibt sich aus § 2 BetrKV. Danach gehören u. a. zu den Betriebskosten die Kosten der Grundsteuer, der Wasserversorgung, verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen, des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs, der Straßenreinigung und...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.3 Besondere Prüfungen

In bestimmten Fällen prüfen die Jobcenter die Angemessenheit der Aufwendungen zusätzlich wenn der zuständige kommunale Träger in dem für die Angemessenheitsprüfung maßgeblichen Gebiet eine Obergrenze für tatsächliche Aufwendungen bezogen auf einen Quadratmeter Wohnfläche bestimmt hat, gelten die Aufwendungen ggf. als unangemessen und liegt der Wohnort in einem Gebiet mit einem...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.1.1 Örtlich angemessene Miete

Die örtlich angemessene Miete ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in einem "schlüssigen Konzept" zu ermitteln. Schlüssig meint dabei, dass die Datenerhebung und die Datenauswertung nicht willkürlich erfolgen darf, sondern vielmehr nach statistischen Standards wissenschaftlich erfolgen muss. Dabei wird der als angemessen geltende Wert für einen sog. Vergleich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.2 Selbst bewohntes Eigentum

Bedarfe für die Unterkunft sind auch dann zu berücksichtigen, wenn Leistungsberechtigte ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bewohnen. Dabei muss das Eigenheim oder die Eigentumswohnung angemessen im Sinne der Vorschriften über die Berücksichtigung als Vermögen sein. Ansonsten dürften die Leistungsberechtigten in der Regel nicht hilfebedürftig sein und hätten bereits des...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 8 Übernahme von Mietschulden

Die Übernahme von Schulden – i. d. R. als Darlehen – ist möglich, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vorhandenes verwertbares Vermögen ist in diesem Fall vorrangig einzusetzen. Geht bei einem Gericht eine Klage auf Räumung von Wohnraum im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses ein, informiert das zuständige Gericht da...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.1 Mietwohnungen

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist für die Beurteilung der Angemessenheit die sog. Produkttheorie anzuwenden. Angemessen sind demnach Aufwendungen, wenn diese insgesamt nicht höher sind als das Produkt aus angemessener Wohnfläche und angemessenem Mietpreis. Damit ist es beispielsweise möglich, eine nach dem m²-Preis teurere Wohnung zulasten einer klei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.2.1 Tilgungsraten

Tilgungsraten werden nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in der Regel nicht als Bedarf anerkannt. Es handelt sich dabei um den Anteil der monatlichen Zahlung an die finanzierende Bank, die dem Abtrag des aufgenommenen Darlehens dient. Da die Tilgung im Ergebnis in das Vermögen der Leistungsberechtigten zufließt, gilt dieser Vermögenszuwachs nicht als mit d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 7 Wohnungswechsel

Vor einem Wohnungswechsel sollen Leistungsberechtigte eine Zusicherung des Leistungsträgers zur Übernahme der Aufwendungen für die neue Wohnung einholen. Zwar ist diese Zusicherung keine Anspruchsvoraussetzung, aber bietet doch die Sicherheit der Kostenübernahme bereits vor dem Umzug. Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 9 Direktzahlung an den Vermieter/andere Empfangsberechtigte

Grundsicherungsgeld und Sozialhilfe werden i. d. R. an die Leistungsberechtigten ausgezahlt. Eine (teilweise) Auszahlung der Leistungen an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte ist aber möglich, wenn Leistungsberechtigte dies beantragen. Auch wenn Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen würden, oder wenn die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherungsgeld (Umfang) / 3.3.1 Kosten für Wohnung/Unterkunft

Die Angemessenheit der Aufwendungen bestimmen die zuständigen kommunalen Träger meist in sog. Richtlinien nach einem "schlüssigen Konzept", für das das BSG in zahlreichen Urteilen Kriterien aufgestellt hat. Berücksichtigt wird die konkrete Größe der Wohnung, wobei die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus heranzuziehen sind. Außerd...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherungsgeld nach § ... / 3 Höhe

Das Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II umfasst wie beim Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II den pauschalierten Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, ggf. Mehrbedarfe sowie die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Für die Leistungen bei Mehrbedarf gelten vollumfänglich die Regelungen für das Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherungsgeld (Umfang) / 3.2 Grundsatz nach der Karenzzeit

Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden nach Ablauf der Karenzzeit als Bedarf anerkannt, soweit diese angemessen sind, aber grundsätzlich nicht oberhalb der Obergrenze des 1,5-fachen der Angemessenheit.[1] Hierzu gehören bei Mietwohnungen neben der Kaltmiete und den Heizkosten alle üblichen Nebenkosten, die in den jeweiligen Abrechnungen des Vermiete...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherungsgeld (Absetz... / 6 Haushaltsgemeinschaft

Wird nach § 9 Abs. 5 SGB II vermutet, dass verwandte oder verschwägerten Personen in einer Haushaltsgemeinschaft Unterstützung leisten, gilt hierfür ein besonderer Freibetrag. Es ist der Bedarf der Familie ohne die antragstellende Person zu ermitteln. Dabei werden die Regelbedarfe zusammengerechnet, wobei für den Einkommensinhaber der doppelte Regelbedarf nach § 20 Abs. 2 Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bedarfsgemeinschaft (Grunds... / 2.4 Berücksichtigung von Kindern

Unverheiratete Kinder, die ihren Lebensunterhalt noch nicht alleine bestreiten können, gehören bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern oder eines Elternteils. Kinder ab vollendetem 25. Lebensjahr bilden (ggf. alleine) eine eigene Bedarfsgemeinschaft, auch wenn sie im Haushalt der Eltern wohnen. Kinder bis 24 Jahre, die aus der elterlichen Wo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / 1.1 Mindesteinkommensgrenze

Einen Kinderzuschlag können Eltern oder ein Elternteil nur dann erhalten, wenn sie ein monatliches Einkommen von mindestens 900 EUR (Elternpaare) bzw. 600 EUR (Alleinerziehende) nachweisen. Für die Mindesteinkommensgrenze wird beispielsweise Einkommen aus Erwerbstätigkeit berücksichtigt, aber auch Einkommen aus Arbeitslosengeld, Ausbildungsförderung oder Krankengeld. Wohngel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherungsgeld (Umfang) / 3.3.2 Erstattungen/Nachzahlungen bei Jahresabrechnung

Aufwendungen für die Heizung und die Nebenkosten werden oft über Abschläge entrichtet. In einer Jahresschlussabrechnung macht der Vermieter seine endgültige Forderung geltend. Guthaben oder Erstattungen mindern in diesem Falle die künftigen Aufwendungen, führen also zu einer Kürzung im Monat nach der Erstattung oder Gutschrift.[1] Fallen die Aufwendungen hierfür höher aus, h...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherungsgeld (Umfang) / 3.3 "Angemessene" Unterkunftskosten

Für die Beurteilung der "Angemessenheit" von Unterkunftskosten gelten keine konkreten gesetzlichen Vorgaben. Für die Bewilligung dieser Leistungen sind die kommunalen Träger (kreisfreie Städte und Landkreise) zuständig, die die als angemessen anerkannten Aufwendungen in der Regel in Richtlinien festgelegt haben. Die Angemessenheit der Kosten wird dabei nach den Verhältnissen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notwendiger Lebensunterhalt... / 1.3 Bedarfstatbestände

Die Bedarfstatbestände sind in § 27a SGB XII beispielhaft aufgezählt. Danach umfasst der für die Gewährleistung des Existenzminimums notwendige Lebensunterhalt insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie Unterkunft und Heiz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherungsgeld (Umfang) / Zusammenfassung

Begriff Das Grundsicherungsgeld (bis 30.6.2026 Bürgergeld) umfasst die Leistungen für Regelbedarf, Mehrbedarfe und Unterkunft und Heizung. Zusätzlich können einmalige Leistungen erbracht werden. Für Kinder besteht seit 1.7.2022 zudem ein Anspruch auf einen Sofortzuschlag. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Höhe und die Anpassung des Regelbedarfs ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Grundsicherungsgeld (Leistu... / 4 Höhe

Die Höhe der Leistungsminderung richtet sich nach dem jeweils maßgebenden Regelbedarf für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 SGB II. Das Grundsicherungsgeld besteht aus dem Regelbedarf und aus den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie nach Falllage auch aus Mehrbedarfen (z. B. für Alleinerziehende oder für medizinisch erforderliche kostenaufwendige Ernä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2.6 Personen mit dezentraler Warmwasseraufbereitung

Es kommen nur solche Leistungsberechtigten in Betracht, die dezentral ihr Warmwasser erzeugen und aus diesem Grund keine Leistungen für die Warmwasseraufbereitung gemäß § 35 Abs. 4 SGB XII erhalten. Dezentral bedeutet dabei, dass die Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser nicht bereits in den Bedarfen für Heizung enthalten sind und deshalb zusätzlich übernommen werden mü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherungsgeld (Umfang) / 1.1 Volljährige Kinder

Für Volljährige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und während des Leistungsbezugs aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen sind, ohne vorher die Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers zum Umzug einzuholen (oder die Zusicherung versagt wurde), wird nur der Regelbedarf der Regelbedarfsstufe 3 anerkannt, also ein Betrag von derzeit 451 EUR monatlich (Sta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsicherungsgeld (Grunds... / 3 Leistungsumfang

Das Grundsicherungsgeld umfasst den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, ggf. Mehrbedarfe und den Bedarf für Unterkunft und Heizung. Zusätzlich werden unter besonderen Voraussetzungen die Leistungen für Bildung und Teilhabe an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gezahlt. 3.1 Regelbedarf Für die Ermittlung des Regelbedarfs werden leistungsberechtigte Personen nach i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsicherungsgeld (Grunds... / 5 Leistungsdauer

Grundsicherungsgeld wird bei Vorliegen der o. a. Voraussetzungen zeitlich unbegrenzt gezahlt. Leistungen werden aber jeweils nur für 12 Monate bewilligt und dann erneut überprüft. In Ausnahmefällen, etwa bei unangemessen hohen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung oder bei vorläufiger Entscheidung über den Leistungsanspruch, beträgt der Bewilligungszeitraum nur 6 Monate.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherungsgeld (Umfang) / 3.5 Übernahme der Mietschulden vom Träger

Mietschulden können von dem kommunalen Träger als Darlehen übernommen werden, wenn ansonsten Wohnungslosigkeit droht und hierdurch die Aufnahme einer konkret in Aussicht stehenden Beschäftigung verhindert würde. Unter bestimmten Umständen können auch Stromschulden darlehensweise als "mit drohender Wohnungslosigkeit vergleichbare Notlage" übernommen werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 5 Träger

Die kommunalen Träger und die Agenturen für Arbeit arbeiten regelmäßig in einer sog. "Gemeinsamen Einrichtung" zusammen. Dabei ist die Agentur für Arbeit insbesondere die die Eingliederung sowie für das Grundsicherungsgeld zuständig – mit Ausnahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung, für die die kommunalen Träger verantwortlich sind. Außerdem sind in der Kommunalträger...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherungsgeld (Leistu... / 2.3 Umfang

Das Grundsicherungsgeld umfasst pauschalierte Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts, zusätzlich bestimmte Leistungen bei sog. Mehrbedarfen sowie die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Ein Leistungsanspruch besteht in Höhe dieser Bedarfe, soweit nicht Einkommen oder Vermögen zu berücksichtigen ist.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherungsgeld (Umfang) / 2.7 Dezentrale Warmwasserbereitung

Wird Warmwasser dezentral durch in der Wohnung installierte Vorrichtungen erzeugt, wird hierfür kein Teilbetrag in den Kosten der Unterkunft und Heizung (Nebenkosten) berücksichtigt. Dafür kann dann ein entsprechender Mehrbedarf zwischen 0,8 und 2,3 % des geltenden Regelbedarfs jeder Person anerkannt werden.mehr