Rn. 64

Stand: EL 48 – ET: 08/2001

Erhöhung der AfA für Gebäude des Betriebsvermögens, für die der Bauantrag nach dem 31.03.1985 gestellt wurde, wie folgt:

- Die lineare AfA beträgt statt bisher 2 vH nunmehr 4 vH (§ 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG),
-

die degressive AfA wurde wie folgt zugelassen:

- in den ersten 4 Jahren je 10 vH,
- in den folgenden 3 Jahren je 5 vH
- in den folgenden 18 Jahren je 2,5 vH (§ 7 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG).

Außerdem wurde die Ermächtigung in § 51 Abs 1 Nr 2q hinsichtlich der Begünstigung des Einbaus von Warmwasser- und Heizungsanlagen durch erhöhte Absetzungen und Verteilung des Erhaltungsaufwands ergänzt. § 82a EStDV wurde entsprechend durch Art 8 des StBereinigungsG 1986 (vgl Rn 65) ergänzt.

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