Die Betriebskosten für Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Schornsteinfeger u. a. sind bei einem Vermietungsobjekt Werbungskosten. Werden diese Kosten auf den Mieter umgelegt, führen diese Umlagen zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[1]

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