Fachbeiträge & Kommentare zu Heizung

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Kostenverteilung der Contracting-Verträge, CO2-Kosten und Umsetzung von Maßnahmen nach dem Gebäudeenergiegesetz GEG – Heizungsgesetz (§§ 71l ff. GEG)

a) Contracting-Verträge und Fernwärme Rz. 159 Die Versorgung mit Heizung und Warmwasser kann über eine zentrale Wärmeversorgung mittels Contracting-Vertrages oder Fernwärme erfolgen (vgl. Rdn 159). Der Contracting-Vertrag mit dem dezentralen Wärmelieferanten wird i.d.R. für eine mehrjährige Laufzeit abgeschlossen. Der Unterschied ist nicht nur marginal. Beim Contracting-Vertr...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Geltungsvorrang der HeizkostenV

Rz. 145 Die Vorschriften der HeizkostenV sind zwingendes Recht. Nach § 3 HeizkostenV gilt die HeizkostenV zwingend, und zwar unabhängig davon, ob die Wohnungseigentümer abweichende Vereinbarungen nebst Öffnungsklauseln oder Beschlussfassungen zur Abweichung von den Vorschriften der HeizkostenV getroffen haben. Entsprechend abweichende Regelungen sind somit nichtig, zumindest...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Muster eines Wirtschaftsplans

Rz. 33 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 28.1: Wirtschaftsplan Ein Wirtschaftsplan mit Einzelwirtschaftsplan könnte z.B. wie folgt aussehen:mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Einzelfälle in alphabetischer Übersicht

Rz. 20 Aufzug Der Einbau eines (Außen-)Aufzugs in einem umgewandelten Altbau ist bauliche Veränderung.[35] Auf die Gestattung seines Einbaus kann nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 ein gesetzlicher Anspruch bestehen. Sie kann dann regelmäßig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden und ist in der Regel weder eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage noch eine unbillige Benachte...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Anpassung der Kostenverteilung und Mängel der Verbrauchserfassung

Rz. 158 Der Umlageschlüssel für die Heiz- und Warmwasserkosten kann einer Anpassung unterliegen. Diese darf sich allerdings nur im rechtlichen Rahmen § 7 und § 8 Abs. 1 HeizkostenV bewegen. Verstößt der zur Beschlussfassung gestellte oder vereinbarte Umlageschlüssel gegen die Vorschriften der HeizkostenV, dann ist dieser nichtig.[528] Dies gilt insbesondere für die zukünftig...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Umsetzung von energetischen Maßnahmen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Rz. 161 Die Kostenumlage von Maßnahmen nach dem sog. Heizungsgesetz §§ 71l ff. GEG ist Sache der GdWE. Die Vorschriften der §§ 71l ff. GEG wirken sich unterschiedlich aus (zu den Maßnahmen zur Umsetzung s. § 20 WEG Rdn 45 ff.). Für Maßnahmen innerhalb des Sondereigentums trägt der Sondereigentümer seine Kosten selbst. Für die Frage der Kostentragung ist hier relevant, welche...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Verbrauchserfassung und Kosten der Verbrauchserfassung

Rz. 154 Auch im Wohnungseigentum muss eine korrekte Verbrauchserfassung vorgehalten werden. Nach § 4 HeizkostenV gilt die Pflicht zur Verbrauchserfassung. Ferner besteht nach § 6 Abs. 4 HeizkostenV die Pflicht, eine verbrauchsabhängige Erfassung der Heiz- und Warmwasserabrechnung festzulegen. In einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer treffen die Wohnungseigentümer nach § ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum

Rz. 18 Zwischen beiden besteht eine unlösbare Einheit. Isolierte Miteigentumsanteile können z.B. nur unplanmäßig entstehen. Eine isolierte Auseinandersetzung allein des gemeinschaftlichen Eigentums scheidet aus. Die Höhe der im Grundbuch nach § 47 GBO eingetragenen Miteigentumsanteile und der relative Verkehrswert des jeweiligen Sondereigentums stimmen selten überein. Miteige...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG – Kommentar und Handbuch zum Wohnungseigentumsrecht, HeizkostenV § 6a Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen; Informationen in der Abrechnung

Gesetzestext (1) Wenn fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung installiert wurden, hat der Gebäudeeigentümer den Nutzern Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen für Heizung und Warmwasser auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs oder der Ablesewerte von Heizkostenverteilern in folgenden Zeitabständen mitzuteilen:mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Kostenarten des Betriebs und Kosten der Wärmelieferung

Rz. 146 Bei den Kostenverteilung der Heiz- und Warmwasserkosten ist zu differenzieren.[491] Diese regelt § 7 Abs. 2 HeizkostenV. Unter die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungslage fallen die folgenden Positionen, die unter § 7 Abs. 2 HeizkostenV aufgeführt sind. Die Vorschrift entfaltet jedoch Wirksamkeit im Verhältnis zwischen vermietenden Wohnungseigentümern und ihre...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / (a) Einwände des Drittnutzers

Rz. 33 Nach Nummer 2 Halbs. 2, § 555d Abs. 2 BGB kann der Drittnutzer in inhaltlicher Hinsicht nur Härten im Hinblick auf die Duldungspflicht geltend machen. Härten im Hinblick auf eine mögliche Mieterhöhung kann er nach Nummer 2 Halbs. 2, § 555d Abs. 2 Satz 2 BGB nicht geltend machen. Sie könnten nur im Mieterhöhungsverfahren berücksichtigt werden und spielt im Rahmen von §...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Eignung des Erfassungssystems

Rz. 7 Gemäß § 5 Abs. 1 S. 4 HeizkostenV muss die Ausstattung zur Verbrauchserfassung für das jeweilige Heizsystem geeignet sein. Der Einbau von Heizkostenverteilern, die nach dem Verdunstungsprinzip arbeiten, ist zulässig, obwohl es genauere Messmethoden gibt, denn diese sind auch kostenaufwändiger.[13] An den Heizkörpern angebrachte Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungs...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Heiz- und Warmwasserkosten

Rz. 124 Zu den Betriebskosten zählen die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage (§ 2 Nr. 4a) BetrKV), des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage (§ 2 Nr. 4b) BetrKV), der Wärmelieferung (§ 2 Nr. 4c) BetrKV), des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage (§ 2 Nr. 5a) BetrKV), der Warmwasserlieferung (§ 2 Nr. 5b) Be...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Aufgabenzuweisung und Aufgabenverteilung

Rz. 50 Die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt als Teil der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 18 Abs. 1 der GdWE. Die dafür notwendigen Maßnahmen sind nach Absatz 2 von den Wohnungseigentümern zu beschließen und von dem Verwalter als dem ausführenden Organ der GdWE (§ 9b Abs. 1 S. 1) ausgeführt. Die in § 27 bezeichneten Maßnahme...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Öffentlich-rechtliche Vorschriften

Rz. 85 Zur ggf. erstmaligen ordnungsmäßigen Instandsetzung zählen auch öffentlich-rechtlich vorgeschriebene bauliche Veränderungen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen.[399] Insoweit entspricht die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen immer ordnungsmäßiger Verwaltung. Der bei der Beschlussfassung über Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung ...mehr

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D. Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten

Betriebskostenverordnung BetrKV vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346, 2347), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280) – Auszug – § 1 Betriebskosten (1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der N...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Gebäudeversicherung

Rz. 110 Nach Absatz 2 Nr. 3 gehört es zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung, das gemeinschaftliche Eigentum angemessen zum Neuwert zu versichern. Eine solche Versicherung ist heute eine einheitliche und verbundene Gebäudeversicherung. Sie heißt verbunden, weil sie die durch Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehenden Schäden abdeckt. Typischerweise sind das di...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 1 Die auf der Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes erlassene HeizkostenV findet auch auf das Wohnungseigentum Anwendung. Rz. 2 Die HeizkostenV will eine Verminderung des Energieverbrauchs im Bereich der Gebäudeheizung erreichen. Dieses Ziel soll dadurch verwirklicht werden, dass bei gemeinschaftlichen Heiz- und Warmwasseranlagen die entstehenden Kosten unter Berücksic...mehr

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Mustertexte / I. Begründung des Wohnungseigentums

Rz. 1 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Begründung durch vertragliche Teilungserklärung (§ 3 WEG) Verhandelt zu Frankfurt am Main, am 1.8.2024 Vor mir, dem unterzeichneten Notar Franz Maier im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main, erschienen heute:mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann ein Beschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG ordnungsmäßig ist. Dazu ist im Fall auf die jeweilige Kostenposition zu sehen. Ferner geht es um die Frage der Bestimmtheit. Bestimmtheit Beschlüsse müssen grundsätzlich bestimmt genug formuliert sein. Ein Beschluss ist in diesem Sinne "bestimmt", wenn er aus sich heraus genau, klar, e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.2 Bedürftigkeit

Rz. 20 Ein Beteiligter ist bedürftig, wenn er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten für eine Prozessvertretung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Bei der Ermittlung des Einkommens werden alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert berücksichtigt (§ 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Der Einkommensbegriff des § 115...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wohnungseigentumsgemeinscha... / 2.3.1 Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 13 UStG

Bei den Leistungen, die die Gemeinschaft an die Mitglieder erbringt, handelt es sich, wie soeben ausgeführt, um steuerbare Leistungen. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass diese Leistungen nach § 4 Nr. 13 UStG grundsätzlich steuerfrei sind, sofern es sich um bestimmte Leistungen der Gemeinschaft an ihre Mitglieder handelt.[1] Wichtig Leistungen der Mitglieder an die Gemeinsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freie Kost und Logis / Zusammenfassung

Begriff Die unentgeltliche Aufnahme im Haushalt des Arbeitgebers (Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung) wird unter dem Begriff "freie Kost und Logis" oder auch "freie Station" zusammengefasst. Diese Sachbezüge sind als Arbeitslohn zu erfassen. Für die Bewertung von Sachbezügen gelten im Steuerrecht besondere Vorschriften, ggf. sind die sog. Sachbezugswerte anzusetze...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung im Kindergeldrecht

Leitsatz 1. Mehraufwendungen für eine rollstuhlgerechte Wohnung sind bei der Prüfung, ob ein volljähriges Kind aufgrund seiner Gehbehinderung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes zum Selbstunterhalt außerstande ist, als behinderungsbedingter Mehrbedarf in Abzug zu bringen. 2. Stehen behinderungsbedingte Mehraufwendungen zur Überzeugung des Gerichts zwar dem Grunde nach fest, lässt sich ihre Höhe aber nicht exakt ermitteln, ist sie gemäß § 162 der Abgabenordnung zu schätzen (...Senatsurteil vom 10.07.2024 – III R 2/23BStBl II 2024, 908, Rz 22mehr

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§ 37 Sozialrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 34 Der bei der BG unfallversicherte selbstständige A nutzte das Wohnzimmer seines Hauses als häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) für Büroarbeiten. Am 23.4.2015 holte er seine beiden Kinder von der Schule ab und begab sich anschließend zum Arbeiten an seinen Schreibtisch im Wohnzimmer. Nachdem er festgestellt hatte, dass die Heizkörper im ganzen Haus kalt waren, begab er...mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Revisionsschrift

Rz. 36 Der Text stammt weitgehend aus BSG v. 21.3.2024 – B 2 U 14/21 R. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.11: Revisionsschrift An das Bundessozialgericht _________________________ In dem Revisionsverfahren _________________________ gegen BG Az. _________________________ beantragen wir, das Urteil das Landessozialgerichts vom _________________________ und das...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 93 Der Verjährung unterliegen neben den unmittelbaren Ansprüchen aus dem Vertrag gem. § 438 BGB auch Schadensersatzansprüche z.B. bei weiterfressenden Schäden oder infolge sonstiger Pflichtverletzungen, z.B. wegen Schutz- oder Obliegenheitsverletzungen. Es gelten im Kaufrecht folgende gesetzliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche (Rechts- und Sachmängel) einschließli...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Muster: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal)

Rz. 40 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.2: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal) Mietvertrag zwischen der Firma _________________________, – Vermieterin – und der Firma _________________________, – Mieterin – § 1 Mietobjekt Die Vermieterin vermietet an die Mieterin zum Betriebe eines Einzelhandelsgeschäftes das in dem Hause ____________...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / IV. Muster: Betriebspachtvertrag

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 46.6: Betriebspachtvertrag Betriebspachtvertrag zwischen der X GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer _________________________ – im Folgenden: Pächter – und der Y AG, vertreten durch den Vorstand _________________________ – im Folgenden: Verpächter – Präambel: Zwischen dem Verpächter als Konzernunternehmen des Pächt...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Personen oder e...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Rz. 13 Gegenstand des Sondereigentums sind gem. § 5 Abs. 1 WEG primär die bei der Begründung des Wohnungseigentums zu Sondereigentum erklärten Räume, soweit sie nicht aufgrund der unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften in § 5 Abs. 1 und 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum sind. Nach § 5 Abs. 1 letzter Satz WEG gilt: Soweit sich das Sondereigentum auf außerhalb des Gebäudes...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.2 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil B des Hauptvordrucks [1] zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. In den Zeilen 22–30 sind die steuerp...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer bei Grund... / Hintergrund

Die Grunderwerbsteuer fällt grundsätzlich bei Rechtsgeschäften an, die sich auf inländische Grundstücke beziehen (§ 1 GrEStG). Zum Grundstück zählen alle festen Bestandteile, wie sie in den §§ 93 bis 96 BGB beschrieben sind. Dazu gehören beispielsweise: Heizungsanlagen Fest eingebaute Bad- und Sanitäreinrichtungen Versorgungsleitungen für Strom, Wasser und Heizung Dacheindeckung...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 1. Grundsatz

Rz. 20 Rahmengebühr: Der Rahmen der Geschäftsgebühr Nr. 2302 VV RVG beträgt 65,00 bis 837,00 EUR. Nach der Anm. zu Nr. 2302 VV RVG kann eine höhere Gebühr als 391,00 EUR allerdings nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Anwalts umfangreich oder schwierig war, also über den Durchschnittsfall hinausgeht. Rz. 21 Schwellengebühr: Die sogenannte Schwellengebühr von 391,00 EU...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

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§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 3. Gegenstand des Unternehmens

Rz. 9 Vgl. Thoam Der Handel mit Waren aller Art als Unternehmensgegenstand einer GmbH, RNotZ 2011, 413. Rz. 10 Im Zusammenhang mit dem MoMiG diskutierte Änderungen der hier betroffenen Probleme hat der Gesetzgeber bis heute nicht aufgegriffen (Lutter/Hommelhoff § 3 Rz. 6; hierzu etwa Schröder/Cannivé NZG 2008, 1 m.w.N.). Rz. 11 Aus dem Gegenstand des Unternehmens soll für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung (WEG) / 5 Mehrhausanlagen

Bekanntlich sind im Bereich des Wohnungseigentums auch Mehrhausanlagen verbreitet, sei es in Form eines aufstehenden Gebäudes und der darunter liegenden Tiefgarage, sei es an baugleichen Häusern, solchen in Form von Reihen- oder auch Doppelhäusern. In der Gemeinschaftsordnung kann dem Charakter der Mehrhausanlage jeweils durch Kostentragungsregelungen Rechnung getragen werde...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung (WEG) / 2.3 Verteilungsmaßstab

In aller Regel erfolgt die Kostenverteilung in den Gemeinschaften nach Miteigentumsanteilen. Ggf. werden auch einzelne Kosten nach einem abweichenden Maßstab umgelegt, was insbesondere bei den Verwalterhonoraren der Fall ist, die vielfach nach Objekten bzw. Sondereigentumseinheiten verteilt werden. Möglich ist jedoch auch ein anderer Verteilungsmaßstab, soweit dieser den Gru...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilungsänderung (... / 1 Grundsätze

Das Gesetz überlässt es den Wohnungseigentümern, ihr Anteilsverhältnis selbst durch Vereinbarung zu bestimmen. Während in vielen ausländischen Gesetzen, insbesondere im österreichischen WEG oder im schweizerischen Recht, eine Übereinstimmung zwischen dem Wert der den einzelnen Wohnungseigentümern gehörenden Wohnung und ihrem Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum verlangt wir...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Mieter / 2.1.1 Fristlose Kündigung wegen Nichtgewährens oder Entziehens des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein wichtiger Grund i. S. d. § 543 Abs. 1 BGB, der den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der vermieteten Sache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Die Kündigung ist aber grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe oder nach erfolgloser Abmahnung z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Mieter / 2.2.6 Vorzeitige Kündigung bei baulichen Maßnahmen des Vermieters (§ 555e Abs. 1 BGB)

Modernisierungsabsichten hat der Vermieter seinem Mieter spätestens 3 Monate vor Beginn anzukündigen.[1] Der Mieter hat diese Maßnahmen dann zu dulden[2], wenn er keine Härtegründe einzuwenden hat. Er kann aber von seinem Sonderkündigungsrecht nach § 555e BGB Gebrauch machen. Damit kann er bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt, zu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wasserstoffbetriebene Fahrz... / 4 Ausblick

Wasserstoff hat das Potenzial, den Energiebedarf der Menschheit in Zukunft zu decken. Wasserstoff ist auf der Erde in ausreichender Menge vorhanden – wenn auch in Wasser oder organischen Substanzen gebunden – und kann klimaneutral erzeugt werden. Mit diesem grünen Wasserstoff ließen sich nicht nur Fahrzeuge, wie PKW, LKW oder Lokomotiven betreiben. Auch ein Einsatz von wasse...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Kaufgegenstand und Übernahmestichtag

Im Hinblick auf die unmittelbar damit verbundenen steuerlichen Folgen des Kaufs – der Käufer hat ein Interesse daran, die Anschaffungskosten auf erworbene Vermögensgegenstände optimal zu verteilen – muss es dem Steuerberater erlaubt sein, dem Mandanten die Unterschiede zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu erläutern und darauf hinzuweisen, unter welchen Vorausset...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.3 Einkunftsarten, die noch der Höhe nach zu beurteilen sind

In einer 3. Stufe beschäftigt sich die Befugnisnorm mit begrenzt unschädlichen anderen Einkunftsarten, die nur dann schädlich werden, wenn die jährlichen Einnahmen daraus insgesamt die Höhe von 18.000 EUR bzw. 36.000 EUR bei Zusammenveranlagung übersteigen.[1] Es handelt sich dabei um die folgenden Überschusseinkunftsarten: Einkünfte aus Kapitalvermögen [2], Einkünfte aus Vermi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.1 Allgemeines

Tz. 124 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Installation eines BHKW ist eine der gebräuchlichsten Gestaltungen zur Herstellung der erforderlichen engen wechselseitigen technisch-wirtsch Verflechtungen zwischen einem Versorgungs- und einem Bäderbetrieb. Ausführlich hierzu – auch zu den zu erbringenden Nachw – s Vfg der OFD Ffm v 27.07.1995 (StEK KStG 1977, § 4 Nr 42) und v 16.06.2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Wochenendhäuser als Einfamilienhäuser

Rz. 59 [Autor/Stand] Nach der Rechtsprechung sind auch Wochenendhäuser, die Wohnzwecken dienen und nur eine Wohnung enthalten, und während des ganzen Jahres bewohn bar sind, als Einfamilienhäuser zu bewerten (Abschn. 15 Satz 9 BewG). Das gleiche gilt auch für Wochenendhäuser, die in einem im Bebauungsplan ausgewiesen Wochenendhausgebiet liegen und deshalb baurechtlich nicht ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Degressive Gebäudeabschreibung / 3 Nutzung zu Wohnzwecken

Die Nutzung zu Wohnzwecken setzt die Eignung der betreffenden Räume zur eigenständigen Haushaltsführung und die tatsächliche und rechtliche Sachherrschaft der Bewohner über sie voraus. Die Räume müssen überdies als Mindestausstattung eine Heizung, eine Küche, ein Bad und eine Toilette enthalten. Unerheblich ist, ob und in welchem Umfang der Bewohner in den Räumen neben dem W...mehr