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Versicherungsschaden: Abwicklung / 1 Vorsorgemaßnahmen vor Eintritt eines Versicherungsschadens

Alexander C. Blankenstein
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Bevor ein Schaden eintritt, der über die Versicherung zu regulieren ist, sollte der Verwalter vorsorglich Maßnahmen ergreifen, die ihm die spätere Abwicklung eines Schadens erleichtern werden.

Verwaltungsübernahme

  1. Bereits bei Übernahme der Verwaltung eines neuen Objekts sollte der Verwalter sich einen eigenen Eindruck über den Zustand der Anlage in Form einer Objektbegehung verschaffen. Im Rahmen der Begehung, die er je nach Situation und Eigentümer alleine oder in Begleitung eines Eigentümers durchführen sollte, kann er erste Problembereiche oder mögliche Schwachstellen erkennen. Für bestimmte Bereiche (z. B. Dach oder Heizung), kann er unter Umständen auch einen Fachmann hinzuziehen.
  2. In gleicher Weise sollte der Verwalter wissen, wann die Anlage oder einzelne Gebäudeteile erbaut wurden, sodass er die voraussichtliche Lebens- oder Nutzungsdauer des Objekts abschätzen kann. Hiernach kann er eventuelle Verschleißerscheinungen oder auftretende Mängel beurteilen.
  3. Anders als bei einem Altbau geht es beim Neubau oder einem sanierten Gebäude auch um die mögliche Abnahme der Arbeiten bzw. die danach einsetzenden Gewährleistungsrechte. Deren Ablauf- bzw. Verjährungsfristen müssen von dem Verwalter im Auge behalten werden. Dies gilt im Übrigen auch für eingebaute oder angeschaffte technische Anlagen wie Heizung, Klimaanlage, Aufzug etc.
  4. Für die Prüfung, Instandhaltung und Instandsetzung des Zustands von Gebäude und/oder Anlagen wird es im Regelfall auch Wartungsverträge geben, die der Verwalter nicht nur kennen, sondern auch vorsorglich prüfen sollte. Sofern er Änderungs- oder Ergänzungsbedarf sieht, müsste er diesen umsetzen bzw. soweit erforderlich abstimmen.
  5. Ebenso sollte der Verwalter die ausreichende Versicherung des Objekts prüfen und sich hierzu die bestehenden Versicherungsv...

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