Fachbeiträge & Kommentare zu Heizung

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.2.1 Abstrakt angemessene Wohnfläche

Rz. 62 Bei der Bestimmung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße, die sich nach der Zahl leistungsberechtigter Personen mit in der Wohnung zu deckendem Unterkunftsbedarf richtet (BSG, Urteil v. 21.7.2021, B 14 AS 31/20 Rz. 30), ist die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße in Quadratmetern zugrunde zu legen (vgl. z. B. BSG, Urteil v. 20.12...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.8 Übermittlung und Nutzung von Daten aus Mietspiegeln (Abs. 8)

Rz. 164 Abs. 8 regelt die Übermittlung und Verarbeitung von Daten aus Mietspiegeln zur Bestimmung der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft und verweist insofern auf § 22 Abs. 11 und 12 SGB II. § 22 Abs. 11 Satz 1 SGB II bestimmt, dass die nach Landesrecht für die Erstellung von Mietspiegeln nach § 558c Abs. 1 BGB zuständigen Behörden befugt sind, die in Art. 238...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.2.4 Referenzmiete

Rz. 70 Die Ermittlung der aufzuwendenden Nettokaltmiete für eine nach Größe und Wohnungsstandard angemessene Wohnung in dem maßgeblichen Vergleichsraum muss nach einem sog. schlüssigen Konzept erfolgen (s. o.). Das vom BSG in einer Vielzahl von Entscheidungen entwickelte schlüssige Konzept soll die hinreichende Gewähr dafür bieten, dass die aktuellen Verhältnisse des örtliche...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.2.2 Unterkunftskosten bei Wohneigentum

Rz. 31 Welche Aufwendungen im Falle eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung (grundsätzlich) als Unterkunftskosten zu berücksichtigen sind, wurde früher in Anlehnung an § 7 Abs. 2 der Verordnung zu § 76 BSHG ermittelt (vgl. BVerwG, Urteil v. 2.9.1993, 5 C 18/90). Hieran hält die Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil v. 7.7.2011, B 14 AS 51/10 R Rz. 12 m. w...mehr

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Jung, SGB XII § 35b Satzung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift knüpft an die in den §§ 22a bis 22c SGB II zum 1.4.2011 geschaffene Möglichkeit an, die Kommunen zu ermächtigen, durch Satzung zu bestimmen, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet angemessen sind. Durch § 35b gilt eine nach den §§ 22a bis 22c SGB II erlassene Satzung zur Bestimmung der Höhe der Kosten von Unterkunft und H...mehr

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Jung, SGB XII § 35b Satzung / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 § 35b regelt in drei Sätzen Inhalt und Umfang der Geltung einer im Rahmen der §§ 22a bis 22c SGB II erlassenen Satzung für den Bereich des SGB XII. Dabei sehen § 22 a Abs. 1 und Abs. 2 SGB II die Möglichkeit vor, landesrechtliche Satzungsermächtigungen einerseits für die Bestimmung der Höhe der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (Abs. 1) sowie andererseits ...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3 Direktzahlungen an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte (Abs. 3)

Rz. 53 Abs. 3 regelt – abweichend von dem Grundsatz, dass Leistungen nach dem SGB XII (auch) für Unterkunft und Heizung an die leistungsberechtigte Person zu zahlen sind – die direkte Zahlung von (Geld-)Leistungen für Unterkunft und Heizung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte. Er entspricht inhaltlich im Wesentlichen § 35 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 in der bis zum 31.1...mehr

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Jung, SGB XII § 35b Satzung / 3 Literatur

Rz. 12 Bätge, Zur Rechtmäßigkeit von kommunalen Satzungen nach den §§ 22a ff. SGB II und zum maßgeblichen Rechtsschutz, Sozialrecht aktuell 2011, 131. Berlit, Neuere Rechtsprechung zu den Kosten von Unterkunft und Heizung, SGb 2011, 619 (Teil I) und 678 (Teil II). ders., Akuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zu den Kosten der Unterkunft, info also 2014, 243 (Teil I) und ...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der zum 1.1.2023 in § 35a neu eingefügte Abs. 1 enthält Regelungen über die Anerkennung von Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur selbst bewohnten Wohnungseigentums, das nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 geschützt ist. Die Vorschrift entspricht inhaltlich vollständig § 22 Abs. 2 SGB II, der bereits zum 1.1.2011 in Kraft getreten ist, allerdings zum 1.1.2023 um Satz 3 ergä...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.2.1. Zustimmung zum Wohnungswechsel (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 19 Nach Satz 2 sind die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die neue Unterkunft nur in Höhe angemessener Aufwendungen als Bedarf anzuerkennen, es sei denn, der zuständige Sozialhilfeträger am Ort der neuen Unterkunft hat den darüber hinausgehenden Aufwendungen vorher zugestimmt. Rz. 20 Bezüglich der Angemessenheit der Aufwendungen wird auf die Kommentierung zu § 3...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.3 Direktzahlung bei Gefahr zweckwidriger Verwendung (Satz 2 und 3)

Rz. 56 Gemäß Satz 2 sollen Direktzahlungen an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte erfolgen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. Hintergrund der Regelung ist die missliche, in der Praxis aber nicht selten vorkommende Situation, dass leistungsberechtigte Personen die ihnen zur Deckung ihrer Unterkunfts...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.2.3 Umzug während der Karenzzeit (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 32 Nach dem zum 1.1.2023 neu aufgenommenen Satz 4 werden innerhalb der Karenzzeit nach § 35 Abs. 1 Satz 2 nach einem Umzug höhere als angemessene Aufwendungen nur dann als Bedarf anerkannt, wenn der Träger der Sozialhilfe die Anerkennung vorab zugesichert hat. Während § 35 Abs. 1 Sätze 2 und 3 unter den dort genannten Voraussetzungen die Übernahme der tatsächlichen Aufwen...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.2 Direktzahlung auf Antrag (Satz 1)

Rz. 55 Nach Satz 1 HS 1 sind Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf Antrag der leistungsberechtigten Person durch Direktzahlung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu decken. Diese hat also einen (gebundenen) Anspruch darauf, dass der Träger der Sozialhilfe die Leistungen an die in Satz 1 genannten Personen zahlt (vgl. BT-Drs. 17/3404 S. 98 zu der inhaltsgleiche...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist in ihrer ursprünglichen Fassung durch Art. 3 Nr. 13 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) zum 1.4.2011 (vgl. Art. 14 Abs. 3 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten; Sätze 1 und 2 wurden durch Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Bu...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.1. Mitteilungspflicht bei Wohnungswechsel (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 13 Nach Abs. 2 Satz 1 haben leistungsberechtigte Personen vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft den dort zuständigen Träger der Sozialhilfe über die nach § 35 Abs. 3 Satz 1 und 2 maßgeblichen Umstände in Kenntnis zu setzen. Damit bekommt der Träger die Möglichkeit, vorab eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die neuen Kosten der Unterkunft angemessen...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.5 Entsprechende Anwendung des § 43a Abs. 3 (Abs. 3 Satz 1 HS 2)

Rz. 65 Der zum 1.1.2023 in Satz 1 eingefügte HS 2 bestimmt, dass § 43a Abs. 3 , der Direktzahlungen von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII regelt, entsprechend gilt. Zwar hat der Gesetzgeber die entsprechende Anwendung des § 43a Abs. 3 in Satz 1 verortet, der lediglich Direktzahlungen auf Antrag der leistungsbe...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.4 Rechtsfolge

Rz. 63 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 3 Satz 2 vor, hat der Träger der Sozialhilfe die Leistungen für Unterkunft und Heizung i. d. R. direkt an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. Es handelt sich um einen Fall des gebundenen Ermessens ("sollen"). Abweichendes gilt daher nur dann, wenn besondere (atypische) Umstände des Einzelfalls eine andere Beurte...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2. Unterkunftswechsel während des Leistungsbezugs (Abs. 2 Satz 1 bis 4)

Rz. 12 Abs. 2 Satz 1 bis 4 bilden die Parallelvorschriften zu § 22 Abs. 4, weichen hiervon aber deutlich ab. Eine Übertragung der Rechtsprechung zu den dort getroffenen Regelungen ist daher nicht ohne Weiteres möglich. Satz 1 statuiert eine Mitteilungsobliegenheit der leistungsberechtigten Person gegenüber dem Träger der Sozialhilfe, wenn sie beabsichtigt, die Unterkunft zu w...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.2. Übernahme unangemessener Aufwendungen (Abs. 2 Satz 2 bis 4)

Rz. 18 Abs. 2 regelt in den Sätzen 2 bis 4 Ausnahmen von dem Grundsatz, dass Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die neue Wohnung nur in Höhe angemessener Aufwendungen als Bedarf anzuerkennen sind. Eine solche Ausnahme besteht, wenn der Sozialhilfeträger dem Umzug zuvor zugestimmt hat (Sätze 2 und 3). Zudem werden nach einem Umzug innerhalb der Karenzzeit nach § 35 A...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.3.2 Zustimmung des örtlich zuständigen Sozialhilfeträgers

Rz. 46 Die Übernahme der in Satz 5 genannten Kosten setzt nach seinem Wortlaut ("bei vorheriger Zustimmung") ferner die vorherige Zustimmung des Sozialhilfeträgers voraus (offen gelassen vom BSG, Urteil v. 15.11.2012, B 8 SO 25/11 R Rz. 19 zu § 29 Abs. 1 Satz 7 a. F.). Unter welchen Voraussetzungen eine solche Zustimmung zu erteilen ist und was Gegenstand der Zustimmung sein ...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.3.1 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 36 Nach Satz 5 können Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten bei vorheriger Zustimmung übernommen werden; Mietkautionen und Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden. Es handelt sich insofern prozessual um eigenständige, abtrennbare Streitgegenstände, über die isoliert entschieden werden kann (vgl. BSG, Urteil v...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Energieeffizienz in Unterne... / 2.2 Wärmeerzeugung, -verteilung und -übergabe (Prozess- und Raumwärme)

Der Verständlichkeit halber wird von Wärmeerzeugern gesprochen, auch wenn diese physikalisch gesehen keine Wärme erzeugen, sondern diese umwandeln (bspw. von einem Stück Scheitholz in die vom Kachelofen abgegebene Strahlungswärme). Dem Wärmeerzeuger nachgelagert ist die Wärmeverteilung (bspw. über wasserführende Rohre) und die Wärmeübergabe (bspw. über Heizkörper). Nur wenn d...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Energieeffizienz in Unterne... / 2.5 Pumpen und elektrische Motoren

Elektrische Motoren sind in vielzähligen Anwendungen verbaut, z. B. in Lüftungsanlagen und Kälteanlagen. In diesem Kapitel geht es speziell um Pumpen und allgemein Elektromotoren die bspw. in Produktionsanlagen verbaut sind. Die Effizienz bei Elektromotoren wird über die Effizienzklassen IE1 bis IE5 (höchste Effizienz) angegeben. Der Wirkungsgrad steigt von mindestens 92,1 % ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 3 Steuerpflichtige Sachbezüge

Steuerpflichtig sind nicht nur die bar gezahlten Dienstbezüge, sondern auch Sachbezüge wie die unentgeltliche oder verbilligte Gestellung von Gemeinschaftsunterkünften (einschließlich Heizung und Beleuchtung), z. B. an Angehörige der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei. Die anzusetzenden Beträge richten sich nach den amtlichen Sachbezugswerten und werden rege...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2 Heizungen nach der GEG-Reform 2024

Generell sind alle Neubauten und Gebäude, die saniert werden, von den Anforderungen der GEG-Reform betroffen. Ausgenommen sind lediglich Gebäude mit geringem Energiebedarf sowie historische Bauten, wie etwa Denkmäler oder Kirchen. Für Hausbesitzer bedeutet dies, dass sie bei einem Neubau oder einer Sanierung zwingend die energetischen Anforderungen des GEG erfüllen müssen. Im...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.5 Beratungspflicht bei Einbau von Heizungen

Wer nach dem 1.1.2024 eine Heizungsanlage einbauen möchte, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, muss sich vorab beraten lassen. Ziel ist es, mögliche Kostenrisiken solcher Heizungsanlagen aufzuzeigen. Die Beratung soll daher auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.6 Prüfung älterer Heizungsanlagen

Bis 30.9.2024: EnSimiMaV Bis zum 30.9.2024 gilt noch die EnSimiMaV.[1] Sie verpflichtet Gebäudeeigentümer, in denen Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas für Heizung oder für Heizung und Warmwasser genutzt werden, zur Optimierung ihrer Heizungssysteme, was eine verpflichtende Prüfung auf grundlegende Einstellungsmängel und die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen umfasst...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.4 Sonderfall Etagenheizungen

Ein komplexes Thema ist der Austausch von Etagenheizungen. Hier regelt § 71l Abs. 1 GEG, dass in Gebäuden, in denen mindestens eine Etagenheizung betrieben wird, die 65 %-EE-Vorgabe 5 Jahre nach dem Zeitpunkt zu erfüllen ist, zu dem die erste Etagenheizung oder zentrale Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizungsanlage eingebaut oder aufgestellt wurde. Betroffen sind...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.2 Neue Heizungsanlage (65 %-EE-Vorgabe)

Eine Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude darf seit dem 1.1.2024 nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 % der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt. Hinweis Kein Austausch bis zur Havarie Unmittelbar gilt diese 65 %-EE-Vorgabe aber nur für Neubauten, die innerhalb von N...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.3.3 Übergangsfrist bei künftigem Anschluss an ein Wärmenetz

Nach § 71j GEG darf eine Heizungsanlage, die nicht der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG entspricht, in Betrieb genommen oder weiterbetrieben werden, wenn der Anschluss an ein Wärmenetz beabsichtigt, absehbar oder wahrscheinlich ist. Das ist der Fall, wenn ein neues Wärmenetz geplant, aber noch nicht fertig gestellt ist, oder die Erweiterung eines bestehenden Wärmenetzes g...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.3.2 Übergangsfrist nach Ablauf der kommunalen Wärmeplanung

§ 71i GEG regelt Fälle des Heizungsaustauschs nach den Zeitpunkten des 30.6.2026 bzw. 30.6.2028 hinsichtlich der kommunalen Wärmeplanung. Für die Dauer von höchstens 5 Jahren nach Ablauf der Fristen bzw. der veröffentlichten Entscheidung einer kommunalen Wärmeplanung dürfen alte Heizungsanlagen ausgetauscht und neue Heizungsanlagen zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut und ...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.2.1 Wahlfreiheit

Der nach § 8 GEG Verantwortliche – in aller Regel der Gebäudeeigentümer – kann frei wählen, mit welcher Heizungsanlage die Anforderungen des § 71 Abs. 1 GEG erfüllt werden. Da das Gesetz im Grunde genommen jede Heizung auf Grundlage von erneuerbaren Energien und unterschiedliche Kombinationen von Techniken zulässt, ist lediglich ein Nachweis darüber zu erbringen, dass ein Mi...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.3 Heizungsumstellung in Mietwohnungen

Um Mieter vor zu hohen Betriebskosten und vor einer zu hohen Umlage an den Investitionskosten für eine neue Heizung zu schützen, sollen Vermieter bei einer Umstellung der Gasheizung auf Biomethan die Kosten für das Biogas nur in der Höhe abrechnen können, wie zur Erzeugung derselben Menge an Heizwärme mit einer hinreichend effizienten Wärmepumpe anfallen würden. Dies soll au...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.3.1 Kommunale Wärmeplanung

Bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung regelt § 71 Abs. 8 und 9 GEG Übergangsfristen für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken. Liegt das Gebäude in einem Gemeindegebiet, das am 1.1.2024 mehr als 100.000 gemeldete Einwohner hat, kann bis zum Ablauf des 30.60.2026 eine Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizungsanlage eingebaut oder aufgestellt und betri...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / Zusammenfassung

Überblick Am 1.1.2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz, weit verbreitet Heizungsgesetz genannt, in Kraft getreten.[1] Im Kern sieht das neue GEG vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss (65 %-EE-Pflicht). Das gilt zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebiete...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 1 Historie Gebäudeenergiegesetz 2020/2023/2024

GEG 2020 Das im November 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, kurz "Gebäudeenergiegesetz" (GEG), setzt den gesetzlichen Rahmen für Neubauten und Sanierungen im Hinblick auf den sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden und auf die Nutzung erneuerbarer Energien. Es ersetzt die...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2 Heizungseinbau in Bestandsgebäuden

2.2.1 Fristgebundene Betriebsverbote Zunächst ist zu beachten, dass Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach § 72 Abs. 1 GEG nicht mehr weiterbetrieben werden dürfen. Sind die Heizkessel nach dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden, dürfen sie gem. § 72 Abs. 2 GEG nach ...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.3 Übergangsfristen

Das GEG regelt verschiedene Übergangsfristen, die die Pflicht zum Einbau von Heizungsanlagen nach der 65 %-EE-Vorgabe teilweise um Jahre verzögern können. 2.2.3.1 Kommunale Wärmeplanung Bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung regelt § 71 Abs. 8 und 9 GEG Übergangsfristen für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken. Liegt das Gebäude in einem Gemeindegebiet, das am 1....mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.4 Messausstattung von Heizungsanlagen

Nach dem 1.1.2025 eingebaute Heizungsanlagen sind mit einer Messausstattung zur Erfassung des Energieverbrauchs und der erzeugten Wärmemenge sowie mit einer zugänglichen Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige auszurüsten (§ 71a GEG). Dies gilt nicht für Biomasseheizungen und Luft/Luft-Wärmepumpen. Die Ausstattungen müssen fernablesbar sein und dabei den Datenschutz und die ...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.5 Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen

Erstmals wird eine Betriebsprüfung von Wärmepumpen eingeführt (§ 60a GEG). Bislang waren nur Heizungsanlagen mit Verbrennungsprozessen betroffen, die regelmäßig im Rahmen der Abgasmessung und Feuerstättenschau kontrolliert werden. Von der neuen Betriebsprüfung betroffen sind Gebäude mit mindestens 6 Wohn- oder sonstigen Nutzungseinheiten, die als Heizungsanlage mit einer Wärm...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.1 Heizungseinbau in Neubauten

Neu zu errichtende Gebäude sind als Niedrigstenergiegebäude zu errichten (§ 10 GEG). Ein Niedrigstenergiegebäude ist ein Gebäude, das eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aufweist und dessen Energiebedarf sehr gering ist und, soweit möglich, zu einem wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden soll (§ 3 Abs. 1 Nr. 25 GEG). Im Hinblick auf die eing...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.1 Fristgebundene Betriebsverbote

Zunächst ist zu beachten, dass Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach § 72 Abs. 1 GEG nicht mehr weiterbetrieben werden dürfen. Sind die Heizkessel nach dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden, dürfen sie gem. § 72 Abs. 2 GEG nach Ablauf von 30 Jahren seit Einbau ode...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.2.2 Nachweis

Dafür, dass die Heizungsanlage der 65 %-EE-Vorgabe entspricht, ist ein Nachweis von einer nach § 88 GEG berechtigten Person (= zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigte Person wie z. B. Architekt, Ingenieur oder qualifizierter Schornsteinfeger) zu erbringen. Kein Nachweis erforderlich Kein Nachweis ist erforderlich bei: Anschluss an ein Wärmenetz (siehe hierzu Kap. 2.2.3...mehr

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Möglichkeiten energetischer... / 3.4 Heizung (Heizleistung)

An dieser Stelle soll es um die Heizleistung eines Gebäudes, deren Berechnung und Optimierung gehen (zum Heizen mit erneuerbaren Energien siehe bereits Kap. 5.2). 3.4.1 Heizleistung Die exakte Berechnung der Heizleistung eines Gebäudes stellt eine zentrale Voraussetzung für die effiziente und sparsame Beheizung der Räumlichkeiten dar. Es ist absolut erforderlich, dass die Heiz...mehr

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Möglichkeiten energetischer... / 1.4 Zustand der Heizung und Warmwasserversorgung

Die Heizungsanlage ist oft das Herzstück eines Gebäudes und einer der größten Energieverbraucher. Es ist wichtig, den Zustand, das Alter und die Effizienzklasse der vorhandenen Anlage zu kennen. Gleiches gilt für die Warmwasserversorgung. Hier sollte auch der Zustand der Rohrleitungen und ihre Isolierung überprüft werden. Überblick: Unterschiede der Heizungssysteme Heizungss...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.6.3 Wärmepumpen und Heizungen

Wärmepumpen, Sammelheizungsanlagen,[1] Be- und Entlüftungsanlagen[2] oder Klimaanlagen gehören zum Bestandteil des Gebäudes und sind somit keine Betriebsvorrichtungen. Ausgenommen hiervon sind Anlagen, die überwiegend oder ganz dem Betriebsvorgang dienen. Dies sind bspw. Klimaanlagen in der Chemie- oder Tabakindustrie.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Möglichkeiten energetischer... / 3.4.1 Heizleistung

Die exakte Berechnung der Heizleistung eines Gebäudes stellt eine zentrale Voraussetzung für die effiziente und sparsame Beheizung der Räumlichkeiten dar. Es ist absolut erforderlich, dass die Heizanlage in der Lage ist, Wärmeverluste durch die Gebäudehülle selbst an kältesten Tagen vollständig zu kompensieren. Dies garantiert nicht nur angenehme Raumtemperaturen, sondern au...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizen, kühlen und lüften m... / 1 Einführung

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt einen zentralen Baustein der nationalen Strategie zur Reduktion von CO2-Emissionen und zur Förderung der Energiewende im Gebäudesektor dar. Es zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen, um so einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaziele zu lei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Möglichkeiten energetischer... / 3.1.3 Dämmung

Es gibt viele verschiedene Dämmmaterialien auf dem Markt und die Preise können erheblich variieren. Ein wichtiger Faktor bei der Auswahl des richtigen Materials ist die Wärmeleitgruppe (WLG). Ein Material mit einer niedrigeren WLG ist in der Regel effizienter, was bedeutet, dass weniger Material für die gleiche Dämmleistung benötigt wird. Das könnte zwar teurer in der Anscha...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizen, kühlen und lüften m... / 4 Was ist der U-Wert?

Der U-Wert, auch Wärmedurchgangskoeffizient genannt, ist eine Kennzahl zur Beschreibung des Wärmeverlusts eines Bauteils. Er gibt an, wie viel Wärmeenergie durch ein Bauteil hindurchgeht, wenn zwischen den beiden Seiten des Bauteils eine Temperaturdifferenz von einem Grad Celsius besteht. Die Einheit des U-Werts ist W/(m2 x K), also Watt pro Quadratmeter und Grad Kelvin. Der ...mehr