Fachbeiträge & Kommentare zu Heizung

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GEG 2024 – Synopse / § 110 Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

Die technischen Anforderungen dieses Gesetzes an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien gelten, solange und soweit ein Durchführungsrechtsakt auf der Grundlage der Richtlinie 2009/125/EG nicht etwas anderes vorschreibt.mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 90 Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

(1) Gefördert werden können Maßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung erneuerbarer Energien zur Bereitstellung von Wärme oder Kälte, insbesondere die Errichtung oder Erweiterung von solarthermischen Anlagen, Anlagen zur Nutzung von Biomasse, Anlagen zur Nutzung von Geothermie und Umweltwärme sowie Wärmenetzen, Speichern und Übergabestationen für Wärmenutzer, wenn sie auch aus An...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 82 Energieverbrauchsausweis

(1) 1Wird ein Energieausweis auf der Grundlage des erfassten Endenergieverbrauchs ausgestellt, sind der witterungsbereinigte Endenergie- und Primärenergieverbrauch nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 zu berechnen. 2Die Bestimmungen des § 50 Absatz 4 über die vereinfachte Datenerhebung sind entsprechend anzuwenden. (2) 1Bei einem Wohngebäude ist der Endenergieverbrauch für Heizun...mehr

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Selbsthilferecht des Mieters

Begriff Als Selbsthilferecht bezeichnet man die Befugnis des Mieters, einen Mangel der Mietsache selbst zu beseitigen und Ersatz seiner Aufwendungen zu verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung dieses Mangels in Verzug ist. Ein Selbsthilferecht steht dem Mieter zu, wenn der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug gerät oder die umgehende Beseitigung des...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 85 Angaben im Energieausweis

(1) Ein Energieausweis muss mindestens folgende Angaben zur Ausweisart und zum Gebäude enthalten:mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 103 Innovationsklausel

von den Anforderungen des § 10 Absatz 2 befreien, wenn ein Wohngebäud...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. (2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufges...mehr

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Heizen, kühlen und lüften m... / 1 Einführung

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt einen zentralen Baustein der nationalen Strategie zur Reduktion von CO2-Emissionen und zur Förderung der Energiewende im Gebäudesektor dar. Es zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen, um so einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaziele zu lei...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 10 Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

(1) Wer ein Gebäude errichtet, hat dieses als Niedrigstenergiegebäude nach Maßgabe von Absatz 2 zu errichten.mehr

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Heizen, kühlen und lüften m... / 4 Was ist der U-Wert?

Der U-Wert, auch Wärmedurchgangskoeffizient genannt, ist eine Kennzahl zur Beschreibung des Wärmeverlusts eines Bauteils. Er gibt an, wie viel Wärmeenergie durch ein Bauteil hindurchgeht, wenn zwischen den beiden Seiten des Bauteils eine Temperaturdifferenz von einem Grad Celsius besteht. Die Einheit des U-Werts ist W/(m2 x K), also Watt pro Quadratmeter und Grad Kelvin. Der ...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 60b Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen

(1) 1 Eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, die nach Ablauf des 30. September 2009 eingebaut oder aufgestellt wurde, keine Wärmepumpe ist und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizun...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 3 Begriffsbestimmungen

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GEG 2024 – Synopse / § 50 Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes

(1) 1Die Anforderungen des § 48 gelten als erfüllt, wenn das geänderte Wohngebäude insgesamt den Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung den auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Wert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes, das die gleiche Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das geänderte Gebäude aufweist und ...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 59 Sachgerechte Bedienung

Eine Anlage und Einrichtung der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik oder der Warmwasserversorgung ist vom Betreiber sachgerecht zu bedienen.mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 15 Gesamtenergiebedarf

(1) Ein zu errichtendes Wohngebäude ist so zu errichten, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung das 0,55fache des auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Wertes des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes, das die gleiche Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das zu errichtende Gebäude aufweist und der tech...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 100 Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

(1) Die Kontrollstelle kann den nicht personenbezogenen Anteil der Daten, die sie im Rahmen des § 99 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4, 6 Satz 1 bis 5 und Absatz 8 verarbeitet hat, unbefristet zur Verbesserung der Erfüllung von Aufgaben der Energieeinsparung auswerten. (2) Die Auswertung kann sich bei Energieausweisen insbesondere auf folgende Merkmale beziehen: Art des Energieausweis...mehr

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Heizen, kühlen und lüften m... / 5.2.1.2 Sammelheizung

Sammelheizungen, auch Zentralheizungen genannt, zeichnen sich durch eine zentrale Wärmeerzeugung aus, von der aus die Wärme über ein System von Rohrleitungen und Heizkörpern oder Fußbodenheizungen in die verschiedenen Räume eines Gebäudes oder mehrerer Gebäudeeinheiten verteilt wird. Diese Art der Heizung ermöglicht eine effiziente und einheitliche Wärmeversorgung für ganze ...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 18 Gesamtenergiebedarf

(1) 1Ein zu errichtendes Nichtwohngebäude ist so zu errichten, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung das 0,55fache des auf die Nettogrundfläche bezogenen Wertes des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes, das die gleiche Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung, einschließlich...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 23 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

(1) Strom aus erneuerbaren Energien, der im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu einem zu errichtenden Gebäude erzeugt wird, darf bei der Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes nach § 20 Absatz 1 oder Absatz 2 und nach § 21 Absatz 1 und 2 nach Maßgabe des Absatzes 2 in Abzug gebracht werden. (2) 1Zur Berechnung der abzugsfähigen Strommenge...mehr

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Flüchtlinge als Mieter – Re... / 5.4 Mietangebot vorlegen

Der zuständigen Behörde ist ein schriftliches Mietangebot vorzulegen, das Angaben zur Lage der Wohnung, zu Größe und Ausstattung sowie zur Miethöhe enthält. Zu beachten ist, dass sich die von den Gemeinden und Städten bezahlten Höchstmieten von Ort zu Ort unterscheiden. Erhält der Flüchtling Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII (bei fehlender Arbeitsfähigkeit), werden die Kost...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 87 Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

(1) Wird vor dem Verkauf, der Vermietung, der Verpachtung oder dem Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer, der Vermieter, der Verpächter, der Leasinggeber oder der Immobilienmakler, wenn eine di...mehr

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 3.3.5 Frankreich

Seit Januar 2012 sind grüne Mietverträge, sogenannte Annexe environnementale, für Neuvermietungen und Prolongationen im Büro- und Einzelhandelsbereich ab 2.000 m2 Mietfläche verpflichtend. Die Verpflichtung zur Inklusion der Green Leases stammt aus dem 2010 verabschiedeten Code de L’environnement.[1] und umfasst Nachhaltigkeitsverpflichtungen zwischen Vermietenden und Mieten...mehr

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Heizen, kühlen und lüften m... / 5.2.5.1 Hydraulischer Abgleich

Der hydraulische Abgleich ist ein Verfahren zur Optimierung von Heizsystemen, das darauf abzielt, die Wassermenge in einem Heizkreislauf so zu verteilen, dass jede Heizfläche im Gebäude – sei es ein Heizkörper oder eine Fußbodenheizung – genau die Menge an Wärme erhält, die sie benötigt, um die gewünschte Raumtemperatur zu erreichen. Durch den hydraulischen Abgleich wird sic...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 91 Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

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GEG 2024 – Synopse / § 58 Betriebsbereitschaft

(1) Energiebedarfssenkende Einrichtungen in Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung sind vom Betreiber betriebsbereit zu erhalten und bestimmungsgemäß zu nutzen. (2) Der Betreiber kann seine Pflicht nach Absatz 1 auch dadurch erfüllen, dass er andere anlagentechnische oder bauliche Maßnahmen trifft, die den Einfluss ei...mehr

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 4.2 Regulatorik

Aufgrund der gestiegenen Bedeutung des Erreichens der Klimaziele ist die Anzahl der relevanten Gesetze in den letzten Jahren immens gestiegen. Die Europäische Union hat, mit Stand Januar 2023, 51 Kernregularien für die Einhaltung der Klimaziele im Gebäudesektor verabschiedet. Deutschland hat hingegen 60 energierelevante Gebäuderegularien beschlossen, gefolgt von Portugal (47...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 60 Wartung und Instandhaltung

(1) Komponenten, die einen wesentlichen Einfluss auf den Wirkungsgrad von Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung haben, sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten. (2) Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fa...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 2 Anwendungsbereich

(1) 1Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Gebäude, soweit sie nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, und deren Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung. 2Der Energieeinsatz für Produktionsprozesse in Gebäuden ist nicht Gegenstand dieses Gesetzes. (2) Mit Ausnahme der §§...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 57 Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

(1) Eine Anlage und Einrichtung der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik oder der Warmwasserversorgung darf, soweit sie zum Nachweis der Anforderungen energieeinsparrechtlicher Vorschriften des Bundes zu berücksichtigen war, nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird. (2) Die Anforderungen an Anlagen und Einrichtung...mehr

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GEG 2024 – Synopse / Abschnitt 2 Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen § 61 Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe (1) 1Wird eine Zentralheizung in ein Gebäude eingebaut, hat der Bauherr oder der Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die Zentralheizung mit zentralen selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Absch...mehr

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Heizen, kühlen und lüften m... / 2.5 Bioenergie/Biomasse

Bioenergie bezieht sich auf die Nutzung von Biomasse als Energiequelle zur Erzeugung von Wärme, Elektrizität oder Treibstoffen. Biomasse umfasst eine breite Palette organischer Materialien wie Holz, landwirtschaftliche Abfälle, spezielle Energiepflanzen und Algen. Diese Materialien können direkt verbrannt werden, um Wärme zu erzeugen, oder in Biogas, Biodiesel und andere bio...mehr

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GEG 2024 – Synopse / Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot

§ 57 Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften (1) Eine Anlage und Einrichtung der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik oder der Warmwasserversorgung darf, soweit sie zum Nachweis der Anforderungen energieeinsparrechtlicher Vorschriften des Bundes zu berücksichtigen war, nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes ve...mehr

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GEG 2024 – Synopse / Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten

§ 58 Betriebsbereitschaft (1) Energiebedarfssenkende Einrichtungen in Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung sind vom Betreiber betriebsbereit zu erhalten und bestimmungsgemäß zu nutzen. (2) Der Betreiber kann seine Pflicht nach Absatz 1 auch dadurch erfüllen, dass er andere anlagentechnische oder bauliche Maßnahmen tr...mehr

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GEG 2024 – Synopse / Abschnitt 3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74 Betreiberpflicht (1) Der Betreiber von einer in ein Gebäude eingebauten Klimaanlage mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt oder einer kombinierten Klima- und Lüftungsanlage mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt hat innerhalb der in § 76 genannten Zeiträume energetische Inspektionen dieser Anlage durch eine berech...mehr

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Heizen, kühlen und lüften m... / 5.2.2 Heizungstypen

Heizungen wandeln Energie in Wärme um und verteilen diese in Gebäuden. Zentralheizungen nutzen einen Heizkessel, um Wasser zu erwärmen, das dann über Rohre zu Heizkörpern oder einer Fußbodenheizung fließt. Einzelraumheizungen erzeugen Wärme direkt im Raum, ideal für Gebäude ohne Zentralheizung. Wärmepumpen extrahieren Wärme aus der Umgebung (Luft, Erde, Wasser) und heben sie...mehr

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GEG 2024 – Synopse / Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 61 Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe (1) 1Wird eine Zentralheizung in ein Gebäude eingebaut, hat der Bauherr oder der Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die Zentralheizung mit zentralen selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektris...mehr

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GEG 2024 – Synopse / Unterabschnitt 3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

§ 69 Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturenmehr

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GEG 2024 – Synopse / § 70 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Werden Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen, die zu Klimaanlagen oder sonstigen Anlagen der Raumlufttechnik im Sinne des § 65 Satz 1 gehören, erstmalig in ein Gebäude eingebaut oder werden sie ersetzt, hat der Bauherr oder der Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die Wärmeaufnahme der eingebauten oder ersetzten Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen...mehr

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GEG 2024 – Synopse / Abschnitt 1 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot § 57 Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften (1) Eine Anlage und Einrichtung der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik oder der Warmwasserversorgung darf, soweit sie zum Nachweis der Anforderungen energieeinsparrechtlicher Vorschriften des Bundes zu berücksichtigen war, nicht in einer Weise verändert werden, dass die en...mehr

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GEG 2024 – Synopse / Unterabschnitt 2 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

§ 65 Begrenzung der elektrischen Leistung 1Beim Einbau einer Klimaanlage, die eine Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt hat, und einer raumlufttechnischen Anlage mit Zu- und Abluftfunktion, die für einen Volumenstrom der Zuluft von wenigstens 4 000 Kubikmetern je Stunde ausgelegt ist, in ein Gebäude sowie bei der Erneuerung von einem Zentralgerät oder Luf...mehr

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GEG 2024 – Synopse / Unterabschnitt 4 Anforderungen an Heizungsanlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

§ 71 Anforderungen an eine Heizungsanlage (1) 1Eine Heizungsanlage darf zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 Pr...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 71c Anforderungen an die Nutzung einer Wärmepumpe

Beim Einbau einer oder mehrerer elektrischer Wärmepumpen gelten die Anforderungen des § 71 Absatz 1 als erfüllt, wenn eine oder mehrere Wärmepumpen den Wärmebedarf des Gebäudes oder der über ein Gebäudenetz verbundenen Gebäude decken.mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 71i Allgemeine Übergangsfrist

1Im Fall eines Heizungsaustauschs nach den in § 71 Absatz 8 Satz 1 bis 3 genannten Zeitpunkten kann höchstens für fünf Jahre übergangsweise eine alte Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen des § 71 Absatz 1 erfüllt. 2Die Frist nach Satz 1 beginnt mit ...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 71m Übergangsfrist bei einer Hallenheizung

(1) 1Abweichend von den Anforderungen des § 71 Absatz 1 kann höchstens für zehn Jahre nach dem Austausch der ersten einzelnen dezentralen Gebläse- oder Strahlungsheizung eine neue einzelne dezentrale Gebläse- oder Strahlungsheizung in einem Bestandsgebäude zur Beheizung einer Gebäudezone mit mehr als 4 Meter Raumhöhe zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt un...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 60c Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

(1) Ein Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger ist nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten hydraulisch abzugleichen. (2) 1Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs im Sinne dieser Regelung beinhaltet unter Berücksichtigung aller wesent...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 75 Durchführung und Umfang der Inspektion

(1) Die Inspektion einer Klimaanlage oder einer kombinierten Klima- und Lüftungsanlage umfasst Maßnahmen zur Prüfung der Komponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen, und der Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes. (2) Die Inspektion bezieht sich insbesondere auf die Überprüfung und Bewertung der Einflüsse, die für die Auslegung der Anlag...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 78 Inspektionsbericht; Registriernummern

(1) Die inspizierende Person hat einen Inspektionsbericht mit den Ergebnissen der Inspektion und Ratschlägen in Form von kurz gefassten fachlichen Hinweisen für Maßnahmen zur kosteneffizienten Verbesserung der energetischen Eigenschaften der Anlage, für deren Austausch oder für Alternativlösungen zu erstellen. (2) 1Die inspizierende Person hat den Inspektionsbericht unter Ang...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 62 Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist

Bei einer Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist, kann die Pflicht nach § 61 hinsichtlich der Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr auch ohne entsprechende Einrichtung in der Haus- und Kundenanlage dadurch erfüllt werden, dass die Vorlauftemperatur des Nah- oder Fernwärmenetzes in Abhängigkeit von der Außentempe...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 64 Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

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GEG 2024 – Synopse / § 67 Regelung der Volumenströme

(1) Beim Einbau einer Anlage nach § 65 Satz 1 in Gebäude und bei der Erneuerung eines Zentralgerätes oder eines Luftkanalsystems einer solcher Anlage muss diese Anlage mit einer Einrichtung zur selbsttätigen Regelung der Volumenströme in Abhängigkeit von den thermischen und stofflichen Lasten oder zur Einstellung der Volumenströme in Abhängigkeit von der Zeit ausgestattet we...mehr