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Heizungstausch: BEG-Förderung vorerst gesichert

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Überblick

Für den Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen soll es trotz der Diskussion um die Abschaffung des Heizungsgesetzes vorläufig weiterhin Geld aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geben – das Finanzministerium hat 1,22 Mrd. Euro genehmigt.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 fortgeführt. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 1,22 Mrd. Euro genehmigt. So soll ein Förderstopp verhindert werden.

Nach einer Prognose des Bundeswirtschaftsministeriums wäre es sonst eng geworden. Mit der Ermächtigung könne die staatliche Förderbank KfW die zusätzlichen Fördermittel nun mit dem üblichen Vorlauf zuweisen, heißt es in einem auf den 28.3.2025 datierten Schreiben aus dem BMF.

Die BEG wird über den Klima- und Transformationsfonds abgewickelt. Mit einem neuen Bundeshaushalt ist wohl frühestens Mitte 2025 zu rechnen.

Heizungstausch: Verpflichtung aus dem GEG

Die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG – EM) ist gleichzeitig mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) am 1.1.2024 in Kraft getreten und steht damit in direktem Zusammenhang mit dem sog. Heizungsgesetz.

Das sieht generell vor, dass ab diesem Zeitpunkt jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Das gilt zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen.

Da die Union das Heizungsgesetz kassieren will und mit dem künftigen Koalitionspartner SPD noch in der Diskussion über Details ist, gab es zuletzt Unsicherheiten, ob die Förderung nach dem Regierungswechsel weiterlaufen wird.

Heizungsfö...

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