Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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§ 17 GmbH-Recht / d) Übernahme des Geschäftsanteils

Rz. 237 Die Übernahme jedes Geschäftsanteils an dem erhöhten Kapital bedarf gem. § 55 Abs. 1 GmbHG einer notariell beurkundeten oder beglaubigten Erklärung des Übernehmers[906] (dessen eventuelle Vollmacht bedarf analog § 2 Abs. 2 GmbHG notarieller Beglaubigung[907]). Darin muss der neue Gesellschafter einen bestimmten Betrag aus der Kapitalerhöhung bzw. einen neuen Geschäft...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Kapitalaufbringung zur freien Verfügung der Geschäftsführer – Aufrechnung – Keine verdeckte Sacheinlage

Rz. 37 Freie Verfügung bedeutet, dass Geschäftsführer geleistete Geldeinlagen tatsächlich und rechtlich uneingeschränkt für die GmbH verwenden können müssen.[158] Dieser sog. Unversehrtheits-Grundsatz ist eine der tragenden Säulen des Gründungsrechts: Die GmbH muss im Zeitpunkt der Eintragung über ihr Stammkapital tatsächlich verfügen.[159] Fehlt die freie Verfügung, hat der...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Checkliste: Ablauf des Formwechsels

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 262 §§ 57c–57o GmbHG enthalten §§ 53 f. GmbHG (vgl. Rdn 216 ff.) ergänzende Sonderregelungen für Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln. Diese sind keine effektiven Kapitalerhöhungen durch Zufuhr neuen Geldes, sondern Erhöhung des Stammkapitals durch Umwandlung von Rücklagen in Stammkapital. Der Kapitalerhöhungsbeschluss bedarf gem. § 57c Abs. 4 i.V.m. § 53 Abs. 2 Gmb...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Rechtsfolgen verschleierter Sacheinlage sowie Hin- und Herzahlens

Rz. 258 Die Vor-MoMiG-Rspr. behandelte die Bareinlage als nicht erbracht und das "verdeckte" Verkehrsgeschäft schuldrechtlich sowie dinglich als unwirksam,[995] was insb. die nochmalige Einzahlung der Bareinlage bedeutete (vgl. Rdn 247 f.).[996] Stattdessen gilt nun die Anrechnungslösung nach § 19 Abs. 4 GmbHG. Die Anrechnung des Werts der verdeckt eingelegten Sacheinlage au...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 5. Weitere Änderungen des Aktiengesetzes

Rz. 10 Im Anschluss an das Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts ist das Aktiengesetz in den letzten 25 Jahren Gegenstand einer ganzen Reihe von weiteren Änderungsgesetzen gewesen; zu nennen sind insbesondere:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Dauer der Bestellung, Abberufung, Amtsniederlegung

Rz. 111 Die Gesellschafter[360] können die Bestellung befristen.[361] Sie können gem. § 38 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsführer [362] als Organ grundsätzlich jederzeit abberufen (anderer Begriff: widerrufen)[363] – unbeschadet eventueller vertraglicher Entschädigungsansprüche aus dem Anstellungsvertrag. Der Gesellschaftsvertrag – nicht der Anstellungsvertrag (vgl. Rdn 119 ff.)[36...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 2. Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Rz. 89 Der Aufsichtsrat hat mindestens drei Mitglieder. Die Satzung kann eine höhere Zahl bestimmen, die seit der Aktienrechtsnovelle 2016 (siehe Rdn 10) nicht mehr generell durch drei teilbar sein muss, sondern nur noch dann, wenn dies zur Erfüllung der mitbestimmungsrechtlichen Vorgaben erforderlich ist, § 95 Abs. 1 S. 2 und 3 AktG. Am Grundkapital orientierte Höchstgrenze...mehr

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§ 28 Leasing / c) Leistungsverweigerungsrecht bis zur Klärung der Gewährleistungsansprüche mit dem Lieferanten

Rz. 71 Erkennt der Verkäufer die Gewährleistungsrechte des Leasingnehmers nicht an, darf der Leasingnehmer die laufenden und rückständigen Raten, die er nach den oben dargestellten Grundsätzen im Falle der erfolgreichen Geltendmachung vom Leasinggeber zurückverlangen könnte, erst dann vorläufig einstellen, sobald er die ihm übertragenen Rechte gegen den Lieferanten klageweis...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / e) Kapitalaufbringung – freie Verfügung des Geschäftsführers

Rz. 238 Die Zahlung auf den Geschäftsanteil ist endgültig zur freien Verfügung des Geschäftsführers gem. § 57 Abs. 2 GmbHG zu leisten (vgl. zu den parallelen Fragen bei der Gründung Rdn 37 ff.): Die Verwaltung muss rechtlich in der Lage sein, nach dem Erhöhungsbeschluss über die eingezahlten Mittel im Sinne der GmbH zu verfügen. Freie Verfügung scheidet nicht aus, wenn die G...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Prüfung durch Registergericht

Rz. 224 Das Registergericht prüft Ordnungsmäßigkeit der Anmeldung (Legitimation des Anmelders, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Unterlagen).[877] Zudem hat es zu prüfen, ob der der Eintragung zugrundeliegende Beschluss rechtswirksam ist, ob er nichtig, wirkungslos oder schwebend unwirksam ist.[878] Falls es dies verneint, darf es Änderung nicht eintrag...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VI. Muster: Spaltungsbeschluss mit Verzichtserklärungen

Rz. 41 Muster 43.11: Spaltungsbeschluss mit Verzichtserklärungen Muster 43.11: Spaltungsbeschluss mit Verzichtserklärungen UR-Nr.: _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit Amtssitz in _____ erschienen heute: _____ Die Erschienenen baten um Beurkundung des nachstehenden Spaltungsbeschlusses und erklärten: I. Präambel Die Erschienenen als Ge...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Checkliste: Einberufung Minderheit

Rz. 162 § 50 Abs. 1 GmbHG [678] gewährt nicht mehr das zwingende Minderheitsrecht, Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung zu verlangen, sondern auch das Recht der Minderheit auf sachliche Befassung mit dem Gegenstand des Verlangens in der Versammlung.[679] Die Minderheit kann die Versammlung gem. § 50 Abs. 3 GmbHG selbst einberufen, wenn die Geschäftsfüh...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Gesellschaftereigenschaft

Rz. 21 (Gründungs-)Gesellschafter können sein: alle natürlichen[85] und juristischen Personen, Personenhandelsgesellschaften, sonstige Gesamthandgemeinschaften – u.a. auch die GbR[86] (zur zulässigen Umgehung des Beurkundungserfordernisses bei Verwendung einer GbR vgl. Rdn 171) – Partnerschaftsgesellschaften[87] sowie Erbengemeinschaften.[88] Bei einer GmbH in Trägerschaft e...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / O. Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz

Rz. 360 U.a. juristische Personen müssen aufgrund §§ 19 f. des Geldwäschegesetzes (GWG)[1322] ihre "wirtschaftlich Berechtigten" (nach § 19 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 und 2 GWG ist das, wer mehr als 25 % der Kapitalanteile hält bzw. Stimmrechte kontrolliert oder "auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt") zum Transparenzregister melden und die Angaben aktuell halten. Es besteh...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Muster: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal)

Rz. 40 Muster 31.2: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal) Muster 31.2: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal) Mietvertrag zwischen der Firma _____, – Vermieterin – und der Firma _____, – Mieterin – § 1 Mietobjekt Die Vermieterin vermietet an die Mieterin zum Betriebe eines Einzelhandelsgeschäftes das in dem Hause _____ belegene Ladenlokal, besteh...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 2. Muster: Datenschutzhinweise für Kunden

Rz. 126 Muster 12.7: Datenschutzhinweise für Kunden Muster 12.7: Datenschutzhinweise für Kunden Datenschutzhinweise für Kunden der _____ Im Folgenden möchten wir Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen im Zusammenhang des mit Ihnen geschlossenen Vertrages verarbeiten, welche Rechte Sie diesbezüglich haben und wie Sie uns kontaktieren können. I. Wer...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Modalitäten der Einberufung

Rz. 157 Einzuberufen ist gem. § 51 Abs. 1 S. 1 GmbHG durch Einschreibebrief.[622] Ob der Einberufende unterschreiben muss, ist streitig. Das Gesetz verlangt eingeschriebene Briefe – also schriftliche Mitteilung. Eine eigenhändige Unterschrift wird man daher nicht verlangen können.[623] Eine Vertretung des Einberufenden erscheint zulässig.[624] Die Einladung ist an alle Gesel...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XI. Muster: Genehmigtes Kapital

Rz. 277 Muster 17.37: Genehmigtes Kapital Muster 17.37: Genehmigtes Kapital Verhandelt zu Frankfurt am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschien Herr Felix Knall, wohnhaft Oststraße 10, 60000 Frankfurt, Kaufmann, geb. am 1.12.1958 – dem Notar von Person bekannt –. Der Erschienene erklärte, nicht für sich selbst, sondern als alleinvertretungsb...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Muster: Einladung zur Hauptversammlung (Tagesordnung)

Rz. 62 Muster 1.12: Einladung zur Hauptversammlung (Tagesordnung) Muster 1.12: Einladung zur Hauptversammlung (Tagesordnung) (1) Beschlussfassung über die Umwandlung der Nennbetragsaktien in nennbetragslose Stückaktien. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die 50.000 Nennbetragsaktien der Gesellschaft im Nennbetrag von je einem EUR werden in ne...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätzliches

Rz. 217 Gem. § 53 Abs. 1 GmbH kann der Gesellschaftsvertrag "nur"[847] durch Gesellschafterbeschluss geändert werden.[848] Die Gesellschafter können ihre Kompetenz grundsätzlich (anders als z.B. im Aktienrecht, vgl. § 179 Abs. 1 S. 2 AktG) nicht an Dritte übertragen (zum Sonderfall genehmigtes Kapital vgl. Rdn 240 ff.). Daher sollen z.B. Stimmbindungsverträge mit Nichtgesell...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft

Rz. 78 Muster 32.6: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft Muster 32.6: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft § 1 Gesellschaft, Gesellschafter (1) Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb des Unternehmens der X-GmbH & Co. KG in Y-Stadt, die den Handel mit Elektrogeräten betreibt und im Handelsregister des Amtsgerichts Y-Stadt unter HR A XYZ eingetragen is...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Kündigungsberechtigung

Rz. 314 Der Kündigende muss berechtigt sein, die Kündigung auszusprechen.[525] Bei einem Mehrpersonenarbeitgeber muss die Kündigung von allen Erklärungsberechtigten gemeinsam erklärt werden. Anderenfalls ist sie unwirksam. Die Berechtigten können sich jedoch gegenseitig bzw. einer den anderen zur Abgabe der Kündigungserklärung ermächtigen. Der Bevollmächtigte, auch der Recht...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 1. Muster: Datenschutzhinweise für eine Webseite

Rz. 143 Muster 12.8: Datenschutzhinweise für eine Webseite Muster 12.8: Datenschutzhinweise für eine Webseite Datenschutzhinweise In diesen Datenschutzhinweisen wird die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung der Webseite von _____ beschrieben. Zudem enthalten diese Informationen zu den Rechten, die Ihnen zustehen, und wie Sie uns kontaktieren können. I....mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Notarieller Vertrag

Rz. 171 Die Vereinbarung der Pflicht zur Abtretung des Anteils ist nur bei notarieller Form bindend;[690] die wirksame dingliche Abtretung heilt den Mangel ex nunc (§ 15 Abs. 4 GmbHG).[691] Seine sachenrechtliche Abtretung bedarf zwingend der notariellen Beurkundung (§ 15 Abs. 3 GmbHG).[692] Nach dem Vollständigkeitsgrundsatz ist erforderlich, nicht nur die eigentliche Abtret...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Genehmigtes Kapital

Rz. 240 § 55a Abs. 1 GmbHG [932] bietet die Möglichkeit genehmigten Kapitals. Rz. 241 Der Gesellschaftsvertrag kann die Geschäftsführer für höchstens fünf Jahre nach Eintragung der Gesellschaft ermächtigen, das Stammkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag – höchstens bis zur Hälfte des Stammkapitals zur Zeit der Ermächtigung – durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Einl...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 593 Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB _____ (Name, Vorname) _____ (Straße, Hausnummer) _____ (PLZ, Ort) _____, den _____ Betriebsübergang gemäß § 613a BGB Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrte/r Frau/Herr _____, mit diesem Schreiben möchten wir Sie gemäß § 613a Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches ("BG...mehr

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§ 19 Handelsrecht / III. Checkliste

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 52 Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _____ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _____ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _____ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in _____, HRB _____, gesetzlich vertreten durch die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / a) Handelsregister

Rz. 40 Die Frage, ob der Nießbrauch am Gesellschaftsanteil in das Handelsregister einzutragen ist, ist umstritten und Gegenstand lebhafter aktueller Debatte.[73] Eine Eintragungspflicht kann mangels gesetzlicher Grundlage nicht bestehen. Der Nießbrauch wäre auch nur dann eintragungsfähig, wenn der Rechtsverkehr ein berechtigtes Interesse an der Eintragung geltend machen könn...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / bb) Haftungsfolgen der Anteilsübertragung

Rz. 266 Bei Übertragung einer Kommanditbeteiligung in Form der echten Anteilsabtretung (also nicht durch Kombination von Austritt bzw. Eintritt von Gesellschaftern), übernimmt der Eintretende den Anteil des Ausscheidenden. Ist dessen Einlage wenigstens in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme tatsächlich erbracht (und wird sie auch nicht zurückgezahlt), wirkt d...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / A. Allgemeines

Rz. 1 Befindet sich ein Unternehmen im Nachlass und geht dieses von Todes wegen über, geschieht dies idealerweise, indem es direkt in die Hände und die Verantwortung eines geeigneten Nachfolgers gelangt. Wenn die Bestimmung des optimalen Unternehmensnachfolgers allerdings nicht möglich ist, z.B. weil der oder die Erben noch minderjährig sind oder ihre Ausbildung noch nicht a...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 2. Kommanditanteile

Rz. 64 Soweit die Kommanditeinlage des Übergebers wenigstens in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme tatsächlich erbracht ist, wirkt dies auch zugunsten des Erwerbers. Eine persönliche Haftung mit seinem Eigenvermögen kommt dann nicht in Betracht.[69] Die zur Deckung der Haftsumme erforderliche Einlage ist nur einmal zu leisten.[70] Ist sie noch nicht in voller...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / aa) Gesellschaftsrechtliche Aspekte

Rz. 264 Für die Übertragung von Kommanditanteilen gelten die obigen Ausführungen zur Übertragung von Anteilen persönlich haftender Gesellschafter entsprechend.[273] Der einzige, wenn auch wesentliche Unterschied zwischen Komplementär- und Kommanditanteilen besteht darin, dass der Kommanditist nicht unbeschränkt haftet, soweit seine Hafteinlage in voller Höhe erbracht wurde. ...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Übertragung eines Einzelunternehmens

Rz. 11 Durch die Übernahme des Einzelunternehmens entsteht für den Übernehmer im Regelfall eine Mithaftung für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers (gesetzlicher Schuldbeitritt).[2] Dies gilt jedenfalls dann, wenn – wie im Regelfall – die Firma bzw. der sog. Firmenkern, also der Name des Unternehmens fortgeführt wird (§ 25 Abs. 1 ...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 3. Strukturelle Maßnahmen zur Vermeidung der Mithaftung des Übernehmers

Rz. 52 Oftmals liegt es im Interesse beider Beteiligten (sowohl des Übergebers als auch des Übernehmers), mögliche Haftungsrisiken für den Übernehmer wegen in der Vergangenheit begründeten Verpflichtungen in weitest möglichem Umfang von vornherein auszuschließen. Dies ist hinsichtlich der persönlichen über das Unternehmensvermögen hinausgehenden Haftung des Übernehmers auch ...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / aa) Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

Rz. 287 Das Aktiengesetz sieht in § 41 Abs. 4 S. 1 AktG ein Verfügungsverbot über Aktien vor Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister vor. Demzufolge ist die Mitgliedschaft in der so genannten Vorgesellschaft nicht übertragbar.[328] Nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ist eine rechtsgeschäftliche Übertragung grundsätzlich unter Anwendung der § 41...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / dd) Möglichkeit des Haftungsausschlusses, § 25 Abs. 2 HGB

Rz. 243 Ein Ausschluss der Haftung des Übernehmers für Altverbindlichkeiten ist gemäß § 25 Abs. 2 HGB möglich. Allerdings genügt hierfür nicht die bloße Vereinbarung zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber. Maßgeblich ist vielmehr, dass diese im Handelsregister publiziert oder dem jeweiligen Gläubiger mitgeteilt wird. Rz. 244 Das Gesetz setzt insoweit zwar offenbar eine wirk...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 2. Haftungsausschluss nach § 25 Abs. 2 HGB

Rz. 47 § 25 Abs. 2 HGB eröffnet eine Möglichkeit, die Mithaftung des Übernehmers für Altverbindlichkeiten mit Wirkung gegenüber jedermann auszuschließen.[54] Erforderlich ist hierzu aber nicht lediglich eine entsprechende Vereinbarung zwischen Übergeber und Übernehmer, sondern vielmehr eine diesbezügliche Eintragung in das Handelsregister. Rz. 48 Auch wenn das Gesetz eine die...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / B. Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 10 Die steuerliche Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft kann durch Einzelrechtsnachfolge oder (partielle) Gesamtrechtsnachfolge vollzogen werden. Bei der Einzelrechtsnachfolge vollzieht sich die Übertragung des Vermögens des Einzelunternehmens nach den jeweils geltenden Vorschriften des Zivilrechts. Alternativ ist auch eine Übertragung durch A...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / V. Testamentsvollstreckung

Rz. 66 Ähnlich wie die Vor- und Nacherbschaft kann auch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, insbesondere in Form der Dauertestamentsvollstreckung (wegen Einzelheiten vgl. § 10), in vielen Konstellationen ein äußerst sinnvolles Gestaltungsmittel darstellen, um eine wirtschaftlich sinnvolle Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten. Dies gilt nicht nur dann, wenn ...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / C. Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG

Rz. 58 Die steuerliche Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft kann ebenfalls durch Einzelrechtsnachfolge oder (partielle) Gesamtrechtsnachfolge[39] vollzogen werden. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen unter Rdn 10 ff. verwiesen. Die Ausgliederung eines im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens auf eine Personengesellschaf...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / bb) Voraussetzungen der Haftung

Rz. 233 Eine Haftung für Altverbindlichkeiten setzt gem. § 25 Abs. 1 HGB zunächst voraus, dass ein Handelsgeschäft fortgeführt wird. Gemeint ist hiermit nach h.M. ein kaufmännisches Handelsgeschäft, und zwar grundsätzlich unabhängig davon, ob es im Handelsregister eingetragen ist oder nicht.[188] Auf Nichtkaufleute ist § 25 HGB nicht anwendbar.[189] Hier kommt nur im konkret...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / D. Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co. KG

Rz. 78 Eine Kapitalgesellschaft kann gemäß § 226 UmwG durch Formwechsel in eine Personengesellschaft umgewandelt werden. Hierunter fällt auch der Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co. KG. Rz. 79 Im Zuge des Formwechsels werden die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft üblicherweise zu Kommanditisten der GmbH & Co. KG. Die Funktion der persönlich haftenden Gesellschafteri...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / ee) Gesellschafterliste

Rz. 284 Seit Inkrafttreten des MoMiG ist nach § 16 Abs. 3 GmbHG auch der gutgläubige Erwerb von Geschäftsanteilen möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass der Veräußerer in die Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG eingetragen ist. Handelt es sich bei dem Eingetragenen um einen Nicht-Gesellschafter, setzt der gutgläubige Erwerb des Geschäftsanteils voraus, dass die Gesellschaf...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / VIII. Ergebnisabführungsvertrag

Rz. 165 Auch ein Abgrenzungsproblem mit einem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag stellt sich nicht, wenn eine natürliche Person das von ihm gegründete und entwickelte Unternehmen (in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft) verkauft. Sofern aber gleichwohl eine schrittweise Veräußerung erfolgt, sind im Falle des Bestehens einer Organschaft die nachfolgenden Punkte zu bed...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / ff) Nachhaftungsbegrenzung für den Veräußerer (§ 26 HGB)

Rz. 250 Soweit der Erwerber eines Einzelunternehmens den Gläubigern gegenüber nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 3 HGB haftet, führt dies gleichzeitig zu einer zeitlichen Beschränkung der Nachhaftung des Veräußerers. Insoweit ist wie folgt zu unterscheiden: Für bereits vor der Übertragung begründete Verbindlichkeiten haftet der Veräußerer nur, wenn sie vor Ablauf von fünf Jahren nach...mehr

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§ 17 Familienholding / II. Offene Handelsgesellschaft

Rz. 18 Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gewerblich tätig, handelt es sich automatisch um eine offene Handelsgesellschaft (OHG) nach § 105 HGB.[23] Hinsichtlich der zivilrechtlichen Vor- und Nachteile gelten im Wesentlichen die obigen Ausführungen zur GbR mit dem Unterschied, dass die OHG in das Handelsregister eingetragen wird und daher Registerpublizität besteht. R...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / bb) Übertragung von Kommanditanteilen

Rz. 19 Auch die Übertragung von Kommanditanteilen muss im Gesellschaftsvertrag zugelassen sein.[11] Andernfalls ist eine Vereinbarung mit sämtlichen bisherigen und zukünftigen Gesellschaftern erforderlich.[12] Um eine persönliche Haftung des Kommanditisten mit seinem Eigenvermögen vollständig auszuschließen, sollte die Übertragung im Wege der Sonderrechtsnachfolge erfolgen (v...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Offene Rücklagen

Rz. 91 Im Rahmen des Formwechsels gilt das steuerliche Eigenkapital der Kapitalgesellschaft (ohne gezeichnetes Kapital) nach Abzug des Bestandes des steuerlichen Einlagekontos an ihre Gesellschafter als ausgeschüttet (Bezüge nach § 7 UmwStG). Die Ausschüttung ist den Gesellschaftern als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Verhältnis der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft zu...mehr