Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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§ 46 Unternehmensverträge / V. Anmerkungen zum Muster

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschafterbeschluss Bestellung Geschäftsführer und Prokurist

Rz. 138 Muster 17.15: Gesellschafterbeschluss Bestellung Geschäftsführer und Prokurist Muster 17.15: Gesellschafterbeschluss Bestellung Geschäftsführer und Prokurist Gesellschafterbeschluss der Taxelex GmbH Der unterzeichnende Tobias Trakel ist alleiniger Gesellschafter der Taxelex GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB _____. Unter Ve...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Notarielle Beurkundung

Rz. 220 § 53 Abs. 2 GmbHG schreibt die notarielle Beurkundung des Beschlusses[863] (§§ 36, 37 BeurkG [864]) vor. Die Nichtbeachtung der Form macht den Beschluss analog § 241 Nr. 2 AktG nichtig; analog § 242 Abs. 1 AktG heilt die Eintragung des Beschlusses im Handelsregister die Nichtigkeit. Streitig – nach h.M. zu bejahen – ist die Zulässigkeit der Beurkundung durch einen aus...mehr

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§ 39 Steuerrecht / h) Gesetzliche Vertreter

Rz. 120 Für die Nichtprozessfähigen gilt § 58 Abs. 2 FGO. Für sie handeln deren gesetzliche Vertreter. Bei Personenhandelsgesellschaften und juristischen Personen berühren Liquidation und Löschung im Handelsregister zwar regelmäßig nicht die Beteiligtenfähigkeit,[145] wohl aber die Prozessfähigkeit. Es empfiehlt sich, äußerste Sorgfalt auf die Gestaltung des Klagerubrums zu ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Vorbelastung des Stammkapitals – Unterbilanzhaftung (Differenzhaftung, Vorbelastungshaftung)

Rz. 323 Soweit sich durch Verbindlichkeiten der Vorgesellschaft bei Eintragung im Handelsregister eine Differenz zwischen dem Stammkapital und dem Wert des Vermögens[1201] ergibt, haften deren Gesellschafter anteilig auf Ausgleich; die Haftung kann ebenso wie die restliche Einlagepflicht der Gesellschafter eine Ausfallhaftung der Mitgesellschafter gem. § 24 GmbHG auslösen (v...mehr

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§ 19 Handelsrecht / a) Vollständige Prüfung durch Registerrichter

Rz. 55 Das deutsche Registerrecht gilt für ausländische Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland. Bei Hauptniederlassung bzw. Sitz im Ausland müssen die Anforderungen des deutschen Registerrechts vollständig beim Gericht der deutschen Zweigniederlassung erfüllt werden. Das ist der Grundgedanke des § 13d Abs. 1 HGB. Der deutsche Registerrichter prüft sämtliche Voraussetzu...mehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Bildung der Firma, Täuschungsverbot

Rz. 12 Die Firmenbildung hat sich an den drei wesentlichen Funktionen der Firma auszurichten, nämlich Erfüllt die Firma diese Voraussetzungen, ist sie grundsätzlich im Handelsregister ei...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Checkliste: Bargründung

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§ 19 Handelsrecht / Literaturtipps

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§ 32 Personengesellschaften / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 5 Typischer Hintergrund für das vorliegende Vertragsmuster ist, dass die Gesellschafter A und B im Rahmen einer Betriebsaufspaltung eine Grundstücksverwaltungsgesellschaft als Besitzunternehmen gründen und das Grundstück an die Betriebsgesellschaft verpachten. Typisch ist weiterhin die Verwaltung von Familienvermögen in der Rechtsform einer GbR, die das geeignete Instrume...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VIII. Muster: Gesellschafterbeschluss Geschäftsordnung

Rz. 142 Muster 17.17: Gesellschafterbeschluss Geschäftsordnung Muster 17.17: Gesellschafterbeschluss Geschäftsordnung Gesellschafterbeschluss der Taxelex GmbH Der unterzeichnende Tobias Trakel ist alleiniger Gesellschafter der Taxelex GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter HRB _____. Unter Verzicht auf alle Fristen und Formen für die Einberuf...mehr

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§ 19 Handelsrecht / d) Hinweis auf Rechtsverhältnisse und Nachfolgezusatz

Rz. 14 Bei einer Namensänderung des Inhabers oder Gesellschafters kann die bisherige Firma fortgeführt werden (§ 21 HGB). Bei Fortführung des Geschäftsbetriebes durch einen Dritten ist der Nachfolgezusatz nur dann zulässig, wenn die Firma als Ganzes fortgeführt wird[89] und der bisherige Inhaber oder dessen Erbe die Fortführung ausdrücklich bewilligt (§ 22 Abs. 1 HGB).[90] E...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Mitbestimmung

Rz. 90 Sieht man von den Besonderheiten nach dem MontanMitbestG und dem MontanMitbestErgG[111] ab, kann sich eine Mitbestimmung des Aufsichtsrats nach dem MitbestG 1976 oder dem DrittelbG, das das BetrVG 1952 (ohne gegenüber diesem wesentliche Änderungen vorzusehen) abgelöst hat, ergeben. Anderenfalls besteht der Aufsichtsrat nur aus Anteilseignervertretern.[112] Dem Mitbest...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XIII. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Bekanntmachung

Rz. 350 Die Liquidatoren müssen gem. § 65 Abs. 2 GmbHG in den durch Gesellschaftsvertrag für die Bekanntmachungen bestimmten öffentlichen Blättern (§ 12 GmbHG, allg. Musterformulierung siehe Rdn 51)[1297] die Auflösung der GmbH bekannt geben und ihre Gläubiger auffordern, sich zu melden. Bekanntzumachen sind volle Firma und Sitz der GmbH. Anders als bei der Parallelregelung ...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IX. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / b) Nachteile

Rz. 5 Nachteil sind strengere Rechnungslegungspflichten als Personengesellschaften, die Pflicht zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse durch Hinterlegung beim Handelsregister[11] und ggf. Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die GmbH ist zudem in mitbestimmungsrechtlicher Hinsicht aus Gesellschaftersicht gegenüber Personengesellschaften (selbst gegenüber GmbH & Co. KG) ben...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / XI. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / VIII. Muster: Verpfändung eines Geschäftsanteils

Rz. 202 Muster 17.27: Verpfändung eines Geschäftsanteils Muster 17.27: Verpfändung eines Geschäftsanteils Verhandelt am _____ zu _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschienen dem Notar von Person jeweils bekannt....mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Vorgesellschaft

Rz. 12 Zwischen Errichtung und Eintragung im Handelsregister besteht die AG als Vorgesellschaft. Sie ist als eigenständige, teilrechtsfähige Organisationsform sui generis [10] anerkannt und notwendiges Durchgangsstadium hin zu der mit Eintragung als juristische Person entstehenden AG. Wegen der Einzelheiten der Organisationsverfassung der Vor-AG ist auf das Schrifttum zu verw...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Muster: Insolvenzantrag einer GmbH

Rz. 16 Hinweis: Eine allgemeine Prozessvollmacht berechtigt nicht zur Stellung eines Insolvenzantrags. Ggf. ist eine ergänzende Bevollmächtigung einzuholen. Muster 21.1: Insolvenzantrag einer GmbH Muster 21.1: Insolvenzantrag einer GmbH An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Frankfurt am Main Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Namens und mit Vollmacht der Fa. A-GmbH, e...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Muster: Gesellschafterbeschluss Satzungsänderung

Rz. 225 Vgl. Muster zur Euro-Umstellung bis zur 8. Aufl. (8. Aufl. Muster 15.32 ff., Rn 209 ff.). Muster 17.30: Gesellschafterbeschluss Satzungsänderung Muster 17.30: Gesellschafterbeschluss Satzungsänderung Verhandelt zu Bonn am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in Bonn erschien Herr Tobias Trakel, Kaufmann, wohnhaft in _____, geb. am 27.7.1956 – dem...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 8. Muster: Ablehnung eines Ausgleichsanspruchs wegen vorzeitiger Selbstvornahme

Rz. 88 Muster 27.14: Ablehnung eines Ausgleichsanspruchs wegen vorzeitiger Selbstvornahme Muster 27.14: Ablehnung eines Ausgleichsanspruchs wegen vorzeitiger Selbstvornahme Frau Hitzig _____ (Anschrift) Kaufvertrag vom _____ über _____/Ihr Schreiben vom _____ Sehr geehrte Frau Hitzig, in obiger Angelegenheit zeige ich hiermit die anwaltliche Vertretung der Anton Alt GmbH mit Sitz...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 83 Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag § 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahrmehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 1. Form

Rz. 7 Der Verkauf und die Übertragung von GmbH-Anteilen bedürfen notarieller Beurkundung (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG). Bei großen Geschäftswerten kann die Beurkundung bei einem deutschen Notar, der an die Gebühren des GNotKG gebunden ist, sehr teuer werden. Deshalb werden Beurkundungen mit hohen Geschäftswertenbevorzugt im Ausland (besonders Holland und Schweiz) vorgenommen. De...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Bestellung

Rz. 74 Die Bestellung der Vorstandsmitglieder obliegt ausschließlich dem Aufsichtsrat.[73] Sie setzt den gegenüber dem Vorstandsmitglied zugangsbedürftigen Bestellungsbeschluss und die Annahme des Amts durch den Bestellten voraus. Mit der Annahme der Bestellung werden die organschaftlichen Rechte und Pflichten des Bestellten begründet. Die Eintragung im Handelsregister wirkt...mehr

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§ 19 Handelsrecht / a) Form der Anmeldung

Rz. 27 Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind elektronisch in öffentlich-beglaubigter Form einzureichen (§ 129 BGB, §§ 39 f. BeurkG). Dokumente sind elektronisch einzureichen (§ 12 Abs. 2 S. 1 HGB). Der damit verbundene Transformationsaufwand ist durch den Anmelder zu tragen.[139] Ist die zu einer Eintragung erforderliche Erklärung von einem Notar beurkundet ...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / d) Rechtsform des Handelsvertreters

Rz. 6 Handelsvertreter kann jede natürliche oder juristische Person (z.B. AG, GmbH, e.V., eG),[30] ein Minderjähriger oder nicht voll Geschäftsfähiger mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters und Genehmigung des Vormundschaftsgerichts[31] und eine nichtrechtsfähige Personengemeinschaft (z.B. OHG und KG)[32] sein, dagegen nicht Personengemeinschaften, die nicht in gleich...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Checkliste: KGaA-Gründung

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§ 19 Handelsrecht / 7. Änderungen, Insolvenz

Rz. 68 Gem. § 13e Abs. 3 HGB haben der bzw. die ständigen Vertreter der Zweigniederlassung alle Änderungen der Vertretungsberechtigten oder deren Vertretungsbefugnis zum Handelsregister anzumelden. Gem. § 13e Abs. 4 HGB unterliegen sie auch der Anmeldepflicht für die Eröffnung oder Ablehnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über das Gesellschaftsvermögen.mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Joint Ventures entstehen dann, wenn Unternehmen nicht aus eigener Kraft ein neues Projekt oder Geschäftsfeld in Angriff – aus rechtlichen Gründen – nehmen können oder wollen. Die Begriffswahl für solche Gemeinschaftsunternehmen ist vielfältig und uneinheitlich. Neben "Joint Venture", "Gemeinschaftsunternehmen oder Kooperation" finden sich Terminologien wie "Konsortialv...mehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Nachweis der Vertretungsmacht und Inhaberschaft

Rz. 28 Bei Inhaberschaft von eingetragenen Firmen von Einzelkaufleuten sowie bei organschaftlicher Vertretung von Handelsgesellschaften konnte der Nachweis der Vertretungsmacht durch ein gerichtliches Eintragungszeugnis gem. § 9 Abs. 3 S. 2 HGB a.F. geführt werden. Dieses Positivzeugnis hat keine Funktion mehr, da die Behörde die Tatsache durch die Einsichtnahmen in das elek...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 321 Herr Baumeister (B) ist Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer der Baumeister GmbH (B GmbH) und als einzelunternehmerischer Finanzberater im Handelsregister eingetragen. Er war überdies Gesellschafter-Geschäftsführer zusammengebrochener GmbHs bzw. GmbH & Co KGs. B hatte mit der Hausbank W eine Gesamthaftung aller Gesellschaften vereinbart und W zur Sicherheit Vermögen...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Rechtsfolge der Auflösung

Rz. 348 Die Auflösung führt nur zu einer Änderung des Zwecks der GmbH (nicht zum Ende ihrer Existenz). Dieser ist nicht mehr auf die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr gerichtet, sondern auf die Abwicklung des GmbH-Vermögens. Daher beendet die Auflösung nicht die Partei- und Prozessfähigkeit.[1285] Erst nach vollständiger Abwicklung, d.h. nach Begleichung sämtlicher Verbindlich...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Handelnden- und Gründerhaftung

Rz. 13 Gem. § 11 Abs. 2 GmbHG haften die Personen, die als Geschäftsführer oder wie ein solcher für die künftige GmbH tätig werden; die Handelndenhaftung erlischt mit der Eintragung der GmbH.[50] Streitig, aber für die Praxis geklärt, ist die Frage der Haftung der Gesellschafter bzw. der Vorgesellschaft für deren Verbindlichkeiten: Haften die Gesellschafter überhaupt nicht,[5...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Grundsatz: Vererblichkeit

Rz. 205 Gem. § 15 Abs. 1 GmbHG sind Geschäftsanteile vererblich. Beim Tode eines Gesellschafters löst sich die Gesellschaft nicht auf. Vielmehr geht die Mitgliedschaft mit dem Erbfall grundsätzlich so auf die/den Erben über, wie sie beim Erblasser bestand.[812] Insofern unterscheidet sich die GmbH von der Personengesellschaft. Anders als bei dieser ist der GmbH-Anteil frei v...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Checkliste: Ablauf der Abspaltung

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Durchführung der Liquidation

Rz. 351 Die Liquidatoren müssen die GmbH-Geschäfte abwickeln, Forderungen einziehen, Verpflichtungen erfüllen [1299] und das Vermögen versilbern. Sie können alle Aktiva und Passiva an eine Person verkaufen. Zu Beginn der Liquidation haben sie eine Liquidationseröffnungsbilanz nebst Bericht aufzustellen, danach für jedes Jahr einen Jahresabschluss/Lagebericht und schließlich e...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 1. Form

Rz. 24 Die Übertragung von Kommanditanteilen ist – anders als die Übertragung von GmbH-Anteilen – formfrei. Ist jedoch bei einem einheitlichen Geschäft nur ein Teil beurkundungspflichtig, so gilt dies für das gesamte Geschäft.[18] Bei einem Verkauf von Anteilen an einer Komplementär-GmbH und des Kommanditanteils an der KG, der zwischen den gleichen Personen stattfindet, wird...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 1. Muster: Datenschutzhinweise für Bewerber

Rz. 125 Muster 12.6: Datenschutzhinweise für Bewerber Muster 12.6: Datenschutzhinweise für Bewerber Datenschutzhinweise für Bewerber der _____ Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten als Bewerber oder Bewerberin auf ein Stellenangebot oder im Rahmen einer Initiativbewerbung geben. I. Wer ist Veran...mehr

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§ 1 Aktienrecht / VII. Muster: Nachgründungsbericht des Aufsichtsrats gemäß §§ 52 Abs. 3, 32 Abs. 2 und 3 AktG

Rz. 66 Muster 1.14: Nachgründungsbericht des Aufsichtsrats gemäß §§ 52 Abs. 3, 32 Abs. 2 und 3 AktG Muster 1.14: Nachgründungsbericht des Aufsichtsrats gemäß §§ 52 Abs. 3, 32 Abs. 2 und 3 AktG Als Mitglieder des Aufsichtsrats der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft erstatten wir folgenden Nachgründungsbericht gemäß § 52 Abs. 3 AktG: (1) Die am _____ mit einem G...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Muster: Formwechselbeschluss

Rz. 75 Muster 43.20: Formwechselbeschluss Muster 43.20: Formwechselbeschluss UR-Nr. _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschienen heute: 1. Frau/Herr Steuerberater/in, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer/in _____, geb. am _____, wohnhaft _____ – Erschienene/r zu 1 und Beteiligte/r zu 1 – 2. Frau/Herr...mehr

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§ 1 Aktienrecht / c) Höhe des Grundkapitals, Nennbeträge, Zahl und Gattung der Aktien, § 23 Abs. 3 Nr. 3, 4 und 5 AktG

Rz. 24 Mit dem Grundkapital bestimmen die Gründer, ausgedrückt in einem festen Euro-Betrag, das Anfangsvermögen der Aktiengesellschaft. Es bildet als vorrangig zugunsten der Gläubiger reserviertes haftendes Vermögen die Grundlage für den Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter. Die gesicherte Ausstattung der Gesellschaft mit diesem Mindestaktivvermögen vollzie...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / a) Selbstständigkeit

Rz. 3 Wesentliches Abgrenzungskriterium ist die Eingliederung des Handelsvertreters in die Organisation des Unternehmers, die nicht nur räumlich zu verstehen ist. Entscheidend ist nach ständiger Rechtsprechung[1] die persönliche Freiheit, und zwar die rechtliche im Gegensatz zur "wirtschaftlichen". In diesem Zusammenhang spielt der Umfang der Weisungen des Unternehmers eine ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Satzung einer GmbH & Co. KGaA

Rz. 154 Muster 1.33: Satzung einer GmbH & Co. KGaA Muster 1.33: Satzung einer GmbH & Co. KGaA Satzung der TOP Software GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Bekanntmachungen (1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien unter der Firma TOP Software GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien. (2) Sitz...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 32 Betriebspachtverträge sind gesetzlich nicht näher geregelt;[83] sie kommen in der Praxis sowohl als konzerninterne Pachtverträge vor, bei denen die abhängige Gesellschaft ihren Betrieb an das herrschende Unternehmen verpachtet, als auch zwischen voneinander unabhängigen Unternehmen.[84] Bei Betriebspachtverträgen kommt es vor, dass Waren auf den Pächter mit der Maßgab...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XIII. Muster: Beschluss über vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 279 Muster 17.38: Beschluss über vereinfachte Kapitalherabsetzung Muster 17.38: Beschluss über vereinfachte Kapitalherabsetzung Verhandelt zu Frankfurt am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschien Herr Felix Knall, wohnhaft Oststraße 10, 60000 Frankfurt, Kaufmann, geb. am 1.12.1958 – dem Notar von Person bekannt – Der Erschienene erklärte...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Muster: Geschäftsanteilsübertragung

Rz. 197 Muster 17.23: Geschäftsanteilsübertragung Muster 17.23: Geschäftsanteilsübertragung Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ erschienen: 1. Herr Fritz Wummel, Rechtsanwalt, geschäftsansässig in _____, geb. am 12.11.1966, – nachfolgend Erschienener zu 1 – 2. Herr Justus Hagen, Steuerberater, wohnhaft in _____, geb. am 18.9.1958, – nachfolgend Ers...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Der KGaA-Aufsichtsrat

Rz. 148 Bei der KGaA ist nach § 278 Abs. 3 i.V.m. §§ 95 ff. AktG zwingend ein Aufsichtsrat zu bilden. Dem Aufsichtsrat kommen die Überwachungskompetenz nach § 111 Abs. 1 AktG, das Prüfungsrecht nach § 111 Abs. 2 AktG und die Informationsrechte nach § 90 AktG zu. Der Aufsichtsrat hat keine Personalkompetenz entsprechend § 84 AktG, keine Befugnis zum Erlass einer Geschäftsordn...mehr