Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / e) Statuswechsel einer GbR in eine KG

Rz. 107 Wird ein Gesellschafter Kommanditist (d.h. wird eine Gesellschaft [GbR] infolge eines Statuswechsels nach § 707c Abs. 2 BGB, womit eine Haftungsbeschränkung bislang unbeschränkt haftender Gesellschafter auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme eintritt), ist nach § 707c Abs. 5 S. 1 BGB für die Begrenzung seiner Haftung für die zum Zeitpunkt seiner Eintragung...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 6. Anzumeldende Änderungen

Rz. 17 Wird die Firma der Gesellschaft geändert, der Sitz der Gesellschaft an einen anderen Ort verlegt, die Geschäftsanschrift geändert, scheidet ein Gesellschafter aus oder tritt ein neuer Gesellschafter ein oder ändert sich die Vertretungsbefugnis eines Gesellschafters, ist dies nach § 106 Abs. 6 HGB (in Übernahme von § 107 HGB alt und § 143 Abs. 2 HGB alt [Ausscheiden ei...mehr

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§ 4 Die Kommanditgesellschaft / N. Anmeldung der Änderung der Haftsumme (§ 175 HGB)

Rz. 55 Die Neufassung des § 175 HGB zur Anmeldung der Änderung der Haftsumme des Kommanditisten zur Eintragung ins Handelsregister hat jetzt folgenden Wortlaut: Die Erhöhung sowie die Herabsetzung einer Haftsumme ist durch sämtliche Gesellschafter zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Rz. 56 In § 175 HGB erfolgt eine Klarstellung, dass es sich bei der "Einlage" i....mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Freiberufler-OHG

Rz. 21 Auch eine Gesellschaft, deren Zweck die gemeinsame Ausübung Freier Berufe durch ihre Gesellschafter ist, ist nach § 107 Abs. 1 S. 2 HGB – in Anknüpfung an die Eintragungsoption des § 107 Abs. 1 S. 1 HGB [19] – OHG,[20]mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 4. Eintragungsverfahren

Rz. 34 Die Gesellschaft ist im Falle einer kleingewerblichen, vermögensverwaltenden oder freiberuflichen Betätigung nach der Klarstellung in § 107 Abs. 2 S. 2 HGB (entsprechend § 2 S. 2 HGB, auf den § 105 Abs. 2 S. 2 HGB alt verwiesen hat) berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Eintragung nach den für die Eintragung einer OHG geltenden Vorschriften herbeizuführen. Das heiß...mehr

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§ 1 Einführung / E. Zusammenfassung

Rz. 89 Die Reform des Personengesellschaftsrechts führt zu folgenden wesentlichen Neuerungen:mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Entstehung der OHG aufgrund Eintragung

Rz. 126 Im Verhältnis zu Dritten entsteht die Gesellschaft nach § 123 Abs. 1 S. 1 HGB – in Übernahme von § 123 Abs. 1 HGB alt – sobald sie im Handelsregister eingetragen ist.mehr

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§ 4 Die Kommanditgesellschaft / I. Ersetzung von "Einlage" durch "Haftsumme" (§ 162 Abs. 1 S. 1 HGB)

Rz. 7 Die Änderung stellt klar, dass "Einlage" i.S.v. § 162 Abs. 1 HGB die "Haftsumme" ist.[11]mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / c) Fristbeginn

Rz. 182 Die Frist beginnt nach § 137 Abs. 1 S. 3 HGB, sobald der Gläubiger von dem Ausscheiden des Gesellschafters Kenntnis erlangt hat oder das Ausscheiden des Gesellschafters im Handelsregister eingetragen worden ist.mehr

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§ 1 Einführung / 3. Funktionsweise des Gesellschaftsregisters

Rz. 62 Das Gesellschaftsregister ist eng an das Handelsregister angelehnt. Das Gesellschaftsregister soll zuverlässig, vollständig und lückenlos Auskunft über die Tatsachen und Rechtsverhältnisse der GbR – soweit diese für den Rechtsverkehr von besonderer Bedeutung sind – geben.[103] Rz. 63 Dem Gesellschaftsregister kommt durch einen Verweis auf § 15 HGB ein spezifischer öffen...mehr

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§ 1 Einführung / IV. Öffnung der Personenhandelsgesellschaften (OHG und KG) für Angehörige Freier Berufe

Rz. 73 Der Gesetzgeber will die Haftungsverhältnisse für die Angehörigen Freier Berufe i.S.v. § 1 Abs. 2 PartGG flexibilisieren und Unstimmigkeiten in Bezug auf § 8 Abs. 4 PartGG beseitigen. § 8 Abs. 4 PartGG neu hat folgenden Wortlaut: Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung haftet den Gläubigern nur die Gesellschaft,[112] wenn d...mehr

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§ 7 Exkurs: Vereine ohne Re... / D. Das auf wirtschaftliche Vereine ohne Rechtspersönlichkeit anwendbare Recht

Rz. 6 Für Vereine, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist und die nicht durch staatliche Verleihung nach § 22 BGB Rechtspersönlichkeit erlangt haben, sind nach § 54 Abs. 1 S. 2 BGB auch weiterhin (d.h. wie bisher) die "Vorschriften über die Gesellschaft" – d.h. entweder die §§ 705 ff. BGB oder die §§ 105 ff. HGB [18] – entsprechend anzuwenden. R...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / c) Wirkung der Eintragung

Rz. 75 Der Eintragung kommt grundsätzlich keine konstitutive Wirkung zu[137] (arg.: Die Eintragungsmöglichkeit soll allein den Außengesellschaften offenstehen). Kommt es jedoch zur Eintragung einer Innengesellschaft durch alle Gesellschafter (vgl. § 707 Abs. 4 S. 1 BGB), entfaltet deren Eintragung konstitutive Wirkung[138] (worauf § 719 Abs. 1 Hs. 2 BGB [Entstehung der Gesel...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Wechsel in die Stellung eines Kommanditisten

Rz. 185 Wird ein Gesellschafter (OHG-Gesellschafter oder Komplementär) Kommanditist, sind nach § 137 Abs. 3 S. 1 HGB – in wortgleicher Übernahme von § 160 Abs. 3 HGB alt – für die Begrenzung seiner Haftung für die im Zeitpunkt der Eintragung der Änderung in das Handelsregister begründeten Verbindlichkeiten § 137 Abs. 1 und 2 HGB entsprechend anzuwenden. Dies gilt gemäß § 137 ...mehr

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§ 1 Einführung / IV. Flexibilisierung der Haftungsverhältnisse von Angehörigen Freier Berufe

Rz. 13 Nach alter Rechtslage (§ 105 Abs. 1 und § 161 Abs. 1 HGB alt) waren die OHG und die KG als Rechtsform grundsätzlich (Ausnahme: § 105 Abs. 2 HGB alt)[30] nur Gesellschaften eröffnet, deren Zweck auf den "Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma" (Kaufmannseigenschaft i.S.v. § 1 Abs. 2 HGB) gerichtet war. Beachte: Für Wirtschaftsprüfer und Steuerberat...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / G. Inhalt der Eintragung und anzuwendende Vorschriften (§ 5 PartGG)

Rz. 26 Nach der Neufassung hat § 5 PartGG über den Inhalt der Eintragung zum Partnerschaftsregister und die dabei anwendbaren Vorschriften folgenden Wortlaut: (1) Die Eintragung hat zu enthalten:mehr

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§ 1 Einführung / 5. Trennung zwischen kaufmännischer und nicht kaufmännischer Personengesellschaft

Rz. 30 Im Grundsatz wird an der traditionellen Differenzierung zwischen festgehalten. Beachte: § 107 Abs. 1 S. 2 HGB öffnet als Ausnahme jedoch erstmals das Personenhandelsgesellschaftsrecht zum Zwecke der Ausübung Freier Berufe. Der Gesetzgeber will damit eine aus der Judikatur herrührende Unglei...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / IV. Anmeldung der Auflösung (§ 141 HGB)

Rz. 195 § 141 HGB über die Anmeldung der Auflösung hat folgenden Wortlaut: (1) Die Auflösung der Gesellschaft ist von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Dies gilt nicht in den Fällen der Eröffnung oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft (§ 138 Absatz 1 Nummer 2 und § 138 Absatz 2 Satz 1...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Notwendige Angaben der Anmeldung

Rz. 9 Die Anmeldung muss nach § 106 Abs. 2 HGB (in Entsprechung mit § 707 Abs. 2 BGB), wobei in Ergänzung zu § 106 Abs. 2 HGB alt jetzt auch Angaben zu Gesellschaftern zu machen sind, "bei denen es sich um eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft handelt" (vgl. Nr. 2 Buchst. b)[7] – enthalten:mehr

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§ 4 Die Kommanditgesellschaft / M. Herabsetzung der Haftsumme (§ 174 HGB)

Rz. 53 Die Neufassung des § 174 HGB zur Herabsetzung der Haftsumme des Kommanditisten hat nunmehr folgenden Wortlaut: Eine Herabsetzung der Haftsumme [91] eines Kommanditisten ist, solange sie nicht in das Handelsregister des Gerichts, in dessen Bezirke die Gesellschaft ihren Sitz hat, eingetragen ist, den Gläubigern gegenüber unwirksam; Gläubiger, deren Forderungen zur Zeit ...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / IX. Verjährung von Ansprüchen aus der Gesellschafterhaftung (§ 151 HGB)

Rz. 236 § 151 HGB über die Verjährung von Ansprüchen aus der Gesellschafterhaftung (wohingegen § 151 HGB alt die Unbeschränkbarkeit der Befugnisse der Gesellschafter geregelt hatte) hat in inhaltlicher Übernahme von § 159 HGB alt folgenden Wortlaut: (1) Ist die Gesellschaft durch Liquidation oder auf andere Weise erloschen, verjähren Ansprüche gegen einen Gesellschafter aus ...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 7. Anmeldung durch alle Gesellschafter

Rz. 18 Anmeldungen sind nach § 106 Abs. 7 S. 1 HGB – entsprechend § 108 HGB alt und § 143 Abs. 3 HGB alt sowie § 707 Abs. 4 S. 1 BGB – grundsätzlich von sämtlichen Gesellschaftern zu bewirken. Etwas anderes gilt nur in folgenden Fällen:mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Kleingewerbliche und vermögensverwaltende OHG

Rz. 20 Eine Gesellschaft, deren Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 HGB Handelsgewerbe ist (d.h. ein Unternehmen, das nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert, d.h. minderkaufmännischen Zuschnitts ist – 1. Alt.) oder die nur eigenes Vermögen verwaltet (reine Vermögensverwaltungsgesellschaften – 2. Alt.), ist nach § 10...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / d) Versicherung, dass keine anderweitige Registrierung besteht

Rz. 62 § 707 Abs. 2 Nr. 4 BGB (entsprechend der Neuregelung des § 106 Abs. 2 Nr. 4 HGB) sichert den Statuswechsel nach § 707c BGB, §§ 106, 107 HGB und § 4 Abs. 4 PartGG zwischen einer GbR und einer Personenhandelsgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft. Die Anmeldung muss die Versicherung enthalten, dass die Gesellschaft nicht bereits im Handels- oder im Partnerschaftsr...mehr

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§ 4 Die Kommanditgesellschaft / II. Eintrittshaftung

Rz. 62 Die Eintrittshaftung des in eine KG als Kommanditist einrückenden OHG-Gesellschafters oder Kommanditisten wurde abgeschwächt und in Übereinstimmung mit § 160 Abs. 3 HGB alt und entsprechend der Neuregelung des § 137 Abs. 3 HGB geregelt. Tritt ein weiterer Gesellschafter als Kommanditist in eine bestehende Handelsgesellschaft ein, ist § 177 Abs. 1 HGB für die in der Zei...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / III. Angaben auf Geschäftsbriefen (§ 125 HGB)

Rz. 137 § 125 HGB über die Angabe auf Geschäftsbriefen (wohingegen § 125 HGB alt die Vertretung der Gesellschaft geregelt hatte) hat folgenden Wortlaut: (1) Auf allen Geschäftsbriefen der Gesellschaft, gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen die Firma und der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht und die Nummer, unter der die ...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / I. Gestaltungsfreiheit von Gesellschaftsverträgen (§ 108 HGB)

Rz. 38 § 108 HGB über die Gestaltungsfreiheit von Gesellschaftsverträgen (wohingegen § 108 HGB alt die Anmeldung zum Handelsregister durch alle Gesellschafter geregelt hatte) hat in sachlicher Übernahme von § 109 HGB alt und entsprechend § 708 BGB folgenden Wortlaut: Von den Vorschriften dieses Titels kann durch den Gesellschaftsvertrag abgewichen werden, soweit im Gesetz ni...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / bb) GbR als Gesellschafterin

Rz. 70 Eine Gesellschaft soll gemäß § 707a Abs. 1 S. 2 BGB – zwecks Vermeidung von Publizitätsdefiziten aufgrund des Eintragungswahlrechts bei einer mehrgliedrigen Beteiligung einer GbR an einer anderen GbR[126] – als Gesellschafterin nur eingetragen werden, wenn sie im Gesellschaftsregister eingetragen ist. § 707a Abs. 1 S. 2 BGB gelangt über § 105 Abs. 3 HGB respektive § 16...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / IV. Statuswechsel

Rz. 21 Auf den Statuswechsel unter Beteiligung einer Partnerschaft ist nach § 4 Abs. 4 PartGG die Regelung des § 107 Abs. 3 HGB entsprechend anzuwenden. In der Folge muss das Partnerschaftsregistergericht bei einem Statuswechsel von einer Partnerschaftsgesellschaft in eine GbR prüfen, ob nicht die Anmeldung wegen des Vorliegens eines Handelsgewerbes und des Erfordernisses ein...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / a) Bisherige Rechtslage

Rz. 28 Nach bisheriger Rechtslage konnte der Sitz einer Personen(handels)gesellschaft nicht frei gewählt werden. Ungeachtet der Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag war der Sitz immer dort zu verorten, wo sich die faktische Geschäftsleitung der Personen(handels)gesellschaft befand.[41] Wenn der dergestalt bestimmte Verwaltungssitz nachträglich verlagert wurde, musste die Ver...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / I. Entstehung der Gesellschaft im Verhältnis zu Dritten (§ 123 HGB)

Rz. 125 § 123 HGB, der (wie die Vorgängerregelung des § 123 HGB alt) die Entstehung der Gesellschaft im Verhältnis zu Dritten regelt, hat folgenden Wortlaut: (1) Im Verhältnis zu Dritten entsteht die Gesellschaft, sobald sie im Handelsregister eingetragen ist. Dessen ungeachtet entsteht die Gesellschaft schon dann, wenn sie mit Zustimmung sämtlicher Gesellschafter am Rechtsv...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft

Rz. 196 Die Auflösung der Gesellschaft ist nach § 141 Abs. 1 S. 1 HGB – in inhaltlicher Übereinstimmung mit § 143 Abs. 1 HGB alt – von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Dies gilt gemäß § 141 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 HGB nicht in den Fällen der Eröffnung oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft ...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / VIII. Anmeldung des Erlöschens der Firma (§ 150 HGB)

Rz. 235 § 150 HGB über die Anmeldung des Erlöschens der Firma (wohingegen § 150 HGB alt den Fall mehrerer Liquidatoren geregelt hatte) entspricht wortlautgleich § 157 Abs. 1 HGB alt: Nach der Beendigung der Liquidation ist das Erlöschen der Firma von sämtlichen Liquidatoren zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Im Unterschied zu § 739 BGB ist ohne eine damit bezwe...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Verjährungsbeginn

Rz. 239 Die Verjährung beginnt nach § 151 Abs. 2 HGB (Sonderverjährung) – in Übernahme von § 739 Abs. 2 BGB mit einer geringfügigen terminologischen Anpassung – abweichend von § 199 Abs. 1 BGB (wonach die regelmäßige Verjährungsfrist [von drei Jahren nach § 195 BGB] grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Entstehung der OHG aufgrund Geschäftsaufnahme

Rz. 127 Dessen ungeachtet (d.h. ohne eine Eintragung im Handelsregister) entsteht die Gesellschaft nach § 123 Abs. 1 S. 2 HGB auch schon dann, wenn sie mit Zustimmung sämtlicher Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnimmt, soweit sich aus § 107 Abs. 1 HGB (kleingewerbliches, Eigenvermögen verwaltendes bzw. freiberufliches Unternehmen) nichts anderes ergibt. Bei Übernahme der Al...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / V. Fortsetzung der Gesellschaft (§ 142 HGB)

Rz. 198 § 142 HGB über den Fortbestand der Gesellschaft hat folgenden Wortlaut: (1) Die Gesellschafter können nach Auflösung der Gesellschaft deren Fortsetzung beschließen, sobald der Auflösungsgrund beseitigt ist. (2) Hat nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden, muss der Beschluss über die Fortsetzung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viert...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / III. Kleingewerbliche, vermögensverwaltende oder freiberufliche Gesellschaft und Statuswechsel (§ 107 HGB)

Rz. 19 § 107 BGB regelt die kleingewerbliche, vermögensverwaltende oder freiberufliche Gesellschaft und den Statuswechsel (wohingegen § 107 HGB alt die anzumeldenden Änderungen geregelt hat): (1) Eine Gesellschaft, deren Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Absatz 2 Handelsgewerbe ist oder die nur eigenes Vermögen verwaltet, ist offene Handelsgesellschaft, wenn die Firma des ...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen

Rz. 138 § 125 Abs. 1 HGB übernimmt in der Sache § 125a Abs. 1 HGB "mit dem Unterschied, dass auf Geschäftsbriefen anstelle der Rechtsform die Firma, und zwar mit Rechtsformzusatz, angegeben werden muss"[284] (arg.: Ausweislich § 19 Abs. 2 HGB ist der Rechtsformzusatz Bestandteil der Bezeichnung der Firma und zählt somit zu den vorgeschriebenen Angaben). Auf allen Geschäftsbri...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / a) Steuerberater (§ 49 StBerG)

Rz. 29 Seit dem 1.8.2022 müssen sich Steuerberatungsgesellschaften nicht mehr (vgl. § 49 Abs. 2 StBerG alt) zum Zweck der Eintragung ins Handelsregister als OHG bzw. KG auf eine Treuhandtätigkeit berufen. Gemäß der Neuregelung des § 49 Abs. 2 Nr. 1 StBerG können Berufsausübungsgesellschaften zur gemeinsamen Ausübung der Steuerberatung in Deutschland seither als Rechtsform all...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 3. Inhalt und Wirkungen der Eintragung im Gesellschaftsregister

Rz. 68 Die Neuregelung des § 707a BGB (Inhalt und den Wirkungen der Eintragung) hat folgenden Wortlaut: "(1) Die Eintragung im Gesellschaftsregister hat die in § 707 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Angaben zu enthalten. Eine Gesellschaft soll als Gesellschafter nur eingetragen werden, wenn sie im Gesellschaftsregister eingetragen ist." (2) Mit der Eintragung ist die Gesell...mehr

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§ 4 Die Kommanditgesellschaft / II. Aufhebung von § 162 Abs. 1 S. 2 HGB alt

Rz. 8 § 162 Abs. 1 S. 2 HGB alt hatte folgenden Wortlaut: Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Kommanditist, so sind auch deren Gesellschafter entsprechend § 106 Abs. 2 und spätere Änderungen in der Zusammensetzung der Gesellschafter zur Eintragung anzumelden. Rz. 9 Die Altregelung des § 162 Abs. 1 S. 2 HGB ist im Interesse des Verkehrsschutzes obsolet geworden, da in en...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Enthaftung (Nachhaftung) des ausgeschiedenen Gesellschafters

Rz. 179 § 137 Abs. 1 HGB übernimmt in der Sache den Regelungsgehalt des § 160 Abs. 1 HGB alt. Ein Unterschied besteht allerdings darin, dass für den Beginn der Ausschlussfrist eine Gleichstellung erfolgt. a) Voraussetzungen der Enthaftung Rz. 180 S...mehr

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Vorwort

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 10.8.2021, das in seinen wesentlichen Teilen zum 1.1.2024 in Kraft treten wird, zielt auf eine grundlegende und zugleich systemkonforme Überarbeitung des geltenden Personengesellschaftsrechts ab. Im Mittelpunkt der Reform steht die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Grundform aller Personengese...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / V. Anmeldung der Liquidatoren (§ 147 HGB)

Rz. 222 § 147 HGB über die Anmeldung der Liquidatoren hat folgenden Wortlaut (wohingegen § 147 HGB alt die Abberufung der Liquidatoren geregelt hatte): (1) Die Liquidatoren und ihre Vertretungsbefugnis sind von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Das Gleiche gilt für jede Änderung in der Person des Liquidators oder in seiner Vertretun...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / d) Eintragung der Gesellschaft

Rz. 104 Die Eintragung der Gesellschaft muss nach § 707c Abs. 4 S. 1 BGB die wesentlichen Angaben zu deren Eintragung im Handels- oder im Partnerschaftsregister enthalten, um die Identität der Gesellschaft aus den aufeinanderfolgenden Eintragungen in den beiden beteiligten Registern unzweifelhaft nachvollziehbar zu gestalten[188] – nämlich die Angabemehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / b) Angaben zu den Gesellschaftern

Rz. 57 § 707 Abs. 2 Nr. 2 BGB differenziert im Unterschied zum Regelungsvorbild des § 106 Abs. 2 Nr. 1 HGB alt (aber im Einklang mit § 106 Abs. 2 Nr. 2 HGB neu) zwischen den Gesellschaftern:mehr

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§ 1 Einführung / 4. Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters

Rz. 66 Die Bundesländer sind zuständig für die Einrichtung des besonderen Gesellschaftsregisters für die GbR – das neben die bereits bestehenden Register (Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister) tritt. Rz. 67 Um den Bundesländern hinreichend Vorlaufzeit für die Einrichtung entsprechender Register zu verschaffen, tritt das MoPeG nach dessen Art. 137 S....mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Differenzierung zwischen rechtsfähiger und nicht rechtsfähiger GbR

Rz. 12 Die Differenzierung zwischen den beiden Rechtsformvarianten – rechtsfähiger und nicht rechtsfähiger GbR – trägt dem Umstand Rechnung, dass die Praxis beide Spezialausprägungen der GbR kennt: Solche Zusammenschlüsse, Rechtsfähigkeit kommt nur der rechtsfähigen GbR i.S...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Wahlrecht des Gesellschafter-Erben

Rz. 289 Geht der Anteil eines verstorbenen Gesellschafters auf seine Erben über (Erbfolge nach § 1922 BGB – was aufgrund § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB [Tod des Gesellschafters als Ausscheidensgrund] eine einfache oder qualifizierte erbrechtliche Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag voraussetzt)[543] und erfüllt die Gesellschaft die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 1 HGB, um in d...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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