Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handelsrechtliche Buchführungspflicht

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 238 ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den GoB ersichtlich zu machen (Ausnahme: Einzelkaufleute i. S. v. § 241a; vgl. HdR-E, HGB § 241a). Diese Verpflichtung gilt für Kaufleute i. S. d. §§ 1 bis 6. Mit dem sog. Handelsrechtsreformgesetz (HRefG) vom 22...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Systematische Stellung im Aktienkonzernrecht

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Systematisch folgerichtig wurde die konzernrechtliche Sonderprüfung unmittelbar an die Vorschriften zum Abhängigkeitsbericht (vgl. §§ 312–314 AktG) angefügt. Dieser hat die Aufgabe, die internen Liefer- und Leistungsbeziehungen umfassend zu dokumentieren, um eine unabhängige Kontrolle durch den AP zu ermöglichen. Sein Inhalt bleibt – auch wenn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vertragsinhalt

Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch den TGAV nach § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG verpflichtet sich eine AG, KGaA oder SE, einen Teil ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder z. T. an einen anderen abzuführen. Vertragspartner der AG, KGaA oder SE kann jede andere Person sein, es muss kein UN sein. Ist der Vertragspartner aber ein UN, so werden dieses UN eb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Rn. 50 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. BfJ (2022), Informationen zu den Offenlegungspflichten (6. Nachreichungsfähige Unterlagen), URL: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/Jahres­abschluesse/Offenlegung/Offenlegungspflichten/Offenlegungspflichten_node.html;jsession%­C2%Adid=8B85F466ADC...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Berichtspublizität

Rn. 43 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 145 Abs. 6 Satz 3 AktG ist der Sonderprüfungsbericht zum Handelsregister einzureichen, wo ihn jedermann einsehen kann (vgl. zum zeitlichen Ablauf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2015, 3 Wx 134/14, FGPrax 2016, S. 119 (120f.)). Diese Berichtspublizität schließt die Lücke, die durch die Vertraulichkeit des Abhängigkeitsberichts begr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vertragsinhalt

Rn. 11 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für das Vorliegen eines BHV kommt es weniger auf seine Bezeichnung als solchen, als vielmehr auf seinen Inhalt an, nämlich die Unterstellung der Leitung eines UN unter die Leitung eines anderen UN (vgl. Emmerich/Habersack (2020), § 11, Rn. 12; KK-AktG (2004), § 291, Rn. 56; Beck AG-HB (2018), § 15, Rn. 107). Bedeutung erlangt die Bezeichnung ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. XBRL als Übermittlungsstandard

Rn. 17 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Finanzverwaltung legte sich bereits sehr früh auf XBRL (eXtensible Business Reporting Language) als Übermittlungsstandard fest (vgl. BMF, Schreiben vom 19.01.2010, IV C 6 – S 2133-b/0, BStBl. I 2010, S. 47 (Rn. 2)) und wandte sich gleichzeitig explizit gegen eine ebenfalls denkbare Vordrucklösung, die letztlich jedoch nicht mit dem Steuer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsvertrag

Rn. 20 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch den Betriebspachtvertrag gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 3 (1. Alternative) AktG verpachtet eine AG, KGaA oder SE den Betrieb ihres UN an einen anderen, durch den Betriebsüberlassungsvertrag gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 3 (2. Alternative) AktG überlässt sie den Betrieb ihres UN. Wie schon beim TGAV muss der Vertragspartner kein UN sein, sondern kann j...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Andere prüfungspflichtige Unternehmen

Rn. 6 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Eine AP i. S. d. Vorschriften des HGB ist auch für eine Reihe von UN vorgeschrieben, die nicht in der Rechtsform einer KapG betrieben werden. Solche Prüfungen sind für UN bestimmter Größenordnungen, bestimmter Wirtschaftszweige sowie bestimmter Rechtsformen obligatorisch. UN in der Rechtsform einer OHG oder KG, bei denen nicht wenigstens ein pe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vertragsinhalt

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ein GAV wirkt sich weitreichend auf das verpflichtete UN aus: Es kann kein ausschüttungsfähiger Gewinn mehr entstehen, die Gewinnverwendungskompetenz der HV und das Gewinnbezugsrecht der Aktionäre werden faktisch entwertet und Vorstand und AR dürfen Teile des Jahresüberschusses nicht mehr thesaurieren. Die Gewinnabführung erfolgt unentgeltlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Gleichordnungskonzernvertrag

Rn. 38 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Einen Gleichordnungskonzernvertrag schließen zwei oder mehrere nicht voneinander abhängige UN, um sich unter eine einheitliche, dafür eigens geschaffene Leitung zu stellen, ohne dass dadurch eines von ihnen von dem oder den anderen vertragsschließenden UN abhängig wird. Je nachdem, ob das einheitliche Leitungsorgan nur rein tatsächlich besteh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung des Mutterunternehmens

Rn. 21 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das MU muss dann dem UN-Vertrag zustimmen, wenn es sich um einen BHV oder GAV gemäß § 291 Abs. 1 AktG handelt und das andere UN eine AG, KGaA oder SE ist. Die AG, KGaA oder SE muss ihren Sitz im Inland haben, weil das deutsche Konzernrecht nur für deutsche UN Schutzwirkung entfaltet. Ebenso soll § 293 Abs. 2 AktG dann nicht – auch nicht analo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Übersicht und Anwendungsbereich

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 329 regelt die Kontrolle der Einhaltung der Offenlegungsvorschriften der §§ 325–327a durch die das UN-Register führende Stelle. Ausgenommen von dieser Prüfung sind die Vorschriften zu Form, Format und Inhalt nach § 328 (vgl. HdR-E, HGB § 329, Rn. 15f.). Obwohl sich der Prüfungsgegenstand nicht explizit aus dem Wortlaut des § 329 Abs. 1 Satz ...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 1.3 Auflösung

Rz. 9 Bei der Auflösung einer Aktiengesellschaft ist zwischen der Auflösung, der Abwicklung (Liquidation), der Beendigung sowie der Löschung im Handelsregister zu differenzieren.[1] Mögliche gesetzliche Auflösungsgründe sind in § 262 Abs. 1 AktG festgeschrieben. Allerdings sind gem. § 262 Abs. 2 AktG die Folgen der §§ 262 ff. AktG auch gegeben, wenn die Aktiengesellschaft aus...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.3 Das Eigenkapital als besonderer Bilanzposten

Rz. 20 In § 152 AktG werden besondere bilanzielle Ausweisregelungen für das Eigenkapital der Aktiengesellschaft aufgeführt. Diese dienen der rechtsformspezifischen Ergänzung der §§ 266 und 272 HGB.[1] Der Ausweis des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft ist in Abb. 3 dargestellt. Abb. 3: Eigenkapital und zugehörige Bilanzpositionen in der Bilanz der Aktiengesellschaften[2] ...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 2 Der Kauf eines Einzelunternehmens

Rz. 13 Es wurde bereits ausgeführt, dass Unternehmen selbst nicht rechtsfähig sind (siehe Rz. 1). Das Zuordnungsobjekt aller Rechte und Pflichten des Unternehmens ist der jeweilige Unternehmensträger.[1] Die Differenzierung zwischen dem Unternehmen und dem Unternehmensträger ist insbesondere bei einem Verkauf von großer Bedeutung. Da es kein Eigentum an dem Unternehmen gibt,...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 1.2 Gründung

Rz. 6 Die Aktiengesellschaft wird gem. § 2 AktG von einer oder mehreren Personen gegründet. Als Gründer gelten diejenigen Aktionäre, die die Satzung festgestellt haben (§ 28 AktG). Dazu kommt jede natürliche oder juristische Person infrage. Auch Personenhandelsgesellschaften oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts können eine Aktiengesellschaft gründen. Rz. 7 Die Gründung erf...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 1.2 Der (Einzel-)Kaufmann als Inhaber eines Einzelunternehmens

Rz. 5 Neben dem Begriff des Einzelunternehmens bedarf der Begriff des Einzelunternehmers einer genaueren Betrachtung. Auffällig ist auf den ersten Blick die große Nähe zwischen dem Begriff Einzelunternehmer und dem handelsrechtlichen Begriff des (Einzel-)Kaufmanns. Diese Nähe erstreckt sich auch auf die Bedeutung der beiden Begriffe. Zunächst wird der handelsrechtliche Begri...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Organschaft: Steuerschuldner und finanzielle Eingliederung

Leitsatz 1. Die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers für die Umsätze der Organschaft ist unionsrechtskonform (Anschluss an EuGH-Urteil Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie vom 01.12.2022 – C‐141/20, EU:C:2022:943). 2. Zwar erfordert die finanzielle Eingliederung i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG im Grundsatz, dass dem Organträger die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anmeldebefugnis der Notare zum Handelsregister

Zusammenfassung Zahlreiche gesellschaftsrechtlich relevante Vorgänge erfordern zu ihrer Wirksamkeit oder zur Vermeidung von Rechtsscheintatbeständen die Eintragung im Handelsregister. Für die erforderlichen Anmeldungen – mit notariell beglaubigter Unterschrift – sind grundsätzlich die Geschäftsleiter der Gesellschaft zuständig. Der damit verbundene zeitliche und organisatori...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Die Einführung des "Gesellschaftsregisters" ab 1.1.2024

Zusammenfassung Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1.1.2024 wird ein neues Register geschaffen, das Gesellschaftsregister. Dieses tritt selbstständig neben Handels- und Transparenzregister und soll Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und ihre Gesellschafter erfassen. Obwohl die Eintragung der GbR vom Gesetzgeber als...mehr

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Transparenzregister Offline: Ausschluss der Öffentlichkeit

Zusammenfassung Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs ist die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie teilweise rechtswidrig, da sie unverhältnismäßig in die europäischen Grundrechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie auf den Schutz personenbezogener Daten der registrierten Personen eingreift. Seit dieser Entscheidung vom 22.11.2022 verwehren Datenbanken europäi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.9.1 Regelung

§ 15a EStG begrenzt die Verlustverrechnung bei beschränkter Haftung. Nach gesellschaftsrechtlichen Regelungen können den Kommanditisten Buchverluste über den Betrag ihrer Einlage hinaus anteilig zugerechnet werden, auch wenn hierdurch negative Kapitalkonten entstehen. Steuerrechtlich darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Teil am Verlust der KG jedoch weder mit anderen ...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / I. Anmeldungen durch Vorsorgebevollmächtigten zum Handelsregister und Vereinsregister

Rz. 37 Nach § 12 Abs. 1 S. 1 HGB sind die "Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen". Die gleiche Form gilt für Vollmachten zur Anmeldung, § 12 Abs. 2 S. 2 HGB. Dies gilt für sämtliche Anmeldungen bei allen Gesellschaftsformen und bei Einzelkaufleuten.[44] Da § 12 Abs. 2 S. 2 HGB das Formerfordernis für Vollm...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. ABC der Entstehung bei Schenkungen

Rz. 53 Abfindung, für Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisverzicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG): Grds. entsteht die Steuer (spätestens) im Zeitpunkt der Leistung der Abfindung. Der Ausführungszeitpunkt kann auch schon früher liegen, nämlich zum Zeitpunkt der wirksamen Vereinbarung der Abfindung, wenn dadurch ein durchsetzbares Forderungsrecht (z.B. ein Stammrecht zur Rentenzahlu...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / II. Anmeldungen bei Partnerschaftsgesellschaften

Rz. 39 Für Partnerschaftsgesellschaften von Angehörigen freier Berufe verweist § 5 Abs. 2 PartGG auf § 12 HGB. Insoweit gelten hier die für Anmeldungen zum Handelsregister entwickelten Grundsätze entsprechend.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Betriebsfinanzamt (Nr. 2)

Rz. 4 Für die Feststellung des Wertes des Betriebsvermögens oder eines Anteils hieran ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Dies ist der Ort, an dem die maßgebliche Willensbildung für den Betrieb erfolgt (§ 10 AO). Bei den nach dem HGB zu registrierenden Gesellschaften wird der zum Handelsregister gemeldete Ort der Niederlassung, §...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / E. Verwendung von Vorsorgevollmachten gegenüber den Registergerichten

Rz. 36 In Deutschland werden bei den Amtsgerichten derzeit die folgenden Register geführt: Eintragungen und Löschungen in den jeweiligen Registern beruhen in der Regel auf entsprechenden Anträgen. Anmeldungen sind dabei nach den für das jeweilige Register geltenden gesetzlichen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Finanzamt der Kapitalgesellschaft (Nr. 3)

Rz. 6 Die Feststellung erfolgt durch das Finanzamt, in dessen Bezirk die Geschäftsleitung der Kapitalgesellschaft ansässig ist (§ 10 AO). Befindet sich die Geschäftsleitung nicht im Inland oder ist diese auch im Rahmen der laufenden Körperschaftssteuerveranlagung nicht bekannt, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz der Kapitalgesellschaft (§ 11 AO). Dieser wird regelm...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 2. Vollmacht mit Herausnahme von Organbefugnissen

Rz. 91 Reymann schlägt – aufgrund der restriktiven BGH-Rechtsprechung[132] (siehe Rdn 46 ff., 51 und 51 ff.) – vor, bei Personen- und Kapitalgesellschaften von General- und Vorsorgevollmachten nur in inhaltlich reduzierter Weise Gebrauch zu machen, um einer drohenden Unwirksamkeit der Bevollmächtigung von vornherein entgegenzuwirken.[133] Reymann rät, organschaftliche Befugn...mehr

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Vorsorgevollmacht und Betre... / 1.2 Form

Bei einer Vollmachterteilung handelt es sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die nicht annahmebedürftig ist. Die Erteilung einer Vollmacht ist grundsätzlich nicht an besondere Formvorschriften gebunden (§ 167 Abs. 2 BGB). Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine wenigstens schriftliche Erteilung aber unbedingt anzuraten, da andernfalls die wirksame Vo...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Allgemeines

Rz. 8 Zum Inlandsvermögen zählt auch das inländische Betriebsvermögen. Hierzu gehört gem. § 121 Nr. 3 S. 2 BewG solches Vermögen, das einem im Inland betriebenen Gewerbe dient, wenn hierfür im Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter bestellt ist.[28] In Betracht kommen hier sowohl Teile von ausländischen Gewerbebetrieben (soweit eine Betriebs...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Nachweise darüber, wer Erbe geworden ist

Rz. 27 Es stellt sich im Steuerrecht die Frage, welche Nachweise darüber genügen, wer Erbe geworden ist, und inwieweit ein erteilter Erbschein auch für die Finanzverwaltung Bindungswirkung entfaltet. Im Zivilrecht entfaltet ein wirksam erteilter Erbschein beispielsweise für das Grundbuchamt und das Handelsregister Bindungswirkung,[41] nicht hingegen für das angerufene Prozes...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / e) Katalog

Rz. 104 Eine grundsätzliche Frage, aber in bestimmten Situationen auch durchaus eine Frage des Einzelfalls ist die, ob in die Vollmachtsurkunde einer als Generealvollmacht erteilten Vorsorgevollmacht für Vermögensangelegenheiten ein Katalog von zulässigen/möglichen Rechtsgeschäften/Rechtshandlungen aufzunehmen ist. Zum Grundsatz gehen die Meinungen in der kautelarjuristische...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / b) Das Argument der Rechtssicherheit

Rz. 59 Auch das zweite Argument der Rechtssicherheit kann die Ungültigkeit von Vorsorgevollmachten für Organbefugnisse nicht rechtfertigen. Im Ausgangspunkt ist dem BGH zuzustimmen: Die Rechtslage in puncto Rechtssicherheit unterscheidet sich zwischen rechtsgeschäftlicher Vertretung und gesetzlicher Betreuung, für welche die Zustimmung der Gesellschafter gerade nicht erforde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Begriff und Umfang der begünstigten Kapitalgesellschaftsanteile

Rz. 103 § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG begünstigt den Übergang von Anteilen an Kapitalgesellschaften, bei denen der Erblasser oder Schenker am Nennkapital der jeweiligen Gesellschaft zu mehr als 25 % unmittelbar beteiligt war bzw. ist (Mindestbeteiligungsquote). Trotz der Verwendung des Wortes "Übergang" können auch neu entstehende Anteile (z.B. anlässlich einer disquotalen Kapit...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Wertansatz, Wertabschlag (Abs. 1)

Rz. 2 Bebaute Grundstücke und Grundstücksteile i.S.v. § 13d Abs. 3 ErbStG (siehe Rdn 8 ff.), die zu Wohnzwecken vermietet werden, werden mit 90 % ihres steuerlichen Werts angesetzt. Der Wertabschlag ist bei allen steuerbaren Erwerben, auch bei mittelbaren Grundstücksschenkungen, zu gewähren.[4] Maßgebend sind die Verhältnisse (Vorliegen eines bebauten Grundstücks, Vermietung...mehr

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§ 6 Formvorschriften / B. ABC der Rechtsgeschäfte

Rz. 24 Grundsätzlich bedarf eine Vollmacht keiner Form, außer das Gesetz schreibt für den Einzelfall eine bestimmte Form der Vollmacht vor. Zu nennen sind nachfolgende, in der Praxis übliche Rechtsgeschäfte:[44]mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / 2. Flankierende Anordnungen zur Erweiterung der Befugnisse

Rz. 42 Aufgrund der genannten Unterschiede mag es im Einzelfall zweckmäßig sein, eine angeordnete Testamentsvollstreckung durch eine postmortale (oder auch transmortale) Vollmacht zugunsten des Testamentsvollstreckers zu flankieren:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Andere Vermögensgegenstände und Schulden, die mehreren Personen zustehen (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 35 § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG fungiert als Auffangtatbestand in Fällen, in denen ein Feststellungsbedürfnis zu bejahen ist, ohne dass Grund- oder Betriebsvermögen vorliegen. Dies kommt in Betracht, wenn der Anteil an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts übertragen wird (z.B. Filmförderungsfonds, Leasingfonds[138]), wobei der Zweck nicht in der V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / a) Grundlagen/Einführung

Rz. 186 Eines der zentralen Themen bei der Vorsorgevollmacht ist der "Start der Vollmacht". Für den Berater zwei Vorgaben vorweg:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Leistungen an Dritte

Rz. 212 Wird bei einer Kapitalerhöhung ein Dritter zur Übernahme der neuen Geschäftsanteile zugelassen und übersteigt der Wert dieser neuen Anteile die zu leistende Einlage, ist der Dritte mit Eintragung im Handelsregister auf Kosten der bisherigen Gesellschafter bereichert.[417] Die Einlageleistung kann er als Erwerbsaufwand in Abzug bringen.[418] Rz. 213 Bei unentgeltlichen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. "Momentaufnahme"

Rz. 5 Nach der Gesetzessystematik stellt die Wertermittlung zu einem bestimmten Stichtag eine "Momentaufnahme" dar. Sie ist und kann nicht Gegenstand einer dynamischen Betrachtung sein. Daher sind Wertentwicklungen vor oder nach dem Bewertungsstichtag für die Bemessung der Bereicherung grundsätzlich unbeachtlich.[14] Deshalb können z.B. Aktien nicht mit ihrem Durchschnittsku...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / hh) Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften

Rz. 89 Im Rahmen der Nachfolgeplanung kann der Anteil an einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft anstelle einer unmittelbaren Übertragung auch mittelbar zugewandt werden. Dies gilt ebenfalls für den Anteil an einer stillen Gesellschaft, insbesondere für die atypisch stille Gesellschaft. Die mittelbare Zuwendung des Gesellschaftsanteils erfolgt offen, wenn d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Begriff und Umfang des begünstigten Betriebsvermögens

Rz. 37 § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG nennt als weiteres grds. begünstigungsfähiges Vermögen das Betriebsvermögen i.S.d. §§ 95–97 BewG. Hierbei handelt es sich zum einen um das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und zum anderen um das der Ausübung eines freien Berufes dienende Vermögen (§ 96 BewG).[94] Ebenfalls unter § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG fallen Beteiligungen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.5 Voranmeldung bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit

Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf (sog. Neugründungsfall), ist im laufenden und im folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum grundsätzlich der Kalendermonat. Dies gilt auch für ehemalige Organgesellschaften nach Wegfall der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG.[1] Nicht unter diese Regelung fallen dagegen[2] Unternehmer, die aufgrund...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wegzugsbesteuerung und "lediglich vorübergehende Abwesenheit"

Leitsatz Das zum Entfallen der sog. Wegzugsbesteuerung führende Merkmal der "nur vorübergehenden Abwesenheit" in § 6 Abs. 3 Satz 1 AStG ist unabhängig von einer "Rückkehrabsicht" erfüllt, wenn der Steuerpflichtige innerhalb des gesetzlich bestimmten Zeitrahmens von fünf Jahren nach dem Wegzug wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird. Normenkette § 6 Abs. 3 Satz 1 AStG, § 17 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.5.3 Wirksamkeit der Regelung

Rz. 721 Bei Gründung neuer Gesellschaften kann der Gesellschaftsvertrag von vornherein unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Vorgaben abgefasst werden. Dabei kann die (steuerliche) Motivation (z. B. in einer Präambel) durchaus auch deutlich zum Ausdruck gebracht werden (z. B. langfristige Sicherung des Fortbestands als Familienunternehmen); rechtlich notwendig ist die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.5.2 Zeitpunkt der Regelung

Rz. 717 Die Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag müssen im Zeitpunkt der Entstehung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer (§ 9 Abs. 1 ErbStG) seit mindestens 2 Jahren vereinbart worden sein. Bei Kapitalgesellschaften werden Änderungen des Gesellschaftsvertrags erst mit Eintragung im Handelsregister wirksam (§ 54 GmbHG, § 181 AktG). Bei Personengesellschaften ist grundsätzlic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gesellschafter von Personengesellschaften

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Personengesellschaften deutschen Rechts sind insbesondere die offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), > Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und die atypische stille Gesellschaft. Zivilrechtlich kann eine natürliche Person an der Gesellschaft beteiligt und zugleich als ArbN, zB als Geschäftsführer, für sie tätig se...mehr