Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

Beitrag aus Personal Office Premium
Vollmacht / 1 Außergerichtliche Vollmacht

Wozu eine konkrete Vollmacht im Einzelnen berechtigen soll, muss ggf. durch Auslegung ermittelt werden, da es sich dabei um eine Willenserklärung des Vertreters handelt. Bei Abfassung eines Vollmachtsentwurfs ist daher besonderes Augenmerk auf den aktuellen, aber auch möglichen zukünftigen Umfang des Mandats zu legen. Der Rechtsanwalt oder sonstige Vertreter des Arbeitgebers...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.1.2 Vermögensauskunft

Um sich über das Vermögen des Hausgeldschuldners einen Überblick zu verschaffen, muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer allerdings nicht selbst tätig werden. Denn nach § 802a Abs. 2 Nr. 2 ZPO kann der Gerichtsvollzieher beauftragt werden, eine Vermögensauskunft des Schuldners[1] einzuholen.[2] Eine solche Vermögensauskunft stellt eine selbstständige Vollstreckungsmaßna...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint, das AG 2 sei zuständig! Der Verweisungsbeschluss des AG 1 sei für das AG 2 gem. § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO bindend. Denn das AG 1 habe zutreffend die Kaufmannseigenschaft der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verneint. Dass diese "teilrechtsfähig" sei, stehe außer Frage, lasse aber ihre Einordnung als Kaufmann unberührt. Wer i. S. d. § 38 Abs. 1 ZPO Kaufmann se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Testamentsvollstreckung / X. Testamentsvollstreckung und Handelsregister

1. Eintragung der Testamentsvollstreckung Rz. 50 Ob bei einer Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen[50] oder an Einzelunternehmen eine Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks im Handelsregister zulässig ist, ist sehr umstritten.[51] Die Rechtsprechung spricht sich überwiegend gegen die Möglichkeit der Eintragung einer Verwaltungstestamentsvollstreckung im H...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 3. Vermutungswirkung

Rz. 52 Auch gegenüber dem Handelsregister gilt die Richtigkeitsvermutung, §§ 2368 S. 2, 2365 BGB. Das Registergericht ist nicht befugt, ein Testament entgegen dem Testamentsvollstreckerzeugnis auszulegen.[56]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Testamentsvollstreckung / 2. Nachweis der Testamentsvollstreckung

Rz. 51 Gegenüber dem Handelsregister ist der Nachweis der Testamentsvollstreckung durch öffentliche Urkunden zu führen, § 12 Abs. 2 S. 2 HGB. Dabei reicht die Bezugnahme auf die Nachlassakten aus, wenn sich öffentliche Urkunden über die Anordnung und die Annahme des Amtes in diesen befinden und die Nachlassakten bei demselben Amtsgericht geführt werden.[55]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3 Zeitliche Zuordnung des Gewerbeertrags bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr (§ 10 Abs. 2 GewStG)

Rz. 8 Das Wirtschaftsjahr als Ermittlungszeitraum kann vom Kj. abweichen. Der Gewinn aus Gewerbebetrieb gilt dabei, wenn er zulässigerweise für ein vom Kj. abweichendes Wirtschaftsjahr ermittelt wurde, nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG bzw. § 7 Abs. 4 S. 2 KStG als in dem Kj. bezogen, in dem das abweichende Wirtschaftsjahr endet. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr ist nach § 7 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Testamentsvollstreckung / 1. Eintragung der Testamentsvollstreckung

Rz. 50 Ob bei einer Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen[50] oder an Einzelunternehmen eine Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks im Handelsregister zulässig ist, ist sehr umstritten.[51] Die Rechtsprechung spricht sich überwiegend gegen die Möglichkeit der Eintragung einer Verwaltungstestamentsvollstreckung im Handelsregister aus.[52] Die h.M. in der L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Testamentsvollstreckung / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 3. Besondere Einsichtsrechte

Rz. 45 Was die Einsicht in eine eröffnete Verfügung von Todes wegen anbelangt, enthält § 357 FamFG eine Sonderregelung: § 357 FamFG Einsicht in eine eröffnete Verfügung von Todes wegen; Ausfertigung eines Erbscheins oder anderen Zeugnisses (1) Wer ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, eine eröffnete Verfügung von Todes wegen einzusehen. (2) Wer ein rechtli...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer im Flurbereinigungsverfahren

Leitsatz 1. Eine Ausführungsanordnung zum Flurbereinigungsplan stellt auf den dort benannten Wirkungszeitpunkt einen steuerbaren Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG dar. 2. Der maßgebende Steuersatz richtet sich nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ausführungsanordnung. 3. Unerheblich ist, ob eine Bindung der Beteiligten vorgelagert ist, sei es durch eine w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2022, Auch die Eint... / 1 Der Fall

Vollstreckung gegen die namensändernde GmbH Der Gläubiger betrieb gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vorbehaltsurteil wegen einer Geldforderung. In dem Vorbehaltsurteil war die Schuldnerin als A.B.N. GmbH bezeichnet. Am 26.7.2019 wurde im Handelsregister des AG Krefeld die Umfirmierung der Schuldnerin in A.S. GmbH eingetragen. In der Folgezeit erteilte de...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Befreiende Offenlegung

Tz. 40 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Im Rahmen der Offenlegung konnte für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2022 begannen, nach § 325 Abs. 2a HGB bei der Bundesanzeigerpublizität an die Stelle eines HGB-Jahresabschlusses ein IFRS-Einzelabschluss treten, sofern bestimmte inhaltliche und formale Voraussetzungen erfüllt waren (vgl. Tz. 42ff.). Der handelsrechtliche Jahresabschl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2.1 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (Abs. 1, 1a)

Rz. 4 Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind in ihrer Tätigkeit im Unternehmen nicht versicherungspflichtig (§ 1 Satz 4). Abs. 1 Satz Nr. 1 bestimmt als Sonderregelung dazu, dass Personen, die am 31.12.1991 als Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft versicherungspflichtig waren, auch weiterhin versicherungspflichtig bleiben. Rz. 5 Als einzige Regelung des § 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3 Zuwendungsgegenstand im Kapitalgesellschaftsrecht

Rz. 72 Kapitalgesellschaften können Zuwendungen selbst ausführen und empfangen. Dass namentlich bei Leistungen eines Gesellschafters in das Vermögen einer GmbH auch ein schenkungsteuerrechtlich relevanter Vermögenstransfer an die Gesellschaft stattfindet, steht sowohl zivil- als auch schenkungsteuerrechtlich außer Frage. Allerdings führt auch die sog. disquotale Einlage in d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8 Gemischt-freigebige Zuwendung

Rz. 330 Eine gemischt-freigebige Zuwendung liegt vor, wenn mit einem gegenseitigen Vertrag (z. B. Kauf) eine unentgeltliche Zuwendung in der Weise verbunden ist, dass der Differenzbetrag zwischen dem Wert der Leistung (z. B. Kaufsache) und der Höhe der Gegenleistung (z. B. Kaufpreis) als unentgeltliche Zuwendung gelten soll. Zivilrechtlich wird dies als gemischte Schenkung b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 39 Gegenstand der Schenkung bzw. Zuwendung können Sachen, Rechte und andere geldwerte Vermögensgegenstände, aber auch der Wegfall einer Verbindlichkeit durch Schulderlass nach § 397 BGB, die ebenfalls den Vermögensbestand erhöht, sein. In steuersystematischer Hinsicht hat der Zuwendungsgegenstand Bedeutung für die Tatbestandsverwirklichung, weil erst mit Ausführung der S...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 2.3 Dokumentation der Mieterdaten

Selbstverständlich sollte der Vermieter die Daten seines potenziellen Mieters mit dessen Ausweispapieren abgleichen können. Er sollte auf der Vorlage des Personalausweises bestehen, da hier zumindest die letzte Meldeadresse dokumentiert ist. Nun muss die Meldeanschrift nicht zwangsläufig mit dem (bisherigen) Wohnort des potenziellen Mieters übereinstimmen. Abweichungen sollt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Form

Rn. 12 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der UN-Vertragsbericht ist nach § 293a Abs. 1 Satz 1 (1. Halbsatz) AktG schriftlich zu erstatten (vgl. Hüffer-AktG (2022), § 293a, Rn. 10; KonzernR (2019), § 293a AktG, Rn. 18). Nach h. M. ist dabei gemäß § 126 BGB die eigenhändige Unterschrift aller Vorstandsmitglieder erforderlich, da diese in ihrer Gesamtheit zur Erstattung des Berichts ve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sonderfälle des § 256 Abs. 1 (1. Halbsatz) AktG

Rn. 42 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 256 Abs. 1 (1. Halbsatz) AktG zählt die Vorschriften auf, in denen die Nichtigkeit des festgestellten JA außerhalb der Fälle eintritt, die § 256 AktG regelt. Die §§ 173 Abs. 3, 234 Abs. 3 und 235 Abs. 2 AktG betreffen dabei ebenfalls nur Sachverhalte, in denen die HV über die Feststellung des JA beschließt. Beschlüsse der HV, die Änderungen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Vertragsprüfer

Rn. 9 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 293b Abs. 1 (1. Halbsatz) AktG definiert im Wege einer Legaldefinition "einen oder mehrere sachverständige Prüfer" als den Vertragsprüfer i. S. d. §§ 293aff. AktG. Durch den Verweis in § 293d AktG auf die Bestimmungen in § 319 Abs. 1 Satz 1 über die Pflichtprüfung von JA ist die Sachkunde des Vertragsprüfers dadurch sichergestellt, dass nur ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gewillkürte Einstellungsmöglichkeiten

Rn. 24 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Als gewillkürte Einstellungsmöglichkeiten werden solche Einstellungen bezeichnet, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorgenommen werden, sondern auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage basieren. Denkbar sind hier gesellschaftsvertragliche Verpflichtungen oder Satzungsermächtigungen. Bei der Gestaltung dieser Ermächtigungen sind die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Berechnung der Anteilsmehrheit (§ 16 Abs. 2 AktG)

Rn. 45 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Da der Mehrheitsbegriff gesetzlich nicht näher spezifiziert wurde, ist davon auszugehen, dass die aktienrechtliche Mehrheitsbeteiligung eine einfache Mehrheit (50 % + 1 Anteil) voraussetzt. Zur Bestimmung der Mehrheitsverhältnisse ist dabei zunächst die Bezugsgröße (Divisor des Quotienten) zu ermitteln, namentlich das Nennkap. des Beteiligung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Kriterium der gesetzlichen, satzungsmäßigen oder gesellschaftsvertraglichen Bestimmtheit

Rn. 8 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die einschränkende Formulierung in § 270 Abs. 2 muss im Gesamtzusammenhang mit der Struktur einer juristischen Person und den wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Personen gesehen werden (vgl. AktG-GroßKomm. (1973), § 58, Rn. 1f.). § 270 Abs. 2 bezieht sich nur auf Gewinnrücklagen. Gewinnrücklagen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nur...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gegenstand der Vertragsprüfung

Rn. 4 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Den Umfang der Vertragsprüfung definiert das Gesetz im Einzelnen nicht, sondern benennt explizit nur den UN-Vertrag selbst als Prüfungsgegenstand. Im Unterschied zu der Parallelvorschrift des § 9 UmwG zur Verschmelzungsprüfung ist in § 293b Abs. 1 AktG eine Prüfung des Entwurfs des abzuschließenden UN-Vertrags nicht vorgesehen. Bungert (DB 199...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Befreiung von den Vorschriften des PublG (§ 5 Abs. 6 PublG)

Rn. 36 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Regelung des § 5 Abs. 6 PublG dient der Befreiung der dem PublG unterliegenden UN von den besonderen Vorschriften des PublG. Eine Befreiung ist dabei an die Bedingung geknüpft, dass sie in den KA eines MU i. S. d. § 11 PublG oder § 290 einbezogen sind und sie im Übrigen die entsprechend geltenden Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 erfüllen....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Systematik der Vorschrift

Rn. 5 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In § 256 Abs. 1 AktG werden diejenigen Nichtigkeitsgründe aufgezählt, die zur Nichtigkeit des JA führen, ohne dass es auf die Art und Weise seiner Feststellung ankommt. Durch den Verweis auf die Regelungen der §§ 173 Abs. 3, 234 Abs. 3 und 235 Abs. 2 AktG in § 256 Abs. 1 (1. Halbsatz) AktG wird der vollständige Katalog der Nichtigkeitsgründe e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gliederung der Bilanz

Rn. 8 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG gelten für die Gliederung der Bilanz die §§ 266 und 268 bis 274, dazu die allg. Grundsätze gemäß § 265. Diese Vorschriften sind nicht unmittelbar, sondern "sinngemäß" anzuwenden. Die Verweisung in § 5 Abs. 1 PublG auf die sinngemäße Anwendung von § 266 erlaubt keine eindeutige Aussage, ob das Gliederungsschema für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 7.2 Buchführungspflicht (§ 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 43 Nach § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG darf der Land- und Forstwirt nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sein, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen. Rz. 44 Die Verpflichtung zur Buchführung besteht für Land- und Forstwirte nach § 140 AO, wenn sie nach anderen Gesetzen als Steuergesetzen Bücher führen müssen. In Betracht kommt dies für in das...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anwartschaft auf den Bezug von GmbH-Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung

Leitsatz Eine Anwartschaft auf den Bezug von Geschäftsanteilen an einer GmbH (§ 17 Abs. 1 Satz 3 EStG) im Rahmen einer Kapitalerhöhung liegt erst dann vor, wenn das Bezugsrecht selbständig übertragbar ist. Dies setzt voraus, dass die Kapitalerhöhung durch die Gesellschafterversammlung beschlossen bzw. der entsprechende Beschluss in das Handelsregister eingetragen worden ist....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Leistungen der Eisenbahnen des Bundes

Rz. 13 Eisenbahnen des Bundes (EdB) sind die Eisenbahnen im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Ihr Status ergibt sich aus Art. 87e GG . Diese Eisenbahnen sind danach als privatrechtliche Wirtschaftsunternehmen zu führen und unterliegen bundeseigener Verwaltung. Sie müssen, soweit ihre Aufgabe den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb von Schienenwegen umfasst, mehrheitl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Allgemeines

Rz. 80 Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG im Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Die Zuwendung ist das Ergebnis einer Vermögensverschiebung im Rechtssinne.[1] Daran zeigt sich das enge systematische Zusammenspiel der Steuerbarkeit nach § 7 ErbStG und der Steuerentstehung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Besteuerungsgegenstand der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.1 Prüfung der Bilanz

Rz. 129 Im Rahmen der Mengenprüfung wird der in der Bilanz ausgewiesene Bestand von Vermögens-, Schuld-, Eigenkapital- und Verrechnungsposten auf sein tatsächliches Vorhandensein überprüft. Der Abschlussprüfer untersucht die mengenmäßige Kongruenz zwischen Bilanz und Realität aus 2 Richtungen. Zum einen überprüft er, ob der in der Bilanz ausgewiesene Bestand mit der Realität...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.1 Kreis der prüfungspflichtigen Unternehmen

Rz. 16 Abbildung 2 gibt einen Überblick über die wichtigsten privatrechtlichen Unternehmensformen.[1] Die im Gesellschaftsrecht existierenden Grundtypen privater Unternehmen lassen sich nach dieser Darstellung in Personenunternehmen, körperschaftlich organisierte Unternehmen und rechtsfähige Stiftungen unterscheiden.[2] Die Wahl einer bestimmten Unternehmensform zieht unmitt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter: Aufwendungs- und... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen im Jahr 2014, für ein Gesamtvolumen von rund 40.000 EUR brutto die A-GmbH mit der Erneuerung der Eingangstüren und der Briefkastenanlagen zu beauftragen. Die Verwaltung führt diesen Beschluss nicht aus. Sie beauftragt nicht die A-GmbH, sondern die B-GmbH. Diese hatte ein günstigeres Angebot abgegeben und führt die Arbeiten für nur 36.300,83...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VII. Inlandsbezug des Intermediärs (Abs. 7)

„(7) [1] Ein Intermediär ist nur dann zur Mitteilung der grenzüberschreitenden Steuergestaltung gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern verpflichtet, wenn er seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz 1. im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat oder 2. nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, er aber im Geltungsber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2022, Tagungsbericht der Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2022

Die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2022 fand vom 13.-14.5.2022 in der Barock- und Residenzstadt Würzburg statt. Das Programm war vielfältig, u.a. Sorgekultur im Hospiz, Unternehmervorsorgeregelungen, Vollmachtsmissbrauch an vulnerablen Senioren und viele andere spannende Themen, und bot so den Teilnehmern die Gelegenheit, sich intensiv mit Themen des Vorsorgerechts aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erklärung über die Eignung als Geschäftsführer oder Liquidator einer GmbH

Zusammenfassung Ein neuer Geschäftsführer muss dem Handelsregister seine Eignung für das Amt versichern. Die Handelsregisteranmeldung muss nicht sofort eingereicht werden. Sachverhalt Der vom KG Berlin entschiedene Fall betraf die Erklärung eines Liquidators über seine Eignung für das Liquidatorenamt. Dem lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Eine GmbH wurde durch Beschluss de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keine Einreichung einer Gesellschafterliste durch den GmbH-Gesellschafter

Zusammenfassung Bei Änderungen im Gesellschafterbestand einer GmbH reichen die Geschäftsführer oder ein Notar eine neue Gesellschafterliste ein – ein Gesellschafter ist dazu in keinem Fall befugt. Das gilt – so das KG Berlin – selbst dann, wenn eine einstweilige Verfügung die GmbH zur Einreichung einer neuen Liste verpflichtet. Sachverhalt Das KG Berlin befasste sich mit der F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.2.4 Weitere Erlöschensfälle

Rz. 51 Die Konfusion, also das Zusammenfallen von Gläubiger- und Schuldnerstellung in einer Person, führt ebenfalls zum Erlöschen des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis.[1] Von praktischer Bedeutung ist dies vor allem in den Fällen des § 1936 BGB, in denen beim Nichtvorhandensein von Verwandten, Ehegatten oder Lebenspartnern des Erblassers das Bundesland, in dem dieser...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterschriftsbeglaubigung durch ausländischen Notar

Zusammenfassung Die Unterschriftsbeglaubigung eines ausländischen Notars muss dem deutschem Recht gleichwertig sein. Der Abgleich von Unterschriften mit Schriftproben reicht nicht aus. Hintergrund Dem Beschluss des Kammergerichts lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die betroffene GmbH hatte vier Gesellschafter. Diese erhöhten im Wege der Beschlussfassung das Stammkapital der ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Auslegung eines Gewinnabführungsvertrags – Zur Frage der steuerlichen Rückwirkung eines notariellen Nachtragsvermerks nach § 44a Abs. 2 Satz 1 BeurkG

Leitsatz 1. Gewinnabführungsverträge sind nach objektiven Gesichtspunkten einheitlich aus sich heraus auszulegen. Umstände, für die sich keine ausreichenden Anhaltspunkte im Vertrag finden, können zur Auslegung grundsätzlich nicht herangezogen werden (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Die Korrektur einer Unstimmigkeit in einem Gewinnabführungsvertrag durch einen notariellen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / II. Gesellschaften als Verwalter

Rz. 5 Die Rechtsprechung hat den Grundsatz aufgestellt, dass die Verwaltung aus Gründen der Klarheit der Verantwortlichkeit nur einer Person übertragen werden dürfe. Ein Beschluss, durch den z.B. "die Miteigentümer A und B" zum Verwalter bestellt werden, ist daher nichtig. Dasselbe gilt, wenn sich mehrere Personen zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckun... / 2. "Echte Testamentsvollstreckerlösung"

Rz. 15 Es handelt sich um einen rein erbrechtlichen Lösungsansatz. Das Handelsgeschäft wird vom Testamentsvollstrecker als Sondervermögen verwaltet. Für neu begründete Geschäftsverbindlichkeiten haftet nur der Nachlass.[11] Der Erbe wird als Inhaber ins Handelsregister eingetragen (§§ 31 Abs. 1, 29 HGB), daneben wird jedoch zur Sicherung des Handelsverkehrs in Analogie zu § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckun... / 4. "Treuhandlösung"

Rz. 22 Bei diesem Lösungsansatz führt der Testamentsvollstrecker persönlich das Handelsgeschäft nach außen im eigenen Namen und (ähnlich einem selbstständigen Kaufmann) unter eigener unbeschränkter Haftung fort.[24] Im Innenverhältnis wird er jedoch (nur) als Treuhänder für die Erben tätig und erhält einen Freistellungsanspruch gemäß § 670 BGB gegen die Erben eingeräumt, des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckun... / 3. "Vollmachtlösung"

Rz. 17 Diese Lösung geht von der Überlegung aus, dass das Handelsgeschäft in den Nachlass gefallen ist und damit grundsätzlich den Erben zusteht. Der Testamentsvollstrecker soll nun dieses Handelsgeschäft im Namen der Erben als deren Bevollmächtigter weiterführen. Diese von der Rechtsprechung[17] grundsätzlich anerkannte Lösung erfordert, dass der Erbe seine Haftung für die ...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / III. Wirkungen der trans- und postmortalen Vollmacht

Rz. 5 Die entscheidende Wirkung der trans- wie auch der postmortalen Vollmacht liegt darin, dass der Bevollmächtigte die Erben vertritt. Ohne dass es eines Erbscheins oder eines öffentlichen Testamentes mit Eröffnungsniederschrift bedürfte, kann der Bevollmächtigte alle Rechtsgeschäfte so vornehmen, wie der Erblasser dies selbst hätte tun können.[8] Dabei kann der postmortal...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / II. Typische Nachfolgeregelungen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Rz. 73 Der Geschäftsanteil als die komprimierte Zusammenfassung der Rechte und Pflichten eines Gesellschafters[104] geht mit dessen Tode ipso iure im Wege der Universalsukzession (§ 1922 Abs. 1 BGB) auf den oder die gesetzlichen oder gewillkürten Erben über. Erbengemeinschaften erwerben zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB) und können ihre Rechte gegenüber der Gesellschaft nur...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 2. Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Rz. 38 Die offene Handelsgesellschaft ist in § 105 Abs. 1 HGB begrifflich definiert. Danach handelt es sich um eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Die OHG ist folglich eine Gesellschaft bürge...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 2. Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung im Handelsrecht

Rz. 6 Das Handels- und Gesellschaftsrecht gesteht dem Erben eines Unternehmens im Erbfall Möglichkeiten zu, seine Haftung für Altverbindlichkeiten zu beschränken, allerdings nur in klar begrenztem Umfang und mit unterschiedlichen Folgen für Einzelunternehmen und Gesellschaften. Ein Einzelunternehmen ist ein solches, das von einem einzelnen (eingetragenen) Unternehmer geführt ...mehr