Fachbeiträge & Kommentare zu Grenzgänger

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.5.2 Besteuerung von Abfindungen in Sonderfällen und bei Vorliegen von Konsultationsvereinbarungen

Rz. 262 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die steuerliche Behandlung von Abfindungszahlungen kann allerdings von den vorstehenden Grundsätzen abweichen, wenn in einem DBA hierzu eine Sonderregelung enthalten ist, mit dem jeweils betroffenen Vertragsstaat eine Konsultationsvereinbarung bezüglich der Besteuerung von Abfindungen vereinbart wurde oder aus der Fassung des im Abkommen ei... mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.2.2 183-Tage-Frist – Dauer des Aufenthalts im Tätigkeitsstaat

Rz. 107 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Wird in einem DBA bei der 183-Tage-Frist auf den Aufenthalt im Tätigkeitsstaat abgestellt (z. B. Art. 13 Abs. 4 Nr. 1 DBA-Frankreich; Art. 15 Abs. 2 Buchstabe a DBA-Italien; Art. 15 Abs. 2 Buchstabe a DBA-Österreich), so ist hierbei nicht die Dauer der beruflichen Tätigkeit maßgebend, sondern allein die körperliche Anwesenheit im Tätigkeits... mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.5 Altersteilzeit nach dem Blockmodell

Rz. 370 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Für Arbeitnehmer besteht im Rahmen des Altersteilzeitgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu halbieren. Beim sog. Blockmodell schließt sich dabei an eine Phase der Vollzeitarbeit (Arbeitsphase) eine gleich lange Freistellungsphase an. Das Arbeitsverhältnis besteht bis zum Ende der Freistellungsphase we... mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 7.3 Arbeitgeber oder arbeitslohntragende Betriebsstätte im Ausland

Rz. 386 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 In den Fällen, in denen der Berufskraftfahrer in Deutschland, sein Arbeitgeber aber in dem anderen Vertragsstaat ansässig ist, steht Deutschland das Besteuerungsrecht für die Vergütungen des Berufskraftfahrers aus unselbständiger Arbeit zu, soweit die Vergütungen auf Tätigkeiten des Berufskraftfahrers im Inland entfallen. Rz. 387 Stand: EL 1... mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.4.2 Durchführung der Aufteilung

Rz. 233 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Das aufzuteilende Arbeitsentgelt (Tz. 5.4, Rn. 228) ist in Bezug zu den tatsächlichen Arbeitstagen (Tz. 5.4.1, Rn. 230) zu setzen. Daraus ergibt sich das Arbeitsentgelt pro tatsächlichem Arbeitstag. Das aufzuteilende Arbeitsentgelt pro tatsächlichem Arbeitstag ist mit den tatsächlichen Arbeitstagen zu multiplizieren, an denen der Arbeitnehm... mehr

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Gesetzesradar / 2.1 Auslands-Entsendung: "A1-Reform"

Gesetzestitel: Reform EU Entsenderecht Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Wichtigste zu erwartende Änderungen bei Entsendungen und A1... mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 2.1 Auslands-Entsendung: "A1-Reform"

Gesetzestitel: Reform EU Entsenderecht Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Wichtigste zu erwartende Änderungen bei Entsendungen und A1... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Krankengeld (Berechnung und... / 8.3 Grenzgänger

Bei Personen mit Wohnort in einem anderen Mitgliedsstaat der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der Schweiz oder im Vereinigten Königreich sowie in den Abkommensstaaten Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Tunesien, die in Deutschland versichert sind (Grenzgänger), ist das Nettoarbeitsentgelt zunächst fiktiv zu ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Arbeitslosengeld / 4.1 Zwischenbeschäftigung

Eine Ausnahme vom Erfordernis der Zwischenbeschäftigung gilt für sog. Grenzgänger. Dies sind Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, im Ausland beschäftigt sind und i. d. R. täglich, mindestens aber 1 x wöchentlich an den Wohnsitz zurückkehren (auch als "echte" Grenzgänger bezeichnet) oder die während der Auslandsbeschäftigung ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalt... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Arbeitslosengeld / 4.2 Bemessung

Bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes sind ebenfalls Besonderheiten zu beachten[1]: Grundsätzlich wird für die Bemessung des Arbeitslosengeldes auch bei Berücksichtigung der ausländischen Beschäftigungs-/Versicherungszeiten nur das zuletzt in Deutschland (d. h. das in der Zwischenbeschäftigung) erzielte Entgelt berücksichtigt. Bei Grenzgängern wird auch das im Ausland erzie... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Krankengeld (Berechnung und... / Zusammenfassung

Begriff Krankengeld ersetzt das wegen einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung zulasten der Krankenkasse (z. B. voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung) ausgefallene und zuvor regelmäßig erzielte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (Entgeltersatzfunktion). Es wird aus den entsprechenden Einnahmen berechnet, die unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 14. Gilt die Aktivrente auch bei Sozialversicherungspflicht im Ausland (z.B. Grenzgänger)?

Die Aktivrente gilt unter den übrigen Voraussetzungen auch für Arbeitnehmer, für deren Arbeitslohn der Arbeitgeber zu § 168 Absatz 1 Nummer 1, 1d, Absatz 3, § 172 Absatz 1 oder § 172a SGB VI vergleichbare Rentenversicherungsbeiträge in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder... mehr

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Arbeitslosenversicherung / 5 Arbeitslosenversicherungsschutz nach Beschäftigung im EU-Ausland

Beschäftigungs- und Versicherungszeiten im EU-Ausland, in der Schweiz, in Island, Norwegen oder Liechtenstein werden nach den Regelungen des europäischen Koordinierungsrechts auch für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland berücksichtigt. Grundvoraussetzung ist, dass zwischen der Auslandsbeschäftigung und der Beantragung von Arbeitslosengeld in Deutschland eine v... mehr

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Homeoffice / 3 Grenzüberschreitende Tätigkeit

Bei grenzüberschreitenden Homeoffice- bzw. Telearbeitsplätzen vertreten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger folgende Auffassung: Wenn ein Arbeitnehmer seinen Telearbeitsplatz im Ausland hat, das ihn beschäftigende Unternehmen aber im Inland ansässig ist, wird als Beschäftigungsort der Ort der ausländischen Arbeitsstätte (= Wohnort) angesehen. Dementsprech... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / III. Sonderfragen für Arbeitgeber

1. Wie erfolgt die steuerliche Umsetzung im Lohnsteuerabzugsverfahren? Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen mindert der Arbeitgeber den steuerpflichtigen Arbeitslohn monatlich um bis zu 2.000 EUR (§ 3 Nummer 21 EStG). Die Aktivrente darf im Lohnsteuerabzugsverfahren nur in einem Dienstverhältnis genutzt werden. Bei Steuerklasse VI ist deshalb eine Bestätigung des Arbe... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / I. Antworten auf allgemeine Fragen

1. Was ist Aktivrente? Die Aktivrente ist ein neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 21 EStG. Haben Sie die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits erreicht und sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bleibt Ihr Arbeitslohn künftig bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei. Die Regelung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Sie ist erstmals auf den... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 6. Ich war bisher selbständig tätig; kann ich die Aktivrente trotzdem erhalten?

Ja, wenn Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und eine nichtselbständige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, können Sie die Aktivrente in Anspruch nehmen. Entscheidend für die Aktivrente ist nur die aktuell ausgeübte Tätigkeit. mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 1 Ab wann gilt die Aktivrente?

Die Aktivrente gilt ab dem Folgemonat, in dem Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze (siehe Abschnitt I Nummer 2) erreichen. Beispiel: Erreichen Sie die Regelaltersgrenze im Mai, dann können Sie die Aktivrente erst ab Juni in Anspruch nehmen. mehr

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Fragen und Antworten zur Aktivrente

Zusammenfassung Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Bei dem nachfolgenden Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) handelt es sich lediglich um eine Orientierungshilfe und nicht um eine Verwaltungsanweisung. Die Informationen haben keine Rechts- oder Bindungswirkung. Die Entscheidung im konkreten Einzelfall bleibt immer dem zuständigen Finanzamt vorbehalten. (Stand: 25... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 3. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Aktivrente beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen?

Ja. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohnsteuerabzug entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen, dazu gehört auch die Berücksichtigung des Freibetrags aus der Aktivrente im Lohnsteuerabzugsverfahren. mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 7. Muss ich eine Altersrente beziehen?

Nein. Die Aktivrente gilt unabhängig davon, ob Sie eine Altersrente beziehen. mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / II. Fragen für Arbeitnehmer

1 Ab wann gilt die Aktivrente? Die Aktivrente gilt ab dem Folgemonat, in dem Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze (siehe Abschnitt I Nummer 2) erreichen. Beispiel: Erreichen Sie die Regelaltersgrenze im Mai, dann können Sie die Aktivrente erst ab Juni in Anspruch nehmen. 2. Was passiert, wenn mein Arbeitgeber es versäumt hat, den Arbeitslohn steuerfrei zu stellen? Der Arbeitgeb... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 2. Was passiert, wenn mein Arbeitgeber es versäumt hat, den Arbeitslohn steuerfrei zu stellen?

Der Arbeitgeber kann den Lohnsteuerabzug in der Regel nachträglich korrigieren. Ist eine Korrektur ausnahmsweise nicht mehr möglich, kann die Aktivrente nachträglich mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden. mehr

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Assistierte Ausbildung / 2 Förderungsberechtigte

Förderungsberechtigt sind junge Menschen, die ohne die Unterstützung eine Berufsausbildung nicht aufnehmen oder fortsetzen können oder voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, die Berufsausbildung abzuschließen oder wegen in ihrer Person liegender Gründe nach der vorzeitigen Beendigung einer Berufsausbildung eine weitere Ausbildung nicht aufnehmen können oder nach einer g... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 4. Was passiert, wenn ich gleichzeitig Arbeitslohn aus zwei Dienstverhältnissen erziele und der Höchstbetrag im ersten Dienstverhältnis nicht ausgeschöpft wird?

Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall den verbleibenden Steuerfreibetrag aus der Aktivrente für das zweite Dienstverhältnis nachträglich mit der Einkommensteuererklärung beantragen. Hierfür müssen in beiden Dienstverhältnissen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Aktivrente vorliegen. mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 7. Was gilt bei Abfindungen oder Nachzahlungen?

Abfindungen sind im Rahmen der Aktivrente in der Regel nicht steuerfrei, da sie nicht beitragspflichtig in der Sozialversicherung sind. Nachzahlungen sind in der Regel steuerfrei, soweit sie laufenden Arbeitslohn oder sonstige Bezüge darstellen und für Zeiträume gezahlt werden, in denen die Voraussetzungen der Aktivrente vorlagen. Auch hierbei ist die 2.000 EUR-Monatsgrenze z... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 9. Was gilt bei einer Beschäftigung im sogenannten Übergangsbereich (Midijobs - ehemals Gleitzone)?

Arbeitnehmer im sogenannten Übergangsbereich (z.B. in 2026 monatliche Arbeitsentgelte von 603,01 EUR - 2.000 EUR) können von der Aktivrente profitieren. Die Steuerfreiheit der Aktivrente ist grundsätzlich auf das volle Arbeitsentgelt anzuwenden und nicht auf das für Zwecke der Rentenversicherung reduzierte beitragspflichtige Entgelt zu begrenzen. mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 11. Muss die Aktivrente in der Steuererklärung angegeben werden?

Grundsätzlich nicht. Die Arbeitgeber melden die steuerfreien Beträge mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung. Der Arbeitgeber gibt insofern die Summe der steuerfreien Aktivrentenbeträge in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in einem neuen Datenfeld an und übermittelt dies an die Finanzverwaltung (zur Besonderheit für 2026 siehe auch Abs... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 13. Wie wirkt sich die Aktivrente auf die steuerliche Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen aus?

Vorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Aktivrente stehen, sind nicht als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG). Stehen Vorsorgeaufwendungen sowohl mit steuerpflichtigen als auch mit steuerfreien Lohnbestandteilen im Zusammenhang, sind sie entsprechend dem Verhältnis der Einnahmen in einen abziehbaren und einen... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 2. Wie wird die Aktivrente in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen?

In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wird die Summe der steuerfreien Aktivrentenbeträge in einem neuen Datenfeld angegeben. Hinweis für 2026: In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2026 ist die Aktivrente in einer frei belegbaren Zeile mit der konkreten Zeilenbeschreibung "SteuerfreibetragAktivrente" (ohne Leerzeichen) einzutragen. Für die Nutzung dieses Zusat... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 4. Welche konkreten Auswirkungen ergeben sich bei der Lohnsteuerberechnung?

Arbeitslohn im Rahmen der Aktivrente ist bis zu 2.000 EUR im Monat nicht bei der Lohnsteuerberechnung zu berücksichtigen. Eine Lohnsteuerberechnung ist nur für den steuerpflichtigen Arbeitslohn vorzunehmen, der den Höchstbetrag übersteigt. Die Aktivrente ist im maschinellen Programmablaufplan (PAP) somit auch nicht enthalten und auch nicht im BMF-Steuerrechner umgesetzt. mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / Zusammenfassung

Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Bei dem nachfolgenden Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) handelt es sich lediglich um eine Orientierungshilfe und nicht um eine Verwaltungsanweisung. Die Informationen haben keine Rechts- oder Bindungswirkung. Die Entscheidung im konkreten Einzelfall bleibt immer dem zuständigen Finanzamt vorbehalten. (Stand: 25. Juni 2026) Zur... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 2. Wer kann die Aktivrente nutzen?

Begünstigt sind unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die: ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben (§ 35 Satz 2 oder § 235 des SGB VI – 67 Jahre inkl. Übergangsregelung), nichtselbständig beschäftigt (§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG) sind und für deren Arbeitslohn der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge oder Beitragszuschüsse zu berufsständ... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 4. Kann ich die Aktivrente nutzen, wenn ich als Ruhestandsbeamter ab Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin?

Ja. Die Steuerbefreiung kann Anwendung finden, denn der Arbeitgeber hat nach § 172 Absatz 1 SGB VI für das aktive Beschäftigungsverhältnis Rentenversicherungsbeiträge abzuführen. mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 8. Kann ich die Aktivrente auch dann in Anspruch nehmen, wenn ich bereits früher (z.B. "Rente mit 63", Frührente u.ä.) in Rente gegangen bin?

Die Aktivrente kann erst ab dem Folgemonat, nach dem Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben (§ 35 Satz 2 oder § 235 SGB VI – 67 Jahre inkl. Übergangsregelung), in Anspruch genommen werden. mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 10. Wie wird die Aktivrente berücksichtigt?

Arbeitslohn, der im Rahmen der Aktivrente erzielt wird, ist steuerfrei bis maximal 2.000 EUR monatlich. Dieser Arbeitslohn wird vom Arbeitgeber nicht bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Nur der übrige Arbeitslohn (der 2.000 EUR übersteigende Betrag) unterliegt der regulären Lohnbesteuerung. Der Arbeitgeber trägt die zu übermittelnden Daten zu dem steuerfrei ausgezahl... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 4a Was passiert, wenn ich im Laufe des Monats ein neues Arbeitsverhältnis aufnehme, mein Arbeitsverhältnis beende oder den Arbeitgeber wechsele?

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis innerhalb eines Monats endet oder Sie den Arbeitgeber wechseln, erhalten Sie die Aktivrente nur anteilig. Dabei wird von 30 Kalendertagen im Monat ausgegangen und der Freibetrag wird entsprechend der tatsächlichen Kalendertage aufgeteilt. Falls durch diese tageweise Aufteilung der Aktivrente der Betrag von 2.000 Euro in diesem Monat nicht vollständi... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 3. Was passiert, wenn ich zeitgleich mehrere Arbeitgeber habe?

Die Aktivrente kann beim Lohnsteuerabzug nicht gleichzeitig für mehrere Dienstverhältnisse in Anspruch genommen werden. Sie wird zwingend beim ersten Dienstverhältnis berücksichtigt (Steuerklassen I – V), wenn die Voraussetzungen vorliegen. In der Steuerklasse VI wird die Aktivrente nur berücksichtigt, wenn der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber bestätigt hat, dass die Ak... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 6. Können nicht genutzte Freibeträge in Folgemonate übertragen werden?

Nein. Die Aktivrente ist monatsbezogen. Nicht ausgeschöpfte Beträge (z.B. bei Teilzeit) können nicht vor- oder zurückgetragen werden, d.h. diese können nicht in einem anderen Monat verwendet werden. Dies gilt auch bei sonstigen Bezügen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus u.ä.). Beispiel: Der Arbeitnehmer, der die Regelaltersgrenze im April erreicht hatte und ab Mai für 1.500 ... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 8. Gilt die Aktivrente auch für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs)?

Nein. Die Aktivrente gilt nur für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG aus regulär sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Minijobs sind nicht begünstigt, weil dort pauschale Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit 2 % oder 20 % pauschaliert (§ 40a Absatz ... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 10. Wie ist das Verhältnis der Aktivrente zu sonstigen Steuerbefreiungen und gilt dies dann auch für steuerfreie ehrenamtliche Tätigkeiten?

Soweit Einnahmen nach anderen Vorschriften als der Aktivrente (z. B. § 3 Nummer 26 EStG, sog. Übungsleiterfreibetrag) steuerbefreit sind, sind diese Steuerbefreiungen vorrangig anzuwenden. Erst im Anschluss darf der verbleibende Teil der Einnahmen der Aktivrente unterworfen werden. Die Anwendung sonstiger Steuerbefreiungen reduziert somit nicht die Höhe der Aktivrente von 2.... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 12. Wie wirkt sich die Aktivrente auf die Werbungskosten aus?

Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Aktivrente stehen, sind nicht abziehbar (§ 3c EStG). Stehen Werbungskosten sowohl mit steuerpflichtigen als auch mit steuerfreien Lohnbestandteilen im Zusammenhang, sind sie entsprechend dem Verhältnis der Einnahmen in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil aufzuteilen. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der seine Regelaltersgr... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 1. Wie erfolgt die steuerliche Umsetzung im Lohnsteuerabzugsverfahren?

Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen mindert der Arbeitgeber den steuerpflichtigen Arbeitslohn monatlich um bis zu 2.000 EUR (§ 3 Nummer 21 EStG). Die Aktivrente darf im Lohnsteuerabzugsverfahren nur in einem Dienstverhältnis genutzt werden. Bei Steuerklasse VI ist deshalb eine Bestätigung des Arbeitnehmers erforderlich, dass die Steuerbefreiung nicht zeitgleich in e... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 3. Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Sozialversicherungsbeiträge?

Die Aktivrente hat keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht. Diese bleibt unverändert bestehen. Bei der Lohnsteuerberechnung und damit bei der Bemessung der Vorsorgepauschale bleiben Sozialversicherungsbeiträge auf die Aktivrente unberücksichtigt. In der Lohnsteuerbescheinigung werden die Sozialversicherungsbeiträge nach den allgemeinen Grundsätzen bescheinigt (si... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 1. Was ist Aktivrente?

Die Aktivrente ist ein neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 21 EStG. Haben Sie die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits erreicht und sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bleibt Ihr Arbeitslohn künftig bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei. Die Regelung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Sie ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 5. Kann ich die Aktivrente nutzen, wenn ich zwar keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) erziele, jedoch sozialversicherungsrechtlich als abhängig beschäftigt gelte oder freiwillig Zahlungen an die Deutsche Rentenversicherung leiste?

Nein. Die Steuerfreistellung nach § 3 Nummer 21 EStG richtet sich ausschließlich nach steuerrechtlichen Kriterien. Die Aktivrente kommt nur bei der Erzielung von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG in Betracht. Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung einer Tätigkeit ist für die steuerrechtliche Beurteilung nicht maßgebend. mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 9. Wie hoch ist die Aktivrente?

Die Aktivrente wird als monatlicher Steuerfreibetrag bis zu maximal 2.000 EUR gewährt. Dieser Freibetrag gilt nur für Monate, in denen die o.g. Voraussetzungen (siehe oben unter Abschnitt I Nummer 2) vorliegen. Beispiel 1: Der Arbeitnehmer X, der im April die Regelaltersgrenze erreicht hat, nimmt ab dem 1. Mai eine neue Beschäftigung auf. Er kann daher die Aktivrente ab Mai, ... mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 5. Sind Sonderzahlungen (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus) steuerfrei?

Ja, soweit sie innerhalb des Freibetrags von 2.000 EUR pro Monat liegen. Übersteigt die Sonderzahlung zusammen mit dem laufenden monatlichen Arbeitslohn diese Grenze, ist der Mehrbetrag regulär steuerpflichtig. Dabei ist zu beachten, dass nur der Teil einer Sonderzahlung steuerfrei ist, der auf Zeiträume entfällt, für die die Voraussetzungen der Aktivrente vorlagen. mehr

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Auslandstätigkeit / 2 Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates

Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit liegt das Besteuerungsrecht regelmäßig beim Tätigkeitsstaat. Dies wird durch das jeweils abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geregelt. Entscheidend sind immer die konkreten Regelungen in dem jeweiligen DBA.[1] Ausnahme beachten Nach den DBA behält i. d. R. Deutschland das Besteuerungsrecht, wenn sich der Arbeitnehmer ni... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Frankreich / 1.7 Grenzgänger

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Grenzgänger.[1] Allgemein verstanden sind Grenzgänger grenzüberschreitend Beschäftigte.[2] Nach dem DBA sind Grenzgänger genauer Arbeitnehmer, die in dem einen Staat im Grenzgebiet ihre ständige Wohnstätte und in dem anderen Staat im Grenzgebiet ihren Arbeitsort haben und die täglich von ihrem Arbeitsort an ihre ständige Wohnstätte zur... mehr