Fachbeiträge & Kommentare zu Grenzgänger

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Freizügigkeitsberechtigte

Rz. 12/2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Durch die Einfügung des Abs 1a in § 62 EStG wird der KiG-Anspruch für Freizügigkeitsberechtigte ab dem 01.08.2019 neu geregelt. Davor hatten in Deutschland lebende freizügigkeitsberechtigte Staatsangehörige eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaats (zu den EU/EWR-Staaten > Europäische Union) sowie der Schweiz (vgl § 62 Abs 2 iVm Abs 1 EStG...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Anspruchsberechtigte Eltern

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder haben grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtige Eltern iSv § 1 Abs 1 – 3 EStG (> Unbeschränkte Steuerpflicht). Für sie werden > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim BZSt zum Abruf durch den ArbG bereitgestellt; zu Einzelheiten > Rz 120 ff. Beispiel 1 (der Grundfall): M und F sind in Deutschland ansässig. Si...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anträge auf Bescheidänderun... / e) Grobes Verschulden des Steuerberaters

Den Steuerberater trifft grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen, die Voraussetzung für die Gewährung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende sind, wenn er dem steuerlich unerfahrenen Steuerpflichtigen lediglich eine komprimierte Steuererklärung zur Prüfung aushändigt, ohne den für die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung maßgebenden Sach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stillstand bei der Arbeitne... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Durch das VermBG sollen die Vermögensbildung von Arbeitnehmern durch Beteiligung am Kapital von Unternehmen und der Erwerb von Wohneigentum gefördert werden.[1] Arbeitnehmer als Anspruchsberechtigter: Anspruchsberechtigt für Förderungen nach dem 5. VermBG sind gem. § 1 Abs. 1 5. VermBG Arbeitnehmer, wobei hierunter gem. § 1 Abs. 2 5. VermBG Arbeiter, Angestellte, zu ihrer Ber...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur En... / 21. Ein Arbeitnehmer wohnte in Deutschland und arbeitete in 2022 als Grenzpendler oder Grenzgänger in einem Nachbarland. Bekam er die EPP trotzdem?

Ja. Grenzpendler oder Grenzgänger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und im Jahr 2022 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit von einem ausländischen Arbeitgeber bezogen, haben einen Anspruch auf die EPP. Der Anspruch auf die EPP besteht unabhängig davon, ob Deutschland auch das Besteuerungsrecht am Arbeitslohn zusteht. Der ausländische Arbeitgeber zahl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur En... / 22. Ein Arbeitnehmer wohnte im Ausland und arbeitete in 2022 als Grenzpendler in Deutschland. Bekam er die EPP?

Nein. Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, insbesondere beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer, sind nicht anspruchsberechtigt.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur En... / 1. Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruch auf die EPP hatten alle Personen, die während des Jahres 2022 (ggf. auch nur für einen Teil des Jahres) in Deutschland wohnten oder sich gewöhnlich dort aufhielten (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht) und im Jahr 2022 Einkünfte aus einer der folgenden Einkunftsarten bezogen: 13 Einkommensteuergesetz (Land- und Forstwirtschaft), 15 Einkommensteuergesetz (Gewerbebetri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur En... / 4. Wird auch für Arbeitnehmer eine EPP festgesetzt?

Bei Arbeitnehmern erfolgt eine Festsetzung der EPP nur, wenn diese noch nicht über den Arbeitgeber ausgezahlt wurde. Das sind z. B. folgende Fälle: am 1. September 2022 lag kein Dienstverhältnis vor, der Arbeitnehmer war kurzfristig oder als Aushilfskraft in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt, der Arbeitgeber gab keine Lohnsteuer-Anmeldung ab, der Arbeitnehmer hatte keine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur En... / 2. Welche Arbeitnehmer sind anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind u. a. nachfolgende Personen Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten, Vorstände und Geschäftsführer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, kurzfristig und geringfügig Beschäftigte ("Minijobber“) sowie Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, unabhängig von der Art des Lohnsteuerabzugs (pauschale Lohnsteuer oder indi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur En... / 5. Erhalten Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, die EPP?

Nein. Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, insbesondere beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler, erhalten die EPP nicht. Dies gilt auch, wenn diese nach § 1 Absatz 3 Einkommensteuergesetz auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Mit der Begrenzung auf unbeschränkt Steuerpflichtige in Deutschland trägt der Gesetzgeber de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Abgabenrechtliche Zuständigkeit (§ 388 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Schrifttum: Buse, Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Verfolgung von Steuerstraftaten, AO-StB 2007, 80; Köhler/Brockmann, Überblick über das JStG 2007 – Umfangreiche Änderungen quer durch das Steuerrecht, NWB 2006, 4273; Olgemöller, Zuständigkeitsfolgen bei (Wohn-)Sitzverlegung, Stbg 2008, 68; Tormöhlen/Klepsch, Besteuerungsdefizite durch Zuständigkeitskonflik...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Splittingverfahren (Splittingtabelle)

Rz. 924 Die Splittingtabelle wird angewendet bei:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsaufwendungen/Alternative zum Realsplitting

Rz. 878 Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG besteht alternativ zum Realsplitting. Unter Unterhaltsaufwendungen versteht man typische Unterhaltsaufwendungen, d.h. das, was Menschen üblicherweise zum Leben benötigen. Hierunter fallen u.a. Aufwendungen zum Bestreiten des Lebensunterhalts, z.B. für Ernährung, Kleidung und Wohnung.[693]...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 2.1 Allgemeines

Rz. 5 Die Pauschbeträge des § 9a EStG werden, anders als z. B. die Verwaltungspauschalen, nicht für bestimmte Sachverhalte gewährt (z. B. Übernachtungskosten im Ausland), sondern pauschal bei den Einkünften einer Einkunftsart abgesetzt. Der Stpfl. hat auf ihre Gewährung einen Rechtsanspruch. Der Werbungskosten-Pauschbetrag ist auch dann abzuziehen, wenn feststeht, dass Werbu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 1 Begünstigter Personenkreis

Der Kreis der begünstigten Personengruppen wird in § 10a Abs. 1 EStG definiert. Da die Altersvorsorgezulage eine Vorauszahlung auf die Wirkung des Sonderausgabenabzugs darstellt, verweist § 79 Satz 1 EStG zur Bestimmung der Zulageberechtigung auf die nach § 10a EStG begünstigten Personengruppen. Diese werden als "unmittelbar" Begünstigte bezeichnet. Im Zulageverfahren wird d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 1.1.5 Pflichtversicherte in einer ausländischen Rentenversicherung

Unmittelbar förderberechtigt sind seit dem Beitragsjahr 2010 nur diejenigen, die einem inländischen Alterssicherungssystem angehören. Der Wohnsitz des Förderberechtigten ist seitdem ohne Bedeutung. Aus Gründen des Vertrauensschutzes hat der Gesetzgeber für Pflichtmitglieder in einem ausländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem eine Übergangsregelung vorgesehen.[1] Diese ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 3.5.2 Zulageantrag

Das Zulageverfahren ist ein weitgehend automatisches Verfahren, welches auch als modifiziertes Anbieterverfahren bezeichnet wird. So hat der Anbieter den Zulageantrag des Anlegers zu erfassen und per Datensatz an die ZfA zu senden. Die Frist für die Stellung des Zulageantrags beträgt 2 Jahre. Er ist auf amtlichem Vordruck[1] bis zum Ablauf des 2. Kalenderjahres abzugeben, da...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Exkurs: Steuerfreiheit bei Auslandssachverhalten

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist vorweg zu klären, ob Deutschland überhaupt das Besteuerungsrecht hat (zur > Doppelbesteuerung vgl BMF vom 03.05.2018, Rz 16 ff, BStBl 2018 I, 643, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn ). Kann der ArbN in Deutschland nicht besteuert werden, bedarf es keiner Steuerbefreiung für Beiträge iS...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Arbeitsrechtlich ist "Entsendung" die Weisung des ArbG an den ArbN, im Rahmen des Arbeitsvertrags oder einer ArbN-Überlassung vorübergehend im Ausland und/oder in einem fremden Unternehmen tätig zu werden. Im Recht der > Europäische Union ist die Entsendung von ArbN durch die sog Entsende-RL (RL 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern i...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / b) Begriff des Grenzgängers

Rz. 10 Grenzgänger i.S.d. von Deutschland abgeschlossenen DBA sind grds. solche Steuerpflichtige, die aa) Wohnort in ...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 10. Grenzgänger

Rz. 160 Besondere Regelungen bestehen für Grenzgänger. Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die ihre Berufstätigkeit im Gebiet eines Mitgliedsstaates ausüben und im Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates wohnen und i.d.R. täglich, mindestens aber einmal wöchentlich dorthin zurückkehren (Art. 1 VO [EG] Nr. 883/2004). Diese Definition gilt zwar nur für den Bereich der EU, wird aber a...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / A. Verträge mit Grenzgängern

I. Einführung Rz. 1 Grenzgänger sind Steuerpflichtige, die in der Nähe der Grenze wohnen und diese grds. arbeitstäglich überqueren, um von dem Ansässigkeitsstaat in den Tätigkeitsstaat zu gelangen. Grenzgänger, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und im Ausland tätig sind (sog. Auspendler), sind grds. im Inland unbeschränkt einkommensteuerpfl...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgängern und beschränkt Steuerpflichtigen

A. Verträge mit Grenzgängern I. Einführung Rz. 1 Grenzgänger sind Steuerpflichtige, die in der Nähe der Grenze wohnen und diese grds. arbeitstäglich überqueren, um von dem Ansässigkeitsstaat in den Tätigkeitsstaat zu gelangen. Grenzgänger, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und im Ausland tätig sind (sog. Auspendler), sind grds. im Inland unb...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / bb) Arbeitsort in der Nähe der Grenze

Rz. 13 Der Arbeitsort muss sich grds. in der Nähe der Grenze befinden. Die Grenzgängerregelungen greifen aber unter Umständen auch, wenn der Grenzgänger nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes außerhalb der Grenzzone tätig wird. Nach den Grenzgängerregelungen mit Österreich und Frankreich geht die Grenzgängereigenschaft nicht verloren, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr als ...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / I. Einführung

Rz. 1 Grenzgänger sind Steuerpflichtige, die in der Nähe der Grenze wohnen und diese grds. arbeitstäglich überqueren, um von dem Ansässigkeitsstaat in den Tätigkeitsstaat zu gelangen. Grenzgänger, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und im Ausland tätig sind (sog. Auspendler), sind grds. im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Allei...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / aa) Wohnort in der Nähe der Grenze

Rz. 11 Der Arbeitnehmer muss grds. in der Nähe der Grenze ansässig sein. Der Wohnsitz des Arbeitnehmers muss sich daher in einem Gebiet befinden, das durch die Grenze einerseits und eine in bestimmtem Abstand dazu verlaufende Linie andererseits begrenzt wird (Grenzzone; vgl. Becker/Höppner/Grotherr/Kroppen/Vogelsang, DBA, Art. 15, OECD-MA, Rn 284). Rz. 12 Im Verhältnis zu Öst...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / II. Besteuerung des Einpendlers

1. Allgemeines Rz. 2 Einpendler sind solche Grenzgänger, die im Ausland ansässig und im Inland nicht selbstständig tätig sind. Da diese Einpendler im Inland weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind sie im Inland gem. § 1 Abs. 4 EStG i.V.m. §§ 49 ff. EStG mit ihren Einkünften aus der im Inland ausgeübten Tätigkeit beschränkt steuerpflichtig. Die Best...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / 2. DBA-Grenzgängerregelung

Rz. 7 Besteht mit dem Ansässigkeitsstaat des Einpendlers ein DBA, das eine sog. Grenzgängerregelung enthält, geht dieses DBA als völkerrechtlicher Vertrag gem. § 2 AO dem innerstaatlichen Steuerrecht vor. Die Regelungen des §§ 1a, 1 Abs. 3 EStG sind dann grds. subsidiär. Deutschland hat zurzeit mit folgenden Staaten Grenzgängerregelungen vereinbart: Frankreich (Art. 13 Abs. ...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / 3. Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG)

Rz. 14 In Reaktion auf das sog. Schumacker-Urteil des EuGH (EuGH v. 14.2.1995 – C 279/93, Slg. 1995 I, 225 = BB 1995, 438 ff.; vgl. auch IWB F. 11a, S. 25 ff. m. Anm. Thömmes) hat der deutsche Gesetzgeber die Besteuerung des Einpendlers (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Ausland, Tätigkeit im Inland) mit dem Jahressteuergesetz 1996 in den §§ 1 Abs. 3, 1a EStG inso...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / 4. Keine DBA-Grenzgängerregelung/keine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 23 Besteht mit dem Ansässigkeitsstaat des Einpendlers kein DBA mit Grenzgängerregelung (zzt. folgende Staaten: Luxemburg, Dänemark, Niederlande, Polen, Tschechische Republik und Slowakische Republik) und liegen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG nicht vor oder stellt der Einpendler keinen Antrag gem. § 1 Abs. 3 EStG, so ist der Einpendler im Inland beschränkt steuer...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / 1. Allgemeines

Rz. 2 Einpendler sind solche Grenzgänger, die im Ausland ansässig und im Inland nicht selbstständig tätig sind. Da diese Einpendler im Inland weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind sie im Inland gem. § 1 Abs. 4 EStG i.V.m. §§ 49 ff. EStG mit ihren Einkünften aus der im Inland ausgeübten Tätigkeit beschränkt steuerpflichtig. Die Besteuerung beschr...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / a) Grundsatz

Rz. 8 Die in den DBA enthaltenen Grenzgängerregelungen durchbrechen das gem. Art. 15 OECD-MA grds. geltende Arbeitsortprinzip und sprechen das Besteuerungsrecht in Bezug auf die Einkünfte der Grenzgänger dem Wohnsitzstaat zu. Dies gilt unabhängig von der Dauer der Tätigkeit. Die Einpendler aus dem Ausland unterliegen demnach im Inland grds. nicht der Besteuerung. I.R.d. DBA-...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / a) Allgemeine Regelung

Rz. 16 Stellt der Einpendler den Antrag gem. § 1 Abs. 3 EStG, wird er wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger besteuert, d.h. die besonderen Regelungen der §§ 50 ff. EStG gelten nicht. Der Steuerabzug gem. § 50a EStG kann jedoch gem. § 1 Abs. 3 S. 5 EStG trotz fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht durchgeführt werden (vgl. auch BMF-Schreiben v. 28.12.1995, BStBl I 1996, 55); ...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / b) Besondere Regelungen für EU/EWR-Angehörige (§ 1a EStG)

Rz. 19 § 1a Abs. 1 EStG sieht Steuerentlastungen für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder eines Staates des EWR (Island, Norwegen und ab 1996 Liechtenstein; die Schweiz ist hingegen nicht beigetreten) vor, wenn diese Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind oder nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. I...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / III. Besteuerung des Auspendlers

Rz. 26 Einkünfte von Auspendlern (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Inland, Tätigkeit im Ausland) aus nicht selbstständiger Tätigkeit unterliegen im Inland der unbeschränkten Steuerpflicht. Rz. 27 Besteht mit dem Tätigkeitsstaat ein DBA und enthält dieses DBA eine Grenzgängerregelung, findet eine Besteuerung im Inland statt. Enthält das DBA keine Grenzgängerregelun...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / B. Verträge mit beschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 29 Gem. § 1 Abs. 4 EStG sind natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 2, 3, § 1a EStG unterliegen, mit ihren inländischen Einkünften i.S.d. § 49 EStG beschränkt steuerpflichtig. Gem. § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG unterliegen der beschränkten Einkommensteu...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / V. Höhe des Insolvenzgelds

Rz. 31 Insolvenzgeld wird i.H.d. Nettoarbeitsentgelts gezahlt, § 167 Abs. 1 SGB III. Dabei ist das der Berechnung des Insolvenzgeldes zugrunde zu legende Bruttoarbeitsentgelt auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung begrenzt (in 2021 7.100 EUR in den alten und 6.700 EUR in den neuen Bundesländern). Abzuziehen vom Bruttoarbeitsentgelt sind die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / e) Internationale Besteuerung – zeitanteilige Aufteilung der Abfindung bei internationalen Anstellungsverhältnissen/DBA

Rz. 232 Die Besteuerung von Abfindungen mit Auslandsbezug ist in dem BMF-Schreiben v. 3.5.2018 (dortige Nr. 5.5.5 Rn 220 ff., BStBl I 2018, 643) sowie in den jeweiligen länderspezifischen sog. Konsultationsvereinbarungen geregelt. Hintergrund ist die Frage, welches Land das Besteuerungsrecht bezüglich der Abfindung hat, wenn der Arbeitnehmer im Zahlungszeitpunkt in das Ausla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Altersbedingtes Aussch... / IV. Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 28 Nach § 3 Nr. 28 EStG sind für den Aufstockungsbetrag sowie für den zusätzlichen Rentenversicherungsbeitrag keine Lohn- bzw. Einkommensteuern zu zahlen, sodass diese Beträge auch nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung unterfallen. Sie unterliegen allerdings dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG), auf den der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Abschluss der Alte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 3 Bevollmächtigung des Anbieters, sog. Dauerzulageantrag (Abs. 1a)

Rz. 23 Der Zulageberechtigte kann den Anbieter seines Vertrags bevollmächtigen, für ihn die Zulage für jedes Beitragsjahr zu beantragen (§ 89 Abs. 1a S. 1 EStG). Der Antrag auf Zulage im sog. Dauerzulageantragsverfahren ist eine eigene Willenserklärung des Anbieters im Namen des Zulageberechtigten. Es gelten die allgemeinen Grundsätze der Vertretung im steuerlichen Verfahren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / II. Regelung nach der EuErbVO

Rz. 167 Mit Inkrafttreten der EuErbVO bestimmt sich die internationale Zuständigkeit nach Kapitel II der EuErbVO (Art. 4 ff. EuErbVO). Diese verdrängen[206] die früheren Regelungen und unterscheiden danach, ob eine Rechtswahl getroffen wurde und wenn ja, ob die Rechtswahl zugunsten eines drittstaatlichen Rechts oder zugunsten eines Mitgliedstaats erfolgt ist. Die Zuständigke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / (1) Grundregel des Art. 21 EuErbVO

Rz. 38 Nach der Grundregel des Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt sich die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Recht desjenigen Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Anders als früher wird somit nicht mehr an die Staatsangehörigkeit angeknüpft. Eine Definition des Begriffs des "letzten gewöhnlichen Aufenthalts" findet sich in d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.5.1 Allgemeines/Grundvoraussetzungen

Rz. 21 § 21 Abs. 4 SGB VI regelt die Höhe des zulasten der Rentenversicherung zu zahlenden Übergangsgeldes, wenn der Rehabilitand unmittelbar vor Beginn der Leistung zur medizinischen Rehabilitation i. S. d. §§ 14, 15, 17 und 31 Abs. 1 Nr. 2 Arbeitslosengeld (I) beanspruchen konnte und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden. Besonderheiten gelten beim Teil-Ar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. DBA-Beschränkung

Rn. 215 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA (BMF vom 22.08.2013, IV B 2 – S 1301/13/10009) entspricht in Bezug auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dem OECD-MA. Gemäß Art 15 Abs 1 OECD-MA erfolgt grds eine Besteuerung durch den Ansässigkeitsstaat. Allerdings kann ein steuerlicher Zugriff durch den Quellenstaat erfolgen, wenn und sow...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerklasse I (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 1 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die StKl I erfasst die ArbN, die iRd Veranlagung zur ESt nach der Grundtabelle (§ 32a Abs 1 EStG) und nicht nach dem Splittingverfahren (§ 32a Abs 5 und 6 EStG) zu besteuern sind und für die kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) zu berücksichtigen ist. Rn. 31 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In die StKl I fallen vor allem Ledige ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Steuerklasse III (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In die StKl III fallen gemäß § 38b Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst a EStG in erster Linie verheiratete ArbN (zur zivilrechtlich zu beurteilenden Frage des Vorliegens einer Ehe s Rn 23, zur Anwendung der Vorschrift auf eingetragene Lebenspartner und gleichgeschlechtliche Ehepartner s Rn 25), die mit ihrem Ehegatten zusammen unbeschränkt estpfl sind und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 5 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38b EStG regelt seit seiner Einführung durch das EStRG 1974 vom 05.08.1974 ab 1975 vor allem die Einordnung der unbeschränkt stpfl ArbN in StKl, die bis dahin in § 7 LStDV aF enthalten waren. Durch das 2. HStrukturG vom 22.12.1981 (BGBl I 1981, 1523) und das StSenkG 1986/88 vom 26.06.1985 (BGBl I 1985, 1153) kam es zu kleineren Änderungen bz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Steuerklasse II (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 2 EStG)

Rn. 34 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die StKl II erfasst alle unbeschränkt stpfl ArbN, die grds gemäß § 38b Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst a EStG dem Personenkreis der StKl I zuzuordnen wären, bei denen jedoch ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) zu berücksichtigen ist. Der Tarif für die StKl II baut ebenfalls auf der Grundtabelle (§ 32a Abs 1 EStG) auf, berücksichtigt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Splitting für Ehegatten und Lebenspartner

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Bei der Zusammenveranlagung von > Ehegatten und für eingetragene > Lebenspartner (§§ 26, 26b EStG ggf iVm § 2 Abs 8 EStG; > Ehegattenbesteuerung Rz 1, 25–34) berechnet sich die tarifliche ESt nach dem Splitting-Verfahren (§ 32a Abs 5 EStG). Beim Splitting wird die ESt von der Hälfte des gemeinsam zu versteuernden > Einkommen der Ehegatten/Leb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Anspruchsberechtigung – § 113 EStG

Rz. 5 Nur aktiv tätige Erwerbspersonen haben Anspruch auf die Energiepreispauschale. Der Gesetzgeber begründet diese Einschränkung damit, dass dieser Personenkreis einen Ausgleich für die drastisch gestiegenen erwerbsbedingten Aufwendungen (Fahrt zum Betreib bzw. Arbeitsstätte) erhalten soll. Anspruchsberechtigt sind somit Personen, die im Vz 2022 Einkünfte aus Land- und Fors...mehr