Fachbeiträge & Kommentare zu Grenzgänger

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Exkurs: Steuerfreiheit bei Auslandssachverhalten

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist vorweg zu klären, ob Deutschland überhaupt das Besteuerungsrecht hat (zur > Doppelbesteuerung vgl BMF vom 03.05.2018, Rz 16 ff, BStBl 2018 I, 643, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn ). Kann der ArbN in Deutschland nicht besteuert werden, bedarf es keiner Steuerbefreiung für Beiträge iS...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Arbeitsrechtlich ist "Entsendung" die Weisung des ArbG an den ArbN, im Rahmen des Arbeitsvertrags oder einer ArbN-Überlassung vorübergehend im Ausland und/oder in einem fremden Unternehmen tätig zu werden. Im Recht der > Europäische Union ist die Entsendung von ArbN durch die sog Entsende-RL (RL 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern i...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / b) Begriff des Grenzgängers

Rz. 10 Grenzgänger i.S.d. von Deutschland abgeschlossenen DBA sind grds. solche Steuerpflichtige, die aa) Wohnort in ...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 10. Grenzgänger

Rz. 160 Besondere Regelungen bestehen für Grenzgänger. Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die ihre Berufstätigkeit im Gebiet eines Mitgliedsstaates ausüben und im Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates wohnen und i.d.R. täglich, mindestens aber einmal wöchentlich dorthin zurückkehren (Art. 1 VO [EG] Nr. 883/2004). Diese Definition gilt zwar nur für den Bereich der EU, wird aber a...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / A. Verträge mit Grenzgängern

I. Einführung Rz. 1 Grenzgänger sind Steuerpflichtige, die in der Nähe der Grenze wohnen und diese grds. arbeitstäglich überqueren, um von dem Ansässigkeitsstaat in den Tätigkeitsstaat zu gelangen. Grenzgänger, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und im Ausland tätig sind (sog. Auspendler), sind grds. im Inland unbeschränkt einkommensteuerpfl...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgängern und beschränkt Steuerpflichtigen

A. Verträge mit Grenzgängern I. Einführung Rz. 1 Grenzgänger sind Steuerpflichtige, die in der Nähe der Grenze wohnen und diese grds. arbeitstäglich überqueren, um von dem Ansässigkeitsstaat in den Tätigkeitsstaat zu gelangen. Grenzgänger, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und im Ausland tätig sind (sog. Auspendler), sind grds. im Inland unb...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / I. Einführung

Rz. 1 Grenzgänger sind Steuerpflichtige, die in der Nähe der Grenze wohnen und diese grds. arbeitstäglich überqueren, um von dem Ansässigkeitsstaat in den Tätigkeitsstaat zu gelangen. Grenzgänger, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und im Ausland tätig sind (sog. Auspendler), sind grds. im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Allei...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / bb) Arbeitsort in der Nähe der Grenze

Rz. 13 Der Arbeitsort muss sich grds. in der Nähe der Grenze befinden. Die Grenzgängerregelungen greifen aber unter Umständen auch, wenn der Grenzgänger nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes außerhalb der Grenzzone tätig wird. Nach den Grenzgängerregelungen mit Österreich und Frankreich geht die Grenzgängereigenschaft nicht verloren, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr als ...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / aa) Wohnort in der Nähe der Grenze

Rz. 11 Der Arbeitnehmer muss grds. in der Nähe der Grenze ansässig sein. Der Wohnsitz des Arbeitnehmers muss sich daher in einem Gebiet befinden, das durch die Grenze einerseits und eine in bestimmtem Abstand dazu verlaufende Linie andererseits begrenzt wird (Grenzzone; vgl. Becker/Höppner/Grotherr/Kroppen/Vogelsang, DBA, Art. 15, OECD-MA, Rn 284). Rz. 12 Im Verhältnis zu Öst...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / II. Besteuerung des Einpendlers

1. Allgemeines Rz. 2 Einpendler sind solche Grenzgänger, die im Ausland ansässig und im Inland nicht selbstständig tätig sind. Da diese Einpendler im Inland weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind sie im Inland gem. § 1 Abs. 4 EStG i.V.m. §§ 49 ff. EStG mit ihren Einkünften aus der im Inland ausgeübten Tätigkeit beschränkt steuerpflichtig. Die Best...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / 3. Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG)

Rz. 14 In Reaktion auf das sog. Schumacker-Urteil des EuGH (EuGH v. 14.2.1995 – C 279/93, Slg. 1995 I, 225 = BB 1995, 438 ff.; vgl. auch IWB F. 11a, S. 25 ff. m. Anm. Thömmes) hat der deutsche Gesetzgeber die Besteuerung des Einpendlers (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Ausland, Tätigkeit im Inland) mit dem Jahressteuergesetz 1996 in den §§ 1 Abs. 3, 1a EStG inso...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / 2. DBA-Grenzgängerregelung

Rz. 7 Besteht mit dem Ansässigkeitsstaat des Einpendlers ein DBA, das eine sog. Grenzgängerregelung enthält, geht dieses DBA als völkerrechtlicher Vertrag gem. § 2 AO dem innerstaatlichen Steuerrecht vor. Die Regelungen des §§ 1a, 1 Abs. 3 EStG sind dann grds. subsidiär. Deutschland hat zurzeit mit folgenden Staaten Grenzgängerregelungen vereinbart: Frankreich (Art. 13 Abs. ...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / 1. Allgemeines

Rz. 2 Einpendler sind solche Grenzgänger, die im Ausland ansässig und im Inland nicht selbstständig tätig sind. Da diese Einpendler im Inland weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind sie im Inland gem. § 1 Abs. 4 EStG i.V.m. §§ 49 ff. EStG mit ihren Einkünften aus der im Inland ausgeübten Tätigkeit beschränkt steuerpflichtig. Die Besteuerung beschr...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / a) Grundsatz

Rz. 8 Die in den DBA enthaltenen Grenzgängerregelungen durchbrechen das gem. Art. 15 OECD-MA grds. geltende Arbeitsortprinzip und sprechen das Besteuerungsrecht in Bezug auf die Einkünfte der Grenzgänger dem Wohnsitzstaat zu. Dies gilt unabhängig von der Dauer der Tätigkeit. Die Einpendler aus dem Ausland unterliegen demnach im Inland grds. nicht der Besteuerung. I.R.d. DBA-...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / 4. Keine DBA-Grenzgängerregelung/keine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 23 Besteht mit dem Ansässigkeitsstaat des Einpendlers kein DBA mit Grenzgängerregelung (zzt. folgende Staaten: Luxemburg, Dänemark, Niederlande, Polen, Tschechische Republik und Slowakische Republik) und liegen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG nicht vor oder stellt der Einpendler keinen Antrag gem. § 1 Abs. 3 EStG, so ist der Einpendler im Inland beschränkt steuer...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / b) Besondere Regelungen für EU/EWR-Angehörige (§ 1a EStG)

Rz. 19 § 1a Abs. 1 EStG sieht Steuerentlastungen für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder eines Staates des EWR (Island, Norwegen und ab 1996 Liechtenstein; die Schweiz ist hingegen nicht beigetreten) vor, wenn diese Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind oder nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. I...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / III. Besteuerung des Auspendlers

Rz. 26 Einkünfte von Auspendlern (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Inland, Tätigkeit im Ausland) aus nicht selbstständiger Tätigkeit unterliegen im Inland der unbeschränkten Steuerpflicht. Rz. 27 Besteht mit dem Tätigkeitsstaat ein DBA und enthält dieses DBA eine Grenzgängerregelung, findet eine Besteuerung im Inland statt. Enthält das DBA keine Grenzgängerregelun...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / a) Allgemeine Regelung

Rz. 16 Stellt der Einpendler den Antrag gem. § 1 Abs. 3 EStG, wird er wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger besteuert, d.h. die besonderen Regelungen der §§ 50 ff. EStG gelten nicht. Der Steuerabzug gem. § 50a EStG kann jedoch gem. § 1 Abs. 3 S. 5 EStG trotz fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht durchgeführt werden (vgl. auch BMF-Schreiben v. 28.12.1995, BStBl I 1996, 55); ...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / B. Verträge mit beschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 29 Gem. § 1 Abs. 4 EStG sind natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 2, 3, § 1a EStG unterliegen, mit ihren inländischen Einkünften i.S.d. § 49 EStG beschränkt steuerpflichtig. Gem. § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG unterliegen der beschränkten Einkommensteu...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / V. Höhe des Insolvenzgelds

Rz. 31 Insolvenzgeld wird i.H.d. Nettoarbeitsentgelts gezahlt, § 167 Abs. 1 SGB III. Dabei ist das der Berechnung des Insolvenzgeldes zugrunde zu legende Bruttoarbeitsentgelt auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung begrenzt (in 2021 7.100 EUR in den alten und 6.700 EUR in den neuen Bundesländern). Abzuziehen vom Bruttoarbeitsentgelt sind die ...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / IV. Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 28 Nach § 3 Nr. 28 EStG sind für den Aufstockungsbetrag sowie für den zusätzlichen Rentenversicherungsbeitrag keine Lohn- bzw. Einkommensteuern zu zahlen, sodass diese Beträge auch nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung unterfallen. Sie unterliegen allerdings dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG), auf den der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Abschluss der Alte...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / e) Internationale Besteuerung – zeitanteilige Aufteilung der Abfindung bei internationalen Anstellungsverhältnissen/DBA

Rz. 232 Die Besteuerung von Abfindungen mit Auslandsbezug ist in dem BMF-Schreiben v. 3.5.2018 (dortige Nr. 5.5.5 Rn 220 ff., BStBl I 2018, 643) sowie in den jeweiligen länderspezifischen sog. Konsultationsvereinbarungen geregelt. Hintergrund ist die Frage, welches Land das Besteuerungsrecht bezüglich der Abfindung hat, wenn der Arbeitnehmer im Zahlungszeitpunkt in das Ausla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 3 Bevollmächtigung des Anbieters, sog. Dauerzulageantrag (Abs. 1a)

Rz. 23 Der Zulageberechtigte kann den Anbieter seines Vertrags bevollmächtigen, für ihn die Zulage für jedes Beitragsjahr zu beantragen (§ 89 Abs. 1a S. 1 EStG). Der Antrag auf Zulage im sog. Dauerzulageantragsverfahren ist eine eigene Willenserklärung des Anbieters im Namen des Zulageberechtigten. Es gelten die allgemeinen Grundsätze der Vertretung im steuerlichen Verfahren...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / (1) Grundregel des Art. 21 EuErbVO

Rz. 38 Nach der Grundregel des Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt sich die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Recht desjenigen Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Anders als früher wird somit nicht mehr an die Staatsangehörigkeit angeknüpft. Eine Definition des Begriffs des "letzten gewöhnlichen Aufenthalts" findet sich in d...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / II. Regelung nach der EuErbVO

Rz. 167 Mit Inkrafttreten der EuErbVO bestimmt sich die internationale Zuständigkeit nach Kapitel II der EuErbVO (Art. 4 ff. EuErbVO). Diese verdrängen[206] die früheren Regelungen und unterscheiden danach, ob eine Rechtswahl getroffen wurde und wenn ja, ob die Rechtswahl zugunsten eines drittstaatlichen Rechts oder zugunsten eines Mitgliedstaats erfolgt ist. Die Zuständigke...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.5.1 Allgemeines/Grundvoraussetzungen

Rz. 21 § 21 Abs. 4 SGB VI regelt die Höhe des zulasten der Rentenversicherung zu zahlenden Übergangsgeldes, wenn der Rehabilitand unmittelbar vor Beginn der Leistung zur medizinischen Rehabilitation i. S. d. §§ 14, 15, 17 und 31 Abs. 1 Nr. 2 Arbeitslosengeld (I) beanspruchen konnte und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden. Besonderheiten gelten beim Teil-Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. DBA-Beschränkung

Rn. 215 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA (BMF vom 22.08.2013, IV B 2 – S 1301/13/10009) entspricht in Bezug auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dem OECD-MA. Gemäß Art 15 Abs 1 OECD-MA erfolgt grds eine Besteuerung durch den Ansässigkeitsstaat. Allerdings kann ein steuerlicher Zugriff durch den Quellenstaat erfolgen, wenn und sow...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerklasse I (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 1 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die StKl I erfasst die ArbN, die iRd Veranlagung zur ESt nach der Grundtabelle (§ 32a Abs 1 EStG) und nicht nach dem Splittingverfahren (§ 32a Abs 5 und 6 EStG) zu besteuern sind und für die kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) zu berücksichtigen ist. Rn. 31 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In die StKl I fallen vor allem Ledige ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Steuerklasse III (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In die StKl III fallen gemäß § 38b Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst a EStG in erster Linie verheiratete ArbN (zur zivilrechtlich zu beurteilenden Frage des Vorliegens einer Ehe s Rn 23, zur Anwendung der Vorschrift auf eingetragene Lebenspartner und gleichgeschlechtliche Ehepartner s Rn 25), die mit ihrem Ehegatten zusammen unbeschränkt estpfl sind und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 5 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38b EStG regelt seit seiner Einführung durch das EStRG 1974 vom 05.08.1974 ab 1975 vor allem die Einordnung der unbeschränkt stpfl ArbN in StKl, die bis dahin in § 7 LStDV aF enthalten waren. Durch das 2. HStrukturG vom 22.12.1981 (BGBl I 1981, 1523) und das StSenkG 1986/88 vom 26.06.1985 (BGBl I 1985, 1153) kam es zu kleineren Änderungen bz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Steuerklasse II (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 2 EStG)

Rn. 34 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die StKl II erfasst alle unbeschränkt stpfl ArbN, die grds gemäß § 38b Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst a EStG dem Personenkreis der StKl I zuzuordnen wären, bei denen jedoch ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) zu berücksichtigen ist. Der Tarif für die StKl II baut ebenfalls auf der Grundtabelle (§ 32a Abs 1 EStG) auf, berücksichtigt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Splitting für Ehegatten und Lebenspartner

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Bei der Zusammenveranlagung von > Ehegatten und für eingetragene > Lebenspartner (§§ 26, 26b EStG ggf iVm § 2 Abs 8 EStG; > Ehegattenbesteuerung Rz 1, 25–34) berechnet sich die tarifliche ESt nach dem Splitting-Verfahren (§ 32a Abs 5 EStG). Beim Splitting wird die ESt von der Hälfte des gemeinsam zu versteuernden > Einkommen der Ehegatten/Leb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Anspruchsberechtigung – § 113 EStG

Rz. 5 Nur aktiv tätige Erwerbspersonen haben Anspruch auf die Energiepreispauschale. Der Gesetzgeber begründet diese Einschränkung damit, dass dieser Personenkreis einen Ausgleich für die drastisch gestiegenen erwerbsbedingten Aufwendungen (Fahrt zum Betreib bzw. Arbeitsstätte) erhalten soll. Anspruchsberechtigt sind somit Personen, die im Vz 2022 Einkünfte aus Land- und Fors...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Auszahlung an Arbeitnehmer – § 117 Abs. 1 EStG

Rz. 5 Nach § 117 Abs. 1 EStG ist der Arbeitgeber zu Auszahlung der Energiepauschale verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer am 1.9.2022 bei ihm in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis steht und in eine der Steuerklassen 1 bis 5 gehört oder nach § 40a Abs. 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitslohn bezieht (§ 117 Abs. 1 EStG). Rz. 6 Für den Streit über die Auszahlung der Energiep...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Festsetzung – § 115 EStG

Rz. 5 § 115 Abs. 1 EStG sieht vor, dass die Energiepreispauschale grundsätzlich mit der ESt-Veranlagung für den Vz 2022 festgesetzt wird. Rz. 6 Ein großer Teil der Anspruchsberechtigten wird aber unter die Alternativregelung nach § 115 Abs. 2 EStG fallen. Danach erfolgt die Festsetzung nicht im Rahmen der ESt-Veranlagung, weil die Energiepreispauschale nach § 117 EStG bereits...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 348 AO geht zurück auf § 230 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 RAO, der die nicht beschwerdefähigen Verfügungen aufzählte. Die Vorschrift wurde in § 349 AO 1977 übernommen und im Rahmen der Umgestaltung des Rechtsbehelfsverfahrens und der Abschaffung der Beschwerde als außergerichtlichem Rechtsbehelf durch das Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und ander...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Die Vorschrift des § 353 AO geht auf § 240 RAO 1931 zurück, der in umformulierter, heute noch nahezu gleicher Form in die AO 1977 übernommen wurde.[1] Mit dem Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz)[2] wurde die Besc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 358 AO entspricht im Wesentlichen der Vorschrift des § 239 RAO, nach dem sich die Prüfung allerdings darauf bezog, ob der "Einspruch zulässig und in der vorgeschriebenen Form und Frist eingelegt" war. Mit dem Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Eine Definition der Beteiligten im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren war in der RAO noch nicht enthalten und wurde erst mit § 359 AO 1977 eingeführt. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften[1] mit W...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Regelungen von § 362 Abs. 1 und 2 AO gehen im Wesentlichen auf § 243 RAO zurück, der jedoch noch keine Form und keinen Adressaten für die Rücknahme vorschrieb und als Folge der Rücknahme den "Verlust des Rechtsbehelfs" bestimmte, eine erneute Einlegung eines Einspruchs also ausschloss.[1] Durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs und zur Bereinigung des Steuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Regelungen von § 354 Abs. 1 und 2 AO gehen im Wesentlichen zurück auf § 235 RAO, der den Verzicht auf einen außergerichtlichen Rechtsbehelf aber auch schon vor dem Ergehen des entsprechenden Verwaltungsakts ermöglichte.[1] Durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts[2] wurde Abs. 1a eingefügt, der einen Teilverzicht auf einen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 356 AO entspricht im Wesentlichen dem § 237 RAO. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften[1] mit Wirkung ab 1.1.1996 redaktionell an die Abschaffung der Beschwerde als außergerichtlichem Rechtsbehelf ange...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Die Reichsabgabenordnung regelte die Bekanntgabe von Entscheidungen über die Rechtsbehelfe Einspruch und Beschwerde in § 247 RAO und sah keine förmliche Zustellung der Rechtsbehelfsentscheidung vor.[1] In der AO 1977 wurde die Vorschrift durch § 366 AO ersetzt, wonach die Entscheidung über den Rechtsbehelf schriftlich abzufassen, zu begründen, mit einer Rechtsbehelfsbel...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / VI. Aufsichtsrats- und Geschäftsführervergütungen

Rz. 73 Art. 15 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland hält als Grundregel fest, dass Arbeitseinkünfte aus einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nur im Ansässigkeitsstaat des unselbstständig Erwerbstätigen besteuert werden können. Von dieser Grundregel ausgenommen sind Einkünfte von Personen, die als Vorstandsmitglied, Direktor, Geschäftsführer oder Prokurist einer im anderen Vert...mehr

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / VII. Renteneinkünfte

Rz. 76 Für Ruhegehälter und ähnliche Zahlungen, die ein in der Schweiz Ansässiger für frühere unselbstständige Tätigkeiten erhält, hat nach Art. 18 DBA Schweiz/Deutschland grundsätzlich die Schweiz das Besteuerungsrecht. Werden diese Ruhegehälter jedoch von der Bundesrepublik Deutschland, einem deutschen Bundesland, einer sonstigen deutschen Gebietskörperschaft oder einer an...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 82 Gesetz z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die Förderung junger Menschen mit ausbildungsbegleitenden Hilfen und Assistierter Ausbildung nach dem SGB III übergangsweise noch nach dem Recht, das nach § 54a und § 130 SGB III bis zum 28.5.2020 gegolten hat. § 82 überträgt die Übergangsregelung zu den ausbildungsbegleitenden Hilfen in § 450 Abs. 1 Satz 1 SGB III und zur ausbildungsbegleitenden...mehr

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Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.2 Besonderheit: Im Ausland lebende Versicherte (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 40 Die in der deutschen Sozialversicherung versicherten Grenzgänger und sonstigen im Ausland wohnenden Versicherten, die von einer deutschen Krankenkasse Krankengeld beziehen, können von deren in- oder ausländischen Rentenversicherungsträgern grundsätzlich auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Allerdings i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Energiepreispauschale nach ... / 1.3 Anspruchsberechtigung

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird in § 113 EStG definiert. Danach haben unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Abs. 1 EStG, die im VZ 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielen, Anspruch auf eine EPP lt. EStG. a) Unbeschränkt Steuerpflichtige gem. § 1 Abs. 1 EStG Nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlich...mehr