Fachbeiträge & Kommentare zu Grenzgänger

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 357 AO entspricht im Wesentlichen der Regelung des § 238 RAO. Die Vorschrift wurde durch das Grenzpendlergesetz [1] mit Wirkung ab dem 1.1.1996 redaktionell an die Abschaffung der Beschwerde als außergerichtlichem Rechtsbehelf angepasst. Gleichzeitig wurde § 357 Abs. 2 S. 3 AO neu eingefügt, wonach der Einspruch gegen einen Verwaltungsakt, der bei gesetzlich zugelassen... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuerbescheinigung (elektronisch)

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Zum Jahr 2004 wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt (s. § 41b EStG, Anhang 10). Der Arbeitgeber hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des jeweiligen Kalenderjahres das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen und die Eintragungen mittels einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt zu übermittel... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3.3 Pauschaliertes Nettoentgelt

Zur Bildung der Nettoentgeltdifferenz sind Sollentgelt und Istentgelt auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag zu runden. Das diesen Beträgen zugeordnete pauschalierte Nettoentgelt ergibt sich – in Anlehnung an das für die Höhe des Arbeitslosengeldes maßgebliche Leistungsentgelt – indem die jeweiligen Bruttoentgelte für Sollentgelt und Istentgelt um gesetzlich bestimm... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 364b AO ist durch das Grenzpendlergesetz[1] neu eingefügt worden und seitdem unverändert geblieben. Rz. 4 Die Vorschrift wird seit ihrer Einführung teils heftig kritisiert[2] und gilt – zu Recht – als gesetzgebungstechnisch missglückt. Kaum eine Vorschrift im Einspruchsverfahren ist sowohl in grundlegenden Punkten als auch bei der Anwendung im Detail so unklar und ums... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 4 Steuerfreie ausländische Einkünfte → Zeilen 21-24, Zeile 81

Haben Sie (steuerfreien) Arbeitslohn für eine Auslandstätigkeit bekommen, müssen Sie zusätzlich die Anlage N-AUS abgeben. Ob Sie diese Art von Arbeitslohn erhalten haben, können Sie aus Nr. 16 Ihrer Lohnsteuer- oder Gehaltsbescheinigung für den entsprechenden Tätigkeitszeitraum entnehmen. Die Summe der Eintragungen der Anlage N-AUS übernehmen Sie hierher (Steuerfreiheit aufg... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Hauptvordruck (ESt1A) 2025 / 7 Sonstige Angaben und Veranlagungswahlrechte

Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage → Zeile 34 Liegen eine oder mehrere vermögensbildende Anlagen vor, kann hier die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch Eintragung einer "1" beantragt werden. Die notwendigen Daten werden von Ihrem Anbieter durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (VL-Meldung) an das Finanzamt übermittelt. Anspruch auf Arbeitnehmer... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Grenzgänger

Zusammenfassung Begriff Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz und ihren Arbeitsort in 2 verschiedenen Staaten haben und arbeitstäglich oder in anderen regelmäßig kurzen Abständen zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln. Weiter wird zwischen Ein- und Auspendlern unterschieden. Bezüglich Frankreich und Österreich gilt für Grenzgänger, dass Wohn- und Arbeitsort innerha... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Grenzgänger / 3 Sonstige Besonderheiten im Zusammenhang mit der Beschäftigung eines Grenzgängers

Durch den Einfluss des EU-Rechts gelten für Grenzgänger einige weitere Besonderheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung, die hier überblicksartig dargestellt werden. Erhält der Grenzgänger im Insolvenzfall des Arbeitgebers Insolvenzgeld nach § 167 Abs. 2 SGB III, kann bei dessen Berechnung eine fiktive Lohnsteuer nach inländischem Recht abgezogen werden, obwohl der Gren... mehr

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Grenzgänger / 9 Arbeitsförderung

Ist ein Grenzgänger in Deutschland beschäftigt und verliert er seinen Arbeitsplatz, erhält der Grenzgänger Leistungen bei Arbeitslosigkeit aus dem Wohnstaat. mehr

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Grenzgänger / 5 Krankenversicherung

Unterliegt ein Grenzgänger den deutschen Rechtsvorschriften, ist er in Deutschland krankenversicherungspflichtig. 5.1 Sachleistungen im Beschäftigungsstaat Aufgrund seiner Beschäftigung hat der Grenzgänger in Deutschland Anspruch auf alle Leistungen der Krankenversicherung. Für die Leistungsinanspruchnahme erhält er von seiner deutschen Krankenkasse eine Krankenversichertenkar... mehr

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Grenzgänger / 6 Pflegeversicherung

Besteht für den in Deutschland beschäftigten Grenzgänger Versicherungspflicht im Bereich der Krankenversicherung, ist er auch versicherungspflichtig im Bereich der Pflegeversicherung. mehr

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Grenzgänger / 7 Rentenversicherung

Im Bereich der Rentenversicherung gibt es keine Besonderheiten. Ist der Grenzgänger in Deutschland beschäftigt, ist er versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. mehr

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Grenzgänger / 5.2 Sachleistungen im Wohnstaat

Die deutsche Krankenkasse stellt dem Grenzgänger eine Anspruchsbescheinigung E 106 aus. Mit dieser Bescheinigung kann der Grenzgänger in seinem Wohnstaat zulasten der deutschen Krankenkasse eingeschrieben werden. Der Grenzgänger und seine Familienangehörigen werden im Wohnstaat den Versicherten des Wohnstaates gleichgestellt. Dies bedeutet, dass der Grenzgänger und seine Fam... mehr

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Grenzgänger / 8 Unfallversicherung

Unterliegt der Grenzgänger den deutschen Rechtsvorschriften, ist er versicherungspflichtig in der Unfallversicherung. Sollte ein Grenzgänger einen Unfall erleiden, kann sich der Grenzgänger sowohl im Beschäftigungsstaat als auch im Wohnstaat behandeln lassen. Für die Leistungsinanspruchnahme im Wohnstaat erhält der Grenzgänger vom deutschen Träger der Unfallversicherung eine... mehr

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Grenzgänger / 5.4 Urlaubsaufenthalt in einem anderen Staat

Bei Urlaubsaufenthalt in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz verwenden der Grenzgänger und seine Familienangehörigen für die Inanspruchnahme von Sachleistungen die Europäische Krankenversicherungskarte. mehr

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Grenzgänger / 1 Definition

Grenzgänger ist, wer nicht in einem Staat arbeitet, in dem er nicht wohnt und regelmäßig in den Wohnstaat zurückkehrt. Eine regelmäßige Rückkehr in den Wohnstaat liegt vor, wenn die Person täglich oder mindestens einmal wöchentlich zurückkehrt. Es kommt nicht darauf an, ob die Person im anderen Staat selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist. mehr

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Grenzgänger / 5.3 Geldleistungen

Ist der Grenzgänger in Deutschland beschäftigt, richtet sich der Anspruch auf Geldleistungen nach deutschem Recht. Bei Arbeitnehmern handelt es sich dabei in der Regel um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Krankengeld. Bei Arbeitnehmerinnen können es darüber hinaus auch noch Leistungen bei Schwangerschaft sein (z. B. das Mutterschaftsgeld). mehr

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Grenzgänger / 2 Wohn- und Tätigkeitsort

Grenzgänger können sowohl in Deutschland tätig sein und in einem anderen Mitgliedsstaat der EU/EWR-Staat oder in der Schweiz wohnen als auch in Deutschland wohnen und in einem anderen Mitgliedsstaat beschäftigt bzw. selbstständig tätig sein. mehr

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Grenzgänger / 3.3 Homeoffice in Frankreich

Französische Grenzgänger arbeiten zum Teil im Homeoffice. Durch die Arbeit zu Hause geht die Grenzgängereigenschaft nicht verloren. Die DBA-rechtliche Behandlung der Arbeitstage, die der französische Grenzgänger aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit im Wohnsitzstaat verbringt, bleibt unverändert. Kraft Fiktion gelten Tätigkeiten in der Grenzzone des Ansässigkeitsstaats des A... mehr

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Grenzgänger / 5.1 Anrechnungsverfahren statt Freistellungsverfahren

Eine Sonderstellung nimmt die mit der Schweiz getroffene Grenzgängerregelung ein. Deutliche Unterschiede gegenüber den bereits dargestellten Abkommen bestehen hinsichtlich der Definition der Grenzgängereigenschaft. Dasselbe trifft auf das von der Schweiz und Deutschland gewählte System zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Grenzgängern zu. Das Freistellungsverfahren ist h... mehr

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Grenzgänger / 3 Anwendbare Rechtsvorschriften

Ein Grenzgänger, der in Deutschland beschäftigt ist und in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz wohnt, unterliegt den deutschen Rechtsvorschriften. Er ist versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie im Bereich der Arbeitsförderung. In umgekehrten Sachverhalten unterliegt der Grenzgänger den Rechtsvorschriften des Beschäftigung... mehr

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Grenzgänger / 5.1 Sachleistungen im Beschäftigungsstaat

Aufgrund seiner Beschäftigung hat der Grenzgänger in Deutschland Anspruch auf alle Leistungen der Krankenversicherung. Für die Leistungsinanspruchnahme erhält er von seiner deutschen Krankenkasse eine Krankenversichertenkarte. Auch die Familienangehörigen des Grenzgängers haben bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf alle Leistungen. Die Familienangehörige... mehr

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Grenzgänger / 5.3 Nichtrückkehr zum Wohnsitz

Berufliche Nichtrückkehrtage Die Grenzgängereigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen an seinem Arbeitsort verbleibt. Das Abkommen sieht eine 60-Tage-Grenze vor. Danach ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In die Berechnung sind nur solche Tage einzubezi... mehr

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Grenzgänger / 3.1 Grenzzone durch Verwaltungsanweisung geregelt

Die Grenzgängerregelung mit Frankreich ist nach Art. 13 Abs. 5a DBA-Frankreich auf Arbeitnehmer anzuwenden, die in der Grenzzone des einen Staates ihre Tätigkeit ausüben und in der Grenzzone des anderen Staates ihre Wohnstätte haben, zu der sie regelmäßig arbeitstäglich zurückkehren. Danach steht das Besteuerungsrecht dem jeweiligen Wohnsitzstaat zu.[1] Für deutsche Grenzgäng... mehr

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Grenzgänger / 4.2 Nichtrückkehr zum Wohnort

Die Grenzgängereigenschaft bleibt erhalten, wenn ein ganzjährig beschäftigter Arbeitnehmer an höchstens 45 Tagen nicht an seinen Wohnort zurückkehrt oder außerhalb der Grenzzone arbeitet. Besteht die Grenzgängereigenschaft nicht das ganze Kalenderjahr, berechnet sich die Unschädlichkeitsgrenze bei dem nicht ganzjährig als Grenzgänger beschäftigten Arbeitnehmer mit 20 % der ta... mehr

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Grenzgänger / Zusammenfassung

Begriff Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz und ihren Arbeitsort in 2 verschiedenen Staaten haben und arbeitstäglich oder in anderen regelmäßig kurzen Abständen zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln. Weiter wird zwischen Ein- und Auspendlern unterschieden. Bezüglich Frankreich und Österreich gilt für Grenzgänger, dass Wohn- und Arbeitsort innerhalb einer bestim... mehr

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Grenzgänger / 2 Inhaltlicher Gestaltungsspielraum arbeitsrechtlicher Regelungen

Grenzgänger aus EU-Mitgliedstaaten (sog. Einpendler) sind den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt. Die sozial- und rentenversicherungsrechtlichen Ansprüche von Grenzgängern werden durch die Grundfreiheit der Freizügigkeit[1] sowie entsprechende EU-Verordnungen und Richtlinien zur Freizügigkeit und Wanderarbeit[2] geschützt. Diskriminierende arbeitsvertragliche Regelungen ... mehr

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Grenzgänger / 5 Grenzgängerregelung mit der Schweiz

5.1 Anrechnungsverfahren statt Freistellungsverfahren Eine Sonderstellung nimmt die mit der Schweiz getroffene Grenzgängerregelung ein. Deutliche Unterschiede gegenüber den bereits dargestellten Abkommen bestehen hinsichtlich der Definition der Grenzgängereigenschaft. Dasselbe trifft auf das von der Schweiz und Deutschland gewählte System zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ... mehr

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Grenzgänger / 2 Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates

2.1 Vorübergehender Auslandseinsatz Das Besteuerungsrecht bleibt beim Wohnsitzstaat (Ansässigkeitsstaat), wenn der Arbeitnehmer nur vorübergehend im Ausland eingesetzt wird. Arbeitet ein Arbeitnehmer, der im Inland ansässig ist, nicht mehr als 183 Tage in dem anderen ausländischen Staat, bleibt das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat (Ansässigkeitsstaat) erhalten. Bei Anwendu... mehr

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Grenzgänger / Arbeitsrecht

1 Feststellung des auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Rechts Ist vertraglich nichts vereinbart, gilt für Grenzgänger das Arbeitsrecht des Arbeitsorts. Grundsätzlich ist es arbeitsrechtlich unbeachtlich, wo der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat. Dies gilt auch, wenn der Wohnort in einem anderen Staat als der Arbeitsort liegt. Arbeitsort ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer... mehr

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Grenzgänger / Sozialversicherung

1 Definition Grenzgänger ist, wer nicht in einem Staat arbeitet, in dem er nicht wohnt und regelmäßig in den Wohnstaat zurückkehrt. Eine regelmäßige Rückkehr in den Wohnstaat liegt vor, wenn die Person täglich oder mindestens einmal wöchentlich zurückkehrt. Es kommt nicht darauf an, ob die Person im anderen Staat selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist. 2 Wohn- und T... mehr

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Grenzgänger / 3 Grenzgängerregelung mit Frankreich

3.1 Grenzzone durch Verwaltungsanweisung geregelt Die Grenzgängerregelung mit Frankreich ist nach Art. 13 Abs. 5a DBA-Frankreich auf Arbeitnehmer anzuwenden, die in der Grenzzone des einen Staates ihre Tätigkeit ausüben und in der Grenzzone des anderen Staates ihre Wohnstätte haben, zu der sie regelmäßig arbeitstäglich zurückkehren. Danach steht das Besteuerungsrecht dem jewe... mehr

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Grenzgänger / 4 Grenzgängerregelung mit Österreich

Eine Auslegungshilfe zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Anwendung der Grenzgängerregelung haben Deutschland und Österreich in einer Konsultationsvereinbarung zu Art. 15 Abs. 6 DBA-Österreich getroffen. Anwendungsbeispiele erläutern die bilaterale Abmachung.[1] Die Eigenschaft als Grenzgänger, die das Besteuerungsrecht abweichend vom Tätigkeitslandprinzip dem Staat zuweist, i... mehr

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Grenzgänger / 5.5 Arbeitsunfähigkeit

Sollte der im Ausland wohnende Grenzgänger arbeitsunfähig sein, kann er vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Es wird empfohlen, dass der Grenzgänger die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb einer Woche an seine deutsche Krankenkasse sendet. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte A... mehr

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Grenzgänger / 5.2 Aufgabe der Grenzzone

Entscheidendes Merkmal für die Grenzgängereigenschaft ist die regelmäßige Rückkehr an den Wohnort im Wohnsitzstaat. Pendelt z. B. ein deutscher Grenzgänger arbeitstäglich an seinen in der Schweiz gelegenen Beschäftigungsort, fällt er unabhängig von der Entfernung seines Wohnorts in der Bundesrepublik Deutschland unter die Grenzgängerbesteuerung. Arbeitstägliches Pendeln Eine r... mehr

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Grenzgänger / 5.1.1 Nachweis des Wohnsitzes durch Ansässigkeitsbescheinigung

Voraussetzung für diese ermäßigte Besteuerung ist, dass der Arbeitnehmer dem inländischen Arbeitgeber seinen Wohnsitz in der Schweiz durch Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung des jeweiligen kantonalen Steueramts nachweist.[2] Wird dem Arbeitgeber keine Ansässigkeitsbescheinigung vorgelegt, ist die Lohnsteuer für den schweizerischen Grenzgänger – auch wenn er tatsächlich ... mehr

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Grenzgänger / 1 Feststellung des auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Rechts

Ist vertraglich nichts vereinbart, gilt für Grenzgänger das Arbeitsrecht des Arbeitsorts. Grundsätzlich ist es arbeitsrechtlich unbeachtlich, wo der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat. Dies gilt auch, wenn der Wohnort in einem anderen Staat als der Arbeitsort liegt. Arbeitsort ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbring... mehr

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Grenzgänger / 3.4 Steuerpflicht einer Abfindung nach der Grenzgängertätigkeit

Fraglich ist, ob die Zahlung einer Abfindung nach Beendigung der Grenzgängerbeschäftigung unter die Steuerfreistellung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich fällt. Die Finanzverwaltung weist das Besteuerungsrecht dem ehemaligen Ansässigkeitsstaat zu, soweit die laufenden Grenzgängereinkünfte während des aktiven Beschäftigungsverhältnisses dem Besteuerungsrecht im Ansässigkeitsst... mehr

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Grenzgänger / 6 Luxemburg: Verzicht auf Grenzgängerregelung

Das mit Luxemburg bestehende DBA weist das Besteuerungsrecht für Lohnbezüge dem jeweiligen Tätigkeitsstaat zu und verzichtet trotz der gemeinsamen Grenze auf eine Grenzgängerregelung.[1] Für Grenzgänger wurde durch eine Verständigungsvereinbarung eine Bagatellgrenze geschaffen, nach der die Besteuerung des Arbeitslohns dem Tätigkeitsstaat zugewiesen wird, sofern die nichtsel... mehr

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Grenzgänger / 7 Weitere Nachbarstaaten ohne besondere Grenzgängerregelung

Weitere Nachbarstaaten ohne besondere Grenzgängerregelung sind Belgien [1] Niederlande Dänemark Polen und Tschechien. Hier gilt das allgemeine Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates nach dem jeweiligen DBA.[2] mehr

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Grenzgänger / 4.1 Telearbeit

Das Rahmenübereinkommen definiert die "grenzüberschreitende Telearbeit" als eine Tätigkeit, die ortsunabhängig erbracht werden kann und in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers bzw. am Sitz des Arbeitgebers erbracht werden könnte, jedoch in einem anderen Mitgliedstaat ausgeübt wird, als dem, in dem der Arbeitgeber sitzt und sich die Tätigkeit auf Informationstechnologie stützt u... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Grenzgänger / 4.2.1 Staaten

Voraussetzung für die Anwendung des Rahmenübereinkommen ist, dass der Wohnstaat der beschäftigten Person und der Staat, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat, die Vereinbarung unterzeichnet haben. Das Rahmenübereinkommen gilt derzeit für die nachfolgenden Staaten: mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Grenzgänger / 4.2.3 Zeitliche Befristung

Für eine Person kann eine Vereinbarung für max. 3 Jahre geschlossen werden. Eine Verlängerung ist möglich. Das Rahmenübereinkommen ist zum 1.7.2023 in Kraft getreten. Dies ist das früheste Datum, ab dem es Anwendung finden kann. Es wurde vereinbart, dass die Regelung für alle Anträge, die bis zum 30.6.2024 eingehen, rückwirkend vom 1.7.2023 an gilt. Voraussetzung hierfür ist ... mehr

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Grenzgänger / 4.3 Abgrenzung zu anderen Sachverhalten

Das Rahmenübereinkommen soll die Personen erfassen, die vor der Pandemie im Regelfall im Büro des Arbeitgebers gearbeitet haben. Die gilt nicht für Personen, die im Wohnstaat gewöhnlich eine andere Tätigkeit als grenzüberschreitende Telearbeit ausüben, Personen, die gewöhnlich einer Tätigkeit außerhalb des Wohnstaates bzw. des Staates, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat, n... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Grenzgänger / 2.1 Vorübergehender Auslandseinsatz

Das Besteuerungsrecht bleibt beim Wohnsitzstaat (Ansässigkeitsstaat), wenn der Arbeitnehmer nur vorübergehend im Ausland eingesetzt wird. Arbeitet ein Arbeitnehmer, der im Inland ansässig ist, nicht mehr als 183 Tage in dem anderen ausländischen Staat, bleibt das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat (Ansässigkeitsstaat) erhalten. Bei Anwendung der 183-Tage-Regelung müssen bes... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Grenzgänger / 4 Rahmenübereinkommen für gewöhnliche grenzüberschreitende Telearbeit

Am 30.6.2023 ist die pandemiebedingte Sonderregelung zum Homeoffice ausgelaufen. Mit der Corona-Pandemie hat sich die Arbeitsweise der Beschäftigten verändert. Die Tätigkeiten werden immer häufiger im Rahmen von Telearbeit ausgeübt. Mit dem neuen Rahmenübereinkommen soll den geänderten Arbeitsmustern Rechnung getragen werden. Das Rahmenübereinkommen ermöglicht es den Beschäf... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Grenzgänger / 4.2 Voraussetzungen

Das Rahmenübereinkommen gilt für Personen, sofern die nachfolgenden Anforderungen/Voraussetzungen erfüllt sind: Die Person übt ausschließlich abhängige Beschäftigungen für einen oder mehrere Arbeitgeber aus, die in einem Staat ansässig sind. Die abhängige Beschäftigung befindet sich sowohl in dem Staat, in dem sich der Sitz/Wohnsitz des Arbeitgebers befindet, als auch im Wohns... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Grenzgänger / 8 Rückfallklausel des § 50d Abs. 8 EStG

Ungeachtet des jeweiligen DBA, das den Arbeitslohn von der inländischen Besteuerung steuerfrei stellt und das Besteuerungsrecht dem ausländischen Staat zuweist, bleiben die betreffenden ausländischen Lohnbezüge bei der Einkommensteuerveranlagung nur noch dann außer Ansatz, wenn der Arbeitnehmer seinem Wohnsitzfinanzamt nachweist, dass der ausländische Tätigkeitsstaat auf sei... mehr

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Grenzgänger / 4.2.2 Berechnungsweise

Die Berechnung für die Festlegung des Sozialversicherungsrechts erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei Personen, die gewöhnlich in 2 oder mehr Staaten arbeiten. Hierbei ist folgendes zu beachten: "Gewöhnlich" bedeutet, dass eine Person gleichzeitig oder abwechselnd eine oder mehrere Tätigkeiten in 2 Mitgliedstaaten für den gleichen Arbeitgeber ausübt. Hierbei ist es re... mehr