Fachbeiträge & Kommentare zu Grenzgänger

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (§ 32b Abs 1 Nr 1 EStG)

Rz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkommens-(Lohn-) Ersatzleistungen sind in § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a – k EStG aufgezählt. Die Vorschrift ist nicht verfassungswidrig (BVerfG vom 24.04. und vom 03.05.1995 – 1 BvR 231/89 und 1176/88, BStBl 1995 II, 758; BFH 153, 363 = BStBl 1988 II, 674). Im Einzelnen handelt es sich um folgende Le...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Zuschlag

Rz. 27 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei bleiben bestimmte Zuschläge, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (§ 3b Abs 1 EStG; zu den maximalen Zuschlagsätzen > Rz 65 ff). Ein Zuschlag setzt eine Grundvergütung für eine zuschlagsfähige Tätigkeit voraus (> Rz 19 ff), zu der ein besonderes Entgelt für die mit der SFN-Arbeit verbundene Erschwernis hinzukommt (BFH/NV 2007, 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 113 EStG: Anspruchsberechtigung

Rn. 8 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 113 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten. Anspruchsberechtigt sind nur nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt StPfl (dazu s Rn 13, die im VZ 2022 (ggf auch nur für einen Teil des Jahres) Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erzielt haben. Die Tätigkeit muss weder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch für eine Min...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Besteuerungsrückfall bei teilweiser Nichtbesteuerung niederländischen Arbeitslohns

Leitsatz Die "30 %-Spezialistenregelung in den Niederlanden" führt zu einer den Besteuerungsrückfall gemäß § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG auslösenden teilweisen Nichtbesteuerung des Arbeitslohns durch die Niederlande. Sachverhalt Die "30 %-Spezialistenregelung in den Niederlanden" sieht vor, dass der niederländische Arbeitslohn von Grenzpendlern zum Ausgleich sogenannter extraterri...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 623 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitsl...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Rz. 329 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 137 [eTIN → Zeile 4] Die Angabe der electronic Taxpayer Identification Number (eTIN), erkennbar aus der LSt-Bescheinigung, ist nur notwendig, wenn keine Identifikationsnummer (Hauptvordruck, Zeilen 7, 18) vorhanden ist. Rz. 138 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeile 5–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Hauptvordruck (ESt1A) 2022 ... / 3 Sonstige Angaben und Veranlagungswahlrechte

Rz. 378 [Steuerfreie Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen → eZeile 43 und Zeile 44] Hier sind Einkommensersatzleistungen anzugeben, die zwar steuerfrei sind und bleiben, sich aber auf die Berechnung der Steuer der steuerpflichtigen Einkünfte auswirken (Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG) und nicht in den Zeilen 22–24 und 28 der Anlage N einzutragen sind. Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / IV. Internationale Zuständigkeit

Rz. 16 Mit Inkrafttreten der EuErbVO bestimmt sich die internationale Zuständigkeit nach Kapitel II der EuErbVO (Art. 4 ff.). Diese Vorschriften verdrängen[16] die bisherigen Regelungen und unterscheiden danach, ob eine Rechtswahl getroffen wurde und wenn ja, ob die Rechtswahl zugunsten eines drittstaatlichen Rechts oder zugunsten eines Mitgliedstaates erfolgt ist. Die Zustä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / aa) Grundregel des Art. 21 EuErbVO

Rz. 16 Nach der Grundregel des Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt sich die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Recht desjenigen Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Anders als früher wird somit nicht mehr an die Staatsangehörigkeit angeknüpft. Eine Definition des Begriffs "letzter gewöhnlicher Aufenthalt" findet sich in der Eu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Energiepreispauschale in de... / 1 Begünstigter Personenkreis

Unbeschränkt Steuerpflichtigen, die im Veranlagungszeitraum 2022 Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit[1] oder aus einer Arbeitnehmertätigkeit erzielen, erhalten eine steuerpflichtige Energiepreispauschale (EPP) i. H. v. 300 EUR.[2] Der Anspruch auf die EPP entsteht zum 1.9.2022, wenn die beiden Voraussetzungen "unbeschränkte Steuerpflicht" und "Einnahmen aus selbsts...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Energiepreispauschale

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Energiepreispauschale (EPP; > Rz 2) ist ein zunächst als einmalige Leistung konzipiertes Entlastungsinstrument, mit dem kurzfristig Härten durch die seit Ende 2021 sprunghaft gestiegenen Energiekosten abgefedert werden sollen. Sie wurde im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens in das Steuerentlastungsgesetz 2022 vom 23.05.2022 (BGBl 2022 I, 74...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.11.3 EuGH-Musterverfahren zum Wegzug in die Schweiz

Das FG Baden-Württemberg hat Zweifel, ob die Vorschriften des zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft bestehenden Freizügigkeitsabkommens (FZA)[2], insbesondere dessen Präambel sowie Art. 1, 2, 4, 6, 7, 16 und 21 und Anhang I Art. 9 mit Unionsrecht vereinbar sind, da bei Wegzug in die Schweiz die Steuererhebung auf den fiktiven Veräußerungsgewinn ohne eine Stu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.1.4.2 Definition des Begriffs "Nettoarbeitsentgelt"

Rz. 12 Nettoarbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt des für die Berechnung des Regelentgeltes maßgeblichen Bemessungszeitraums. Als Bruttoarbeitsentgelt ist dabei das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV zugrunde zu legen. Als gesetzliche Abzüge gelten die Arbeitnehmeranteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Krank...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Sozialversicherungsrente und Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989

Leitsatz Nach Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989 können Ruhegehälter und alle anderen wiederkehrenden oder einmaligen Bezüge, die auf Grund der Sozialversicherungsgesetzgebung eines Vertragsstaates von diesem Staat, einem seiner Länder, einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer ihrer juristischen Personen des öffentlichen Rechts gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Steuerfreiheit wurde durch das Corona-Steuerhilfegesetz eingeführt.[1] Der Zeitraum der Steuerfreiheit wurde durch das Jahressteuergesetz 2020 bis zum 31.12.2021 verlängert.[2] Eine erneute Verlängerung erfolgte durch G. v. 19.6.2022 (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz).[3] Es handelt sich um eine Sonderregelung zur Vermeidung von sozialen Härten, der durch die Coron...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grenzgänger nach dem DBA-Schweiz 1971/2010 bei geringfügiger Beschäftigung

Leitsatz Der Grenzgängerbegriff des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 setzt keine Mindestanzahl an Grenzüberquerungen pro Woche oder Monat voraus. Die anders lautende Regelung des § 7 KonsVerCHEV verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG). Normenkette Art. 15a, Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. d DBA-Schweiz 1971/2010, Art. 20 Abs. 3 GG, ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grenzgänger nach dem DBA-Schweiz 1971/2010 bei 24-Stunden-Diensten und geringfügiger Beschäftigung

Leitsatz 1. Der Grenzgängerbegriff ist in Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 unabhängig von örtlichen Voraussetzungen oder Grenzzonen definiert. Ob eine Rückkehr an den Wohnort aufgrund der großen Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort zumutbar ist, betrifft die Frage, ob eine (schädliche) Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung vorliegt. 2. Wenn sich bei Krankenhausp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 32 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 33 EStG gilt für natürliche unbeschränkt estpfl Personen. § 33 EStG gilt grundsätzlich nicht für beschränkt StPfl, § 50 Abs 1 S 3 EStG. Darin lag nach Ansicht des BVerfG kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (BVerfG BVerfGE 19, 119). Ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt auch nicht in Betracht (FG Nds EFG 1976, 86). Eine...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 Internationales Er... / 4.3 Anknüpfung

Rz. 17 Ist die maßgebliche Kollisionsnorm i. R. d. Qualifikation bestimmt, ist mithilfe des Anknüpfungspunktes das anwendbare Recht zu bestimmen. Gängige Anhaltspunkte sind die Staatsangehörigkeit, der Wohnsitz, der (gewöhnliche oder schlichte) Aufenthalt (im anglo-amerikanischen Rechtskreis das Domicile, das jedoch begrifflich nicht genau dem gewöhnlichen Aufenthalt entspri...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abkommensrechtliche Dreieckskonstellationen

Leitsatz 1. Die von Deutschland abgeschlossenen DBA stehen grundsätzlich gleichberechtigt nebeneinander und sind jeweils autonom und unabhängig voneinander auszulegen, so dass sich der Steuerpflichtige grundsätzlich auf jede Begünstigung berufen kann, die ihm eines dieser Abkommen gewährt. 2. Die Verpflichtung Deutschlands zur Freistellung bestimmter Einkünfte aufgrund eines ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dänemark

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das als parlamentarische Monarchie geführte Königreich Dänemark (Hauptstadt: Kopenhagen, Amtssprache: Dänisch) ist ein nordeuropäischer Staat auf der Halbinsel Jütland und insbesondere den Inseln Seeland und Fünen. Es grenzt im Süden an Deutschland und es ist durch eine Brücke mit > Schweden verbunden. Zum Königreich Dänemark gehören auch die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Leistungen einer gesetzlichen Unfallversicherung

Rz. 13 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bezüge aus der GUV in Kapital- oder Rentenform sind steuerfrei (§ 3 Nr 1 Buchst a EStG). Steuerfrei sind auch die Leistungen der > Berufsgenossenschaften, die in der GUV freiwillig versicherte Personen erhalten (FinVerw, DB 1965, 875); ebenso die Bezüge der > Grenzgänger aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversicherung (BFH 69, 538 = ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Private Versicherung des Arbeitnehmers

Rz. 2 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Beiträge (Prämien) des ArbN für eine eigene Versicherung, die ausschließlich das Risiko beruflicher Unfälle deckt, sind > Werbungskosten (zB > Fliegendes Personal Rz 14). Ein beruflicher Unfall idS ist auch ein Unfall auf dem Weg von oder zur > Erste Tätigkeitsstätte; die anteilige Prämie ist mit der > Entfernungspauschale Rz 77 ff nicht abge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von Familienangehörigen im EU-/EWR-Bereich (§ 1a Abs 1 EStG)

Rz. 30 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Nach § 1a Abs 1 EStG werden bestimmte Vergünstigungen gewährt, mit denen die persönlichen und familiären Verhältnisse des Stpfl berücksichtigt werden (> Rz 32 ff). Für diese Regelung kommt ein Stpfl in Betracht, wenn er Angehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaats ist, also Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der > Europäische Union Rz 1 oder ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bestimmte Personen, die ihre Einkünfte im Wesentlichen im > Inland erwirtschaften, haben hier weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt, sondern sind im Ausland ansässig. Deshalb sind sie grundsätzlich mit ihren im Inland erzielten Einkünften (vgl § 49 EStG; > Inländische Einkünfte) in Deutschland beschränkt steuerpflichtig...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (§ 1 Abs 1 EStG)

Rz. 5 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Unbeschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen, die im > Inland (§ 1 Abs 1 Satz 2 EStG) einen > Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen > Aufenthalt (§ 9 AO) haben. Dabei kommt es weder auf die Staatsangehörigkeit an noch auf das Vorhandensein einer > Bemessungsgrundlage. Beispiel 1: Der ArbN A wohnt in Bielefeld. Weil A (s)einen Wohn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.5 Grenzgänger und Entsendung ins Ausland

Mit mehreren Schreiben (z. B. vom 23.12.2013 und 23.1.2015) hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die steuerliche Behandlung der Beiträge zu einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung bei Grenzgängern und Entsendungen ins Ausland genauer erläutert. Danach werden die Umlagen und Beiträge des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung bei Grenzgängern und...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 4.1 Bedeutung

Rz. 71 Nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG kommt eine Veranlagung nur in Betracht, wenn die positive Summe der um Freibeträge gekürzten einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen jeweils mehr als 410 EUR betragen haben. Liegen sie nicht über 410 EUR und is...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.2.2 Lohnsteuerabzug

Rz. 8 Voraussetzung für die Anwendung des § 46 Abs. 2 EStG ist ferner, dass von den im Einkommen enthaltenen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ein LSt-Abzug vorgenommen worden ist. Dabei muss es sich um LSt i. S. d. § 38 EStG handeln. Der Einbehalt einer ausl. Abzugssteuer fällt folglich nicht unter § 46 Abs. 2 EStG. Rz. 9 § 46 Abs. 2 EStG findet schon dann Anwendung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 4.3 Ermittlung des Abzugsbetrags

Rz. 78 Der Betrag, der als Härteausgleich vom Einkommen abzuziehen ist, bemisst sich gem. § 46 Abs. 3 und 5 EStG nach den einkommensteuerpflichtigen Einkünften, von denen ein LSt-Abzug nicht vorgenommen worden ist und die nicht nach § 32d Abs. 6 EStG der tariflichen ESt unterworfen wurden. Zu diesen Einkünften gehören weder die steuerfreien Einkünfte noch die Einkünfte, die ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / aa) Lohnsteuerabzug im Inland (§ 100 Abs. 3 Nr. 1 EStG)

Rz. 134 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Nach § 100 Abs. 3 Nr. 1 EStG setzt die Inanspruchnahme des BAV-Förderbetrags zudem voraus, dass der Arbeitslohn des Arbeitnehmers im Lohnzahlungszeitraum, für den der BAV-Förderbetrag geltend gemacht wird, im Inland dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Hiervon ist beispielsweise auch während der Eltern- und Pflegezeit, des Bezugs von Kurzarbeite...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 75 Begleit... / 2.1 Förderungsberechtigter Personenkreis (Abs. 1)

Rz. 4 Der förderungsberechtigte Personenkreis für Maßnahmen im Rahmen der Assistierten Ausbildung ist in § 74 Abs. 3 beschrieben. Förderungsberechtigt sind nach § 74 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 junge Menschen, die ohne Unterstützung eine Berufsausbildung nicht aufnehmen oder fortsetzen können oder voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, die Berufsausbildung abzuschließen. In d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Maßnahmen und Einkom... / 2.6 Kein Besteuerungswechsel für Grenzpendler

Wenn Grenzpendler vermehrt ihrer Tätigkeit im Homeoffice nachgehen, kann dies auch steuerliche Folgen auslösen. Ein erhöhtes Maß an Homeoffice-Tagen könnte zu einer Änderung der Aufteilung der Besteuerungsrechte und damit zu einer Änderung der steuerlichen Situation der betroffenen Beschäftigten führen. Das Bundesministerium der Finanzen hat deshalb mit mehreren Staaten befr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Lichtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Es gilt das DBA vom ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Aufenthalt

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Der gewöhnliche Aufenthalt (vgl § 9 AO [gewA]) im > Inland begründet die unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs 1 EStG; > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 1 ff). Diese knüpft neben dem > Wohnsitz an den gewöhnlichen – gemeint ist der dauernde, nicht nur vorübergehende (vgl AEAO zu § 9 Nr 1) – Aufenthalt an. Beide Merkmale sind gleichwertig; erfül...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Reichweite des Insolvenzstatuts

Rz. 153 Der Gang des Insolvenzverfahrens, d.h. die Insolvenzverfahrensregeln, ist zentraler Bestandteil des Insolvenzstatuts. Gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 1 EuInsVO regelt das Recht des Eröffnungsstaates, unter welchen Voraussetzungen das Insolvenzverfahren eröffnet wird, wie es durchzuführen und zu beenden ist. Diese generalklauselartige Umschreibung wird flankiert durch die ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 42 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 33b EStG gilt für natürliche, unbeschränkt stpfl Personen. Die Regelung gilt grundsätzlich nicht für beschränkt StPfl (§ 50 Abs 1 S 3 EStG). Es sind jedoch folgende zwei Ausnahmefälle zu beachten: Rn. 43 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 33b EStG gilt für die fiktiv unbeschränkt stpfl Personen nach § 1 Abs 3 EStG. Somit können auch beschränkt St...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Steuerpflicht

Rz. 330 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 3 Sonstige Angaben und Veranlagungswahlrechte

Rz. 381 [Steuerfreie Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen → eZeile 43 und Zeile 44] Hier sind Einkommensersatzleistungen anzugeben, die zwar steuerfrei sind und bleiben, sich aber auf die Berechnung der Steuer der steuerpflichtigen Einkünfte auswirken (Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG) und nicht in den Zeilen 22–24 und 28 der Anlage N einzutragen sind. Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 633 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten in Zusammenhang mit begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegün...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 137 [eTIN → Zeile 4] Die Angabe der electronic Taxpayer Identification Number (eTIN), erkennbar aus der LSt-Bescheinigung, ist nur notwendig, wenn keine Identifikationsnummer (Hauptvordruck, Zeilen 7, 18) vorhanden ist. Rz. 138 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeile 5–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Einzelfälle

a) Kontrollmitteilungen Rz. 25 Beispiel Im Rahmen einer Außenprüfung bei der Fa. S KG werden die steuerlichen Verhältnisse des Gesellschafters G festgestellt und eine entsprechende Kontrollmitteilung an dessen Veranlagungs-FA übersandt. Des Weiteren wurde für ein von der S KG an G verkauftes Betriebsgrundstück ein erheblich unter dem vom Prüfer veranschlagten Verkehrswert lieg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.8 Vergleichbare Leistungen aus dem Ausland (Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 28 Rehabilitanden können Teilhabeleistungen auch im Ausland erhalten (vgl. § 31). Auf der anderen Seite können ausländische Rehabilitanden (z. B. Grenzgänger) Teilhabeleistungen einschließlich Übergangsgeld von einem deutschen Rehabilitationsträger und z. B. Rentenleistungen von einem ausländischen Versicherungsträger erhalten. Abs. 1 Nr. 8 bestimmt, dass die Leistungen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.1.1.3 Anrechnung von Nettoarbeitsentgelt (nicht Brutto-Arbeitsentgelt)

Rz. 12 Da die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld bei Arbeitnehmern auf das Nettoarbeitsentgelt begrenzt ist (vgl. § 66), wird auf das Übergangsgeld auch nur das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt (Nettoarbeitsentgelt) angerechnet. Zu den gesetzlichen Abzügen zählen die Lohn- und Kirchensteuer, die Arbeitnehmeranteile aufgrund von Pflichtbeiträgen z...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Belgien

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der westlich Deutschlands gelegene (mittlere "BeNeLux"-)Nachbarstaat Königreich Belgien (Hauptstadt Brüssel; Amtssprachen: Niederländisch, Französisch, Deutsch) ist Mitgliedstaat der > Europäischen Union und gehört von Beginn an seit 1999 zur Eurozone (> Euro Rz 1). Es gilt das DBA nebst Schlussprotokoll vom 11.04.1967, welches am 30.07.1969 i...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Berechnung der Lohnsteuer

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Berechnung der LSt ergibt sich aus den §§ 38, 39b–40b EStG; > R 39b.1–R 40b.2 LStR. Zur Berechnung der LSt benötigt der > Arbeitgeber zunächst die persönlichen LSt-Abzugsmerkmale der > Arbeitnehmer, vor allem die jeweilige Steuerklasse (dazu allgemein > Steuerklassen) und etwa vom FA gesondert festgestellte weitere > Lohnsteuerabzugsmerkma...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zuständigkeiten für die LSt-Abzugsmerkmale (§ 39 Abs 2 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39 Abs 2 S 1 u 2 EStG regeln, in welchen Fällen das Wohnsitz-FA des ArbN und in welchen Fällen das Betriebsstätten-FA des ArbG für die Bildung bzw Änderung einzelner ELStAM zuständig ist. Die Regelung ist allerdings nur von Relevanz, soweit die LSt-Abzugsmerkmale nicht schon durch das BZSt automatisiert oder von der FinVerw gemäß § 39 Abs ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. LSt-Abzug ohne LSt-Abzugsbescheinigung (§ 39c Abs 2 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Solange das BZSt dem ArbN noch keine Steuer-ID-Nr zugeteilt hat, kann der ArbG keine ELStAM für diesen ArbN abrufen. § 39 Abs 3 S 1 EStG sieht daher für nach § 1 Abs 2 EStG unbeschränkt stpfl ArbN (sog Auslandsbedienstete) und für nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt stpfl zu behandelnde ArbN (sog Grenzpendler) vor, dass diese sich auf Antra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 22 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In welchem Umfang § 32a EStG auf StPfl anzuwenden ist, hängt von der StPfl der betreffenden Person ab. Diese hat insb Auswirkungen auf die Anwendung des Grundtarifs (§ 32a Abs 1 EStG) bzw Splittingtarifs (§ 32a Abs 5 EStG). Folgende Fallgruppen sind zu unterscheiden:mehr