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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Unbeschränkte Steuerpflicht / II. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von Familienangehörigen im EU-/EWR-Bereich (§ 1a Abs 1 EStG)

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Rz. 30

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Nach § 1a Abs 1 EStG werden bestimmte Vergünstigungen gewährt, mit denen die persönlichen und familiären Verhältnisse des Stpfl berücksichtigt werden (> Rz 32 ff).

Für diese Regelung kommt ein Stpfl in Betracht, wenn er Angehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaats ist, also Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der > Europäische Union Rz 1 oder eines Staates, auf den das Abkommen über den > Europäischer Wirtschaftsraum anwendbar ist.

Außerdem muss der Stpfl

• Alternative 1: nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sein, in Deutschland also einen > Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen > Aufenthalt haben (> Rz 5);

oder

• Alternative 2: nach § 1 Abs 3 EStG auf seinen Antrag hin fiktiv als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln sein (zu den Einzelheiten > Rz 20–29).
 

Rz. 31

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Stpfl, die in ihrer Person die vorgenannten Voraussetzungen (> Rz 30) erfüllen, können aus europarechtlichen Erwägungen (vgl > Rz 20/1 mwN) > Sonderausgaben nach § 10 Abs 1a EStG auch dann abziehen, wenn der Empfänger der Leistung oder Zahlung nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist (§ 1a Abs 1 Nr 1 Satz 1 EStG).

Voraussetzung ist aber, dass der Empfänger (s)einen > Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen > Aufenthalt in einen EU/EWR-Staat hat (§ 1a Abs 1 Nr 1 Satz 2 Buchst a EStG) und die Besteuerung der jeweiligen Leistung oder Zahlung beim Empfänger durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen wird (§ 1a Abs 1 Nr 1 Satz 2 Buchst b EStG).

 

Rz. 32

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Bei Erfüllung der Voraussetzungen nach > Rz 30 und > Rz 31 sind damit im Einzelnen als SA abziehbar:

 

Rz. 32/1

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

• Unterhaltsleistungen an den geschiedenen > Ehegatten (§ 10 Abs 1a Satz 1 Nr 1 EStG; > Sonderausgabe...

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